Betriebsräte trotz dieser Entscheibung bis zum Ablauf ihrer Wahlperiode zu Recht bestehen. Die Firma hat sich aber noch ein weiteres Meisterstück geleistet, einen Wahlvorstand zu be= nennen und die Wahl eines Betriebsrats auszuschrei. ben. Zur Benennung eines folchen Wahlvorstandes hatte sie gar fein Recht, da ein solcher nur dann vom Arbeitgeber zu benennen ist, wenn erstens Betriebsräte nicht mehr bestehen oder die Betriebsräte each§ 23 des BRG. ihrer Pflicht zur Benennung eines Wahl vorstandes nicht nachkommen. Borsichtshalber hat der bestehende Gesamtbetriebsrat dafür gesorgt, daß auch für diese Wahl eine Vorschlagsliste aufgestellt wurde, auf der sämte liche Mitglieder des jezigen Gesamtbetriebsrats verzeichnet sind. Und nun ereignet sich das Schauspiel, daß nur eine Liste für die Wahl von Aschingers Gnaden rechtzeitig eingegangen: ist, so daß die Mite glieder des Gesamtbetriebsrats doppelt gewählt sind.
Mit diesen Vorgängen beschäftigten sich zwei Versammlungen der Aschinger- Arbeitnehmer am Donnerstag bzw. in der Nacht zum Freitag diefer Woche. Die Versammlungen nahmen einstimmig eine Resolution an, in der Prolest gegen die Wahl dieses ungefehlichen Betriebsrats erhoben wird. Es wird ferner zum Ausdruck gebracht, daß die Anerkennung der bisher gewählten Betriebsräte verlangt und die Organisation beauftragt wird, über die Anerkennung mit der Firma eventuell zu verhandeln. Und das alles deswegen, weil die Arbeitnehmerschaft verhin dert hat, daß die Firma Aschinger aus Profitintereffe eine tonnte. Der Firma Betriebstrantentasse gründen Aichinger geht es auch außerordentlich schlecht, das beweist insbeson= dere die Tatsache, daß es ihr gelungen ist, die Mehrheit der Aktien der Kaiserhof 2.-G. zu erwerben und daß sie ihre Kellner neuettings wunderbar schön uniformiert hat und sie mit blauen ynd grünen Kragen mit Sternen ausrüstete.
Der Dank vom Hause Scherl.
Nach 22 Dienffjahren hinausgeworfen.
Gin Hilfsarbeiter. der 22 Jahre in der Scherlschen Druderei beschäftigt war, murde fristlos entlassen, weil er sich geweigert hatte, eine Beibesvisitation durch den Port er vornehmen zu lassen. Vor dem Gewerbegericht focht er seine Entlassung als unbillige Härte an und begründete seinen Standpunkt folgendermaßen: An fich bestreite er der Firma nicht das Recht, sich durch Kontrolle der Arbeiter, eventuell auch durch Leibesvisitation vor Diebstählen zu schützen. Aber darüber, wie und durch wen die Bisitationen vorzunehmen seien, müsse eine Ber einbarung zwischen dem Arbe terrat und der Firma abgeschlossen werden. Das sei aber nicht geschehen. Vorschriften über die Kontrolle der Arbeitszeit mittels Etechuhren feien mit dem Arbeiterrat pereinbart und würden auch durchgeführt. Ueber de Vornahme von Leibesvifitationen fei zwar verhandelt worden. es fei aber feine Bereinbarung zustande gekommen. Der Arbe terrat habe gefordert, die Bisitationen sollten n möglichst distreter Form durch vertrauenswürdige Angestellte der Firma, aber nicht durch die Portiers erfolgen, da diese nicht das Bertrauen der Arbeiter gen eßen. Solange teine Bereinbarung über die Visitation bestehe, fei fein Arbeiter verpflichtet, fich einer Bisitat on zu unterziehen. Uebrigens se es für den Kläger , ber fich in seiner 22jährigen Tätigkeit nichts habe zuschulden kommen lassen, sehr verlegend gewesen, baß der Portier eine Bisitation an ihm vornehmen wollte. als vernommene Benbebes
| Bisitationen bis jetzt zustande gekommen sei, daß aber Berhandlungen darüber schweben Hieraus zog der Vertreter der Firma den Schluß, daß bis zum Abschluß der Verhandlungen der bisherige 3u stand, nämlich die Bisitation durch den Portier, zu Recht bestehe.
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Das Gericht entschied: Ein aus dem Arbeitsrecht herzuleitendes formales Recht des Arbeitgebers, Leibesvisita tionen an Arbeitern vornehmen zu lassen, bestehi nicht. Aber auf Grund der mit dem Arbeiterrat geführten Berhandlungen fonnten Bisitat onen bis zum Abschluß einer Vereinbarung Die Weigerung des durch den Portier vorgenommen werden. Klägers, sich durch den Portier visit eren zu lassen, set tein Grund zur fristlosen Entlassung, wohl aber zur Kündigung, die in diesem Falle nicht als unbillige Härte anzusehen ist. Kläger ist deshalb die Kündigungsfrist von einer Woche zu bezahlen.
Dem
In der Lohnstreitigkeit für die Belegschaft des Kraftwerks Lauta , vertreten durch den Zentralverband der Maschinisten und Heizer, wurde am 17. November im Reichsarbeitsministerium folgender Schiedsspruch gefällt:
" In Ergänzung der Vereinbarung vom 26. Mai 1924 werden vom Beginn der am 3. November 1924 anfangenden Lobnwode an zu den bisherigen Leistungszuschlägen folgende Sonder- Leistungszuschläge als feste Zulagen gewährt: Den Arbeitern der Klassen A und B 5 Bf., der Klasse C 4,5 Pf. und der Klasse D 4 Bf. je Stunde. Eine Belegschaftsversammlung am 19. November im Arbeitertafino Lautawert stimmte nach eingehender Diskussion dem Schiedsspruch einstimmig zu.
-
Bolschewistische Lohnpolitik.
Dem RSD. wurde aus Petersburg berichtet:
Deser Tage fand in der großen Gummifabrik Treu golnit", in der einige tausend Arbeiter beschäftigt sind, eine Be= triebsversammlung statt, in der das Mitglied des fommunistischen Zentralfom tees, Jewbokimow, als Berichterstatter auftrat. Er versuchte den Arbeitern den Gedanken einzuhämmern, daß es gegenwärtig schädlich sei, für eine Erhöhung des Arbeitslohnes zu fämpfen. Ihm trat ein im Betrieb bes schäftiger Ingenieur, der feiner Partei angehört, mit dem Nachweis entgegen, daß nur eine Erhöhung des Arbeits. lohnes die Produktivität des Betriebes steigern tönne. Schäumenden Mundes antwortete Jewbokimow auf die Ausführungen des Ingenieurs, indem er die Arbeiter bat, seinen Ausführungen zuzustimmen, da er aus ihren Kreisen stamme und Fleisch von ihrem Flesche sei. Aber auch diese Demagogie fruchtete nicht. Die Arbe ter stimmten den Ausführungen des Ingenieurs zu, während sie dem„ blutsverwandten" Kommunisten fortgesetzt herunter von der Tribünel" entgegenriefen und ihn schließlich am Weitersprechen verhinderten. Diese Szene in einem der größten Petersburger Betriebe ist ungemein charakteristisch für die neueste Politik des russischen Kommunismus: die tommunistischen. Führer treten gegen de Auf befferung der Arbeitsbedingungen auf, während parteilofe Fachleute, im Interesse des Betriebes wie auch der Arbeiter, den Kommunisten rechter Hand, linter Hand alles vertauscht!
Deutscher Verkehrsbund, Bezirk Groß- Berlin. Morgen, Montag, abend 7 Uhr, im Saal 4, Gewerkschaftshaus, EngelMitgliedsbuch resp. Mitgliedskarte und ufer 24/25, Generalversammlung. feinen Beiträgen über 4 Wochen im Rüdstand ist, hat teinen Zutritt. Delegierten- egitimationskarte sind am Scaleingang vorzulegen. Wer mit Die Bezirksverwaltung. 3. A. Ortmann.
Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter. Morgen, Montag, abend 6% Uhr im Sikungssaal des Verbandshauses, Johannisstr. 14/15. Brandje: Stadtentwässerung, Hoch- und Tiefbau, Kanalisation. Branchenvollversammlung. Reichstagsauflösung und Gewerkschaften." Referent: Crifpien, Mitglied des Reichstages. Bericht von der lezten Lohnverhandlung. Die Branchenleitung. J. A. Bänsch.
Zentralverband der Schuhmacher. Morgen Montag, nachmittag 5½ Ubr. Branchenversammlung der Ballschuhmacher, im Saal 3 des Gewerkschaftshauses, Engelufer 25.
Graphisches Gewerbe. Dienstag, den 25. November, ab 5 Uhr nachmittags, im Restaurant Senning, Alexandrinenstr. 44, Abholung von Werbematerial. Wir bitten unsere Funktionäre, dafür zu sorgen, daß für jeden Betrieb Abs. holung erfolgt. Der graphische Werbeausschuß. 5. A.: Otto Fiedler.
Atung, Bergmann- Werke, Berlin ! Am Montag, den 24. November, nachm. 5 Uhr, bei Kroll, Utrechter Straße, Ede Hennigsdorfer Str., Versammlung aller SPD. - Genossen: Die bevorstehenden Wahlen Das Unsere Aufgaben." Referent: Gen. A. Holz. Verschiedenes. Erscheinen aller unbedingt erforderlich. Der Fraktionsvorstand. Achtung, Zimmerer! Mittwoch, den 26. November, abends 7 Uhr, im Gewerkschaftshaus, Gaal I, Engelufer 24/25, Bersammlung fämtlicher auf dem Boden der Amsterdamer Internationale ftehenden Mitglieder der Zahlstelle Berlin des Zentralverbandes der Rimmerer Deutschlands . Weltwirtschaft und deutsche Arbeiterbewegung." Refe rent: Genosse Kurt Heinig . Recht zahlreiche Beteiligung unbedingt notwendig. Der Fraktionsvorstand.
AfA- Funktionäre der Metallindustrie.
Freitag, den 28. November, abends 7 Uhr, Mufferfäle, Raiser- Wilhelm Straße 31, allgemeine Funktionärversammlung: Stellungnahme zum Ange bot des VBM3. zum neuen Rahmen-( Leistungs-) Tarifvertrag."
Die Mitglieder des Af- Metall- Kartells treffen fich bereits abends 6 Uhe im Speisesaal der Musikerfäle zu einer Borbesprechuna. Bei der Wichtigkeit Der zu fassenden Beschlüsse darf fein f- Funktionär fehlen. Die für den Mo nat Dezember vorgesehenen Bezirks- AF- Konferenzen fallen infolge der ver änderten Situation ans. Nähere Mitteilung in der Bersammlung. ATA- Metallfartell. Günther, Lange, Rothe.
Angestellte des Elektrogroßhandels. Rur Regelung der Gehälter für die Monate Oftober bis Dezember ift mit dem Arbeitgeberverband vor dem Schlichter für den Bezirk Groß- Berlin am 18. November ein Bergleich geAusführliche Gehaltstabellen find wie üblich im fchloffen worden, der im wesentlichen die Gähe des Schiedsspruchs vom 5. No. Rentralverband der Angestellten Belle- Alliance- Str. 7/10, zu haben. vember aufrecht erhält. Angestellte der Brauereien und des Butter. und Samengroßhandels. In obigen Branchen ist ein neues Gehaltsabfommen abgefchloffen worden. Die errechneten Gehaltssäße sind im Verbandsbureau des Zentralverbandes der Angestellten, Belle- Alliance- Str. 7-10, erhältlich.
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rat Der als Zeuge vernommene Borfißende des Arbeiter entgegentreten und dabei de Massen der Arbeiter hinter sich haben. Sophien- Säle Sophienstraße 17-18.
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In der Privattlagefache des Reichstagsabgeordneten und Borsigenden des Ber bandes der Fabritarbeiter Deutschlands August Brey in Hannover . Nitolaiftr. 7, Privattlägers.
Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Juftira Dr H. Hein mann II, Dr. Kaz und Fulle in Hannover gegen den Gewerkschaftsbeamten Emil Dyrrlich in Reutölln, Weifeftr. 12, Angeflagten,
wegen Beleidigung
hat das Amtsgericht in Minden in der Gigung vom 30 Ottober 1924, an welcher teilgenommen haben:
Amtsgerid tsrat Schroeter als Borsigender Justizanwärter Rener als Gerichtsschreiber. für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist der öffentlichen Beleidigung des Brivat lägers in zwei Fällen schuldig und wird zu einer Geldstrafe von 150 einhundertfünfzig- Goldmart, im Rechtbeitreibungsfalle zu fünfzehn Tagen Saft, fowie in die Roften des Berfahrens verurte It
Dem Privattläger wird die Befugnis zugesprochen, die Verurteilung des Angetlagten auf deffen Roften innerhalb eines Monats nach Buftellung des rechtsfräftigen Urteils in der Berliner Zeitung Norwärts" und in der Min ener Zeitung Beferwarte" bekannt zu machen. Grünbe:
pp.
gez Schroeter
pp.
Ausgefertigt: Minden 11. November 1924 L.S gea. Schmidt. Juftiz- Ransleiaffiftent
als Gerichtsschreiber des Amtsgerichte. Die Rechtstraft und die Boulte dba teit des vorstehenden Urteils wird beicheinigt. Minden , den 11. November 1924. LS. gez Unterschrift Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
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