Die Rückkehr zum Achtstundentag.
Durch den Kampf der Gewerkschaften.
Die Arbeitgeber wenden sich in immer neuen Rundgebungen| famtergebnis der fieben Berufe ist, daß von fast 2½ Millionen gegen den Achtstundentag. Sie verlangen, daß mindestens die Ar- Arbeitnehmern jetzt nur noch etwas über 1 Million über 48 Stun beitszeit der Vortriegszeit wiederhergestilt wird. Daher Abden arbeiten. Dabei sei bemerkt, daß alle furzarbeitenden lehnung jeder internationalen Bindung, feine Anerkennung des Betriebe bei der Zählung ausgeschieden wurden. Washingtoner Abkommens durch Deutschland . Dem deutschen Spießer Die Novemberſtatistik des ADGB . zeigt, daß die Gewerkschaften wird bange gemacht. Das Drängen der Gewerkschaften nach Siches imftande gewesen sind, rung des Achtstundentages muß dadurch vereitelt werden, daß der Einfluß der Sozialdemokratie im kommenden Reichstag nicht zu start wird.
Auch die Kommunisten greifen im Wahlkampf besonders heftig die freien Gewerkschaften an. Diese hätten den Arbeiter„ verraten", den Achtstundentag preisgegeben und tun nichts, um hinsichtlich der Arbeitszeit die physischen und fulturellen Interessen der Arbeiter zu sichern. Helfen könne nur der Kommunismus und feine„ direkte Aktion", von der freilich kein Kommunist zu fagen weiß, was er sich darunter vorstellt.
Gegenüber solchen Angriffen von rechts und lints läßt man am besten trockene Zahlen reden. Der ADGB . ließ im Mai dieses Der ADGB . ließ im Mai dieses Jahres durch die Orisausschüsse im ganzen Reiche eingehende
Erhebungen über die Dauer der Arbeitszeit durchführen Diese Erhebungen, die sich auf sieben der größten und wichtigsten Industrien erstreckten, haben die Ortsausschüsse En be November wiederholt. Das erste Ergebnis dieser statistischen Umfrage liegt soeben vor. Da sich der Ortsfreis der beiden Erhebungen im wesentlichen dedt, sind wichtige Bergleichszahlen gewonnen, die anzeigen, mas die Gewerkschaften Teisteten.
Die Novemberſtatistit ergibt folgendes Bild:
Int Prozenten der Beschäftigten
Bergleichszahl
mit großem Erfolg den Kampf gegen die Verlängerung der Arbeitszeit zu führen.
Als die Gewerkschaften durch den entjeglichen Währungsverfall im
Vorjahre finanziell im höchsten Maße geschwächt wurden und die Gewerkschaftsmitglieder durch die Leiden in der Inflationszeit völlig erschöpft waren, glaubte das Unternehmertum die vorübergehend erlahmte Stoßkraft der Gewerkschaften zu einem groß angelegten wort: Begen den schematischen Achtstudentag" steuerte man auf Streich gegen die Arbeitszeit nutzen zu können. Unter dem Stich den Zehnstundentag los. Die Erhebung des ADGB . im Mai trotz der Schwächung durch den Währungszusammenbruch einen zeigte, daß diese Absicht nicht gelang. Die Gewerkschaften bildeten mirtfamen Wall. Die jeßige Erhebung zeigt, daß es den Gewerkschaften im steten Kampf gelang, die Arbeitszeit wieder herabzudrücken, trohdem die riesenhafte Arbeits losigkeit diesen Kampf start hemmie. So sieht der„ Berrat", das Preisgeben". der Gewerkschaften in der Praxis aus. Aber die Gewerkschaften kämpften
"
gegen drei Fronten,
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Gegen die Arbeitgeber, die um jeden Preis den Achtstundentag beseitigen wollten, gegen die Arbeitslosigkeit, die das Streben der Arbeitgeber start stüßte, und zugleich gegen die Ge wertschaftsspaltung der Kommunist en. Es muß an. gesichts der Erfolge der Gewerkschaften, die unter so schweren Borbedingungen errungen wurden, die Frage gestellt werden: Was wäne möglich gewesen, wenn nicht die Parolen von Moskau die Einheit und den Zusammenhalt der Mitglieder gestört hätten. Was wäre mögder Beschäftigten fich gewesen, wenn die Millionenmasse der deutschen Gewerkschafter nur das eine Ziel im Auge gehabt hätte: Unrecht und unerträgliches vom deutschen Arbeiter fernzuhalten?
der Erhebung Anfang Mai 24: über 48 Stunden wöchentl. arbei
teten in Bro.
Zahl der efaßten Beschäftigten
Davon arbeiten über
48 Stunden möchentlich
Baugewerbe.
240 207
25152
10,5
11,0
Buch rudgewerbe.
59447
15 775
26,5
49,4
Chemische Industrie
150 669
58 469
38,8
44,0
Holzgewerbe
161 780
22 373
13,8
21,4
Metallindustrie
1 324 846
703 849
58,1
Schuhindustrie
61 124
4.962
Zertilindustrie
361 543
238 644
8,1 66,0
45,3
63,5 14,5 82.4 54,7
Insgesamt 2 359 616 1069 224
Die neue Statistik zeigt auch, daß das Berlangen der Arbeitgeber nach Verlängerung der Arbeitszeit unberechtigt ist. Die Unter nehmer erklären in ihrer Wahlpropaganda für die Rechtsparteien, daß die deutsche Wirtschaft auf lange Zeit hinaus a bhängig fei Don langer Arbeitszeit und niedrigen Löhnen Die Gewerkschaften haben bewiesen, daß der Aufbau mit der Durchführung des Achtstundentages sehr wohi möglich ist.
Es ist also die Zahl der mehr als 48 Stunden wöchentlich Arbeitenden erheblich gesunken. Dies trifft für alle fieben Berufsgruppen zu. Besonders start im Buchdrudgewerbe, wo im Mai noch fast die Hälfte der Beschäftigten über 48 Stunden arbeiten mußte, jetzt nur noch ein Viertel. In der Metallinduftrie ist die Zahl um mehr als 10 Pros gesunken. Die Textilindustrie, in der die Arbeitszeit besonders häufig 48 Stunden überschritt, zeigt einen Rückgang von 82,4 auf 66 Proz Gewirtlichen Klassenfampf unmöglich machen.
Die Wähler werden am 7. Dezember die Konfequen. zen zu ziehen haben. Für den Achtstundentag, für die Zustimmung zum Washingtoner Abkommen, das den Achtstundentag auf internationaler Grundlage sichert, gegen die Gegner der Sozialpolitif. aber auch gegen die kom munistischen Elemente, deren Phantasiereien und Barolen den
Die Kosten der Erwerbslosenversicherung. Die Arbeitgeber wehren sich gegen die Umwandlung der Erwerbslofen für sorge in eine Erwerbslosen versicherung wegen der hohen Kosten, die sich daraus ergeben würden, da die Boraussetzung der Bedürftigkeit in Wegfall fäme und jeder Versicherte auch ein Recht auf Unterstützung hätte. Zu dieser Frage nimmt Dr. Gustav Böhm , Regierungsrat im Bayerischen Staatsministerium für Sozialfürsorge, in Nr. 27 des Reichsarbeitsblattes" ministerium für Sozialfürsorge, in Nr. 27 des„ Reichsarbeitsblattes Etellung. Den eingehenden Darlegungen entnehmen wir folgende Ausführungen:
, Das Bayerische Landesamt für Arbeitsvermittlung hat einer Reihe von nach Größe und wirtschaftlicher Struktur ihrer Bezirke typischen Arbeitsämtern und Fürsorgestellen die Frage vorgelegt, um wieviel sich der Aufwand der Erwerbslosenfürsorge durch den Wegfall der Bedürftigkeit als Voraussetzung der Unterstügung ver
mehren würde.
Die Antworten find folgende: Vier großstädtische Arbeitsämter schätzen den Mehraufwand auf 4,5-5 D 5, 7-8 v. 5., 6,8 v. 5). und 5-8 v. 5. Drei Arbeitsämter von mittleren Städte 1 geben 1,10 und 25 v. H. als voraussicht ichen Mehraufwand a1, während von zwei Arbeitsämtern in ausgesprochenen ländlichen Bezirken das eine 5, das andere 50 v. 5. Mehraufwand annimmt; dabei sind aber gerade die Angaben des letzten Arbeitsamtes mit Vorsicht zu verwerten. Es wird hier Unterstützungsbewerbern aus landwirtschaftlichen Kreise gegenüber mit besonderer Schärfe vorgegangen, die aber auch nach Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung durch eine strenge Auslegung der übrigen Vorausfegungen in vielen Fällen wird festgehalten werden können. Der Schwerpunkt dürfte bei etwa 7,5 v. H. liegen. Aber selbst wenn man diese Schäzung vorsichtshalber verdoppeln würde, bleibt zu beachten, daß sich der VerwaltungsPostenaufwand durch den Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung ficher um die Hälfte vermindern würde. Nimmt man einen durchschnitt lichen Verwaltungsfostenaufwand von nur 10 v. 5. an, so dürfte fich die Nettomehrbelastung durch den Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung auf höchstens 10, vielleicht auf nicht mehr als 5 v. H. stellen.
Wird somit auf der einen Seite der Mehraufwand der Arbeitslofenversicherung im folle des Wegfalls der Bedürftigkeit als Bor ausfegung der Unterstigung gewaltig überschäßt, so wird auf der andere 1 Seite unerflährlicherweise völlig übersehen, daß eine Reihe von anderen Bestimmungen des Versicherungsgefeßes gegenüber den entsprechenden Bestingnungen der Erwerbslosenfürsorgeverordnung eine beträchtliche Minderung des Aufwandes zur notwendigen Folge haben. Die Grenzen gegenüber der Wohlfahrtspflege sind in der Erwerbslosenfürsorge naturgemäß noch nicht so scharf ge3ogen wie sie in einer Versicherung gezogen werden müssen, und die Gemeinden, die bei ihrem Einfluß auf den öffentlichen Arbeitsnachmeis noch heute tatsächlich als Vollzugsorgane der Erwerbs: lofenfürsorge angesprochen werden können, haben es in langjähriger Brapis teilweise ogrzüglich gelernt, die Erwerbslosenfürsorge soweit als möglich zur Entlastung der Wohlfahrtspflege, deren Kosten sie ganz zu tragen haben, heranzuziehen. Unter diesem Gesichtspunkt ist vor allem die Dauer der Unterstüßung zu betrachten. ... Nach den Bestimmungen des Versicherungsgesehentwurfs ist der Anspruch auf Arbeitslosenunterstügung erschöpft, wenn innerhalb
der letzten 24 Monate Unterstüßung für insgesamt 26 Wochen gewährt ist. Ist der Anspruch erschöpft, so wird die Arbeitslosen. un'erftügung erst dann wieder gewährt, wenn der Arbeitslose in 24 Monaten vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit neuerdings mindestens 26 Wochen lang in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden hat. Zwar fann auch hier der Reichsarbeitsminister bei besonders ungünstigem Arbeitsmarkt die Höchstdauer der Unterftügung verlängern, allein schon die regelmäßige Höchstdauer beträgt nur die Hälfte derjenigen Zeitspanne, die sie jetzt umfaßt. Nach der legter Statistit sind ein Sechstel der in Bayern unterstützten Erwerbs ofen fogenannte langfristige, d. h. über sechs Monate Unterstüßte. Es kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der größte Teil dieser Personen in einer Versicherung nicht mehr unterftüßt werden könnte. Schon daraus ergibt sich eine entsprechende Minderbelastung. Eine nod) größere Rolle als die Verkürzung der Unterstüßungsdauer an sich wird aber die Verschärfung der Vorausfegung für den erneuten Bezug der Unterstützung durch AusgeSteuerte spielen."
Der Verfasser weist mit seinen Ausführungen auf den Ent. wurf des Versicherungsgefeges hin. Wie dieses schließlich gestaltet wird, hängt wesentlich von der 3usammen fegung des neuen Reichstags ab. Es wird vor allem davon abhängen, daß gewiffe Härten vermieden werden gegenüber denen, die unverschuldet länger arbeitslos als bezugsberechtigt find. Darüber zu wachen, wird Aufgabe der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion sein, von deren Stärke auch ihr Einfluß abhängt.
Die Lohnbewegung der Töpfer beendet.
Eine neuartige Ferienregelung.
letzte Lohnvereinbarung am 31. Oftober ablief, neue Forderungen Die Ofensetzer Berlins hatten, wie bereits berichtet, als ihre gestellt. Die geforderten Lohn- und Akkordfähe entsprechen dem Friedenslohn mit einem Aufschlag von ungefähr 30 bis 35 Proz Diese Forderung wurde von den Unternehmern glat abgelehnt. Der angerufene Schlichtungsausschuß für Groß- Berlin sprach den Töpfern 1,20 m. Stundenlohn bzw. 110 Broz. bei Affordarbeiten zu. Daneben follte eine Handwertszeugentschädigung von 2½ Proz des Tariflohnes gezahlt werden. Dieser Schiedsspruch wurde von den Arbeitgebern abgelehnt. Die Verbindlichkeitserklärung, die vom Baugewertsbund beantragt worden ist, wurde von dem Schlich vom Baugewerksbund beantragt worden ist, wurde von dem Schlichter Groß- Berlins abgelehnt. Es trat num ein tarifloser Zustand ein. In den Versammlungen machte sich eine starke Streifftimmung bemerkbar; doch als befannt wurde, daß die Sonder organisation der Syndikalisten gegen den Streit war, fonnte die nach dem Statut notwendige Zweibrittel- Mehrheit bei der Abstimmung nicht erreicht werden. Schließlich wurde der Fachgruppenleitung erneute Bollmacht gegeben, zu verhandeln und en. abzuschließen, da schließ lich we die Meinung der Versammlung war ein immerhin etwas niedrigerer Lohn dem tariflosen Zustand vorzuziehen sei. In einer Berhandlung am 3. d. M. fam nach langen Schwierigleiten endlich folgende Bereinbarung zustande:
-
" Der Minimalstundenlohn wird auf 1,15 M. festgesetzt. Bei Affordarbeiten werden 105 Broz des am 1. September abge schloffenen Affordtarifes gezahlt. Außerdem erhält jeder Oferfetzer
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da. R
Jackett- Anzüge 30, Ulster 28, Damenmäntel 25 M.
pro Woche 1,50 m. als Handwertszeugentschädigung. Diese Ber einbarung tritt am 5. Dezember in Kraft und hat Gültigkeit bis zum 31. März 1925. Diejenigen Firmen, die in der Zeit vom 1. November bis 4. Dezember höhere Löhne und Afford- Prozentfätze gezahlt haben, dürfen für diese Zeit die mehr gezahlten Gum men nicht in Abzug bringen."
Da
Weiter fann berichtet werden, daß ab 1. Januar 1925 ein Ferienvertrag in Kraft tritt, welder für ganz Deutsch land abgeschlossen wurde. Im wesentlichen sind die Bestimmungen so, daß nach 40 Wochen Arbeit Ferien gewährt werden. der Wechsel der Ofenseher bei den einzelnen Firmen ein prozentual fehr hoher ist, hat man sich geeinigt, daß jeder Arbeitgeber in eme Ferienkarte Marken in Höhe von 2% Proz. des verdienien Lohnes pro Woche einflebt. Sobald die Ferienfarte voll geklebt ist ( nach 40 Wochen), erhält der betreffende Ofenfeger die Summe ausgezahlt. Die Zahl der Tage der Ferien wird errechnet nach; ber ausgezahlten Gesamtsumme geteilt durch acht Stundenlöhne. Bei Ofenfetzer find angewiesen, sich sobald wie möglich um Bureau des 40 Wochen erhält der Arbeiter also genau sieben Tage Lohn. Die Baugewerkbundes zu melden, damit ihnen schon vor dem 1. Januar die Ferienkarte ausgehändigt werden kann.
Die Lüge von der schlechten Arbeitsleistung. Fast jede Lohnforderung der Arbeiterschaft wird von den Unternehmern mit der Behauptung befämpft, die Arbeitsleistung sei zu wir auf die Widersinnigkeit der Behauptung hingewiesen und dargering, um die erhöhten Löhne tragen zu können. Oft genug haben gelegt, daß niedrige Reallöhne für die Wirtschaft schon deshalb feinen Vorteil bringen förmen, weil sie damit den Absah der Industrie und zugleich die Beschäftigung der Unternehmungen untergraben. Die Unternehmer untereinander scheinen allerdings zuweilen anderer Meinung zu fein, als es die Sindizi ihrer Verbände und die dicken Denkschriften über die Arbeitszeitfrage wahr haben wollen. Unbestreitbar ist, daß ganz allgemein in den letzten Jahren die Leistung der Arbeiterschaft wesentlich gestiegen ist. Bon besonderem Interesse ist es daher, wenn der jetzige Leiter des Stinnes- MontanRonzerns, Edmund Stinnes , in der Generalversammlung der Hugo Stinnes- Riebed- Montan- und Deliverfe A.-G. ausführte:
„ Jedoch hier möchte ich betonen, daß die Verwaltung der Hugo- Stirnes Riebed- Montanwerfe mit ihren Arbeitern und Angeftellten bezüglich ihrer Arbeitsleistung durch auszufrieden fein tann und daher auch Lohn- und Gehaltserhöhungen vor wenigen Tagen gut bewilligt werden fonnten."
Hier ist also einmal offen zugestanden, daß von minderer Arbeitsleistung nicht die Rede sein kann. Damit ist auch die Fabel, daß allgemein der Wirkungsgrcd der Industrie heute geringer ſei ols in anderen Zeiten, erledigt. Es wird in Wirklichkeit feinen ehrlichen Unternehmer geben, der die steigende Leistung bestreiten vird
Es ist immerhin wertvoll, daß heute selbst führende Unternehmer an diesen Tatbestand nicht mehr vorbei tönnen. Für die Arbeiterfchaft ergibt sich daraus die zwingende Pflicht, in starken Organifationen sich zusammenzuschließen und durch die Stärkung ihrer politischen Macht weiter um ihre Besserstellung zu kämpfen, unbeirrt um das Gerede mancher Unternehmer, die für den geringeren Leistungsgrad ihrer Werte die Arbeiterschaft anstatt die unzulängliche Organisation der Betriebe verantwortlich machen
wollen.
Kleinliche Schikane gegen den Angestelltenrat.
Die fattfam befannte Metallfirma Julius Pintsch AG. erschien als Beklagte ver dem Gewerbegericht in einer Angelegenheit, die ihr kleinliches Verhalten gegenüber der Betriebsvertretung in greller Beleuchtung zeigt.
Der Angestelltenrat hatte die Firma ersucht, ihm einen Raum zu überlassen zur Abhaltung einer Betriebsversammlung, in der das Thema besprochen werden sollte: Was bedeutet die Kündigung des Manteltarifs für die Angestellten der BBMI.- Betriebe." Die Firma erklärte fich zur Hergabe eines Raumes bereit unter der Bedingung, daß kein Vertreter einer Gewerkschaft an der Versammlung teilnehme. Der Angestelltenrat weigerte sich, tiele Bedingung zu erfüllen, weil sie dem Betriebsrätegesetz widerspricht. Er hielt die Versammlung außerhalb des Betriebes ab und forderte von der Firma die Bezahlung der Saalmiete im Betrage von 15 M. Da die Firma die Zahlung verweigerte, flagte der Angeſtelltenrat beim Gewerbegericht. Die Firma bestritt die Zuständig. feit des Gewerbegerichts und behauptete, für diese Streitfrage sei der Gewerberat und in zweiter Instanz der Polizeipräsident zu ständig. Damit fam die Firma aber nicht durch. Das Gewerbegericht erklärte sich für zuständig. Zur Sache machte dann die Firma den Einwand, sie habe schon vor der Versammlung erfahren, daß in der Versammlung Angelegenheiten erörtert werden sollten, die feine Betriebsangelegenheiten feien und nicht zu den Aufgeben des Angestelltenrates gehören. Bewe fen fönne fie das allerdings nicht, weil sie ihren Gewährsmann nicht als Zeugen angeben wolle. leidyt auch den Arbeiterrat Das bedeutet alfo: Die Firma läßt den Angestelltenrat viel bespigeln und will ihren Spizzel nicht preisgeben. Wie nicht anders zu erwarten war, tam das Gericht zu dem Beschluß: Die Auslagen des Angestelltenrats für den Versamm lungsraum find berechtigt. Die Firma muß also zahlen und hat mit ihrer fleinlichen Schifane gegen den Angestelltenrat eine Blamage erlebt.
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