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fir. 589 41. Jahrgang

5. Beilage des Vorwärts

Braunschweigs Gemeindeverfassung.

Fortschrittliche Arbeit.

Bon Otto Thielemann  .

Sonntag, 14. Dezember 1924

dem ist noch eine Rechtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichts-| ordneter sein, jedoch ist Vorsorge getroffen, daß ein von der hof zulässig. Diese Kommunalfammer war von den über Stadtverordnetenversammlung gemähltes Ratsmitglied wieder ängstlichen Bürgermeistern des Freistaates Braunschweig   ge- in die Stadtverordnetenversammlung eintreten fann, falls es fordert, und die Regierung hat dem Drängen der Bürger- vom Amt eines Ratsmitgliedes zurücktritt. Diese Möglichkeit meister in diesem Falle nachgegeben und die Kommunal- besteht z. B. in Preußen zurzeit nicht. fammer geschaffen.

Braunschweig   ist der einzige Staat im Deutschen   Reiche, ber noch immer mit turzen Unterbrechungen seit 1918 eine sehen ist, so ist auch für die neue braunschweigische Städte Mie in der Reichsverfassung ein Boltsentscheid vorges fozialistisch demokratische Mehrheit im Land­tage hat und dessen Regierung allein von der Sozialdemo- ordnung ein Gemeinde entscheid vorgesehen, der aber

fratie und der Demokratischen Partei gestellt wird. Aus diesem Grunde war es auch möglich, gegen den Widerstand der Rechtsparteien eine großzügige Reform der Ge= meindegese ge vorzunehmen. In monatelanger Tätig­feit hat die braunschweigische Regierung den Entwurf einer Städte-, Kreis- und Landgemeindeordnung ausarbeiten lassen und ihn in den letzten Wochen dem Landtage vorgelegt. Gegen die Stimmen der Rechtsparteien wurden diese Re­formgesetze in den legten Sigungen des braunschweigischen Landtags, dessen Auflösung auch zum 6. Dezember beschlossen ist. angenommen.

Die alten Gemeindegefehe von 1892, die durch die ver­schiedensten Abänderungsgeseze sehr unübersichtlich geworden waren( sie enthielten z. B. noch die Festlegung des Drei­flaffenwahlrechts) sind jetzt außer Kraft gesetzt worden. Nach der bisher geltenden Städteordnung fonnte auch ein Beschluß nur durch die Uebereinstimmung der Stadtverordnetenver­sammlung mit dem Rai der Stadt zustande kommen. Es geschah sehr häufig, daß die Stadtverordnetenversammlung einen Beschluß faßte, dem sich der Rat der Stadt widersetzte. So wurde in der Stadt Braunschweig   fürzlich beschlossen, den Sozialrentnern eine Zulage von 18 M. monatlich zu gewähren. Der Rat der Stadt widersetzte sich diesem Beschluß, so daß die Stadtverordnetenversammlung sich nochmals mit der Ange­legenheit beschäftigen mußte. Erst nach längeren Berhand­lungen gelang es dann, nachdem dem Rat der Stadt neue Steuerquellen gezeigt worden waren, dem Beschluß Geltung zu verschaffen.

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In der neuen Städteordnung ist das Einfammer­system festgelegt worden. Infolgedessen ist in Zukunft der Wille der Stadtverordnetenversammlung allein maßgebend. Der Rat der Stadt ist lediglich noch Berwaltungs- und Boll­zugsorgan der Stadtverordnetenversammlung. Er steht nicht mehr gleichberechtigt neben ihr. Aus diesem einen Grunde ergibt sich auch als notwendige Folgerung für alle politischen Parteien, daß sie in Zukunft noch mehr als bisher den größten Wert auf die Auswahl der Stadtver= ordneten legen. Jeder sich etwa unheilvoll auswirkende Beschluß der Stadtverordnetenversammlung wird in Zukunft selbstverständlich auch allein der Mehrheit der Stadtver ordnetenversammlung zur Last gelegt werden müssen. Aber auch jede Unterlassungssünde in wirtschaftlicher Beziehung, jede verpaßte Gelegenheit des Ausbaues der gemeinwirtschaft­lichen Betriebe, die man bisher mit gutem Recht dem Rat der Stadt aufbürden konnte, wird in Zukunft die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung zu tragen haben. Da gerade in Braunschweig   wie auch in anderen Städten die Sozial­demokratie bei den nächsten Wahlen sicherlich die Mehrheit gewinnen wird, kommen diese letzten Ausfüh- in Finanz-, Budget- und Besoldungsfragen und bei Steuern rungen für fie ganz besonders in Frage.

Es bestand aber kein Grund, das Zweitammersystem bei zubehalten, da die ausschlaggebenden Stimmen darüber, nach welchen Grundsätzen die Berwaltung der Stadt geführt werden soll, in einem demokratischen Staate nur bei den Ge­meindeangehörigen liegen fönnen und nicht einem Rat der Stadt übertragen sein dürfen, dessen besoldete Mitglieder viel leicht auf Jahrzehnte oder gar auf Lebenszeit gewählt worden sind.

Sicherungen gegen ,, unüberlegte" Stadtverordneten beschlüsse auf finanziellem Gebiete sind aber auch in der neuen braunschweigischen Städteordnung enthalten. Das Gesetz sieht vor, daß Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, die das bestehende Recht verlegen, vom Rat und von der Auf­sichtsbehörde mit aufschiebender Wirkung beanstandet werden können. Beschlüsse, die nicht rechtswidrig sind, aber doch zu Bedenten Anlaß geben, fann der Rat mit auf schiebender Wirkung beanstanden und der jetzt gegründeten neuen Kommunalkammer zur Entscheidung vorlegen. Außer­

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nicht verlangt werden tann. Die Stadtverordneten z a hl ist in fleinen Städten auf 15( bisher 18) festgesetzt worden. Die Zahl der Stadtverordneten muß ungerade fein. Sie fann durch Ortsgesetz noch weiter herabgesetzt werden, darf aber nicht unter 9 finten. Die Stadt Braunschweig   hat zukünftig 35( bisher 36) Stadtverordnete. Die Bürgermeister und die befoldeten Stadträte sollen von der Mehrheit der Stadt verordnetenversammlung gewählt werden. Die Rechtsparteien versuchten hier ein Monopol für Juristen und Volks­wirtschaftler zu schaffen, indem sie forderten, daß für Städte mit über 15 000 Einwohnern nur Männer mit abgeschlossener juristischer oder volkswirtschaftlicher Borbildung Bürgermeister werden könnten. Sie wollten hier wieder einmal dem Tüch­tigen die freie Bahn verbauen und es dem Kaufmann, dem Techniker, dem Arzt usw. unmöglich machen, die Verwaltung einer Stadt zu leiten. Die Sozialdemokraten lehnten aber mit Hilfe der Demokraten den Antrag der Rechtsparteien ab.

Die Stadtverordneten werden auf drei Jahre ge­wählt. Ein Ratsmitglied kann nicht gleichzeitig Stadtver­

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Da der Kreis der Selbstverwaltungsangelegenheiten nach und der Einfluß der Gemeindemitglieder jetzt in jeder Weise der neuen Städteordnung erheblich vergrößert worden ist und nach jeder Richtung hin, getreu den demokratischen Prin­zipien der Sozialdemokratie, gesichert worden ist, darf man annehmen, daß die vom braunschweigischen Landtag be schlossene neue Städteordnung dem Freistaat Braunschweig  zum Segen gereichen und den deutschen   Bundesstaaten, die noch feine neue Städteordnung haben, ein Vorbild sein wird.

Jugendveranstaltungen.

Heute, Sonntag, den 14. Dezember:

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Sübliche Werbebezirke. Die Feier der Winterfonnenwende findet am Sonning, ben 21. d. M., in Rieberlehme( Königswusterhauff- Wildau) statt. Treffpunkt nachmittags 5 Uhr im Gesellschaftshaus in Niederlehme.

Werbebezirk Westen. Bormittags 10 Uhr im Jugendbeim Gineberg. Rubens, Ede Saubisirnße, Werbebegirls- Konferenz.

Werbebezirk Diten. Seute, Sonntag, den 14., Seimabenb im Ingenb heim Tilfiter Str. 4( 7 Uhr). Morgen, Montag, den 15., Zurnen in der Schule Eckertstr. 16( 148 Uhr). Uebermorgen, Dienstag, bent 16., Areiße mitaliederversammlung im Jugendbeim Tilsiter Str. 4. Vortrag: Der Aus fall der Wahlen und die Aufgaben der Jugend."( 8 Uhr.)

Werbebezirk Neukölln. Abends 18 Uhr veranstalten wir im Jugendbeim Brit, Rathaus, Chauffeestraße, einen Kunterbunten Abend. Geschenke( Bücher) zur Verlosung werden noch am Abend entgegengenommen.

Morgen, Montag, den 15. Dezember, abends 7% Uhr: Hermsdorf. Jugendheim Roomstraße. Borttag: ,, S3. und Reichsbanner."

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werden, dürfte das Beihnachtsfpiel, das von der Akademischen Bühne Berlin

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