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Der lange Feiertag.

darüber, daß sie nun bald mit ihrem Manne, der vor einiger Zeit in Görlig festgenommen wurde, wieder zusammenfäme. Frau Neumann hatte sich bisher allen Verfolgungen dadurch entzogen. daß sie in Laubenkolonien bei Leuten, die nicht wußten, wen sie beherbergten, Unterkommen fand. Die von ihr gestohlenen Sachen hat sie zum Teil an Bekannte vertauft oder ver schenkt, zum Teil auch in Geschäften veräußert. Alle, die gut­gläubig irgend welche Gegenstände von ihr erhalten oder ihr ab­gekauft haben, werden aufgefordert, sich in ihrem eigenen Interesse umgehend bei Kriminalfommiffar Gennat im Zimmer 105 des Polizeipräsidiums zu melden.

Schwerer Gerüsteinsturz in Tempelhof .

Die Weihnachtstage bedeuten diesmal Weihnachtsferien in des Bortes verwegenſter Bedeutung. Die Beamten haben, soweit sie in Bureaus beschäftigt sind, vier Feiertage gehabt, weil für den Sonn­abend nach den Feiertagen aus Sparsamkeitsgründen die Samme! heizung nicht in Betrieb gesetzt werden sollte. Ja, es gibt sicher viele Leute, die mit der Arbeit nicht gerade auf Duzfuß stehen, und die es sich sonst leisten können, die am heiligen" Abend möglichst früh Schluß gemacht haben, und die, da es sich doch nicht mehr lohnt, in diesem Jahr die Arbeit überhaupt nicht wieder aufnehmen. Aber dann gibt es andere, für die bedeutet die ungünstige Lage der Weihnachtstage einen großen Ausfall an Verdienst. Das Ein Arbeiter tödlich, drei schwer verletzt. Heer der Arbeiter, jenen vielen, die arbeiten wollen und arbei­ten müssen, um sich und die Ihrigen, wenn auch manchmal fümmer­Ein folgenschwerer Gerüsteinsturz ereignete sich gestern nach­lich genug, zu erhalten, verlieren viel durch das Fest der Liebe". mittag auf dem Gelände des Neubaues der Großen Berliner Am sogenannten heiligen Abend, also am Mittwoch, wurde in vie- Straßenbahn Kaiferin- Augusta- Straße in Tem­len Betrieben eine, auch zwei Stunden früher als sonst Feierabend pelhof. Hier waren acht Arbeiter mit dem Abriß eines Ge­geboten. Dann kamen die beiden Feiertage, und am Sonnabend rüfles beschäftigt, als plöhlich ein Brett brach und sämtliche auf wurde in den meisten Betrieben nicht gearbeitet. Die Arbeiter haben dem Gerüft stehende Arbeiter aus 12 Meter Höhe in die Tiefe also von der ganzen verflossenen Woche nur Lohn von zwei vollen fürzten. Die Tempelhofer Feuerwehr, die nach wenigen Minuten Arbeitstagen erhalten, und wenn sie am Beginn der Woche nicht an zur Stelle war, schaffte die Berunglückten in das Budower Kranken­die drei Feiertage gedacht und sich, wie sonst immer, eine Wochen­haus. Hier stellte sich bald heraus, daß durch das Auffallen auf tarte gekauft haben, sind sie lediglich spendabel gegenüber der Eisenträger vier Arbeiter so schwer verletzt wurden, daß ihr Zustand Eisenbahnverwaltung gewesen und haben Geld ausgegeben, ohne schwerverletzten Bauarbeiter sind: Otto Roloff aus Lichtenberg , als besorgniserregend angesehen werden muß. Die Namen der Hans Studing, Marfgrafendamm 31, Richard Henschel, Golzstraße, und Berthold Mint, Borkensteinstraße. Henschel ist feinen Verletzungen bereits erlegen; mint hat schwere Ver­lekungen der Wirbelsäule und des Kopfes davongetragen. Stüding befindet sich auf dem Wege der Befferung.

einen Nuzen davon zu ziehen.

Das ist die eine Seite der langen Feiertage, die von den Fleißigen und schwer um die Existenz Ringenden als bitterer Nach geschmack des Festes empfunden wird. Für andere wieder, und zwar in erster Linie für das Fahr- und Verkehrspersonal bei der Eisenbahn . bei der Hoch- und Straßenbahn. bedeutete der lange Feiertag einen langen Arbeitstag mit einer Schwere und Verantwortlichkeit des Dienstes, die eine faum noch zu ertragende Belastungsprobe für die Nerven bedeutet. Das gilt namentlich für das Verkehrspersonal bei der Eisenbahn . Be­Panntlich ist auch bei dieser Behörde der Abbau ein sehr gründlicher gewesen. Auf der anderen Seite war der Weihnachtsverkehr auf der Eisenbahn. ein besonders großer und reger, waren allerhand Sonderzüge eingelegt, und in der Silvesternacht bleibt die Stadt und Ringbahn die ganze Nacht, wenn auch mit Pausen von etwa ciner Stunde in der Zugfolge dem Publikum geöffnet. Die an sich durch den Abbau mehr als zweckdienlich zusammengeschmolzenen Beamten und Arbeiter haben infolgedessen anstatt weihnachtliche Ruhepausen zu genießen doppelten und dreifachen Dienst machen müssen. Und wie verantwortungsvoll gerade dieser Dienst ist, wie er über Körper und Geistesfräfte geht, wie nervenanstrengend der Dienst in den Blockbuden und Signalstationen ist, darüber braucht man gewiß fein Wort weiter zu verlieren.

Wenn trotz Ueberlastung mit Arbeit und bedenklicher Ueber­anstrengung der Verkehr auf der Eisenbahn sich reibungslos und chne Unfälle abgewickelt hat, zeugt das in glänzender Weise von der Pflichttreue und hervorragenden Tüchtigkeit der Beamten und Arbeiter. Hoffentlich haben diese Erkenntnis auch die Vorgesetzten und diejenigen Stellen, die für die Festsetzung der Gehälter maß­gebend sind. Leider bleiben in diesem Punkt noch immer viele und berechtigte Wünsche unerfüllt.

Die gute Wirtschafterin.

Sie versieht das Stehlen meisterhaft. Eine bedeutende Spezialistin auf dem Gebiete des Haushalts­diebstahls ist eine Frau Luise Neumann geb. Nehrenheim. Ihre ersten Gastrollen gab sie unter falschem Namen als Aufwärterin. Hierbei ließ sie sich durch Arbeitsnachweise vermitteln. Dann ver besserte sie ihre Technik und beförderte sich zum Hausmädchen, zur Köchin oder zur Wirtschafterin. Jetzt benutzte sie auch keinen Arbeitsnachweis mehr, sondern suchte ihre Stellen durch Vermie tungsbureaus.

Abgesehen von ihrem netten Auftreten wußte sie sich das Ber­frauen der Dienstgeber, die eine Hausgehilfin fuchten, von vorn­herein durch beste 3eugnisse zu verschaffen. Hiernach war sie ftets Jahre lang auf Rittergütern oder in den Haushaltungen von Landgeistlichen beschäftigt gewesen und hatte sich überall musterhaft geführt. Es gab eigentlich keine einzige ideale Gigenschaft einer Hausangestellten, die der Inhaberin in diesen Papieren nicht be scheinigt gewesen wäre. So reiste Frau Neumann längere Zeit auf die Papiere einer längst verstorbenen Freundin. In anderen Fällen stellte sie die Zeugnisse unter Benuzung von verschiedenen Stempeln selbst her. Troz aller Warnungen in den Zeitungen, troß Verbreitung ihres Bildes in den Vermietungs­bureaus gelang es ihr immer wieder, vermöge ihres guten Ein­bruces neue Opfer zu finden. Sie wurde nur insofern etwas vor­fichtiger, als fie feine Vermietungsbureaus mehr aufsuchte, sich viel­mehr auf Grund von Anzeigen in den Tageszeitungen meldete. Auch hier arbeitete fie mieder mit dem Hilfsmittel des quten Eindruckes". Bon irgendeiner Provinzstadt aus, in der sie gerade einen Diebstahl verübt hatte, fragte sie bei den Inferenten durch den Fernsprecher an, ob die Stellung noch frei sei. So erweckte sie die Ueberzeugung, daß es sich um ein unverdorbenes Mädchen vom Lande" handle. Um fo schmerzlicher war dann immer die Ueberraschung, wenn sie unter Mitnahme aller erreichbaren Werte verschwand. Frau Neu­mann trat außer in Berlin und den westlichen Vororten besonders auch in Hamburg , Leipzig und Dresden auf, vermutlich aber auch noch in vielen anderen Städten, immer in der gleichen Weise. Sie bediente fich zahlloser falscher Namen. Ungeheure Werte fielen der Diebin im Laufe der Zeit in die Hände. Die letzte Gastrolle gab fie vor einigen Tagen in einer Villa in der Kolonie Heerstraße. Hier nahm sie nicht nur erhebliche Werte an Schmuck sachen und Kleidungsstücken, sondern, das Angenehme mit dem Nützlichen verbindend, eine bratfertige Gans und andere Lebensmittel mit. Der Kriminalpolizei, die die Spezialiſtin bereits einmal im Anfang ihrer Laufbahn festgenommen hatte, worauf sie aber vom Gericht wegen angeblicher Krankheit bald wieder entlassen wurde, ist es jetzt gelungen, die langgesuchte Diebin unschädlich zu machen. Durch lange Beobachtungen ihres Anhanges wurde festgestellt, daß sie öfter in der Nähe der Ilsen­burger Straße in Charlottenburg gefehen worden war. Die Be­amten famen fchließlich dahinter, daß sie in einer Wohnlaube in der Kolonie Klausthal Unterschlupf gefunden hatte. Beim Ein­treten der ihr von früher her bekannten Beamten ergab sie sich ohne weiteres in ihr Schicksal, äußerte sogar eine gewisse Befriedigung

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einer Lichtanlage im neuen Straßenbahnhof hatte die Baufirma Folgende Einzelheiten werden uns noch befannt: Zum Einbau Schmidt ein Hängegerüst gestellt. Die Lichtanlage war fertig und der Abriß des Gerüftes sollte vor sich gehen. Der die Auf sicht führende Gerüstbauer war zur Zeit des Unfalles nicht zur Stelle, so daß als Augenzeugen nur die Berlegten in Frage kommen. Von der schwer passierbaren Kaiserin- Augusta­Straße ragt linter Hand der neue Straßenbahnhof vor. Bauarbeiten verhindern den Zugang zur Unfallstelle. Duzende Schienengleise ragen unbetonniert aus dem Erdboden heraus. Die ganze Unfall stelle macht einen wenig geschützten Eindruck.

in erschreckendem Maße gehäuft. Die Leitergerüstbauer, die In letzter Zeit haben sich die Bauunfälle und Gerüsteinstürze ohnehin schweren Berufsgefahren ausgesetzt sind, find durch kein Ge fetz ausreichend gegen Unfälle geschützt. Sie sind zwar nach§ 544 der Reichsversicherungsordnung gegen Unfälle bei den versicherungs­pflichtigen Betrieben versichert und genießen auf die Segnungen" dieser Unfallversicherung, die aber bekanntlich zu den Gefahren des Berufes in keinem Verhältnis stehen. Die Rente besteht in regel­mäßigen, gewöhnlich monatlichen, im voraus zu zahlenden Beträgen; ausnahmsweise kann das Reichsversicherungsamt bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Rente in vierteljährlichen Beträgen zu zahlen ist. Die Hähe der Rente richtet sich nach dem Grade der durch den Unfall erlittenen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit und der Höhe des von dem Verletzten im letzten Jahre vor dem Unfall bezogenen Arbeitsverdienstes. Bei völliger Erwerbsunfähig keit erhält er die Bollrente. Diese beträgt zwei Drittel seines Jahres­arbeitsverdienstes. Ist der Verletzte durch den Unfall teilweise er­merbsunfähig, so erhält er den Teil der Bolfrente, der dem Maße der Einbuße seiner Erwerbsfähigkeit entspricht. Außerdem erhalten die jenigen, die eine Rente von zwei Drittel oder die Vollrente beziehen, eine Sonderzulage von monatlich 15 M. Soll der Facharbeiter mangel im Baugewerbe behoben werden, dann muß der Gesetzgeber seine Aufmerksamkeit den gefahrdrohendsten Berufen zuwenden. Der auffeimende Baumarkt fommt in starte Bedrängnis, wenn seine Arbeiter bei Unfällen und ähnlichen Gefahren nicht das Gefühl haben, ihre Familien ausreichend geschützt zu sehen.

Nicht auf fahrende Eisenbahnzüge aufspringen! Täglich kann man noch immer beobachten, daß Reisende die schon in Bewegung befindlichen Züge trotz des bestehenden Verbotes und ungeachtet der Warnrufe der Beamten zu besteigen versuchen. Besonders gefährlich ist das Aufspringen auf die nach Bernau laufenden Wagen der elektrischen Züge, die weder Trittbretter noch Handgriffe haben. Ein Versuch, einen solchen Wagen nach der Anfahrt noch zu befteigen, muß stets zu Unfällen führen, weil die aufspringende Person von dem feinen Halt bietenden Wagen abgleiten muß. Vor dem Gefahrvollen eines solchen Beginnens kann daher nicht dringend genug gewarnt wer­den. Bemerkt sei auch dabei, daß eine derartige Uebertretung nach den gesetzlichen Bestimmungen mit Geldstrafe geahndet wird.

Die Untersuchungen im Fall Kutisker. Am gestrigen Tage haben Oberstaatsanwalt Dr. Lindow und Staatsanwalt Dr. Caspari der Preußischen Staatsbank einen Besuch abgestattet, um sich über die geschäftlichen Transattio nen Rutisters zu informieren. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß die Staatsanwaltschaft in diesem Falle nicht zum erstenmal sich nach dem Geschäftsgebaren des jetzt in Haft befind lichen Generaldirektors bei der Seehandlung erkundigt, sondern daß schon vor langen Wochen der ursprüngliche Bearbeiter des Straf­falles, Staatsanwalt Jacoby, von der Seehandlung bestimmte Auskünfte verlangt hat, die ihm seinerzeit auch vom Direktor Rühe erteilt wurden. Schon damals handelte es sich um die Frage, ob eine betrügerische Handlung Kutisters vorgelegen habe, als er für die hohen Kredite, die er fortlaufend erhielt, Wechsel in Bahlung gab, deren Bonität die Staatsanwaltschaft schon damals mit Recht an­zweifelte. Allerdings war die Staatsbank seinerzeit wohl über die Kutisterschen Manöver selbst noch nicht vollkommen im Bilde, denn die Auskunft, die der Vertreter der Staatsanwaltschaft seiner zeit erhielt, lautete für Kutister nicht ungünstig. Staatsbank schien damals noch selbst der Ansicht zu sein, daß die Kutisterschen Wechsel, die auf alle möglichen Firmen mit höchst flangvollem Namen lauteten, eine volle Deckung für die ihm zur Verfügung gestellten Kredite bedeuteten. Inzwischen hat sich das Bild gründlich geändert. Augenblicklich dürfte die Frage zu flären sein, ob die Gerüchte auf Wahrheit beruhen, daß Kutister Per fonen, die sich nicht in leitender Stellung bei der Staatsbant befanden, die aber mindestens sein Konto genau fennen mußten, für sich zu gewinnen gewußt hat, ferner ob er diesen Bersonen

Gefchente oder 3umenbungen angeboten hat Die Untersuchung wird sich auch mit der Frage beschäftigen, in welcher Weise es Kutister verstanden hat, an den Fälligkeitsterminen der Wechsel eine Prolongierung seiner Berbindlichkeiten zu erzielen. Die Staatsanwaltschaft hat mehrere pereidigte Sachver Finanzgeschäfte des Generaldirektors nachzuprüfen. Ein solches ständige herangezogen, um die zu einem Teil so recht verwickelten Gutachten, das übrigens die Kutistersche Geschäftsführung auf das schwerste belastet, ist bereits vor mehreren Monaten von einem ge richtlichen Sachverständigen erstattet worden, und zwar auf Grund einer Nachprüfung der Belege in der Steinschen Bant. Trotz der angestrengten Arbeit mehrerer Staatsanwälte wird die Untersuchung sich voraussichtlich noch sehr lange hinziehen, denn die Ermittelungen werden jeht natürlich auch auf die Firmen ausgedehnt, die Kutister die Wechsel ausgestellt haben, die mit dem Umfang und der Grunde lage der Geschäftsbetriebe nicht in Uebereinklang zu bringen sind. Bei der Zusammenstellung der Summen, die Kutister der Staats­bank schuldet, dürfte auch die Spesenrechnung zu seinen Lasten geschrieben werden, die Kutister der Staatsbank für seine Pariser Reise ansetzte, die er mit Holzmann und einem Ber treter der Seehandlung machte, als es sich darum handelte, den rumänischen Handelsminister für das Hanauer Lager zu inter­effieren. Auch dieses Spesenkonto ist außerordentlich kompliziert und bedarf dringend der Nachprüfung, zumal Holzmann hier Kutisker auf das Allerschwerste belastet.

Uebermäßige Abschlagzahlungen.

Die Stadt Berlin um 18 000 m. geschädigt. Eine Betrugs- und Bestechungsaffäre, bei der die Stadt Berlin in Mitleidenschaft gezogen wurde, beschäftigte die Ab­teilung des Großen Schöffengerichts Mitte. Die Anklage richtete sich wegen vollendeten und versuchten Betruges sowie wegen Ur­tundenfälschung gegen den Stadtoberbauführer Johan. Anstiftung und Bestechung. nes G. und gegen die Kaufleute Heinrich M. und Gustav S. wegen

Angeklagten sind, hatte durch Vertrag vom 3. September 1923 die Die Firma Sagen u. Co., deren Inhaber die beiden leztgenannten Ausführung einer Flachklärbeckenanlage und der dazu gehörigen Apfierung von 11,6 Heftar Schlammirodenplätzen übernommen. Die Arbeit wurde sofort begonnen und sollte vertraglich innerhalb etwa 13 Wochen zu Ende geführt werden. Durch die starke Frost periode im vorigen Winter, die von Dezember bis März andauerte, wurde die Arbeitsausführung unterbrochen und Anfang April wieder. aufgenommen. Nach dem Vertrage fonnten der Firma aber auf die geleistete Arbeit Abschlagszahlungen bis zu 95 Pro3. gewährt werden. Abschlagszahlungen, soll nun G. nach der Anklage auf Verlangen der Bei der Feststellung der geleisteten Arbeit, zur Gewährung dieser Firma die Menge der beförderten Erdmassen und den Umfang einiger anderer Arbeitsleistungen wiederholt höher angegeben haben, als es der Wirklichkeit entsprach. Dadurch wurden höhere Abschlagszahlungen, als der Firma zustanden, ge währt.. In der Zeit vom Januar bis April war G. durch Krankheit am Dienst verhindert. Nach seiner Wiederherstellung und Rückfehr in den Dienst im April hat er eine von der Firma eingereichte Tages­abrechnung mit dem Richtigkeitsvermert versehen, obwohl die Zu sammenstellung der geleisteten Tageslohnstumden nicht den Tatsachen entsprach. Nach Behauptung der Angeklagten soll es sich hierbei um Arbeitsstunden handeln, die in vorhergegangenen Monaten wirklich geleistet worden sind und noch nicht bezahlt waren. Die beiden Mit­angeklagten bestritten auch, die Stadt durch die höheren Abschlags. zahlungen betrogen zu haben, weil in der Endabrechnung nur die wirklich geleistete Arbeit eingestellt werden sollte. Oberbaurat Schur von der Bauverwaltung befundete, daß durch die Manipula tionen der Angeklagten der Stadtverwaltung ein Schaden non rund 18.000 art entstanden sei. Die angeklagten Firmen­inhaber hatten auch seinerzeit diesen Schaden und ihr Verschulden eingestanden und in einer notariellen Erklärung der Stadt dafür Sicherheit geleistet. Der Vorsitzende hielt auch dem Angeklagten G. vor, daß er bei seiner polizeilichen Vernehmung ein umfaffen­des Geständnis abgelegt und eingeräumt habe, daß er in größter Geldverlegenheit gewesen sei, als er dem Verlangen der Firma S. u. Co. stattgegeben habe, ihnen mehr Arbeit zu bescheinigen, als ausgeführt jei. Die Angeklagten wiesen demgegenüber darauf hin, daß ein Schaden der Stadt nicht entstanden sei. Es schwebe hierüber ein Zivilprozeß, der noch feineswegs entschieden sei. Die Rechnungen seien täglich von einem Oberbaurat nachgeprüft worden, so daß eine Schädigung der Stadtverwatung nicht hätte in Frage kommen fönnen. Der Staatsanwalt wies diese Einwendungen als haltlose Ausflüchte zurück und verwies auf den Aktenbestand und die Geständnisse, so daß an einer Schuld der Angeklagten nicht zu zweifeln sei. Das Gericht fam auch zu derselben Ueberzeugung und verurteilte sämtliche Angeklagte zu je drei Monaten Gefäng nis und 3000 Goldmark Geldstrafe.

Reihenfolge der Einreisevisa nach Amerika .

Das amerikanische Generalfonsulat in Berlin gibt befannt, daß diejenigen Personen, die bereits für ein amerikanisches Einreise­visum vorgemerkt sind, voraussichtlich in der nachstehenden Reihenfolge zweds Einreichung ihres formellen Antrages vorgeladen werden: Nr. 1-723 bereits vorgeladen, Nr. 724-1000 im Dezember 1924, Nr. 1001-1350 im Januar 1925, Nr. 1351-1700 im Fes bruar 1925, Nr. 1701-2800 im März, April oder Mai 1925, Nr. 2801-3900 im Juli, August oder September 1925, Nr. 3901 bis 5000 im Oktober, November oder Dezember 1925, Nr. 5001-6100 im Januar, Februar oder März 1926, Nr. 6101-6370 im April 1926, Nr. 6371-7400 im Juli, August oder September 1926. Vorläufig werden keine Voranmeldungen mehr ange nommen. Sobald das Generalkonsulat wieder hierzu in der Lage ist, wird dies öffentlich bekanntgegeben werden. Die gesetzlich bevor zugte Klasse umfaßt: Berufs- Landarbeiter und die Ehegatten(-innen) Don amerikanischen Bürgern, die das 21. Lebensjahr erreicht bzw. überschritten haben, sowie deren Eltern und Kinder unter 21 Jahren. Ehefrauen und Kinder unter 18 Jahren von amerikanischen Bürgern, die ihren ständigen Wohnsiz in den Vereinigten Staaten haben, fallen nicht unter die Quote. Obige Daten gelten nur für Personen, die innerhalb des Konsulatsbezirkes Berlin ( Provinz Brandenburg und Grenzbezirk Westpreußen- Bosen) wohnhaft und im Gebiete des jetzigen Deutschland geboren find. In den übrigen Konsularbezirken liegen die Verhältnisse ähnlich.

Jm Raubfierhaus des Zoologischen Gartens hat das neu an­geschaffte Paar i chwarae Banther bereits ein Junges gebracht, das bei einer Hundeamme fehr gut gedeiht. Die Alte war awar auch eine gute Mutter; aber man zieht die Ammenaufzucht doch vor, weil man so die Mutter schont und die Jungen beffer tüttern und zahm erhalten fann, was wieder ihren Berkaufswert erhöht.

Gründliche Kräftigung und Auffrischung

verschafft das vorzügliche, billige, wohlschmedende Biomala. Es gibt wohlt tein einfacheres, bequemeres Mittel; feines erfreut sich einer gleich großen und uneingeschränkten Beliebtheit wie Biomalz. Neben der Hebung des Kraftgefühls tritt fast immer eine

auffallende Befferung des Aussehens

ein. Dian fil bit fic aeradeau wie beriinat. Mit feinem andern Sträftigungsmittel fann man bessere Erfolge erzielen als

Bas nehmen die Aerate? Alle Erfahpräparate und Eisenmittel erzielen nicht die Wirkung, mas Appetitanregung und Kräftigung anlangt, wie Biomal. Su meiner eigenen Familie bin ich mit der Anwendung ganz be sonders zufrieden. Dr. R. in Ch

mit Biomalz

Das von mir schon oft und mit gutem Erfolge in der 1. Bragis verordnete Biomalz wird nun diesmal meinen Rindern zugute tommen Dr. med. 9. Biomalz hat sich bei meiner Frau und beiden Söhnen vorzüg lich bewährt. Dr. Frhr. v. 8.

Breis einer Dofe Biomala 1.90 Mart, mit Lecithin 5 Mart, mit Ei en( für Blutarme mnd Bleichiichtiget 2.20 Mart, mit Ralt egtra( für Lungenleidende) 2.50 Mart, Hoffmanns Bioinalz- Schots. lade Tafel 60 Pf. Ausführliche Drucsachen toftenfrei von Gebr. Batermann, Teltow - Berlin 10.