Gewerkschaftsbewegung
Im Laufe der nächsten Wochen...
Würde man auf dieser Grundlage zut ruhigen Erörterung und sorgfälligen Prüfung des geplanten Gejezzes tommen, jo glaubt die deutsche Unternehmerschaft hoffen zu dürfen, daß schließlich doch noch eine Verständigung erzielt wird, die die Zustimmung weiter Streise der Arbeiterschaft und der Oeffentlichkeit findet."
Ueber die Regelung der Arbeitszeit bringt die Tll. eine Mit teilung aus den Kreisen der Arbeitgebernerbände. Darin wird zunächst auf Grund zupcier falscher nebensächlicher Berichte gegen die Art der Propaganda für die Wiedereinführung des Dreifchichtensystems geflagt. Neuerdings werde auch amtlicherseits die Prüfung der Frage nach rein rechtlichen und wirtschaftlichen Gefäumt wiederhergestellt merden muß. fichtspunkten zugunsten rein politischer Erwägungen preisgegeben". Der Reichswirtschaftsrat beschäftigte sich seit drei Monaten mit erfreulicher Sachlichkeit und Gründlichkeit mit der vom Reichsorbeitsminister geplanten Wiedereinführung des Achtstundentages für die Hüttenindustrie und die Kokereien. Das Gutachten des Reichs wirtschaftsrats sei im Laufe der nächsten Wochen mit Bestimmtheit zu erwarten.
Als ob die Beseitigung des Achtstundentages, das barbarische welschichtensystem jemals die Zustimmung der Arbeiterschaft finden fönne. Der ifrupellosen Neufapital- und Profitmacherei imponiert nur die Macht der Gewerkschaftsorganisation, die deshalb nge
2. Will der Arbeitgeber nach dem 1. Januar 1925 die Arbeits zeit über die 48stündige Arbeitswoche hinaus ausdehnen, jo tant dies nur im Rahmen der Bestimmungen der§§ 3, 4 und 10 der Arbeitszeitverordnung geschehen, d. h. er fann nach Anhörung der gefeßlichen Betriebsvertretung die vorgeschriebene Höchstarbeit von 48 Stunden in der Woche an 30, seiner Wahl überlassenen Tegen im Jahre eine Mehrarbeit bis zu zwei Stunden fordern. Die Bezahlung für diese Mehrarbeit ist zwischen Angestelltenrat und Firmenleitung zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung hierüber nicht zustande, so ist der Schlichtungsausschuß anzurufen.
3. Außerdem räumt der§ 6 dem Arbeitgeber das Recht ein, cinen Antrag auf Verlängerung der Arbeitszeit für einzelne Be triebe oder Betriebsabteilungen beim zuständigen Gewerbeaufsichts. beamten zu stellen. Vor der Entscheidung ist die Betriebsverite tung zu hören und gegen die Entscheidung ist Einspruch möglich. Der Entscheidung ist von den Angestellten Folge zu geben. Wiederholt haben wir an dieser Stelle darauf aufmerksam geDie Betriebsvertretungen haben darauf zu achten, daß dis macht, daß die Löhne in der Berliner Metallindustrie zu den Werksleitungen feine Ueberstunden anordnen, ohne die schlechtesten im Wirtschaftsgebiet Berlin gehören. Alle Versuche des Deutschen Metallarbeiterverbandes, die Arbeiterlöhne zu erhöhen, Angestelltenvertretungen gehört zu haben. Die BelegWir möchten sehen, wie die Arbeitgebervereinigung sich zu der scheiterten an dem hartnäckigen Widerstand der Arbeitgeber im Ber- hafien müssen über die Verhandlungen in zweckmäßiger Weise ins formiert werden. Das Zustandekommen freiwilliger Mehrarbeit ist Gründlichkeit" während drei Monaten und etlichen Wochen stellen band Berliner Metallindustrieller. Der Herr- im- Hause, Standpunkt nach§ 11, Abs. 3 der Arbeitszeitverordnung sorgfältig zu beobachten zeigte sich auch bei der Lohnbewegung, die der Deutsche Metallwürde, wenn es sich umgekehrt um Verlängerung der Ararbeiterverband im Auftrage des Metallkartells für die Hilfs- und und nach Beratung mit den Gewerkschaften evtl. Strafanzeige zu erstetten. beitszeit handelte. Warum ihr die Verschleppung der Transportarbeiter durchführte. ganzen Sache so besonders gefällt, ist bei ihrer Spekulation auf eine mehr rechts gerichtete Regierung leicht begreiflich. Die Herr schaften wissen sehr wohl, daß der Reichsarbeitsminister gefez lich verpflichtet ist, den Antrag nach§ 7 der Arbeitszeitver vrdnung zur Entscheidung zu bringen und daß er deshalb bei der Bertagung seines diesbezüglichen Antrages am 10. Dezember im Reichsfabinett eine llebereinstimmung dahingehend herbeiführte, das ein Abwarten auf das Gutachten des Reichswirtschaftsrats bzw. bis zum Erlaß der notwendigen Bestimmungen nicht über den Anfang Januar hinaus verantwortet werden könne. Und nun foll dieser Zeitpunkt auf den Lauf der nächsten Woche ver schoben werden.
Gewiß, für die Unternehmer hat die Sache gute Beile. Nicht so für die Arbeiter, die, in Arbeitsbereitschaft" am Hochofen stehen. Sie drängen den Reichsarbeitsminister, der mit seinen Pflichten nicht fo umspringen fann, wie die Schwerindustriellen mit ihren Versprechungen. Weil nun der Reichsarbeitsminister sich rührt, um dem himmelschreienden Unrecht gegen die Hüttenarbeiter endlich zu begegnen, unterstellen ihm die Arbeitgeberverbände rem politische
Gründe.
Nachdem am 30. Oftober 1924 für die Hilfsarbeiter der Klasse 4 und 5 ein Tarifvertrag abgeschlossen war, der bis zum 14. Dezember 1924 galt, fündigte der Deutsche Metallarbeiterverband im Auftrage des Metallkartells diesen Tarifvertrag, um die Mindestlöhne zu erhöhen. In der Verhandlung lehnten die Arbeitgeber jede Lohnerhöhung ab. Es wurde vielmehr von der Verhandlungskomm.ssion verlangt, einer Verlängerung des Tarifvertrages ohne weiteres zuzuſtinynen. Das wurde von der Verhandlungskommission entschieden abgelehnt. Der angerufene Schlichtungsausschuß fällte am 16. Dezember einen Spruch, wonach eine Erhöhung für die Arbeiter der Klasse 5 auf 50 Pf. eintrat. Diesen Schiedsspruch haben die Arbeitgeber abgelehnt, so daß die Berbindlichkeitserklärung beantragt werden mußte. Ein Termin zur Verbindlichkeitserklärung am 30. Dezember wurde von den Arbeitgebern nicht wahrgenommen. Darauf hat der Schlichter für den Bezirk Groß- Berlin unter dem 31. Dezember gemäß Artikel I§ 6 der Schlichtungsverordnung, vom 30. Oktober 1923 den Schiedsspruch vom 16. Dezember 1924 für verbindlich erklärt.
Die Lohnsätze, die sich nun für die Arbeiter in der Berliner Metallindustrie aus der Verbindlichkeitserklärung ergeben, sind in der Klasse 5 50 Pf., in der Klasse 4 53 Pf. Im übrigen ist die Vereinbarung im Bureau des Deutschen Metallarbeiterverbandes zu
erhalten.
" Denn daß sachlich und wirtschaftlich die Pläne des ReichsEs ist damit zu rechnen, daß die Herren vom Berband Berliner arbeitsministers nicht ohne schwerste Gefährdung der betroffenen Metallindustrieller den Arbeitern in den Betrieben die Löhne, die Industrien und der Arbeiterschaft durchgeführt werden fönnen, sich aus dem für verbindlich erklärten Schiedsspruch ergeben, nicht dürfte sich für die Kommission des Reichswirtschaftsrates aus auszahlen, sondern große Schwierigkeiten machen. Deshalb ist es zahlreichen Betriebsbesichtigungen in den letzten Wochen hindringend notwendig, sich sofort zu organisieren, damit die Organi reichend ergeben haben. Es besteht deshalb aller Anlaß, gegen fation für ihre Mitglieder das, was sich aus dem Schiedsspruch erdiese Art der Propaganda und Behandlung in weitester Deffent- gibt, sichern fann. lichkeit nachdrücklichst zu protestieren und erneut den Standpunkt der deutschen Unternehmerschaft zu betonen, daß die Arbeitszeitfrage nicht politisch, nicht parteidemagogisch, und nicht einseitig vom Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerstandpunkt aus betrachtet werden darf, sondern daß nur die wirtschaftlichen und fachlichen Gefichtspunkte ausschlaggebend sein müssen."
Die in ihrem heiligsten Profitinteresse tangierten Arbeitgeber verbände gehen nach der Drohung mit Arbeiterentlas sungen für den Fall, daß die Schwerarbeiter der Hüttenwerke und Kokereien dem Schuße des§ 7 der Arbeitszeitverordnung unterstellt werden, dazu über, ihre Miene in Biedermeierfalten zu legen, um für ein faules kompromiß Stimmung zu machen:
Arbeitszeit der Berliner Metallangestellten.
Der vom Verband Berliner Metallindustrieller gefündigte Tarifvertrag für die Angestellten in der Berliner Metallindi strie hot mit dem 31. Dezember 1924 feine Gültigteit verloren. Während die Bedingungen des alten Tarifvertrages im allgemeinen in den Einzelarbeitsvertrag übergehen, trifft dies für die Arbeitszeit nicht zu. Für die Arbeitszeit gelten daher vom 1 Januar 1925 ab die gefeßlichen Bestimmungen, und zwar die Verordnung über die Arbeitszeit vom 21. Dezember 1923. Die sich daraus ergebende Rechtslage ist folgende: 1. Eine neue tarifvertragliche Vereinbarung über die Arbeitszeit ist noch nicht zusande gekommen.
Im übrigen finden die Schlichtungsverhandlungen 3ecks Beilegung des Streites über den Neuabschluß des Manteltarifes am 5. Januar statt.
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Af A Metallfartelf. Günther, Lange, Rothe..
Die Af- Bundeszeitung" hat sccben ihre inhaltlich besonders ausgefta.tete Neujahrsnummer herausgebracht. In der einleiten. den Neujahrsbetrachtung des Bundesvorsitzenden. Aufhäuser wird nochmals festgestellt, daß das Etcbilisierungsjahr 1924 einz Gratmesser für die innere Widerstandskraft der freigemertschaftlichen Angestelltenverbände und des AFA- Bundes gewesen ist: Sie haben durchgehalten! 3wei umfangreiche Denkschriften, deren Verfasser Friz Schröder und Kurt einig sind, behandeln das Arbeits lofenproblem der Angestellen und die Steuerfrage. Sie bilden den Ertraft der eingehenden Beretungen im AFA- Bundesausschuß und dürften unseren Barlamentariern wertvolles Material bieten. Genoffe Dr. Emil Kraus Mannheim nimmt in einem grundsäglich gehaltenen Ausfah Stellung zur Frage:„ Republik und Arbei.", ma nach interessanten historischen Ermittlungen auch die innere Wechselwirkung zwischen Reichsbanner und Gewerkschafts organisationen darzustellen. Ein flores Bild über den Etand der derzeitigen Erwerbslosenfürsorge gibt Mar.ha Brochewnit. Der Wirtschaftsteil der AfA- Bundeszeitung bringt dieses Mal eine besonders wertvolle Chronik der deutschen Konzernbewegung" von Georg Fuchs.
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( Gewerkschaftliches fiehe auch 4. Seite der 1. Beilage.)
Berantwortlich für Politit: Ernst Reuter ; Wirtschaft i. B.: J. Steiner; Gewerkschaftsbewegung: Friede. Estozn; Feuilleton: K. S. Döscher; Lokales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glede. sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts.Berlag 6. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruderet und Berlagsanitalt Ba Singer u. Co. Berlin SW 68 Lindenstraße 3. Hierzu Beilagen und Unterhaltung und Wissen".
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