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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 102.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

82. Sigung vom 2. Mai. 1 Uhr. Am Bundesrathstische: Graf Posadowsty. Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Berathung der Novelle zum 3olltarif; eine Generaldebatte findet nicht statt. In der Spezialdiskussion beantragt Abg. Hammacher zu der Bestimmung über die Kampfzölle die Aenderung, daß die Kampfzölle, welche auf zollfreie Waaren gelegt werden, 20 pet. des Werthes nicht übersteigen dürfen.

Der Antrag wird mit erheblicher Mehrheit angenommen. Die Beschlüsse der zweiten Lesung über Aether 2c. werden ohne Debatte bestätigt. Die Bestimmung über Bau- und Nugholz wird nach Be­antwortung einer Frage des Abg. Müller- Sagan( frf. Vp.) durch den preußischen Geheimen Oberfinanzrath v. Schmidt genehmigt. Ter Honigzoll wird nach furzer Bemerkung des Abg. Wurm ( Soz.) genehmigt, ebenso der Zoll für Speiseöle. Abg. Werner( Reform Partei) beantragt, den Zoll für flüssige alfoholhaltige Parfümerien von 200 auf 300 Mart zu erhöhen. Die Bedenken, die gegen die anderen Positionen geltend gemacht feien, daß daß sie Bedürfnisse des armen Mannes vertheuern, treffen bei diesem Luxusartikel nicht zu; der höhere Boll beschütze auch die deutsche Fabrikation. Abg. Möller( natl.) widerspricht dem Antrage, während Abg. Schädler( 3.) denselben empfiehlt. Abg. Richter( frs. Bp.): Es handelt sich hier nicht um einen nur im Auslande hergestellten Lurusartikel, sondern der Artikel wird auch im Inlande hergestellt, und die einheimische Industrie befürchtet, daß sie wenn dieser Schutz vom Auslande nachgeahmt wird, sehr erheblichen Nachtheil bei ihrem Export haben wird. Ferner wird die Einfuhr sich derart vermindern durch den er­höhten Zoll, daß feine Mehreinnahme, sondern ein Ausfall an Einnahmen entsteht. Der Antrag schadet also nach zwei Seiten hin, ich bitte denselben deshalb abzulehnen.

Der Antrag wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Freisinnigen und Nationalliberalen angenommen. Schließlich beantragt Abg. Graf Kanit( f.), die Vorlage mit dem 1. Juli 1895 in fraft treten zu lassen. Auch dieser Antrag wird angenommen.

Die eingegangenen Petitionen werden für erledigt erklärt. Auf eine Anfrage des Abg. Hammacher erklärt der Staatssekretär Graf Posadowsky, daß ebenso wie die neuen Tarifpofitionen das amtliche Waarenverzeichniß in traft treten soll 8 Wochen nach seiner Bekanntmachung. Es wird mit aller Kraft an der Fertigstellung des Waarenverzeichnisses gearbeitet; es ist aber noch nicht möglich, zu übersehen, ob die Arbeit fertig wird; dann würde das amtliche Waarenverzeichniß erst nach dem 1. Juli in kraft treten. Zur Resolution wegen des Bolles auf Quebrachoholz ist in der zweiten Lesung ein Zusab angenommen worden, daß die für Färbereien und für die chemische Industrie verwendeten Gerb­stoffe zollfrei bleiben sollen; weil die auf die chemische Industrie bezüglichen Worte nur handschriftlich beantragt waren, so muß noch einmal abgestimmt werden.

Abg. v. Kardorff( Rp.) benutzt die Gelegenheit, um anzu­fragen, ob unter der chemischen Industrie auch Gerbereien ver­standen werden könnten.

Freitag, den 3. Mai 1895.

12. Jahrg.

die Erscheinung treten. Redner hofft, daß es dieser Vorlage| Gemeinden, namentlich des Westens in Preußen, dringend danach ebenso gehe, wie der Reichsweinsteuer im vorigen Jahre. verlangen, eine Weinsteuer einzuführen; aber die Vorlage ist doch

Abg. Hammacher( natl.) weist darauf hin, daß die elfaß- so bedenklich, daß ich nichts dagegen einzuwenden habe, wenn lothringische Bevölkerung sich an an die Weinsteuer gewöhnt auch eine Kommissionsberathung abgelehnt wird. habe, so daß kaum noch eine Beschwerde darüber besteht, troh Abg. Graf Limburg- Stirum(.): Wer die Steuer trägt, der ziemlich hohen Steuersätze. Die Stadt Straßburg   erhebt das hängt ganz von der Konjunktur, von der Produktions­10 M. pro Hektoliter und die Einnahme beziffert sich auf menge u. s. w. ab. Die Winzer werden, selbst wenn sie einen 650 000 m. Der Verbrauch hängt eben nicht von der Steuer Theil der Steuer tragen müssen, auf der anderen Seite entlastet ab, sondern von anderen Dingen. Die finanziellen Verhältnisse werden dadurch, daß die Gemeinden nach Einführung der Wein­der Gemeinden fordern mit eiserner Nothwendigkeit dazu auf, steuer weniger an Einkommen-, Grund- und Gebäudesteuern er­daß man die indirekten Gemeindeſteuern von den Hindernissen heben werden. Es ist wunderbar, daß gerade die Herren, welche befreit, die ihnen die Reichsgesetzgebung bereitet. Wenn die sonst für die Gemeinde eintreten und ihre Rechte vertheidigen, Ausgabe für den Verbrauch alkoholhaltiger Getränke sich auf fogar wenn sie über Dinge, die sie nichts angehen, un= eine sehr erhebliche Summe beläuft, so müssen die Gemeinden gewaschene Petitionen hierher gelangen lassen, den Ge= daran denken, hieran einen Theil zu haben gegen meinden nicht das Recht der Weinbesteuerung geben wollen. Wir indirekte Steuern. Wenn die Ausgaben der Gemeinden sind einverstanden mit einer Kommissionsberathung.( Zustimmung so wachsen wie bisher, dann werden die Gemeinden rechts.) bald nicht mehr ohne Staatshilfe auskommen. Die Vor- Abg. Rösicke( wild) stimmt den Ausführungen zu, daß die lage zwingt die Gemeinden nicht dazu, eine Weinsteuer ein- Kleinproduzenten die Steuer tragen, wie dies bei den kommunalen zuführen; das ist ein Vorzug gegenüber dem früheren Weinsteuer- Biersteuern schon erreicht sei. Die großen Brauereien haben Gesez. Wo der Wein ein Verbrauchsgegenstand weiterer Volks- diese Steuer auf die Konsumenten abgewälzt, die kleineren freise ist, da sollten die Gemeinden Abstand nehmen von einer Brauereien müssen sie selbst tragen. Das Bier ist nicht dort am Weinsteuer; aber die großen Städte wie Berlin  , Köln  , Breslau  , besten, wo die höchsten Steuern bestehen, sondern umgekehrt; Elberfeld   2c. sollten tein Bedenken tragen, die Weinsteuer ein- weil das Bier dort am besten ist und weil es ein Massenkonsum zuführen. Es bleibt dabei zu erwägen, ob man dabei die Qualität Artikel ist, konnte man die hohen Steuern einführen. In Süd­des Weines berücksichtigen will; das ist eine Aufgabe für die ein- deutschland   ist das Bier nicht billiger als in Nord­zusehende Kommission. deutschland  . Schließlich werden wir in einen längst ver gangenen Zustand zurückversekt werden, wo an jedem Thor noch Afzise erhoben wurde. Um die Freiheit des Verkehrs Deutschlands   nicht weiter zu beschränken, sollte die Mehrheit des Reichstages dieser Vorlage ihre Zustimmung nicht geben, und überhaupt nicht auf eine Kommissionsberathung eingehen. Damit schließt die erste Lesung. Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Darauf folgt die Berathung von Petitionen. Die Petitionen des Wirkerverbandes betreffend das Verbot der Gefängnißarbeit mit Strickmaschinen wird durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Die Petitionen der Gemeinden Spandau  , Gaarden und Eller­beck wegen Erlaß eines Gesetzes über die Heranziehung des Reichsfiskus zu den Gemeindelaften werden dem Herrn Reichs­fanzler zur Berücksichtigung überwiesen, nachdem der Abg. Pach­nicke( frs. Vg.) dafür eingetreten.

Parlamentarisches.

Der Nachtrags Etat von 1 700 000 M. für die Kieler   Feste zur Einweihung des Nord- Ostseekanals tam heute im Senioren­konvent zur Sprache. Der Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion mußte erklären, daß die Fraktion sich noch nicht mit dem Gegenstand beschäftigt habe, daß aber, obgleich die Fraktion die Nüglichkeit des Kanals stets anerkannt, für den Bau gestimmt

Abg. Singer( Soz.): Ich habe den Verdacht, daß, nachdem die Reichsweinsteuer im vorigen Jahre abgelehnt worden ist, dieselbe auf dem Umwege über die Kommunen doch wieder ein­geführt werden soll. Ich glaube, daß innerhalb der verbündeten Regierungen die Neigung vorhanden ist, alle diejenigen Steuer­quellen, die irgend einmal ein findiger Mitarbeiter der Regierung entdeckt hat, so lange zu fruttifiziren und wiederzubringen, bis der Reichstag  , des Widerstandes müde, nachgiebt und die Steuern zum Gesetz macht. Nach unserer Meinung würde die Aufgabe des Reichs auf diesem Gebiete darin bestehen, den Kommunen, in denen jetzt eine Weinsteuer erhoben wird, die Forterhebung zu verbieten. Wir stehen der Vorlage gegnerisch gegenüber, wir sind prinzipielle Gegner aller indirekten Steuern und vermögen nicht einzusehen, daß das, was wir als Unrecht für das Reich und die Staaten erachten, bei den Kommunen angewendet, zum Recht wird, und darum sind wir gegen jede indirekte Besteuerung in der Kommune. Im übrigen befindet sich der Schatsekretär im Die Petition der Handels- und Gewerbekammer für Ober­Widerspruch mit dem Finanzminister Miquel. Dieser hat in der bayern   zu München   betreffend die gemischten Transitlager Begründung des preußischen Kommunalabgaben- Gesetzes den für Getreide wird dem Reichskanzler als Material über­Grundsatz zum Ausdruck gebracht: die indirekten Steuern dem wiesen; eine Petition wegen eines gemischten Transitlagers für Reich, die direkten Steuern, die Einkommensteuer den Einzel- Holz wird durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. staaten, die Realsteuern den Kommunen; er hat allerdings auch Der Präsident v. Buol theilt zum Schlusse mit, daß eine den Kommunen das Recht der indirekten Besteuerung zu- Interpellation des Abg. Liebermann v. Sonnenberg   eingegangen gestanden, aber doch nur in beschränktem Maße. Der ist betreffend Maßregeln gegen die Vertheuerung des Preises des Schatzsekretär weist auf Frankreich   hin. Das französische   Petroleums. Ottroi scheint für die Herren unserer Finanzverwaltung Schluß 5 Uhr. Nächste Sizung Freitag 1 Uhr.( Dritte das Ideal Ideal zu sein. Aber statt der schlechten Bei Lesung der Vorlage betreffend die elsaß  - lothringischen Bürger­spiele aus anderen Ländern sollte man uns lieber die guten meister; erste Lesung des Nachtrags- Etais; Rechnungsvorlagen, Beispiele vorführen. Es werden uns immer französische und Interpellation von Liebermann v. Sonnenberg   und Wahl­englische Einrichtungen empfohlen, welche dem Volke Lasten aufprüfungen.) erlegen, englische und französische   Einrichtungen werden uns aber nicht empfohlen, wenn es sich um eine Erweiterung der Volksrechte handelt. Die Gründe des Abg. Hammacher für das Gefeß fönnen in der That mit unglücklicheren Beispielen nicht belegt werden. In Wiesbaden  , einer Fremdenstadt liegen die Ver­Staatssekretär Graf Posadowsky: Welches Schicksal die hältnisse so eigenartig, daß man das, was man auf Wiesbaden  Resolution haben wird, kann ich heute noch nicht erklären; der anwenden kann, nicht ohne weiteres auf alle anderen Städte an­Bundesrath hat dazu noch nicht Stellung genommen. Ich wenden kann. Anch die anderen Gemeinden, die der Abg. Ham­muß aber offen gestehen, der Gedanke, daß eine Gerberei macher genannt hat, können nicht angezogen werden. In Straß­als chemische Fabrit angesehen wird, ist mir bisher burg legt man, wie mir mein Freund Bueb mittheilt, unter der noch nicht gekommen. Chemische Chemische   Fabriken schaffen die Bürgerschaft den allergrößten Werth darauf, die Weinabgabe ab- und die Baukosten bewilligt habe, fie angesichts der politischen Komponenten zur Herstellung von Ganzfabrikaten; die Gerbereien zuschaffen. Wenn uns gar für die Nothwendigkeit einer und wirthschaftlichen Lage doch wohl kaum für die im Nachtrags­ftellen Ganziabrikate her, wenn auch unter Benutzung von Chemi  - kommunalen Weinsteuer das Bier angeführt und und auf Etat geforderte Summe stimmen dürfte. talien. Die verbündeten Regierungen werden die Gerbereien Bayern   verwiesen wird, wo trotzdem das Bier am nicht unter den Begriff der chemischen Industrie subsumiren. besten und am billigsten ist, so scheint der Herr Abg. Hammacher Die Branntweinstener- Kommission hielt am Donnerstag Die Abgg. v. Salisch und Hahn erklären sich durch diese den nationalökonomischen Standpunkt zu vertreten, daß man Vormittag ihre erste Sigung; eine zweimalige Lesung der Novelle Auslaffung für befriedigt. nichts besseres thun kann, um den Konsum zu fördern, als daß wurde beschlossen. Abg. S3 mula( 3.) wies darauf hin, daß die Darauf wird die Resolution und schließlich das Gesetz im man recht hohe Steuern auferlegt. Die Konzentration der Pro- 1887 vorgenommene Kontingentirung oft in ungerechtester Weise duktion und der Massenabsay in Bayern   ermöglichen es, ein ausgefallen sei; wirklich landwirthschaftliche Brennereien, welche immerhin noch gutes Fabrikat für billiges Geld herzustellen. nur die von der Wirthschaft selbst erzeugten Kartoffeln Aber ganz abgesehen von den wirthschaftlichen Bedenken, erscheint brauchten, ein sehr kleines Kontingent, und die Vorlage auch darum als unannehmbar, weil bei ihrer Aus- andere landwirthschaftliche Brennereien, die geradezu Staatssekretär Graf Posadowsky: Dieser Gefeßentwurf führung die Kosten für Kontrolle und leberwachung ebenso viel be- industriell betrieben würden, Kartoffeln auftauften, Schlempe entspricht nicht nur dem Wunsche von Einzellandtagen, ins- tragen werden, als die Steuer überhaupt aufbringt. Es wird ferner verkauften, ein sehr hohes, so ein Gut mit nur 1300 Morgen besondere des preußischen Abgeordnetenhauses, sondern auch einer hier eine Gelegenheit zum Echmuggel gesucht und gefunden werden. ein Kontingent von 80 000 Liter. Er wünsche, daß die Resolution, die seitens eines Mitgliedes dieses Hauses eingebracht Wir sind prinzipiell Gegner jeder Konsumsteuer; in der Form Regierung ein Verzeichniß sämmtlicher landwirthschaftlicher worden ist. Die Finanzverwaltung hat an dieser Vorlage fein der Einkommensteuer ist der Wohlhabendere in weit schärferem Brennereien, deren Bodenbesiz, Anbaufläche und Kontingentgröße überwiegendes Intereffe. Der Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet Maße heranzuziehen als bisher. Gönnen Sie sich doch diesen vorlege. Staatssekretär Posadowsty erklärte dies nicht für der kommunalen Besteuerung. Für die verbündeten Regierungen Luxus. Der Hauptertrag, der aus dieser Steuer gezogen werden durchführbar, in acht Tagen hoffe er aber eine Kontingentirungs­war der Gedanke maßgebend, daß, wenn man das Bier der wird, wird von den kleinen Winzern aufgebracht werden müssen, liste vorlegen zu können. Eine Neukontingentirung sei jetzt tommunalen Besteuerung unterworfen hat, man den Wein, demjenigen Theil der Weinbauern, die sich in einer wirthschaft nicht anzustreben, dazu sei nicht zeit; der in dem überwiegenden Theile Deutschlands   den Charakter lichen Nothlage befinden. Es werden sich Verhältnisse heraus- ünftige Branntweinsteuer Gesetz, deffen Entwurf bereits eines Lurus Artikels trägt, nicht frei lassen laffen darf. bilden, in denen die kleinen Besitzer diejenigen sind, welche ihre in seinem Schreibtisch liege, fomme, werde diese Neukontingens Der Gedanke, die fommunale Besteuerung des Weins für Deutsch  - Haut zu Markte tragen müssen und doch am wenigsten im stande tirung vorgenommen werden können; jetzt möge man das vor­land zu verallgemeinern, hat ja bereits Ausdruck gefunden in sind, die Steuer zu tragen. Aus allen diesen Gründen sind wir liegende Gesetz, das eine Art Nothgesetz sei, nur baldigst an­dem Weinsteuer- Gesetz seligen Andenkens, welches Ihnen in der nicht in der Lage, der Vorlage zuzustimmen; wir halten auch eine nehmen. Graf Mirba ch stellt Anträge, die im Interesse der vorigen Tagung vorgelegt wurde. Sie haben diesen Entwurf Rommissionsberathung für überflüssig. größeren Kartoffelbrennereien liegen und zeigt, daß ihm an der der tleinen Brennereien abgelehnt und wir haben uns entschlossen, die dem Bedürfniß Staatssekretär Graf Posadowsky: Wir haben Ihnen vor Erhaltung nichts liegt; entsprechende anderweite Regelung Ihnen in einem besonderen geschlagen, die Weinsteuer allen Kommunen zu übertragen es wäre der reine Segen, wenn solche Brennereien Betrieb einstellen müßten. Wer das Kontingent Gesetz vorzuschlagen. Die Kommunen werden selbst zu er- und sie höher zu normiren. Weiter fonnten wir nicht gehen. ihren müsse dafür auch Opfer bringen. Da diese wägen haben, ob es in ihrem wirthschaftlichen Interesse Denn jeder weitere Schritt, die Art der Erhebung der Wein- bekomme, liegt, eine solche Steuer einzuführen. Der zulässige Marimalfat, steuer in den Kommunen zu regeln, wäre ein Uebergriff aus der Opfer es handelt sich um den Zwang, das Kontingent den wir vorschlagen, ist kein hoher. Ich bitte Sie, dieses Gesetz Reichsgefeßgebung in die kommunale Selbstverwaltung und abzutrennen, auch wenn es sich infolge hoher Kartoffel- und nie­etwas glimpflicher zu behandeln als seinerzeit das Reichs- Wein- Landesgesetzgebung gewesen. Die Befürchtung, daß wir auf Steuergesetz.

ganzen angenommen.

Es folgt der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Bollvereinigungs Vertrages vom 8. Juli 1867( Gemeinde­besteuerung des Weines).

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wenn das neue

driger Spirituspreise nicht lohnt- von den großen Brennereien ertragen werden können, von den kleinen nicht, so stimmt die agrarische Majorität gegen die Vorschläge der Linken, welche eine Erleichterung des Betriebs für die kleinen Brenner zur Folge habe. Nächste Sigung Montag, den 6. Mai abends 8 Uhr.

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Tabakstener- Kommission. Am 1. Mai trat die Reichstags. Kommission in die zweite Lesung der Vorlage ein. Zunächst wurde wieder der§ 4 zur Debatte gestellt, der bestimmt, daß Tabatfabrikate, die im Zollgebiet hergestellt werden, einer Steuer

einem Umwege durch dieses Gesetz zur Reichs- Weinsteuer gelangen Abg. Schädler( 3.) steht der Vorlage mit einem heiteren wollen, tann nicht ernsthaft gemeint sein; wir würden doch nicht und einem nassen Auge gegenüber. Wenn eine Gemeinde die den Kommunen den Vorgriff einräumen, wenn wir dieses be­Weinsteuer einführt, so wird sie neue Beamte einstellen müssen absichtigten. Ich hoffe, daß das Gesetz in der Kommission mit und es wird sich fragen, ob die Kontrollmaßregeln nicht foft- einigen Abänderungen angenommen werden wird. Wir werden Spieliger find, als die Einnahmen, die man daraus erzielen wird. damit den Kommunen einen werthvollen Dienst leisten. Wird nicht auch der Wein als Heilmittel des Kranken und Abg. Blankenhorn( natl.) giebt seiner Befriedigung dar: der leichte Wein, der als Haustrank dient, besteuert werden? über Ausdruck, daß der Staatssekretär von der feligen Reichs­Wir müssen alle berechtigten Interessen schonen. Deshalb Weinsteuer gesprochen habe. Wer einmal selig sei, der komme halte ich die Frage noch nicht für spruchreif; ich beantrage nicht mehr wieder. Die Vorlage will die Steuergrenze für Wein unterliegen. Das Wort nahm vorerst daher die Einsegung einer Kommission von 21 Mitgliedern zur erhöhen. Eine Werthsteuer ist bedenklich. Man könnte auch Staatssekretär Graf Posadowsky: Als die verbündeten Re­gründlichen Vorberathung der Vorlage.( Bustimmung im Zentrum.) unterscheiden zwischen Faßwein, Flaschenwein, Schaumwein und gierungen den Entwurf einbrachten, gingen fie von dem Ge­Abg. Schmidt- Bingen( frs. Vp.): Man findet die Vorlage Kunstwein, welcher legterer den Naturproduzenten erhebliche danken aus, daß die Einzelstaaten dauernd einen Ueberschuß gerecht und schön, weil sie den Wein ebenso besteuert, wie das Konkurrenz macht. Allerdings sind die 5 M. Steuer nur die obere aus den Reichssteuern haben sollten. Von diesem Gedanken sind Bier. Aber wenn man näher zusieht, so ergeben sich doch erheb- Grenze, allein die Motive weisen darauf hin, daß diese Erhöhung die Regierungen zurückgetreten. Jetzt haben sie nur so viel ge­liche Bedenken. Die Gemeinden wollen zum theil nichts von einer nothwendig fei, um den Gemeinden ergiebige Einnahmen zu fordert, als erforderlich erscheint, um Einnahmen und Ausgaben Weinsteuer wissen, weil sie auch den Branntwein nicht besteuern beschaffen; dazu muß man aber immer zur Höchstgrenze gehen. ins Gleichgewicht zu bringen. Steuern auf Vorrath will die Re. dürfen. Wenn die Weinsteuer eine Luxussteuer sein soll, wird niemand Das einzig gute an dem Gesezentwurf ist, daß auch die aus- gierung auch nicht. Jetzt ist ein Defizit von 5 Millionen vorhanden, dagegen stimmen; aber Lurussteuern haben niemals eine große Ein- ländischen Weine versteuert werden können. dazu liegt ein Nachtragsetat von 1700 000 M. vor, und ein nahme gebracht; denn der Weinverbrauch als Luxusgenuß ist nur Abg. Bürklin( natl.): Die Debatte scheint mir denselben zweiter wird folgen, so daß vielleicht 1012 Millionen zu decken ein geringer Prozentsatz des ganzen Verbrauchs. Man fürchtet, Verlauf zu nehmen wie im vorigen Jahre. Wir haben lauter bleiben. Dieses Defizit will die Regierung durch den Ertrag der daß schließlich doch die ganze Steuer auf die Winzer abgewälzt Redner dagegen gehört und nur einen dafür: im vorigen Jahre Tabaksteuer decken. Die Regierung würde den Zweck durch eine würde, wie man das bei der Vorlage der Reichs Weinsteuer Herrn Gamp, in diesem Jahre Herrn Hammerstein. Der Winzer Staffelsteuer erreichen können, so daß die ganz billigen Bigarren schon angeführt hat. Um die Gemeinde Weinsteuer ertragreich muß die Weinsteuer tragen und der Weinbauer; auch diejenigen, gar nicht, die mittleren wenig und die besseren Sorten zu machen, müßten die Gemeinden den höchsten Steuersatz von welche die feinsten Weine erzielen, find meist kleine Leute. Deshalb höher belastet würden. Es würden in den geringeren und stimmen. mittleren Sorten mehr Arbeiter beschäftigt werden und auch

10 pGt, nehmen. Dazu würde eine eingehende Kontrolle nöthig fann ich nicht für die Borlage flimrauf hin, daß die belasteten die Tabakbauern würden durch das neue Gesetz einen Vortheil

sein und es würden dann die gefürchteten Kellerratten wieder in Abg. Wellstein( 3.) weist