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Abgeordnetenhaus.

60. Sigung vom 1. Mai 1895, 11 Uhr. Am Regierungstische: von Hammerstein, Miquel. Auf der Tagesordnung steht zunächst der Antrag ber Abgg. Lückhoff( ft.) u. Gen.: Die Regierung zu ersuchen, sich in gleichmäßigem Interesse der Landwirthschaft und Industrie die fräftigere Förderung des einheimischen Flachsbaues, insbesondere durch die Ausnutzung des Bauer'schen Rösteverfahrens mittels staatlicher Unterstützung und durch Bevorzugung des inländischen Flachses für den Bedarf der Staatsverwaltungen, angelegen sein zu lassen.

Der Antrag wird nach längerer Debatte angenommen. Es folgt die zweite Berathung des von den Abgg. Ba ch em, Roeren( 3.) u. Gen. beantragten Gefeßentwurfs, betreffend die Anlage tonfessioneller Begräbnißstätten.

Die Kommission beantragt: mit Rücksicht auf die Erklärung des Ministers, daß seitens der Regierung ein Gefeßentwurf, der die Zulassung der Errichtung fonfessioneller Begräbnißpläge unter Wahrung der berechtigten Ansprüche der jeweiligen konfeffionellen Minderheit und des finanziellen Interesses der Gemeinden er möglichen will, mit thunlichster Beschleunigung vorgelegt werden soll, geht das Haus über den Antrag a chem zur Tages. fod, geht das Haus über den Antrag a che in zur Lages ordnung über.

Beterinärwesen oder bes Rolonialraths. Auch seien die| find nichts anderes, als ein Inbegriff, eine Zusammenstellung Arbeiten zu einem Reichs- Versicherungsgeset in vollem Gange, wichtiger, rein sittlicher Grundsäge und Lehren der christ­und deshalb sei die preußische Regierung noch nicht mit lichen Kirche und der jüdischen Religionsgesellschaft. Der§ 166 einem selbständigen Gefeh vorgegangen. Sobald sich ergebe, daß St.-G.-B. will aber nach seiner Fassung und Entstehungsgeschichte ein Reichsgeseh nicht zu stande komme, werde die preußische nicht die religiöse Lehre oder einzelne Sätze derselben als solche, Regierung ungefäumt ihrerseits mit einem Landesgesetz vorgehen. als Dogmen gegen beschimpfende Angriffe schützen, sondern nur Der Antrag wird angenommen. die christlichen Kirchen und die im Gesetze erwähnten Religions­Schluß 44 Uhr. Nächste Sigung Freitag 11 Uhr. gesellschaften als solche und deren Einrichtungen und Ge ( Antrag von Mendel Steinfels, betreffend Bewilligung bräuche. von 20 Millionen Mart zu landwirthschaftlichen Kreditzwecken; Wegen Verführung eines jungen Mädchens hatte sich Gefeßentwurf, betreffend die Verbesserung der Wohnungsverhält- gestern der Bigarrenhändler Franz Schimste aus Rixdorf vor niffe der Arbeiter in Staatsbetrieben.)

Gerichts- Beitung.

der ersten Strafkammer am Landgericht II zu verantworten. In einer ihm bekannten Familie verkehrte er oft und benutzte die fich ihm häufig bietende Gelegenheit, das noch nicht ganz

15 jährige Dienstmädchen zu verführen. Die Herrschaft kam da

Die Denunziationspest. Eine Anflage wegen Majeftäts- hinter, fette dem Hausfreunde den Stuhl vor die Thür und beleidigung, welche die 3. Straffammer hiesigen Land- benachrichtigte den Vater, welcher Anzeige erstattete. Der in den gerichts I gestern gegen den Schneidermeister Felix Ostrowiß zu dreißiger Jahren stehende Angeklagte bezeichnete vor Gericht das verhandeln hatte, lieferte den Beweis, daß derartige junge Mädchen als seine Verführerin, doch fand er herzlich Denunziationen noch immer in Mode find, sobald es gilt, einen wenig Glauben. Das Urtheil lautete auf einen Monat Menschen, mit dem man sich verfeindet hat, etwas am Beuge zu Gefängniß. mart flicken. Der Angeklagte wurde belchen Raiser beleidigt zu haben. der Anklagebank vor dem Schwurgericht am Babaenda vers der Kaiser­Ein königlicher Förster in Uniform stand gestern auf Der Kommissionsantrag wird angenommen. flagge auf dem fönigl. Schloffe Landgericht II, um E3 folgt die Berathung des Antrags der Abgg. Nabby1 Belastungszeugen waren die Schneidermeister Detterling und sich wegen auiffentlichen Meineides in zwei Fällen zu ver ( 3.) und Genoffen: Die Regierung zu ersuchen: Behufs befferer Roschnig. Der Angeklagte bestritt die Glaubwürdigkeit der antworten. Der königliche Förster Rosenow in Köpenick   kam und eingehenderer Beaufsichtigung der Versicherungsgesellschaften, Beugen und versicherte, daß es sich hier lediglich um einen am Abend des 8. August v. J. aus dem Forst und begegnete insbesondere der landwirthschaftlichen Versicherungsgesellschaften Rache- Att handele. Der Staatsanwalt beantragte ein Jahr in der Rudowerstraße, die von Köpenick   nach Adlershof   führt, auf Gegenseitigkeit( Hagel, Vieh- 2c. Versicherungsgesellschaften) Gefängniß, der Gerichtshof erkannte aber auf Freisprechung, dem schwerbepackten Handelsmann Löchelt; er trug die Büchse versicherungstechnisch vorgebildete Beamte in die aufsichtsführenden da er troß der Bekundungen der Zeugen die Schuld des An- fast quer über seinen Rücken und ließ im Vorbeigehen den Ministerials und Regierungskollegien einzustellen. getlagten doch nicht für erwiesen erachtete.

Löchelt mit dem Kolben, weshalb dieser ihm einen Flegel!" an Nach einer Begründung durch den Antragsteller erklärt Wegen schmähender Angriffe gegen den Kapitalismus, den Kopf warf. Der Förster erwiderte das Schimpfwort durch Minister v. Hammerstein: Es seien schon Verhandlungen die in die Form der zehn Gebote gefleidet waren und darin einen Fauftschlag in das Gesicht des Gegners. Löchelt entledigte eingeleitet über die Frage, ob nicht den Verwaltungsstellen, welche gipfelten, baß bem Kapitalismus u. a. Mord, Diebstahl, Ghes sich nun seiner Waaren und wollte dem Förster zu Leibe, dieser das Versicherungswesen zu beaufsichtigen haben, und den Bezirks- bruch, Prostitution 2c. vorgeworfen wurden, war ein Angeflagter hielt ihm aber die Büchse schußbereit entgegen und rief: Stehen regierungen technische im Versicherungsfach erfahrene Beiräthe verurtheilt. Die Straftammer hatte angenommen, daß die zehn bleiben oder ich schieße!" Der Handelsmann beschränkte sich nun gegeben werden sollen und ob nicht eine Aufsichtsdeputation, ähn Gebote zu den Einrichtungen der christlichen Kirche darauf, sich eine Anzahl Zeugen des Vorfalles zu notiren. Er lich wie beim Veterinärwesen zu bilden sei. Diese Verhandlungen sowie der jüdischen Religionsgesellschaft gehören und eine Be erhielt bald darauf eine Antlage wegen Bedrohung und Be feien noch nicht abgeschlossen, die Regierung sei aber bereit, dem schimpfung dieser Einrichtung vorlag. Das Reichsgericht hat die leidigung des Försters. Am 5. und 22. November wurde in der Antrage entgegenzukommen. zehn Gebote nicht als Einrichtung der christlichen Kirche und Sache vor dem Köpenicker   Schöffengericht verhandelt. In beiden Geheimrath v. Knebel- Döberit giebt näheren Aufschluß der jüdischen Religionsgesellschaft anerkannt und fagt in Terminen bestritt der Förster unter seinem Eide, daß er den über die geplante Verschärfung der Staatsaufsicht. Jeder Provinzial- feinem bezüglichen Urtheil: Die zehn Gebote bilden nach Löchelt geschlagen habe. Da aber zu viele einwandsfreie Zeugen regierung sollen 4, dem hiesigen Polizeipräsidium 2 versicherungs- ihrem inneren und äußeren Wesen nicht eine all- dies gesehen hatten, wurde die Anflage wegen Meineides gegen technische Beiräthe beigegeben werden, im Ministerium des Innern gemeine Ordnung einer die Existenz, die Erhaltung den Förster erhoben. Auch heute ergab die Beweisaufnahme in foll ein Sachverständiger als vortragender Rath hinzugezogen und gedeihliche Entwickelung der christlichen Kirche oder unz weifelhaftefter Weise, daß der Angeklagte werden. Es sind 234 Gesellschaften zu beaufsichtigen, und zwar der jüdischen Religionsgesellschaft betreffenden Angelegenheit objektiv die unwahrheit beschworen hatte, 46 Hagel- und Vieh, 70 Transport- und Glass, 118 Lebens- dieser Kirche zc. als solcher, sie wollen nicht deren Aufgaben, troßdem votirten die Geschworenen, daß der Angeklagte weder versicherungsgesellschaften. Es soll auch eine Sachverständigen- Intereffen, Rechte und Pflichten, sowie ihr Verhältniß zu ihren des wissentlichen, noch fahrlässigen Meineides schuldig sei, weshalb Deputation zusammengesetzt werden nach Art derjenigen für das| Mitgliedern und nach außen regeln und festsetzen, sondern sie die Freisprechung erfolgen mußte.

Für den Inhalt der Inserate über nimmt die Redaktion dem Publikum

gegenüber keinerlei Verantwortung

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