Gewerkschaftsbewegung
Der neue Kurs und die Reichsarbeiter.
Am 14. Januar hatte der Berband der Gemeinde- und Staatsrbeiter, Filiale Berlin , seine Funktionäre aus den Reichs- und Staatsbetrieben zufammenberufen, um ihnen durch eingehenden Bericht von der Ründigung des Reichsmanteltarifs durch das Reichsfinanzministerium Renntnis zu geben. Mit dieser Kündigung ist die Absicht verbunden, die bestehenden befcheidenen sozialen Rechte wesentlich abzubauen. Aus dem Bericht ging hervor, daß das Reichsfinanzministerium fachliche Gründe für die Auffündigung des Bertrages nicht anführen fann, da dieser Bertrag die geringsten sozialen Leistungen unter den Ber. trägen für die anderen Arbeitnehmergruppen aufzuweisen hat. Nur mit Rücksicht auf die Zeiten größter finanzieller Not fonnte der Vertrag aufrechterhalten werden. Die Kündigung tann also nur diftiert sein von dem antifozialen Geist, der sich in Anbetracht des fommen den Regierungsfurfes wieder start hervormagt. Der Regierungsentwurf bringt Verschlechterungen in allen wichtigen Bestimmungen, z. B. in der Frage des Urlaubs und der Reges lung des Krantenlohnes, in der Behandlung der Nichtvollbeschäftig ten, in der Bezahlung der Kriegs- und Arbeitsinvaliden, in der Ge mährung der Kindergelder, in der Bezahlung des Lohnes bei Er füllung ftaatsbürgerlicher Pflichten, in der Eingruppierung uf; nur eine Position wünscht man beizubehalten, und das ist die neunstündige Arbeitszeit, die bis zu 60 Stunden in der Woche ausgedehnt werden kann. Berüdsichtigt man hier bei noch, daß die Reichs- und Staatsarbeiter ohnehin fchon start entrechtet sind durch die Aufhebung des Entlassungsschußes und de Befeitigung des Schutzes der Betriebsvertretungen, so ist die Tendenz in dem Berhalten des Reichsfinanzministeriums recht durchsichtig. Dieser Eindruck war auch bei den versammelten Funktionären vorherrschend und fam in der Distuffion rückhaltlos zum Ausdruck. Die rege Anteilnahme zeigte, daß die Reichs- und Staatsarbeiter die ganze Angelegenheit nicht als etwas Alltägliches hinzunehmen gedenten, und der einstimmig angenommene Antrag, mit den übri gen Arbeitern des Reiches außerhalb Berlins so schnell als möglich eine 3ufammentunft herbeizuführen, beweist, daß feine Geneigtheit besteht, dem Reichsfinanzminifterium auf diefem Wege zu folgen. Zustimmungserklärungen von den Reichs- und Staatsarbeitern aus den übrigen Teilen des Reiches, wie Königs berg , Hanncoer. Riel und Stettin laffen darauf schließen, daß auch dort der ernste Wille zur Abwehr vorhanden ist.
Bonn also dem Reichsfinanzmir sterium daran liegt, die Arbeitsfreude und den Arbeitsfrieden in den Betrieben und Verwaltungen zu erhalten, dann möge es die Arbeiter mit den Kostproben der fogialen Gerechtigkeit" der Regierung Luther- Schlieben ver fchonen.
Das Sonderrecht der Reichsbahn.
Die Personalabbauverordnung enthält eine Beftinmung, wonach§ 84 Abs. 4 des Betriebsrätegefeges feine Anwendung findet auf abgebaute Arbeitnehmer, die ihre Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhalten. Hiernach konnten alfo Arbeiter in Reichs, Staats und Gemeindebetrieben ihre Entlassung nicht unter Berufung auf § 84 Abs. 4 BRG. als unbillige Härte anfechten. Das galt unbeftritten bis zum 11. Oftober 1924 auch für die im Betriebe der Reichseisenbahn beschäftigten Arbeiter. Da aber dieser Betrieb an dem genannten Tage auf eine Aftiengesellschaft übergegangen, alfo rechtlich den Privatbetrieben gleichzuachten ist, so sollte man es für felbstverständlich halten, daß die erwähnte Bestimmung der Abbauverordnung auf die Arbeitnehmer der Reichsbahngesellschaft feine
Anwendung finden kann, denn die Arbeitnehmer dieser Geſellſchaft
erhalten ja ihre Bezüge nicht mehr aus öffentlichen Mitteln und damit fällt die Voraussetzung für die Ausschaltung des§ 84 Abi. 4 BRG. fort. Aber die Verwaltung der Reichsbahngesellschaft macht den entlassenen Arbeitern auch jezt noch das Recht, wegen unbilliger Härte au flagen, streitig. Sie beruft sich dabei auf eine Bestimmung des Reichseisenbahngefeßes, wonach fie Sonder. rechte, welche die frühere Reichseisenbahn auf gewissen Gebieten hatte, für sich in Anspruch nehmen tann. Ein solches Sonderrecht sagt die Verwaltung der Reichseisenbahngesellschaft sei die Ausschaltung des§ 84 Abs. 4 BRG.
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gerichts Berlin ( Borsigender Magiftratsrat Hildebrand) eine Entscheidung gefällt, monach für die Arbeitnehmer der Reichs bahngesellschaft die Ausschaltung des§ 84 Abs. 4 BRG. bestehen bleiben soll. Der Entscheidung gingen sehr eingehende rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Gen. Dressel vom Deutschen Eisenbahnerverband und einem Vertreter der Reichsbahngesellschaft voraus. Magistratsrat Hildebrand, der der Urteilsverkündung sonst eine ziemlich ausführliche mündliche Begründung anzufügen pflegt, sagte in diesem Falle tein Wort zur Begründung des Urteils. Man wird also erst aus der schriftlichen Urteils ausfertigung erfahren, wie juristische Auslegungstunft es fertig bringt, den Eisenbahnarbeitern ein ihnen seit dem 11. Oftober 1924 ohne Zweifel zustehendes Recht abzusprechen.
Die infolge dieses Urteils Leibtragenden sind zwei Arbeiter, die ihre Kündigung erhielten, als sie trant daniederlagen. Der eine befand sich fieben Wochen im Krankenhause. Der andere, ein Familienvater mit sechs Kindern, hatte sich auf dem Wege zur Arbeitsstätte den Fuß verrenkt, was eine längere Arbeitsunfähig feit zur Folge hatte. Es scheint übrigens System bei der Reichsbahngesellschaft zu sein, daß sie Arbeiter, wenn sie öffer frant werden, zu den Unproduktiven rechnet und entläßt. Das ist gewiß eine unbillige Härte und eine Rüd fichtslosigkeit, die jedes soziale Empfinden vermissen läßt. Doch der Weg zum Gericht, wo solche Entlassungen, wenn sie in Privats betrieben vorkommen, mit Aussicht auf Erfolg angefochten werden fönnen, wird den Arbeitern der Reichsbahngesellschaft, obgleich sie jetzt doch auch ein im rechtlichen Sinne privater Betrieb ist, der. legt. Dieser Weg muß frei gemacht werden durch die Aufhebung der Personalabbauverordnung.
Berufswahl und Fleischergewerbe.
SPD. - Fabritarbeiter an die Front!
In diesen Tagen finden in allen Bezirken die Versammlungen statt, in benen nicht nur die Bezirksleitungen neugewählt werden, fondern auch die Delegierten zur Generalversammlung der Zahlstelle Berlin des Verbandes der Fabritarbeiter.
Jeder SPD. - Fabritarbeiter wie jeder Anhänger der Amsterdamer Gewerkschaftsinternationale muß feine Versammlung besuchen. Sorgt dafür, daß nur solche Kollegen als Delegierte und Bezirksleiter ge wählt werden, die sich verpflichten, mirklich praktische Gewerkschafts. arbeit zu leisten.
Auf zu den Bersammlungen!
Aussperrung in der Chirurgiemechanik.
Wie wir foeben vom Deutschen Metallarbeiterverband erfahren, haben die Arbeitgeber in der Berliner Chirurgiemechanik die AusSperrung der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer beschlossen, da ein Teil derselben im Streit steht. Die Aussperrung ist bereiis heute morgen erfolgt.
Achtung, Bauarbeiter. Bei der Baustelle der Firma Streu bel, Tempelhof , Ringbahnstraße, früher Proviantamt, jest Post, find die Ausschachtungsarbeiten für alle Bauarbeiter gesperrt.
Wirtschaft
Folgen der Konzentration in der Zuckerindustrie.
Die rheinischen 8uderfabriten führen zurzeit einen fehr heftigen Rampf um ihre Existenz. Nach Auslaffungen in der Fachpresse, die in der Generalversammlung des rhenischen Aftienvereins für die Zuckerfabritation bestätigt wurden, besitzen die rheinischen Zuderraffinerien Rohmaterial, welches nur für eine Beschäftigung auf zwei Monate ausreicht und Aussichten, weiteres Roh material zu erhalten, sind nicht vorhanden.
Was soll der Junge lernen? Das ist die Frage, vor die fich bei jeder bevorstehenden Schulentlaffung Eltern gestellt sehen. Da gilt es denn, einen Beruf zu wählen, der nicht nur in jungen Jahren Arbeitsgelegenheit gibt, sondern möglichst eine dauernde Existenz in dem einmal erlernten Beruf bietet. Das FleischerWenn man diesen Dingen auf den Grund gehen will, muß man gewerbe fann diese Bedingung nicht erfüllen. Einmal schon deshalb nicht, weil dieser Beruf durch eine jahrelange, überaus starte ich die Entwicklung des 3ud errübenanbaues und der Lehrlingszüchterei, besonders auf dem Lande, mit Arlichen. Als es bei Beginn des Krieges notwendig war, größere 3uderrübenfabrikation von Kriegsbeginn an veranschaubeitsfräften so überfüllt ist, daß der Bedarf an Gesellen noch Mengen Landes für die Erzeugung von Körnerfrüchten bereizu lange gedeckt ist. Aber Taufende Fleischergesellen, die heute in den ftellen, lag der Gedante nahe, Ländereien, die bisher dem Anbau verschiedensten Industrien Beschäftigung gesucht haben oder arbeits. Don Zuderrüben gedient hatten, für diese Zwede zu verwerten, los sind, warten auf eine Besserung der Lage des Berufs, um ihren denn vor dem Krieg hat Deutschland 50 Broz. feiner Zudererzeugung erlernten Beruf wieder ausüben zu können. ausgeführt und es bestand daher selbst bei erheblicher Berringerung des Zuckerrübenanbaues für die Zuderversorgung Deutschlands feine Gefahr. Aber während der Zuckerrübenanbau und damit die Roh zuckerherstellung zurüdging, blieb die Zahl der Raffi nerien im wesentlichen die gleiche wie vor dem Kriege, und die Folge mar natürlich, daß sich ein erheblich geringeres Quantum Rohmaterial auf diefelbe Anzahl von Zuckerraffinerien verteilte. Die. Rohzuderfabriten befamen damit eine sehr starte Macht in die Hände und sie nußten diefe Macht nach der Richtung aus, daß sie den größten Teil der für die Zuderrübenerzeugung frachtgünst g gelegenen Raffinerien in ihre Hände brachten. So ent waltige Zuckerkonzerne. 80 Broz. der Rohzuckercrzeugung wird von diesen Raffinerien verarbeitet. Was die Lage der freien Raffinerien noch schwieriger macht, ist aber die Taifache, daß der durch die 3wangswirtschaft niedrig gehaltene Suderpreis die Zuderrüben anbauenden Landwirte veranlaßte, nur geringe Flächen mit Zuder rüben zu bebauen. Vor dem Kriege hatten wir aus der deutschen Rübenernte einen Rohzuderertrag von 55 bis 60 Millionen Doppel zentner. Der Ertrag ging zeitweise bis auf 9 Millionen Doppelzentner zurüd. Für die Kampagne 1923/24 rechnet man mit einer Ausbeute von 17 Millionen Doppelzentner Rohzuder. Die rheinischen Buderraffinerien wären in der Lage, 25 Prog., etwa 4 millionen
Der verheerende Eingriff des Krieges in den Biehbestand ist noch nicht überwunden. Ein Ausgleich durch Vieh- und Fleisch einfuhr aus dem Ausland wird durch die in Aussicht stehenden Zölle weiter erschwert. Der dadurch schon geringere Fleischverbrauch wird so noch weiter gedrückt. Es fommt hinzu, daß das Fleischergewerbe vornehmlich aus Kleinbetrieben besteht. Soweit man sich da nicht mit den billigen Lehrlingen behilft, werden meist nur junge Gesellen beschäftigt. Das Koft- und Logiswesen beim Arbeitgeber ist noch vorherrschend. Eine gewisse geistige Bevormun dung greift dadurch Blaz. Das wirkt sich in überlanger Arbeitszeit aus und hat einen frühzeitigen Kräfteverbrauch zur Folge. Verstanden in Bommern , in Mitteldeutschland und in Schlesien ges heiratete Gesellen finden in diesem Beruf nur sehr schwer Unterfommen. Die fortschreitende Technik ersetzt auch hier immer mehr die menschliche Arbeitskraft. Zum Selbständigwerden fehlen den meisten die Mittel, und dann ist auch die Konkurrenz durch die große Zahl der Eristenzsuchenden überaus start.
Für den, der sich in diesem Beruf behaupten will, ist nicht nur eine gute förperliche Gesundheit und Körperfonstitution nötig, sondern vor allem eine gute Schulbildung, die ein sicheres, schnelles Rechnen, eine gute und schnelle Auffassungsgabe gewährleistet.
Manche Eltern leitet oft die dem Lehrling während der Lehrzeit vom Arbeitgeber gewährte Kost und vielleicht das Logis. So ver. vermehrten Verbrauch
boden des guch auch an Wäsche und Berufskleidung, die man in
der Fleischerei benötigt. Bei der Auswahl der Lehrstellen achte man besonders auf die Logisverhältniffe, damit die jungen Leute nicht in schlechten und ungeeigneten Räumen untergebracht
werden.
Wenn heute die Innungen ihre Lobsprüche auf das ehrfame Handwerf wiederholen, um möglichst viele Lehrlinge zu bekommen, so seien die Eltern, felbst bei Neigung ihres Jungen zum Fleischerberuf, darauf aufmerksam gemacht, daß sie es sich reiflich überlegen follen, ob sie diesen Beruf wählen wollen. Es gehört heute schon nicht zu den Seltenheiten, daß die Fleischergefellen, eben die Lehre beendet, bereits in andere Berufe übertreten. Umsonst eine mehrjährige Lehrzeit zurückzulegen, sollten die Eltern sich und ihren Kindern ersparen.
Doch diese Auffassung geht fehl. Die Bersonalabbauverordnung will ja tein Sonderrecht auf arbeiterrechtlichem Gebiet Schaffen, sondern sie ist eine finanzpolitische Maßnahme, die durch Beschränkung der Ausgaben den Reichsfinanzen aufhelfen mollte. Zu diesem 3wed follte der Personalabbau energisch durch geführt werden, und weil dabei gewisse Härten nicht zu vermeiden find, wurde der§ 84 2bf. 4 BRG. ausgeschaltet. Nicht, um der Eisenbahn und anderen öffentlichen Betrieben ein Sonderrecht hinfichtlich des Betriebsrätegesezes zu geben, sondern um den Personal- t abbau ungehemmt vonstatten gehen zu lassen. Die Reichsbahngesellschaft hat den Gewerbegerichten ihre Auffassung durch Rundschreiben mitgeteilt und sie glaubt, sich dadurch ihr vermeintliches Sonderrecht gesichert zu haben. Doch in mehreren Städten im Reiche haben die Gewerbegerichte gegen die Auffassung der Reichsbahngefellschaft entschieden und den Arbeitern das Recht des§ 84 Abs. 4 BRG. zuer fannt. Einzelne andere Gewerbegerichte haben dagegen im Sinne des Rechtsstandpunttes der Reichsbahngesellschaft, also zu ungunsten der Arbeiter, entschieden.
Jetzt hat die Eisenbahnfachlammer des Gewerbe
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Ein Bubenstreich.
Im Laufe der Betvegung, den Hüttenarbeitern den Euß des §7 der Arbeitszeitverordnung au fibern, wurde ein angebliches und schreiben des Arbeitgeberverbandes, Gruppe Nordwest, veröffentlicht, das diefer sofort als aliung bezeichnete. Der Chriftliche Metallarbeiterverband bielt jedoch auf Grund der Bersicherungen feines Gewähremannes an der Auffassung feft, daß das Rundschreiben tatsächlich erfolgt fei. Der Arbeitgeberverband strengte daraufhin Klage an. Jeht sieht sich der Düsseldorfer Bezirkssekretär des Chriftlichen Metallar better berbantes au der Erflärung veranlaßt, daß er von seinem Gewährs mann in gröblichster Weise getäuscht worden sei. Den Namen des Gewähremannes und das zu diesem Fall gehörige Material habe er der Staatsanwaltichaft übergeben, da er selbst für restlose Klärung dieser Darstellung eintrete.
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Doppelgentner, von biefem Rohzuder zu verarbeiten. Die zu Ston
nicht bloß die ohnehin geringe Rohzudermenge an fich, fondern Sie haben es auch erreicht, daß der Reichsernährungsminister im herbst 1924 im ganzen 2,2 Millionen Doppelzentner Rohzucker zur Ausfuhr freigegeben hat. Diese Freigabe erfolgte auf die dringenden Borstellungen der mitteldeutschen Zuerfabriken, die er. flärten, daß ihre Existenz gefährdet sei, wenn sie nicht durch Bertauf von Rohzuder an das Ausland Betriebsmittel hereinbefämen. Diefe 2,2 millionen Doppelzeniner Rohzuder fehlen aber den deutschen Zuderraffinerien und fönnten den rhein.schen frcien Raffinerien für einige Monate wieder Arbeit schaffen. Der Reichs ernährungsminister, bei dem die rheinischen Raffinerien wegen diefer Sachlage Borstellungen erhoben haben, hat es abgelehnt, einzugreifen und diese Ablehnung damit begründet, daß es sich um private Intereffenstreitigkeiten handele. Uns erscheint dieses Argument nicht stichhaltig. Denn wenn die freien Raffinerien vernichtet merden, wenn die Zudertonzerne allein die Macht in Händen haben, dann besteht die Gefahr, daß sie allein den Markt beherrschen und damit auch den Preis diftieren fönnen. Daß sie diese Macht nicht zugunsten der Allgemeinheit, sondern von ihren eigenen Intereffen geleitet ausüben werden, deffen sind wir sicher. Es ist aber für die Allgemeinheit nicht gleich, in welcher Weise die Ver forgung des deutschen Marties mit 3uder erfolgt. Und weil das eben nicht gleich ist, deswegen follte der Reichsernährungsminister das größte Interesse daran haben, sich mit diesen Dingen nicht bloß theoretisch, sondern auch praktisch zu beschäftigen. Berantwortlich fülz Bolitik: Craft Reuter: Wirtschaft: Arthur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: J. Steiner; Feuilleton : K. S. Döscher; Lotales Berlag: Borwärts- Ferlag 6. m. b. S.. Berlin . Drud: Borwärts.Budbruderet und Sonstiges: Frig Karstadt : Anzeigen: Tb. Glode: fämtlich in Berlin . und Berlaasanftalt Baul Singer u. Co., Berlin SB. 68, Lindenstraße B.
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