Nr. 54+ 42. Jahrgang
4. Beilage des Vorwärts
Gewerkschaftsbewegung
( Siehe auch 4. Seite Hauptblatt.)
Die Sonntagsruhe der Angestellten. Die Verordnung vom 5. Februar 1919 sollte eine afte sozialpolitische Forderung der Angestellten verwirklichen. Sie bestimmt, daß im Handelsgewerbe Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn und Festtagen nicht beschäftigt werden dürfen. Von diesem allgemeinen Verbot der Sonntagsarbeit sind nach der gegenwärtigen Rechtslage zehn Ausnahmesonntage möglich. Die Polizeibehörde kann für weitere vier Sonn- und Festtage im Jahre Ausnahmen zulassen. Die Voraussetzung der Bewilligung solcher Ausnahmen ist, daß besondere Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen. Angesichts solcher weit gehenden Ausnahmemöglichkeiten famt von einer vollständigen Sonntagsruhe feine Rede sein.
fache der Nationalversammlung Nr. 215, Seite 24) sind die auf Grund des§ 105 e zulässigen Ausnahmen auf den Handel mit Milch, Badwaren, Fleisch und Roheis zu beschränken. Das Reichsarbeitsministerium vom Jahre 1920 dachte ebenso darüber. Seine Forderung an die bayerische Regierung auf Beachtung der reichsgefeßlichen Borschriften wäre sonst finníos gewesen. Die gelten den Ausführungsbestimmungen der Länderregierungen beweisen das gleiche. Erst heute versucht man unter Berufung auf die Richtlinien des Reichsarbeitsministeriums weitere Aus nahmen einzuführen. Ist die jeßige Auslegung des§ 105 e feitens des Reichsarbeitsministeriums richtig, dann hat auch der Kampf der Unternehmer um die weitere Zulassung von Ausnahmesonntagen gar feinen Sinn gehabt. So beschloß der Verband der Handelsschutzund Rabatisparvereine Deutschlands am 29. August 1919, die Re gierung und die Nationalversammlung zu ersuchen, in Abänderung der Berordnung vom 5. Februar 1919 zu beschließen, daß für Städte unter, 25 000 Einwohnern auf Antrag der Kleinhandelstreibenden
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eine zweistündige Beschäftigungszeit, und zwar von 11 bis 1 mittags für Angestellte und Arbeiter an den Sonn- und Feiertagen zugelassen wird". Man war sich also inumer und an allen Stellen barüber flar, daß eine Erweiterung der Sonntags. arbeit eine gefegliche Neuregelung erfordert. Das Das Reichsarbeitsministerium versucht jetzt allen Ernftes, uns plausibel zu machen, daß das nicht der Fall ist.
Sonntag, 1. Februar 1925
Aus der Partei.
„ Die Gesellschaft".
In dem soeben erschienenen Februarheft unserer missenschaftlichen Zeitschrift Die Gesellschaft( Berlag J. H. W. Dieß, Berlin SW. 68) behandelt Professor Erik Rölfing, der bereits im vorhergehenden Heft eine interessante Studie über die Phasen Strömungen, die sich jetzt in der sozialistischen Bewegung bemertder sozialistischen Entwicklung veröffentlicht hat, die verschiedenen bar machen. Einen weiteren interessanten Beitrag zur Soziologie der modernen Gesellschaft liefert Professor E. v. Aster in seinem Auffaz Zur Geschichte der demokratischen Idee in der Neuzeit“. Georg Beyer behandelt die jetzt besonders zeitgemäßen Brobleme des latholischen Sozialismus", die einen tieferen Einblick in das Wesen der Zentrumspartei gewähren. Außerordentlich aktuell find die Auffäße von Professor Dr. Gustav Rabbruch über den Straf gelegentwurf, und von Hermann Fleißner über Kulturpolitit und Reichsverfassung. In einem temperamentvoll geschriebenen Artikel Der Obmann als Geschichtsschreiber rechnet Hermann Müller Franken mit der Geschichtsflitterung Richard Müllers ab, der in seiner fürzlich erschienenen Schrift Bom Kaiserreich zur Republit neben einzelnen interessanten Tatsachen einen Bust von falschen Behauptungen und phantastischen Konstruktionen geliefert hat. Ein Auffaz von Albin Michel über die Industrialisierung Afiens und von Henriette Fürth über die deutsche Ueberseeaus. wanderung, sowie eine sehr umfangreiche Bücherschau beschließen den reichhaltigen Inhalt des Heftes.
Bon der infernationalen sozialistischen Preffe.
Rach der Umwandlung des Bopulaire" aus einem Tageblatt in ein zibeimal monatlich erscheinendes Mitteilungsblatt der Partei haben unsere französischen Genossen das Fehlen eines Parteiorgans in Baris sehr schmerzlich empfunden. Um diesem Mangel wenigstens einigermaßen abzuhelfen, gibt die Pariser Organisation der Bartei feit furzem ein Wochenblatt Le Combat Social"( Der soziale Kampf) heraus. Die Leitung der Redaktion liegt in den bewährten Händen des Genossen Brade, dem ein Redaktionskomitee, bestehend aus den Genossen Severac, Mauranges, 3nromski, Louis Levy 1. a., zur Seite steht.
Die tarifvertraglichen Vereinbarungen und die Anordnungen der Behörden zeigen, daß für solche weitgehenden Ausnahmen fein Bedürfnis bestand. Das hat die Unternehmer nicht ge hindert, immer wieder die Beseitigung der Sonntags. ruhe zu fordern. Der erste größere Erfolg war ihnen in Bayern beschieden. Die Befannimachung vom 30. Juli 1919( Bayerischer Staatsanzeiger " Nr. 193 vom 7. August 1919) sollte einen einheit lichen Bollzug in ganz Bayern ermöglichen. Der Absatz 3 dieser Be fanntmachung mies die Kreisregierungen an, die auf Grund des § 105 e der Gewerbeordnung zugelassenen Ausnahmen einer stren gen Nachprüfung zu unterziehen und auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen nachgewiesene, besonders her. portretende Bedürfnisse der Bevölkerung die Ausübung Sämtliche Kreis des Handelsgewerbes erforderlich machen. regierungen sind bei der angeordneten strengen Nachprüfung der Ausnahmen auf Grund des§ 105 e der Gewerbeordnung zu einer niel weitergehenden Auslegung gegen früher gekommen. In den meisten Fällen sind die Angestelltenorganisa. tionen unter Mißachtung des Abs. 5 der Befanntmachung Dom 30. Juli, 1919 nicht gehört worden, in allen Fällen war das Urteil der Handelstammern für die Kreisregierungen bei ihren Entschließungen maßgebend. Die Folge davon war die voll ftäubige Aufhebung der Reichsverordnung vom 5. Februar 1919. Das württembergische Arbeitsministerium hat bereits Anfang 1920 das Reichsarbeitsministerium auf diese uner. träglichen Zustände aufmerksam gemacht und ein Eingreifen gewerbeordnung beseitigt und für die Angestellten, Lehrlinge und Arfordert, da die württembergischen Grenzgemeinden lebhaft Klage über die Nichtbefolgung der Reichsverordnung vom 5. Februar 1919 in Bayern führten. Im April 1920 forderte das Reichsarbeitsministerium eine Benderung der bayerischen Bekannt machung. Der Bayerische Landtag beauftragte die bayerische Staatsregierung, dafür zu sorgen, daß die Bestimmungen der Reichsverord nung vom 5. Februar 1919 in Bayern zur Durchführung gelangen, und daß die bisher zugelassenen Ausnahmen auf Grund des § 105e der Gewerbeordnung alsbald aufgehoben werden. Die bayerische Regierung dachte nicht daran. Ihre Bekanntmachung vom 17. August 1921 bestimmt, daß in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern an vierzehn Sonn- und Festtagen für alle Zweige des Handelsgewerbes ein Geschäftsverkehr auf die Dauer von höch ftens drei Stunden zugelassen werden kann. Eine glatte Rechtsbeugung. Pflicht des Reichsarbeitsministeriums wäre es gewesen, nach wie vor von Bayern die Durchführung reichsgesehlicher Vorfchriften zu fordern. Statt dessen ging das Reichsarbeitsministerium Anfang 1921 dazu über, den Entwurf zu einer gefeßlichen Renmeinsamen Beratung von Vertretern der Arbeitgeber und der Arregelung der Sonntagsruhe auszuarbeiten, der ben ungefeg lichen Zustand in Bayern legalisiert hätte. Mit diesem Entwurf, der ebenfalls vierzehn Ausnahmesonniage norfah, sette fich das Reichsarbeitsministerium über das Gutachten des fozial politischen Ausschusses des Vorläufigen Reichswirtschaftsrates hinmeg. Der Sozialpolitische Ausschuß hatte folgenden Antrag an die Reidsregierung angenommen:
Die fozialdemokratische Reichstagsfraktion ha' dankenswerterweise beschlossen, auf Anregung ihres Mitgliedes und Verbandsvorſizenden des Zentralverbandes der Angestellten, diesen unglaublichen Mißständen ein Ende zu machen. Sie hat den Entwurf eines Gefeßes über die Sonntagsruhe ber Angestellten im Reichslung tage eingebracht, der die Ausnahmen des§ 105b der Ge
1. unverzüglich Maßnahmen zu treffen, um der Reichs, verordnung über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe von 5. Februar 1919 in den einzelnen Ländern Deutschlands volle Geltung zu verschaffen und die einheitliche Durchführung zu fichern;
2. die Wirkung der Berordnung vom 5. Februar 1919 auf den$ 105 e der Reidysgewerbeordnung auszubehnen. Die auf Grund des§ 105 e zulässigen Ausnahmen sind auf den Handel mit Milch, Badmwaren, Fleisch und Roheis zu beschränken.
Der Ausschuß für soziale Angelegenheiten des Reichstages äußerg fidh am 22. April 1921( Reichstagsdrucksache Nr. 1871) in einem ähnlichen Sinne, Dennoch brachte das Reichsarbeitsministerium Ende 1922 einen neuen Gefeßentwurf heraus, der abweichend von den gegenwärtigen Vorschriften, meitere Ausnahmesonntage porjah. Der Vorläufige Reichswirt schaftsrat lehnte diesen Gesezentwurf ab und ersuchte die Reichsregierung, balbigft einen Gefeßentwurf vorzulegen, durch den die Sonntagsruhe ganz allgemein geregelt wird; bis dahin soll es bei dem bisherigen Zustand verbleiben.
Das Reichsarbeitsministerium änderte nunmehr seine Tafiit. Es war sich durch die vorangegangenen wiederholten Verhandlungen im Reichswirtschaftsrat und Reichstage darüber klar geworden, daß es auf dem Gesetzgebungswege fein Ziel nicht erreichen fonnte. Es fiel ihm das schöne Goethe- Wort ein: 3m Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr's nicht aus, so legt was unter." Die willkommene Handhabe dazu bot der§ 105 e der Gewerbeordnung. Dieser bestimmt, daß für Gewerbe, deren vollständige oder beilmeise Ausübung an Sonn- und Festtagen zur Befriedigung täglicher oder an diefen Lagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist, durch Berfügung der höheren Berwaltungs
In Brüssel erscheint seit furzem unter der Redaktion Louis de Broudères eine wissenschaftliche Halbmonatsschrift L'Avenir Social"( Die soziale Zukunft). Auch dieses Blatt füllt eine Lüde aus, da die belgische Arbeiterpartei bei ihrer vielseitigen Entwic bisher kein eigenes wissenschaftliches Diskussionsorgan be jessen hat. Die englische Labour Party beabsichtigt, zur Unterstügung ihrer demnächst einsetzenden Propagandaaftion ein achtseitiges Wochen blatt The New Citizen"( Der neue Bürger) herauszugeben. Die Seitung foll sowohl den Zwecken der Partei als der Gewerkschaften dienen und von beiden gemeinsam herausgegeben werden.
beiter im Handelsgewerbe die vollständige Sonntagsruhe vorfieht Der Gelezeniwurf sieht weiter eine Aanderung des§ 105c der Gewerbeordnung vor, wonach Ausnahmen für das Handels. gemerbe nur zulässig sind für den Verkauf von Milch, Backwaren, Fleisch und Roheis bis zu zwei Stunden an Sonn- und Feftiagen. Damit wird auch dem eingeleiteten Mißbrauch mit dem§ 105 e der Gewerbeordnung ein Ende gemacht. Der Artikel II des Gesetz- ference for Progressive Political Action) die bas Rüdgrat der entwurfes bringt auch für alle übrigen Angestellten die gleichen Bergünstigungen.
Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat mit der Einbringung dieses Gefegentwurfes bewiesen, daß sie ents fchloffen ist, sich mit Nachdruck für die sozialpolitischen Forderungen der Angestellten einzufezen.
Friz Schröder Berlin.
Nene Lohnverhandlungen in Polnisch - Oberschlesien .. Kattowih, 31. Januar. ( Eigener Drahtbericht.) In einer gebeiterverbände der Großindustrie wurde über den Abschluß eines neuen Lohnvertrages verhandelt, der am 1. Februar in Kraft treten foll. Die Arbeiter forderten für alle Gruben und Hütten eine ohnerhöhung von 5 Pro 3., die sie mit der wachsen den Leuerung begründeten. Ferner verlangten sie einen Zuschlag von 35 Broz. für die Eisenhüttenarbeiter, von 25 Broz für die Grubenarbeiter. Die Arbeitgeber dagegen forderten eine allgemeine 2ohnherabjegung von 10 Broz. und für das südliche Gebiet Baczyna und Rybnik um weitere 5 Proz. Die Angelegenheit ist einer Schiedskommission unterbreitet worden.
Sentralverband der Schuhmacher. Bezirksveriammfung, Montag, ben 2. Februar, abends 7 Uhr, in den bekannten Lofalen, Branchenberiammtung der Stanger, Diensing. ben 3. Februar, nacom. 5 1hr, im Saale 5 des Gewerkschaftshauses, Engelufer 20; für die daftemaet abends 6% Uhr im Saale 2 des Gewerkschafshauses Berfomulang aller etriebs räte und Obleute der Fabril- und Sandwersbetriebe( Bertrauenslenie haben Sufritt) in Gaal 3 des Gewertschaftshauses. Bocicag bes Kollegen Fride. Funktionärsonsmeis und Mitgliedesbud) legitimiert.
AFA- Funktionäre der Metallindustrie. Butah, DAB. und 35. baben befchloffen, ab 1. Februar oieber die fa- Bezitts Sunttionär Yonferensen abzuhalten. Schriftliche Einladungent ergeben nod mit Ausnahmte ber für die Beairle II Giemensstadt; Sunktionär fonferens Mittwoch, den 4. SFebruar, 5 Uhr, Restaurant Gundheim , Nonnen dommallee 87.
VI. 1 Betriebe Norden. Sunktionärfonferens Donnerstag, den 5. Februar, 5% Ubr, Restaurant M. Krüger, Suffitenstraße 34, Ede Scheringstraße. Beteiligung aller Sunftionäre wird erwartet. Afu- Metallartell: Günther, Rothe, Lange. Mitgliederver
Dentscher Bekleidungsarbeiter- Berband, Herrenkonfektion! Sammlung am Dienstag, den 3. Februar, abends 7 Uhr. in den Residenz- Feftfälen, Landsberger Str. 31. 1. Jahresbericht. 2. Wahl des Branchenleiters und der Kommiffion. 3. Aufstellung der Delegierten zur Generalversammlung. 4. Bericht von der Lohnverhandlung mit den Arbeitgebern. 5. Branchenange tegenheiten und Berschiedenes. Bestimmtes Erscheinen ist Pflicht! Mitglieds buch oder tarte legitimiert ohne dem wie auch mit mehr als 4 reftieren en Bochenbeiträgen ein Zutritt. Die Brauchentommiffion.
Bund der technischen Angefelten und Beamten. Donnerstag. 5. Februar, abends 8 Uhr. im Nordischen Sof", Invalidenstr. 123, allgemeine Butab- Mit gliederversammlung. Stollege Dr. Ing. M. agter fprit über euifches und Soziales aus Amerika ." Der Vortrag wird durch Lichtbilder erläutert. Die Damen unserer Kollegen haben zu diefer Beranstaltung Zutritt. Die Kol Tegen felbft legitimieren sich durch das Mitgliedsbuch. Rollgen! Nehmen Sie die Gelegenheit wahe, cinen fesselnden Bortrag über die Berhältniffe fenfeits des Ozeans zu hören.
Die amerikanischen Sozialisten und die„ Dritte Partei". Die Bereinigung für fortschrittliche politische Aftion"( ConKandidatur Lafollettes bei den amerikanischen Präsidentenwahlen gebildet hat und um die sich die Bewegung zur Gründung einer " Dritten Partei" in Amerifa fonzentriert, hat in einer im Da zember abgehaltenen Borstandssigung beschlossen, die Konferenz, die ursprünglich bereits für Januar in Aussicht genommen mar, am 21. Februar in Chicago abzuhalten.
Dieser Beschluß, der nach bewegten Debatten zustandekam, bedeutet an und für sich bereits einen Erfolg der Anhänger der Dritten Partei", da von anderer Seite die Abhaltung der Kontferenz überhaupt in Frage gestellt wurde. Dennoch erscheint es zweifelhaft, ob das Ergebnis der Chicagner Konferenz den Hoff. nungen entsprechen wird, die auf das baldige Entstehen einer Ar beiterpartei in Amerika gejezt wurden.
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Zu den entschiedensten Förderern dieses Planes gehören die amerikanischen Snzialisten. Die Sozialistische Partei hat nunmehr einen außerordentlichen Barteitag für den gleichen Lag 21. Februar nach Chicago einberufen, um ihrer Sie!. lungnahme gegenüber den Beschlüssen der Konferenz der EPPA. an Ort und Stelle zu entscheiden. Von der Egekutive der Sozialistischen Bartei wurden als Vertreter bei der Konferenz die Ges nejsen Eugene B. Debs, Morris Hill quit und die Partei. sekretärin Genoffin Berta Hale white beſtimmt.
Arbeitersport.
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Beritner Arbeiter- Schachflub, Abteilung Frichenau- Stenfis. jeben Dienstag, abends 8 Uhr, bei Richter, Eteglip, Selbfir. 8. Conmag bormittags 10 bis 1 Ubr freier Echachbericht.
Arbeitersport- Kulturkartell, 5. Bezirt, Friedrichshain . Montag, den 9. Fo bruar, abends 7 1hr, Generalversammlung des Bezirksfartells. Tages ordnung: 1. Bortrag. 2. Berichte. 3. Neuroahlen. Anträge und Berfchiedenes. Der berzeitige Mitgliederbestand muß in her Sibung genau angegeben werden. Hein Delegierter tomme ohne die nötigen Informationen. Zagunasintal: Mechler, Boghagener Str. 114.
Sportliche Vereinigung Rorden 1893. Dienstag abend, 8 Uhr, finden in ber Turnbille bez Sportlichen Bereinigung Norden 93"( Banfftraße, Gde Wiefenstraße), Mannschaftstämpfe im Ringen statt. In der A- Klaffe fteht dem Berein Liberias 21 gegenüber und in der B- Klasse bler 03.
Freie Turneric aft Wilmersdorf . Seute abend ab 6 Uhr( nach Rüdfchr pom Hallensportfeft), treffen sich die Genoffen mit Familien im Bereinsheim ist der Württembergischen Straße zu einem Familienabend. Die neugegründete Schachabteilung" wird Bropagandafpiele vorführen und eine Rapelle wird für Unterhaltung forgen. Mistwood), 8 Uhr, erweiterte Borstandssigung.
Briefkasten der Redaktion.
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A. R. 4. lage auf Ehefcheibung fenn nur erboben werden, trenn Ebe G. 50. Die Gebühren betragen nur je 4. fcheidungsgründe vorliegen. Die Rechnung des Antalis ift daber um 4 M. zu fürzen. Ech. 41. 1. Einen Monot nach Bustellung des Ulricils. 2. Ja. Die Einlegung der Berufung mus innerhalb der Berufungsfrist, alfo innerhalb eines Monats na Suftelung des Urieus, erfolgen. 3. Ja. m. 40. 3bre Brage läßt sich im Brieffaften nicht beantworten, Lommen Ete in unfere Juristische Sprechffunde. 92. 38. Stein. Wenben Sie fich fofort an das Wohnungsamt und nehmen Sie auf$ 8 der Bekanntmachung des Magiftraje Bezug. 2. G. 45. 1. Das Amt eines Schöffen tönnen Sie nicht ablehnen. 2. Sie erhalten Stunde Wrbeitszeit einen Betrag von 5 bis 75 f. und Tagegelder. Außerdem werben die Fahrkosten erstattet. 5. M. 44. Die Mindestbauer der Gebührenpflicht beträgt ein Jahr.
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behörden Ausnahmen von den im§ 105 b getroffenen Bestimmun: Sophien- Säle Sophienstraße 17-18. 3omen entstehenden Dienstausfall für jebe angefangene Clunbe bet berfäumten
gen zugelassen werden können. In vertraulichen Verhandlungen mit den Länderregierungen wurde der saubere Bion ausgehedt. Man einigte sich auf Richtlinien für die Bewilligung von Aus. nahmen pom Berbot der Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe gemäß § 105e Abs. 2 ber Gewerbeordnung. Diese Richtlinien sehen vor, baß für Gemeinden in Gegenden, in denen infolge weitläufiger Siedlungsweise für die landwirtschaftliche Bevölkerung ein bringen. des Bedürfnis vorliegt an allen Sonn- und Festtagen, mit Ausnahme des 2. Osterfeiertages, des 2. Pfingstfeiertages und Des 2. Weihnachtsfeiertages, eine Beschäftigung auf die Dauer von zwei Stunden zugelassen wird. Als der Zentralverband der Angestellten diesen fauberen Plan, der eine glatte Rechtsbeugung darstellt, aufdeckte und Schritte dagegen unternahm, veröffentlichte das Reichsarbeitsministerium die ursprünglich geheim gehaltenen Richtlinien im Reichsarbeitsblatt" Nr. 15 vom 1. Auguft 1924, um dann so zu tun, als sei alles in bester Ordnung. Des Reichsarbeitsministerium meiß aber sehr wohl, daß auf Grund des § 105 e der Gewerbeordnung die vorgesehenen Ausnahmen gar nicht zulässig find. Nach der Erklärung des sozialistischen Reidsarbeitsminifiers Baner in ber Rationalnerfammlung( Drud
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