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Das Flugzeugunglück in Staaken  .

Ein Flugschüler tödlich verunglückt, 10 Arbeiter verletzt. Das schwere Flugzeugunglüd in Staaten, über das wir bereits im geftrigen Abendblatt   berichteten, gehört zu den seltensten seiner Art. Wir erfahren über die eigenartigen Begleitumstände, die das Unglüd so fd; wer gestalteten, noch folgendes:

In Staaten war seit einigen Wochen der Referendar Dr. jur. Freiherr v. Wilissen zu feiner Ausbildung als Flug­zeugführer tätig. Gestern machte er vor einer Kommiffion feinen Prüfungsflug. In beträchtlicher Höhe beschrieb er mit dem

Flugzeug in dem böigen Wetter verschiedene Wendungen. Plötz­

lich stürzte er, als er eine Kurve zu scharf nahm, gerade über der großen Zeppelinhalle ab. In der Halle, die jezt anderen Zweden dient, waren Arbeiter dabei, für die Atlantic­Filmgesellschaft zu einem neuen Film große Gerüste aufzu­

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Das Stammkapital der Straßenbahn.

unter Bormundschaft stehenden Mündel, wenn das Sparbuch einen| bahndirektion werden nur die Ausweise zur freien Beförderung Sperrvermert des Inhalts trägt, daß zur Abhebung des Geldes die des ständigen Begleiters eines schwerbeschädigten Kriegsilnehmers" Genehmigung des Gegenvormundes oder des Vormundschaftsgerichts ausgestellt. erforderlich ist.(§ 17 der Sparkassenfahung.) Bom 5. Februar 1925 ab fann die Zahlung des Aufwertungsvorschuffes bei der Sparkasse beantragt werden, die das Sparbuch ausgestellt hat. Die Sparer werden in ihrem Intereffe aufgefordert, die Anmeldungstermine eine leberfüllung der Kassenräume und längeres Warten vermieden wird. Die Anmeldungen werden während der Kassenstunden von 9 bis 3 lhr, an den Sonnabenden von 9 bis 1 Uhr entgegenge: Fünfundfechzigjährige Sparer, die troß der ihnen zuge fandten Benachrichtigungen bisher nicht über ihren Vorschußbetrag

nommen.

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verfügt haben, werden ersucht, dies umgehend nachzuholen.

einer längeren Beratung mit der Festfeßung des Stammkapitals der Der städtische Haushaltsausschuß beschäftigte sich in Berliner Straßenbahn G. m. b. H. Die Sazungen der Gesellschaft find bekanntlich von der Stadtverordnetenversammlung immer noch nicht verabschiedet und zurzeit läßt sich noch nicht übersehen, wann sie endgültig beschlossen werden. Die Vorschriften des Goldbilanzierungs. gefeßes zwingen aber alle städtischen Gesellschaften zur Neufe ft.

bauen. Das Flugzeug stürzte mit großer Bucht auf das Glasdach Große öffentliche Beamtenkundgebung und Bankguthaben per 1. Januar 1924 nur rund Millionen Mark

der Halle herab. Die beiden Tragflächen brachen ab und blieben auf dem Gerippe des Daches liegen. Der Körper des Flugzeuges mit dem schweren Motor dagegen durchschlug das Dach, zerbrach die Gerüfte unter ihm und schlug durch bis auf den Grund, in den er sich einbohrte. Der Führer lebte noch, starb aber bald unter den Händen der Aerzte, die sich seiner annahmen. Zehn Arbei ter lagen unter den zertrümmerten Gerüsten, mit denen sie zum Teil in die Tiefe gestürzt waren. Aus Spandau   rückten alsbald die Feuerwehr mit einem Buge, zwei Krantenwagen und Sama­riterpersonal, eine Abteilung der Schußpolizei und Kriminalbe­amte zur Hilfeleistung, den erforderlichen Absperrungen und Auf­nahme des Tatbestandes nach Staaten ab. In der Halle sah es wüst aus. Die Berunglückten, die zum Teil unter zerbrochenen Balken und Stangen lagen, wurden von der Feuerwehr befreit. Am fchwersten verlegt war der Arbeiter Kurt 3empt aus der Berlichingenstr. 16 zu Berlin  . Er mußte mit einer gefährlichen Rüdgratverlegung sofort nach Spandau   ins Krantenhans gebracht werden. Die anderen Arbeiter, die zum Teil durch in den Rörper eingedrungene Holzsplitter verlegt waren, wurden an Ort und Stelle von Aerzten und Samaritern verbunden. Einige fonnten im Betriebe bleiben, andere begaben sich nach Hause.

Die Leitung der Flugschule in Staaten ist von dem Vorwurf nicht freizusprechen, daß sie Flugschüler, die in der Handhabung eines Flugzeuges noch unerfahren sind, über Gebäuden manövrieren läßt, die anderen als Flugzwecken dienen. Die polizeiliche Aufsichts­behörde wird festzustellen haben, in welchem Maße diese Uebungs. flüge über bewohnten Gebäuden ausgedehnt werden und wer für die Schäden an Leib und Leben haftbar gemacht werden kann, die durch das leichtfertige Ueberfliegen von Gebäudeteilen durch Unge­

übte entstehen.

Die Verfehlungen eines Justizbeamten.

Ein Opfer übermäßigen Zigarettengenuffes. Die Begierde nach einem alten, wenig wertvollen Jagbgewehr hat einen Justizoberferretär S. zu einem faum verständlichen Schritt veranlaßt, dessen Folgen für ihn vernichtend geworden sind. S., der 20 Jahre Beamter im Justizdienst gewesen war, ohne fich jemals etwas zu schulden kommen zu lassen, ist im Sommer v. 3. von der Laufbahn eines pflichtgetreuen Beamten aus diesem nichtigen Anlaß abgewichen.

Unter den Aufbewahrungsgegenständen des Amtsgerichts Berlin­Mitte, bei dem S. beschäftigt war, befand sich auch ein beschlag nahmtes Mausertesching, in dessen Besiz sich S. fezen wollte.. Zuerst wandte er sich an einen Amtsgerichtsrat mit der Frage, ob er nicht das Gewehr bei der späteren Versteigerung erwerben fönnte. Dieser rict ihm ab, da es sich um ein ziemlich altes und menig mertvolles Jagdgewehr handelte. Trotzdem nahm der Angeflagte die zusammenlegbare Flinte heimlich mit nach Hause. Angeblich wollte er nur einen Büchsenmacher um Auskunft fragen, was die Reparatur foften würde. Schließlich aber wurde das alte Bagdgewehr vermißt und der Verdacht fiel auf den Angeklagten, bei dem eine Haussuchung abgehalten wurde, wobei man den ver mißten Gegenstand fand. Zu der ersten fügte der Sekretär alsbald eine zweite Torheit. Er ließ sich unter falschem Namen im Kriminal­gericht den Schlüssel zu seinem Amtszimmer geben, versuchte hier anscheinend, die auf die Entwendung des Gewehres bezüglichen Atten zu verstecken oder gar verschwinden zu lassen und wurde darüber abgefaßt. Das Große Schöffengericht Mitte hielt den Angeklagten jedoch auf Grund einer Rette von Indizienbeweifen fur schuldig. Bei der Strafbemessung berücksichtigte das Gericht als mildernd, daß das Nervensystem des Angeflaglen in folge übermäßigen 3igarettengenulies und als Rachwirtung einer Gehirngrippe erheblich zerrüttet war. Strafverschärfend war jedoch, daß der Angeklagte Beamter gerade desjenigen Zweiges der Staatsverwaltung war, der über Recht und Unrecht zu entscheiden habe. Deshalb find seine Berfehlungen schwerer zu beurteilen. Da er als Gerichtsbeamter feine Bertrauens ftellung mißbraucht hat, wurde ihm die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf drei Jahre abgesprochen und er wurde wegen Unterschlagung und Beseitigung von Aften zu neun Mo= naten Gefängnis und wegen des Besitzes einer Waffe ohne Waffenfchein" zu 50 M. Geldstrafe verurteilt.

Ueberfall auf einen Oberlentnant der Schuhpolizei. Einen bösen Ausgang nahm die Menschenfreundlichkeit eines hilfsbereiten Oberleutnants der Schußpolizei. Der Oberleutnant Sommer fam in bürgerlicher Kleidung mit seiner Gattin gegen 1% Uhr nachts auf dem Heimwege durch die Kaiser- Friedrich- Straße in Neukölln  . In der Nähe des Herzbergplates wurde er auf ein Paar aufmertfam, das sich tätlich angriff. Die Frau lag schließlich hilferufend am Boden und wurde von dem Manne schwer geschlagen. Oberleutnant Sommer eilte hinzu und versuchte durch gütliches Zureden den Streit zu schlichten. Als er jedoch die Frau vom Boden aufheben wollte, erhielt er von dem Manne zwei schmere Messerstiche. Darauf ergriff der Mann die Flucht. Trop feiner starten blutenden Berlegungen verfolgte ihn der Offizier in ein Lofal an der Ede der Treptower und Weserstraße hinein. Als er von hier aus das leberfallkommando anrufen wollte, verweigerte ihm der Wirt die Benutzung des Fernsprechers und schob thn zur Tür hinaus. Unterdessen aber eilte Frau Sommer nach der Bache des 219. Reviers, das sofort zwei Schutzbeamte entsandte, die den Uebeltäter aus dem Lofal herausholten und nach der Wache brachten. Hier wurde er festgestellt als ein 48 Jahre alter Buger Albert Krause aus der Treptower Straße 14. Die Fiau, mit der er sich geschlagen hatte, war seine Braut. Cber leutnant Sommer ist dienstunfähig und befindet sich in ärztlicher Behandlung.

Aufwertungsvorschüsse auf Sparguthaben. Die Sparkasse der Stadt Berlin   gibt aus den ihr vom Magiftrat Berlin   zur Verfügung gestellten Mitteln a) Mündeln, b) lau­fend unterstügten Sozial- und Kleinrentnern, c) Empfängern von laufenden Unterstützungen der Wohlfahrtspflege( früher Armenpflege), d) Kriegsbe­schädigten und Kriegerhinterbliebenen somie e) Er­werbslosen, die laufend Unterstüßung beziehen, auf den Goldmartwert der auf ihren Namen lautenden Papiermarksparguthaben einen 10prozentigen Aufwertungsvorschuß bis höchstens 100 Rentenmart im Einzelfalle. Guthaben, auf die bereits ein Aufwertungsvorschuß gezahlt worden ist, fönnen von den Sparern nicht nochmals angemeldet werden. Mit diesem als Wohlfahrtsmaßnahme zu betrachtenden Borschuß soll einer tommen den gefeßlichen Aufwertung nicht vorgegriffen werden. Bei der etwaigen Aufwertung wären diese Borschußbeträge anzurechnen. Wohlfahrtsunterstügungen, Renten usw. werden deshalb in feinem Falle gekürzt. Als Mündelguthaben gelten Sparguthaben der noch

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am Donnerstag. 5. Februar, abends 7%, Uhr, in der Stadthalle, klofterstraße 47-59. Das Tagesordnung: Der Bürgerblod und die Beamten Syftem Schlieben." Referenten: Ministerpräsident a. D. Stelling, m. d. R., Ministerialcat a. D. Albert Falkenberg. Beamte! Sorgt für maffenhaften Besuch diefer Beranstaltung. Wehrt Euch gegen die Reattion und gegen die Berelendung der unteren Besoldungsgruppen! Die Bezirksarbeitsgemeinschaft fozialdemokratischer Beamten und Lehrer Groß- Berlins.

Die abgeleugnete Vaterschaft.

Buchstabenjuftiz statt Wiedergutmachung.

Wegen Meineides und Berleitung zum Meineide wurde ein 21jähriger Handelsschüler Karl W. vom Schwurgericht I zu einem Jahr sechs Monaten Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust

verurteilt.

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Der Angeklagte hatte ein Liebesverhältnis mit einem Dienst­mädchen in seinem Heimatort und hatte, als er Bater geworden war und wegen der Alimentierung seines Kindes in Anspruch genommen wurde, unter Eid jeden Verkehr mit der Mutter des Kindes bestritten. Als dann das Verfahren schon gegen ihn eingeleitet war, hatte er die Belastungszeugin auch noch verleiten wollen, zu seinen Gunsten eine falsche Aussage zu machen. Das Schwurgericht erkannte ihn schuldig und verurteilte ihn zu obiger Strafe. Dieser Fall ist unge­mein typisch für unsere gesamte Rechtspflege! Der junge Menich wird durch die Zuchthausstrafe Zeit seines Lebens schwer bematelt, und das unschuldige Kind wiederum wird sein ganzes Leben darunter zu leiden haben, daß es unehelich" und sein Vater ein Bucht­häusler" ift. Sollte nicht eine menschliche Justiz denkbar sein, die den wieder gut zu machen, b. h. zunächst einmal Mutter und Kind zu jungen törichten Menschen mit schärffter Berwarnung veranlaßt, ehelichen und zu versorgen und durch seinen weiteren matellofen Lebenswandel nachzuweisen, daß er feinen ersten Fehltritt bereut? Das obige Urteil aber ist Ausfluß einer unerträglichen Buchstaben­justiz, der in unserer Zeit kein Raum mehr gewährt werden sollte. Gründung eines Kartells für Reform des Sexualstrafrechts

fchen Strafgesetzbuch waren vor einigen Tagen eine Reihe Berbände Nach Beröffentlichung des amtlichen Entwurfes zu einem deul­und Bereine zu einer Aussprache zusammengetreten, die zur Gründung eines Kartells für Reform des Sexualstrafrechts führte. ich u 3. der Dem Kartell gehören u. a. an: der Verband für Mutter Berband Eherechtsreform, die Ge­fellihaft für Geschlechtstunde, die Gesellschaft für täte Romitee. lebereinstimmend herrschte die Auffassung, daß Segualreform und das Wissenschaftlich- humani der Entwurf den modernen Forschungen und Forderungen nicht ge­tritischen Prüfung zu unterziehen sei. Das Kartell tritt Ende Februar nügend Rechnung trage und daß derselbe in zahlreichen Bunkten einer wieder zu einer neuen Sigung zusammen, in der inzwischen vor­bereitete Eingaben und Gutachten besprochen werden sollen.

Beamte oder Büttel?

Vor dem Neuköllner   Schöffengericht hatten sich drei Schupo­beamte, der Wachtmeister Frik Berg und die beiden Oberwacht meister Robert Belding und Wilhelm Lonel wegen Körperverlegung im Amte zu verantworten. Der Antlage liegt die faum glaubliche Tatfache zugrunde, daß Berg und Belding den Arbeiter Harry Feuchtmer, der nachts in der Emfer Straße zu Neukölln   feinen voran­gehenden Freunden zurief, sie möchten doch einen Augenblid warten, meil er fich eine Bigarette anzünden wollte, wegen dieses von den Beamten als Lärm" empfundenen Zurufes zur Rede stellten und den Feuchtner Turzerhand zur Wache transportierten. Auf der Wache ist F. dann in der schändlichsten Weise mißhandelt worden. Das Gericht hielt die Schuld der Angeklagten für erwiesen und vers urteilte alle drei zu je drei Monaten Gefängnis wegen Rörperverlegung im Amte. Außerdem wurde den Ber­urteilten die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf die Dauer von drei Jahren abgesprochen. Bemerkt sei noch, daß die drei prügelnden Beamten gegen Feuchtner Strafanzeige wegen Miderftandes gegen die Staatsgewalt gemacht hatten, F. ist des wegen vor etwa vier Wochen zu 50 M. Geldstrafe verurteilt worden. Die Beamten hatten damals beschworen, den Angeklagten nicht miß­handelt zu haben. Sollte es bei den modernen psychologisch- pädago­gischen Methoden nicht möglich sein, schon bei der Ausbildung zu erkennen, welche Beamten fich wirklich als Schuh polizeibeamte eignen?

Die Ausweise für Kriegsbeschädigte.

Noch immer wird die Ausstellung der Ausweise für ſizend zu befördernde Kriegsbeschädigte irrigerweise bei der Reichsbahnbireftion beantragt. Diese Ausweise werden nach wie vor von den zuständigen Kriegsbeschädigten- Fürsorgestellen ausgefertigt. Bon der Reichs­

Das Rundfunkprogramm.

Mittwoch, den 4. Februar.

Außer dem üblichen Tagesprogramm:

fegung ihres Goldmartfapitals. Die Straßenbahn hatte dabei nach dem Vorbild der Gas- und Elektrizitätswerte ein Stamm­fapital von 15 Millionen Goldmark vorgeschlagen. Da diesem Kapital an Materialien, laufenden Betriebsmitteln, Kaffenbeständen gegenüberstanden, ergab sich die Notwendigkeit, die Differenz in Höhe von 12% Millionen als Rapitalentwertungskonto in die Bilanz ein zusetzen. Gegen diesen Bilanzposten wurde im Haushaltsausschuß energisch Front gemacht. Es wurde die Befürchtung geäußert, daß die städtischen Gesellschaften allgemein zu fehr zur Selbständig­feit neigten, daß eine so hohe Fefffehung des Kapitalentwer tungskontos die Möglichkeit gäbe, den Charakter der Gesellschaft als einer Betriebsgesellschaft in eine Befiggesellschaft zu verwandeln, und daß dadurch zu starte Gewinnverschleierungen in den nächsten drei Jahren möglich seien. Nach längerer Debatte einigte sich der Haushaltsausschuß auf einen sozialdemokratischen Rompromißantrag, das Stammfapital auf Straßenbahnen auf 10 Millionen Goldmart festzusehen. Auf die Gas- und Elektrizitätsmerte wurde dieser Beschluß nicht ausgedehnt. In der gleichen Sigung wurde die Goldmarkbilanz der Neuköllner Stadtbant G. m. b. S. verabschiedet. Der Kämmerer stellte in Aussicht, daß die Neuköllner   Stadtbanf evtl. später mit der in Bilduna begriffenen Berliner   Stadtbank zusammen­gelegt werden könnte. Die Beratungen darüber schweben noch, eine Entscheidung sei erst im Laufe dieses Jahres zu erwarten.

Die Zwölfjährigen.

In einem Haufe der Dunderstraße fiel es auf, daß ein 50 Jahre alte Dreher L., ein verheirateter Mann, öfter Besuch von fleinen Mädchen erhielt, denen er Süßigkeiten und auch Geld schenkte. Schließlich nahm ihn die Revierpolizei fest und ermittelle sechs Mädchen von 12 bis 14 Jahren, alle aus Bankow, an denen fich 2. vergangen hat. Er bestreitet aber, der Verführer gewesen zu sein und behauptet vielmehr, daß die Mädchen ihn an sich gefodt hätten. So unwahrscheinlich bas zunächſt far bezeich es sich doch als wahr erwiesen. Die Mädchen machten durch nenden Augenaufschlag und andere Gesten im Bürgerpart Männer auf sich aufmerksam und folgten ihnen, wenn ihre Be­gleitung angenommen wurde. Durch eingehende Bernehmungen ist anderen Männern verbotenen Umgang gehabt haben. 2. muth festgestellt worden, daß sie nicht bloß mit 2., sondern auch mit dem Untersuchungsrichter vorgeführt und in Haft behalten. Nach den anderen Männern wird geforscht.

Die großen Berliner   Bekleidungsmessen. und die zweite Messe der Schuh- und Leberwirtschaft, die Die Fachmesse der deutschen   Bekleidungsindustrie in den Tagen vom 8. bis 11. Februar m den drei Ausstellungshallen lückenlose Uebersicht über das gesamte Gebiet der deutschen   Beklei­am Raiserdamm in Berlin   stattfinden, werden zum ersten Male eine dungsindustrie bieten. Nahezu 1400 der namhaftesten deutschen  Firmen aller Zweige dieser Industrie zeigen auf einer Ausstellungs­fläche von rund 30 000 Quadratmetern alles, was den Menschen bedt, ziert und wärmt. In der Funkhalle wird die Damentonfef­Autohalle die Schuh- und Leder- und die Lederwaren- und Sattler= tion, in der neuen Autohalle die Herrentonfettion, in der alten warenbranche untergebracht werden. Daß sich der Gedanke der Ber­Tatsache, daß ein außerordentlich hoher Prozentsatz der Aussteller­liner Fachmessen in ganz Deutschland   durchgefeht hat, beweist die firmen nicht in Berlin   ansässig ist. Ebwa 60 Fachverbände der In­dustrie, des Großhandels und des Einzelhandels find Träger dieser Meffen. Fast alle an den Messen beteiligten Industrieverbände haben während ihrer Dauer besondere Tonungen oder Ausschußsizungen nach Berlin   einberufen. Für den 10. Februar ist ein sogenannter Bekleidungstag" geplant, an dem führende Wirtschaftspoli­fifer und leitende Männer der Bekleidungsindustrie über die aktuellen wirtschaftlichen Fragen sprechen werden.

Das neue Telephonbuch.

Das amtliche Fernsprechbuch für Berlin   und Umgegend für das Jahr 1925 ist jezt erschienen. Viele Neuerungen gegenüber dem vor­jährigen Berzeichnis enthält das neue Buch, das die Kleinigkeit von dem neuen Buch sind die beiden neuen Fernsprechämter 1526 Seiten und einen Anhang von 68 Seiten aufweist, nicht. In Westend   und Hasenheide aufgenommen. Wer mit einent diefer Aemter verkehren will, muß der ersten Beamtin zugleich Amt dorf werden durch das Zwischenamt Nikolas vermittelt, das sich als und Nummer nennen. Die Berbindungen nach Potsdam   und Behlen­zweites Amt meldet. Wer mit Potsdam   oder Zehlendorf  telephonieren will, darf jedoch nicht Nifolas verlangen, sondern immer nur Potsdam   oder Zehlendorf  . Das neue Buch bringt dann wieder, ebenso wie die früheren Berzeichnisse, eine ganze Seite Erklärungen, wie Zahlen ausgesprochen werden sollen, damit Mißverständisse ver­mieden werden. Besonders kompliziert ist die Anleitung zur richtigen Aussprache von drei, viet- und fünfstelligen Zahlen, die in zwei Gruppen zerlegt werden müssen. Hier muß der Tele­phonierende ein reguläres Studium abfolvieren, bevor er genau weiß, was er tun und wie er sprechen soll.

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Ein Rodauffchliher hat sich schon ein paarmal bei den Bod­bierfesten in der Neuen Welt" bemerkbar gemacht. als eine Berläuferin Frieda F. aus der Bergmannstraße nach der Garderobe ging, um sich zur Heimkehr ihre Saden herausgeben au lassen, mertte sie, daß ihr der Rod von oben bis unten aufgeidligt war. Sie erinnerte sich eines Mannes, der fia) an einer Würfelbude in ihrer Nähe auffallend benommen batte und fand diefen Mann auch wieder. Er wurde als ein Maler 2. fest­gestellt und der Kriminalpolizei zugeführt. 2. bestreitet die Tat.

Die Wahlen des Preußischen Landesverbandes jüdischer Ge­meinden am Sonntag ergaben, wie jetzt schon aus den vorläufigen Ergebnissen im ganzen Freistaat Prenßen ersichtlich ist, eine liberale Mehrheit. Selbst in den Wahlbezirken, in denen Gemeinichaftstiften von den Orthodoxen mit den Zionisten aufge­ftellt waren, find die Liberalen in der Mehrheit geblieben. Tas Berliner   Abstimmungeergebnis ist folgendes: Liberale 26 Mandate, 16 Mandate und Boale 3ionisten( sozialistisch- zionistische religiöse Mittelpartei& Mandate, Orthodore 4 Mandate, Zionisten Arbeiterorganisation) 2 Mandate.

3.30 Uhr nachm.: Die Funkprinzessin erzählt: Liebe alte und neue Märchen für unsere jüngeren Hörer. 1. Schneewittchen  , Grimm. 2. Die Wassernixchen, 8. Wie derSchneemann spazieren ging, Verena zur Linde, 4. Bei den Mäuschen im Mäuse­palast, Else Hofmann. 5. Einige gute Antworten auf meine Dorn­röschenfrage.( Die Funkprinzessin: Adele Proesler). 4.30-6 Uhr abends: Unterhaltungsmusik( Berliner   Funkkapelle). 6.40-7.55 Uhr abends: Handel: Privathandelslehrer Franz Fischer: Grundzüge abends: Hans- Bredow- Schule.( Abteilung Bildungskurse). 6.40 Uhr des Wechselwesens". 2. Vortrag. Hauptformen und Personen des Wechsels".( Abt. Hochschulkurse). 7 Uhr abends: Geh. Reg.­Rat Dr. Waetzoldt: Die Kunst der Gegenwart". 4. Vortrag. Neue Wege und Ziele". 7.35 Uhr abends: Professor Dr. Geiger: Radioaktive Substanzen und ihre Strahlungen. 3. Vortrag. Zer- Sophienschule, Weinmeisterstr. 16/17, fallsreihen und Zerfallstheorie*. 8.30 Uhr abends: Einführende Worte zum Sendespiel. 8.45 Uhr abends: Sendespielbühne. Abt. Schauspiel. Leitung: Alfred Braun  . Erster Klasse, Schwank in einem Akt von Ludwig Thoma  . Josef Filser  , Landwirt und Ab­geordneter: Ferdinand Bonn  ; Marie Filser, dessen Ehefrau: Fanny Wolff; Sylvester Gsottmaier. Landwirt: Otto Kronburger  ; Kaufmann Stüve aus Neuruppin  : Alfred Braun  ; Assessor Alfred von Kleewitz: Hugo Schrader  ; Lotte von Kleewitz: Friedel Koller; v. Scheibler, Ministerialrat: Bruno Rahn  ; Ein Schaffner: Franz B. Erich; Ein Zugführer: Willi Eberhardt. Die Handlung spielt in einem Eilzugkupee erster Klasse. Ort: Oberbayern  . Anschließend: Bekanntgabe der neuesten Tagesnachrichten, Zeitansage, Wetterdienst, Sportnachrichten, Theaterdienst.

Sprechhor für Proletarische Feierstunden. Nebungsfiunde am Donneretag. 5. Februar, abends 7% Uhr, im Gesangssaal der

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Zeugen gefucht. Am 16. Juni 1918 ift der Landsturmmann Konrad Schulze, Armierungsfompagnie, auf der Insel Sylt   auf Westerland Nord) burch einen Unfall auf der Militärbahn verunglückt. Zeugen dieses Borfalls, eventuell diejenigen, die über die Angelegenheit etwas ausia en tönnen, was von Belang ist, werden gebeten, ihre Adresse an Frau Bitwe Anna Echulze, Berlin S  ., Hafenbeide 10/11, rechter Seitenfiügel III, anzu geben. Untesten werden vergütet.

Ginen Lichtbildervortrag, Unsere Stauden hält am 5. februar, abends 6 Uhr, im Höifaal VII der Landwirtschaftlichen   Hochschule, Berlin  , Inval den. Straße 42, Kurt Geisler für die Abteilung der Pflanzen und Garten­freunde der Deutschen   Gartenbau- Gesellschaft, zu dem jedermann jreien Eintritt hat.