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Abendausgabe

Nr. 5942. Jahrgang Ausgabe B Nr. 29

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Vorwärts

Berliner Volksblatt

5 Pfennig

Mittwoch

4. Februar 1925

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Zentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands  

Der Magdeburger   Richter.

Beleidigungsprozeß gegen einen Landgerichtsdirektor.

Als erstes gerichtliches Nachspiel der an dem Magdeburger   Urteil zahlreich geübten Kritif begann heute vormittag vor dem Erweiter ten Schöffengericht Berlin- Mitte in Moabit   der Prozeß gegen den Berliner   Landgerichtsdirektor Wilhelm Kroner   wegen Beleidi­gung der im Magdeburger   Reichspräsidentenprozeß tätigen Richter, den Vorsitzenden, Landgerichtsdirektor Bewersdorff und des Beisigers Landgerichtsrat Schulze. In Anbetracht des zu dieser Verhandlung zu erwartenden starten Andrangs war für die Sizung der fleine Schöffengerichtssaal im alten Kriminalgerichtsgebäude zur Berfügung gestellt worden. Tatsächlich war der Andrang heute früh ungewöhnlich groß. Auf den Zuhörerbänken fah man fast alle dienst. freien 2andgerichtsdirettoren und Staatsanwälte der drei Landgerichte, sowie zahlreiche sonstige Richter und Mit. glieder der Staatsanwaltschaft. Amtsgerichtspräsident Lieber war persönlich erschienen, ferner ein Vertreter des Kammergerichtspräsidenten. Neben dem Angeklagten Landgerichts­direktor Kroner, der jetzt Vorsitzender einer Zivillammer ist, während er früher die Jugendstraftammer leitete, hatten feine An­wälte, Rechtsanwalt Landsberg  , M. d. R., und Rechtsanwalt Dr. Roth Play genommen, auf der Gegenseite sah man Land gerichtsdirektor Bewersdorff und Landgerichtsrat Schulge aus Magdeburg   mit ihren Rechtsbeiständen. Auf dem Platz des Anflagevertreters sah man den Generalstaatsanwalt Lindom per­Die Anflage gegen Kroner ftüßt sich bekanntlich auf dessen am 24. Dezember vorigen Jahres unmittelbar im Anschluß an den Magdeburger   Prozeß in der Bossischen Zeitung erschienen Artifel Die Urteilsgründe". In diesem Artikel unterzog Land­gerichtsdirektor Kroner das Magdeburger   Urteil einer sehr fchar fen Kritik und betonte u. a., das ist, es muß gesagt werden. eine jammervolle, fchamlofe, feige, verächtliche Kontlufion gegenüber dem Träger der Würde Deutschlands  ". Weiter wird in dem Artifel im Hinblick auf einzelne Handlungen des früheren Abeordneten bert von einer Auseinanderreißung der Tatsachen aus dem Zu fammenhang gesprochen und dabei die Ausdrüde milltürlich, perfünftelt, finnlos und tüdisch" gebraucht. Weiter meinte Kroner, daß die Richter des Freistaates, die es unternominen hätten, die Obrigkeit des Staates rüdlings zu infamie. ren, sich selbst infamierten und schließlich nannte er den Magdeburger Brozeß eine Prozedur, die mit ihrem traurigen Mut zur Ueberraschung jeden Respett permirtt habe

Um 9% Uhr eröffnete Amtsgerichtsrat Ahlsdorff die Sizung. Noch vor Eintritt in die eigentliche Verhandlung bat der Berteidiger Kroners, Rechtsanwalt Landsberg  , um das Wort zu einem Antrag, den der Vorsigende, wie der Anwalt betonte, schon vorher abgelehnt habe, den die Verteidigung aber erneut stellen müsse. Der Antrag lautete auf

Bertagung der Berhandlung gegen Kroner bis nach Abschluß des Magdeburger Prozesses in zweiler Instanz. Landgerichtsdirektor Kroner, fo erstörte Landsberg  , denkt nicht haran, sich dem Urteil zu entziehen. Als er feinen Artikel schrieb, mußte er, mas ihm bevorstand. Diese Tatsache schließt aus, daß mir mit unserem Antrag Verschleppungsabsichten verfolgen. Aber unserer Ansicht nach fann das Gericht eine fachgemäße Ent fcheidung nur dann fällen, wenn ihm die Arten des Prozeffes gegen Rothardt und das Urteil der ersten Instanz vorliegen. Kroner hat in feinem Artifel scharfe Ausbrüde gebraucht. Was geschieht aber nun menn in der zweiten Instanz, wie ich hoffe, mit aller Schärfe zum Ausdruck gebracht wird, daß

das Urtell der ersten Instanz juristisch verfehlt und unlogisch war und dak es ungeheuren Schaden angerichtet hat? Ist das der Fall, dann wäre dos für die Ahndungen der Verfehlungen Kroners von größter Bedeutung, und deshalb stellen wir den Antrag auf Bertagung bis zum Abschluß des Magdeburger Bro­zeffes in zweiter Intang, der bereits am 17. Februar beginnt und noch vor Ende des Monats beendet sein dürfte.

Generalstaatsanwalt Lindow   erklärte hierzu, daß das Gericht über diesen Antrag erst dann entscheiden fönne, wenn vorher for mellin die Verhandlung eingetreten sei. Er beharrte auf diesem Standpunkt auch troß mehrmaliger Bitten des Rechts­anwalts Landsberg  , doch unverzüglich in die Beratung des Antrags einzutreten, da die Verteidigung gegebenenfalls noch einen Even tualantrag stellen wolle, den sie sich gerne ersparen würde. Als der Generalstaatsanwalt von seinem Standpunkt nicht abging, stellte dann Rechtsanwalt Landsberg   diesen weiteren Antrag, der sich nun mehr gegen den Vorsitzenden richtete, den die Verteidigung wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen müsse. Der Verteidiger begründete diesen Antrag mit dem Hinweis, daß der Angeklagte von dem Borsigenden aus bestimmtem Anlaß heraus teine unparteiliche Beurteilung erwarten fönne. Der Borsigende Amtsgerichtsrat Ahlsdorff habe nach Bekundungen Don glaubhafter Seite Aeußerungen getan, die den Anschein er medten, daß er

bereits vor der eigentlichen Verhandlung mit feinem Urteil ferfig gewesen sei. So habe er einem Herrn gegenüber erklärt: An der Verurteilung Kroners ist nicht zu zweifeln, das Magdeburger  lirteil liegt vor und der gute Glaube der Richter fann nicht be stritten werden". Im gleichen Zusammenhange habe Ahlsdorf   eine Strafe von drei bis sechs Monaten Gefängnis für Kroner als eine angemeffen Sühne bezeichnet, einem anderen Herrn gegenüber habe er von drei Monaten Gefängnis unter vermutlicher 3 u billigung von Bewährungsfrist ge­sprochen. Wenn das richtig ist, so erklärte Dr. Landsberg, dann muß dem Ablehnungsantrag der Berteidigung gegen den Herrn Vorsitzenden stattgegeben werden.

Hirauf wurde die Verhandlung zunächst auf ungefähr eine Stunde vertagt, da die Entscheidung über diesen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit der Straffammer zusteht.

Die Strafkammer lehnt den Antrag ab. Sierauf trat fofort die erste Straffammer zusammen, die nach einer faft zweieinhalbstündigen Berhandlung und Beratung zu dem Ergebnis tam, bas bem Antrage bes Angeklagten, ben Borsigenden

megen Befangenheit abzulehnen, nicht stattgegeben werden könne, da die Befürchtungen des Beklagten unbegründet seien.

C

Hierauf werbe gegen 12 Uhr die Berhandlung wieder eröffnet und der Vorsitzende Amtsgerichtsrat Ahlsdorff teilte den Be schluß der Straffammer mit. Rechtsanwalt Dr. Landsberg wies barauf hin, daß in der Begründung der Straflammer bezüglich des Ablehnungsantrages es heiße, es fei nicht ungewöhnlich, daß ein Richter in einer die Deffentlichkeit interessierenden Angelegenheit sich mit anderen Richtern, über diesen Fall unterhalte. Die Ber­teidigung habe eine solche Unterhaltung zwischen dem Vorsitzenden und einem anderen Richter nicht im Auge gehabt. Dann wurde die Verhandlung formell eröffnet und der Beklagte, Landgerichtsrat Kroner, äußerte sich zur Sache:

Kroners Vernehmung.

Bon einigen Kritikern ist mein Aufsatz in der Bossischen Bei tung" lediglich als eine Schimpftanonade gegen das Magdes burger Urteil bezeichnet worden. So liegen die Dinge jedoch nicht. Ich habe mich zunächst juristisch sehr ausführlich mit dem Bor­fagbegriff beim Landesverrat befaßt und habe dann erst das Urteil tritifiert. Ich erkläre zunächst, baß ich auch heute zu allen meinen Aeußerungen stehe."

Darauf wurde vom Gericht der inkrimierte Artikel verlesen, der in Nr. 610 der Bossischen Zeitung" vom 24. Dezember vorigen Jah­res erschienen ist. Dr. Krone äußerte sich hierauf zu den einzelnen inkriminierten Aeußerungen seines Artikels. Was den Vorwurf einer jammer­ollen und schamlojen Konflufion betreffe, so habe das Urteil von Magdeburg   den ersten Beamten des Reiches aufsschwerste belei digt durch die sogenannte tatsächliche Beststellung, daß er juristischen Landesverrat begangen habe." Bestände dieses Urteil zu Recht," so erflärte Landgerichtsdirettor Krone, so

muß jeden ehrlichen Deutschen   das Gefühl brennender Scham, Trauer und Empörung überkommen, wenn es möglich sein foll, daß zwei deutsche Parlamente mit erdrückender Mehrheit einen Mann an die Spihe des Reiches bringen, dem mit Recht das schimpflichste Berbrechen, das ein Deutscher als jolájer begehen fann, vorgeworfen werden kann.

Nach meiner Auffassung besteht aber dieses Urteil con Magds burg nicht zu Recht. Das Magdeburger   Gericht hat sich das durch, daß es dem erften Beamten des Reiches

Frankreich Elsaß/ Vatikan  .

Die Stellungnahme der Sozialisten.

Die außenpolitische Debatte in der französischen   Kammer hat sich hauptsächlich auf drei Punkte bezogen: Sowjet­uBland, Deutschland   und der Batitan leber Sowjetrußland ist es bisher vor allem zu einer Kontroverse zwischen Sozialisten und Kommunisten gekommen, wobei Renaudel die georgische Frage erneut zur Sprache brachte. Deutschland  , das Abrüstungs- und Sicherheitsproblem und die Kölner   Zone bildeten den Hauptbestandteil der Rede Herriots. Aber am meisten hat sich die Kammer mit der bringend innerpolitischen Frage der Abschaffung der Botschaft dringend innerpolitischen Frage der Abschaffung der Botschaft beim Batifan befakt, weil die Opposition hoffte, mit Hilfe der beim Vatikan   befaßt, weil die Opposition hoffte, mit Hilfe der Briand- Loucheur- Gruppe, die nach Kriegsende die Wiederauf­nahme der Beziehungen zum Papst befürwortet hatte und für die Beibehaltung eintrat, Herriot   zu Fall zu bringen. Ins deffen ist es dem Ministerpräsidenten gelungen, durch ein Kompromiß dieser Gefahr vorzubeugen, indem er der Schaffung einer fleinen ständigen Mission beim Batikan für die selfaß lothringischen Kirchenfragen zu ftimmte.

Ebenso wie einzelne Stellen der Rede Herriots bei den Sozialisten großes Unbehagen hervorgerufen hatten, so daß zeitweilig die Möglichkeit einer Sprengung des Lintstartells und eines Rücktritts Herriots bestand, ebenso stieß dieser Kom­promißvorschlag in der Batikan  - Frage auf lebhafte Bedenken bei den Sozialisten und nicht nur bei diesen. Endlich be­schloß noch die Fraktion mit 27 gegen 11 Stimmen( also bei an sich sehr schwacher Beteiligung), auch diese bittere Bille zu schluden. Es war nun die schwierige Aufgabe des Genoffen Leon Blum   in der gestrigen Sigung der Kammer, ben kritischen Standpunkt der Sozialisten sowohl zu der großen Deutschland  - Rede Herriots wie auch zu dem Kompromiß in der vatikanischen Angelegenheit zum Ausdrud zu bringen, ohne jedoch der Regierung die Gefolgschaft zu verweigern. Er führte dabei u. a. aus:

Die Frage, ob Frankreich   beim Vatifan einen Gesandten habe oder nicht, fei für die sozialistische Frattion nur von sekundärer Bedeutung. Die Erregung, die am Monta abend die Mitteilung Herriots, daß die Regierung eine befondere diplomatische Mission für Elfaß- Lothringen zum Vatican zu entfenden gedente, der fozialistischen Frattion ausgelöst babe, fai aus der Befürchtung ent diesem Mafel in frivoler Weise ausgeliefert standen, mon molle durch dieses Zuneständnis der Rechten ent. hot, über das Gefühl der Scham hinweggefeßt, oiso schamios gegen fommen und dem Beschluß der Mehrheit auf Abschaffung gehandelt. Wenn ich in diesem Zusammenhang ferner von" feige" der Botschaft beim Bolifan die Schärfe nehmen. Serrint gab und berädtlich gesprochen habe so erinnere ich daran, daß im darauf eine lange Erflärung des Inhalts ab, daß er im Einver alten Staat fich mohl fein Gericht gefunden hätte, den damaligen ständnis mit dem Vorsitzenden und dem Berichterstatter der Finanz­Träger der Würde des Landesverrois zu beschuldigen, weil hinter fommission gehandelt habe. Die Verstimmung, die dieser Be ihm eine reale Macht stand. Jeder Richter hätte sich sofort jagen fchluß bei der Mehrheit verurjocht habe, fei ihm um so unverständ müffen: am nächsten Tage bis du suspendiert und wirft mit Schimpflicher, als die Regierung ihre Absicht bereits in der vergangenen und Schande abgelegt. Heute aber, mo hinter dem Träger der Woche fofort nach Bekanntgabe der Entscheidung des Staatsrats Würde Deutschlands   teine reale Mocht, sondern nur die mo= über die Rechtsverbindlichkeit des Konforbats begründet habe. Blum gab, in seinen Ausführungen fortfahrend, der Auffassung ralische Macht einer großen edlen Bersnölichkeit steht, da tft Deine Absicht intereffiert uns nicht, dein Borsaz war mi teinemmal der Mut vorhanden. Da sagt man mit einemmal: Ausdruck, daß die Trennungsgesetzgebung an sich die Ablehnung der diplomatischen Beziehungen zum Batifan feineswegs er Landesverrat. Das ist feige und verächtlich. Im übrigen fordere. Den Kampf haben nicht die Linten vom Zaun gebrochen, habe ich die Perfönlichkeiten der Magdeburger   Richter nicht fondern der Nationale Blod, der nor fünf Jahren die gefannt, fenne sie auch heute nicht. Ich habe ihnen auch nicht den Gesandtschaft beim Batifan als aukeres Zeichen für den Triumph der Reation Vorwurf der persönlichen Feigheit machen wollen. Für mich sind wiedererrichtet habe.

das eben

Die sozialistische Partei die lediglich die volle Wahrung und Sicherstellung der Gemisiensfreiheit ermöglichen wolle, jei feineswegs antireligiös. Benn fie gegen die Kirche Stellung nehme, fo lediglich beshalb, weil der Klerus sich in den Dienst der Feinde der Republik   ge­stellt und jeden Bersuch der Reaktion und der Restauration unter­ftübt habe. Die sozialistische Partei vermöge auch die vom Minister orandenten vertretene Anffaffung über die nationale Souveränität nicht zu teilen. Es gebe eine höhere Form für die Organisation der Böller als die nationale Souveränität, das sei die soziali­richters zwischen den Bölfern anstrebe, wozu sich die Kirche un fähig erwiesen habe. Ein wirklich dauerhafter und gerechter Friede tönne nur durch den Sieg des internationalen Sozialis­mus gesichert werden.

die Bertreter eines Systems und leider Gottes die Vertreter des Gros der heutigen preußischen und deutschen   Richterschaft. ( Bewegung im Saal.) Wenn ich von tüdisch" gesprochen habe, so meine ich damit, daß es die Pflicht des Richters gewesen wäre, über eine mögliche Veränderung der rechtlichen Gesichtspunkte vorher mit dem Vertreter des Nebenflägers zu sprechen, nicht aber damit zum Schluß der Verhandlung wie mit einem Blig aus heiterem Himmel zu kommen. Vielleicht wäre dieses Unglüd für die deutsche Justiz vermieden worden, wenn man auf die mögliche Trennung von Vor­faß und Absicht vorher aufmerksam gemacht hätte. Mit dem Ausstische Internationale, die die Rolle des friedlichen Schieds­brud rüdlings infamierend meinte ich die Infamierung Eberts als früheren Abgeordneten und Parteiführer. Bon den Richtern des Freistaates wird doch immer Tattgefühl verlangt, Rüd fichtnahme auf das Beamtenverhältnis. Sie wären also verpflichtet, mit zu prüfen, ob es notwendig war, vom Standpunkt des Magde­ burger   Gerichts solche tatsächlichen Feststellungen zu treffen.

In diesem Zusammenhang verwies Landgerichtsdirektor Kroner auf den Fall des Lübecker   Großlaufmanns Possehl  , der vom Reichsgericht während des Krieges von der Antlage des Landesver­rats freigesprochen wurde, eine Anflage, die er sich zugezogen hatte, weil er seinen russischen Fabriten bei Kriegsausbruch befohlen hatte, Hufeisen für die ruffische Kavallerie herzustellen, um auf diese Wei'e feine ganzen großen Unternehmungen für Deutschland   zu reiien Beiter erklärte der Angeflagte: Die republikanischen Richter haben und sie vor der Beschlagnahme durch die Russen zu bewahren. doch den Eid auf die Berfaffung geleistet, fie haben ger schworen, die Grundlagen der Berfassung, also auch das Ansehen des Obersten Beamten zu schüßen. Statt dessen hat man ihn in Magde burg in Berruf gebracht, und deshalb behaupte ich, daß sich die Richter damit selbst in Berruf gebracht haben. Ich erkenne an, daß meine Worte rauh waren, daß sie Verbalinjurien enthalten. Ueber die Beweggründe, die mich zu diesem Artikel veranlaßt haben, möchte ich mich erst im Schlußwort äußern.

Rechtsanwalt Dr. Landsberg machte dann darauf aufmerksam, daß das Gericht noch nit über feinen Bertagungsantrag entschieden habe. Er betonte nochmals, daß hoffentlich das Magde burger Urteil in ameiter Instanz ihn von der Notwendigkeit befreien würde, Kritik an dem ersten Urteil zu üben.

Generalstaatsanwalt Lindow   erklärte demgegenüber, er sehe feine Notwendigkeit, die Berhandlung zweiter Instanz abzuwarten, ebensowenig wie er es mich für notwendig halte, das Urteil erster Instanz hier zu verleser. Für die Frage der Beleidigung und die Frage des Strafmaßes erscheine das unerheblich. Rechtsanwalt Bod- Magdeburg: Wir haben eine Kritif des Magdeburger Urteils in feiner Weise zu fürchten."

Hierauf zog sich das Gericht zu der Beratung über den Ber­tagungsantrag zurüd.

Er wies darauf hin, daß die wichtigsten internationalen Probleme durch Berhandlungen zwischen den ihre Unab hängigkeit betonenden Staaten nicht gelöst werden können und daß die Regelung dieser Probleme die Uebereinstimmung fämt­licher Bölker zur Vorausseßung habe. Er bedauere, daß der definitive Bericht der Militärtontroiltommiffion nicht vor dem 10. Januar veröffentlicht worden sei, wodurch man den

heroischen Kampf der deutschen   demokratlichen Parteien gegen die Deutfchnationalen

unterſtügt hätte. Die franzöfifchen Sozialisten verurteilen die militärische Dilupation und vermögen barin feine Gewähr für die Sicherheit Frankreichs   zu sehen. Sollte man sogar annehmen, daß der Rhein   die wahre Garantie der französischen   Sicherheit dar stelle, so entstehe die Frage, wie lange diese Besetzung dauern solle. Herriot   habe die These seines Vorgängers aufgegeben. wonach die Räumungsfrist noch nicht zu laufen begonnen hätte. Die Möglichkeit, daß die Befehung unendlich lang dauern würde, fönnte nicht ernstlich in Befracht gezogen werden. Herriot   ruft: Diese Möglichkeit habe ich schon tausend. mal verworfen!

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Leon Blum   fährt fort, er glaube, daß nur eine Lösungs­möglichkeit für diese Frage bestände. Der Zeitpunkt der Räumung hänge von der Erfüllung der Vertragsbedingungen ab, und die Räumung werde von der Schaffung einer internationalen Kontrolle unter der Garantie des Bölterbunds begleitet werden. Blum fragt dann, mieso es möglich fei, daß eine bewaff­nete Nation die Gefährdung ihrer Sicherheit von einer Nation, die zurzeit entwaffnet ist, befürchten könne. Die Wiederherstellung der normalen Beziehungen zwischen Deutschland   und Frankreich  hänge in erster Linie von der Hallung Englands und Ameri tas bgm, non dem Beitritt diefer Staaten zum Genfer   Brotofell ab.