Nr.60 42. Jahrgang Ausgabe A nr. 31
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Donnerstag, den 5. Februar 1925
Staatsanwalt gegen Untersuchungsausschuß.
Der Reichstagsausschuß soll nicht verhandeln.
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Der Fall Kroner.
Ein ,, unbefangener" Richter verurteilt.
Die deutsche Justiz fann rasch und sie fann scharf sein. Am Mittwoch abend trat der Untersuchungsausschuß scheint. Es trat nämlich auf ihre Veranlassung ein Kriminal. gerichtsdirektor Dr. Kroner unter dem frischen Eindrucke des Am 24. Dezember vorigen Jahres veröffentlichte der Landdes Reichstags nochmals zusammen, nachdem in den Mittags. tommiffar Rlinghammer als Zeuge auf, typischer Ber. Magdeburger Urteils im Rothardt- Prozeß einen Auffaß, der stunden die Referenten des Ausschusses eine Rüdsprache mit treter des alten Regimes, der sein Gift gegen feinen früheren Bar- Magdeburger Urteils im Rothardt- Prozeß einen Auffah, der der von Millionen empfundenen Empörung über eine gegen dem Untersuchungsrichter und dem Oberstaats. gefeßten im Landespolizeiamt, Dr. Falt, ausspritzte und von dem anwalt gehabt haben, die das gerichtliche Vorverfahren in Sachen es immer offenbarer wurde, daß er der Treiber in einer Maße verstoßende Rechtsprechung Ausdruck gab. Die beiden das Recht und den gesunden Menschenverstand in gleichem Barmat- Kutister usw. leiten.. deutschnationalen Beamtenintrige gegen diesen inzwischen im Reichs- juristisch gebildeten Mitglieder des Magdeburger Schöffen ministerium des Innern von Jarres taltgestellten republikanischen gerichts, Landgerichtsdirektor Bewersdorff und Amtsgerichtsfeinem Schußpatron Deerberg offenfundig höchst peinlich ist, daß diese Strafantrag. Schon am 4. Februar d. 3. stand Termin zur Beamten ist. Darüber wird, obwohl es dem Klinghammer und gerichts, Landgerichtsdirektor Bewersdorff und Amtsgerichtsrat Dr. Schulze fühlten sich beleidigt und stellten gegen Kroner Sache überhaupt eingefädelt wurde, im Ausschuß noch eingehend hauptverhandlung vor dem Berliner Schöffengericht an. Das geredet werden müssen, und der Herr Kommiſſar wird, wohl oder Urteil des Schöffengerichts gab zwar dem Verlangen der übel, feine mitverschworenen nennen müssen. Herren Bewersdorff und Schulze, die Kroner für lange Seit feiner Freiheit beraubt wissen wollten, nicht statt, feiten aber inumerhin eine Geldstrafe von 3000 m. gegen ihn fest. Es ist in Deutschland ungleich gefährlicher, die Mitglieder eines Schöffengerichts, auch wenn ihre Art, sich richterlich zu be tätigen, den hellsten Widerspruch hervorzurufen geeignet iſt, Reichspräsidenten ! an der Ehre zu fränfen, als demokratische Minister oder den
Der Zentrumsabgeordnete Dr. Pfleger, einer der RefeEinwendungen hätten gegen die Untersuchungstätigkeit des Reichsrenten, machte zunächſt die Mitteilung, daß die Gerichtsbehörden tagsausschusses, während noch eine gerichtliche Untersuchung schwebe. Eine entsprechende Mitteilung wird an den Vorsitzenden des Ausschuffes ergehen. Dr. Pfleger sagte weiter: Wir sind nicht in der Lage, in einer öffentlichen Sigung zu erörtern, inwiefern und aus welchen Gründen persönlicher oder fachlicher Art die Beweisaufnahme, die nach unseren Beschlüssen Sonnabend beginnen follte, den Gang des strafgerichtlichen Verfahrens schädigend beeinflussen müßte. Ich muß deshalb die Herren bitten, fich mit der Zusicherung zu begnügen, daß nach den uns gegebenen Informationen die straf rechtliche Untersuchung in einem Tempo und mit einem Bersonalaufwand geführt wird, daß man fagen fann: es wird mit Hochdrud gearbeitet, um die ganze Sache so rasch wie möglich abzuwickeln. Nach Lage der Dinge fasse ich mich dahin zu ſammen: so wie der Stand des Strafverfahrens heute ist, crachte ich nicht nur die Tagungen, die jetzt im preußischen Ausschuß stattfinden, sondern genau so die Beweisaufnahme, die von uns angeregt ist, für abfolut unvereinbar mit den Anforderungen, die wir an eine gerichtliche Boruntersuchung und ein strafgerichtliches Verfahren ftellen müssen im Interesse der Deffentlichkeit. Wenn das auch dem Ausschuß gegenüber in der Deffentlichkeit Mißdeutungen erfahren fönnte, fo erfläre ich für meine Person ganz offen: ich nehme diese Mißdeutungen ruhig auf mich und warts ab, bis das ftrafgerichtliche Berfahren abgeschlossen ist. Ich beantrage daher die
Borläufige Sistierung der Beweiserhebungen.
abend vormittag doch noch eine Sigung abzuhalten und an das Der Vorsitzende, Abg. Saenger( Soz.), fchlägt vor, am Sonnpreußische Justiz ministerium das Ersuchen zu richten, einen Bertreter in diese Sigung zu senden, der dem Ausschuß noch nähere Mitteilungen über die Gründe machen folle, die im Interesse des Gerichtsverfahrens gegen eine Untersuchungstätigfeit des Reichstagsausschusses vorlägen.
Auf Fragen des Abg. Dr. Breitscheid( Soz.) teilt Dr. Pfleger mit, daß er persönlich aus den Darlegungen des Untersuchungsrichters und Oberstaatsanwalts die Ueberzeugung gewonnen habe, daß diefe der Ansicht seien, daß die Tagung des preußischen Ausschusses bereits ungünstig auf den Gang der Unter. fuchung eingewirkt habe. Die von den preußischen Justizbehörden gemachten Einwendungen bezögen fid) auf den ganzen Ar. beitsplan des Reichstagsausschusses.
Der Vorsitzende, Abg. Saenger , erklärt die Tatsache für bedauerlich, daß ein anderes Parlament hemmungslos in verschiedenen großen und langen Sigungen Beweiserhebungen vornehme und das Reichsparlament jetzt zurüdstehen solle. Die Deffentlichkeit werde selbstverständlich daraus ungünstige Schlüsse ziehen.
Nach weiterer furzer Erörterung wurde einstimmig der Bor. schlag des Vorsitzenden angenommen. Es findet also am Sonn. abend vormittag um 10 Uhr eine Sitzung des Ausschusses statt, in der ein Vertreter des preußischen Justizminifteriums gehört werden soll
Die Beamtenintrigen.
Ein Kriminalkommissar gegen seine Vorgesetzten. Was sich im zweiten Teil der gestrigen Gigung des Preußischen Untersuchungsausschusses nach der Bernehmung des Abg. Heilmann abspielte, hatte mit der Affäre Barmat Seehandlung nur sehr entfernte Beziehungen; mie überhaupt festgestellt werden muß, daß ein großer Teil der Berhandlungen mit dem eigentlichen Aufgabenkreis des Ausschusses nichts anderes zu tun hat, als dem Bestreben der deutschnational- fommunistischen Ausschuß mitglieder zu dienen, möglichst viele Ramen von Sozial demokraten in irgendeinen fünftlich konstruierten Busammenhang mit der Barmataffäre zu bringen. Unsere Parteigenossen im Ausschuß haben bisher mit Recht diese Taktik nicht durchkreuzt, damit nicht unterstellt werden könne, man wolle irgendetwas vertuschen. Aber darüber muß man sich im flaren sein: Eine solche Methode führt zur Diskreditierung der nüßlichen und not. wendigen Einrichtung der parlamentarischen Untersuchungsaus schüsse, die dann nur no) zu Tummelplägen übelster Hege und Schüffeleien degradiert werden.
Er wird u. a. darüber aussagen müssen, wie es fam, daß die von ihm auf Grund einer falschen Denunziation bei einer Haussuchung in den Barmatschen Geschäftsräumen beschlagnahmte Privat forrespondenz jekt in Abschrift durch deutsch nationale Blätter veröffentlicht wird. Wer hat die Abschriften vorgenommen, wer hat sie widerrechtlich veräußert? Mag die Rechtspresse ruhig alles veröffentlichen, was sie durch Diebstahl, Hehlerei und Korruption erworben hat aber die Ausschußmitglieder und die Behörden haben die verdammte Pflicht, die Fäden diefer deutschnationalen Machenschaften aufzudecken und zu zerreißen.
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Der Ruhrgelderskandal.
Die moralischen Verluste Deutschlands . Amsterdam , 4. februar.( Eigener Drahtbericht.) Der Ruhrtampfgelderstandal hat in den Niederlanden ungeheures 2uffehen erregt Die Blätter. bezeichnen ihn als eine Folge der durch die Schwäche sämtlicher Nachkriegsregierungen gegenüber den
sozialen Verhältnisse. Schuld an diesen Zuständen sei zum sehr Großindustriellen und Agrariern entstandenen innenpolitischen und großen Teile das deutsche Bolk felbst. Es handelt sich bei dem Ruhrgeldersfandal um ein Panama nie dagewefenen um fanges, demgegenüber fämtliche Rorruptionsaffären der Geschichte eine Bagatelle darstellen. Der Courant" schreibt: So faßt man in Deutschland den Begriff Demokratie auf. Eine Regierung verschenkt 800 Millionen Goldmart an ihre Freunde, ohne daß das Parlament und das Bolt ben geringsten Dunst von einer derartigen finanzpolitischen Transaktion haben. Jedes Unglüd, das das deutsche Bolk trifft, hat sich bisher stets als ein Segen für die Groß industrie erwiesen. Weit größer als der Schaden, den der Skandal im Reich selbst anrichtet, sind die schädlichen Folgen, die die Angelegenheit im Ausland gegen Deutschland zeitigen wird. Das Gerede, daß gerade Deutschland sich mit allen möglichen Manövern seine alten Schulden und Reparationsverpflichtungen zu erledigen weigert, wird wieder Glauben finden. Die moralischen Berluste, die das deutsche Bolf durch diese Affäre erleidet, find zweifellos viel größer als der Schaden, der dem deutschen Steuer zahler durch den Tribut im Lande entsteht.
Die Pariser Verhandlungen. Deutsche Antwort auf die französischen Vorschläge. Paris . 4. Februar.( Eigener Drahtbericht.) Die am Dienstag abend vom Staatssekretär Trendelenburg überreichte Ant wort auf die legten Borschläge der französchen Handels. delegation gibt einleitend einen historischen Rückblick über den bisherigen Berlauf der Berhandlungen, in dem die französische These zurückgewiesen wird, wonach alle Konzessionen nicht nur von fran 3ösischer Seite gemacht worden seien, während Deutschland sich auf eine rein negative Kritit der ihm unterbreiteten Borschläge beschränkt habe. Die deutsche Note gibt sodann dem Wunsche Aus drud, so rasch wie möglich zu einer Einigung zu gelangen, ohne allerdings die bereits früher gegen die französischen Borschläge erhobenen prinzipiellen Borbehalte fallen zu lassen. Sie teilt mut, daß die deutsche Regierung grundsäglich bereit ist, dem französischen Wunsch, zunächst nur ein provisorisches Ab. tommen abzuschließen, entgegenzukommen und für dieses Proviforium auch eine gewisse Benachteiligung der deutschen Einfuhr mit in den Kauf zu nehmen, wenn Frankreich dagegen schon heute die bindende Zusicherung gibt, daß Deutschland , wie dies in der Bereinbarung vom 12. Oftober festgelegt worden war, in dem später abzuschließenden Vertrag die Meistbegünstigung, wenn nicht de jure, fo bod de facto, erhalten wird. Die Einzelheiten der zu treffenden Regelung behält die deutsche Note den mündlichen Verhandlungen vor. Raynaldy, der Chef der französischen Dele gation, der am Mittwoch morgen eine längere Unterrebung mit Trendelenburg hatte, hat sich damit einverstanden erklärt und be reits für Donnerstag nachmittag eine Plenarsigung der beiden Dele. gationen vorgeschlagen. Dieser foll am Vormittag ein neuer per sönlicher Meinungsaustausch mit den beiden Delegationschefs ocrausgehen.
Dabei wird allmählich sogar jeder Schein gerichtlicher Unparteilich feit preisgegeben. Das tam gestern besonders Praß bei dem deutsch nationalen stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Deerberg zum Vorschein. Dieser fanatische, aber unbegabte Gegner der Republit von Beruf Landgerichtsdirektor!-verwechselte offenbar den Ausschuß mit einer deutschnationalen Ticheta, während der gestern größtenteils abwesende Vorsitzende, der Volks parteiler Dr. Leidig, wegen seiner ruhigen, unparteilichen Art einige hämische Gloffen der Kreuz- Zeitung " über sich ergehen lassen mußte. Und doch muß man den deutschnationalen Schnüfflern dafür New Bort, 4. Februar. ( TU) Präsident Coolidge übersandte bantbar sein, daß sie Den Senat die Antwort Hughes' auf Johnsons Resolution, woallerdings wider Willen der Deffentlichkeit nach dieser die Vorlegung des Tertes des Pariser Finanz. Gelegenheit gaben, Einblid in das Treiben einer reat abtommens verlangt. Darin stellt Hughes nochmals feft, daß tionär monarchistischen Beamtentamorra zu gebas Abkommen Amerika nicht verpflichte, sich an Santtionen minnen, wie fie leider nicht nur im Bolizeipräsidium zu egiftieren zu beteiligen, falls Deutschland seinen Zahlungen nicht nachtomme,
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Der Prozeß Kroner läßt wieder einmal erschreckend deutlich erkennen, wie gering der Rechtsschuß ist, den die deutsche Strafprozeßordnung den in die Schlingen des Strafgesetzes geratenen Opfern gewährt. Kroner dachte nicht daran, sich den Folgen seiner Tat zu entziehen. Er trat mannhaft für sein gutes Recht ein, ein unerhörtes Urteil mit der gebotenen schonungslosen Schärfe zu fritisieren. Aber er wollte, daß das Urteil gegen ihn erst gefällt werde, nachdem die zweite Instanz in Magdeburg gesprochen haben werde. Mit Recht befürchtete er, daß das Berliner Schöffen
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feinen Ungunsten geltend machen werde. Hatte doch der Borburger Schöffengerichts stehe und daß dessen Einfluß sich zu gericht andernfalls unter dem Eindruck des Urteils des Magdefißende des Berliner Schöffengerichts, Amtsgerichtsrat 2 hisdorff im Privatgespräch geäußert: Was wollen Sie, das Magdeburger Urteil ist einmal da, es ist nicht anzunehmen, daß die Richter, die es gefällt haben, bösgläubig waren, und deshalb rechtfertigt die Tat Kroners feine Berurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten." Selten war ein im Gerichtsjaal gestellter Antrag so wohl begründet wie der, der die Kronersche Anklagesache bis nach der Entscheidung des Magdeburger Falles in der zweiten Instanz zu verschieben trachtete. Der Justiz wurde damit nicht zuge= mutet, mit der Durchführung des Prozesses gegen Kroner lange zu warten, denn die Magdeburger Straffammer hat Termin für die Berufungsverhandlung bereits auf den 17. Februar angefeßt. Gleichwohl wurde der Antrag Kroners abgelehnt!
Daß ein Richter sich vor der Verhandlung einer Straffache ein Urteil über Schuld und Strafe des Angeklagten bildet, tommt häufig vor. Selten ist es aber, daß er seine An- und Absichten Dritten gegenüber verlauten läßt. Herr Amtsgerichtsrat Ahlsdorff war unvorsichtig genug, zu einem Zeitpuntt, wo er nichts als die Anflageschrift, den Artikel Kroners und dessen Erklärung fannte, in Privatgesprächen Aeußerungen zu tun, die ihn entschlossen zeigten, Kroner für mehrere Monate seiner Freiheit zu berauben. Es war dem Angeklagten nicht zuzumuten, einen Mann als Richter über sich anzuerkennen, der vor der Hauptver handlung fich bereits ein Urteil gebildet hatte, zu dem er doch erst nach Durchführung der Verhandlung berufen ist. Kroner lehnte Herrn Ahlsdorff wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Wurde dem Ablehnungsgesuch in diesem Falle nicht stattgegeben, so fönnen die Bestimmun gen über die Ablehnung von Gerichtspersonen aus der Strafprozeßordnung ausgemerzt werden. Denn deutlicher als in den Aeußerungen des Amtsgerichtsrats Ahlsdorff wird die Befangenheit eines Richters niemals in die Erscheinung Die sofort zusammenberufene Straffammer I des Berliner Landgerichts I erklärte die Ablehnung Ahlsdorffs für unbegründet. Zwar fonnte Herr Ahlsdorff seine zur Kenntnis Kroners gelangten Aeußerungen nicht bestreiten. Aber nach seiner und der damit übereinstimmenden Ansicht der Straffammer waren fie belanglos! Es ist nicht ungewöhnlich und durchaus verständlich," so führt die Straffammer aus, daß der Richter bereits bei der Bearbeitung und Borbereitung eines Strafrechtsfalles über die Schuldfrage Klarheit zu gewinnen jucht und daß er vorliegend bei einer den Richterstand im allgemeinen interessierenden Sachlage in Privatgesprächen mit anderen Richtern sich über das vorläufig gewonnene Bild äußert. Daraus folgt feineswegs die Besorgnis, daß er über die Ergebnisse der Hauptverhandlung parteiisch entscheidet." Beiläufig bemerkt, hatte der Angeflagte gar nicht behauptet, daß Herr Ahlsdorff feine Aeußerungen in Brivatgesprächen mit anderen Richtern getan habe.
Der Magdeburger Landgerichtsdirektor Bewersdorff, der Borsigende im Prozeß Rothardt, scheint davon überzeugt zu fein, daß seine Prozeßleitung und sein Urteil allen Anforde rungen entsprechen, die man billigerweise an einen Richter