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Gewerkschaftsbewegung

fennen.

Der Deutsche Beamtenbund gegen den Rechtskurs. In einer start besuchten Versammlung nahm am Sonntag das Brovinzfartell Berlin des Deutschen Beamtenbundes im Großen Schauspielhaus Stellung zum neuen Reichstag und zur Bürgerblod regierung. Bar auch die fachlich scharfe Rede des Bundesvorsitzenden Flügel äußerst vorsichtig abgefaßt, so bewiesen die vielfachen und oft sehr stürmischen zwischenrufe der Versammelten, daß auch die Mitglieder des DBB. aus ihrer bisherigen Gleichgültigkeit auf gemacht sind und sich jetzt allerhand Gedanken über das Ergebnis der lezten Reichstagswahlen machen. Herr Flügel behandelte in großen Umriffen die verschiedenen Beamtenfragen, und diese Auf­zählung all diefer seit der Schaffung der Weimarer Verfassung noch ingelösten Probleme läßt allerdings allein durch ihre bloße Er­mähnung den ganzen Sammer unferer Beamtengejeßgebung er Die Frage, inwieweit die dem Deutschen Beamtenbund nahestehenden bürgerlichen Abgeordneten und ihre Parteien die Schuld an dieser Verschleppung tragen, ließ der Redner unerörtert. Bon Interesse war die grundsägliche Einstellung Flügels zum Beamtenrecht. Danach könnte der Aufbau Deutschlands nur er­folgen durch ein Berufsbeamteutum, das nicht aus Kreaturen besteht, die statt der Rückgrates einen Gummischlauch haben, sondern qus Bersönlichkeiten. Für das Beamtenvertretungsgesetz verlangt er Mitbestimmungsrecht und Schlichtungsausschüsse. Scharf friti­fierte er die Denkschrift Schliebens zur Besoldungsfrage, beren Tendenz im Widerspruch steht zu den Erklärungen des neuen Reichskanzlers. Er kündigte eine Gegendentschrift des DBB. an, die mit richtigen Zahlen aufwarten werde. Weiter verlangte er Be­feitigung des Sperrgesetzes und zeigte, daß auch hier die Regierung mit falschen 3ahlen operiere. Eindeutig nahm er gegen bie 700 millionen- Liebesgabe für die Ruhrindustriellen Stellung. Den Beamten aber sagte man stets, es sei fein Geld da. Er verlangt Beseitigung der hohen Spannung, die auch eine volkswirtschaftliche Unmöglichkeit sei, sowie die Abschaffung der Woh­nungsgeldzuschüsse, die ein neues Unrecht gegen die unteren und mittleren Beamten bedeuten. Auf steuer- und wirtschaftspolitischem Gebiet forderte er stärkere Belastung des Besitzes und erklärte fich gegen jeden Verbraucherzoll. Im übrigen trat er für den Achtstunden­tag ein und wandte sich gegen die Urlaubsverfürzung. Zum Schluß betonte er die Notwendigkeit der Einigung aller Beamten, die auf dem Boden dieser Forderungen stehen, und fand scharfe Worte über die Steuermoral der Befizenden. Der Reichstag werde bei der nächsten Wahl Rechnung legen müssen, und dann werde sich zeigen, mie fich die einzelnen Barteien zu den hier aufgestellten Forderungen verhalten haben.

Eine im Sinne der Ausführungen des Referenten gehaltene Entschließung wurde einstimmig angenommen.

Reichsbahn und Arbeiter.

Die Erwiderung der Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahn Gesellschaft auf unseren in Nr. 17 des Vorwärts" erschienenen Artikel Ausnahmerecht gegen die Reichsbahner", die wir in der Sonntagsnummer veröffentlicht haben, ist ein Versuch, den wahren Sachverhalt zu verwischen..

leitung gelang es jedoch, durch Verhandlungen mit dem Verband Mitteldeutscher Metallindustrieller eine Berständigung herbeizuführen, so daß beide Teile den Spruch annahmen. Das neue Ablommen fann zum ersten Male zum 28. März gekündigt werden.

Die Bürgschaft.

"

Eine Funktionärtonferenz der Uebertagearbeiter des Gemert­schließung, daß man sich mit der vom Reichskabinett vorgesehenen vereins christlicher Bergarbeiter im Ruhrgebiet erklärte in einer Ent­Regelung der Arbeitszeit für die Tagesarbeiter im Ruhrbergbau nicht zufrieden geben könne, sondern die Einführung der Acht. tunden schicht gefordert werden müsse. Die Konferenz erwartet von dem in den nächsten Tagen zusammentretenden Schiedsgericht, daß es den Wünschen der Tagesarbeiter in der Arbeitszeitfrage Rech­nung trägt. Ferner erwartet die Konferenz, daß das Reichsarbeits­ministerium seinen bekannten Beschluß über die Berkürzung der Arbeitszeit für die Kotereiarbeiter revidiert und allen Arbeitern in durchgehenden Betrieben die achtstün dige Schicht gibt.

Und wenn nun gar die Deutsche Reichsbahn - Gesellschaft darlegt, I fall verlangt, daß die Unternehmer ihn ablehnen. Der Bezirks fie bedürfe derartiger Erleichterungen, um die ihr durch den Repa­rationsplan auferlegten finanziellen Lasten tragen zu können, fo ist darauf zu erwidern, daß der Dawes. Plan nicht beabsichtigte, diese Lasten durch eine Benachteiligung der Arbeiter und Angestellten aufzubringen. Die Anwendung des§ 16 Abs. 4 des Reichsbahngesetzes ist aber nur ein Teil der bekannten Bersuche, die Reparationslasten zu einem großen Teil auf die Arbeiterschaft abzuwälzen. Im übrigen zeigt bie Reichsbahn- Gesellschaft dadurch, daß sie glaubt, sie könne die Repa­rationslasten leichter aufbringen, wenn sie die Arbeiter drangfaliert und entrechtet, nur, daß bei der gegenwärtigen Hauptverwaltung der Reichsbahn die Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgabe, die ihr innerhalb des Reparations. plans gestellt ist, fehlen. Wir sind der Meinung, daß die Gesellschaft ihre Reparationsaufgaben im Zusammenarbeiten mi einem arbeitsfrohen Personal leichter erfüllen fönnte. Und die Arbeitsfreudigkeit der Arbeiter der Reichsbahn wird auch nicht dadurch erhöht, daß die Gesellschaft den Arbeitern bei jeder Gelegenheit die sehr bescheidenen Borteile auf dem Gebiete der Wohl­fahrtseinrichtungen, die sie hier und da genießen, vorhäit. Das tut die Gesellschaft nämlich nicht nur in ihrer Zuschrift vom Sonntag, sondern sie tut es bei jeder Zarifverhandlung, denn sie bemüht sich stets, diese kleinen Vergünstigungen zum Vorwande für eine schlechtere Bezahlung der Reichsbahnarbeiter zu be mugen. Wenn sie das damit erstrebte Ziel nicht erreicht, so danken das die Arbeiter der Reichsbahn dem Widerstande des Deut fchen Eisenbahnerverbandes. Aber daraus ergibt sich, daß die Gesellschaft kein Recht hat, sich auf diese sogenannten Wohl­fahrtseinrichtungen zu berufen. Sie stellen auf keinen Fall einen Grund dar, die Arbeiter der Reichsbahn in rechtlicher Beziehung in der dargestellten Weise übers Ohr zu hauen.

Nene Tarifverhandlungen im Bankgewerbe. Bte der Allgemeine Verband der deutichen Banlangestellten mitteilt, finden am kommenden Donnerstag im Reichsarbeits­minifterium neue Verhandlungen zwischen den bisherigen Trägern des Reichstarifvertrages für das deutsche Bankgewerbe statt.

Transportarbeiter der Metallindustrie.

In einer außerordentlich start besuchten Bersammlung nahmen die Transportarbeiter am Sonntag, den 8. Februar, in den Ger mania- Prachtsälen zu den Auswirkungen ihres letzten Lohnabkom mens Stellung. From fe vom Verkehrsbunde berichtete, daß der Verband Berliner Metallindustrieller den für verbindlich erklärten Lohnvertrag anerkannt habe und die in ihm enthaltenen Mindest lohnsäge zahlt. Noch nicht geflärter Streit besteht darüber, ob die Arbeitgeber berechtigt find, in den erhöhten Mindestlohn die einzelnen Arbeitern gewährte Leistungszulage hinein

zurechnen.

Die Sektionsleitung betrachtet die Leistungszulagen als einen über den Korporativvertrag hinausgehenden Individualvertrag und vertritt den Standpunkt, daß diese durch die Erhöhung der Min­Die Hauptverwaltung behauptet, 3wed der von uns in jenem destlöhne nicht berührt werden. Es find bereits Schritte getan Artikel näher bezeichneten arbeitsrechtlichen Sondermorden, um im Wege eines ordentlichen Gerichtsbeschlusses hierüber stellung der Reichsverwaltungen, die auch von der Reichsbahn Klarheit zu schaffen. Die gleiche Ansicht wird auch vertreten zu dem unberechtigten Abzug von Zulagen, die bisher kinder­Gesellschaft in Anspruch genommen wird, fei nicht die Schaffung reichen Arbeitern mit mehr als zwei Kindern gezahlt worden sind. eines Ausnahmerechts gegen die Arbeitnehmer des Reichs, sondern Auch hierüber soll eine gerichtliche Entscheidung eingeholt werden. die Einpassungsmöglichkeit jener Geseze in die Eigenart Besonders scharf kritisiert wurde das Verhalten einiger Mitglieds der Betriebsform der Reichsverwaltungen. Für die Bestimmung des firmen des BMI. , die sich immer noch weigern, die er § 61 des Betriebsrätegesetzes, die in der Erwiderung der Hauptverhöhten Mindestlohnfäße zu zahlen. Gegen derartige waltung als erstes Beispiel angeführt wird, trifft das zu, aber in Firmen soll mit allem Nachdrud vorgegangen werden. allen übrigen Fällen dieser Art ist diese Einpassung nur Bor. wand, weil es nichts einzupaffen" gibt. Alle Bestimmungen, die den Reichsverwaltungen Sonderrechte gegen ihre Arbeiter und An­gestellten verleihen, sind als Einpassungsmöglichkeiten" vollkommen überflüssig, denn in diesen Fällen ließen sich die für die In­dustrie geltenden Vorschriften ohne Schwierigkeiten auch auf die Ar­beiter der öffentlichen Betriebe und Verwaltungen anwenden. Diese Bestimmung der Arbeitszeitverordming, die in der Ermiderung der Hauptverwaltung erwähnt wird, bedeutet für die Arbeiter der Reichs. verwaltungen die Aufhebung des Tarifvertragsrechts hinsichtlich der Regelung der Arbeitszeit, und die Sonderstellung, die den Reichsbehörden nach dem Schwerbeschädigtengesez zusteht, be­deutet, daß der öffentliche Arbeitgeber selbst die Zustimmung zur Entlassung der bei ihm beschäftigten Schwerbeschädigten geben tann. Wenn das kein Ausnahmerecht gegen die Arbeiter des Reichs und der Reichsbahn- Gesellschaft sein soll, dann können wir uns ein Ausnahmerecht überhaupt nicht vorstellen.

Im übrigen stehen wir mit unserer Kritik an diefer Sonder ftellung nicht allein da. In der von Heinz Botthoff herausgegebenen Zeitschrift Arbeitsrecht" beschäftigte sich bereits im November vorigen Jahres Obermagistratsrat Dr. Vollbrecht Berlin in einem Artikel Das Reich als Arbeitgeber und die Entwicklung des Arbeitsrechts" mit dem gleichen Thema. Bollbrecht kommt als Jurist zu den gleichen Schlußfolgerungen, die wir gezogen haben. Er

erflärt:

H

,, Nur wer grundsäglich das Arbeitsrecht in öffentlichen Ber­waltungen und Betrieben unterschiedlich von dem privaten Wirt­fchaftsleben geregelt sehen möchte, nur wer das öffentliche Aibeits­verhältnis vermischen möchte mit hoheitsrechtlichen Erwägungen zugunsten des öffentlichen Arbeitgebers, wird dem öffentlichen Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Sonderstellung

einräumen molien."

Die arbeitsrechtliche Sonderstellung der Reichsbehörden und der Reichsbahn ist feineswegs durch die Eigenart der Betriebsform dieser Verwaltungen bedingt, sondern sie ist in der Tat das Ergebnis langer Bemühungen dieser Behörden, sich der Bindungen des deutschen Ar­beitsrechts zu entledigen. Seit einigen Jahren ist dieses Be­streben deutlich fühlbar, und das ehemalige Reichsverkehrs. minifterium, die gegenwärtige Hauptverwaltung der deutschen Reichsbahn, stellte von jeher den Zentralherd dieser Be­strebungen dar. Und an der gleichen Stelle ist jener§ 16 Abs. 4

Es wurde dann die Frage gestellt, was die Transportarbeiter der Berliner Metallbetriebe zu tun gedenten, wenn der Bertrag feiner Laufzeit entgegengeht und ob der Wille und die Kraft be= steht, das Abkommen zu fündigen, damit an die Stelle der jetzt noch als unzureichend zu bezeichnenden Löhne beffere gestellt werden tönnen. In einer lebhaft geführten Diskussion sprachen sich alle Redner für ein Borwärtstreiben der Lohnbewegung aus und Redner für ein Vorwärtstreiben der Lohnbewegung aus und zeigten an Hand der erlangten Verdienste, daß diese noch weit davon entfernt jeien, um als austömmlich angesehen zu werden. Mit den jetzt erzielten Wochenverdiensten von 21 und 22,50 m. ist noch feinem Arbeiter die Möglichkeit gegeben, feine Lebensbedürfnisse befriedigen zu können. Eine in diesem Sinne gehaltene Entschließung fand einstimmige Annahme, ebenso eine Entschließung, die sich gegen die Art der Behandlung der Amnestieanträge wendet und erneut die Freilassung der poli­tischen Gefangenen fordert.

Die Ruhrberglente gegen den Arbeitszeit- Schiedsspruch. Bochum , 9. Februar( Eigener Drahtbericht) Am Sonntag fand eine Funktionärtonferenz des Bergarbeiterverbandes statt, in der folgende Entschließung gegen den Schiedsspruch angenommen wurde:

Die Konferenz der Funktionäre des Bergarbeiterverbandes nimmt von dem in der Mehrarbeitsfrage gefällten Schiedspruch Kenntnis un erklärt sich damit einverstanden, daß die Verbands. leitung denselben ablehnt. Sie erwartet vom Reichsarbeite minister, daß er die etwa beantragte Verbindlichkeitserklärung nicht ausspricht. Die Konferenz stellt sich voll und ganz hinter die von den Verbandsleitungen gestellten Forderungen und macht fich die von ihnen bei den Parteis und Schlichtungsverhandlungen hierfür gegebene Begründung zu eigen."

In zahlreichen Belegschaftsversammlungen haben die Berg arbeiter den Schiedsspruch für den Ruhrbergbau abgelehnt. Eine Stellungnahme des Zechenverbandes zum Schiedsspruch ist noch nicht erfolgt, doch deuten alle Anzeichen darauf hin, daß auch er hn ablehnen wird.

Schiedsspruch für die mitteldeutsche Metallindustrie.

Halle, 9. Februar.( Eigener Drahtbericht.) Der vom Schlich­tungsausschuß gefällte Lohnfchiedsspruch für die Metallindustrie der Tarifgebiete Anhalt , Halle, Magdeburg , der ab 1. Februar für den Facharbeiter über 23 Jahre einen Mindestlohn von 58 Pf., für den angelernten Arbeiter von 51%, bezw. 52 Pf. und für den ungelernten Arbeiter von 46 bezw. 46, Pf. vorsieht, ist von beiden Barteien angenommen worden. Der Schiedsspruch gerufen und zahlreiche Entschließungen forderten die Ablehnung des Schiedsspruches. Allgemein wurde seine Ablehnung für den

Die Kölnische Zeitung " schreibt dazu:

Bei den Beratungen, die zur Wiedereinführung des Drei­schichtensystems für die Hochöfen- und Kotereiarbeiter führten, hat ten sich die Gewerkschaften als Bürgen" dafür ein gesezt, daß diese Vergünstigung(!) nicht auf andere Betriebe und andere Gruppen übergreifen und eine allgemeine Arbeitszeitfrise in der Industrie hervorrufen würde. Es ist zu beklagen, daß tak­tische Gesichtspunkte so stark die Grundsäge von Treu und Glauben übermuchern, daß die christlichen Gewerkschaften diese Entwid lung hemmungslos mitmachen und von ihrer Bürgschaft zu einer immer mehr um sich greifenden skrupellosen Kampftaltik übergehen."

In dieser Notiz wird also erst behauptet, daß die Gewerk schaften sich dafür berbürgt" bätten, daß die Vergünstigung" der Abschaffung des 3.weischichtensystems auf einen zeri der Hüttenarbeiter beschräntt bleiben soll, während nach­dem die christlichen Gewerkschaften als Bürgen" angegeben werden. Ohne bestimmte Angaben, von welchen Personen dier Bürgschaft" übernommen worden sein soll, wann, wo und in welcher Weise, ist diese Behauptung hinfällig. Wenn wirklich irgendeb Unterhändler einer Gewerkschaft aus tattischen Gründen zur Er fräftung der Gegengründe der Unternehmer Aeußerungen gemacht hätte, die von den Unternehmern als Bürgschaft" aufgefaßt wurden, so find die Gewertschaftsmitglieder an eine derartige Bürgschaft in teiner Weise gebunden. Die Gewerkschaften find nicht dazu da, um sich zu verbürgen, daß das Joch des Zweischichtensystems von einzelnen Arbeitergruppen nicht abgeworfen wird. Im Gegenteil, die Existenz der Gewerkschaften ist Bürgschaft" für den Kampf um den Achtstundentag.

Wenn aber in diesem Zusammenhang von den Unternehmern über Bruch von Treu und Glauben geflagt wird, so darf nur daran erinnert werden, daß die Unternehmer die Millio nen schon in der Tasche hatten als sie noch immer unter Hinweis auf die Micum- Lasten die Aufrechterhaltung des Zwei­schichtensystems verfochten, dessen Aufhebung mit dem Ende der Micum- Lasten fällig war. Die Herrschaften befinden sich in der Rolle des betrogenen Betrügers, wenn sie über Verlegung einer angeblichen Bürgschaft Plagen.

Neue Verhandlungen im Hamburger Werftarbeiterstreik.

Da die Verhandlungen zwischen der norddeutschen Gruppe der Seeschiffswerften und den Vertretern der Werftarbeiter wegen der Regelung der Lohn- und Arbeitszeitfrage auf den Seeschiffswerften ergebnislos verlaufen waren, werden heute, Dienstag, vormittag beide Barteien in Gegenwart eines Vertreters des Reichsarbeits­ministeriums erneut verhandeln. Die Bertreter der Werften beab­fichtigen, den von den Werftarbeitern abgelehnten Schlichtungs­porschlag vom 27. Januar als verbindlich erklären zu lassen.

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Beilegung des Konflikts im Saarbergban. Saarbrüden, 9. Februar.( Mtb.) Der Konflikt im Saarberg­hau ist durch die gestrigen Reviertonferenzen zu einem vorläu figen Abschluß gefommen. Die Organisationen haben menn auch unter Protest das französische Angebot( 1,60 Frant Schichtlohnerhöhung) angenommen und sich gegen einen Streit im gegenwärtigen Augenblick ausgesprochen. Als Voraussetzung für diesen Beschluß wurde jedoch bezeichnet, daß die französische Berg­bauverwaltung ihrem Versprechen, jedem weiteren Anziehen der Teuerung Rechnung zu tragen, nachkommt. Da die Lebenshaltungs­foften feit Dezember 1924 um acht Punkte gestiegen- find, sieht der Deutsche Bergarbeiterverband den Zeitpunkt für gekommen, in neue Berhandlungen einzutreten. Aufs schärfste wurde in den Ver­sammlungen die alte durchsichtige Verdächtigung zurückgewiesen, daß bie rein wirtschaftliche Bewegung der Bergarbeiter von Berlin aus" inszeniert sei.

Achtung, Karofferiearbeiler! Wegen Verweigerung von Streit arbeiten für die Firma Daimler, Sindelfingen , sind iämtliche Arbeiter dort ausgesperrt.

Achtung, 2. 2öwe u. Co., Suttenstraße. Heute nachmittag 5 Uhr bei Triller, Berlichingenstr. 7, wichtige Berfammlung aller SPD . Genossen. Jeder muß erscheinen. Der Fraktionsvorstand.

Achtung, SPD.- Gemeinde- und Staatsarbeiter! Am Donnerstag, den 12. Februar, abends 7 Uhr, im Rosenthaler Hof", Rosenthaler­ftraße 11/12( weißer Gaal), Sigung aller auf den Boden der SPD. ftehenden Mitglieder der Generalversammlung des Verbandes. Stellung nahme an der Generalversammlung am 13. Februar. Wahl des Frat­tionsvorstandes. Berschiedenes. Parteiausweis und Mitgliedsbuch des Berbandes ift mitzubringen. Zahlreichen Besuch erwartet Der Fraktionsvorstand.

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Berantwortlich für Bolitif: Cruft Reuter; Birtschaft: Arthur Gaternus; Gewertschaftsbewegung: Friebr. Ekkorn; Feuilleton: A. S. Döscher; Lokales und Sonstiges: Frig Rarstädt: Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m b. S. Berlin. Drud: Borwärts- Buchbruderei und Berlagsanstalt Baul Ginger u Co. Berlin SB 68 Lindenstraße 3. Sierzu 2 Beilagen und Unterhaltung und Wissen".

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des Reichsbahngeſetzes entstanden, durch den die Deutsche Reset hatte zunächst bei den Metallarbeitern großen Unver Sophien- Säle Sophienstraße 17-18.

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