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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Ur. 106.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

86. Sigung vom 7. Mai 1895, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: Fürst zu Hohenlohe, v. Bötticher, Nieberding, Schönstedt . Das Haus genehmigt zunächst in dritter Berathung ohne Debatte den Nachtragsetat für 1895-96 betreffend die Kosten der feierlichen Eröffnung des Nord- Ostsee- Kanals. Darauf folgt die Abstimmung über die Giltigkeit der Wahl des Abg. Böttcher; die Kommission hatte die Üngiltigkeit der Wahl beantragt.

Mittwoch, den 8. Mai 1895.

puntte.

12. Jahrg.

gefordert werden über die nicht unter Beweis gestellten Protest- seiner Person Person in bezug auf das Vereins- und Ver­sammlungsrecht, die Hergabe von Lokalen u. f. w. Abg. v. Standy( t.) begründet die Zurückweisung an die Der ganze Apparat der Beamten vom Gendarmen bis zum Kommission damit, daß verschiedene Mitglieder der Kommission Gemeindebeamten ist ihm unterthänig, und schon eine gewisse bei der Abstimmung gefehlt haben, welche gegen die Ungiltigkeit Noblesse des Charakters sollte die Herren veranlassen, bei solchen der Wahl sind. Redner geht dann auf die Proteste ein, nament Gelegenheiten sich nicht in die vorderste Linie zu stellen. Merk­lich auf den Wahlaufruf, der eigentlich nicht hätte zur Kognition würdigerweise steht bei allen Wahlbeeinflussungen immer gerade der Sommission fommen dürfen, da er in dem Proteste nicht der preußische Landrath im Mittelpunkt, nicht der süddeutsche. enthalten sei. Der Umstand, daß zwei Herren ihren Namen ihre Haben Sie schon etwas von der Wahlbeeinflussung eines bayerischen Amtstitel beigefügt haben, falle gar nicht ins Gewicht, weil die Bezirksamtmanns gehört? Von diesem lerne der preußische Namen aufgeführt sind in der Mitte von 115 anderen Unter- Landrath! Es brauchen gar feine erbärmliche" Menschen zu sein, schriften, die meist auch mit Amtstiteln aufgeführt sind. welche sich dem Einflusse des Landraths fügen. Es ergiebt sich Abg. v. Jazdzewski( Pole): Der Reichstag hat die Le- ganz von selbst, daß die Wähler den Einflüssen der Beamten­Zur Geschäftsordnung führt Abg. v. Marquardsen( natl.) gitimation seiner Mitglieder selbständig zu prüfen; er kann alles schaft zugänglicher find, als es uns allen lieb ist. Meine Fraktion daß es bedauerlich sei, daß über diese Wahl ent- vor sein Forum ziehen, was ihm bekannt wird. Wenn ein wird den Antrag Staudy- Gamp ablehnen und für die Ungiltig­schieden werden solle, ohne daß ein Wort für oder Landrath einen Wahlaufruf unterzeichnet, so bedeutet das für keit der Wahl stimmen. gegen die Beschlüsse der Kommission gesprochen sei. Am Posen, daß alle abhängigen Personen: Gemeindevorsteher, Gen- Abg. Bindewald( Reform- Partei) spricht für die Sonnabend habe er bei der im Hause herrschenden darmen, Distriktskommissare u. s. w. der Parole des Landraths Ungiltigkeit der Wahl und erzählt von seinen Wahl­Unruhe den Vorgängen nicht schnell genug folgen folgen müffen.

der Gerechtigkeit entsprechen.

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erlebnissen mit dem Landrath Grafen von Westarp im Kreife können und sei dadurch vom Worte ausgeschlossen worden. Abg. v. Standy zieht seinen Antrag auf Zurückverweisung Wollstein und mit dem Landrathsamts- Verwalter Röll Herr Böttcher wollte sofort nach dem Erscheinen des Berichts der Wahl an die Kommission zurück und empfiehlt dagegen die in Meserit. Das Auftreten der Landräthe bei dieser Wahl. fein Mandat niederlegen, nur die eindringlichen Ermahnungen Beanstandung der Wahl und die Beweiserhebung über die agitation war nicht geeignet, ihr Ansehen zu erhöhen. Wenn die feiner Freunde haben ihn davon abgehalten; diese dachten, daß übrigen Protestpunkte mit Ausnahme des Wahlaufrufes. hohen Beamten in die Wahlagitation eintreten, dann sollte man bei der seltsamen Sachlage eine Beschlußfassung des Hauses statt­Abg. Friedberg ( natl.) hält es für eine Rechtlosmachung es auch den unteren Beamten gestatten. Aber da heißt es: das finden müsse. Nedner beantragt die Wiedereröffnung der Dis- der Beamten, wenn dieselben einen Wahlaufruf nicht wie alle übrigen ist ja ganz etwas anderes. Ein Bolksschullehrer wurde in Diszi­fussion. Wähler mit Angabe ihres Berufes unterschreiben können. Ein plinaruntersuchung genommen, weil er den Vorsitz in einer anti­Abg. Brandenburg ( 3.) glaubt nicht, daß man zu einer Abhängigkeitsverhältniß besteht schließlich für jeden unter den semitischen Versammlung geführt und ein Hoch auf den Kaiser nochmaligen Verhandlung des Gegenstandes kommen könne; das heutigen Verhältnissen. Einen großen Einfluß üben dann nicht und den Großherzog von Hessen ausgebracht hatte.( Große Rechtsgutachten des Herrn Enneccerus hat ihn nicht überzeugt. blos die Landräthe aus, sondern auch andere Staatsbeamte, auch Heiterkeit.) Ich hoffe, daß Herr v. Köller seinen Einfluß auf Abg. Euneccerus( natl.) hält es trotzdem für unmöglich, Stadträthe und Stadtverordneten Vorsteher.( Heiterkeit.) Der die Landräthe ausüben wird, um hier eine Besserung zu erzielen. daß die Parteien, wenigstens die, welche das Recht vertreten, Aufruf ist ein sehr maßvoller und wendet sich an das Deutsch -( Heiterkeit.) eine Diskussion in dieser Frage ausschließen; das würde nicht thum der Wähler; die Unterschrift unter einem solchen Wahl- Abg. Enneccerus( natl.): Wenn irgend jemand den Be­aufruf ist eigentlich die Pflicht eines jeden preußischen Beamten einflussungen der Beamten entgegentritt, so bin ich es.( Große Abg. Bachem( 3.): Ich widerspreche dem Antrag auf und der Reichstag follte beweisen, daß er ein deutscher Reichstag Beiterfeit.) Es handelt sich jetzt lediglich um die eine Frage, ob Wiedereröffnung der Diskussion, verwahre mich aber dagegen, ist.( Beifall rechts.) daß dadurch der Gerechtigkeit widersprochen werde. Die Dis- Abg. v. Komierowski( Pole) weist darauf hin, daß Fürst die Unterschrift eines Wahlaufrufs eine unberechtigte Wahl­des Landraths ist.( Buruf links: tussion ist eröffnet und geschlossen worden, wie es die Geschäfts- Bismarck hier im Reichstage sehr heftig dagegen protestirte, daß beeinflussung seitens Ich tann die Frage nicht bejahen. Wenn ordnung vorschreibt. Es wäre ein Unifum, wenn der Reichstag der Landrath Baumbach den Herrn Laster als Wahltandidaten Ja eine Diskussion wieder eröffnen wollte, die die Herren National in seinem Wagen begleitete. Schon darin wurde eine Wahl- keine unmittelbaren Staatsbeamten einen Wahlaufruf unter­liberalen gar nicht eröffnet haben.( Sehr richtig! im Zentrum.) beeinflussung erkannt. Soll der Landrath nur für die Deutschen zeichnen sollen, dann sind wir alle ungiltig gewählt; denn Abg. Liebermann von Sonnenberg ( Reform- B.) glaubt sein? 3ft er nicht auch Landrath für die polnischen Einwohner Beamten, eines Richters 2c.?( Widerspruch bei den Sozial= unter wessen Wahlaufruf steht nicht der Name irgend eines auch nicht, daß die Wahl des Herrn Böttcher eine solche Be- feines Kreises?( Sehr richtig! bei den Polen und im Zentrum.) demokraten.) Natürlich die Herren Sozialdemokraten ausge­deutung hat, daß der Reichstag deshalb von seiner Geschäfts­Abg. Bachem( 3.) bestreitet, daß der Beamte besonders für nommen. ordnung abweichen müßte.( Heiterkeit.) das Deutschthum zu sorgen habe. In den polnischen Landes­Abg. Barth( frs. Bg.) will aus Billigkeitsgründen die Dis- theilen haben die Beamten für die Deutschen und die Polen welche der Abg. Friedberg aufgestellt habe; es ist von der Wahl­Abg. v. Heereman( 3.) tritt den Grundsäßen entgegen, gleichmäßig thätig zu sein. Alle Beamten, die polizeiliche Befug- prüfungskommission immer der Grundsatz feitgehalten worden, Als der Präsident v. Buol zur Abstimmung über die Giltig- niffe haben, sollen sich der Wahlagitation enthalten; das ist schon daß die Beamten ihre amtliche Eigenschaft nicht in die keit der Wahl schreiten will, fragt Abg. Gamp( Rp.), ob ab im kleinen Röller" zu lesen gewesen. gestimmt werde über die Wiederaufnahme der Debatte, was der fie sollen nicht zu gunsten der Regierung die Wahl beeinflussen. Waagschale werfen sollen zur Beeinflussung der Wahlen; Präsident verneint, da dieser Antrag, weil er Widerspruch ge­funden habe, gefchäftsordnungsmäßig nicht zulässig sei. als wenn ein Beamter in einer Versammlung für einen Kan­Die Unterzeichnung eines solchen Wahlaufrufs ist ganz dasselbe, didaten agitirt.

Tussion wieder eröffnen.

Die Abgg. Gamp( Rp.) und Euneccerus( natl.) wider sprechen dieser Auslegung der Geschäftsordnung, während die Abgg. Richter, Singer und Lieber sich auf die Seite des Präsidenten stellen; ebenso erklären die Abgg. v. Bennigsen( natl.) und v. Man­teuffel, daß die Wiedereröffnung der Diskussion eine Abweichung von der Geschäftsordnung, also nur zulässig sei, wenn niemand widerspreche. Dieser Widerspruch sei erfolgt.

Darauf wird in namentlicher Abstimmung, die der Abg. v. Marquardsen beantragt hat, die Ungiltigkeit der Wahl mit 214 gegen 98 Stimmen beschlossen. Für die Giltigkeit stimmen nur die Nationalliberalen, die Deutschkonservativen und deutsche Reichspartei.

Die Wahl des Abg. v. Dziembowski( Rp.) ist von der Rom­mission für ungiltig erklärt worden. Abg. v. Standy( t.) beantragt, die Wahl nochmals an die Wahlprüfungs- Kommission zurückzuweisen.

Abg. Gamp( Rp.) empfiehlt die Annahme des Antrages von Staudy.

Abg. v. Wolszlegier- Gilgenburg( Pole) nimmt die Wahl­prüfungskommission in Schuh, während Abg. v. Marquardsen( natl.) den Antrag v. Staudy unterstützt. Abg. Spahn( 3.) befürwortet die Ablehnung des Antrages v. Staudy, höchstens könnte noch eine Ergänzung des Berichtes

" Abg. v. Standy weist darauf hin, daß die Wahl Lasker's damals nicht für ungiltig erklärt worden ist.

Abg. Friedberg( natl.) bleibt dabei, daß er sich keinen Landrath denken könne, der seine Stimme einem Polen giebt.

Abg. v. Kardorff( Rp.) weist darauf hin, daß Fürst Bismarck auf die Begleitung des Herrn Lasker durch den Land­rath Baumbach nur ironisch, aber nicht ernsthaft hingewiesen hat, um die Vorwürfe, die gegen die Landräthe erhoben werden, lächerlich zu machen. Ich kann nur feststellen, daß mein Einfluß durch Eintritt ins Landrathsamt nicht um ein Atom gewachsen ist.

Abg. Bachem( 3.): Ich habe in der Wahlagitation für den Gegner des Herrn v. Dziembowski gesprochen und werde mir dieses Recht nicht nehmen lassen, auch einmal für einen Polen zu stimmen, wenn ich es für nützlich halte.

Abg. Auer( Soz.): Es könnte leicht die Zeit kommen, daß hier Leute auftreten, die erklären, sie tönnten sich keinen Landrath denken, der für einen Nationalliberalen seine Stimme abgeben würde.( Heiterkeit.) Das sind Grundsäge, die man bei dem raschen Wechsel der Zeiten nicht in die Welt so hinaus­schreien sollte.( Heiterkeit.) Der Vorredner hat in seiner ersten Rede davon gesprochen, daß, wenn der Standpunkt der Kom­mission festgestellt werden sollte, so würde das eine Rechtslos machung der Verwaltungsbeamten bedeuten. Davon kann gar keine Rede sein. Jedem deutschen Beamten billigen wir dasselbe Recht wie jedem anderen zu; daß er sich aber mit Rücksicht auf seinen Beamtencharakter eine gewisse Beschränkung auferlegen muß, findet seine Begründung in dem Wahlgeset selbst, nach welchem Beamte, welche ein unmittelbares Staatsamt bekleiden, nicht in den Wahlvorstand kommen dürfen. Dann kann es doch Damit schließt die Debatte. Der Antrag des Abg. v. Staudy nicht billig sein, zu verlangen, daß sie ihren Amtscharakter wird gegen die Stimmen der Konservativen und Nationalliberalen in die Wahlagitation hineintragen. Gar manches, was einem abgelehnt. andern Staatsbürger gegenüber ungenirt geschehen kann, erhält In namentlicher Abstimmung wird die Wahl des Abg. den Charakter einer Beleidigung bei einem Staatsbeamten. von Dziembowski mit 201 gegen 112 Stinen für ungiltig Wollen die Beamten eine besondere exklusive Stellung einnehmen, erklärt. so müssen sie nach der andern Richtung sich auch eine gewisse Echluß 53/4 Uhr. Einschränkung gefallen lassen.( Sehr richtig! links.) Welche Nächste Sigung: Mittwoch, 1 Uhr.( 3weite Berathung Machtfülle vereinigt nicht der Landrath in Preußen in der Umsturzvorlage.)

An der ferneren Debatte betheiligen sich zum theil zu wiederholten Malen die Abgeordneten v. Standy, Bindewald ( Reform- P.), Fürst Radziwill .

Ein blutiger Umsturz von oben. Bäter oft mehr zum Staat, beitrugen als diejenigen, die uns die einen sehr ansehnlichen Schaß gesammelt, welchen man von den

Eine geschichtliche Stizze von M. W.

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sonst von ebenso guter Familie sind als unsere Oberen, deren 250 Familien bestand, auf 40-45 herunterzusehen. Man hat Last auflegen, und die sonst auch Mitglieder bei Aemtern ge- der Stadt gehörigen Gütern gezogen. Man nimmt sich die Frei wesen, sind schon über 50 Jahre dieses Rechts beraubt und aus- heit, davon von Zeit zu Zeit große Summen zu ziehen, die In unseren Tagen, wo aus Furcht vor der Arbeiter gemerzet und dürfen sich nicht einmal als freie Bürger in einer Aemter damit zu verbessern und das Gehalt der Ehrenstellen zu bewegung, die eine entwickelungs- geschichtliche Nothwendigkeit ist, Republit regen. Wir haben vor Zeiten nach unseren Grund- vermehren, welche der Magistrat als sein Erbtheil betrachtet, ebenso wie ihr endlicher Sieg, die alten Gewalten und ihre gesehen das Recht gehabt, die Senatoren und höchsten Offizianten indem er die ganze Bürgerschaft von allem Anspruche daran aus Worthalter ungestraft den Staatsstreich und sonstige Gewalts durch eine Wahl zu präsentiren, und unser Ausschuß der Bürger schließt. anwendung predigen dürfen, ist es vielleicht nicht uninteressant, hat bei Kollekten und Anlagen für uns reden dürfen. Nun ist es Die Verwaltung der Summen, welche die Stadt Bern in die Skizze eines Staatsstreiches der Vergangenheit zu erneuern. zwar wahr, bei solchen Fällen wird der Ausschuß gefordert, aber keiner England hat, war sonst eine Wohlthat für einen Bürger und Wir meinen den von den hochmögenden Herren von Stadt und darf reden, wenn er nicht Gefahr laufen will. Eines jeden Kaufmann. Seit 21 Jahren hat man daraus ein Amt zum Kanton Bern begangenen Justizmord, vollzogen an Samuel Stimme wird vorher durch Geld, oder Drohung, oder Schmeichelei Nußen der Zweihunderter gemacht. Nach angestellter Rechnung Henzi und seinen" Zusammenverschworenen", welche es erzwungen, oder man nimmt wohl gar zu dem Ausschuß Leute, findet man, daß die jährliche Einnahme der Regierung gegen unternehmen wollten, den Augiasstall der Bettern- und Basen- denen ein bischen Scheinehre mehr gilt, als ihr eigenes Interesse. wärtig 1 Million Bernische Lires zu schätzen ist, dahingegen herrschaft gründlich zu säubern. Ito find zu Bern vier Familien, die ihre vielen Verbindungen die Einnahmen von den anderen Aemtern, welche denen Familien Rein geringerer als Gotthold Ephraim Lessing und Heirathen unter einander und ihr dadurch erworbenes An- übergeben worden, die von der Regierung auszuschließen man griff Mittheilungen über diese Berner Vorgänge, die der sehen so weit getrieben, daß unser halber Rath nichts als Mittel gefunden hat, sich nicht einmal, wenn man es auch so Rüdiger'schen( Bossischen) Zeitung zugegangen waren, auf, 30g Vettern und Schwäger find, daß unsere 48 schönen Landvogteien hoch rechnet, als es möglich ist, auf 30 000 erstrecket. Die mündliche Erkundigungen über den Vorfall ein, und ging damit und Aemter durch ihre Abstämmlinge besetzt sind, daß keiner Handlung, welche Basel , Zürich und Genf reich macht, ist um, ein bürgerliches Trauerspiel Samuel Henzi " zu schaffen, unserer Söhne Hoffnung hat, eine Bedienung zu erhalten, wenn aus Bern verbannt und alle Freiheiten der Abgaben von dem leider nur ein Aufzug und drei Auftritte des zweiten er nicht ein Anbeter dieser Familien sein will. Es ist soweit und alle 3ünfte sind ummerklich abgeschafft worden. Seit 5 bis Aufzuges fertig vorliegen. gekommen, daß nicht einmal unter unseren Truppen, die wir fremden 6 Jahren haben die Zweihunderter ein Gesetz gemacht, durch Dieser großartige Dichter und Denker, den sein Biograph Potenzen( Mächten) überlassen, ein Bürgerssohn eine Offizierſtelle welches allen Bürgern zu Bern bei Strafe der Landesverweisung den ersten Republikaner in Deutschland " genannt hat und in erhält, wenn nicht der Eigennutz über ihn die Fahne geschwungen. verboten wird, sich unter andere als unter die ordentlichen bezug auf den bei seinem Tode( 1781) Goethe flagte: wo finden Echon im Jahre 1710 haben wir unserem Magistrat Bor- Bernischen Regimenter zu begeben, und wenn man eine Offiziers­wir wieder einen solchen Charakter?" war feinen Augenblick stellungen gethan und gebeten, unseren Beschwerden abzuhelfen. stelle darunter erlangen will, so muß man entweder ein Mitglied im Zweifel darüber, daß die Herren Exzellenzen" von Bern ein Im Jahre 1744 hat eine ganze Jnnung unserer Bürger dieses der Zweihunderter sein, oder nahe Anverwandten darunter furchtbares Verbrechen auf sich geladen hatten. wiederholet. Aber man hat auf diese Echriftsteller gedrungen, haben, oder von einem Mächtigen unterstützet werden. Die man hat sie ihrer Bedienungen entsetzet und wohl gar nebst schönen Wissenschaften und besonders die Rechtsgelehrsam denen, die unter den Bürgern die herzhaftigsten gewesen, ins feit werden in Bern verabsäumet Alles dieses bat Exilium gejaget." die Bürger, welche nicht zur Regierung gehören, dahin gebracht, feit ohngefähr 50 Jahren unaufhörlich ชิน verlangen, daß die Stadt Bern , in welcher unwidersprechlich das Recht der Souveränität wohnet, sich einmal versammele und untersuche, ob ihre Mandatarii( Beauftragten), die Herren Zwei­hunderter, sowohl die Bürgerschaft als die Stadt nach denen Ge­fetzen regieren, welche ihnen von eben dieser Stadt Bern vor­geschrieben worden, und welchen fie fich alle Jahr durch einen Eid unterwerfen, in dem sie zugleich Treue und Gesetzmäßigkeit eiblich angeloben, und dieses nicht ihrem Orden, sondern der Stadt Bern , deren Souveränität sie als Mandatarii haben, doch

Auch in Republiken gilt das schöne Wort: beati possidentes b. i. glückselig die Besitzenden, dessen Kehrseite lautet: Pieifen wir auf die Besiglosen. Auch in Republiken suchen diese Glück. seligen sich mit allen nur erdenkbaren Mitteln ihre Vorzugs­fiellung zu erhalten und jeden zu zerschmettern, der daran zu rütteln wagt!

Die zweite Rorrespondenz in ihrem die Berner Zustände schildernden Abschnitt, der nebst der ersteren den tiefsten Eindruck auf Lessing gemacht haben dürfte, giebt zunächst die Gründe der Herren" für ihr blutiges Vorgehen sie datirt sich Basel vom 8. August und fährt dann fort:

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Man siehet alihier auch einem anderen Brief von einem andern Orte in der Schweiz vom 1. dieses, dessen Verfasser bei dieser Materie ganz anders denket. Hier sind einige Fragmente

Wer die Macht hat zum Umsturz, hat auch das Recht dazu," meinten die Berner Hochmögenden, sie wendeten ihre Macht ge­waltthätig an und jeder Zweifel an ihrem Recht war damit zum Verbrechen gestempelt. Sie handelten ganz nach der macchiavellisti­schen politischen Moral, zu deren Lobredner sich bei uns jüngst ein hoher preußischer Offizier, Generallieutenant von Boguslawski, davon: gemacht hat.

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Niemanden als der Stadt allein kömmt die Souveränität

Jn Sachen der Zusammenverschwörung" Samuel Henzi's zu, ihr huldiget man, und ihr schwöret man die Treue und nicht unter der Bedingung, daß sie die Gesetze der ersten Stif und seiner Genossen gingen im Jahre 1749 der Bossischen den Zweihunderten. Das große Siegel, welches den Akten des tung beobachten müssen. Daher kam die Landesver­3eitung" eine Reihe Korrespondenzen zu, die jetzt bequem Raths die Giltigkeit giebt, ift das Siegel der Stadt, obgleich die weisung unterschiedener Personen, welche im Jahre 1710 aufammengedruckt zu finden sind in der Einleitung zu dem Regierung die Aufschrift desselben verändert hat; welches ein eine Zusammenberufung der Bürgerschaft, damit die Grundgeseze Dramenbruchstück Samuel Henzi " in der Hempel'schen Ausgabe Artikel unter den Beschwerden im Jahre 1710 gewesen ist. Dieses wieder in Gang gebracht würden, verlangten. Daher kam die der Werke Lessing's Band 11B Seite 435-463. ist in Bern und im ganzen Kanton ein Grundsatz: Die Landesverweisung derer Personen, welche im Jahr 1744 sich Ueber die damalige Lage in Stadt und Kanton Bern Souveränität hat ihren Sitz in der Stadt Bern . Die einschränkten, blos durch eine demüthige Bittschrift zu begehren, orientiren am schnellsten die folgenden Mittheilungen der Bossi 3weihunderter üben sie nur als Mandatarii( beauftragte Stell- daß das Elend, womit die Bürgerschaft überhäufet war, etwas schen Zeitung". Die erste ist datirt: Bern , vom 26. Juli, und vertreter der Gesammtheit) aus, und wenn sie die Gesetze über- gemildert werde. Daher kam das tragische Ende derjenigen, lautet: Man fiehet und höret allhier folgende furze Apologie treten, so muß die Stadt. Bern selbst drein sehen.... Man hat welche iho die Zusammenberufung mit dem Entschlusse Gewalt ( Vertheidigung) der hiesigen Mißvergnügten: Unsere Bürger, die Mittel gefunden, den Grund der Regierung, welcher sonst aus gegen Gewalt zu brauchen, wofern man sie würde hindern