Einzelbild herunterladen
 

tattischen Gesichtspunkten dosiert werden? Oder sieht nicht jedermann, daß hier ein niederträchtiges Mand oer ausgeführt wird zu Zwecken der Reaktion?

Lange- Hegermann.

Er soll sein Mandat niederlegen.

Die Pläne des Bürgerblocks.

Das Steuerprogramm der Reichsregierung.

Die Reichsregierung hat dem Reichsrat eine Reihe von| fratischen Antrag, der die Berücksichtigung dieser Berhältnisse un Steuergefeßentwürfen vorgelegt, die den Hauptteil des neuen Steuer. mittelbar bei dem Lohnsteuerabzug fordert, einfach hinweggehen will, programms darstellen. Das gegenwärtig wichtigste Gesetz ist hierbei das Steuerüberleitungsgeseh, das die Bestimmungen 3ur Ueber­leitung der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer in das regel mäßige Veranlagungsverfahren" enthält. Daneben sind überreicht worden die Entwürfe eines Einkommensteuergesetzes, eines Körper­schaftssteuergesetzes, eines Gesetzes über Bermögens- und Erbschafts­Gesetze über Berkehrssteuern und über den Finanzausgleich. Die freuer und eines Reichsbewertungsgesetzes. Es fehlen noch die

Der Rechtsvertreter des Zentrumsabg. 2ange.Seger. mann hat der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, daß sich Lange Hegermann jederzeit zu einer Bernehmung zur Verfügung stellen werde. Er hat gleichzeitig darauf verwiesen, daß Lange- Hegermann bereit ist, die Aufhebung seiner 3mmunität zu be antragen, falls das erforderlich erscheint. Der Staatsanwalt soll geantwortet haben, daß im Augenblick dazu noch kein Anlaß vor liegt. Die Zentrumsfraktion des Reichstags und die Partei dürften Die Zentrumsfraktion des Reichstags und die Bartei dürften fich mit dem Willen Lange- Hegermanns für den Eventual. fich mit dem Willen Lange- Hegermanns für den Eventual- Regierungsentwürfe enthalten folgende wichtige Aenderungen: fall, die Aufhebung seiner Immunität zu beantragen, nicht zu-. frieden geben. Im Reichstag wurde erzählt, daß der Ausschuß Lange- Hegermanns erfolgen wird, wenn er nicht innerhalb drei Tagen sein Mandat niederlegt.

Sprit- Weber.

Der Ehrenmann im Klub der Volksparteiler. Herr Sprit"-Weber, der Freund Stresemanns, entpuppt fich immer mehr als eine höchst bedenkliche Persönlichkeit, die schon aus der Zeit, als Stresemann ihn in den Bolfsparteilichen Klub einführte, recht viel auf dem Kerbholz hat. So laufen auch seit längerer Zeit in Mittelbaden Erhebungen der Behörde gegen sein Treiben. Es handelt sich dabei um die Aufdeckung umfangreicher Branntwein steuerbinterziehungen. In Gemeinschaft mit großen und fleinen Brennereien Badens hat Weber durch ein raffiniertes System die Ueberwachungsbeamten der Reichsfinanzverwaltung monatelang zu täuschen verstanden. Der Umfang der Betrügerein ist so groß, Daß das Landesfinanzamt Baden jezt sogar einen besonderen Unter­juchungsbeamten zur Verfolgung der Angelegenheit bestellt hat.

Der Tscheka - Prozeß.

Weitere Aussagen Neumanns.

Das Rundschreiben Die Taftit der Partei" wird hierauf ver­lesen. Dann wird in der Bernehmung des Angeklagten Neumann fortgefahren. Der Angeklagte erklärt auf Befragen, daß ihm von füddeutschen Terrorgruppen vorher nichts bekannt gewesen sei, mohl aber habe er einen gewissen Wollenberg, den Waffenleiter von Südwest" fennengelernt, der ihm im Februar 1924. mitgeteilt habe, daß er den württembergischen Minister des Innern, Golz, längere Beit hätte beobachten lassen.

"

Borf.: Kennen Sie ein Rundschreiben der Zentrale vom 28. Ja nuar. 1923, in dem aufgefordert wird:

Spitzel und Provofateure find zu erledigen? Angell: Jawohl, ich habe das Rundschreiben auf dem Sefre. tariat der M.- Abteilung( Militärische Abteilung) gesehen. Borher mar in einer Sigung des Fünfer- Stopfes auf die ungeheure Spigeltätigteit in der Partei hingewiesen und die Beseit gung und Erledigung dieser Spigel als notwendig bezeichnet worden. Das Sdriftück wird verlesen. Es enthält eingehende Anwet­fungen organisatorischer Art, sowohl innerhalb der Partei, wie über die kommunistischen 3ellenbildung in den Betrieben für die Beit der Illegalität der Partei. Der Angeflagte Neumann erflärt hierzu, daß dieses Rundschreiben, das verlején jei, nicht Sentisch wäre mit dem, was er auf die Frage des Borsigenbent gemeint habe. Ueber die Echtheit dieſes Schrijfſtuds tommi es bann zu längeren Auseinanderlegungen zwischen der Reichsanwalt schaft und der Verteidigung, die erst durch den Eintritt der Mittags. pause beendigt werden konnte.

"

Der Steuerabzug vom Kapitalertrage soll im Rahmen der Ein­tommensteuer erfolgen. Er bleibt bestehen wie bisher, tilt bet nicht zur Einkommensteuer hinzu, sondern wird auf fie angerechnet. Stapitalerträgen mit 10 Broz., die früher bestand, aufgehoben Das bedeutet, daß die Vorbelastung des Einkommens aus wird. Der Abzug, der also nur eine technische Form der Erhebung darstellt, wird gegenüber der zweiten Steuernotverord­als stiller Gesellschafter auf wertbeständige Anleihen mung ausgedehnt auf die Kapitalerträge aus der Beteiligung und auf Anleihen, die nach Einführung der Rentenmart aufgelegt worden sind. Ferner werden abzugspflichtig die 3insen aus Spartassen und Bantguthaben, sowie aus Dar. lehen, sofern die Zinsen über 50 m. jährlich betragen. Nicht dagegen unterliegen dem Abzug wie auch bisher die Zinsen aus hypotheten und im Gegensatz zur zweiten Steuernpiperord­nung auch nicht die Kapitalerträge aus Anteilen an einer Gesell. über das Körperschaftssteuergeseh lehnen sich im wesentlichen an die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes an.

Das Steuerüberleitungsgesetz enthält in drei Abschnitten Bestimmungen über die regelmäßige Ber­anlagung nach dem fünftigen Einkommen- und Körperschaftssteuer­gefeß, über die vereinfachte Veranlagung für das Jahr 1924 und über die Bemessung der Vorauszahlungen und der Steuerabzüge vom 1. Januar 1925 ab. Danach kommt für das Jahr 1924 eine regel- chaft mit beschränkter Haftung. Die Bestimmungen mäßige Veranlagung nicht in Frage. Sie foll erst nach Ablauf des Ralenderjahres 1925 erfolgen. Für das Jahr 1924 wird ein fo genanntes Ablösungsverfahren eingeführt. Es besteht darin, daß die Borauszahlungen im allgemeinen als Ablösung der Einkommensteuer gelten und eine Beranlagung ersetzen. Im Gegensatz zur Regelung der zweiten Steuernotverordnung für das Jahr 1923 ist eine allge. meine Abschlagszahlung nicht vorgesehen. Es ist aber vorgesehen, auf Grund besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse des einzelnen Steuerpflichtigen eine Erhöhung oder Ermäßigung des Ablösungs­betrages im Wege eines besonderen Steuerermittlungs berfahrens durchzuführen. Eine Herableßung erfolgt nur auf Frane; der dabei zugrunde zu legende Steuerfaß beträgt bis zu Antrag. Die Herauffehung tommt nur für große Einkommen in 50 000 m. Jahreseinkommen 20 Broz., für die Beträge von 50 000 bis 100 000 m. 25 Proz. und für die Beträge über 100 000 m. 30 Broz. Die Regelung der Vorauszahlungen und Steuerabzüge im Jahre 1925 baut sich im wesentlichen auf den bisher geltenden Bestimmungen der zweiten Steuernotverordnung vom 19. Dezember 1923 und der Steuermilderungsverordnung des Reichspräsidenten vom 10. No pember 1924 auf. Die Vorauszahlungen der Landwirtschaft betrugen nach der zweiten Steuernotverordnung vierteljährlich 1 Goldmark für 1000 M. des steuerpflichtigen Vermögens, also 4 Goldmart jähr lich. Die Steuermilderungsverordnung ermäßigte diesen Betrag auf 3 M. Der Regierungsentwurf hält daran feft, verteilt aber die Bor­auszahlungen mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse der Land wirtschaft auf 3 Termine anstatt wie bisher auf 4 Termine. Auch bei den Borauszahlungen für Einfommen aus Gewerbebetrieben wird der bisherige Steuersatz aufrechterhalten. Der Entwurf sieht aber vor, daß die Vorauszahlungen des ersten Halbjahrs die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen beträchtlich überschreiben. Die Vorauszahlungen der freien Berufe haben insoweit eine Er. mäßigung erfahren, als nach dem Regierungsentwurf der Betrag ihrer Einkünfte, der jährlich 8000 M. überschreibet, zunächst mit 15 Prozent besteuert wird, während der bisherige Sag von 20 Broz. erst für die Einkommensbeträge Anwendung findet, die über 16-000 m. jährlich hinausgehen. Eine ganz unwesentliche Erlichte rung bringt ber Regierungsentwurf bei der Lohnsteuer. Hier soll für das vierte und jedes folgende Kind der Steuerfak statt bisher um 1 Broz. um je 2 Broz, cefenft werden. Diese Ermäßigung bedeutet naturgemäß eine Itarte Bevorzugung der Lohnsteuer pflichtigen mit hohen Einkommen. Denn ſie führt dazu, daß auch der Diretfor mit 8000 m. Jahreseintommen, wenn er nur 6 Stinder haf fteuerfrei bleibt. Dieses Unrecht gegenüber ben aering beföldeten Lohnsteuerpflichtigen ist um fo größer, als der Regierungsentwurf

Den gleichen Zweck wie die Entwürfe über die Einkommen­und Körperschaftssteuer verfolgt der Entwurf eines Gesezes über Bermögens- und Erbschaftssteuer. Das bisher grundsäglich maßgebende Bermögenssteuergeseß som 8. April 1922 und das Erbschaftssteuergesetz vom 7. August 1922 sind ebenfalls durch die Geldentwertung vollständig überholt. Der Entwurf will hier die notwendigen Menderungen durchführen. Bei der Vermögenssteuer interessiert, daß die Steuerpflicht im Gegensatz zur zweiten Steuernotverordnung auch wieder auf Ra. ausgedehnt worden ist, die durch die Stabilisierung wieder an Be pitalvermögen und den Besitz von Wohngrundstücken deutung gewonnen haben. Das Gesetz fieht eine allgemeine Freigrenze bei Vermögen bis zu 10 000 m. vor, wenn das letzte Jahreseinfommen 3000 m. nicht überstiegen hat. Diese Ein­tommensgrenze erhöht sich staffelweise, wenn der Steuerpflichtige zwei und mehr Kinder hat. Ist der Steuerpflichtige über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig, so bleibt er steuerfrei, wenn sein Ber­mögen 20 000 m, fein Gintommen 5000 Reichsmart- nicht übersteigt. Der Steuersatz soll für Bermögen bis zu 25 000 m. 0.3 Proz, bis 31 50 000 m. 0,4 Proz., über 50 000 m. 0,5 Proz. betragen. weitere Staffelung bis auf 0,75 Broz. foll wegfallen. Der. Entwurf hält an dem System der vierteljährlichen Vor­auszahlungen feft. Er sieht vor, daß die Bermögenszuwachs­steuer vorläufig außer Hebung gesetzt wird. Die Begründung, die dem Gesezentwurf beigegeben ist, rechtfertigt diese Maßnahme in Hinblick auf das Interesse der Volkswirtschaft an der Hebung des Spartriebs und der Förderung der Kapitalneubildung.

Die

Die Aenderungen des Erbschaftssteuergesetzes beziehen sich vor allem auf die Steuerpflicht und den Tarif. Künftig foll der über­lebende Ehegatte, der bisher in fast allen Fällen steuerfrei mar. nur dann steuerfrei sein, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind oder Entel leben., Sind dagegen Kinder nicht vorhanden, so wird der Ehegatte steuerpflichtig. Diese Bestimmung bedeutet nur eine ganz geringfügige Einschrän tung der Steuerfreiheit des Ehegatten, denn in den weitaus meisten Fällen hinterläßt der Erblasser Kinder. Der Regie­rungsentwurf berücksichtigt also teineswegs die sozialdemokratische Forderung, die Steuerpflicht des Ehegatten wieder ganz allgemein herzustellen, wie sie nach dem Erbschaftssteuergesetz von 1919 be­ſtand. Der Tarif der Erbschaftsiteuer iſt in ſeinen Grundsteuer­egen unverändert. geblieben. Dagegen ist die Progreffion etmas anders geftaltet worden. Er erhöht die Progression bei den nahnerwandten Steuerpflichtigen und hat fie bei bent ent fernteren Verwandten und den Richtverwandten ab. Er tommt da mit einer Forderung des Sachverständigengutachtens nach, bas pen geringfügigen Ertrag der gegenwärtigen deutschen Erbschaftssteuer por allem auf die Tatsache zurückführte, daß die Erbanfälle an nahe Berwandte zu gering belastet seien.

Eine wichtige Ergänzung erfährt der Gefeßentmurf über die Bermögens und Erbschaftssteuer durch den Entwurf eines Reichsbewertungsgesetzes.

In der Nach. ttagsfizung wies der Borsigende barauf hin, daß ter fozialdemokratischen Forderung auf Erhöhung des fteuer­Neumann in der Boruntersuchung gesagt habe, daß Brandler, freien. Cohnbetrags von 60 auf 100 m monatlich nicht statt. der Leiter der Politischen Abteilung der Zentrale, auch der Vor­gegeben hat. fizende des Fünfer- Kopfes gewesen fet. Weiter erflärte der Bor. Es bleibt hier lediglich bei der unzureichenden Regelung durch die fizende, daß sich in den Aften eine Abrechnung folgenden Inhalts Steuermilderungsverordnung. befinde: Die vom Genossen Sans" erhaltene Abrechnung über, Neben dem Steuerüberleitungsgefeß tritt die gegenwärtige Be erhaltene 1100 m. habe ich geprüft und in allen Teilen richtig bedeutung der Regierungsentwürfe für ein funden. 19. 1. 24. gez. riz". AngelL: Die Unterschrift stammt von Charpentier , dem ich Einkommen- und Körperschaftssteuergesetz über diese Auslagen aus den 500 Dollar Abrechnungen ablegte.- Der Angeklagte äußerte sich dann über die Bildung einer T.- Gruppe, zurüd. Diese Gefeßentwürfe sollen die Grundlage für eine ordnungs­Der Angeklagte äußerte sich dann über die Bildung einer L.- Gruppe, mähige Beranlagung der beiden Steuern schaffen und damit den für die er zunächst die Angeklagten Meus, Margies, Szon Zustand wiederherstellen, der bestand, bevor die alten gejeglichen und Boege durch Handschlag und Berlesung der Berpflichtungsunterlagen durch die Geldentwertung hinfällig geworden waren. Die formel berpflichtete. König fam erst später hinzu. Der Chauffeur Gesetzentwürfe begnügen sich aber nicht mit einer bloßen Wiederher Märsner gehörte offiziell nicht zur Gruppe. Borf.: Die Mitglieder hatten nun falsche Bässe und Ausweise. stellung, sondern fügen auch hier Angeft: Jawohl, wir erhielten sie von der Baßstelle der. Sentrale. Borf.: Sie sollen felbst an die Gruppe Munition und Pistolen ausgeteilt haben. Woher haben Sie die Waffen gehabt? Angefl.: Von dem Waffenleiter für Berlin- Brandenburg, dem Angeklagten Maner, der den Spitznamen Albert" hatte. Ferner habe ich mich direkt an die Abteilung für Waffen bei der Zentrale fommen von 8000 bis 16 000 m. steigt der Steuerfaß auf 15 Pro3 in die die einzelnen Wertobjekte nach Bodengüte, Lage, Klima, Ber

riftolen.

weitgehende Ermäßigungen der Steuerleistungen der Befihenden ein. So, wird der Tarif der Einkommensteuer, der vor der Geld entwertung nahezu 60 Broz im Höchstfalle erreichte, bis auf 35 Pro3. ermäßigt. Er sieht vor einen Steuerfag von 10 Broz. bei einem Einkommen bis zu 8000 M. Bei einem jährlichen Ein­

bei 16 000 bis 24 000 t auf 20 Broz., bei 24 000 bis 48 000 m. auf

gewandi und mit Pfaff verhandelt. Es handelt sich um Ortgies auf 35 Broz. Borf.: Die Munition dazu war zu Dumdum geschossen um­Angell: Die Spitzen der 0,9- mm- Patronen sind abgefeilt

gearbeitet.

worden.

Bori.: Hatten Sie denn feine Bedenken? Diese Dumdumgeschoffe riefen doch die grausamsten Berießungen hervor.

Angeti.: Ich hatte nie die Absicht, diese Munition zu gebrauchen. Borf: Wer hat die Abseilung vorgenommen? Angell.; Das weiß ich nicht. Ich glaube aber, Margies hatte den Rat gegeben.

Borf.: Sie sollen auch in Erwägung gezogen haben, nicht nur mit Waffen, sondern auch mit Giften zu arbeiten.

Angell: Von der Gruppe ist nie ein solcher Borschlag gemacht worden. Lediglich Helmuth" hatte gesagt, wir müßten unsere Tätigkeit mit allen Mitteln ausüben, mit Waffen, Sprengstoffen und Giften. habe daraufhin mit einer gewissen Eva", die zu cinem Chemiter Beziehungen hatte, gesprochen über Beschaffung von Giften. Sie hat mir Reagensgläser mit Typhus - und Ruhr bazillen übermittelt. Ich habe sie kennengelernt durch das weibliche Mitglied der Gruppe Cu".

Borf.: Was hat es mit dieser Qu" für eine Bewandtnis? Ungefl: Sie verrichtete schriftliche Arbeiten für die Gruppe. Wie sie eigentlich hieß, weiß ich nicht. Später habe ich gehört, fie heiße Luise Scheuer. Sie hat früher in der Zentrale gearbeitet. In welchem Raum fie in der Rosenthaler Straße befchäftigt war, weiß ich nicht. Sie hat auch im Landtagsgebäude in Dresden schriftliche Arbeiten ausgeführt, auch hat sie im Auftrag des Revolutions Tomitees gearbeitet.

Borf.: Auch in der Handelsmission? Angell.: Nein, aber in der Russischen Botschaft, wo sie zur Ber­fügung des Genoffen el muth" bzw. fetes Stabschefs stand. Sie hatte dort Befehle der M.- Abteilung abzuschreiben.

Borf.: Ift fie russische oder deutsche Staatsangehörige? Angefl: Lu" war deutsche Staatsangehörige. Nach ihrer eigenen Angabe stammt sie aus Bayern . Sie hatte Beziehungen zu dem Mitglied der Gruppe Heinz Neumann .

Landgerichtsrat Flögel: Heinz Neuman ist vor furzem in Wien verhaftet worden. Borf: Hatten Sie die Absicht, die Ruhr- und Typhusbazillen Angell: Eva" hat mir einen Vortrag über ihre Berwendbar­

zu verwerten?

25 Bros., bei 48 000 bis 98 000 m. auf 30 Broz. und über 98 000 m. Der Entwurf enthält ferner Bestimmungen über den Steuer. abzug vom Arbeitslohn und vom Kapitalertrage fomie über die Vor­die Bor: auszahlungen. In den Bestimmungen über die Lohnsteuer ist nichts gesagt, wie die Anrechnung des vollen steuerfreien Cohn­befrages bei Cohnausfall infolge Erwerbslosigkeit, Krankheit, Kurzarbeit, Streit, Aussperrung und bei den Saijongewerben geschehen foll.

Es scheint also, als ob die Regierung auch über diesen sozialdemo­

feit gehalten, daß man sie in Speisen auflösen und sie dem Be­treffenden beibringen kann.

Borf.: Sie sollen versucht haben, die tödliche Wirksamkeit an einem Kaninchen zu erproben.

Angefl: Ja, das stimmt, wir haben einmal mit einem Kaninchen experimentiert. Es wird schließlich festgestellt, daß mehrere Er­perimente vorgenommen worden sind, und zwar habe das Kaninchen später, nachdem Neumann vorher angeordnet habe, es solle vorher hungern, plöglich sowohl die Milch, wie auch das Kohlblatt mit den Bazillen gefressen. Darauf habe man das Tier ein paar Tage lang beobachtet und als es dann ruhig weiter lebte, habe Neumann ge­fagt, es werde 1000 Jahre alt.

7

Borf.: Jedenfalls steht fest, daß das Raninchen heute nod) lebt.( Große Heiterfeit.)

In große Erregung gerät der Angeklagte Neumann dann, als R.-A. Schinder unter Hinweis auf das Nichtvorhandensein von Quittungen für die für die Bazillen gezahlten Dollar den Verdacht ausspricht, daß Neumann sich dieses Geld in die Tasche gesteckt und dafür einen wertlosen Inhalt in die Reagensgläser getan habe. Der Angeklagte bezeichnet diesen Einwurf als standalös. Er habe niemals während seiner Parteitätigkeit Geld in seine Tasche gesteckt. Wäre dies der Fall gewesen, dann brauchte heute seine Frau nicht von früh bis spät in die Fabrik zu gehen. Er habe immer vorschriftsmäßig Abrechnung gehalten. Bors.: Auch für die Ampullen? Angekl: Ich brauchte nur anzugeben, daß ich das Geld für Material perwendet habe, ohne zu spezialisieren. Auf Befragen von R.- 2. Wolf erklärt der Angeklagte Neumann nochmals, daß feine Gruppe nie die Absicht gehabt habe, diese Bazillen tatsächlich zu verwerten, und auf die Frage, was er getan hätte, wenn Sto.

|

Die Höhe der Steuerpflicht hängt nämlich nicht nur pon der Höhe des Tarifs, sondern wesentlich pon der Schärfe der Bewertungs­vorschriften ab. Der vorliegende Entwurf sucht zweierlei au er reichen. Einmal will er den bisherigen Mißstand beseitigen, daß Reich, Länder und Gemeinden dasselbe Vermögen nach persie. denen Grundsäzen bewerteten und infolgedessen auch verschieden hoch belasteten. Grundsäglich sollen fünftig für alle drel Steuer­gläubiger die gleichen Bewertungsrichtlinien gelten. Daneben. ver. fucht der Entwurf aber vor allem die Bewertungsvorschriften der Reichsabgabenordnung in entscheidenden Punkten zu mildern. Das geschieht zunächst dadurch, daß sowohl bei landwirtschaftlichen als euch bei gewerblichem und bei Grundvermögen an Stelle des ge meinen Werts wieder der Ertragswert der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Die Ermittelung des Ertragswertes bei landwirt. schaftlichem Vermögen erfolgt nach Ertragstlaffent, Lehrs- und Absazverhältnissen eingereiht werden. Und zwar wird für den Bereich eines jeden Landesfinanzamts oder eines sonstigen einheitlichen Wirtschaftsgebietes eine Klaffe von Normalbetrie en ermittelt, an denen die Berhältnisse der anderen Betriebe bezüglich ihrer Einreihung in die Ertragsffaffen gemessen werden. Die nötige Wertermittlung nimmt die Steuerbehörde vor unter Mitwirkung eines Bewertungsbeirates, der beim Reichsfinanz­ministerium gebildet wird, und von Grundwettausschüssen, die für jedes Finanzamt gebildet werden. In ähnlicher Weise wird für die Ermittlung des Betriebsvermögens am Size eines jeden Finanz­amis ein Gewerbeausschuß gebildet,

blewsti ihm den direkten Befehl dazu gegeben hätte, meint er: Dann hätte ich das even verhindert.

Um 4 Uhr nachmittags wurde dann die Berhandlung auf Freitag früh 9 lhe vertagt. Der Donnerstag ist sizungsfrei, da einige Angeklagte als Zeugen in einem vor dem Süddeutschen Senat des Staatsgerichtshofs stattfindenden Prozeß auftreten müssen.

Bürgerblock- Taten.

Weimar , 11. Februar.( Eigener Drahtbericht.) Die Thüringische Regierung hat im Landtag. mitteilen lassen, daß in nächster Beit die Wohnung s3 wangs wirtschaft abgebaut und die Miete an den Friedensstand angepakt werden soll. In Thüringen werden jetzt 80 Proz. der Friedensmiete erhoben.

Die Pariser Verhandlungen.

Paris , 11. Februar. ( WIB.) Zwischen den Mitgliedern der deutschen und der französischen Handelsvertragsdelegation hat eine Besprechung stattgefunden, in deren Verlauf es nicht möglich war, eine geeignete Berhandlungsbasis zu finden. Es hat sich heraus­gestellt, wie große Schwierigkeiten noch zu überwinden sind, wenn bezüglich der Bestimmungen für das Handelsprovisorium und bezüg lich der Bestimmungen für den endgültigen Handelsvertrag eine Eini gung erfolgen foll. Unter diesen Umständen ist vorerst eine weitere Besprechung der beiden Delegationen nicht vereinbart worden. den Berhandlungen haben die Delegationsführer nicht teilgenommen.

An