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Bezüge der Notstandsarbeiter.

Um die Berechnung der Bezüge zu vereinfachen, hat der Arbeits­minister für die Reichsverwaltungsarbeiter, deren Be­

derjenigen Gesellschaftsklasse, die, als die sozial schwächere, an| Beitragshche on eine planmäßige Ansammlung von Rud. einer solchen ausgleichenden Gerechtigkeit" das größere Inter - lagen vor einer wesentlichen Besserung der Wirtschaftslage nit eile hat, heute also von der M a cht der Arbeitertlaffe. gedacht wird. Wollen wir die Beziehungen der Arbeiterklasse und ihrer Organisationen zur Sozialpolitik verstehen, so muß dieser Zug ihres Charafters fogar als der leitende Gesichtspunkt in den Bordergrund treten. In der Sozialpolitik spiegelt sich der Wechsel von Art und Intensität der Beziehungen" der Ge- züge fellschaftsklassen zueinander und zum Staat. Bemühen wir uns also, das Verhältnis der Arbeiterklasse zur Sozialpolitif zu ergründen, so haben wir es gleichzeitig mit jenen Beziehun­gen der Gesellschaftsklassen untereinander und des Staates zu ihnen sowie mit dem Wechsel in der Art dieser Beziehungen zu tun. Wie ein Wechsel in diesen Beziehungen stets auf einer Beränderung der sozialen Machtverhältnisse beruht, so wird eine Befferung der sozialen Machtstellung der Arbeiterklasse auch immer in sozialpolitischen Erfolgen zum Ausdruck

fommen.

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von 16 mit denen von 17 Jahren, die von 18 und 19 mit denen von

Gewerkschaftsbewegung

( Siehe auch 4. Seite Hauptblatt.)

Die Vaterländischen gegen Sozialgesehgebung.

bisher für jeden Jahrgang getrennt feſtgejekt waren, die schaftliche oder vaterländische Sozialgesetzgebung" wandet sens, 3usammenfassung der verschiedenen Altersklassen in drei Gruppen zugelassen. Danach können die Arbeiter 20 und die über 21 Jahre alten mit den 24jährigen und älteren zu fammengejagt werden. Das bedeutet für diese jüngeren Altersfiaffen eine fleine Erhöhung der zulässigen Höchst bezüge. Ferner mird darauf hingewiesen, daß bei Berechnung der Höchst. Grenze von 70 Proz. des Arbeitslohns auch die Ortszulagen eine geringe Erhöhung. der Verwaltungsarbeiter berücksichtigt werden können. Gleichfalls

Eine Reichsgesundheitswoche.

Dr. Erich Schmidt als Referent über das Thema: Gewerk­die Ratifizierung des Washingtoner Abkommens, um die soziale und wirtschaftliche Lage der Arbeitnehmerschaft nicht zu schädigen. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Möglichkeit der Neugründung von Erjag und Betriebstrantentassen zu schaffen, da folche fich als leistungsfähig erwiesen hätten. Man will also die 3ertrümmerung der Ortstrantenfaffen. Selbstverständlich lehnt die vaterländische Bewegung" auch die Um­wandlung der Erwerbslosenfürsorge in eine Arbeitslosenversicherung ab. Den Betriebsräten müsse eine ganz andere Stellung ein geräumt werden, damit sie in Betriebsvereinbarungen die Arbeitsbedingungen der Belegschaft mit der Werts= leitung regeln fönnen. Damit soll die Macht der Gemert­Im Reichstag soll nun schaften gelähmt und gebrochen werden. praktische Arbeit" geleistet werden, um die den Vaterländischen" aufgegebenen Unternehmerforderungen an sozialer Reaktion durch. zusehen. Der Reichstagsabgeordnete dams brachte es fertig,

die Behauptung aufzustellen, das Betriebsrätegesch fönne nur durch die vaterländischen Arbeitnehmervertreter und nicht durch Gewerk­schaftsvertreter seine Verwirklichung im Sinne des Gesetzgebers Sehnsucht nach Zentralarbeitsgemeinschaft.

Am Sonnabend murde der Geheimrat Prof. Dr. Boigt aus

Die Gemert­

Dabei verstehen wir unter Sozialpolitik die Gesamtheit der gesetzgeberischen Aktionen und Tatbestände, die auf alle Beziehungen eingehen, welche der Arbeiter als Der Hauptverband deutscher Krantentassen Träger der Arbeitstraft fnüpft- fei es zu seinen ist zurzeit mit der Drganisation einer Reichsgefimbheitswoche nach Berufskollegen und Klassengenossen in der Form der gewerk- englischem und amerikanischem Muſter beschäftigt. Der Haupt schaftlichen Organisation, sei es zum Besizer der Produktions- verband wird sich zu diesem Zwecke in den nächsten Tagen mit den mittel und damit zur Volkswirtschaft in Form des Arbeits - großen Krantentaffen ins Einvernehmen jegen, ebenso mit den Ge­verhältnisses. Zur Sozialpolitik rechnen wir ferner alle Be- fellschaften zur Bekämpfung der Geschlechtsfrankheiten zur Be­strebungen und. gefeßlichen Maßnahmen, die von der sozialen tämpfung der Tuberkulose, des Affoholismus, weiter mit den Lage diefes im übrigen besiglosen Besizers der Arbeitskraft Richtungen, den Sport, Spiel- und Turnverbänden, den Organi Arbeiterparteien und Gewerkschaften der verschiedensten politischen ausgehen und der sich aus dieser Lage ergebenden schwächeren fationen für Boltsaufklärung, insbesondere auf hygienischem Ge- Frankfurt a. M. als Vorfämpfer einer gelben Werksgemeinschaft wirtschaftlichen Position Rechnung tragen. Sozialpolitik um- biete, Bodenreform- und Siedlungsgesellschaften, den Aerzten und begrüßt, worauf Geisler über Zentralarbeitsgemeinschaft zwischen faßt also das gesamte Gebiet vom Roalitions Gesellschaften für öffentliche Gesundheitspflege, furz, mit allen Ein- Arbeitgeber- und Unternehmerverbänden redete. recht über die Sozialversicherung bis zu den richtungen, die sich mit den Problemen der Ertüchtigung und Wieder- fchaftsführer hätten die frühere Arbeitsgemeinschaft, in die die Gelben legten Rechten und Pflichten des einzelnen Arbeiters oder An- aufrichtung unserer durch den Krieg zufammengebrochenen Bolfs nicht aufgenommen wurden, nur dazu benügen wollen, um von den gestellten und Unternehmers hinsichtlich des Arbeits gesundheit befaffen, um in Gemeinschaft mit allen diesen Institutio- Unternehmern das Wirtschaften zu lernen, um dann die Unternehmer vertrages . nen für Ende März dieses Jahres eine solche Reichsfortzujagen und die Macht an sich zu reißen. gesundheitswoche zu inszenieren. In dieser Woche sollen in ganz Deutschland , bis in das kleinste Dorf hinein, Vorträge ver­anstaltet werden, under hinzuziehung von Ausstellungen, Filmvor führungen, Sport, Spiel- und Turndarbietungen, die alle der Ver­breitung hygienischer Voltsaufklärung dienen, neben den Forderun­gen der öffentlichen Gesundheitspflege auch die private Gefundheits­pflege propagieren, das hygienische Gewissen der Menschen im allge­meinen wie im Einzelinteresse schärfen, aber auch in Form von Refolutionen sich ebenso an die Reichsregierung wie die Regierungen der einzelnen Länder und der Kommunen wie cn alle Parlamente wenden, um in erhöhtem Maße wohlverstandene Menschenökonomie und Bevölkerungspolitik gerade jetzt nach dem Kriege zu betreiben. und Bevölkerungspolitik gerade jetzt nach dem Kriege zu betreiben. In England und Amerita hat man mit solchen nationalen" Gesundheitswochen die besten Erfahrungen gesammelt. Auch in Deutschland wird man den Verfuch machen müssen, das ganze Bolt aufzurütteln, um es allmählich dahin zu bringen, sich in ganz ande rem Maße, als das bisher der Fall gewesen, um die Probleme der Gefundung und Gesunderhaltung der breiten Massen des Volkes zu fümmern.

Somit ist der Gesichtskreis der Sozialpolitik identisch mit dem Wirkungskreis dessen, was wir Arbeitsrecht oder mit einer Bezeichnung, die der tieferen Bedeutung des modernen Arbeitsrechts besser gerecht werden dürfte Sozialrecht nennen.

" Zu dem Arbeitsrecht gehört daher auch die Borbereitung des Arbeitsvertrages: Arbeitsbeschaffung, insbesondere Arbeitsvermitt­Jung, die Arbeitnehmerschutzgesetzgebung, die Arbeitsverfassung, Rechtsprechung und Schlichtung in Arbeitsstreitigkeiten und schließ lich Ersaz der Arbeitsmöglichkeit bei Arbeitsmangel oder Arbeits­unfähigkeit durch Erwerbslofenunterstügung und Sozialversicherung." ( Groh: Deutsches Arbeitsrecht, Seite 17.).

Nehmen sozialpolitische Bestrebungen die Form des Rechts an, so entsteht Arbeitsrecht oder Sozialrecht, so daß ouch Arbeitsrecht aus den Beziehungen der Gesellschaftsklassen zueinander und zum Staat entspringt und seine konkrete, ge­fegliche Gestalt empfängt von den sozialen Strukturverhält niffen. Auch im Werden des Arbeitsrechts spiegelt sich der Wechsel von Art und Intensität dieser Beziehungen, spiegelt fich der Wandel der sozialen Struktur- und Machtverhältnisse, der öffentlichen Geltung der Gesellschaftsklassen und ihrer Organisationen. Wollen wir also das Wesen des Arbeitsrechtsreise wie der Sozialpolitik und vor allem das Verhältnis der Arbeiterklasse zu ihnen im Verlaufe ihrer Entwicklung erkennen, so müssen wir, wie Sinzheimer es ausdrückt, nach den bemegenden Kräften des Rechtslebens forschen". Gehen wir so vor, dann finden wir, daß vor und hinter jedem Rechtsvorgang( oder jeder Berwirklichung fezialpolitischer Bestrebungen in gesetzlicher Form) eine be­stimmte soziale Struktur wirkt, die ihn auslöft". Diese foziale Struktur ist die feste Form gleichmäßiger sozialer Vorgänge. So wirkt sie anonym als die erzeugende Kraft des fonfrenten Rechtsgeschehens".( Sinzheimer : Ueber soziologische

und dogmatische Methode in der Arbeitsrechtswissenschaft.

Arbeitsrecht IX. Spalte 190.)

Berfolgen wir die Beziehungen zmijchen Sozialpolitik und Arbeiterbewegung, so entkleiden wir diese erzeugende Kraft" gleichzeitig ihrer Anonymität und nennen sie beim Namen: es ist die Arbeitertlasse, die vermöge der Kraft ihrer Organisationen das ihrem sozialen Bedürfnis gemäße soziale Recht schafft, sei es tämpfend gegen Unter­nehmertum und Staatsgemalt, sei es gestaltend vermöge ihrer Teilnahme an der Berfügung über die Staatsgewalt.

Wenn wir den Arbeitsgemeinschaftsgedanten nicht hochgehalten hätten, erzählte Geisler, läge er heute zerschmettert am Boden, und der Klassenkampfgedanke, ber legten Endes ein Kampfwerkzeug der Entente ist, mürde uns vernichten... Heute zwingen wir mit unserem Willen die Unternehmer wie die Gewertschaften, es sich zu überlegen, ob der gegenseitige Rampf für beide Teile vorteilhaft ist. Borsig hat es deutlich ausgesprochen, daß die Unternehmer nur mit einer Arbeitnehmervertretung ver­handeln und arbeiten können, wenn auch die nationalen Arbeit­nehmerverbände gleichberechtigt dabei sind."

Der deutsche( christliche) Gewerkschaftsbund habe den Anschluß der Vaterländischen gewünscht, die jedoch ihre Selbständigkeit wahren mollten. Neu ist für unsere Leser sicherlich,

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was Geisler enthüllt":

Der Wiederaufbau nach der Inflation war äußerst schwer. Die freien Gewerkschaften waren aber im Befiz der politischen Macht. Riesige Mengen von Geldern sind an die Gewerk­schaften von den verschiedenen Ministerien ge= geben worden. Da würde ein neuer Korruptionsherd aufzu= deden sein.( Hört! hört!) Als beim Eingriff der bürgerlichen Re­gierung dann die Nabelschnüre der Gemerfschaftstassen zu den Staatstassen abgeschnitten murden, sprang sofort das internationale Kapital bei. Auch die christlichen Gewerkschaften haben, das fönnen wir nachweisen, Hunderttausende von Gold­mart in ihre Rajien betommen. In dieser Zeit waren wir auf uns allein gestellt. Die christlichen Gewerkschaften wollten mit uns arbeiten, wenn wir uns Herrn Stegerwald unterstellten, also

Das amerikanische Alkoholverbot. Dr. Alice Salomon , die im vorigen Jahr eine Studien nach den Bereinigten Staaten gemacht hat, schreibt in einem Auffoh über die dortige Wohlfahrtspflege in der Sozialen Praxis": Man fann fich mit ameritanischer Wohlfahrtsarbeit nicht beschäftigen, ohne menigstens mit einem Wort das Alkohol verbot zu berühren, dessen Erfolg der gesamten sozialen Fürsorge ein anderes Gepräge gegeben hat. Es gibt feinen Sozialarbeiter in Amerita, der nicht die Wirkungen der Prohibition un endlich hody ftellt, der nicht davon überzeugt ist, daß die wirtschaften international perbündet gewesen. Im Augenblick ist der Ge­dhaftliche Rage der arbeitenden Bevölkerung fich schnell ge= euchen eingedämmt worden sind, daß die Prohibition nicht hoben hat, daß Laster, Berbrechen, Armut und Seuchen eingedämmt worden sind, daß die Prohibition nicht nur eine soziale Revolution, sondern eine soziale Tat bedeuiet."

Rechtsausbildung und Jugendwohlfahrt.

Ministerialrat Dr. Hans Maier über die bisherigen Ergebnisse der In der Deutschen Juristen- Zeitung" berichtet der Dredener ininisterium angeregten Einführung der Referendare in im vorigen Jult vom fächsischen Arbeits- und Wohlfahrts die Jugendwohlfahrtspflege. Seitdem haben in einer Reihe fächsischer Städte Vorträge über die Arbeit der Jugendämter, namentlich in Berufsvormundschaft und Fürsorgeerziehung, statt gefunden. Die Stadt Dresden hat Führungen veranlagt. In Chemnik wird eine größere Anzahl Referendare je 4 Bochen lang in den Nachmittagsstunden im Jugend- und Bohlfahrtsamt be­schäftigt. Der Einsender, der für manche Orte des Reichs mangelndes

Herrn Imbusch vom Reichsbanner Schwarz- Rot- Gold die Hand reichten. Dann wären wir mit den chauvinistischen Entente- Gemert­dante einer Zentralarbeitsgemeinschaft

außerhalb aller Diskussion.

Die Vorausseßung für unsere Beteiligung war der Austritt der freien und der christlichen Gewerkschaften aus den internationalen Bündnissen."

Die Möglichkeit einer Zentralarbeitsgemeinschaft ohne uns be­ſteht augenblicklich nicht. Aus der nationalen Arbeitsgemeinschaft würde eine gewaltige Stärkung auch der freien Gewerfjd; aften er­wachsen. Unser Versuch ist

ins Waffer gefallen.

Die freien Gewerkschaften treten uns verhältnismäßig anständiger gegenüber als die fich christlich nennenden Gewerkschaften. Den Sozialdemokraten fann man viel mehr achten, weil er ein

Gegner mit offenem Bisier ist; der Kommunist viel: leicht noch mehr. Aber was sich christlich- nationale Gewerkschaften nennt, ist zum Teil dasselbe wie die roten Gewerkschaften, aber noch

Reichsgefahrengemeinschaft in der Erwerbs- Busammenarbeiten zwischen den Gerichten und den Jugendwol vertappt."

losenfürsorge.

fahrtsämtern feststellt, betont die unbedingte Notwendigkeit dieser Ausbildung, damit die jungen Juristen über die Wirkung der fünftig beres unterrichtet werden. von ihnen zu fassenden Beschlüsse über Fürsorgererziehung und an

Dieses Borgehen der sächsischen Behörden ist zu begrüßen. Die zuständigen Reichsstellen sollten die Nachahmung dieses Bei­spiels in allen Ländern in die Wege leiten.

Kleine Nachrichten.

Das Arbeitsministerium hat den Entwurf einer Ausführungs: verordnung veröffentlicht, die einer Ausgleichung der Belastung der einzelnen Gebiete dienen soll. Die Begründung weist auf die großen Unterschiede der Lait hin; gab es doch in den einzelnen Ländern am 1. Dezember vorigen Jahres 0,9 bis 11,3 Arbeitslose auf 1000 Einwohner. wobei das besetzte Gebiet am schwersten leidet. Die geregelte Hilfe, die den Erschütterungen des Arbeitsmarkts gemachfen sein soll, bedarf der breitesten Grundlage. Troßdem, und iroh ber Betonung der wirtschaftlichen Berflochtenheit der einzelnen Länder, Berschmelzungsverhandlungen zwischen den internationalen die keine geschlossenen Arbeitsmärkte sind, wird von der Erhebung fozialpolitischen Gesellschaften haben, wie die Soziale Braris" be einheitlicher Beiträge abgesehen. Das Interesse der richtet, stattgefunden und scheinen aussichtsvoll. Am 8. Dezember einzelnen Bezirke an niedrigeren Beiträgen jolle nicht ertötet werden. murde in Basel die Sagung für eine einheitliche Internatio­Doch sieht es aus, als ob der Verzicht auf diese einfachste und geworfen, die am 16. Januar in einer Sigung in Frankfurt a. M., an nale Bereinigung für sozialen Fortschritt" ent­echteste Regelung auch ein Stück der heute wieder in Aufnahme der Bertreter aus Deutschland , Desterreich, Tschechoslowakei , Schweiz , fommenden Zugeständnisse an die einzelstaatliche Souveränität" darstellte. Helland, Belgien , Frankreich , Großbritannien und Finnland teil­nahmen, angenommen wurde. Es handelt sich um die Vereinigun­gen für gefeßlichen Arbeiterschus, zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und das Komitee für Sozialver Arbeitslosigkeit und das sicherung. Anläßlich der Feier des 25jährigen Bestehens der erstgenannten Bereinigung, die Ende September in Bern stattfinden soll, wird voraussichtlich die Verschmelzung erfolgen. Einige Landessektionen haben sie bereits wollzogen.

Die zuläffige Höchstleistung beträgt heute 3 Proz. des Grund lehns, wovon Arbeiter und Arbeitgeber je die Halste zahlen. Der wirklich erhobene Beitrag bewegt sich im allgemeinen zwischen 1 und Proz. Der Entwurf sieht dazu die Erhebung eines Aus= sleichszuschlags vor, der nicht mehr als Proz. des Grund­Ichns betragen darf. Bu zahlen ist er nur in denjenigen Bezirken von Arbeitsnachweisämtern, in denen der Beitrag unter dem Dom Berwaltungsrat des Reichsamts für Arbeitsvermittlung als erforder= lich erachteren Reichsdurchschnittssage liegt. Er darf den Unterschied zwischen diesem Gaze und dem im Bezirk erforderlichen Beitragsjaße nicht übersteigen. Bei dem letzteren eingerechnet sind auch die Beiträge, die der Bezirk etwa bereits als Ausgleichszufajlag an ein Landesamt oder falls mehrere Landesämter bestehen on eine Landesausgleichstaffe abführt. Eine solche ausse besteht für Preußen. In diesem Falle wird der vom Reich zu gewährende Ausgleichszuschuß an überdurchschnittlich bedachte Be­zirke um den Betrag gefinzt, der ihnen vom Landesamt oder der Landesausgleichstajje zusteht. Boraussetzung des Anspruchs auf Zu schuß ist weiter, daß alle dem betreffenden Landesverband( d. i. in Breußen im allgemeinen die Provinz) angehörenden Bezirke von Arbeitsvermittlungsämtern mindestens den Reichsdurchschnittssak erheben. Die Entscheidung über die Zuweisung der Zuschüsse steht dem Verwaltungsrat des Reichsamts zu, in dem Arbeiter und Arbeil­geber verireten fint.

Es muß sich zeigen, ob diese Reichsgefahrengemeinschaft, die von fer Sozialdemokratie längst gefordert wurde, mit ihrer Begrenzung des Ausgleichszuschlags auf den geringen Betrag von ¼ Broz. im­stande sein wird, eine genügende Ausgleichung der Loften auch in Seiten noch stärferer Inanspruchnahme der Erwerbslosenfürsorge herbeizuführen. Zumal auch im Fall vorübergehend überschüffiger

Die Hoffnung auf eine 3entralarbeitsgemeinschaft zwischen ihnen und den Unternehmern geben die Baterländischen noch nicht auf. In einem weiteren Referat über Bildungsarbeit" jagte Geisler zum Schluß:

Wir müssen die margistischen Eierschalen loswerden und dent Arbeitern das ihnen von den Marristen vor den Kopf genagelte Breti abreißen."

Die Baterländischen" genießen in den Reihen aller vernünftigen und anständigen Arbeitnehmer ein solches Maß verdienter Miß­achtung, daß sich eine fritische Würdigung ihrer Wochenreden er­übrigt. Die verieumderische Behauptung, die freien Gemertschaften hätten Gelder von anderen Stellen in der Inflationshochflut von als von ihren Mitgliedern und ihren ausländischen Bruderverbänden erhalten, steht auf gleicher Stufe der Unwahrheit wie das von Geisler erfundene Handgeld für die Reichsbannermitglieder.

Die Bezüge der Notftqudsarbeiter.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, gibt der preußische Minister für Volkswohlfahrt in einem Erlaß ein Schreiben des Reichsarbeitsministers befannt, in dem auf die Erschwerung des Berechnungsverfahrens der Bezüge der Notstandsarbeiter hingewiesen wird, die dadurch entstehen, daß der Tarif der Reichsverwaltungs­arbeiter besondere Lohnfäße für jebe einzelne Alters= laffe vorsieht. Der Minister erklärt sich daher mit einer 3 u- verstanden etwa in der Art, daß für die Arbeiter im Alter von 16 und 17 Jahren in Zukunft die Höchstgrenze gilt, die jetzt für die Bezüge der 17jährigen besteht, für die Arbeiter im Alter van 18 bis 20 Jahren die bisherige Höchstgrenze für die 21jährigen, für die Arbeiter im Alter von 21 und mehr Jahren die bisherige Höchstgrenze für die 24jährigen und

Sernalberatungsfftellen. Eine Einrichtung von höchfter fozial­hygienischer Bedeutung ist in Hamburg geschaffen worden. Im Zusammenfassung der Altersklassen in drei Gruppen ein­fammenwirten des Arbeitsamtes mit Aerzten, Rechtsanwälten, Pädagogen, Sozialberaterinnen und der Allgemeinen Ortsfranten­faffe sind dort Sexualberatungsstellen ins Leben getreten. In diesen Beratungsstellen wird über alle Fragen einer gesunden Serual­hygiene gegen geringfügiges Entgelt von nur 30 Pf. Auskunft

erteilt.

Die Beitragsleistung der Erwerbslosenfürsorge und die Haus­gehilfen. Bisher mußten die Hausgehilfen ebenso wie der größte Teil der übrigen Arbeitnehmer Beiträge zur Erwerbslosenjürsorge leisten. Seit dem 1. Dezember 1924 ist das anders geworden. Hausgehilfen find durchweg von der Beitragsleistung befreit. Es bedarf dazu nur eines Antrages bei der zuständigen Krantentasse, der vom Arbeitgeber und von dem Hausgehilfen zu unterzeichnen ist. Die Vordrucke zu den Aufträgen sind bei den Krankenkassen er­hältlich..

Die Einkommensgrenze für die Krankenversicherungspflicht der Betriebsbeamten, Argestellten usw. somie der Hausgewerbetreibenden ift mit Wirkung vom 12. Januar an auf jährlich 2700 tarf erhob: worden. Sie bezeichnet zugleich die Grenze des Gejantjairecein temmens, bis zu dem der Beitritt zur freiwilligen Bersicherung fäffig ift.

älteren Arbeiter.

Willkürliche Leibesvifitationen.

Selbst wenn man dem Arbeitgeber ein gemisses Recht zugestehen roollte, sich durch gelegentliche Revisionen vor Diebstählen zu sichern, wird man die Berechtigung zu millkürlichem Borgehen bestreiten müssen. Zumal in Fallen wie dem folgenden. In der Bellevue­Konditorei am Potsdamer Play( 5otelbetriebs- A.- G.) scheint man in jedem Angestellten einen Dieb zu sehen. Am Donners­tag, den 29. Januar, als die Angestellten nach Beendigung ihres Dienstes nach 1 1hr nachts nach Hause gehen wollten, wurden fie angehalten zu einer hochnotpeinlichen Untersuchung, die von einem Kontrolleur und einer Kontrolleurin in Gegenwart des Geschäfts­führers vorgenommen wurde. Die weiblichen Angestellten mußten fich bis aufs hemd ausziehen. Die Untersuchung währte