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1. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 107.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

:

87. Sigung vom 8. Mai. 1 Uhr. Am Bundesrathstische Fürst zu Hohenlohe, Nieber ding, v. Köller, Schönstedt  , Bronsart von Schellendorf  , später auch Graf v. Posadowsky, Graf Lerchenfeld und sehr zahlreiche Kommissare.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Gesetz­entwurfs betreffend Aenderung und Ergänzung des Strafgesebuches, des Militär Strafgesey­buches und des Gesezes über die Presse. Die Berathung beginnt auf Vorschlag des Präsidenten v. Buol mit§ 111, welcher nach dem Vorschlage der Kom­mission lautet: " Wer auf die im§ 110 bezeichnete Weise zu Begehung einer strafbaren Handlung auffordert, ist gleich dem Anstister zu be­strafen, wenn die Aufforderung die strafbare Handlung oder einen strafbaren Versuch derselben zur Folge gehabt hat.

Ist die Aufforderung ohne Erfolg geblieben, so tritt Geld­strafe bis zu 600 M. oder Gefängnißstrafe bis zu einem Jahre und, sofern es sich um die Aufforderung zu einem Verbrechen handelt, Gefängnißstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis 31 2000 m. ein. Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher auf die im§ 110 bezeichnete Weise zu einem Verbrechen( zum Ehe­bruch oder) zu einem der in den§§ 115, 124, 125, 166, 167, 240, 242, 305, 317, 321 vorgesehenen Vergehen dadurch anreizt, daß er eine solche Handlung anpreist oder rechtfertigt. Die Strafe darf der Art oder dem Maße nach feine schwerere sein, als die auf die Handlung selbst angedrohte.

Donnerstag, den 9. Mai 1895.

unverblümt

12. Jahrg.

Auge hatte und deshalb vor allem die Abschnitte VI und VII Rolle spielt, als in anderen Ländern. Es liegt auch gar nicht im Theil 11 des Strafgesetzbuchs in den Kreis ihrer Vorschläge zog, Interesse der sozialdemokratischen Partei, den gegenwärtigen Staat erstrecken sich die Aenderungen der Kommission vorzugsweise auf umzustürzen. In der Kommission aber waren diejenigen, welche das Gebiet der strafbaren Handlungen gegen Religion und Sitte fich als die tüchtigste Stüße von Thron und Altar darstellen, be­( Abschnitt Xl und XIII des Strafgesetzbuchs), ja, sie wollen müht, den Sozialdemokraten nachzuweisen, daß das Gegentheil in diefes Gebiet noch erweitern. Dagegen find gerade diejenigen ihrem Interesse läge. Bestimmungen, die auf die Festigung der Staatsordnung, der Man sollte den naturgemäßen Gang der Entwickelung nicht Staatsgewalt bezug haben, ziemlich stiefmütterlich behandelt. unterbrechen durch solche Geseßgebung, welche die Meinungs­So hat die Kommission in§ 111 die Verherrlichung des freiheit stört. Auch auf anderem Gebiete wäre es wünschens­Widerstandes gegen die Staatsgewalt, die recht eigentlich in den werth, daß der Bürger sich etwas stärkere Nerven anschafft. Rahmen dieses Gesetzes gehört, beseitigt dadurch, daß sie die Ohne das ängstliche Bürgerthum wäre die Bezugnahme auf den§ 113 des Strafgesetzbuchs gestrichen hat. Sozialdemokratie niemals mit ihrem Erfolge Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß der Reichstag   diesen so weit gekommen, wie sie gekommen ist. Ich Paragraphen wieder einsetzen wird, um so mehr als es sich ja kann daher nur auf das dringendste rathen, die gesammte Umsturz­nicht um passiven Widerstand handelt, sondern nur um den vorlage, zunächst jedenfalls den§ 111 abzulehnen.( Zustimmung Widerstand mit Gewalt, Bedrohung und thätlichem Angriff. links.) Eine Ausscheidung dieses Paragraphen würde eine Schwächung Abg. v. Manteuffel( t.): Die Ausführungen des Abg. Barth der Vorlage mit sich bringen, die sehr zu bedauern wäre. find meist schon in der Kommission vorgebracht worden; ich fann Was nun den zweiten Theit des§ 111 anbetrifft, so kann daher die Widerlegung den Mitgliedern der Kommission über ich in dem Vorschlag der Kommission feine Verbefferung er- laffen. Die legten Ausführungen zwingen mich aber, auf die kennen. Die Vorlage will den treffen, der vor der Deffent felben einzugehen. Er hat, wenn ich nicht irre, gesagt, ob wir lichkeit Verbrechen und Vergehen anpreist, dieselben als erlaubt es für wünschenswerth halten, wenn die Most'sche Freiheit" hier darstellt, sofern die hieraus sich ergebende Verwirrung des im Reichstage ausgelegt würde. Hier im Reichstage würde das Rechts- und Sittlichkeitsgefühl die Gefahr in sich trägt, daß Auslegen der Freiheit" von einem gewissen Vortheil sein, Soldaldemokraten würde das recht unbequem die Neigung zur Begehung ähnlicher strafbarer Handlungen denn den wenn die flare Darlegung Most' schen hervorgerufen oder gesteigert wird. Die Kommission will aber sein, Darlegung der tage treten würde. au nur dann strafen, wenn der Thäter andere zur Begehung Bestrebungen strafbarer Handlungen arcereizt hat. Darin sehe ich eine Ab- Würde aber die Freiheit  " ungehindert gelesen von aller Welt, schwächung des Gesetzes, zu der ich kein genügendes Motiv er- so würde daraus eine große Schädigung entstehen. Daher hätte Herr Barth lieber das nicht sagen sollen.( 3uruf des Abg. Hierzu liegen folgende Anträge vor: Ebenso halte ich es juristisch nicht zu rechtfertigen, wenn die Barth: Das habe ich auch gar nicht gefagt!) 1. Vom Abg. Barth( frs. Vg.): Der Reichtags wolle be- Anpreisung von Handlungen mit Strafe bedroht wird, die, wenn Herr Barth meint, die Sozialdemokratie sei eine reformatorische schließen: im§ 111( der Kommissionsfassung) a) die SS 201, 205 auch fittlich zu verurtheilen, dennoch nach dem geltenden Recht Partei geworden. Das bezweifle ich und mit mir ein großer ( welche das Duell betreffen) vor§ 240 einzufügen; b) statt der nicht strafbar sind. Theil des deutschen   Volkes.( Sehr richtig! bei den Sozial­Worte: Gleiche Strafe trifft denjenigen ( bis) an- Im übrigen kam ich mic, was den§ 111 betrifft, dem An- demokraten.) Wenn die Sozialdemokratie auch jetzt eine bürger­preist oder rechtfertigt: zu feyen: Gleiche Strafe trifft denjenigen, trag der Herren Abgeordneten v. Levehow und Genoffen an- liche Tendenz angenommen hat, so ist die Gefahr da weil sie welcher auf die im§ 110 bezeichnete Weise ein Verbrechen oder schließen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich über eine Form durch nur gesteigert, sich ein Deckmäntelchen eines der in den§§..... vorgesehenen Vergehen in der Ab- des Gesetzes zu verständigen, die der Regierung die Mittel an zur Täuschung der Unbefangenen umgenommen hat. sicht anpreist oder als erlaubt darstellt, dadurch zur Begehung die Hand giebt, revolutionären Bestrebungen mehr als bisher mit fichtig genug find die Herren; mit ihren eigentlichen Tendenzen der bezeichneten strafbaren Handlungen anzureizen. der nöthigen Kraft entgegen zu treten. treten sie nicht hervor, so lange sie dieselben nicht ausführen 2. Von den Abgg. v. Levehow( dk.) und Genossen: Den Abg. Barth( frs. Vg.): Die elegische Kritik der Kommissions- tönnen. Dann werden aber Herrn Barth die Augen übergehen. Absatz 2 des§ 111 des Strafgesetzbuches durch d, lgende Be- beschüsse seitens des Reichskonglers fann uns nur erfreulich er-( Seiterkeit links; Zustimmung rechts.) Ich bin der Ueberzeugung, stimmungen zu erseyen: Ist die Aufforderung Tyne Erfolg ge- fcheinen; hoffentlich verzichtet die Regierung, wenn diese Vorlage daß deshalb in Deutschland   vom Anarchismus blieben, so tritt Geldstrafe bis zu fechshundert Mark oder Ge- abgelehnt ist, nicht blos für jetzt, sondern für die Dauer auf ähnliche weniger zu spüren ist, als anderwärts, weil das deutsche fängnißstraße bis zu einem Jahre und, sofern es sich um die Vorlagen. Es scheint ja auch bei den einstigen Freunden der Volk noch zu sehr als ein christliches Volk fühlt, an der Aufforderung zu einem Verbrechen handelt, Gefängnißstrafe Vorlage allmälig der Gedanke durchgedrungen zu sein, daß die Liebe zu Gott und zum Heiland und an der Monarchie bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu zweitausend Vorlage nicht Gefeß werden dürfe. Der Fortschritt der Mensch- fest hält. Auch die intatte Armee ist ein mächtiger heit wird allerdings durch dieses oder ein ähnliches Gesetz nicht Schutz gegen die Anarchie. In keinem anderen Laude Die im vorigen Absah angedrohten Erasen treffen auch aufgehalten werden, aber wenn man dieser Ueberzeugung ist auch für die ärmeren Voltstlassen in der denjenigen, welcher auf die im§ 110 bezeichnete Art ein Ver- ist, dann sollte man auch nicht einmal den Versuch Art Fürsorge getroffen, wie in Deutschland  , brechen, den Ehebruch oder eines der in den§§ 113, 114, 115, machen, den Fortschritt der Menschheit durch diese und und diese positive Fürsorge hält den Anarchismus fern. 124, 125, 240, 242, 305, 317, 321 vorgesehenen Vergehen in einer ähnliche reaktionäre Maßregeln aufzuhalten. Weise anpreist oder rechtfertigt, die geeignet ist, andere zur Be­gehung solcher strafbaren Handlungen anzureizen. Die auf grund der beiden vorhergehenden Absätze zu ver­hängenden Strafen dürfen jedoch der Art oder dem Maße nach teine schwereren sein, als die für die Handlung selbst an gedrohten.

Mark ein.

Die§§ 166 und 167 waren in der Vorlage nicht enthalten; sie betreffen die Gotteslästerung, die Beschimpfung der Kirche, die Störung und Behinderung des Gottesdienstes. Die übrigen Paragraphen betreffen( 115) die öffentliche Zu­fammenrottung;( 124 und 125) die Anreizung zu Gewaltthätig­feiten;( 240) Bedrohung mit einem Verbrechen;( 242) den Dieb­stahl;( 305) Berstörung fremden Eigenthums 2c.;( 317) Berstörung von Betriebsanlagen der Telegraphen und( 321) Zerstörung von Schleusen, Dämmen 2c. Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe- Schillingsfürst  : Meine Herren, gestatten Sie mir, gleich zu Beginn der Diskussion über § 111 einige allgemeine Bemerkungen zu machen. Ich thue dies, um meine Ansichten vom allgemeinen Gesichtspunkte aus gleich zusammenzufaffen, um bei den einzelnen Paragraphen Wieder holungen zu vermeiden.

fennen fann.

Vor

Die Bestimmungen nach militärischer Rich= tung hin befriedigen uns in teiner Weise. Gin Gutes hat die Vorlage gehabt, daß sich mehr und mehr die leberzeugung Bahn bricht, daß, wenn man den subversiven Tendenzen beikommen will, man schwerlich auf dem Gebiete des gemeinen Rechts vorgehen fann. Diejenigen, welche inuner gegen Ausnahmegesetze geeifert haben, verhalten sich jetzt am ab lehnendsten gegen die Vorlage. eines

Herr Barth ging von dem Gedanken aus, daß unsere Richter eine Jm§ 111 ist die Erhöhung der Strafbestimmungen für die ganz jämmerliche Klasse von Menschen sei, daß ihnen die Fähig Aufforderung zu Verbrechen und Vergehen, wenn sie ohne Erfolg feit zum richtigen Urtheil fehlt.( Widerspruch links.) Bei jedemt geblieben ist, eine unerhebliche Sache, denn es sind nur wenige Paragraphen des Strafgesetzbuches tann dasselbe geltend gemacht Fälle dieses Vergehens vorgekommen. Bedenklicher ist aber der werden, was Herr Barth angeführt hat. Ich bitte um die An­Rest des§ 111, auf welchen die Kommission viel Zeit und große nahme unseres Antrages und habe die Erklärung ab Mühe verwendet hat. Was heißt: zu einem Vergehen dadurch zugeben, daß falls unser Antrag nicht an anreizen, daß man eine solche Handlung anpreist oder recht genommen werden sollte, wir nicht in der Lage fertigt." Soll das gegenüber der Regierungsvorlage eine fein würden, für den§ 111 zu stimmen, und nicht würden wir auch in der Milderung sein? Soll die Anpreisung nur dann bestraft damit mie werden, wenn Das darin ein Anreizen liegt? würde Lage sein, für das Gefeß, es sich stimmen. Wir nahezu identisch mit dem Antrage der Konservativen fein. ferner gestalten würde, zu der Umsturz vorlage Danach würde also nicht jede Anpreisung strafbar sein, sondern sind niemals Freunde nur diejenige, welche geeignet ist, aufzureizen. Dadurch verliert gewesen, weder in der Faffung wie sie vorgelegt, noch wie sie die Bestimmung aber jedes objektive Merkmal und es bleibt aus der Kommission hervorgegangen ist. alles dem subjettiven Ermessen des Richters überlassen. Wir erwarteten noch andere Gesetze von seiten der vers Darin liegt das schwerste Bedenken. Da muß der Richter bündeten Regierungen, die uns in Aussicht gestellt waren. Ich prüfen, wie der Kreis der Zuhörer oder Leser beschaffen war; erinnere nur an das Börsenreform- Gefeß, welches wir heute ferner ob der Thäter der That verdächtig ist oder ob man von noch nicht haben, ferner an das Gesetz wegen des unlauteren ihm annehmen kann, daß er keine strafbare Handlung befür Wettbewerbs. Von den kleineren Mitteln zur Hebung der Noth­wortet. Wenn ein Richter zu der Ueberzeugung lage der Landwirthschaft ist nur die Spiritusvorlage eingegangen. getommen ist. daß die Sozialdemokratie Gewalt Dann haben wir aber auch thatsächlich nicht begriffen, warum Meine Herren, schon bei der ersten Lesung habe ich Ge- anwenden will, wird er immer einen Sozial- der jetzige Reichskanzler die Erbschaft seines Vorgängers legenheit gehabt, darauf hinzuweisen, daß das Gefeß, betreffend de motraten als dringend verdächtig betrachten. übernommen hat. Wenn man nicht ein anderes Gesez einbringen die Aenderungen und Zufäße zum Strafgesetzbuch, nicht hervor- Das ist bei den politischen Vergehen, um die es sich meist handeln könnte, fönnte man noch einige Wochen oder Monate warten, gegangen ist aus allgemeinen theoretischen Erwägungen, wird, eine bedenkliche Sache, da auch die Staatsanwalschaft rein auf aber gerade diese nach allen Richtungen unbefriedigende Vorlage sondern veranlaßt wurde durch die mehr und mehr sich geltend diskretionäres Ermessen angewiesen wird. Ein solcher Zustand brauchte man nicht zu übernehmen. machende Ueberzeugung, daß die Grundlagen des religiösen und ist zu beklagen, nicht blos im Interesse des Beklagten, sondern sittlichen Lebens, daß die Achtung vor den überkommenen auch der Staatsanwaltschaft und der Justiz überhaupt, weil sich Einrichtungen unserer Staatsordnung, daß der Gehorsam gegen immer der Verdacht geltend machen wird, daß hier kein Akt der das Gesetz und das Ansehen der Obrigkeit erschüttert sind. Eine Gerechtigkeit ausgeübt worden ist.( Sehr richtig! links.) Umkehr schien nöthig und Maßregeln wurden gefordert und er- Redner verweist auf seinen Antrag, der die Absicht in das wartet, die zur Wiederherstellung und Feftigung jener Grund- Gefeß hineinbringen will, der aber trotzdem noch mancherlei Be­lagen führen konnten. Je größer die Besorgniß vor revolutio- denten mit sich bringt. In den Motiven der Vorlage heißt es: nären und anarchistischen Ausschreitungen war, um so stärker Letzteres( das Auffordern zu strafbaren Handlungen) gefchieht trat an die Regierung die Forderung heran, die bürgerliche häufig in der Weise, daß zwar die Gefezwidrigkeit der Ich stehe nicht an, daß ich z. B. beim Volsschulgeset Gesellschaft zu schüßen. Abrede Handlung nicht in gestellt, diese tlerital- tonfervativen Als nun die verbündeten Regierungen dieser Standpunkt einer angeblich gerechteren Weltanschauung Bündnisses mit Freuden begrüßt habe. Forderung durch eine Reform des gemeinen Rechts zu entzu entschuldigen oder zu beschönigen versucht wird." Aber bei dieser Vorlage hat ein solches Bünd sprechen unternahmen, konnten sie sich der Hoffnung Das thut aber alle tragische Poesie von der Antigone   niß nicht bestanden, das ist nur ein Gespenst, das man hingeben, daß sie der Zustimmung wenigstens des Sophokles bis zu Schiller's Tell oder Hauptmann's Webern  ; an die Wand gemalt hat. Wenn die Vorlage als solche uns des Theils der Bevölkerung sicher sein würden, es handelt sich immer um einen Konflikt zwischen dem bestehen auch in feiner Weise befriedigt, so haben wir doch mit Freuden der am lautesten nach Schuß und strengeren ten Gesetz und einer höheren Weltordnung. Es wird aber doch begrüßt die Worte Sr. Majestät des Kaisers, in denen er alle Strafbestimmungen gerufen hatte.( Sehr gut! niemand daran denken wollen, diese Poesie zu verbieten. staatserhaltenden Parteien zum Zusammenschluß aufforderte zum Große Heiterkeit.) Und als bei der ersten Berathung angesehene Schiller's Tell wird wohl nicht verboten werden; aber es giebt Rampfe für Ordung, Sitte und Religion.( Bustimmung rechts.) Mitglieder dieses hohen Hauses sich im gleichen Sinne aus andere dramatische Werke, die nicht so geschützt sind vor den Das einzige, was wir an der Kommissionsberathung Sprachen, gaben wir uns der Hoffnung hin, daß aus den Be Angriffen der Staatsgewalten. Eine dramatische Glorifikation mit Freuden begrüßt haben, ist das Hervor rathungen der Kommission ein Gesetz hervorgehen werde, das einer verbrecherischen Handlung kann schließlich viel mehr er- tehren der christlichen Anschauungen; aber im übrigen ist die Vorlage wesentlich ver= dem Zweck der Vorlage entspräche. Diese Hoffnung ist reichen als die bluttriefende Rede der Anarchisten. nur zum theil in Erfüllung gegangen.( hört! Ein Beispiel sind auch die Vorgänge in Fuchsschlechtert worden. Wir haben uns bemüht, durch unsere mühl. hört!) In den Köpfen der Fuchsmühler Bauern Anträge einigermaßen eine Besserung eintreten zu lassen. Der des Staat hat das Recht, Maßregeln zu verlangen, um die Im Laufe der Kommissionsverhandlungen war der Gedanke entstanden, daß sie auf grund erlaffenen ersten Dermehrten sich zusehends die Feinde der zu ihrem gunsten Urtheils berechtigt fchleichende Revolution und den Umsturz zu bekämpfen Vorlage. Anträge wurden in der Kommission ge- feien zum Holzschlagen. Sie widersetzten sich daher der bewaff- und wir haben die Pflicht, dem Staat die Waffen zur gründ= stellt, die die Außenstehenden erschreckten.( Sehr richtig!) neten Macht, welche sie daran verhinderte. Die Fuchsmühler lichen Bekämpfung zu geben. Diese Waffen entziehen Sie ihm, Und wenn diese Anträge auch nur zum theil zur Annahme ge- Bauern sind bestraft: aber daß es nicht gestattet sein sollte, diese wenn die§§ 113 und 114 aus dem§ 111 entfernt werden. langten, so vermehrten sie doch den ungünstigen Eindruck. Von Vorgänge zu beschönigen, das ist doch etwas seltsam. Die Es ist keine Frage, daß bei der Bekämpfung der Vor­und namentlich dieser§§ 118 und 114 sich in vielen Seiten erhoben sich Warnungsrufe, vielleicht auch von öffentliche Meinung hatte sich nicht gescheut, lage große Unkenntniß des Straf­folchen, die das Gesetz gar nicht einmal gelesen hatten, und es diese Vorgänge zu beschönigen. Alle diese Beschöni- den Versammlungen eine gezeigt hat. Man hat die Bestimmungen wurde der Reichsregierung und dem Reichstage der Vorwurf gungen müßten nach der Vorlage verfolgt werden. Gerade in gesetzbuches gemacht, daß sie die Geistesfreiheit des deutschen   Volkes be- diesem Falle ist man allgemein der Meinung, daß das Be- bekämpft, als wenn sie in der Vorlage stehen, während sie geltendes schränken wollten, während doch nur beschimpfende und den gnadigungsrecht eintreten müsse. Aber man sagt: Diese Dinge Recht sind. Während man über uns schilt, wenn wir Propaganda öffentlichen Frieden gefährdende Aeußerungen, keineswegs aber sollen garnicht getroffen werden, sondern nur die Brutalitäten der für unsere Ansichten machen, macht man hier die lebhafteste wissenschaftliche Kritit unter Strafe gestellt werden sollen. fozialdemokratischen und anarchistischen Presse. Aber wenn man dieses Unkraut ausrotten will, dann reißt man den fruchtbaren Weizen auch mit aus. Damit wird die Preßfreiheit beseitigt.

Ueberhaupt verstehe ich die Herren nicht, die Entrüstungs­versammlungen abhalten.( Sehr richtig! Heiterfeit.) Ich habe eine zu hohe Meinung von dem Volte der Denker, als daß ich es wagen möchte anzunehmen, es könne die Geistesarbeit eines deutschen   Philosophen, es tönne der große, weltbewegende Kampf der Geister und der Fortschritt der Menschheit gehemmt werden durch gesetzliche Bestimmungen, die öffentliche beschimpfende Neuerungen unter Strafe stellen.

Vielleicht hat zu den Besorgnissen und Mißverständnissen auch beigetragen, daß die Kommission Materien in das Gesez hineingetragen hat, die demselben früher in dem gleichen Maße fern geblieben waren. Während die Vorlage vor allem die Stärkung der Staatsgewalt und den Schutz der öffentlichen Ordnung im

"

aber vom das Bestehen

Opposition an den ungeeignetsten Stellen, z. B. auf einer Berliner  Versammlung, die in einem Bankett geendigt hat. Gegen ge= werbsmäßige Agitation soll den christlichen und monarchischen Staatseinrichtungen Schuß gewährt werden; das ist die Tendenz des Gesetzes. Die Mittel dazu wollen wir bewilligen und das ist nur möglich, wenn unser Antrag angenommen wird.( Bus ftimmung rechts.)

Man hat sich zur Begründung immer auf die Most's che Freiheit" berufen. Freiheit" berufen. Aber die Brutalität derselben hat in Deutschland   fast gar keinen Eindruck gemacht.( Zustimmung links.) Abg. Auer( Soz.): Meine Herren, die Signatur ist augen­Ohne die Reklame, welche die Unterdrückung der Freiheit" mit sich gebracht hat, wäre der Eindruck wohl ein noch viel kleinerer blicklich die, daß es keiner gethan haben will.( Heiterkeit.) Jeder gewesen.( Zustimmung links.) Die sozialdemokratische Presse weist die Vorlage von sich ab, und besonders diejenigen, um mit dem lenkt immer mehr ab von dieser revolutionären Kraftmeierei und Herrn Reichstanzler zu reden, welche vorher die lautesten Schreier lenkt ein in die Bahnen reformatorischer Ideen. Die Führer haben waren, die wollen jekt am allerweitesten fern vom Schusse sein. dazu beigetragen, die Neigung zu revolutionären Phrasen zu unter Man hat so lange nach einer derartigen Vorlage geschrien und drücken, so daß der Anarchismus in Deutschland   eine geringere sie verlangt, daß man sich selbst, scheint es, überschlagen hat.