Nr. 102+42. Jahrgang
Kein Hüfung.
Der Wohnungsbau versagt!
4. Beilage des Vorwärts
Bon Bürgermeister Bruno Asch , Höchst a. M. Bei den Regierungserklärungen im Reichstag und den gegenwärtigen Erörterungen im Preußischen Landtag spielt die Frage der Wohnungswirtschaft eine bedeutsame Rolle. Die an der Aufhebung der Zwangsbewirtschaftung intereffierten Gruppen suchen mit allem Nachdruck zu beweisen, daß die baldige Aufhebung der gegenwärtig geltenden Bestim mungen auf dem Gebiete der Wohnungswirtschaft geboten sei und daß es im Interesse des gesamten Boltes liege, menn möglichst bald dieses System beseitigt würde, das von ihnen nicht nur als ein volkswirtschaftlicher Fehler, sondern auch als der Nährboden schlimmster Korruption bezeichnet wird. Dem Drängen der intereffierten Hausbefizer und ihrer parlamenta rischen Vertretungen ist auch inzwischen in gewissem Umfange nachgegeben worden. Die Lockerung der Zwangswirtschaft ist in nicht unerheblichem Maße durch die Freigabe der möblierten Zimmer und durch das sogenannte System der Vordringlichkeitsausweise erfolgt, nach welchem einer erheblichen Zahl von Wohnungsuchenden, die von den Wohnungsämtern als vordringlich bezeichnet werden, Ausweise zur Berfügung gestellt worden sind, die sie ermächtigen, unter den freiwerdenden Wohnungen Umschau zu halten, selbständig Mietverträge abzuschließen, die nur zur formalen Genehmigung dem Wohnungsamt vorzulegen sind. Es fann jedoch feinem Zweifel unterliegen, daß auch dieses System teine Besserung der Berhältnisse auf dem Wohnungsmarkte herbeiführen wird, daß dies ebensowenig auf Grund schön aufgemachter Statistiken über die angeblich gar nicht vorhandene Wohnungsnot geschehen kann, sondern daß der nun einmal im größten Maßstabe vorhandene Mangel an Wohnraum nur beseitigt werden wird durch eine um faffende, weitsichtige Wohnungsbaupolitit. Die Freigabe der Mietpreisbildung könnte allerdings das Er gebnis haben, daß durch die dann eintretende außerordentliche Steigerung des Mietzinses eine darart starte Zusammendrängung der Bevölkerung erfolgen würde, daß ein gewiffer 2lusgleich zwischen Angebot und Nachfrage auch auf dem Wohnungsmartte eintreten tönnte, aber dieser Ausgleich würde bezahlt werden mit dem folgenschwersten, weder sozial noch sittlich oder hyygienisch zu verantwortenden Zustande des schlimmsten Wohnungseiends.
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Es fann alo teinem Zweifel unterliegen, daß der wirtschaftlich vernünftige und sozial gebotene Weg zur Beseitigung der Wohnungsnot nur der des Wohnungsbaues sein fann. Die Finanzierung dieses Wohnungsbaues aber ist auch heute noch nicht in der Form möglich, daß zu den gegenwär tigen Zinsfäßen Bautapital aufgenommen und der Mietpreis auf der Basis der Bautapitalverzinsung berechnet wird, sondern nur dadurch, daß aus dem vorhandenen Wohnungs Dorrat diejenigen Mittel gewonnen werden, die notwendig find, um neuen Wohnraum zu erstellen. Das System der Gewinnung von Mitteln für den Wohnungsbau auf dem Wege über die Hauszinssteuer muß als der einzig richtige und im Intereffe der breitesten Schichten der Bevölkerung unbedingt beizubehaltende angesehen werden. Es ist jedoch mit allem Nachdrud, und immer wieder zu fordern, daß die Mittel, welche aus der Hauszinsbesteuerung gewonnen werden, in vollem Umfange der Neubautätigkeit zugute fommen und nicht zur Deckung anderer öffentlicher Ausgaben dienen. Nur wenn diese Hauszinssteuer zur reinen Bohnungsbau 3 wed steuer geworden ist, fann fie auch von unserer Partei gegenüber den an und für sich schwer notleidenden breiten Schichten der Bevölkerung vertreten werden. In diesem Falle müssen wir sie allerdings auch mit größtem Nachdruck als notwendig und im Interesse der Mieter liegend fordern und vertreten.
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Die ersten drei Bierteljahre stabiler Währungsverhältnisse zeigen eine Verminderung des Reinzuganges an fertiggestellten neuen Wohnungen gegenüber dem Zugang im Jahre 1923. Die Differenz ist, wie aus der amtlichen Statistit hervorgeht, sehr erheblich. In 86 Gemeinden mit mehr als 50 000 Ein
wohnern, die zur Grundlage der Ermittlungen gedient haben, sind im ersten Vierteljahr 1923 12 199 neue Wohnungen bezugsfertig geworden. Demgegenüber im ersten Vierteljahr 1924 nur 7706. Im zweiten Bierteljahr 1923 9430, dagegen im zweiten Vierteljahr 1924 mur 4621. Jm dritten Vierteljahr 1923 8884, dagegen 1924 nur 5901. Es sind also in den drei ersten Bierteljahren 1924 noch nicht einmal zwei Drittel derjenigen Zahl von Wohnungen den Wohnungsuchenden zur Berfügung gestellt worden, die im Jahre 1923 bereitgestellt werden konnten. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, daß im Sommer und Herbst 1923 infolge der vollftändigen Währungszerrüttung die Baumöglichkeit an allen Stellen so eingeschränkt wurde, daß eine erhebliche Herabfegung der Zahl der in Angriff genommenen Bauvorhaben eintreten mußte. Der Verringerung der Zahl neuer Woh nungen aus der Bauperiode 1923, die natürlich erst im Jahre 1924 statistisch in Erscheinung getreten ist, hat demnach ihren Grund im Währungschaos des Jahres 1923. Dagegen fehlen bis heute erafte Zahlen über die nach erfolgter Stabilisierung, also im Frühjahr 1924, in Angriff genommenen Bauten, die
in der Hauptsache erst im ersten und zweiten Bierteljahr 1925 als Wohnungszugang statistisch erfaßt werden können.
Es steht aber jedenfalls nach den obigen Zahlen fest, daß gerade im Jahre 1924 eine besondere Verschärfung der Wohnungsnot eintreten mußte, wie sie ja auch tatsächlich von den meisten Wohnungsämtern festgestellt wird, weil der in diesem Jahr verfügbar gewordene Wohnraum noch wesentlich unzulänglicher blieb als in den Vorjahren. Es scheint nun aber nach der ganzen Lage des Baumarktes und den amtlichen Zahlen über die erteilten Baugenehmigungen, daß im Jahre 1924 in von Monat zu Monat steigen dem Maße Bauprojekte in Angriff genommen worden sind, und es ist damit zu rechnen, daß die Zahlen für 1925 nicht unbeträchtlich höher sein werden, so daß einer wesentlich größeren Zahl von Wohnungssuchenden zu einer Wohnung verholfen werden kann. Trotz dieser Zunahme an Wohnungen wird der Bugang jedoch im Verhältnis zum Wohnungsbedarf noch immer so gering bleiben, daß die erschreckenden Zahlen der Wohnungsuchenden kaum eine Verringerung erfahren werden, insbesondere aber werden die wirtschaftlich Schwachen unter diesen Verhältnissen weiter zu leiden haben. Gelänge es Gelänge es jedoch, die Hauszinssteuer in vollem Umfange der Wohnungsbauförderung zuzuführen und schleunigst Klarheit über die fünftige gefeßliche Regelung dieser Materie zu erzielen. so daß nicht erst im späten Frühjahr oder im Sommer mit der Durch führung der Bauvorhaben begonnen zu werden braucht, sondern rechtzeitig die Bauprojekte in Angriff genommen werden können, so würde es sicherlich möglich sein, ein Wohnungsprogramm von 100 000 bis 120 000 Wohnungen durchzuführen. Daß dies nicht nur dazu beitragen könnte, schwere soziale und wirtschaftliche Schäden, die der andauernde Mangel an Wohnungen im Gefolge hat, rascher zu beseitigen, sondern auch eine Belebung unseres ganzen Wirtschaftslebens und eine Steigerung der Rauftraft der arbeitenden Bevölkerung herbeizuführen, dürfte von feiner Seite bestritten sein. Unter diesen Umständen gibt es kaum eine dringlichere Aufgabe für unsere parlamentarischen Vertretungen, als mit aller Energie dahin zu wirken, daß jeder Versuch zur Beseitigung der Wohnungszwangswirtschaft, insbesondere auf dem Gebiete der Mietpreisbindung, verhindert und schnellstens das für Sorge getragen wird, daß das volle Aufkommen an Hauszinssteuer dem Wohnungsbau dienstbar gemacht wird.
Gewerkschaftsbewegung
( Gewerkschaftliches siehe auch 4. Seite Hauptblatt.)
Die wirtschaftliche Betriebsführung der Reichsbahn.
Der Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn hielt dieser Tage vor der Deutschen Weltwirtschaftlichen Gesellschaft einen Vortrag über feit der Reichsbahn behandelte. Wir möchten nicht versäumen, das das deutsche Eisenbahnmesen, der insbesondere auch die WirtschaftlichMaterial hierzu um folgende Beispiele zu bereichern:
Im Eisenbahnbetrieb wird ein Teil der Arbeitsbienen..ent lassen. Bon einem Abbau der höheren Verwaltungsbureaufratie hört die Deffentlichkeit nichts. Alle diefe rigorosen Maßnahmen werden damit begründet, daß die Reichsbahn wirtschaftlich arbeiten müsse. Wie diese Wirtschaftlichkeit" aussieht, soll an einigen Fällen gezeigt werden.
Am 14. Februar 1925 wurde dem Dienststellenvorsteher in Biebrich West von der Reichsbahndirektion Mainz mitgeteilt, daß sein Kopfetat von 82 Mann auf 44 Mann verringert werden müsse. Gleichzeitig wurde der Dienststellenvorsteher davon in Renntnis gefeßt, daß in Zukunft nicht mehr sämtliche Kilometer seines Bahnmeistereibereiches durchzuarbeiten sind, sondern alle Jahre nur noch die Hälfte. Daß darunter der Oberbau leidet, ist selbstverständlich.
Wiesbaden , Herderstr. 27, suchte durch das„ Wiesbadener TageNun die Kehrseite der Medaille! Die Firma 3 indelu. Bolt, blatt" bei einem Stundenlohn von 75 Bf. Leute für den Bahnumbau der Strecke Bischofsheim nach Kelsterbach . Durch das Eingreifen eines Vertreters des DEB. wurde die betreffende Firma vom Wiesbadener Arbeitsamt gezwungen, min destens 75 Proz. der benötigten Arbeitsträfte aus den Reihen der Wiesbadener Arbeitslosen einzustellen. Die Firma ehlt ab 1. März 79 Pf. Das ist wesentlich mehr, wie die Reichs bahn ihren eigenen gleichwertigen Arbeitskräften zahlt. Der internehmer will natürlich auch noch verdienen, und infolgedessen hat der Umbau der genannten Strede durch einen Brivatunter nehmer mit Wirtschaftlichkeit" sicher nichts zu tun, sondern es kann sich nur darum handeln, bestimmten Firmen Extraverdienste zuzuschanzen.
Sonntag, 1. März 1925
gerechnet. Soweit tommt die Reichsbahn ihren eigenen Arbeitern nicht entgegen.
ist
selbstverständlich; auch hier werden BrivatunternehmunDaß auch dieser Fall mit Wirtschaftlichkeit nichts zu tun hat, führen wir folgendes als Beweis an: gen besondere Gewinne zugeschanzt. Dafür, daß es darauf antommt,
In der Bahnmeisterei 20 Wiesbaden wurden bis vor einigen Tagen alle Reparaturen an den Spizhaden von dem in der Dienststelle beschäftigten Handwerker ausgeführt. Als dieser Mann vor einigen Tagen die Arbeit wieder in Angriff nehmen will, erhält er von dem Dienststellenvorsteher, einem Eisenbahmngenieur, den Befehl, die Arbeit zu unterlassen. Die Spizhaden würden in Brivatmeister müssen auch leben. So sieht die wirtschaftliche BeZukunft nach der Stadt zum Schmied gebracht, denn die triebsführung" der Reichsbahn aus.
Schiedsspruch für den Braunkohlenbergbau. Staatskommissars wurde heute hier von der Schlichtungskammer für Köln , 27. Februar( WTB). Unter dem Borsiz des Reichs- und Staatskommissars wurde heute hier von der Schlichtungskammer für den rheinischen Braunkohlenbergbau Schiedsspruch gefällt:
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folgender
A) Im rheinischen Braunkohlenbergbau gilt ab 1. März 1925 die bisherige Arbeitszeitregelung. B) Am 15. April 1925 treten folgende Aenderungen ein: 1b. Die werftägige Arbeitszeit beträgt 9, die Schichtzeit 10 Stunden. 2) die Arbeitszeit in Entwässerungsstreden oder in offe nen Wassergräben von über ½ Meter Tiefe beträgt 8, in Ent wäfferungsstreden 7 Stunden einschließlich einer Pause von 20 Minuten. 3) In durchgehenden Betrieben hat der Wechsel von Tag und Nachtschicht am Sonntag so zu erfolgen, daß die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht mehr als 60 Stunden beträgt. Jeder zweite Sonntag muß mindestens dienstfrei sein. 4a) Wo die Regelung unter 1) auf erhebliche betriebliche Schwierigkeiten stößt, fann zwischen dem betr. Verbandswerk und den Gewerkschaften eine andere tägliche Arbeitsdauer vereinbart werden, wobei aber die Wochenstundenzahl die gleiche bleibt. 4b) Golange in den Grubenbetrieben Bille und Berrenrath der Um Grubenbelegschaften dieser Werte bei der bisherigen Arbeitszeit mit bau der Förderungseinrichtungen im Gange ist, verbleibt es für die der Maßgabe, daß die über 54 Stunden hinausgehende Arbeitszeit mit dem tarifmaßigen Zuschlag bezahlt wird. 5) Wo die betriebliche Notwendigkeit besteht, fönnen wöchentlich drei Ueberstunden unter Zahlung des tarifmäßigen Zuschlages von der Wertleitung gefordert werden. 6) Arbeiter, die an Sonn- und Feiertagen Nachtdienst tun, bekommen für die Dauer dieser Schicht einen Zuschlag von 25 vom Hundert für den Stundenlohn.
C) Diese Regelung geht bis zum 30. November 1925 und fann von diesem Zeitpunkt an mit vierwöchiger Frist gekündigt mer den. Da sie eine Aenderung der gegenwärtigen gesetzlichen Vorschrif= ten über die Arbeitszeit ist, verhandeln die Parteien 4 Wochen vor dem Infrafttreten neuer Bestimmungen über ihre Auswirkungen aus diesem Bertrage.
Erklärungsfrist bis Mittwoch den 4. März 1925. Dieser Schiedsspruch wurde gefällt mit den Stimmen der Arbeit=
nehmer gegen die Stimmen der Arbeitgeber. " Der Bergbau" Weise als die Wirtschaft" vorstellen, wird man den Vertretern der Da die Herren Unternehmer sich mehr und mehr in bescheidener Nuznießer der Braunkohlengruben in Mitteldeutschland es nicht weiter übel nehmen tönnen, wenn fie fich als„ Der Bergbau" bezeich nen. Dieser mitteldeutsche Braunkohlenbergbau hat in Leipzig getagt und einstimmig folgende Entschließung gefaßt, die von einer geradezu urwüchsig naiv- brutalen Einstellung zeugt:
- für die zweischichtige Friedensarbeit.
Der mitteldeutsche Braunkohlenbergbau hat im Dezember 1923 mit Zustimmung der Bergarbeiterverbände an Stelle der 1918 eingeführten schematischen. Achtstundenschicht die zweischichtige Friedensarbeit wieder eingeführt, nachdem sich einwandfrei ergeben hatte, daß die Achtstundenschicht die Leistung auf den Kopf der Belegshaft unter die Hälfte des Friedensmaßes herabgedrückt hatte. Seit Dezember 1923 ist die Leistung derart gestiegen, daß im Laufe des Jahres 1924 die Preise mehrere Male erheblich her. abgedrückt werden konnten. Neuerdings versuchen Führer der Gewerkschaften, dem mitteldeutschen Braunkohlenbergbau die Achtstundenschicht wieder aufzuzwingen. Der Bergbau(!) muß diesen Be strebungen energisch entgegentreten, weil eine Aenderung der jetzt gültigen Arbeitszeit die Kohlenpreise erheblich ſteigern muß. Dadurch wird die Produktionskraft und Exportfähigfeit der deutschen Wirtschaft beeinträchtigt und das Wohl der Belegschaften infolge Abfahmangels der Werke start berührt. Das Wohl der Belegschaften", das die Herren sich so sehr angelegen sein lassen, besteht nach ihrer Meinung im 3 wei schichte n in stem, das von Sachkundigen mit Recht als barbarisch bezeichnet wird. Der Bergbau" wird sich allerdings gefallen lassen müssen, daß die die Belegschaft bildenden Arbeiter eine andere Auffassung über ihr Wohl haben und daß die Führer der Gewerkschaften immer wieder versuchen werden, das den Bergleuten aufgezwungene weifchichtensystem zu beseitigen und eben dem„ Bergbau" die Achtstundenschicht meber aufzuzwingen.
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Die der TU. zur Verbreitung gegebene Entschließung war gänzlich. überflüssig, da ohnedem bekannt ist, daß den Braunkohlenbesitzern der Profit höher steht als das Wohl ihrer Belegschaften" und das profitideale 3we is chichtensystem nicht mehr zu übertreffen ist. Gben deshalb muß es fallen! Ganz abgesehen davon, daß die edlen Schwärmer für Friedens arbeit" von Friedens löhnen weniger entzückt sind.
Ein anderer Fall. Die Betriebswerkstätte Rüdesheim ist stillgelegt. Die dort beschäftigt gewefenen Arbeiter hat man zum Teil nach Wiesbaden , zum Teil nach Ober- und Niederlahnstein und nach Bingerbrück verseßt. Ein Teil des Beamten- Lotperjonals wurde anderen Dienststellen zugewiefen. Der andere Teil des Beamtenpersonals ist noch auf dieser Dienststelle beschäftigt. Correparaturen werden aber in Rüdesheim noch ausgeführt. Die eigenen Arbeitskräfte hat man versett refp. entlassen, und die Lofreparaturen, die in Rüdesheim gemacht werden müssen, werden durch einen Privatunternehmer, und zwar durch die Maschinenfabrik Wiesbaden , Inhaber Gebr. Philippi, ausgeführt. Auch diese Firma zahlt ihren Leuten einschließschließlich Qualifikations- und Auswärtszulage wesentlich höhere Löhne, wie sie die Reichsbahn ihren eigenen gleichwertigen Arbeitern zahlt. Die Handwerker bei dieser Firma erhalten beispielsweise pro tunde 1,32 Mart und die ungelernten Arbeiter 1,08 Mart. Die Firma zahlt auch das Fahrgeld von der Wohnung bis zur Arbeits. HORTAXIN- WERKE, BERLIN fielle. Auch die Fahrzeit wird, wie es sich gehört, als Arbeitszeit
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Vera 48