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bringen, nachdem sie von der Rommission gestrichen sind. I duelliren, befreit. Gerade seit dem Moment, wo der Reichstag  | Ich will nur zitiren, daß Luther   fagt, unter gewissen Verhält Der Antrag Gröber will nur den thätlichen Widerstand gegen sich mit dieser sogenannten Umfturzvorlage beschäftigt, haben die nissen sei die Frau berechtigt, Ehebruch zu treiben und von einen Beamten in das Gesez bringen. Duelle fich in einer Weise gehäuft, wie ich es in meinem Leben dem Mann zu fordern, ihren Ghebruch zu dulden. Es ist eine Abg. Enneccerus( natl.): Die Aufreizung zum Widerstand nicht erlebt habe. Ja in einem halben Jahre sind so Thatsache, daß die großen Reformatoren ihre Zustimmung dazu gegen die Staatsgewalt muß unter allen Umständen unter Strafe viele Duelle gewesen, wie nie zuvor in demselben Zeit- gaben, daß der Landgraf Philipp von Hessen eine zweite Frau gestellt werden; denn gerade der einfache, ungebildete Mann raum. Dabei ist eine wird hierbei leicht das Opfer, während der wirkliche Aufreizer im im Widerspruch mit dem bestehenden Gesez aktiv und passiv an heilige Schrift es nicht verbiete, mehrere Frauen zu haben. Ein ganze Reihe unserer Kollegen ehelichte, und auf Begehren die Erklärung abgaben, daß die Hintergrunde straflos bleibt. Die Ausführungen des Abgeordneten einer Reihe von Duellen betheiligt gewesen. Ich erinnere an preußischer Hofprediger hat auch seine Zustimmung dazu gegeben, Gröber über den Zentrumsantrag, nur die Anreizung zu einem den Abg. v. Stumm( 3wischenrufe), der sogar rückfällig gewefen daß der König Friedrich Wilhelm II.   neben seiner Frau eine thätlichen Angriff auf einen Beamten unter Strafe zu stellen, ist. Mehrere seiner Parteifreunde sind als Sekundanten thätig andere fann ich in feiner Weise zustimmen. Frau ehelichte und hat fie felbft Das Zentrum befürchtet, gewesen. Die erste Aufforderung zum Duell seitens des Abg. Infolge der Ansichten Luther's tam der Beschluß des Konzils getraut. daß bei einer Wiederholung des Kulturkampfes auch die Bischöfe v. Stumm richtete sich gegen den früheren Abgeordneten May 1563 zu stande, daß die Ehe ein Sakrament sei. Sorgen Sie von dieser Strafbestimmung betroffen werden könnten. Wir sind Hirsch. Weiter waren aber nicht gesonnen, den einen anders zu behandeln als den die Abgeordneten Dr. Hahn, Liebermann von Sonnenberg   Kreisen unserer Gesellschaft nicht fortgesezt verhöhnt und be­in Duellangelegenheiten verwickelt vor allem dafür, daß Sitte, Ordnung und Religion von den andern und zu gunsten von Bischöfen, welche zum Widerstand und der Chef der Kreuz Zeitung  . Von 1890-1894 leidigt werden, die in erster Linie berufen sind, als die Wächter gegen die Staatsgewalt anreizen, eine Ausnahme zu machen. sind 68 Fälle den Behörden bekannt geworden, während das der Religion, Sitte und Ordnung dazustehen. Vor einigen Jahren Wir stimmen für den Antrag der Konservativen, die§§ 166 Delikt des§ 112( Anreizung zum Widerstande gegen militärische ist ein sehr bekannter deutscher Fürst gestorben, er hatte in und 167 aus dem§ 111 herauszustreichen. Wenn dieser Antrag Borgesetzte u. s. m.) in dem Jahre 1893 nur zu 4 Berurtheilungen Thüringen   eine sehr schön gelegene Residenz, und wenn Sie diese abgelehnt wird, sind wir nicht gesonnen, den ganzen§ 111 an- geführt hat, bei einer annehmbaren Bevölkerung von 10-12 Mill. besuchen, so kann Ihnen jedes Kind zehn bis zwölf Villen zeigen, zunehmen. Köpfen. Dies fällt um so schwerer ins Gewicht, als das Duell in welchen allesammt nach und nach abgedankte Maitreffen des Abg. v. Wolszlegier- Gilgenburg( Pole): Die Einfügung verbot sich bier nur auf 25-30 000 Offiziere beziehen würde. Fürsten   wohnen.( Große Unruhe rechts. Zwischenrufe.) Ich der§§ 113 und 114 ist um so gefährlicher, als in der Regel Diejenigen Offiziere, die sich weigern, ein Duell anzunehmen, hoffe, daß Sie das mißbilligen werden, ich halte es aber für der einfache, schlichte Mann davon betroffen werden aus der Armee ausgeschlossen, oder gezwungen, meine Pflicht, solche Thatsachen öffentlich zur Kenntniß zu bringen werden würde; der gebildete Publizist wird ihren Abschied zu nehmen. In den 60er Jahren kam es durch und Sie an Ihre Aufgabe als hauptsächliche Stüßen der Staats­diese Strafbestimmung zu umgeben wissen, eine Denunziation zur Kenntniß der Vorgesetzten, daß ein Graf und Gesellschaftsordnung zu erinnern, damit Sie sich derselben aber der ungebildete, einfache Mann setzt sich der Gefahr aus, Schwiering- Kerstenbrock erklärt hatte, er würde unter feinen Um stets bewußt sein möchten. Das angeführte Beispiel könnte leicht unter diese Bestimmung zu fallen. Man hat uns dieselbe da ständen sich auf ein Duell einlassen. Seine beiden Brüder be- durch andere vermehrt werden. Stimmen Ste gegen den§ 172, durch schmackhaft machen wollen, daß man sagte, es handele sich tannten sich auf Befragen zu demselben Grundsatz und alle drei wir werden es auch thun, aber aus anderen Gründen. Was auch nur um den aktiven Widerstand gegen die Staatsgewalt, aber Brüder mußten ihren schlichten Abschied fordern. Es kommen immer Sie beschließen mögen. Das Uebel selbst werden Sie nicht nicht auch um den passiven. Die Grenze zwischen beiden ist aber auf diesem Gebiete Dinge vor, die weiteste oft schwer zu ziehen. Im Kulturtampf gerieth der einfache des Volkes auf das tiefste Kreise ausrotten.( Beifall bei den Sozialdemokraten.) empören müssen. Vor fünf Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff: Ich weiß nicht, Mann leicht in Gefahr, sich eines Widerstandes gegen die Staats- bis sechs Jahren duellirten sich ein Hauptmann und ein ob das Haus gewillt ist, eine Duelldebatte einzuleiten.( Rufe gewalt schuldig zu machen. Auf dem Gebiete des Schulwesens Major, weil der eine Offizier die Frau des andern verführt rechts: Nein! Lautere Rufe: Ja!) Ich wäre dazu bereit, herrschen solche Mißstände, daß wir uns die Freiheit vorbehalten hatte. In diesem Gottesurtheil" schoß der Verführer den be- verzichte aber mit besonderem Vergnügen, mich mit dem Abg. müssen, dieselben zu kritisiren. Wenn§ 166 nicht in den trogenen Ehemann nieder und nach einigen Monaten ging die Bebel darüber zu unterhalten, weil ich fest davon überzeugt bin, § 111 aufgenommen wird, ist der ganze§ 111 für uns un- Frau des niedergeschossenen Mannes mit dem Verführer ins daß er mich nicht verstehen würde, wenn ich mich bemühen würde, annehmbar. Ausland und verehelichte sich mit demselben. Jin vorigen ihm die Auffassungen des Offizierkorps darüber klar zu machen. Abg. v. Salisch( t.) befürwortet den Antrag Levehow. Herr Jahre gerieth in Württemberg ein Oberförster mit einem Unter- In der Armee besteht der Grundsay, Ehrenhändel, wenn Gröber übersehe, daß der passive Widerstand sehr leicht zu Re- förster in einen kleinen privaten Streit und wurde von diesem irgend möglich, auf friedliche Weise zu begleichen. Ist dies volutionen und Blutvergießen führen könne. gefordert. Als er das mit Entrüstung abschlug, wurde den nicht möglich, dann liegen tragische Konflikte vor, für deren Abg. Spahn( 3.) verwahrt das Zentrum dagegen, daß es jungen Unterförster von dem militärischen Ehrengericht die Lösung Sie die Mittel auch nicht finden werden.( Buruf: Doch!) aus Kulturkampfrücksichten gegen die Aufnahme der§§ 113 und Weifung ertheilt, tünftighin jeden Privatverkehr mit seinem vor- Ein solcher lag vor in dem Fall, den der Abg. Bebel zur Sprache 114 gewesen sei, nur die Dehnbarkeit dieser Paragraphen und gesetzten Oberförster zu vermeiden. Der schlimmste Fall ist der brachte. Ich muß namentlich dagegen protestiren, als wäre in die Unbestimmtheit der Rechtsprechung wären für das Bentrum Fall Rozze. Er hat eine besondere Entrüstung erregt in den der Armee diefer Offizier mit besonderer Vorliebe behalten maßgebend gewesen. Die Zahl derjenigen Delitte, welche unter Herzen und Köpfen der gläubigen Christen, weil das Duell be- worden. Der Offizier sucht seine Ehre darin, wenn er sich tödten diese Paragraphen fallen, fei außerordentlich gering; sicherer als fanntlich am heiligen Abend vor dem Osterfest stattfand, der der lassen kann für seinen König, für das Vaterland und seine Fahne. folche Bestimmungen sei der Schutz der Sittlichkeit. Das Christenheit besonders heilig ist. Mit recht schrieb die Wenn er für die Vertheidigung seiner eigenen Ehre zur Waffe Zentrum wolle feineswegs Luther's   Schriften oder irgend Kölnische Volkszeitung", daß der ein Sohn auf Religion, Sitte greift, so müssen ihm wenigstens mildernde Umstände zu­welche Inschriften religiösen Inhalts, welche der Wer- und Ordnung sei und daß die oberen Klassen teine Berechtigung gebilligt werden.( Beifall rechts.) gangenheit angehören, angreifen, sondern nur ver- hätten, den Ümisturz von unten mit Vorlagen zu bekämpfen, so hindern, daß in öffentlichen Versammlungen und Schriften lange fie selber aller Sitte und dem Gesetz hohnsprechen und Kommission zurück und bestreitet, daß durch die Schuld des Zentrums Abg. Gröber( 8.) tommt nochmals auf die Vorgänge in der Gotteslästerungen und dergleichen unbestraft bleiben.( Beifall damit Spott treiben. Und der Reichsbote" wies darauf hin, die Duellfrage aus der Vorlage verbannt sei. Auch 1892 sei es nicht im Zentrum.) daß man es den sozialdemokratischen Blättern nicht verschuld des Zentrums gewesen, daß damals ein Beschluß gegen das Damit schließt die Diskussion über die zweite Gruppe. denken kann, wenn sie für solche gesetzgeberischen Schritte nur Duell nicht zu stande tam. Die dritte Gruppe betrifft den Antrag Barth, der die Spott und Hohn haben.( Große Unruhe rechts; Abg. v. Kar einen taktischen Schachzug des Abg. Richter, der durch einen Es handelte sich damals um §§ 201 und 205( Herausforderung zum Zweikampf und Zwei- dorff: Wir haben das alles gelesen!) Mir fommt es darauf Antrag wegen des Duells einen Reil zwischen Zentrum und Kons tampf felbft) in den§ 111 einzufügen beantragt. an, das, was Sie gelesen haben, öffentlich bekannt zu geben. fervative treiben wollte, was das Zentrum verhinderte. Redner Der Antragsteller spricht unter großer Unruhe( Burufe rechts und des Abg. v. Kardorff.) Herr v. Kardorff erklärt, daß das Zentrum eine Abänderung des§ 210 bei und Ungeduld des Hauses die Hoffnung aus, daß langweilt sich gewohnheitsmäßig, wenn ich rede. das Zentrum, welches in erster Lesung der ( Heiterkeit dieser jetzigen Vorlage beantragen werde, weil es grundsäßlich Rommission links.) Warum zieht er es denn nicht vor, zur Thür hinaus Gegner des Duells sei. Unsere Freunde haben am meisten für und in zweiter gegen seinen Antrag gestimmt zugehen. Das Duellwesen hat sich in Deutschland   in einer Weise unter dem Duellunfug zu habe, jetzt, nachdem der Kompromiß mit den Konservativen an- organisirt und wird in einer Weise geleitet, die in direktem eine leiden. Wir wollen auch Scheinend gescheitert sei, für denselben stimmen werde. In der Widerspruch init anderen Bestimmungen des Strafgesehbuchs steht. Wenn die Universitätsbehörden ernstlich einschreiten wollten, dann Einschränkung der Duelle auf den Universiäten. Aufforderung zum Due II liege eine bewußte Hinweg- Das Duell und die Aufforderung dazu ist geseglich verboten. tönnte das Unwesen bald beseitigt sein. Aber die Herren von setzung über ein bestehendes Gesetz und sie gehe vorzugs- Wer also das Duellwesen systematisch fördert, begeht eine Ge- den Universitäten und die Staatsanwälte sind oft schneidige weise von den höheren Klaffen der Bevölkerung aus, feßeßübertretung. Wenn nun Verbindungen in ihren Statuten Herren und tragen die Schmisse mit Stolz im Gesicht; fie den Stützen von Thron und Altar, welche in religiöser ihre Mitglieder nöthigen, sich unter gegebenen Verhältnissen in fümmern sich nicht um die Duelle, trotzdem offen davon gesprochen und gefeßlicher Beziehung dem Volle ein Vorbild geben sollten. Duelle einzulaffen, dann ist eine solche Verbindung nach§ 129 wird. Aus der Quelle der ungefährlichen Menfuren wächst dann Die privilegirten Klassen nehmen hier ein besonderes Recht für des Strafgesetzbuchs als ungesehlich zu erachten.( 3wischenruf die Gesinnung, welche davon ausgeht, daß die gewöhnlichen fich in Anspruch. Sie führen die Religion im Munde und rechts.) Ja, lesen Sie nur den§ 129, der ist so klar, daß der Bürger nicht auf dem noblen Standpunkt stehen, wie die Aka Scheuen sich nicht, sogar den Charfreitag oder Sonntag dazu zu Köfener S. E. als eine Verbindung angesehen werden muß, demifer. benutzen, um sich in die Beine zu schießen. Es darf nicht nur welche systematisch die Bestimmungen gegen das Duell übertritt. die Verherrlichung derjenigen Vergehen unter Strafe gestellt( Abg. v. Kardorff: Das ist doch kein Duell!) Mitglieder ausgeschieden sei, um den Kompromiß zwischen Zentrum und Abg. Barth bleibt dabei, daß die Duellfrage aus§ 111 werden, welche vorzugsweise von den niederen Klaffen der Be- dieses Hauses, Staatsanwälte, Richter find Konservativen zu ermöglichen; dadurch ist die ganze Sache völkerung begangen werden. Bei keinem anderen Bergehen liegt Angehörige des Kösener S. E. und in dessen nachher gescheitert. in der Verherrlichung so sehr der Anreiz und die Aufforderung Statuten steht die Bedingung, daß sich zum Verbrechen, wie gerade beim Duell. Wenn überhaupt das die Mitglieder dem Duell Abg. v. Kardorff( Rp.): Ich habe nicht die Absicht gehabt, Duell bestraft wird, so muß auch dessen Glorifikation bestraft tönnen, nicht entziehen mich an der Diskussion zu betheiligen, aber Herr Bebel hat mich 10 en 11 sie nicht mit Schimpf und persönlich angegriffen und gemeint, ich sei inimer gelangweilt bei werden. Kein Land hat fo viel Duelle aufzuweisen gehabt als Schande ausgeschlossen werden wollen. England, und doch sind die Duelle aus der Armee und der Ge- es sich hier aber um Ansichten der höchsten Gesellschaftstieise hat eine Art, längst bekannte Dinge mit einer Selbstgefälligkeit Weil seinen Reden. Das ist nicht immer der Fall. Aber Herr Bebel sellschaft jetzt völlig verschwunden. Ich gebe zu, daß durch Geseze die handelt, ist nicht zu erwarten, daß von selbst eine Remedur ein- vorzutragen, als wenn es ganz neue Dinge feien; das gefällt mir Duelle nicht völlig beseitigt werden können. Eine wirksame tritt. Deshalb ist es nothwendig, daß wir den Antrag Barth nicht. Die studentischen Mensuren und Verbindungen sind mit Bekämpfung aber wäre es, wenn die Presse sich daran gewöhnen annehmen. würde, von den Duellanten mehr als von Narren denn als von dem Duell nicht zu vergleichen. Ich würde unglücklich sein, wenn die jungen, frischen, fröhlichen Studenten leiden sollten unter Helden zu sprechen.( Beifall lints.) den Anschauungen des Abg. Gröber.( Zustimmung rechts.)

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das Urtheil des Reichsgerichts als Duelle bezeichnet worden. Abg. Spahu( 3): Die studentischen Mensuren sind durch ( Widerspruch rechts.)

Stimmen der Deutschkonservativen, Reichspartei und eines großen Die Wiedereinschaltung der§§ 113 und 114 wird gegen die Theils der Nationalliberalen abgelehnt.

Die Anreizung zum Ehebruch soll hier unter Strafe ge­stellt werden, während in vielen Fällen die Handlung des Ehe­Abg. Spahn( 3.): Das Bild, das der Vorredner von den bruchs selbst als das schlimmere feineswegs als strafwürdig an­Kommissionsverhandlungen gegeben hat, entspricht nicht der gesehen wird. Wenn die Anreizung zu einer Handlung straf Wahrheit. Sein Antrag lag schon in der Kommission in der fällig ist, muß doch zunächst die Handlung selbst als strafbar ersten Lesung vor. Wir wollten aber eine besondere Regelung anerkannt sein, sonst wäre ja diese Bestimmung widersinnig. im§ 210. Nur dadurch, daß der Abg. Barth gegen unfern be- Wenn jemand durch ein Schauspiel, Lustspiel oder Posse, wie mir manchmal langveilig, namentlich wenn er auf die Währungs Abg. Bebel: Die Reden des Herrn v. Kardorff sind au­sonderen Antrag stimmte, erhielt dieser nicht die Mehrheit. wir es zahlreich auf unseren Bühnen finden, zum Ehebruch an- frage fommt.( Heiterkeit.) Herr von Kardorff hat mir nur in Abg. v. Salisch( ft.): Der Abg. Barth hat gesagt, daß nach gereizt hat, so fommt der Richter in Verlegenheit, wie er strafen soll, einem Punkte widersprochen; ich nehme an, daß er im übrigen Annahme von§ 111 die ganzen Klassiker nicht mehr gedruckt da gegebenenfalles in dem einzelnen Landesgefeß gar keine Bestrafung einverstanden mit mir ist. Von dem, was ich spreche, nehme ich werden dürften. Wenn sein Antrag angenommen würde, dann vorgesehen ist. Wir haben es hier mit einer Materie zu thun, dürften auch nicht mehr die in ihnen geschilderten Duelle ver- die vorläufig noch durch Landesgesetz geregelt ist; die reichsan, daß ein Theil des Hauses es immer weiß: dazu werde ich herrlicht werden. Ich stelle die Duelle in eine Linie mit der gefeßliche Regelung bekommen wir erst durch das bürgerliche jezt stets Herrn von Kardorff rechnen.( Heiterkeit.) Chefcheidung.( Große Heiterkeit.) Auch würden die studentischen Gesetzbuch. Unter den vielen wunderbaren Strasbestimmungen die Menfuren fenne ich ganz genau, ich halte es für ein Abg. von Kardorff: Das Reichsgerichts- Erkenntniß über Schlägermenfuren von der Bestimmung getroffen werden dieser Vorlage ist daher diejenige über den Ehebruch eine der ganz thörichtes.( Lebhafter Widerspruch links.) und das wollen wir unter feinen Umständen. Abg. Bebel( Soz.): Die zwischen den Abgg. Spahn und reizung, Anpreifung, Rechtfertigung" und bei der Grund der Abstimmung wird zunächst der Antrag Barth wegen ander allerwunderbarsten. Bei der Dehnbarkeit der Begriffe An- ganz thörichtes.( Lebhafter Widerspruch links.) Damit schließt die Die tussion über den ganzen§ 111. In Barth erörterte Angelegenheit verhielt sich nach meiner Auffassung verschiedenheit der moralischen und retigiösen Auffassungen weitiger Fassung des§ 111 gegen die Stimmen der Antisemiten, folgendermaßen. Bei der ersten Lesung hatte Abg. Barth be innerhalb der Staatsanwaltschaft und der Richter ist zu erwarten, Bolen, Sozialdemokraten, Freifinnigen und einiger National antragt, die§§ 201 und 205 in den§ 111 aufzunehmen. Dieser daß auf diesem Gebiete die allerwunderbarsten und wider liberaler abgelehnt. Antrag wurde unter Zustimmung des Zentrums von den liberalen sprechendsten Urtheile vorkommen. Hier kommt vorzugsweise und sozialdemokratischen Vertretern der Kommission mit erheb eine Literatur in betracht, die keineswegs sozialdemokratisch§ 111 wird gegen die Stimmen der Deutschkonservativen und Der Antrag v. Levehow, wegen anderweitiger Fassung des licher Mehrheit angenommen. Bei der zweiten Lesung haben oder anarchistisch ist, die vielmehr mit besonderer Vor eines Theils der Nationalliberalen, sowie gegen die Stimmen die Herren vom Zentrum, vermuthlich infolge einer Erflärung liebe von unseren bürgerlichen Kreisen, auch von der Regierung, daß mit diesen Bestimmungen§ 111 über Damen den der Abgg. Pöhlmann, Krupp  , Höffel, v. Gültlingen   und Graf gelesen wird( Unruhe), ( Unruhe), die zweifelhaften Ro- Bernstorff von der Reichspartei abgelehnt. haupt unannehmbar wäre gefagt, wir halten die mane welche Fülle haben wir davon! Materie hier nicht am Blake, sie gehört in den§ 210. unter folche von den bedeutendsten Schriftstellern, und eine Sie beantragten demgemäß, daß die Anreizung zum Duell mit große Anzahl von Frankreich   importirter Theaterstücke. Gehen Gefängniß zu bestrafen sei. Als aber die Konservativen hier die Staatsanwälte gegen diese Theaterstücke vor, so werden nicht gegen Einspruch erhoben, ließen sie sich dazu herbei, ihren An nur die Theater nicht mehr bestehen können, sondern sie schneiden trag dadurch abzuschwächen, daß sie zugestanden, daß die Ge auch ihre eigenen Gesellschaftstreise ins Fleisch, denn gerade die fängnißstrafe event. in Geldstrafe zu verwandeln sei. Dadurch vornehmen Kreise besuchen mit besonderer Vorliebe diese lasciven ist aber die ganze Bestimmung werthlos, denn viele Richter, welche Vorstellungen.( Ruf rechts: Juden!) Göthe's" Wahlverwandt- v. Levehow wird gegen die Stimmen des Zentrums und der Die Streichung der§§ 166 und 167 entsprechend dem Antrag das Duell als gerechtfertigt anerkennen, würden jedenfalls auf schaften" und Heine dürfen dann nicht mehr verbreitet werden. Abgg. v. Massow, v. Viereck und Graf Roon abgelehnt. eine fleine Geldstrafe erkennen. Die Herren haben etwas Jn unserer schöngeistigen Literatur wird ein Zustand eintreten, thun müssen, weil der religiöse Standpunkt und die Stimmung der für die Verleger, Dichter und Künstler von den verhängniß die Stimmen des Zentrums und der Konservativen Hüpeden, Die Aufrechterhaltung des Wortes" Ehebruch" wird gegen weiter Kreise des katholischen   Volkes sie dazu drängte. Es ge- vollsten Folgen sein muß. Die sozialdemokratische Partei winnt den Anschein, als wenn es den Herren nicht ernst mit der wird durch diese Bestimmung nicht getroffen, sondern die bürger- raf Bernstorff, Schall, Graf Roon und v. Salisch ab= Lösung dieser Frage ist, zumal sie schon früher bei einer An- lichen Kreise, namentlich die höheren Kreise unserer Gesellschaft. regung des Abg. Richter zum Militäretat sich geweigert haben, Daß das Zentrum diese Maßregel vorschlägt, begreife ich, bei Stimmen der Freifinnigen, der Sozialdemokraten, der Bolts­Der Antrag Barth wegen des Duells wird gegen die die Duellfrage zu einer anderweitigen gefeßlichen Regelung der außerordentlich strengen Auffassung der katholischen Kirche partei, einiger Antisemiten und Elsässer, sowie des Abg. Rösicke zu bringen. Soll dieses Gesetz fein Ausnahmegesetz sein, und von der Ehe und der außerordentlichen Schwierigkeit einer Ehe­wollen Sie wirklich Religion, Gitte und Ord- scheidung hat keine Religionsgesellschaft mehr als die katholische abgelehnt. nung schützen, so müssen Sie das Duell hier Kirche alle Ursache, Vorkehrungen zu treffen, daß Verführungen geschlagen hatte, gegen die Stimmen des Zentrums und des Abg. Endlich wird der ganze§ 111, wie ihn die Kommission vor­in den§ 111 aufnehmen. Sie, die Sie sich mit Vorliebe und Anreizungen zum Ehebruch nach Möglichkeit hinten v. Massow, und die§§ 111 und 111a der Regierungsvorlage als Christen bezeichnen, fönnen nicht länger dulden, daß gewiffe angehalten werden. Weniger begreiflich ist mir das aber von gegen die Stimmen der Konservativen, der Reichspartei und Gesellschaftskreise, die Edelsten der Nation" systematisch den Konservativen. Ihre Unterstüßung des das Gesetz im Widerspruch mit der sittlichen steht im Widerspruch Antrages der nationalliberalen Abgg. Münch- Ferber, Hoffmann, Jorns mit Luther   und Auffassung der ungeheuren Mehrheit feiner Lehre. abgelehnt. Luther's   Schrift: Aus dem Boltes verfolgen. Ich will bis zu einem gewissen Grade wird mit einer Nacktheit und Ünverfrorenheit der Ehebruch unter des Hauses, daß alle Borschläge abgelehnt feien. ehelichen Leben" Der Präsident v. Buol fonstatirt unter großer Heiterkeit zugeben, daß Gie fich einem gesellschaftlichen Zwange gewissen Verhältnissen und die Doppelehe als berechtigt aner­nicht entziehen tönnen. Dann sollten Sie aber denen fannt, wie ich es sonst nirgends in der Literatur gefunden Dank wissen, welche jetzt eine Gesetzesbestimmung auf- habe. Ich nehme Anstand mit Rücksicht auf den weiblichen nehmen wollen, die Sie fünftig von diesem gesellschaftlichen Theil des Auditoriums auf der Tribüne, diese Stellen Zwange, diesem gesellschaftlichen Aberglauben zu Liebe sich zu im Wortlaut zur Kenntniß des Hauses zu bringen."

Zentrums, der Polen  , der Welfen und der konservativen Abgg. Der Antrag Gröber wird gegen die Stimmen des v. Massow und v. Biereck abgelehnt.

gelehnt.

( Fortsetzung der zweiten Berathung der Umsturzvorlage.) Schluß 53/4 Uhr. Nächste Sigung Sonnabend 1 Uhr.