Gewerkschaftsbewegung
( Siehe auch 4. Seite Hauptblatt.) Aushilfen und Zeithilfen.
Wie Angestellte um ihre Rechte betrogen werden. Der Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Berlin , Schreibt uns:
Ins ist bekannt, daß eine ganze Anzahl von Betrieben An. gestellte als Aushilfen oder 3eithilfen beschäftigen, ohne die gefeglichen Boraussetzungen für solche Arten des Arbeitsvertrages zu beachten. Wir fönnen hier nur furz andeuten, mas alle Angestellten beachten follten, wenn fie als Zeithilfen eingeftellt werden.
1. Eine Einstellung als Beit- oder Aushilfe ist nur dort gegeben, wo das Arbeitsverhältnis nach 3eit oder Arbeits aufgabe fest begrenzt wird.§ 69 HGB.,§ 620 BGB. 2. Das Gejeg fennt eine Aushilfe" ohne Bellbeschränkung, aber mit täglicher Kündigungsmöglichkeit nicht; ebenso ist der Begriff Seithilfe für eine Beschäftigung mit laufenben Arbeiten abjurb.$$ 66, 67 52.,§ 620 261. 2 BGB. 3. Eine Brabezeit barf die Dauer non 3 Monaten nicht übersteigen. § 69 568. 4. Wird jemand über die gefeßlich zulässige oder über Die vereinbarte Beit hinaus oder nach Erledigung des für die Aus. Hilfsarbeit festgelegten Arbeitsgegenstandes ober Quantums weiter beschäftigt, so ist er nach den gefehlichen Bestimmun gen angestellt.§ 69 5GB.,§ 625 BGB. 5. Wird eine Probe zeit unterbrochen, um die Dreimonatsfrist nicht zu überschreiten, und nach einigen Tagen fortgelegt, fo gilt das Arbeitsverhält nis als nicht unterbrochen; der Angestellte ist also als zu den Be bingungen des HGB. oder BGB. angestellt. Ein gleiches gilt dort, wo Angestellte für laufende Arbeiten mit täglicher Ründigung angestellt werden. 6. Bereinbarungen, die im Biber fpruch zu ben Gelegen stehen( z. B. für faufmännische Angestellte eine 14tägige Ründigungsfrist) find unzuläffig Da fie rechts ungültig sind, gelten in solchen Fällen die reichs. gefeglichen Bestimmungen. 7. Bo Larifperträge bestehen, in denen nicht ausdrücklich die Zeithilfen, Aushilfen oder die auf Brobezeit Beschäftigten ausgenommen find, bürfen biefe Angestellten nicht au ungünstigeren als den tariflichen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Der Zarif vertrag ist unabdingbar. Abmadungen, die dem zumider Taufen, find rechts ungültig, sofern es fich dabei um Berfchlechterungen für den Angestellten handelt. Die llebermadung der entsprechenden gesehlichen oder tartinertraglichen Bestimmungen ist Aufgabe des Betriebs- oder Angestelltenrates.(§§ 66, 78 BG.) Wir wollen, um bei der Rompliziertheit des Stoffes nicht Anlaß zu Irrtümern zu geben, hier nur einige der alltäglichsten Berstöße gegen bie Intereffen unserer Kollegenschaft aufzeigen. Bir emp. fehlen wiederholt, in allen Fällen von Anstellungen, die abweichen von den Bestimmungen der Larifverträge oder von den geseglichen Normen, bei unserer Ortsgruppe Rat und Auskunft einzuholen. Es fann nicht dringend genug darauf hingewiesen werden, daß nicht nur durch ein rechtzeitiges Befragen der Organisation der einzelne Angestellte sich vor Schaden bewahrt, fondern, nur dann ist es mög lich, einer Ausnüßung und unsazialen Behandlung der Gesamtheit her Angestelltenschaft vorzubeugen, men fortlaufend die Organis fationen über Schoben und Berstöße gegen Recht und Gefek unter richtet werden.
AfA gegen Privatisierung der Deutschen Werke.
Befanntlich brohen den Deutschen Berten trop aufs höchfte ge steigerter Brobuftionsmöglichkeiten umb genügendem Abja ichmere Gefahren, pa das notwendige Betriebsfapital nicht zur Ber fügung steht. Alle Verfuche der Direttion, vom Reiche, bas zirta 96, Brog ber tien besigt, Arabite zu erhalten, find bisher ge feitert, abm phl für Brivatbetriebe gerabe in ber tegten Seit erhebliche Reidsmittel gewährt
wurden.
Die Belegidaften fomilider zu ben Deutschen Werten gehörigen Betriebe, vor allem auch die Angestellten, menben fich on ben Bund um Hilfe gegen die Absichten gewiffer Breifle, einzelne Betriebe an die Brinatindustrie zu veräußern. Durch berartige Maßnahmen tann ben Deutschen Werten nicht geholfen merden. Sie fönnten lediglich dazu führen, große Massen von Arbeitern und Angestellten broilos zu machen.
Das Ortstariell Berlin des AfA- Bundes wird in der am Mittwoch, den 11. März 1925, stattfindenden Aus fußiizung zu biefer wichtigen Angelegenheit Stellung nehmen. Dabei wird die Frage zu untersuchen sein, inwieweit nicht auch in diesem Fall Mittel aus ber produttiven Erwerbslofen fürsorge bereitzustellen find, um eine meitere Steigerung der Arbeitslosigkeit zu verhindern. Der Reichstag und die politischen Bar teien merben fich schleunigft damit beschäftigen müffen, wie die Deuts fchen Werte dem Reiche erhalten bleiben können.
Kommunistische Zwecklügen.
Kus Baris wirb uns geschrieben:
In der Roten Fahne" nom 4. März heißt es unter der lleber schrift: Die Gemertschaftseinheit in Frankreich marschiert troj reformistischer Sabotage", daß die CGI.( bie tommunistische Gemettichaftszentrale) einen Aufruf an die organisierten Arbeiter gerichtet habe, in dem die Arbeiter u. a. aufgefordert werden, die Gemertschaftseinheit durch lofale Berfchmelzung der Dr. ganisationen zu permirflichen".
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Es mird natürlich genau das Gegenteil gefagt, ein Bemeis dafür, daß die Kommunisten missen, wo fie der Schuh brüdt, merin fie die Büge sogar gesperrt druden. In dem Manifeft heißt es, baß bie Ginheit nicht von unten durch örtliche Zusammenfchlüffe zustande fommen fönne und ein solches Borgehen die Be wegung noch mehr schmächen und zersplittern würde".( L'unité
Togal
解
hervorragend
Tabletten bewährt bei: Hexenschuß,
Gicht,
syndicale ne peut pas se faire à l'aide des fusions locales on] Die für die Freigabe in Frage fommenden Angestellten und Arbeiter partielles, qui ne peuvent conduire qu'à une impuissance plus grande.").
Die fommunistische 3medflüge zeigt, daß die Moskowiter die Gewertschaftseinheit gar nicht wollen, sondern nur deshalb davon reden, um die Aufmerksamkeit der Arbeiterschaft von ihrer Spaltungsarbeit abzulenten.
find durch die gefegliche Betriebsvertretung der BetriebsLeitung namentlich mitzuteilen. Bei Auswahl der Be urlaubungen ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß die Fortfüh rung des Betriebes teine Störung erleibet.
2. Am Donnerstag, den 5. März d. J., wird den Angestellten und Arbeitern eine Arbeitspaufe von 11 bis 11% Uhr gemährt. Während dieser Gedenfpause darf die Arbeitsstätte nicht verlassen werden. Eine Störung oder Unterbrechung in der Fortführung der Betriebe darf nicht eintreten. Die Kantinen und Trinfstätten bleiben während der Gedentpause gefchloffen.
Der zweite Teil dieses Beschlusses ift zieralich einwandfrei, wogegen der erste Teil recht engherzig ist. Gewiß, fünf Prozent ist besser als nichts, doch wenn das Bier, das die Brauereien her. stellen, nicht mehr als fünf Prozent Gehalt hätte, würde man es heute den Brauereien noch weniger abnehmen als einen fold Beschluß.
In diesem Zusammenhang ist es von Interesse, die Stellung nahme der Kommunisten zu dem sehr weitgehenden Vorschlag einer gemeinsamen Konferenz der regulären und tom munistischen Eisenbahner des Eisenbahnnetzes von Orléans festzu balten. In dem genannten Einheitsprogramm wird bekanntlich 11. a. die Auflösung und Reuwahl der Eretutiven von der Orts gruppe an aufwärts vorgeschlagen, und zwar in dem Sinne, daß die lehigen Führer im Interesse der Ausschaltung von Bersonenfragen nicht mehr gewählt werden dürfen. Ueberdies wird darin besonders betont, daß die Einführung rein politischer Fragen die gemerfschaft liche Organisation nur beeinträchtigen tonne und alles getan werden muß, um zu verhindern, daß die pofitischen Bar. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Ungarn . teien die Gemertschaften beherrschen. Die lehteren Budapest , 7. März.( WTB) Die Delegierten des sozialdemp Brinzipien scheinen für die Kommunisten der Stein des Anstoßes fratischen Gewertschaftsrates unterbreiteten gestern der Regierung ein zu sein. Denn die Vie Duvrière" lehnt auch diese, von ihren Memorandum betreffend die Maßnahmen gegen die Arbeus eigenen Leuten gutgeheißene Methode ab und sagt: Solche Borlosigkeit. Außer der Schaffung von Arbeitsgelegenheit schläge bedeuten eine Berurteilung der kommunistischen Bartei".
durch Inangriffnahme der Bautätigteit und der Kreditgemährung an industrielle und Handelsunternehmungen murd Vernunftgemäße Einteilung der Bautätigkeit. in dem Memorandum gefordert, daß den Arbeitslosen im Auss land Arbeitsgelegenheit verschafft und ein Gefeß über Maßnahmen gegen den Bauarbeitermangel. tie Versicherung im Falle der Arbeitslosigkeit geschaffen werde Dem Amtlichen Breußischen Preffedienst wird aus dem Wohl In einer unter beni Borsiz des Ministerpräsidenten abgehalte fahrtsministerium gefchrieben: nen Konferenz wurde vereinbart, daß die Regierung init den Schon während der Bauperiode des letzten Jahres hat sich an vom Gemertschaftsrat bezeichneten fremden Regierungen manchen Orten zeitweise ein Mangel an Bau- und Facharbeitern in Fühlung tritt, unter melchen Bedingungen und Bürgschaften fühlbar gemacht, der sich voraussichtlich mit Eintritt einer ge- ungarische Arbeiter im Ausland Arbeit erhalten tönnten. steigerten Bautätigkeit im Frühjahr noch verstärken dürfte. Un Die Regierung wird dafür Sorge tragen, daß der Unterhalt und die den Nachwuchs im Baugewerbe, an dem es in den letzten Jahren, Heimkehr dieser Arbeiter gesichert werden. Auch der Wohlfahrts namentlich in den großen Städten, gefehlt hat, zu fördern, werden minister teilte mit, daß der Gefeßentwurf über die Bersicherung hie in Betracht kommenden Verbände versuchen müffen, in enger gegen Arbeitslo figteif bereits zur Berhandlung refle Zusammenarbeit mit den Berufsberatungsstellen, die Bereithaltung Doch verwies er darauf, daß im Falle des Inslebentretens pieles meiterer Lehrlingsstellen zu erreichen. Die Bemühungen hätten sich Gesezes von einer inflitutiven Hilfe der Arbeiter noch nicht di meiter auch darauf zu erftreden, die in andere Berufszweige abRebe fein fann, ba bei den gegenwärtigen wirtschaftlichen Berh gewanderten Bauarbeiter in ihr eigentliches Handwerk zurüdzu nissen die daraus erwachsenden Lasten von feiner d führen. Das wird um so leichter möglich sein, wenn es gelingt, beiden Parteien getragen werden fönnten. für eine ausreichende Beschäftigung des Baugewerbes während bes ganzen Jahres zu sorgen und die Bautätigkeit über bie Gründung einer Transportarbeiter Föderation in Japan . eigentliche Saison hinaus gleichmäßig auf die Dauer des( ITF ) Wie die Informations Sociales berichten, ist am Jahres zu verteilen. Damit würden übertriebene Spizenbelastungen 27. November 1924 in Djafa cine Transportarbeiterföderation gedes Baumarktes, wie sie gelentlich auftreten, vermieden, die tot gründer worden, die folgende Berbände umschließt: Gewerfchaft fächlich vorhandenen Arbeitsträfte beffer ausgenutzt und die der städtischen Straßenbahner von Tofio( 8000 Mitglieder), FabrikArbeitnehmer fester an ihren gelernten Beruf gearbeiterverband( 2000 Mitglieder), Transportarbeiterverband non bunden. Auf Grund solcher Erwägungen hat der Minister Djafa( 500 Mitgiieber) und Gewerkschaft der städtischen Straßenfür Boltsmohlfahrt folgende Beftimmungen getroffen: bahner von Kyoto ( 100 Mitglieder). Die Gründung dieser Föde 1. Bei dem mit öffentlichen Mitteln unterstüßten Klein ration ist die Ausführung eines während der legten Streitbewegung wohnungsbau ist eine unnötige Zusammendrängung der Ban gefaßten Beschlusses. ausführungen zu vermeiden. Deshalb find die aus dem auszins steuerauftommen allmählich fließenden Mittel zur Förderung der Neubautätigkeit( Hauszinssteuerhypotheken) je nach ihrem Auftommen sofort in vollem Umfange und auf schnellstem Wege dem Baumartt zuzuführen 2. Die Baupolizeibehörden find anzuweisen, In stand. fegungsarbeiten, die auf Grund baupolizeilicher Ver fügungen vorzunehmen find, tunlichft, nämlich soweit Gefahr nicht im Berzug ist und die baupolizeilichen Erwägungen es auch sonst zulaffen, nicht während ber Hauptbauzeit zu forbern.
3. Durch Berhandlung mit den Provinzen, Kreisen und Gemeinden ist in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, daß Bauarbeiten jeber Art an ihren Gebäuden zweckmäßig über das ganze Jahr verteilt werden,
4. Die örtlichen Arbeitgeberperbänbe find auf bie Bereithaltung einer ausreichenden Zahl von Lehrlingsstellen und fengites Jusammenarbetten mit den Berufsberatungsstellen nach brüdlichst hinzuweisen,
Zur Lohnbewegung im Lebensmittelgroßhandel.
Die Arbeitgeber im Rolonialworen, Butter und Raffeegros handel gehen gegen ihre Arbeitnehmer in rigorosefter Weise vor. Ihrer Ueberrebungsfunft mar es bisher nicht gelungen, die Arbeiter schaft non threm Beschluß abzubringen oder mantelmütig zu machen, barum versuchen fie nunmehr ihnen ihren Willen aufzugwin. gen. In mehreren Betrieben find den Arbeitern, die sich dem Dittat der Arbeitgeber nicht fügten, 3 M. vom Lohn in Abzug gebracht worden. Bon anderen Arbeitnehmern find unter Androhung Der Entlassung Unterschriften zum Einzelarbeitsvertrag erpret morden. In beiden Fällen feßen sich die Arbeitgeber über bie Rechts Lage ftrupellos hinweg. Sie verschmähen es auch nicht, gefehmidrige umb gegen die guten Sitten verftoßende Berträge zu erzwingen
Die Herren follten fich doch fagen laffen, baß mit derartigen Manövern feine Broselyten zu machen find. Selbst diejenigen Arbeit. nehmer, die unter dem 3mang der Berhältnisse ihre Unterschrift ge leiftet haben, oder noch leisten follten, find an die Beschlüsse der Organisation gebunden; bie jo erpresten Berträge finb null und nichtig. Wollen die Arbeitgeber durchaus be logen fein, warum foll es dann nicht geschehen?
Auf jeden Fall haben die Arbeitgeber nicht bas erreicht, was vermutlich ihre Abficht war: die Arbeiterschaft zum porzeitigen Streit zu provozieren. Im Gegenteil, die Arbeiterschaft wird zwar verbittert, aber um so energischer für die Organisation, den Deutschen Berfehrsbund, merben, um einig und geschloffen zum Rampf gerüstet zu sein und nur die Anweisungen der Organisation befolgen.
Die Kutscher, Kraftfahrer und Transportarbeiter aller Gruppen bes Handels- und Transportgewerbes werden aufgefordert, Soli. darität zu üben und fich an der Werbearbeit zu beteiligen. Rein Arbeitnehmer darf bei Ausbruch des Streits mehr unorganisiert sein; die Mitglieder im Lebensmittelgroßhandel werden angewiesen, ihren Mitgliebsausmeis ftets bet fich zu führen.
Fünfprozentige Trauerfeier der Brauereien.
Der Berein der Brauereien Berlins und Umgegend verfchidie umberm 3. März ein Rundschreiben mit folgendem Beschluß:
1. Am Mittwoch den 4. März b. 3., wird in allen Betrieben Doll gearbeitet. Anträgen auf Beurlaubung von Deputationen der Angestellten und Arbeiter zur Teilnahme
an daß
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Beschäftigung von Negern auf amerikanischen Eisenbahnen
( ITF ) Eine vom Arbeitsamt der Vereinigten Staaten voigeschaften dieses Landes insgesamt 136 035 Neger beschäftigt werden. nommene Erhebung hat ergeben, daß bei den Straßenbahngejed Bon diesen find 95 713 in der Gruppe Arbeiter angeführt. te Zahl der Lokomotivführer ist 111, bie der Heizer 6478, bie ber Bremser 4485. Zur Gesamtzahl mirb bemertt, daß fidh barunier auá ein ansehnlicher Teil weiblicher Neger befindet. Die Eisen bahnen des Staates New Bort beschäftigen sogar 4 Negerinnen als Telegraphisten.
Sklavenbefreinng in Afien.
Der Maharadscha von Nepal ( ein Gebiet zwischen Nordindien und Tibet mit ungefähr 4 millionen Einwohnern) verständigte die Bereinigung für die Abfchaffung der Slaverei davon, daß er in seinem Bande por turzem die Sklaven befreit habe. Die Bahl ber Stlaven betrug bort 51 000, Don benen der größte Teil Gegenstand bes Sflavenhandels mar, während ein Teil bauernb in ber Familie bes Stlanenhalters lebte. Die Stavenbefizer wurden burch Gelb entschädigt, mofür der Maharadscha felbst aus seiner Mitteln einen großen Betrag zur Verfügung stellte Bei Berzicht auf die Entschädigungen darf der Sklavenhalter den Sflaven noch sieben Jahre behalten.
Achtung, Eisenbahner!
Straße 31, Streifversammlung ber Güterbodenarbeiter. Bollzähliges Erscheinen Morgen, Montag, vormittag 11 Uhr in den Mailerfalen, Rafferihel it unbedingte Blight, Autitt ur für fireifende Güterbodenarbeiter,
Achtung, Bergmann, Rosenthal ! Am Dienstag madm. 5 Uhr im Lofal Sdineiber, Rofenthal, Saupift. 5, wichtige Berfammlung aller SBD. Genoffen. Jeder muß erscheinen. Der Frattionsnorfiand. Achtung, AEG.- Rabelwert! Am Dienstag nammittag 4 1hr im Lofal Seibenmann, Oberfdönemeibe, Wilhelminenhof, Ede Rathenau ftraße, wichtige Bersammlung aller SPD .- Genoffen. Tagesordnung: Stellungnahme zur Betriebsratsmahl. Der Fraktionsnorstand.
Achtung, Stellmacher! Dienstag, ben 10. Mära, abends 7 Uhr, Bertrauense mannerligung bei Summel, Sophienftr. 3. Alle Betriebe milffen unbebingt Dertreten fein, befonders diejenigen, bie ben Metallinbustriellen augehören. J. A.: 8ehmann Achtung, Muffinften mentenarbeiter! Morgen, Montag, nachmittag 5 Whe Bersammlung der Funktionäre im Reichenberger Sof, Reidenberger Str. 147. Bericht über bie Sohnverhandlungen.
Zentralverband ber Schuhmacher. Morgen, Moning, abenb 64 Uhr im Goal 3 des Gemerffchaftshaufes, Engelufer 24-25, Branchenversammlung der Rufahneider. Dienstag, den 10. Mära, nachmittags 5 Uhr, im Goal 3 bes und Bortichterinnen aller Betriebe einschließlich der Hausschuhfabriken Gemertschaftshaufes, Engelufer 24-25, Brandenperfammlung ber Stepperinnen
AfA- Raufmannsgerichtsbeisiger. Dienstag abend 7 1hr im Rweigbureau bes 8., Rommandantenstr. 63-64, äußerst wichtige Bersammlung. Jeder Afa- Beifiker bes Berliner Raufmannsgerichts muß anmefend fein e Mitglieder müffen da fein. Bichtige Tagesordnung. Af- Detstartell Berlin . Mittwoch nachmittag 5 Uhr Ausfäufig Maffei Schwarklopff, Wilban. Am Dienstag normilion 10 Uhr bei Behorn Maschiniften unb Seiserverfammlung. Büntific 12 Uhr Betriebsverfamm Lung ber Belegschaft in bemfelben Lofal, Erscheinen aller Bertsangehörigen ift Pflicht.
Achtung, Zimmerer! Berbandstameraben, fenbet eure Berivanenstente und Betriebsräte des Sodh, Beton- und Tiefbaugewerbes in die am Dienstag abend 7 Uhr in Dörings feitfalen, Rounnnitt. 27, stattfindende Bernquens männerversammlung. Alle Baustellen milffen unbedingt vertreten fein, da fehr wichtige Mitteilungen, bie alle Rameraben wiffen müffen, gemacht werden. Sentralverband der Bimmerer, Rahlstelle Berlin u Uurg.
on ben Trauerfeierlichkeiten ist mit der Maßgabe zu entsprechen, bo Sophien- Säle Sophienstraße 17.18.
bis zu 5 Broz der Angestellten und Arbeiter von Beginn der Mittagspause on freigegeben werden kann.
Es ist kein Zufall, daß Joseffi Cigareffen
überall gern geraucht werden,
Sondern nur
eine natürliche Folge unseres Grundsatzes: Stets gleich bleibende Qualitäten
Norden 9296.
Säle frei!
JOSETTI
KON LINON
JUNO 33 VERA4S