Gewerkschaftsbewegung
Nachklänge zum Eisenbahnerstreik.
Bie porauszusehen mar, gehen einzelne Dienststellenvorstände relp. Amtsporstände dazu über, die Biedereinstellung der ftreifenden Eisenbahner zu hintertreiben. Man geht no wetter, indem man die Neueinstellung mit eintägiger Rundi. gungsfrist unterschriftlich vornehmen läßt. Diese Maßnahmen tehen im fraffen Widerspruch mit der Berbindlichkeitserklärung und auch mit dem Telegrammbriefe, den bie Reichsbahngesellschaft durch die Eisenbahndirettion Berlin für sämtliche Ausbesserungswerte, Kemter, Bauabteilungen, Direttionsbureaus, Dienststellen bes Be 3irts ufm. am 19. März 1925 herausgegeben hat. In diesem Telegrammbriefe heißt es u. a., daß Maßregelungen infolge bes Streits nicht stattfinden. Die infolge bes Streifs ausgeschiedenen Arbeiter sind bis spätestens 31. März 1925 in thr altes Dienstverhältnis wieder einzulegen. Die fich zur Biederaufnahme der Arbeit gemeldeten Arbeiter find zunächst für Meneinstellung zu vermerfen.
Schließlich fommt doch alles fo, wie es die Gemerthaften ( er meint Gemertschaftsführer) wünschen,(!!) nur etwas später. So war es mit der Sachwerterfaffung, mit der Stabilisierung, mit dem Dames- Gutachten usw."( Dr. Firmann vom Butab). In Wirklichkeit sagte der Redner:
Schließlich werden die Borschläge der Gewerkschaften durch geführt, nur ins fapitalistische verzerrt So war es mit der Sachwerterfaffung, mit der Stabilisierung, mit dem Dames Gutachten ufw."
Man vergleiche, was das Boffchemistenblatt daraus gemacht hat. Diese Fälschung dient dann als Springbreit zu einem langen Kom mentar über die Berruchtheit der Gemertschaften. Was Wunder, wenn schließlich auch die gläubigften Nachbeter Mostaus nur noch mit müber, dumpfer, ftumpfer Lethargie" die verschiedenen Barolen über sich ergehen lassen und die Maffen sich vertrümeln.
Konflikt im Fuhrgewerbe.
Die Arbeitnehmer des Schmer und Leidhifuhrwertsgewerbes haben durch ihre Organisation, den Deutschen Berkehrsbund, der Fuhrherren- Innung den Manteltarifvertrag zum 31. März 1925 gefündigt. Die geforderten geringen Verbesserungen in der Urlaubs gewährung, Zuschuhzahlung bei Krankheiten und Betriebsunfällen 3ur Arbeitsteiftung tonnen fie fofort zugefchlechter Ronjuntiur den Arbeitnehmern aufoftropierten Bestimmung, § 616 des BGB. , sowie Beseitigung einer im März 1924 infolge lessen werden, soweit es nach Entscheidung des monach Heberarbeit bis zu 3 Stunden in der Woche im Wochenlohn mts erforderlich ist. Teno und Unternehmerleute find als einbegriffen ift, lehnte der Innungsvorstand rundweg ab. Trogdem bald zurückzuziehen. Den nicht fofort einzustellenden Arbeitern ist im Tarifvertrag die achtstündige Rettoarbeitszeit vorgesehen ift, ift zu eröffnen, daß fie die Aufforderung zum Eintritt in die Beschäfti von einem großen Teil der Fuhrherren die vorerwähnte Bestimmung, gung abzuwarten haben. Bon Arbeitern, die sich nicht bis fpate die nur in besonderen Fallen Anwendung finden sollte, mig. ſtens Montag den 23. März 1925, mittags 12 Uhr, zur braucht worden, indem generell die 51stündige Bochenarbeitszeit tederaufnahme der Arbeit gemeldet haben, wird angenommen, daß verlangt worden ist. fie auf eine Beschäftigung verzichten. Die Einstellung gilt als Neu
Schwindel über einen angeblichen Sieg der Ronmimiſten bei der Agfa Ireptom an In ihrer befannten Gewiffenhaftigkeit geht fie fogar so weit, daß fie genaue 3ahlen über die abgegebenen Stimmen nennt. Bir stellen hierzu feft:
In der Agfa - Treptow hat eine Wahl überhaupt nicht stattgefunden, meil nur eine freigemerthaftliche Liste eine gereicht wurde. Bon den 11 gewählten Betriebsratsmitgliedern zählen sich fünf zur SPD . Die Rote Fahne " gt sich 10 Mut glieder, der SPD . 1 zu. Kommentar überflüssig.
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Bruch einer Vereinbarung.
Die Klage eines Zimmermädchens im Hotel Bristol gegen ihre Arbeitgeberin, die Hotelbetriebsgesellschaft, endete mit einem Bergleich, wonach die Klägerin, die entlassen war, unter Ge währleistung ihrer alten Rechte wieder eingestellt werden follte. Das Mädchen hatte bisher ein Revier, das heißt, fie mußte eine bestimmte Anzahl von Fremdenzimmern in Ordnung halten. Als sie nach dem Vergleich wieder im Revier erschien und ihre Arbeit eben angefangen hatte, erschien die ihr nicht wohlgesite Inspettrice und ordnete an, daß das Mädchen anstatt der Arbeiten im Revier die Arbeiten einer Fliegen. den zu verrichten habe. Das sind Scheuer- und Buzarbeiten in den verschiedensten Teilen des Hauses, die sonst von den zulekt eins miebereingestellte Klägerin auch einen materiellen Shaben gestellten Mädchen verrichtet werden. Als Fliegende hätte die gehabt, denn ihr wären die Trinkgelber entgangen, die sie im Revier von den Gäften erhalten hätte. Das war alfo teine iedereinstellung mit den alten Rechten. Aus diesem Grunde weigerte sich das Mädchen, die ihr von der Inspettrice zuge wiesenen Arbeiten zu verrichten, worauf sie vom Direktor sofort wieder entlassen wurde. Das Mädchen flagte aufs neue beim Gewerbegericht und bie Hotelbetriebsgesellschaft märe höchstwahrscheinlich zur Wiederein.
Beit Die Streiftage werben nicht bezahlt und als Dienft einstellung unter Anrechnung ber früheren Dienft Regel mar ber Rutscher von morgens 5 bis abends 8, jogar bis 10 ftellung auf Grund des früheren Bergleichs bzw. zur Entschädigung
zeit nicht angerechnet.
Die noch nicht wieder eingestellten Kollegen und andere Eisen. bahner werben ersucht, fich unter feinen Umständen von an deren Maßnahmen der Amtsvorstände und Dienststellenvorstände einfulfen zu laffen, weil diese im Widerspruch mit der Berbindlich feitserklärung und Durchführung des Telegrammbriefes ftehen. Be zeichnend ist, daß man Betriebstäte und Funktio näre des DEB. von der Wiedereinstellung grund jaglich ausschaltet. Ein Beweis, daß man es in erster Linie auf die Zerschlagung der örtlichen Leitungen abgesehen hat. Man steht aus dem Vorgehen der örtlichen Instanzen, baß diefe Leute absolut nichts gelernt haben aus diefer Streitbewegung. Man sieht ferner, daß der Machifigel und die Bormiertheit dieser Beamten, die ja felbft Knechte der Berwaltung sind, ihre Arbeitsbrüder als Menschen zweiter Klaffe betrachten. Hierüber wird in der nächsten Zeit noch ein ernftes Wort in aller Defferitlichkeit geredet werden.
Wer die Berhältnisse im Fuhrwertsgewerbe tennt, weiß, daß die Arbeitszeit in her Borkriegszeit un beschränkt mar. In der und 11 Uhr im Dienst, auch mußte bes Sonntags bis mittags ge. arbeitet werden. Infolge dieses Zustandes betamen die Kinder ihren Baier nur Sonntags nachmittags mal zu Gesicht, denn morgens beim Beggang fchliefen fie noch und abends bei der Heimkehr waren fie bereits wieder im Bett. Eine im Beruf übliche Redewendung, wonach die fleineren Kinder, wenn fie des Sonntags den Bater mal erblickten, an die Mutter die Frage richteten: Bas ift benn das für ein Dntel", legt Bergnis für diesen Zustand ab. Nachdem in der Nachkriegszeit das den Fuhrherren natür nicht in den Kram. Mehr und mehr die Arbeitszeit durch Gelen und Tarifvertrag geregelt wurde, paßte versucht man in den Betrieben, wo die Rutscher glauben eine Organisation nicht zu benötigen, diese Schwäche auszumuzen, um die unbeschränkte Arbeitszeit wieder einzuführen.
Dieses Bastreben werden die organisierten Rutscher durch. Preuzen. An alle Berufskollegen ergeht die Aufforderung, durch Anschluß an die Organisation, den Deutschen Verkehrsbund, ein. zutreten für die achtstündige Arbeitszeit und, wenn es fein muß, dafür zu tämpfen
Die Funktionäre der Branche, die sich am 18. ds. Mis. mit der ablehnenden Haltung der Arbeitgeberorganisation zu den berechtigten Forderungen beschäftigten, waren empört über diesen Herrenstandpunkt. Die Arbeitnehmer find entschlossen, wenn die Arbeitgeber auch beim Schlichtungsausschuß der, um eine friedliche Berständigung zu erreichen, zunächst angerufen ist ein Entgegenkommen
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Achtung! Gemaßregelte Eisenbahner! Sämtliche noch nicht wieder eingeftelte Elfenbahner haben sich wach wie vor in ihren bisherigen Streiftotalen, soweit diese noch bestehen, zur Kontrolle zu melden, um in den Genuß der Gemaßregeltenunterfügung zu kommen. Bo feine Streitiotale mehr bestehen, haben sich die gemaßregel- eigen follten, die berechtigten Forderungen mit allen Mitteln fen Kollegen felbstverständlich auf dem Ortsbureau des Deutfchen Ellenbahnerverbandes, Bethanienufer 10 1 Tr., zur Kontrolle zu melden.
Die gemaßregelten Kollegen von Berlin I ( Martgrafendamm) haben sich nach wie vor auf dem Ortsbureau des DEB. zur Konfrolle zu melden. Die Ortsverwaltung des DEB.
Junktionärtonferenz Am Montag, den 23. März, abends 6½ hr, findet in den Andreas- Festfälen, Andreasfir. 21, eine sunt Honartonferenz des Deutschen Eisenbahnerverbanbes, Ortsgruppe Berlin , statt. Die Kollegen werden ersucht, allesamt zu dieser Funkfionärfonferenz zu erscheinen. Die Ortsverwaltung des DEB.
Kommunistische Berichterstattung.
Das Berliner Bollchemistenblatt farm in feiner geftrigen Nummer feinen Lefern eine Sensation auftischen. Es war einem fommunistischen Augen und Ohrenzeugen" gelungen, der öffent lichen Rundgebung der freigemerschaftlichen Spizenorganisationen am Mittwoch beizumohnen, über die die gesamte Breffe am Mitt woch und Donnerstag berichtete. Auf diesem nicht mehr ungewöhm Hidgen Wege gelang es der Roten Fahne bereits am Freitag, aus bem Zusammenhang herausgeriffene, außerdem oft noch verfäschte Säße der Redner- beileibe nicht einen Bericht zu veröffentlichen. Diese zwar verspätete, aber umso ungenauere Berichterstattung" fei an folgendem Beispiel beleuchtet. Das Blatt zitiert folgenden Sat:
durchzufegen.
Dänische Scharfmacher gegen Arbeiterregierung. 100 00 Arbeiter ausgesperrt. Kopenhagen , 20. März.( Eigener Drahtbericht.) Die Unternehmer haben eine Aufforderung der Arbeiterregierung, die Aus perrung aufzuheben und die Verhandlungen mit den Gemertfchaften wieder aufzunehmen, abgelehnt. Sie haben weiter durch ein Schreiben an die Gewerkschaften angekündigt, daß die jetzt 50 000 Arbeiter umfassende Aussperrung morgen oder übermorgen auf 100 000 Arbeiter ausgedehnt wird.
Wie kommunistische Siege aussehen.
Auf unsere Feststellung, daß die Rote Fahne " und die KPD . da, wo sie Siege nicht erringen fönnen, diese vorlügen, wie in den Chemischen Fabriten Runheim und Schering A.-G., ant mortet die Rote Fahne" mit Berlegenheitsgeftammel. Sie beftätigt, daß der revolutionäre Kämpfer Borgsdorf megen fetnes arbeiterschädigenden Verhaltens aus dem Ver. band der Fabritarbeiter ausgeschlossen wurde und daß er unter Berschweigung diefes Umstandes sich die Mitgliedschaft im DMV. erschlichen hat. Der DMV. hat daraus die Konsequenzen gezogen.
Auf unsere Feststellung, daß bei Schering teine Betriebsrats: wohl stattgefunden hat, ligt sich die„ Rote Fahne" mit einem angeb lichen Irrtum heraus. Sie fügt aber gleich einen neuen
Gestalt von zwei unternehmerfreundlichen Mitgliedern des verurteilt morden, wenn ihr nicht zwei rettende Engel" in Betriebsrats beigesprungen wären. Diese gaben nämlich als Beugen an, ihnen sei bei der Einladung zur Betriebsratssitzung nicht mitgeteilt morden, daß der Einspruch der Entlassenen auf der Tages. ordnung stände und sie seien deshalb bei der Abstimmung über biefen Fall nicht zugegen gewesen. Durch die Angaben dieser Beupen galt also die Berlegung einer Formvorschrift als erwiesen. Die Klägerin wurde abgewiesen. Sie ist nun aus ihrer Stellung fachliche Begründung ihrer Klage geprüft zu werden bei der Hotelbetriebsgesellschaft endgültig entfernt, ohne daß die gleich sie die in der ersten Gerichtsverhandlung getroffene Ber braucht. So ist also die Hotelbetriebsgesellschaft, obeinbarung verlegt hat, ais Siegerin" aus dem Rechtsstreit, in dem sie sachlich im Unrecht war, hervorgegangen.
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Achtung, 2. Butab- Seuberturfus! Montag, 23. März, abends 74 Uhr, be. ginnt im Sörfaal des Orga- Instituts für Arbeltswiffenfdaft und Bindolebnik, Berlin N. 7, Friedrichstr. 154, eine neue unter der Leitung von Serrn Kraus ftehende Butab- Bortragsreihe, die den Titel„ Tanlor, Ford und was weiter? führt. Sörerlarien für diefe Bortragsreihe, die acht Doppelstunden umfaßt, finb zum Breife von a 8 M. von der Ortsverwaltung Berlin des Burbes der technischen Angestellten und Beamten, 29B. 40, Werftftr. 7( Fernruf: Moabit 7810, Rimmer Rogat), erhältlich. Bestellungen auf Sörerkarten müffen umgehend aufgegeben werden, weil einmal der Bortrag nur für eine begrenzte Teilnehmerzahl gebacht ist, und meil zum anderen der Rurfus bereits in ben nächsten Tagen( 23. Mära) beginnt. Bir empfehlen insbesondere ben Rollegen, die den 1. Butab- Sonderturfus befuchien, fish rechtzeitig eine Sürerkorte 312 fichern. Der diesmalige Behrgang ist für den 23., 26. und 30. März und für den 2, 6., 9., 16. und 20. April d. J. vorgesehen. Butab- Ortsverwaltung Berlin :
Deutscher Berkehrsbunb. Betriebsräte, Arbeiterräte, Betriebsobleute ans den Branchen: Einzelhardei, Textilgroßhandel, Leberwirtschaft, Bekleidungs induftie, Lebensmittelgroßhandel, Rellerarbeiter aus den Wein-, Essig, Spiri tuofen- und Mineralmafferfabriten, Sabat unb Rigarettenhandel und industrie, Eisen, Röhren-, Stahlgroßhandel, Glas- Export usw., Chemifter Großhandel und Industrie, Berbandsstoffe ufw., Dung- und Fouragehandel, Budhandel, Buchdruckereien, Buchbindereien, Papier und Pappen- Engroshandel; Rohlen. handel, Rohproduktion und Altpapier, Blag- und Nusholzhandel: Bollversamme Yung Montag, den 23. Mäta, abends 7% Uhr, Engelufer 24-25, Aufgang B part., Biomer. 4.
Rigaretten industrie. Am Mittwoch, den 25. März, nadm. 126 Uhr, findet in Rosenthaler Sof. Rofenthaler Str. 11-12, eine außerordentliche Gigung fämtlicher Betriebsräte und Bertrauensleute statt. Erscheinen aller it unbe dingt, erforderlich. Der Kartellvorstanb.
Berantwortlich für Bolitik: Erast Reuter: Mirtschaft: Arthur Sateraus: Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : R.$. Differ; 2ofales und Gonftiges: Frig Karftabt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag 6. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruderel und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co. Berlin SB 68 Lindenstraße 3. Sierzu 3 Beilagen und Unterhaltung und Wiffen".
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