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Gewerkschaftsbewegung

Der Reichstarif im Bankgewerbe.

Provisorisch verlängert bis zum 20. April.

Der vom Oberregierungsrat Ruttig in seiner Eigenschaft als Schlichter gemachte Vorschlag, den am 31. März ablaufenden Reichstarif unverändert und provisorisch bis zum 20. April weiter zuführen, ist von sämtlichen beteiligten Verbänden angenommen worden, die eigentlichen Schlichtungsverhand­lungen werden nach der für den 3. April anberaumten weiteren Sigung des Untersuchungsschiedsgerichts stattfinden, während die von diesem beschlossenen Erhebungen über die Zugehörigkeit der Banfangestellten zu den verschiedenen Organisationen in den nächsten Tagen durchgeführt werden.

Der Tapeziererftreik geht weiter.

Im Streif der Tapezierer hat sich bisher noch nichts geändert. Von beiden Parteien wird der Kampf mit großer Hartnäckigkeit meitergeführt. Es sind noch nicht die geringsten Annäherungs­versuche zu verzeichnen. Die Unternehmer sind zweifellos immer noch der Ansicht, den Tapezierern ihre Tarifper. schlechterungen aufzwingen zu können, während die Tapezierer fest zu ihrer Absicht stehen, durch den Streit sich einen annehmbaren Tarifvertrag zu erfämpfen. Im Laufe der Zeit stellt sich immer mehr heraus, daß die große Mehrheit der Berliner   Tapezierermeister mit der Führung des Kampfes durch ihren famosen Obermeister Herrn Holzamer, M. d. R. bei der Wirtschaftspartie, absolut nicht einverstanden ift. Die Scharfmacherei wird von wenigen großen Unternehmern betrieben und die kleinen Meister haben den Schaden davon. Selbst die Forderung nach einer Versammlung ist den Meistern von ihrem Obermeister abgelehnt worden. Wie die Meister mit ihrer Führung fertig zu werden gedenken, ist ihre Sache. Die Streifenden haben jedenfalls zu ihrer Führung vollstes Vertrauen und werden auch meiter im Streit ausharren, bis die Unternehmer von ihren Forde rungen zurückgetreten sind. Der Streif geht bereits in die vierte Boche; mit bewundernswerter Energie halten die Tapezierer fest zufammen. so wie sie es bisher auch getan haben, wenn es galt, gerechte Forderungen zu erfämpfen.

Eine gestern abgehaltene Bollversammlung der Streifenden ließ nach einem Situationsbericht, den Bevollmächtigter Müller gab, feinen Zweifel über die Entschlossenheit der Kämpfenden.

Eisenbahner!

Mittwoch, den 1. April 1925, von 10-12 Uhr und von 5 bis 7 Uhr findet die Restzahlung für den 30. und 31. März statt. Mit diesem Tage wird die Auszahlung der Streikunterstützung ab.

Wirkung vom 1. April ab im Kernrevier der Durchschnitts Iden Hochofenarbeitern eingetreten, sondern auch in den Lohn der Gesamtbelegschaft je Schicht von 4,44 m. auf 4,65 M. Thomas Martin Walz- und Hammerwerfen. In erhöht wird. Die Lohnspanne zwischen gelernten und unge- den Hochofenarbeiter- Konferenzen bestand eine Einmütigkeit dar. lernten Arbeitern wurde im mäßigen Ausmaß erweitert, die bis über, daß gemäß der Verordnung ab 1. April 1925 die dreigeteilte herigen Lohnabstufungen zwischen Kernrevieren und Randrevieren Schicht eingeführt werden müsse.

Gewerkschaftsfreunde!

Bei der Wahl am Sonntag steht so Großes für uns auf dem Spiele, daß wir uns nicht auf den Gang zum Wahllokal und unsere Stimmabgabe für Otto Braun  

beschränken dürfen. Wir müssen vielmehr bis zur letzten Minute alles daransetzen, um die noch schwankenden Wähler im Kreise unserer Berufs­follegen und sonstigen Bekannten zu bewegen, unserer Parole zu folgen:

Wählt nur Otto Braun  !

bleiben bestehen. Das Lohnabkommen fann erstmalig zum 30. Juni gefündigt werden. Die Erklärungsfrist über Annahme oder Ab­lehnung des Schiedsspruchs läuft bis zum 4. April.

Um das Dreischichtensystem.

Auslegung der Verordnung vom 20. Januar 1925. Effen, 26. März.( Eigener Drahtbericht.) Der Deutsche Metall. arbeiterverband teilt mit: Die drei tarifschließenden Metallarbeiter­verbände haben infolge der außerordentlich gespannten Lage, die fich aus der Haltung der Arbeitgeber entwickelt hat, folgendes Schreiben an das Reichsarbeitsministerium in Berlin  , die Regierung in Düsseldorf  , die Regierung in Arnsberg  , den Schlichter Mehlich in Dortmund   und an den Arbeitgeber verband für die nordwestliche Gruppe der Metallindustrie in Düssel­ dorf   gerichtet:

Der Konflikt in der Kasseler Metallindustrie.

Kaffel, 26. März.( WTB.) Die im Regierungsgebäude unter dem Vorfiz eines Vertreters des Reichsarbeitsministeriums geführten Verhandlungen zur Beilegung des Konflitis in der Metall­industrie wurden nach 6% stündiger Dauer abgebrochen, da es unmöglich war, eine Verständigung zwischen den Parteien herbeizuführen.

Ende des Münchener   Branerstreifs.

München  , 26. März.( Eigener Drahtbericht.) Auf Grund der Verbindlich feitserflärung des Schiedsspruches haben die streifenden Brauereiarbeiter Münchens   beschlossen, den genau drei Wochen dauernden Streit sofort abzubrechen. In den Kreifen der Arbeiterschaft hat es Erbitterung ausgelöst, daß der Sozialminister nicht auch den Punkt 5 des Schiedsspruchs für ver­bindlich erklärte, so daß also die Wiedereinstellung der Streifenden von dem Willen der Brauereibefizer abhängt. Sie haben allerdings in einer Erklärung zugesagt, die Wiedereinstellung loyal zu hand­haben und dabei in erster Linie die älteren Arbeiter zu berück­sichtigen. Diese sollen auch in ihren alten Rechten nicht verkürzt werden. Die vollständige Wiedereinstellung scheiterte an den Zu sagen, die die Brauereibefizer den Streifbrechern, die sich im Laufe der drei Wochen den Unternehmern leider in erheblicher Anzahl zur Berfügung stellten, gemacht haben. Es ist damit zu rechnen, daß zunächst etwa 300 bis 500 Arbeiter nicht wieder eingestellt werden, doch hofft man, daß die Brauereien im Laufe der Zeit wieder auf ihren alten Stamm zurückgreifen. Nach dem Schiedsspruch wird nunmehr, wie auch nach dem alten Tarif vertrag in den großstädtischen Brauereien Bayerns  , 54 Stunden und in den Landbrauereien 57 Stunden gearbeitet.. Für die letzten drei Arbeitsstunden wird ein Zuschlag von 20 Broz. bezahlt. Gleichzeitig wird der Wochenlohn in den großen Stadt­brauereien von 39 auf 42 Mart erhöht. Die Prozente der Ueberstunden werden auf 25, für Nachtstunden und Sonntagsstunden auf 50 Proz. erhöht.

Der Bau- und Holzarbeiterverband der Schweiz   teilt mit, daß trotz aller Warnungen deutsche   Holzarbeiter usw. nach der Schweiz  fonumen. Die Konjunktur ist aber vielfach auch der Kälte megen äußerst schlecht, und in vielen Orten der Schweiz   werden Arbeits­fonflikte ausgetragen, so daß die Schweizer   Gewerkschaften ge­zwungen sind, jeden Neuling, der in diesen Orten zu arbeiten an fängt, als Sperrebrecher zu betrachten. Wenn Deutsche in der Schweiz   Arbeit annehmen wollen, empfiehlt es sich, bei den Bau und Holzarbeiterverband der Schweiz  , Bolfshaus Zürich  , Erkundigungen einzuziehen.

Achtung, SPD.- Betriebsvertrauensleute!

Die Nr. 10 der Betriebszeitung Der Kämpfer" ist erschienen und so­nehmen. Besonders die Bertreter der Mittel- und Aleinbetriebe werden er

fort vom Betriebsfetectariat, Binhenfte. 3, 2. Sof, 2 r., in Empfang au fucht, das Material abzuholen. Parteiausweis mitbringen!

" Bei den Verhandlungen mit den Arbeitgebern der Nordwest Morgen, Sonnabend, bormittags von 9-1 Uhr, ist Auszahlung lichen Gruppe über die Durchführung der Verordnung vom 20. Ja nuar 1925 find D ffere zen aufgetreten über die Ar­der Streilunterstützung in unserem Ortsbureau, Bethanienufer 10 I, für diejenigen Mitglieder, welche in der Zeit vom 23. bis 28. März beitszeit in den Hochöfenbetrieben und in den Koke­noch nicht eingestellt worden sind. Auch diejenigen Kollegen reien. Die Unternehmer sind der Ansicht, daß die Verord­tommen in Frage, welche ichon im Laufe der Woche eining vom 20. Januar 1925 auch durchführbar sei, ohne die gestellt wurden. Am Montag, den 30. März, findet teine breigeteilte Schicht anwenden, zu müssen. Die unterzeich neten Bertreter der Arbeiterorganisationen sind der An­Auszahlung statt. sicht, daß die Verordnung vom 20. Januar 1925 nur die drei. geteilte Schicht für die obengenannte Arbeitergruppe porfieht. Unsere Bemühungen, der Verordnung vom 20. Januar gerecht zu werden, waren ergebnislos. Nach uns gewordenen Mitteilungen ron maßgebender Stelle des Reichsarbeitsministeriums ist auch dort die Ansicht vertreten, daß für die Durchführung der Verordnung nur die dreigeteilte Schicht in Frage kommen könne. Ein­zelne Werke des Industriegebietes haben sich zwar mit der, Ein­führung der dreigeteilten Schicht abgefunden, jedoch entspricht die beabsichtigte Eingruppierung nicht dem Sinne der Verordnung. Unseren Anträgen, die Eingruppierung der Arbeiter mit den Ge­wertschaften vorzunehmen, wurde bisher nicht entsprochen. Durch Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S.. Berlin  . Drud: Borwärts- Buchdruderet die Haltung der Unternehmer sind nicht nur Unruhen unter

geschlossen.

Ohne Mitgliedsbuch und Streiffarte erfolgt keine Auszahlung. Deutscher   Eisenbahnerverband, Drtsverwaltung Berlin  . Schiedsspruch für den mitteldeutschen Bergbau. Berlin  , 26. März.( WTB.) Die zur Schlichtung der Lohn­freitigkeiten im mitteldeutschen Braunkohlenbergbau im Reichsarbeitsministerium zusammengetretene Schlichterfammer fällte am 26. März einen Schiedsspruch dahingehend, daß mit

h

Achtung, Buchbrucer!( Bezirk 4.) Die auf dem Boden der Richtung Amsterdam   sichenden Kollegen treffen fich morgen, Sonnabend, abend 6 Uhr pünktlich im Lokal von Schonad, GSamariterſtraße, Ede Rigaer Straße, zu einer wichtigen Besprechung.

Berantwortlich für Politik: Ernst Renter; Wirtschaft: Arthur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton  : R.$. Döscher; Lokales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin  .

und Berlagsanstalt Paul Ginger u. Co., Berlin   SW. 68, Lindenitrake 3.

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45 Rof-, Grün-, Wirsingkohl 50 Rosenkohl....... 110 Telt. Rübchen

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: 60 Junge Erbsen.... 60 fein.... Dose 80 145, Kaiserschoten 120 225 Bruchspargel

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1917 Fleury Burgunder 275 1921 Graves de Budos Propr. Dupart, süß­240 licher weißer Bordeaux 1921 Haut Sauternes

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