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Gewerkschaftsbewegung

Reichsbahn und Privatindustrie.

Neues Gefchent an die Privatindustrie. ilns wird geschrieben:

"

Die Privatindustrie hat schon seit Jahren ihre Bolypenarme nach lohnenden Objekten ausgestreckt. Nachdem sie sich soeben die angeblich nicht faufmännisch arbeitenden Deutschen Werke" zu einem erheblichen Teil einverleibt, wird ihr von den schwer induftriellen Mitgliedern des Verwaltungsrats gleichzeitig ein neuer, fetter Biffen, in Gestalt eines großen Teils der bisher bahneige nen Werkstätten zugeschanzt.

Bisher wurde die Ausbesserung von Lokomotiven und Wagen zum größten Teil von bahneigenen Werkstätten ausgeführt, während ein fleiner Teil den Privatmerten zugeführt werden mußte, da die Bahnwerke für den gewaltigen Umfang der Repara furen nicht aufnahmefähig genug waren. Zum Zwecke möglichst wirtschaftlicher Betriebsführung geht die Hauptverwaltung jet baran, wieder einen erheblichen Teil der Werkstätten 31 schließen und die gesamten Belegschaften, deren Stärke man mit 20-25 000 Mann gewiß nicht zu hoch beziffert, zu entlassen. Ueber die neue Form des Werkstättenbetriebes ist sich die Haupt­rerwaltung selbst nicht im flaren. Sie spricht fortgesetzt von ,, wissenschaftlicher Betriebsführung"( Taylorinstem). und Normalisierung und Typisierung der Betriebs­mittel. Daß die Unfallziffern seit Einführung der wissen schaftlichen Betriebsführung" schon erheblich gestiegen sind, kann nicht abgeleugnet werden. Eine Normalisierung der Betriebsmittel ant Lokomotiven und Wagen der Eisenbahnen ist infolge ganz ver­schiedenartiger Beanspruchung des rollenden Materials nicht mög fich; eine Typifierung fönnte bis zu einem gewissen Umfange in Frage fommen, wenn die Eisenbahnwerkstätten neue Lokomotiven und Wagen herstellen würden. Das tun sie aber nicht, da es sich nur um Reparaturwertstätten handelt. Damit ist aber der von der Hauptverwaltung angegebene 3 med der wirtschaftlichen Betriebsführung der Werkstätten ad absurdum überführt. Kurz ge­fagt, man will die Werkstätten schließen, um der Bri patindustrie einen größeren Reparaturenanteil auzuschanzen, troßdem sich die Reparaturenpreise der Brivatindustrie jetzt schon erheblich teuver stellen, als diejenigen der bahneigenen Werke. Außerdem möchte man so neben­bei einige tausend gewerkschaftlich organisierte Metall- und Holz arbeiter los sein. Die rigorose Haltung der Hauptverwaltung be­zweckte ja bei dem letzten Streif der Güterbodenarbeiter eigentlich, die Werkstättenarbeiter in den Sympathiestreif zu zwingen; dann hätte man ohne viel Aufhebens die Werfftäten geschlossen und die Belegschaften entlassen. Nachdem die Werkstättenarbeiter der Ver­waltung diesen Gefallen nicht taten, muß man ja schon so tun, als wenn man soziales Berständnis entwickeln wollte.

Man bewilligt also den vom Abbau betroffenen Arbeitern ein liebergangsgeld, das bei verheirateten Arbeitern, die menigstens 21 Jahre alt sind und wenigstens ein Jahr lang ununterbrochen bei der Berwaltung beschäftigt waren, die Lohn summe für 12 Tage, und steigert dieses Uebergangsgeld bis zum Lohnbetrage für 78 Tage bei solchen Arbeitern, die mindestens 30 Jahre un­unterbrochen im Dienste der Verwaltung standen. Da die

Eisenbahn früher nur Leute einstellte, die ihre Militärzeit ab gedient hatten, fann man sich leicht ausrechnen, daß die mit dem höchsten Uebergangsgeld bedachten Arbeiter fast alle das 55. Lebens­jahr überschritten haben und infolge ihres Alters eine Stellung in der Industrie nicht mehr erhalten werden. Sie können also, nachdem das llebergangsgeld aufgezehrt ist, glatt verhungern.

Natürlich tut die Berwaltung so, als ob sie sich um die Unter bringung besonders leistungsfähiger und bewährter Arbeier, auf beren Beibehaltung aus fachlichen Gründen Wert zu legen ist" den Kopf zerbricht, da sie verfügt, daß solche Leute nötigenfalls unter Entlaffung weniger leistungsfähiger Arbeiter" in andere Dienst zweige übergeführt werden können. Diese Leute haben dann aber da sie nicht zu den Belegschaften der aufgelösten Werkstätten ge­hören, feinen Anspruch auf das Uebergangsgeld. Bei der Verpflan zung von Arbeitern haben die Betriebsräte natürlich fein Mitwirtungsrecht, da es sich um Schließung von Be trieben handelt. Jeder Kenner der Verhältnisse weiß, daß hier die Lüde ist, Lieblinge vor der Entlassung zu schüßen.

Die Verwaltung macht in ihrem Eriaß vom 26. Februar 1925 ..besonders darauf aufmerksam, daß den Arbeitern bei den Ent­Lajfungen, die durch gänzliche, oder teilweise Stillegung eines Berfes erforderlich werden... ein Einspruchsrecht an das Arbeitsgericht|

nicht zusteht sagt aber dennoch: Sollte trotzdem ein Gewerbe I gericht der Reichsbahn die Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung auferlegen, so find die Uebergangsgelder auf die Ent­schädigung anzurechnen." Biel Bertrauen scheint die Verwaltung also in ihre soziale Einsicht und rechtliche Auslegung der BRV. selbst nicht zu legen.

Nachdem dieser neue Abbau der Werfstättenarbei ter im Gegensatz zu dem Wort des Staatssekretärs Bogt, nach welchem der Abbau erledigt mar, beendet ist, will man erneut einen starken Aderlaß bei dem Betriebspersonal vornehmen. Zu diesem 3wede überführt man neuerdings große Teile betriebsdienstfähiger Beamten aus dem Berkehrs in den Betriebsdienst zu dem Zwecke, die hier diensttuenden Hilfsbeamten und Arbeiter entbehrlich zu machen und sie nach Beendigung der diesjährigen Reisezeit abzubauen. Dann wird der 16- Stundentag der Eisen­bahner menigstens ausgenugt.

Im Betriebe der Reichsbahn geht man, nachdem die Siemens und Konsorten im Verwaltungsrat fizen, schweren Rämpfen entgegen, die nach dem von der Hauptverwaltung bewiesenen nicht guten Willen, ausgefochten werden müssen. Jedem Be amten und Arbeiter ist daher im eigenen Interesse drtu gend zu raten, fich schleunigft gewerffchaftlich zu or ganisieren, damit er in diesen Kämpfen nicht allein und wehr­los dasteht.

Streik der Töpfer.

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Die Töpfer Berlins hatten durch ihre Organisation den Unter­nehmern die Forderung unterbreitet, die Löhne um 30 Broz aufzu bessern, den sehr im argen liegenden Arbeitsnachweis und die Lehr­lingsangelegenheiten tariflich zu regein. Bei den Verhandlungen ergab sich in bezug auf den Arbeitsnachweis leberein dem Gefeß angepaßt werden. In der Lehrlingsfrage wollten stimmigkeit darüber, daß in dieser Woche noch die Satzungen sich die Unternehmer durchaus nicht dreinreden lassen; sie erklärten die Lehrlingsausbildung und-erziehung als ihre alleinige Angelegen heit. Den 2ohn wollte man von 1,15 M. auf 1,25 M. für die Stunde erhöhen. Eine Neuregelung des Affordtarifs wurde abgelehnt. Da auch in den fortgesezten Berhandlungen die Unternehmer auf ihrem Vorschlag bestehen blieben, wurde schließlich der Schlichtungsausschuß angerufen, der unter Borsiz des Gewerbe rats Störner folgenden Spruch fällte: Der Bohn beträgt ab 1. April 1,25 M.; der Affordtarif wird von 105 auf 113 Broz. erhöht, die Lehrlingsfrage an die Parteien zurüfvermiesen,

In einer Berfammlung der Töpfer berichtete gestern abend Kemnitz vom Baugewerksbund über das Ergebnis. Er teilte mit, daß die Lohntommission den Spruch sofort abgelehnt hat und daß sie im Einverständnis mit der Verbandsbezirksleitung den Streit empfehle. In geheimer Abstimmung wurde der Streif gegen wenige Stimmen beschlossen. Den Unternehmern werden nach der Arbeitsniederlegung folgende Forderungen unterbreitet werden: Lohn 1,40 M., Affordtarif 140 Pro3., Anerkennung des paritätischen Arbeitsnachweises, unterschriftliche Anerkennung dieser Forderungen bis zum 1. Juli. Die Streifenden, die Mitglieder des Baugewerfsbundes find, müssen sich heute, Mittwoch, früh 10 Uhr, im Restaurant Lehmann, Engelufer Ecke Adalbertstraße melden.

Der Tapeziererftreik geht weiter.

Am Montag nahmen die Bertrauensleute den Situationsbericht der Streifleitung entgegen. Nachdem alle von den Unternehmern gemachten Versuche, die Arbeiten der Streifenden durch Kleinmeister, durch Heranziehen von Streifbrechern von auswärts, durch Vergeben der Arbeiten nach auswärts usw. nichts genügt haben, mehren sich die Verfuche der bestreiften Firmen, namentlich der größeren, mit den Streifenden zit verhandeln. Dabei zeigt sich immer deutlicher, daß die Unternehmer sehr schlecht beraten worden sind. Es machte sich daher notwendig, auch unsererseits nochmals, die Ir­fachen des Streifs richtigzustellen.

Die Unternehmer machen in ihren Angaben den Streifenden gegenüber fo widersprechende Angaben, daß nochmals feitgestellt wer­den muß, daß der Streit durch das ablehnende Berhalten der Unternehmer, mit uns zu verhandeln, entstanden ist. Die Angabe, daß die Forderungen noch nie Dagemefenes darstellen, ist falsch. Gegen den alten am 15. August 1923 abgelaufenen Tarif vertrag ist eine Erhöhung der Ferien( die bisher von drei Tagen nach einem halben Jahr stiegen auf fieben Tage nach vier Jahren) gefordert worden von vier Tagen nach einem halben Jahr, steigend auf 12 Tage nach drei Jahren. Spesen, die lange vor dem Kriege in festen Beträgen für Arbeiten außer dem Hause gezahlt wurden, follen mit 15 Broz. festgesetzt werden. Affordarbeit, bei der bis jezt der Mindestlohn garantiert mar, soll in vernünftiger Weise ge­

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regelt werden. Da bisher noch immer jeder Arbeiter das Werkzeug felbft faufen muß, wird verlangt, dem Arbeiter das Werkzeug zu liefern. Anerkennung der Vertrauensleute neben den Betriebsräten und die Lehrlingsfrage bilden den Schluß. Dabei sei betont, daß die lehtere Frage ein Tarifbestandteil war und von den Unternehmern 1922 aus dem Tarif gestrichen worden ist.

Das sind die Forderungen der Tapezierer, und man darf wohl behaupten, daß selbst in Berbindung mit der Lohnforderung von 1,20 M. Mindestlohn für ältere Gehilfen diese berechtigten Forde= rungen in feiner Weise das Verhalten der Unternehmer rechtferti gen lassen, durch Ablehnung jeder Berhandlung den Streif zu provozieren. Es sei festgestellt, daß selbst nach dem Streifbeschluß die Arbeiter einen Bermittlungsvorschlag in den Be­trieben machten, den alten Tarif anzuerkennen, 1015 von den Unternehmern nicht aufgegriffen wurde.

Bon den Arbeitern ist also alles geschehen, um Verhandlun gen vor dem Streit zustande zu bringen. Die Herren werden sich wohl oder übel eines besseren befinnen und die Organisation der Arbeiter als mitbestimmend für die Arbeitsbedingungen anerkennen müssen. Noch nie fonnten sich die Unternehmer entschließen, einen Tarifnertrag ohne Streit abzuschließen. Die Streifenden wissen das sehr genau. Die Diskussion, an der sich alle maßgebenden Be­triebe beteiligten, zeigte, daß es feine andere Lösung gibt als aus­zuhalten, bis der Starrsinn der Unternehmer­fommission gebrochen ist. Eine Abstimmung brachte ein­stimmiges Vertrauen für die Streifleitung und ihre Tätig feit zum Ausdrud.

Berkehrsstreik in Hamburg.

Hamburg, 31. März.( Eigener Drahtbericht.) Die Hoch- und Straßenbahner haben am Dienstag in Urabstimmung zum Schieds­spruch der Schlichterfammer, der unter Beibehaltung der neun­stündigen Arbeitszeit auf ein Jahr eine Lohnerhöhung um 3 Pf. pro Stunde oprsieht, Stellung genommen. Die Gegenforderung war die Wiedereinführung des Achtstundentages. Die Ürabstimmung er­gab Ablehnung des Schiedsspruchs mit 5767 gegen 411 Stim men. Damit ist die erforderliche Dreiviertelmehrheit für Streif weit überschritten. Am Dienstagnachmittag fanden auf Beranlassung von Bürgermeister Dr. Petersen neue Berhandlungen statt, bei denen sich die Arbeitnehmer auf Anregung des Senatsvertreters zu einem Entgegenkommen in der Taris: und Arbeitszeitfrage bereit erklärten. Die Hochbahndirektion hielt aber an der neunstündigen Arbeitszeit feft. Am Dienstagabend beschloß die Vertrauensmänner­versammlung, fofort Anweisungen für die Durchführung des Ver­tehrsstreits zu geben. Der Streit fezt am Mittwochmorgen ein. Das ablehnende Verhalten der Direktion hat insofern ver­schärfend gewirkt, als nicht nur der Hoch- und Straßenbahnbeirich und die Alst erschiffahrt stillgelegt wird, sondern auch der Verkehr auf den Langenhorner und Walddörfer- Bahnen. Auch der Autobusverkehr wird eingestellt.

Lohnraub im Ruhrbergbau.

Bochum, 31. März.( Eigener Drahtbericht.) Der Berg arbeiterverband veröffentlicht folgende Erklärung: Auf ver­schiedenen Zechen des Ruhrgebietes sind von den Zechenverwaltungen Bekanntmachungen für die Kofereiarbeiter erfassen worden, in denen angefündigt wird, daß laut Bereinbarung der Tarifparteien für sieben verfahrene Schichten nur Schichten bezahlt werden. Bir erklären dazu, daß eine derartige Bereinbarung zwischen den Tarifparteien nicht getroffen worden ist. Die Ankündigung einer solchen Bezahlung stellt vielmehr einen einseitigen willfür­lichen Akt der Zechenverwaltungen dar, der im Neberarbeits­schiedsspruch vom 5. Februar 1925 feine Stütze findet.

Achtung, Stein- und Kaltizäger des Baugewerkebundes! Am Mittwoch, den 1. April, gleich nach Feierabend, findet in Lobal von Kraag, Berlin GD., Adalbertstr. 21, eine fehr wichtige Veriammlung aller Stein- und Kalfträger flatt. Tagesordnung: Bericht von den Berhandlungen über den Abschluß eines forhtarifvertrages. Wir erfugen, alle Maurer und Bauarbeiter, die Steine ino Saliträger, foweit diefelben im Baugewerksbund organisiert find, auf die Bersammlung hinzumeisen. Der Vorstand

Berantwortlich für Politit: Craft Renter; Wirtschaft: Arthur Saternus: Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schitowsti; Lotales Berlag: Borwärts- Bering 6. nt. b. S., Berlin. Drud: Borwärts- Buchdruderei und Sonstiges: Fris Raritädt; Anzeigen Th. Slode; fontlich in Berlin. und Berlagsanstalt Boul Singer u. Co. Berlin E. 68 Lindenstraße 3. Hierzu 3 Beilagen nnb Unterhaltung und Wiffen.

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