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Der deutschnationale Stadtamtmann.

In der letzten Charlottenburger Bezirksversamm ( ung wurde u. a. auch die Affäre einer deutschnationalen Partei­zierde, des Stadtamtmanns Köhler, verhandelt, der in der Char­ lottenburger   Verwaltung tätig ist und gleichzeitig als Mitglied der deutschnationalen Fraktion der Bezirksversammlung angehört. Köhler hat unter Verlegung der Dienstvorschriften während des Dienstes politische Propaganda getrieben. Die entsprechende Vor­schrift, die im Jahre 1920 vom Charlottenburger   Oberbürgermeister Scholz erlassen wurde, untersagt das Berteilen politischer Zeitschriften und Flugblätter innerhalb der städtischen Diensträume und während der Dienststunden. Trotzdem hat Köhler ein Flugblatt, das zur Wahl von Jarres auffordert, wie ein amtliches Schrift: stück durch die Geschäftsstellen 10 bis 18 in Umlauf gefeht. Köhler ist derselbe, der vor wenigen Wochen in öffent licher Sigung der Bezirksversammlung, ohne vom Vorsteher gerügt zu werden, die Reichsfarben beschimpfte. Die energische Abwehr der Sozialdemokraten hat damals dazu geführt, daß dieser deutschnationale Musterbeamte in der nächsten Sigung einen feigen Rückzug antrat und die Erklärung stammelte, es habe ihm fern ge­legen, die Reichsfarben zu beleidigen. Köhler hat früher bereits poli­tische Zeitschriften mit mehr oder weniger törichten Randbemerfun­gen in Umlauf gefegt. Die besondere Borliebe Köhlers für diesen reizvollen Sport, dessen Ausübung er in die Dienststunden verlegte, ist der Personalstelle I des Bezirksamts Charlottenburg bekannt. Auf die sozialdemokratische Anfrage, was das Bezirksamt zu tun ge­denkt, um eine Wiederholung solcher Knabenstreiche unmöglich zu hobenen Borwürfe leider zutreffen. Er glaubt das Bersehen ausreichend bestraft zu haben durch einen scharfen mündlichen Verweis Köhlers. Die Sozialdemokraten waren damit nicht ein­verstanden. Sie brachten zum Ausdruck, daß man gegen einen Be­amten, der etwa für den Kandidaten der republikanischen Parteien In dieser Form Stimmung gemacht hätte, viel schärfer vorgegangen wäre. Der Bürgermeister ist bereit, den Fall nochmals zu prüfen und insbesondere festzustellen, ob Köhler öfter die in bezug auf diese Angelegenheit erlassenen Dienstvorschriften verlegt hat. Weitere Punkte der Berhandlungen in der Bezirksversammlung betrafen das zurzeit unbenußte Schloß Ruhwald mit dem dazu gehörigen prachtvollen Part, das, wie mitgeteilt, die Stadt Berlin   gekauft hat. Das Schloß soll ausgebaut und als Erholungsheim für tuberfulös gefährdete Kinder benutzt werden. Aus­

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reichende Unterbringungsmöglichkeiten für solche Kinder in der Zeit zwischen dem Säuglings- und Schulalter fehlten bisher fast ganz. Die erforderlichen Mittel betragen 180 000. und wurden einstimmig Ferner lehnten die Sozialdemokraten den Plan einer bewilligt. Umgestaltung des Reichstanzlerplates, dessen Durchführung 500 000 m. erfordert, ab, weil sie der Ansicht sind, die dazu nötigen Mittel fönnten zur Erledigung sozialer Aufgaben zweckmäßiger ver­wendet werden. Außerdem wird in Berlin   ein Plan vorbereitet, den ganzen Straßenzug vom Brandenburger Tor   bis zum Reichs­tanglerplatz zur Erledigung des start gesteigerten Verkehrs zwed mäßig umzugestalten. Die Vorlage wurde gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen.

Der gefährliche Damenabjah. Am Nachmittag des 1. April überschritt die Frau Helene Amberger aus Mariendorf   vor dem Hause Rottbuser Damm 7 den Fahrdamm und blieb dabei mit einem bsag in den Straßenbahngleifen hängen. In diesem Augenblid näherte sich ein Wagen der Linie 48. Troy so­fortigen scharfen Bremsens gelang es dem Führer nicht mehr, den Wagen ganz zum Stehen zu bringen. Frau Amberger wurde zu Boden geschleudert; sie trug einen rechten Oberschenkelbruch davon und wurde ins Urbantrantenhaus gebracht.

Ein Kesselhaus in die Luft geflogen. Tote und Schwerverletzte.

Heute, Freitag morgen, gegen 10 Uhr, erfolgte in der Auto­mobilfabrik Rudolf Ley in Arnstadt   eine gewaltige Explosion. Die Detonationen waren weithin in der Stadt ver­nehmbar. Das ganze Resselhaus flog in die Luft. Die Trümmer bergen eine Anzahl von Arbeitern unter sich. Es gab neben Schwerverletzten auch Tote, deren Anzahl noch nicht feststeht. Die Aufräumungsarbeiten sind in vollem Gange. Nach einer wei­teren Meldung ist das Unglück darauf zurückzuführen, daß der Gas­feffel des Heizapparates explodierte. Bis jetzt wurden fünfzehn Ver­wundete festgestellt.

Ergebnislose Bergungsarbeiten auf der Weser  . Minden  , 3. April. Troß der fortgesetzten Bergungsversuche durch den Reichswasserschuh, die Technische Nothilfe und die übrigen an den Bergungsarbeiten Beteiligten ist es bis heute nicht ge=

Beck

Fungen, außer den bisher aufgefundenen brei Leichen weitere Leichen an Land zu bringen. Nach wie vor wird die Weser Strede für Strede abgesucht. Auch die Hebung der Pontons hat nicht zur Auffindung weiterer Leichen geführt, da sie sicherlich von der reißenden Strömung der Weser fortgespült worden sind. Aus diesem Grunde werden die Bergungs­versuche in weitem Umkreise der Unglücksstelle fortgesetzt und die Weser   bis Dörverden  , das 150 Kilometer von der Unglüdsstätte ent­fernt liegt, abgesucht. Das negative Ergebnis der Bergungsarbeiten laßt also auf die traurige Tatsache schließen, daß von den 80 Ber­mißten fein einziger mehr lebend aufzufinden sein wird. Heute mittag findet, wie bereits mitgeteilt, die Trauerfeier für die Todesopfer des Unglücks im Landes­frankenhaus in Detmold   statt, zu der der Reichswehrminister Dr. Geßler und der Chef der Heeresleitung, General v. Seedt, in Detmold   eingetroffen sind.

Die Bekämpfung der Roheitsverbrechen in Finnland  .

Neuerdings erheben sich in der finnländischen Bresse immer lautere Klagen über das zunehmende un mesen verwilderter Trunken bolde, gegen welche die Polizei machtlos fei. Besonders wurde auch von der bürgerlichen Presse ein Artikel des Sozial­bemotraten" bemerkt, in dem dieser im Namen der Allgemein­heit zu schärfsten Maßnahmen gegen den Abschaum der Gesellschaft aufrief, der sich wie ein Sieger im Staat gebärde. Um diesen Wün schen aller Kreise entgegenzukommen, arbeitet das Justizminifterium perfchärfte Strafbestimmungen für Roheitsper­brechen aus. Der Artikel 21 des finnländischen Strafgesetzes foll bahin verändert werden, daß alle Verbrechen, die mit Anwendung liegen. lebensgefährlicher Waffen verübt werden, strengeren Strafen unter­

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