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Nr. 15942. Jahrgang

Beilage des Vorwärts

Gewerkschaftsbewegung

Scholem mit der eisernen Faust.

Einem Bericht der heutigen Roten Fahne" über eine Ron­ferenz der KPD.  - Funktionäre am Donnerstag abend, in welcher Herr Scholem   seinen Getreuen den Rüdgang der KPD. um zwei Millionen Stimmen als möglichst bedeutungslos darzustellen hatte,

entnehmen wir:

Der alte Fehler der mangelhaften Durchführung der Gewerk­schaftsarbeit hat sich zu einem Krebsschaden ausgewachsen. Es taucht die Gefahr auf, daß die Genossen in den Gewerkschaften nur Ge­wertschaftler" werden.

Wir müssen mit eiserner Fauft unsere Genossen in den Gewerk­fchaffen zwingen, dort revolutionäre Politik zu treiben. Die Angst vor dem Herausschmiß darf nicht dazu führen, daß man sich drückt." Das Bild, das der Werner Scholem   als starter Mann mit der eisernen Faust abgäbe, reizt geradezu zu einem Lachkrampf. Doch eisernen Faust abgäbe, reizt geradezu zu einem Lachkrampf. Doch zeigt seine Rede auch eine andere Seite. Hat Wernerchen auch kein eisernes Fäustchen, so hat er doch, von seinem großen Mund ab­gesehen, eine eiserne Stirn. Die kommunistische Einheitsfront Attion hat eine ganz andere Wirkung gehabt, als sie die Drahtzieher erwartet haben, indem sie tatsächlich verschiedentlich zu einer gewissen Wiederherstellung der gewerkschaftlichen Einheitsfront geführt hat, enstatt zur Eroberung der Gewerkschaften" durch die KPD  . Des­halb sollen die in der KPD.   politisch organisierten Mitglieder der freien Gewerkschaften mit eiserner Faust gezwungen werden", in ihrer Gewerkschaft, entgegen der Gewerkschaftspolitit, kommunistische Parteipolitik zu treiben, und zwar in einer solch un­verschämten Weise wie ein Werner Scholem  , daß sie ihren Ausschluß ous der Gewerkschaft provozieren, die Gewerkschaften zwingen, sie wieder auszuschließen. Nur eine so totale Untenntnis der Gewerkschaftsbewegung wie sie Scholem   offenbart in Verbindung mit einem derart fanatischen Haß gegen die reformistischen" Gewerkschaften, wie ihn die um Scholem   hegen, fann zu derart wahnwißiger Parole führen. Den Gewerkschaften fann es nur recht sein, wenn diese Sorte von Arbeiterführern wie Scholem   ihr wahres Gesicht zeigen und ungeniert zugestehen, was hinter ihren Einheitsfront"-Pa­rolen steckt. Da auch den Arbeitern in der KPD.   das Hemd näher liegt als der Rod, der Zwang zur Erringung günstigerer Lohn­und Arbeitsbedingungen stärker ist als der so gar schwache Trost auf die abgesagte Weltrevolution, wird die Drohung mit der eisernen Faust die meisten unserer früheren Genossen dazu veranlassen, in ihrer Gewertschaft mitzuarbeiten und hinter ihre KPD  . Episode einen Strich zu machen. So manchen hält lediglich noch die Scheu zurück, sich mieder offen auf unsere Seite zu stellen. Es ist keine Schande, einen erfannten Irrtum einzugestehen, doch ist es Feigheit aus falschem Schamgefühl heraus, eine Verbindung aufrechtzuerhalten, die man als fehlerhaft, als verkehrt und schädlich erfannt hat.

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Mit einem befreienden Lachen auf den Lippen, das der Scholem   mit der eisernen Faust abnötigt, tehrt ihm jeder vernünftige Arbeiter den Rücken, als Antwort auf seine Drohung.

Gegen die Verlängerung der Polizeistunde. Die Deputation für Handel und Gewerbe des Berliner   Magistrats Hat in einer Sigung vom 19. März auf Antrag einer Berliner   Arbeit­geberorganisation im Gastwirtsgewerbe beschlossen, die Ausdeh= nung der Polizeistunde bis 2 Uhr nachts zu emp fehlen. Der Zentralverband der Hotel-, Restaurant- und Café­ angestellten   wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen den Beschluß der obigen Deputation. Nach der von dieser Dr= ganisation vertretenen Auffassung tann es nicht geduldet werden, daß eine Arbeitgebergruppe, die sich über Arbeiterschutz­bestimmungen ganz glatt hinwegfeßt, die Nacht zum Tage macht. Die gastwirtschaftlichen Arbeitgeber, insbesondere die der fleinen und Mittelbetriebe, find an Bezahlung ihrer Arbeitnehmer und Innehaltung der Arbeiterschutzbestimmungen nicht gewöhnt. Sie haben ihre Arbeitsträfte auch in der Vorkriegszeit in einer Weise ausgenutzt, die zu einer Gefahr für Leben und Gesundheit der Arbeitnehmerschaft wurde. Es ist nur zu oft nachgewiesen, daß eine Arbeitszeit von 16 bis 20 Stunden pro Tag

von den gastwirtschaftlichen Arbeitgebern als üblich betrachtet wurde. Diese Zustände würden sofort wieder einreißen, wenn an eine Verlängerung der Polizeistunde über 1 Uhr nachts hinaus herangegangen würde. Der Verbandstag des Zentralverbandes der Hotel, Restaurant- und Café angestellten, der im Mai 1924 in Raffel stattfand, der Polizeistunde in den Großstädten über 1 Uhr nachts hat deswegen schon beschlossen, daß eine Berlängerung hinaus auf jeden Fall verhindert werden müsse. Die Organisation wünscht nicht, daß Deutschland   ein großes Dorf wird, in dem der Gendarm abends um 9 Uhr Feierabend gebietet, damit die Bauern und Knechte frühzeitig und ausgeschlafen an die Arbeit gehen. Aber ebenso wenig ist es nötig, daß erwerbsfüchtige Unternehmer die ganze Nacht zum Tage machen, benn schließlich gehört auch das gastwirtschaftliche Personal nicht zu den Nachttieren.

Wenn man sich mit einem Geschäftsschluß um 1 Uhr morgens einverstanden erklärt, so ist das mehr, als man ver­antworten kann und sollte eine Polizeiſtunde bis 1 Uhr nachts nur gefeßliche Arbeitszeit nicht überschritten wird. bort gestattet werden, wo eine Garantie dafür gegeben ist, daß die Die längere Offenhaltung der Betriebe als bis 1 Uhr nachts ist aber auch vom Unternehmerstandpunkt nicht zu wünschen, weil sich die Offenhaltung nicht rentiert, es sei denn, daß fie auf Kosten der Arbeitnehmerschaft geschieht. Die Aufwendungen an Licht, Unterhaltung, Arbeitskräfte usw. stehen in feinem Verhältnis zu den nach 1 Ühr zu erzielenden Umfäßen. Meinung, daß die Bolizeistunde bis 1 Ihr nachts genügt. Fast alle großen Betriebe Berlins   sind ebenfalls der Eine ganze Reihe von guten Betrieben, auch die Caféhäuser der Firma Aschinger- des größten gastwirtschaftlichen Unter nehmensschließen jetzt noch um 12 Uhr nachts ihre Pforten. Die Unternehmer erflären mit Recht, daß sich selbst die Stunde von 12 bis 1 Uhr nicht mehr lohnt. Schließlich ist die Frage der Ver­längerung der Polizeiffunde eine Frage der Verkehrsmöglichkeiten. Die Berliner   Hochbahngesellschaft und die Reichsbahngesellschaft haben gegenüber Beschwerden wegen nichtgenügenden Verkehrs nach 1 Uhr darauf hingewiesen, daß die Betriebspause nach ihr nachts im Interesse der Betriebssicherheit unbedingt notwendig ist. Sie wird gebraucht, um die Bauarbeiten, Instandhaltungsarbeiten ordnungsgemäß ausführen zu fönnen. Die Verlängerung der Polizeistunde ist auch aus diesen Gründen eine glatte Unmöglichkeit. Die Gäste würden sich in den Lofalen nicht mehr aufhalten können, weil eine Fahrgelegenheit fehlt. Die Angestellten würden über haupt nicht mehr nach Hause kommen. Es ist deswegen zu hoffen, daß die preußische Regierung eine Verlängerung der Polizeistunde auf jeden Fall ablehnt.

Arbeitslosenversicherung und Landarbeiter.

Freitag, 3. April 1925

74, im Freistaat Medlenburg- Schwerin: Lübz   100, Schwerin   83, Teterom 74, im Freistaat Bayern  : Passau   95, Fürth   92 Proz. aller Mitglieder.

Es ist unmöglich, daß in dem Maße, wie es die vorgenannten Bahlen zeigen, Krantentassenmitglieder vorhanden sind, auf die die Voraussetzungen der Verordnung für die Beitragsbefreiung zutreffen. In diesen landwirtschaftlichen Kreisen hat man viel­fach bewußt falsche Angaben gemacht oder mit seinen Arbeitnehmern Scheinverträge geschlossen, in denen eine fechsmonatige Kündigung vorgesehen ist. Das Reich wird also glatt um die Beiträge geschädigt; denn in logischer Folge müssen diese nun den Betrag zur Erwerbslosenfürsorge, der von der Landwirtschaft verweigert wird, außerdem aufbringen. Man denke bei dieser Tatsache an die schönen Worte von Volksgemein­schaft, chriftlicher Weltanschauung usw., wie sie so gern von den Landbündlern, den Deutschnationalen gebraucht werden. Heute genügt schon ein Arbeitsvertrag mit drei­monatiger Ründigung, um beitragsfrei zu sein. Die Zustände bei der Beitragsethebung dürften darum nicht besser, sondern voraussichtlich schlimmer geworden sein. Trotzdem hat die Zustände bei der Beitragseihebung dürften darum nicht besser, Reichsregierung die bisherige Art der Beitragserhebung und damit des Umfanges der fünftig Bersicherten in ihrem Entwurf zur Arbeitslosenversicherung erneut aufgenommen. Der Betrug, den die Landwirte nach den vorstehenden Angaben ausüben, soll nach dem Entwurf der Regierung gesetzlich sanktioniert werden.

Dagegen muß auf das schärfste protestiert werden. Ein­mal im Interesse des Reichs, das leider durch die jetzige Regierung nicht genügend gewahrt wird, dann aber auch, um weiten Kreisen der Landarbeiter die Unterstüßung in Fällen der Arbeitslosigkeit zu sichern.

Unbillige Härte..

Eine Dame, die mit ihrem Gemahl im Hotel Adlon   wohnte und anscheinend zu der Art von vornehmen Gästen gehört, die mit dem Bedienungspersonal nie zufrieden sind, beschwerte sich beim Hoteldirektor, weil in ihrem Zimmer nicht ordentlich Staub gemischt worden sei.

Du lieber Himmel! So etwas fann schon einmal vorkommen, menn ein 3immermädchen, wie in diesem Falle, täglich 15 3immer und 10 Baderäume zu reinigen hat und das Reservemädchen, welches ihr sonst Hilfe leiſtete, a us Gründen der Sparsamteit entlassen wurde. Aber die Direttion verlangt eben, daß die Arbeiten, die sie der einzelnen Arbeitstraft zuteilt, tadellos ausgeführt werden und das Mädchen erhielt infolge der Beschwerde eine Verwarnung. Am folgen­den Tage, als die Dame nebst Gemahl noch im Schlafzimmer der Ruhe pflegten und das Zimmermädchen den Salon aufräumen wollte, wurde ihr das nur unter der Voraussetzung gestattet, daß sie tein Geräusch mache. Das Mädchen arbeitete auch geräuschlos, Ueber die fünftige Arbeitslosenversicherung ist schon viel ver­aber der Hund der Gnädigen" bellte sie unausgesetzt an, handelt und geschrieben worden. Die Regierung hat schon eine ganze so daß das Mädchen es für ratsam hielt, die Arbeit nicht fortzusetzen, Anzahl von Entwürfen aufstellen laffen. Aus allen Entwürfen geht damit die Herrschaft" nicht durch das Hundegebell gestört werde. jedoch hervor, daß die Landarbeiter nur zu einem kleinen Als die Herrschaft" ausgeruht hatte und im Salon das Frühstück Teil in die Versicherung einbezogen werden sollen. Große Teile einnehmen wollte, war derfelbe natürlich noch nicht völlig auf­der Landwirtschaft sind jetzt schon von der Beitragserhebung für die geräumt und gesäubert. Wieder gab es eine Beschwerde Erwerbslosenfürsorge befreit. Dieser Zustand ist im Augenblid für beim Direktor, der nun das Zimmermädchen den Launen feiner die Landarbeiter noch gerade tragbar. Er wird aber unerträg Gäste zum Opfer brachte, indem er das Mädchen sofort entließ. Das Gewerbegericht, wo die Entlassung als unbillige Härte an= lich, wenn nach der fünftigen Arbeitslosenversicherung die Unter- gefochten wurde, hielt die beiden angeführten Vorfälle nicht für stüßung abhängig wird von der Beitragsleistung. einen ausreichenden Entlassungsgrund und Die bisherige Beitragsbefreiung hat zu den schlimmsten Beurteilte die Firma, die Klägerin wieder einzustellen oder ihr eind trugsfällen gegen das Reich Anlaß gegeben. Das Verbands- Entschädigung von 115 M. zu zahlen. organ des Deutschen Landarbeiterverbandes, Der Landarbeiter", berichtete dazu bereits am 16. November 1924:

Die Berordnung vom 13. März 1924( jetzt abgeändert) hat schon viel Unheil angerichtet. Zunächst ist die Berordnung von vielen landwirtschaftlichen Kreisen glatt umgangen worden. Die Einhebung der Beiträge erfolgt durch die Krankenkassen. Eine Untersuchung des Deutschen Landarbeiterverbandes bei den Kran­fentassen hat ergeben, wie von der Landwirtschaft Gesetze und Berordnungen der Regierung sabotiert werden. Es gibt Land­frantentassen, in denen entweder alle Mitglieder oder ein un­verhältnismäßig großer Teil feine Beiträge zur Erwerbslosen­fürsorge leisten. Folgende Zahlen sollen unsere Ansicht beweisen. Es sind von der Beitragsleistung in der Provinz Ostpreußen  befreit: in der Landkrankenkasse Heiligenbeil 100, Osterode   90. Mohrungen 88, Heilsberg 87, Goldap   83, Stallupönen 83, Rosen­berg 77, in der Provinz Pommern: Usedom  - Wollin 80, in der Prvinz Brandenburg: Angermünde   100, Prenzlau 100, Perleberg   90, in der Provinz Schlesien  : Jauer 84, Leobschüz

Der=

Achtung, Buchbinder! Die über die Betriebe Stella Vers Iag, Alte Jakobstr. 11/12, und die Firma Herdegen, Alte Jakobftr. 9, verhängte Sperre ist mit dem heutigen Tage auf­gehoben.

3um Streit der Töpfer ist mitzuteilen, daß die 3entrale sich im Gewerkschaftshaus, Engelufer 24/25, 3immer 52, be­findet. Tel: Morizlaz 4093.

Deutscher   Holzarbeiter Verband, Verwaltungsstelle Berlin  . Erweiterte Ortsverwaltung, Gigung heute abend 7 Uhr im Berbandshaus, Rungestr 30. Charlottenburg

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