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Nr. 162 42. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Osterferien im Reichstag.

Vertagt bis zum 28. April.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Reichstagssigung schlug Abg. Schuldt- Steglig( Dem.) eine weitergehende Entschließung zur Be­foldungspolitif vor. Diese wird gegen die Stimmen der Demo­fraten, Sozialdemokraten und Kommunisten abgelehnt, dagegen die vom Ausschuß vorgelegte angenommen.

Darauf gab

Präsident Löbe

über das Gruben unglüd folgende Mitteilungen des preußi­schen Handelsministers bekannt:

Eine Bier- Etagen Förderschale, die mit 70 Bergleuten befest war, ist, nachdem sie 400 Meter im Schacht mit normaler Geschwindigkeit von 10 Metern zurückgelegt hatt, aus bisher nicht geflärter Ursache plöglich auf eine Geschwindigkeit von 15 Meter gefommen und auf der Schachtsohle start aufgestoßen. Von der Befagung von 70 Mann find bisher geborgen 63, davon zum Teil leichten, aber auch einige mit fehr 2 Tote, 15 ganz Leichtverleßte, 46 weitere mit schweren Verlegungen. Die 7 fehlenden, die sich in der untersten Etage der Förderschale befanden, fonnten noch nicht geborgen werden, weil die Förderschale erst zerschnitten werden muß; fie müssen als tot gelten.

Der Reichstagspräsident schloß Worte der Trauer um die Opfer und der Teilnahme für die Angehörigen an. Er verband damit die Aufforderung an die Aufsichtsbehörden, boch peinlichst die Befolgung der Unfallverhütungsvorschriften zu kontrollieren, damit es uns erspart bleibt, daß immer neue so schwere Unfälle die deutsche,

Arbeiterschaft heimsuchen.

Auf der Tagesordnung folgt dann die Weiterberatung der An­

träge über

Wohnungswesen und Mieterschuh.

Abg. Dr. Steiniger( Dnat.) erwartet, daß die Regierung wenig ftens bis zum 30. April mit einer Vorlage fommen werde. Abg. Winnefeld( DVp.) erklärt, die Boltspartei wolle feines. wegs den Mieterschutz beseitigen.(!)

Abg. Eichhorn( Komm.) begründet einen Antrag, der die fofortige Rüdgängigmachung der zum 1. April 1925 angeordneten Erhöhungen verlangt.

Abg. Büll( Dem.): Die berechtigten Intereffen der Hausbesitzer müssen zwar gewahrt werden, aberes fann nicht zu gelassen werden, dah die Hausbesitzerorganisationen die Mieter weit über den Friedensstand steigern.

Herabsinken der Sonderfürsorge auf das Niveau der Armen pflege führen würde. Ich möchte auf den Aufsatz in Nr. 966 der Frankfurter Zeitung " vom 28. Dezember 1924 hinweisen, in dem Ministerialrat Genosse Dr. Hans Maier, einer der Hauptverfechter des Gedankens der Einheitsfürsorge, folgendes ausführt:

Sonntag, 5. April 1925

geschulter Kräfte gelegt wird. Auch hier müssen die Genossen in Verwaltungen und Parlamenten ihren Einfluß ausnutzen. Der Wohlfahrtsetat darf in dem Gesamtetat der Länder und Gemeinden nicht als etwas Nebensächliches, nicht als ein Bosten angesehen werden, der beliebig gekürzt oder gar gestrichen werden kann, je nachdem es die Balanzierung des Gesamtetats " Dentschriften des Städtetages und des Berbandes der Land- erfordert. Wir brauchen heute die Wohlfahrtspflege mehr als treise, die sich gleichfalls für eine Einheitsfürsorge einsetzten, beje, und unser Biel muß sein, sie so zu gestalten, daß durch sie tonten so start die finanziellen Gesichtspunkte und stellten die volkswirtschaftlich wertvolle aufbauende Arbeit geleistet werden angebliche Leistungsunfähigkeit der kommunalen Verbände so sehr kann. in den Vordergrund, daß der Widerspruch der beteiligten Berbände der Hilfsbedürftigen gegen eine Einheitsfürsorge verständlich wurde, die argwöhnten, daß diese zu einer Herabdrückung auf den Stand der alten Armenpflege führen fönne."

Betriebsräte und Sozialversicherung.

Die Betriebsräte haben in der Sozialversicherung nur ein sehr beschränktes Mitwirkungsrecht, das aber trozdem sehr wichtig ist. In erster Linie hat der Betriebsrat nach dem Betriebsrätegesez die Aufgabe, auf die Bekämpfung der Unfall- und Ge­fundheitsgefahr im Betriebe zu achten, die Gewerbeaufsichts­sowie auf die Durchführung der gewerbepolizeilichen Bestimmungen beamten und sonstigen in Betracht kommenden Stellen bei dieser Be-.. Erwerbsfämpfung durch Anregungen, Beratung und Auskunft zu unterſtüzen und der Unfallverhütungsvorschriften hinzuwirken. Bekanntlich werden die Unfallverhütungsvorschriften von den Berufsgenossenschaf­ten, die von den Arbeitgebern gebildet werden, erlassen. Nach dem Betriebsrätegesetz ist auch bei Unfällen ein vom Betriebsrat beſtimm­tes Mitglied zu den Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen. Damit bilden die Betriebsräte ein wichtiges Bindeglied zwischen den Be­rufsgenossenschaften und den einzelnen Betrieben, deffen Tätigkeit zur Erhaltung eines gefunden Arbeiterstammes der Betriebe sehr viel

Wer die Vorbereitung der Reichsgrundsäge verfolgen fonnte, wird dies aus den dabei gemachten Erfahrungen be­stätigen können. Jeder Versuch, auch für die nicht unter die Gundergruppen fallenden Hilfsbedürftigen Bestimmungen zu sichern follten, wie z. B. die Bestimmungen über die Erwerbs schaffen, die eine über den Notbedarf hinausgehende Fürsorge befähigung von Blinden, Taubstummen und Krüppeln, die Bestimmungen über die Leistungen der Wochenfürsorge, wurde von den Vertretungen der Kommunalverbände immer von neuem befämpft mit der Begründung, daß die daraus er wachsenden Lasten untragbar feien. Bei dieser Auffassung, vertreten von den Stellen, die schließlich die Fürsorge durchzu­führen haben, mußte befürchtet werden, daß bei einer völligen Vereinheitlichung der Fürsorgebestimmungen die Fürsorge für fonenfreise auch nur unter engen finanziellen Gesichtspunkten die bisher nach reichsrechtlichen Vorschriften versorgten Ber­durchgeführt werden würde.

Wir müssen uns heute damit abfinden, daß das Reichsrecht sozialistischen Standpunit aus gefordert werden muß, und gegenwärtig nicht die Einheitsfurforge vorschreibt, die vom fönnen nur für die zufünftige Entwicklung der Wohlfahrts­pflege im Sinne unferes Zieles zu wirken suchen. Darüber hinaus aber fönnen und müssen wir versuchen, die Gestaltung der Fürsorge in Ländern, Provinzen, Kreisen und Gemeinden zu beeinflussen und darauf hinzuwirken, daß die Möglichkeiten, die die Reichsgrundsäge auch in der Richtung einer sozial aus gestalteten Einheitsfürsorge eröffnen, ausgenugt werden. Die Reichsgrundsäße", heißt es in den Erläuterungen hierzu, hin­dern fein Land, für alle Hilfsbedürftigen eine gehobene Wohlfahrtspflege einzuführen. Ebensowenig schließen es die Grundfäße aus, daß ein Fürsorgeverband einzelnen oder allen Hilfsbedürftigen eine über die allgemeine hinausgehende Für Abg. Schirmer- Franken( Bayer. Bp.). Die Bayer. Bp. stimmt forge zuwendet, es sei denn, daß ihn landesrechtliche Bor­hem Ausschußantrag auf Nachprüfung der auf die Wohnungsschriften binden." Und eine Bestimmung im§ 17 der Reichs mirtschaft bezüglichen Gefeße zu. grundsäge befagt dann noch besonders, daß den Kleinrentnern alte oder durch geistige oder förperliche Gebrechen erwerbs­unfähig gewordene Personen gleichgestellt werden können, die trotz wirtschaftlicher Lebensführung auf die öffentliche Für forge angewiesen sind.

Abg. Butte( Wirtsch. Bag.): Wenn man den Hausbesitzern die notwendige Bewegungsfreiheit läßt, wird die Wohnungsfrage auch für die Mieter am besten gelöst werden.

Damit schließt die Aussprache.

Der Ausschußantrag wird angenommen. Er verlangt u. a

bis spätestens 30. April 1925 die Vorlegung von Gesetzentwürfen zur Abänderung des Reichsmietengejekes, des Mieterschuhgesetzes und Wohnungsmangelgefehes.

Um 14 Uhr vertagt sich das Haus auf Dienstag, den 28. April,

3 Uhr nachmittags.

Die Wohlfahrtspflege.

Aufgaben der Sozialdemokratie.

Bon Dorothea Sirschfeld, Regierungsrat im Reichsarbeitsministerium. In Nr. 614 des Borwärts" vom 31. Dezember v. 3. hat Genosse Kleeis auf die neuen Grundfäße hingewiesen, die die Reichsregierung über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge erlassen hat. Er hat dabei zum Aus brud gebracht, daß die Grundfäße nicht den Wünschen und Forderungen entsprechen, die vom sozialistischen Standpunkt aus an eine Neuregelung der Wohlfahrtspflege gestellt werden müssen, daß insbesondere eine Umgestaltung der Grundsäge in der Richtung ihrer stärkeren Bereinheitlichung zu fordern fei.. Die Verfasserin dieser Zeilen hat bei den Berhandlungen des Hauptausschusses für Arbeiterwohlfahrt in Hannover die Streitfrage: Einheitsfürsorge oder Gruppen: fürsorge" bereits eingehend behandelt und sich dabei auf den Standpunkt gestellt, daß grundsäglich an dem Gedanken einer einheitlichen, nur den Notstand berücksichtigenden Für forge festgehalten werden müsse. Das Ziel müsse sein eine Wohlfahrtspflege, an der nicht das Obium der alten Armen­pflege haftet, an die sich jeder wenden kann, ganz gleich, aus welchem Grunde er in Not geraten ist, die jedem nach der individuellen Lage des Falles hilft, feine Kräfte fo anzu fpannen, daß er wieder unabhängig von fremder Hilfe wird, und den, der dazu nicht mehr in der Lage ist, angemessen versorgt.

Es mußte aber und es muß auch jetzt darauf hingewiesen werden, daß eine Vereinheitlichung der Fürsorge in dem Zeit punkt, in dem ihre Neugestaltung erfolgte, zweifellos die Gefahr in sich barg, daß die Bereinheitlichung nicht zu einer sozialen Ausgestaltung der Armenpflege, sondern zu einem

beitragen tann.

Gebiete der Krantenversicherung. Wenn nämlich in einem Eine weitere wichtige Aufgabe haben die Betriebsräte auf dem Betriebe eine Betriebskrankenkasse errichtet werden soll, dann ist diese Errichtung abhängig von der Zustimmung des Betriebsrats. frankentasse auch nicht errichtet werden. Das ist ein sehr weit­Gibt der Betriebsrat seine Zustimmung nicht, so darf die Betriebs­gehendes Recht, über deffen Tragweite fich die Betriebsräte sehr genau im Klaren sein müssen. Ein Betriebsrat, der seine Zustimmung fehr weitgehende Verantwortung, da ihn mit Recht die Anschuldi­zur Errichtung einer Betriebskrankenkasse gibt, übernimmt hier eine gungen der Betriebsmitglieder treffen würden, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die neu errichtete Betriebskrantentasse nicht leistungsfähig ist und die einzelnen Betriebsmitglieder dadurch in Krankheitsfällen geschädigt werden.

Gesundheitsschutz in gewerblichen Betrieben.

"

Im Verlag des Bezirksqusschusses Berlin- Brandenburg des All­ gemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes ( Berlin , Engelufer 24/25) Gesundheitsschuh ist soeben unter dem Titel was muß der Arbeiter vom gewerblichen Betrieben wiffen?" eine sehr inftruttive Broschüre erschienen, die die Ar­beiterschaft über die auf dem erwähnten Gebiete bestehenden Gesetze und Berordnungen unterrichtet. Der erste Teil behandelt die Ge­werbeaufsicht und den Gesundheitsschutz vom technischen Standpunkt aus, der zweite die medizinischen Aufgaben der Gewerbeaufsicht, wäh­die nur 60 Pfennig foſtet, kann insbesondere den Gewerkschafts­rend der dritte Teil die Verwaltungen des Gewerbeaufsichtsdienstes und ihren Wirkungsfreis angibt. Die feine, gut ausgestattete Schrift, funktionären und Betriebsräten empfohlen werden.

Getreidezölle und Verbrechertum.

Ziemlich jeder Sechser(= 17 heutige Reichspfennig), um den das Getreide im Breise steigt, ruft auf je hunderttausend Einwohner einen Diebstahl mehr hervor", schrieb der berühmte Stati­ftifer Georg Mayr schon vor fast fünfzig Jahren auf Grund feiner Untersuchungen. Die Erklärung liegt auf der Hand. Teures Getreide, teures Brot, teures Brot, größere Not. Da nun die Ge­nachtreidezölle das Betreibe verteuern, jo fönnte man auch ausrechnen, um wieviel Pfennig pro Tonne der Zoll erhöht werden soll, um einen Diebstahl mehr hervorzurufen.

Genossen, die in den Verwaltungen und parlamentarischen Hier muß der Hebel angesetzt werden; hier müssen die Bertretunger der Länder, Provinzen, Kreise und Gemeinden Siz und Stimme haben, die in den Deputationen und Aus­schüssen mitarbeiten, ihren Einfluß geltend machen und immer wieder darauf hinwirken, daß die Wohlfahrtspflege für alle Hilfsbedürftigen sich nicht in der Gewährung von Notbedarfs fägen( die vielfach noch nicht einmal den fümmerlichsten Not­bedarf decken) erschöpfen darf, daß sie vielmehr, wo es nur immer durch Maßnahmen der Verhütung und Heilung möglich ist, aufbauend wirken muß. Was auf dem Gebiete der Kriegs­beschädigten und Kriegshinterbliebenenfürsorge an vorbeu gender und aufbauender Fürsorge geleistet worden ist und nach den Bestimmungen der Reichsgrundsäge noch weiter geleistet werden soll, muß Bionierarbeit sein für die Wohlfahrtspflege überhaupt. Wie sich aus der Arbeitsfürsorge für Schwer­friegsbeschädigte und Unfallverlegte eine allgemeine Arbeits­fürsorge für Schwererwerbsbeschränkte entwidelt hat oder zu entwickeln im Begriff ist, so dürfen beispielsweise auch die Maßnahmen der Berufsfürsorge, her vorbeugenden Kinder­heilfürsorge und dgl. nicht auf Kriegerwaisen beschränkt blei ben, sondern müssen auf alle hilfsbedürftigen Kinder ausge­behnt werden. Ebenso muß das, was an sozialen Bestim­mungen für Klein und Sozialrentner getroffen worden ist, auch allen anderen zugute fommen, die nach einem Leben der Arbeit auf die öffentliche Fürsorge angewiesen sind. Bisher haben meines Wissens nur Preußen und Sachsen von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, diese Gleichstellung der alten erwerbsunfähigen Personen mit den Kleinrentern allgemein vorzuschreiben.

Was unter Ausnußung dieser Möglichkeiten bei Ländern und Fürsorgeverbänden irgendwie zu erreichen ist, sollte ge­schehen, um damit dem Ziel einer Einheitsfürsorge näher zu tommen. Die weitere Voraussetzung aber für eine wirtfame Durchführung der Grundsäge ist, daß Länder und Gemeinden die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen und die Arbeit fellst in die Hände gut ausgwählter, sozial denkender und

Dies zeigt eine Untersuchung von Lujo Brentano. 3um Beispiel: Bismard erhöhte im Jahre 1887 die deutschen Getreide­ölle von 30 auf 50 m. pro Tonne. Die Getreidepreise stiegen in zwei Jahren von 145 auf 170 m. pro Tonne, die Zahl der jährlich verurteilten Diebe stieg( auf 100 000 erwadyjene Einwohner) von 259 auf 274, die Zahl der wegen Hehlerei verurteilten von 20,7 auf 21.7. Umgekehrt: Nachdem Bismards Nachfolger die Getreidezölle um 15 M. wieder ermäßigte und die Getreidepreise entsprechend fanten, fiel die Kriminalität von über 300 auf weniger als 270 auf

100 000 Einwohner.

Brentano untersucht auch die Wirkung einer anderen Ursache,

die ebenfalls die Zahl der Verbrechen beeinflußt: die Schwankungen der industriellen Konjunktur, der Arbeitslosigkeit, durch die oft die Wirkung einer etwaigen Brotverbilligung durchkreuzt werden tann. So entwirft Brentano folgendes Bild: Jahr 1897: Mittel­gute Ronjunttur, Getreidepreis 152 M.; Zahl der Diebstähle( auf 100 000 Einwohner) 252. Jahr 1898: Gutes Jahr, aber erhöhte Getreidepreiſe, nämlich 166 M.; Zahl der Diebstähle gestiegen auf 256. Jahr 1899: Hochtonjunktur und start( auf 150 M.) ge­funtene Getreidepreise; Zahl der Diebstähle finft auf 241. Jahr 1900: Langjamer Rüdgang der Konjunktur, aber niedere Ge­treibepreise; Bahl der Diebstähle bleibt 241.Jahr 1901: Krise in der Industrie und steigende Getreidepreise; Zahl der Diebstähle 257... ufm.

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