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Nr. 16242. Jahrgang

3. Beilage des Vorwärts

Todesstrafe für die Tschekisten.

Die Anträge des Staatsanwalts.

B. S. Leipzig , 4. April.

Bei der Würdigung der süddeutschen Vorgänge mies der Reichsanwalt darauf hin, daß der angebliche Spizel Jau che, der erledigt werden sollte, niemals Rommunist gewesen sei. Kö­nigs Aussagen gegenüber jei größte Borsicht geboten

Nach der Mittagspause fuhr der Reichsanwalt in seinem Blä­doyer fort. Es sei zweifelsfrei, daß im Oktober 1923 die Hundert­fchaftsführerversammlung von König mitgemacht worden sei. Die KPD. habe nichts Eiligeres zu tun gehabt, auch als König als Spizel zu bezeichnen. Poege hat in dieser Sache keineswegs Spigeldienste geleistet. Wie ernst Boege die Angelegenheit genommen habe, bemeise ein Brief des Abgeordneten Obuch vom 30. Mai an den württembergischen Landtagsabgeordneten Müller, in dem es heißt, daß

Boege eines besonderen Schußes bedürfe megen seiner Funktionärtätigkeit in der Partei. Poege hat dazu bei getragen, daß die Spur zu Stoblewsti und Hute aufgedeckt wurde. Wichtig ist ein Brief von ihm an seine Frau, in dem er sich rühmt, die Verräter der Arbeiterklasse zur Strecke gebracht zu haben. Die Terror- Gruppen sind nach Meinung des Reichsanwalts von der Kommunistischen Partei unterstützt, oder zum mindesten von derfelben angeregt worden.

Diese Meinung begründet der Reichsanwalt mit einer Reihe von

Ausführungen, die sich auf die Aussagen der Angeklagten während der Untersuchung und in der Hauptverhandlung beziehen. Sodann ergriff Landgerichtsrat Flögel, als zweiter Anklage­vertreten, das Wort zu seinem Plädoyer. Mayer habe sich seit seinem 16. Lebensjahre mit der Politit befaßt und sich den fommu­nistischen Ideen verschrieben. Er tam 1922 nach Berlin , wo er in der Zentrale der Kommunistischen Partei eingestellt wurde. Aus seinen eigenen Angaben ergibt sich, daß er schon 1923 in den M.- Apparat eingetreten ist. Er hat auch nicht bestritten, daß ein solcher Apparat eriftierte. Der Boltsschullehrer Pfaff aus Bella- Mehlis war der Reichswaffenleiter. Der Brief an Halle, der im Landtag gefunden murde, beweist die hohe Funktionärstellung Mayers. Wie wichtig das Vorgehen im Landtag gewesen ist, welches nachher in der Presse so angegriffen wurde, beweist das schwere Belastungsmaterial, das de bei gefunden wurde. Der Angeflagte Neumann hat angegeben, daz er durch Kreß an den Mayer gewiesen worden sei. Mayer selbst hat erklärt, er wüßte nicht, was die Neumann- Gruppe mit Rausch vorgehabt hat. Er lehne den individuellen Terror ab. Diese Angaben hält der Landgerichtsrat für widerlegt. Nach der Tat hat Mayer Neumann Mitteilung gemacht, daß Rausch im Kranten haus liege. Der erschossene Rausch hat Mayer als den Anstifter der Tat bezeichnet. Die Anträge des Staatsanwalts.

Hierauf ging der Anflagevertreter auf die einzelnen Punkte ein, aus denen hervorgehe, daß.

Mayer genau gewußt habe, um was es sich bei Rausch ge­handelt habe.

Kuhls war gewerkschaftlicher Vertrauensmann, damals bei der Liebknecht - Gruppe, und überzeugter Kommunist. Ein Mann, der mie Ruhis, täglich zu Maner gefahren ist, fann unmöglich nicht ge­wußt haben, was die Neumann- Gruppe gewollt habe. Bier Wochen lang hat die Polizei arbeiten müssen, bis sie Kuhls endlich gefunden hat. Auch ist bei Kuhls eine Quittung über hundert Dollar gefunden morden. In dem bereits erwähnten Brief an all upp wird auch für Ruhls wegen seiner Tätigkeit ein besonderer Schuh empfohlen. Boege hat zwar ausgesagt, Kuhls hat gewußt, worum es sich han dele. Das hat sich aber nicht genau feststellen lassen, so baß bezüglich der Ermordung Rausch Kuhls nicht der Mittäterschaft überführt werden konnte. Huke ist durch Bermittlung Neumanns als Kurier in den Bellenapparat eingestellt worden. Es ist sein persönliches Bech, daß er gerade mit dem Angeklagten Helmuth" zusammen verhaftet worden ist. Damals hatte jedes Mitglied des Revolutions. fomitees einen persönlichen Kurier. Hufe hat früher zu gegeben, daß er für den M.- Apparat tätig gewesen sei. In der Hauptverhandlung hat er alles widerrufen und hat sein Protokoll noch am heutigen Vormittag als Schanddokument" bezeichnet. Aber es besteht taum ein 3weifel, welchen Befundungen Hufes die größere Wahrscheinlichkeit beizumessen sei. Hallupp nennt sich Literat und Mechaniter, war Mitglied der KPD . und hat vormie gend politische Tendenzbücher geschrieben. Er war der beste Freund Klemms. Neumann und der Abgeordnete Charpentier gingen bei ihm ein und aus. Das Bureau, das bei ihm eingerichtet

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wurde, war in Wirklichkeit ein Bureau des M.- Apparates. In seinem Schlafzimmer sind Schriftstücke gefunden worden, die die revolutionäre Tätigkeit der M.- Gruppe beweisen. Auch Szon hat bei Hallupp verkehrt. Der Angeklagte hat vor dem Untersuchungs richter Haller zugegeben, daß er während des Verbotes der KPD. ein Zimmer für illegale Arbeiten bereit gehalten habe. Außerdem war der Angeflagte im Besize einer Pistole 0,8, die unmöglich eine Theaterpistole gewesen sein tann. Der Angeklagte Infors mar Kurier der Zentrale. Auch bei ihm fann man sagen, wie bei den anderen Angeklagten, daß er im Banne der KPD. gewesen sei. Nach dem Mord an Rausch hat Neumann bei Intorf übernachtet, doch läßt sich nicht der Beweis erbringen, daß der Angeklagte um den Mord gewußt, hat. Auch ist in der Baßfälscher- Zentrale ein Baß auf den Namen Intorf ausgestellt worden, und zwar am 24. März. der ihn aber nicht mehr erreichte.

Nach Wiederherstellung der für kurze Zeit unterbrochenen Deffentlichkeit erklärte der Reichsanwalt, daß

die Mordabsicht bei Rausch erwiesen

Sonntag, 5. April 1925

Gewerkschaftsbewegung

( Gewerkschaftliches siehe auch 4. Seite Hauptblatt.) Selbstabbau des Reichsarbeitsministers?

Wie aus Köln gemeldet wird, haben die für das Siegerländer Wirtschaftsgebiet zuständigen Regierungspräsidenten in Arnsberg und Koblenz mit Rücksicht auf die Not der Siegerländer Industrie auf Antrag der Hochofenwerke die Entscheidung gefällt, daß für die Siegerländer Hochofenwerke die zweigeteilte Schicht bis Hochofenwerke ergebe sich schon daraus, daß von 28 Hochöfen mur zum 1. Oftober 1925 bestehen bleibt. Die Notlage der

14 in Betrieb gehalten werden.

Soweit die Meldung, die eine Ergänzung zu dem standalösen Entscheid des Oberbergamts ist, das für die oberschlesische Hütten­industrie gleichfalls die zweigeteilte Schicht aufrecht erhält. Wir richten hiermit an den Reichsarbeitsminister die Frage, ob die Ber ordnung, die ab 1. April die Rückkehr zum Dreischichtensystem in der Schwerindustrie vorschreibt, zu Recht besteht, oder ob die Regie­rungspräsidenten, und Oberbergämter den Auftrag erhalten haben, diese Verordnung wieder aufzuheben. Wir fragen weiter, ob vor der Entscheidung der Regierungspräsidenten auch die Hauptinter­essenten, die Arbeiter, gehört worden sind. Wir erwarten eine flare Antwort!

Bom Internationalen Arbeitsamt.

sei. Die Angeklagten haben unter dem Drud ihrer Partei gehandelt. Dafür feien anzuführen die Angaben Neumanns, den Helmut" für die Partei verpflichtet habe. In der Paßfälscherzentrale find die Originalantworten der auswärtigen Konsulate an die fommu nistische Reichstagsfraktion gefunden worden, was eine deutliche des Internationalen Arbeitsamts hat am Sonnabend seine Be Genf, 4. April. ( Eigener Drahtbericht.) Der Berwaltungsrat Sprache spricht. Für fast alle Angeklagten find falsche Bässe aus­ratungen abgeschlossen. Die Rechnungslegung für 1924 murde ge­gestellt worden. Fünf Abgeordnete der Kommunistischen Partei nehmigt. Die Ausgaben erreichten die Höhe von 6723 886 Frank werden als Mitglieder der M.- Gruppe bezeichnet. Neumanns Frau bei einem Haushalt von 7 077 295 Frank. Die rückständigen stügung von der Partei erhalten. Sämtliche Angeklagten haben sich hiervon wurden 2571 795 Frant im Jahre 1924 gezahlt. Die hat in der ersten Zeit noch nach der Berhaftung Neumanns Unter 3ahlungen betrugen ohne die deutschen Beträge 3968 389 Frank. zuerst um Hilfe an die Partei gewandt. Neumann hat sich schuldig laufenden Beiträge betrugen 5857 436 Frant, so daß die Gesamt­gemacht der Vorbereitung zum Hochverrat. Er ist ferner eines Ber- fumme der Beiträge sich auf 8 429 231 Frank belief. Auch der Haus­gehens gegen§ 7 Absatz 4 des Republitschuhgesezes, eines Ver­brechens gegen§ 3 Absaz 2 der Waffenverordnung und weiterhin Diese Summe bedeutet gegenüber dem Haushalt von 1925 in Höhe gehens gegen§ 7 Absatz 4 des Republitschußgefeßes, eines Berhaltsplan für 1926 in Höhe von 6 780 000 Frank wurde genehmigt. eines Verbrechens gegen§ 49 Absatz b des Strafgesetzbuchs schuldig. Nach einer längeren Begründung stellte der Reichsanwalt Sulaffung Meritos Don 7 087 000 Frant eine Ersparnis von 300 000 Frant. Wegen der folgende Strafanträge: Zulassung Meritos zum Arbeitsamts murde Direktor Thomas beauftragt, entsprechende Verhandlungen weiterzuführen. gegen Neumann wegen Mordes die Todesstrafe, ins- stündigen Arbeitszeit in der Handelsmarine auf die Der Antrag der französischen Regierung, die Frage der acht­gesamt 7 Jahre Zuchthaus, wovon 6 Monate als verbüßt erachtet Tagesordnung der Internationalen Arbeitskonferenz im Jahre 1926 werden sollen, und 500 m. Geldstrafe, die ebenfalls als verbüßt zu sehen, wurde mit Stimmengleichheit, 12:12, abgelehnt. anzusehen sind, und dauernden Ehrverlust; Außer sämtlichen Arbeitervertretern stimmte auch der deutsche Re­gierungsvertreter für den französischen Antrag. Auf der Tages­ordnung der nächsten Arbeitskonferenz am 19. Mai 1925 stelt außer ferner werden in zweiter Lesung Entwürfe internationaler Ab­dem Bericht des Direktors die Neuwahl des Verwaltungsrates; kommen über die Abschaffung der Nachtarbeit in Bäcke­reien, die Einlegung einer 24 stündigen Ruhepause in den Glasbrennereien und die Gleichstellung der ausländischen Arbeiter bei Unglücksfällen behandelt werden. Außerdem wird der Sozialversicherung vorgelegt werden, für die das Arbeits­Arbeitskonferenz der Entwurf eines Abkommens über amt zurzeit ein Gutachten bei den verschiedenen Regierungen einholt.

Ich beantrage:

gegen Stoblewiti 15 Jahre Zuchthaus, dauernden Ehrver. luft, 500 m. Geldstrafe und Todesstrafe; gegen Poege Todesstrafe, 8 Jahre Zuchthaus, wovon 6 Monate als verbüßt angerechnet werden sollen, dauernden Ehr­verluft und 500 m. Geldstrafe, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt angesehen werden sollen;

gegen Margies Todesstrafe, 9 Jahre Zuchthaus, dauern­den Ehrverlust und 500 m. Geldstrafe;

gegen S30n Todesstrafe, 4 Jahre Zuchthaus, wovon

6 Monate als verbüßt erachtet werden, und dauernden Ehrverlust; gegen Meus 4 Jahre 6 Monate 3uchthaus, wovon 6 Monate als verbüßt angesehen werden, 400 m. Geldstrafe, fünf Jahre Ehrverlust;

gegen Mörsner 3 Jahre 3uchthaus, wovon 6 Monate als verbüßt angesehen werden, 300 m. Geldstrafe, 5 Jahre Ehr­verluff;

gegen König 5 Jahre 6 Monate 3uchthaus, 500 m. Geldstrafe, 5 Jahre Ehrverlust;

gegen Diener 5 Jahre 6 Monate 3uchthaus, fechs Monate werden als verbüßt angesehen, 500 m. Geldstrafe, 5 Jahre Ehrverlust;

gegen Mayer 6 Jahre 6 Monate 3uchthaus, wovon 6 Monate als verbüßt erachtet werden, 600 m. Geldstrafe, 10 Jahre Ehrverlust;

gegen Kuhls 3 Jahre Gefängnis, abzüglich 10 Monate, die als verbüßt erachtet werden, 300 m. Geldstrafe, die ebenfalls als verbüßt angesehen werden;

gegen Hufe 3 Jahre 3uchthaus, wovon 6 Monate als verbüßt erachtet werden und 300 m. Geldstrafe;

gegen Hallupp 2 Jahre Gefängnis, von denen 6 Mo­nate verbüßt anzusehen find;

gegen 3ntorf 1 Jahr 9 Monate Gefängnis, wovon ebenfalls 9 Monate als verbüßt erachtet werden;

gegen den Ehemann Cesniffe 1 Jahr 9 Monate Ge­fängnis und 150 m. Geldstrafe. Außerdem beantragt der Reichs­anwalt gegen Frau Cesniffe 10 Monate Gefängnis. Die Angeklagten nahmen die Strafanträge äußerlich vollkommen ruhig auf.

Nochmals: Nachklang zum Böttcherstreik.

Wir brachten in unserer Freitag- Morgenausgabe unter diefer Ueberschrift eine Notiz vom Böttcherverband. Wie uns nunmehr mitgeteilt wird, hat die Firma K. Kühne, Berlin , Brunnenstr. 111, durch ihren Rechtsbeistand Dr. E. Abrahamsohn beim Böttcherver­band Protest gegen die Notiz eingelegt. Die Firma behauptet, daß der Böttcher, der 24 Jahre und länger beschäftigt war, seine Ertran­fung auf eine andere Weise als durch seine Tätigkeit bei Kühne er­halten hat. Ferner behauptet Dr. Abrahamsohn, daß seine Auftrag geberin zur Einstellung der drei Böttcher nicht verpflichtet war, da aus betriebstechnischen Gründen die Wiedereinstellung nicht möglich iſt usw.

Da ja ohnehin am fommenden Dienstag das Tarifschiedsgericht unter Herrn Gewerberat Körner tagt, bringen wir diese Berich­tigung zur Kenntnis, behalten uns jedoch vor, nach der Tagung des Tariffchiedsgerichtes die Angelegenheit K. Kühne näher zu be= leuchten.

Lohnerhöhung der Bäcker Rheinland- Westfalens. Dortmund , 4. April. Im Lohnstreit des Bädergewerbes in Rheinland und Westfalen wurde heute unter dem Vorsiz eines Ver­treters des Reichs- und Staatskommissars folgender Schiedsspruch gefällt:

1. Die bisher bestehenden Tariflohnsäge werden ab 4. April

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