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Soziale Itebersicht:

Gewerkschaftliches.

Gerichts- Beitung:

Gewerbegericht.

S

daß eine gewaltfame Menderung der Staats- und Gesellschafte 0: onung feitens der sozialdemokratischen Partei nicht geplant sei, über das Jutereffe der Arbeiter an der Fabritinspektion erstatteten. und daß die Form des Barrikadenkampfes immer unwirksam ge= Mit wenigen Ausnahmen klagten die Delegirten darüber, daß wesen war und bleiben werde. viele Arbeiter sich entweder fürchten, vorhandene Mißstände zur Nach Schluß der Be­Tas Stuttgarter Gewerbegericht hat ein neues Statut Anzeige zu bringen, wieder andere die Hoffnung aufgegeben haben, weisaufnahme führte Staatsanwalt Strehler folgendes aus: erhalten, wonach in Zukunft 60 Beisiger, 10 mehr als bisher, zu auf diesem Wege Abhilfe zu erreichen. Auf der Konferenz waren Es sei gleichgiltig, was in früheren Fällen bezüglich der wählen sind. Die Beisitzer erhalten für jede Sigung, der sie die Gewerkschaften der Orte Ebingen  , Gßlingen, Feuerbach  , Schriften, die zum 18. März erschienen waren, entschieden beigewohnt haben, eine Entschädigung von 3 M.( ſeither Göppingen  , Kirchheim, Ludwigsburg  , Oberndorf, Ravensburg  , ſei, man müsse im Auge behalten, daß Zweck und war die Entschädigung von der Zeitdauer der Sigung abhängig). Reutlingen  , Schramberg  , Stuttgart  , Ulm  , Heidenheim  , Zuffen= Ziel der Sozialdemokratie dahin gerichtet sei, eine gährende Die Wahlen finden nicht, wie von den Arbeitern gewünscht hausen, Tuttlingen  , Backnang  , Cannstatt und Untertürkheim   durch Stimmung in den arbeitenden Kreisen zu erhalten, des- wurde, Sonntags statt, sondern müssen an einem Werktag vor­wegen würde die große französische   Revolution gefeiert nud genommen werden. Neu ist die fernere Bestimmung, daß für zusammen 18 Delegirte vertreten. auch der 18. März verherrlicht. Diese Gedenktage würden hervor den Fall, daß das Gewerbegericht als Einigungsamt geholt nicht um den Kampf mit geistigen Waffen, sondern den fungiren sollte, die Auswahl der Beisiger durch den Kampf mit gewaltthätigen Mitteln zu verherrlichen und zu Gewerbegerichts- Ausschuß erfolgen muß. empfehlen. Aus ähnlichen Gründen würden ja auch die Sieges­feiern für die Schlachten von Leipzig   und Sedan   begangen. Man wolle eben die Spannkraft des Volkes rege halten, Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Ges 11111 sie geeigneten Falles zu verwenden. Unter solchen Vou verschiedenen Seiten werden zur Zeit gegen unfere richtshofes begründet nach der Zivil Prozeßordnung die Umständen sei es vollkommen flar, daß die inkriminirten Bewegung. Zersplitterungsversuche unternommen. Dieses ohne Nichtigkeitstlage gegen Urtheile, die sonst an Artikel auf den ungebildeten Arbeiter aufreizend wirkten, Grund und nur zum Gaudium unserer Gegner aufgeführte und für sich nicht anfechtbar] find. Zu einer solchen wenn auch dieselben nicht in voller Deutlichkeit erkennen Gaufelspiel richtet sich von selbst. Die bestehende Agitations- Richtigkeitstlage glaubte sich der Schneidermeister Drescher be= ließen, daß die Anreizungen auf Gewaltthätigkeiten gerichtet seien. fommission sab sich in letzter Sigung aber insoweit veranlaßt, rechtigt, der am 15. Dezember 1894 von der Kammer I des Aber dessen hätte sich der Verfasser klar sein müssen, daß der hierzu Stellung zu nehmen, weil man, um möglichst Zerfahren Gewerbegerichts verurtheilt worden war. Sein Vertreter, der einfache Arbeiter aus den Artikeln blos das Gewaltsame heit herbeizuführen, die Gegenagitation unter unserer Flagge be- Fabrikant Weigert, behauptete nämlich, der Schneider Leonhard herauslese. Für denselben sei aber neben dem treibt. Um Mißdeutungen vorzubeugen, geben wir bekannt, daß Pfeiffer habe zu unrecht als Arbeitnehmerbeisiger an dem Redakteur und Verleger auch der Drucker ver- fünftig alle von uns einberufenen öffentlichen Versammlungen Urtheil mitgewirkt, da er zur Zeit der Wahl und auch antwortlich; er habe gewußt, daß zur Feier des von dem Vertrauensmann J. Timm mitunterzeichnet werden. noch am 15. Dezember 1894 Arbeitgeber gewesen sei. Die Nich 18. März die Gelegenheitsschrift bei ihm gedruckt werde, Die Versammlungen des deutschen   Schneider- und Schneiderinnen- tigkeitsklage wurde von der Kammer I unter dem Vorsize des er hätte sich, da es sich um die Verherrlichung eines Verbandes werden nach wie vor von den Bevoll Assessors Hellwig mit folgender Begründung abgewiesen: Revolutionstages handle, sagen müssen, die Gelegenheitsschrift mächtigten unterzeichnet. Die nächste Werkstatt- und Unbestritten sei, daß Pfeiffer ordnungsmäßig gewählt wurde, fönne Artikel aufreizenden Inhaltes enthalten und wenn er Geschäftsdelegirten- Sigung tagt am Montag, den 20. Mai, abends von dem Inhalte derselben teine Kenntniß ge: 81/2 Uhr, bei 3 u beil, Lindenstr. 106. nommen, sondern die Drucklegung gestattet habe, so habe er mit dem Willen gehandelt, daß es ihm gleich giltig sei, was die Druck. schrift enthalte, und diese Absicht genüge zur Anwendung des§ 130. Er beantragte gegen Bading 3 Monate, gegen Schulze 6 Monate Gefängniß.

Die Kommission. J. A.: Franz Bauer, Swinemünderstr. 43.

So lange

denn die Wahllisten seien in der vorgeschriebenen Weise aus­gestellt( und gegen die Rechtsgiltigkeit der Wahl Pfeiffers habe Die Agitation3 Rommission niemand während der zulässigen Frist( binnen einem Monat) der Schneider und Schneiderinnen Berlins  . Beschwerde erhoben. Durch die ordnungsmäßige Wahl sei J. A.: J. Timm, Vertrauensmann. aber Pfeiffer zu einem Mitgliede des Gewerbegerichts ge­Achtung, Töpfer Berlins! Wir machen unsere Berufs­worden, und zwar als Zugehöriger der Arbeitnehmer genossen darauf aufmerksam, daß folgende Firmen gesperrt sind: Berlin   bestimme, daß für jede Spruchfihung der einzelnen fategorie. Der§ 29 des Statuts für das Gewerbegericht Ofenfabrik D. Titel( Aktiengesellschaft), E. Brucks, Hiergegen führte der Rechtsanwalt Freudenthal folgendes aus: W. Grapp, C. Jünger, S. Wenkel und Daber in Rammer vier Beisiger, zwei Arbeitgeber und zwei Arbeiter Wenn auch das Gericht an vorher gegangene Entscheidungen Rixdorf. In diesen Geschäften wird der Lohntarif nicht gezahlt. Der Gerichtshof der Kammer I am 15. Dezember des vorigen einzuladen seien. Dementsprechend, also vorschriftsmäßig, sei aber. in gleichen Fällen nicht gebunden sei, so hätten diese doch für Ferner haben in Rixdorf auf dem Neubau in der Thomas die Beurtheilung der vorliegenden Sache nach der Richtung firaße beim Töpfermeister Dhlemann 5 Kollegen die Arbeit fommen, ob Pfeiffer am Tage der Wahl oder des angefochtenen Jahres besetzt gewesen. Denn nicht darauf konnte es an. hin einen Werth, daß die daß die inkriminirten Artikel nicht niedergelegt. Die übrigen 13 Kollegen haben weiter von einem Laien bezüglich ihrer Strafbarkeit geprüft worden gearbeitet. Turch Heranziehung Urtheilsspruches thatsächlich Arbeitnehmer oder Arbeit­weiterer Arbeitskräfte wären, sondern von verschiedenen Gerichtshöfen einer ist die Arbeit auf dem Bau geber war, sondern nur darauf, daß er Richter war in fünf Tagen thatsächlichen und rechtlichen genauen Prüfung unterzogen feien, gestellt. Der Töpfermeister Ohlemann fängt am Montag, der Beisiger er durch seine Wahl angehörte. Durch seine Wahl fertig am 15. Dezember vorigen Jahres und welcher Kategorie und daß alle Juristen, die dabei als Richter mit thätig gewesen den 20. d. M., einen Neubau in Charlottenburg   an, deshalb gehörte er aber der Arbeiterkategorie an, und er sei auch am seien, nichts Strafbares gefunden hätten. Der Angeflagte Schulze machen wir die Kollegen darauf aufmerksam, sich zu vergewiffern, fraglichen Tage nicht durch die zuständige Behörde seines Amtes habe lediglich eine compilatorische Thätigkeit ausgeübt, er habe bevor sie anfangen, ob auf diesem Bau der Tarif bezahlt wird. zusammengestellt, was als straflos gerichtsseitig anerkannt worden und wenn er bestraft würde, würde er eigentlich die lungen nachzukommen, den Lohntaris unter allen Umständen hoch- flage als unbegründet abgewiesen werden müssen. Kollegen, wir ersuchen Euch, den Beschlüssen der Versamm- enthoben gewesen. Aus diesen Gründen habe die Nichtigkeits­Verantwortung für eine frühere richterliche zuhalten und die Kommission in jeder Hinsicht zu unterstützen. Thätigkeit tragen. Als im Anfang des vorigen Jahres im Auslande Wenn man sich die einzelnen Die Kommission. anarchistische Bomben Attentate stattfanden, gingen bei der Artifel anfehe, so fehlten sämmliche Voraussetzungen für die Anwendung des§ 130 An die Bürsten und Pinselmacher Berlins   und der hiesigen Staatsanwaltschaft zwei Briefe ohne Unterschrift ein, und das Plaidoyer des Herrn Staatsanwaltes Im reinsten Berliner  Umgegend! Kollegen! In unserer letzten Branchenversammlung die einen sonderbaren Inhalt hatten. habe dies auch durchblicken laſſen, des deutschen Holzarbeiter Verbandes wurde eine Kommission ge: Dialekt wurde der Behörde mitgetheilt, daß der Kaufmann und da derselbe von dem einfachen, einfältigen Arbeiter immer gewählt zur Ermittelung der Lohns: und Arbeitsverhältnisse in Eigenthümer 2. in Charlottenburg   ein höchst gefährlicher sprochen habe, der den Sinn der Artikel immer mißverstehen unserem Gewerbe in Berlin  . Die Kollegen versprachen, die Kom- Anarchist sei, der sich mit dem Plane trage, den Moabiter würde. Für Mißverständnisse seien die Angeklagten nicht ver- mission mit Material in bezug auf die Uebelstände in den Wert Justizpalast sammt sämmtlichen Staatsanwälten mit Dynamit antwortlich und der einfältige Arbeiter bilde keine Gesell- stätten zu unterstützen. Nuu scheinen aber die Kollegen schon in die Luft zu sprengen. Der Kaufmann T. gab bei seiner schaftsklasse im Sinne des§ 130. An das Beispiel von Sedan alles vergessen zu haben, denn die Mittheilungen sind sehr spär verantwortlichen Vernehmung seinem höchsten Erstaunen und Leipzig  , den Gedenktagen der großen Siege, habe lich eingetroffen. Nun, Kollegen, wenn die Kommission etwas über die ungeheuerliche Beschuldigung Ausdruck. auch der Vertheidiger gedacht. Mit diesen wolle man wirklich die politische Spannkraft des Volkes in ähnlicher Weise Kommission mehr wie bisher unterfüht und die nothwendigen mit Anarchisten habe er nie zu thun gehabt, er kenne nicht ein Ersprießliches leiften soll, so wird es nöthig sein, daß ihr die er politisch reif sei, gehöre er der freisinnigen Partei an, wachhalten, wie mit dem Gedenktage des 18. März. Aber wenn Mittheilungen über die Verhältnisse in den Werkstätten an den mal deren Tendenzen. Die weiteren Ermittelungen ergaben das man die Schlußfolgerungen des Staatsanwaltes acceptire, dann Unterzeichneten gelangen läßt. völlig haltlose der Denunziation, worauf das Berfahren gegen müßte auch die Feier des Sedantages und der sonstigen Siegestage unterbleiben, denn angesichts dieser Schlußfolgerungen fönnten die T. eingestellt wurde. Dieser gab sich die größte Mühe, den Ver­Feiernden Anklagen aus dem Strafgesetzbuche wegen seindlicher fasser der beiden Briefe zu ermitteln und nach länger als Jahres­Die Wittwe Handlungen gegen befreundete Staaten sich leicht zuziehen. An Von den Schmöllner   Knopfarbeitern, die am Streit frift glaubte er, fein Biel   erreicht zu haben. Mathilde Galep, geb. Kiethöfer, sollte die Thäterin sein, sie der Hand der einzelnen Artikel stellt der Vertheidiger sogar fest, theilnahmen, haben noch nicht alle, sondern 740 ihre Forderung hatte sich heute vor der 3. Straffammer des Landgerichts 1 wegen daß von einem Kampfe mit förperlichen Mitteln in denselben durchgefeßt, während 160 noch im Ausstande verharren müssen, wiffentlich falscher Anschuldigung zu verantworten. Sie mußte nicht die Rede sei, daß gerade die Märzbetrachtung da deren Prinzipale drei an der Zahl noch nicht bewilligt zugeben, daß sie zu dem Kaufmann 2. in einem feindseligen Ber einen Gegensatz von Einst und Jezt giebt, in dem es heißt: haben. Die Forderung besteht bekanntlich darin, daß der T. Wie einst die Bauern kämpften, mit Morgenstern und Echwert, fogenannte Einheitstarif nicht als Maximaltarif, wie die Unter- hältnisse stand und daß sie wegen Beleidigung desselben zweimal So fämpfen jetzt die Armen, doch kräftiger bewehrt, nehmer wollten, sondern als Minimaltarif gelten soll. Die mit Geldstrafe belegt worden sei. Aber mit Entschiedenheit be­Ihr Schwert, es nennt sich Wahrheit, ihr Morgenstern sich Licht, 160 Mann find also noch zu unterstüßen, weshalb es dringend tritt sie, zu den fraglichen Briefen in irgend einer Verbindung zu Bis einst der Strahl der Freiheit hell durch die Wolken bricht. nöthig ist, daß die Sammlungen für die Schmöllner   Knopf  - machte den Gerichtshof auf viele charakteristische Uebereinstim ftehen. Der Schreibfachverständige, Graphologe Langenbruch, Völlig haltlos jei die Anklage gegen den Buchdruckereibefizer arbeiter in den Kreisen der deutschen   Arbeiter fortgesetzt werden. Die mungen zwischen der von der Angeklagten eingeholten Probe Bading. Der Staatsanwalt selbst nehme an, daß dieser An- Gelder sind zu senden an den Kassirer des deutschen Holzarbeiter schrift und der Handschrift in den Briefen aufmerksam, sein Gutachten geklagte keine Kenntniß von dem Artikel gehabt habe und suche sich Verbandes, Bohne in Stuttgart  , Böblingerstr. 127. gipfelte darin, daß die Angeklagte die Verfasserin der Briefe sei. mit dem sogenannten dolus eventualis zu helfen. Seitdem dieser Der Staatsanwalt beantragte gegen die Angeklagte eine Gefängniß­Dolus Eingang in die deutsche Jurisprudenz gefunden, seien die strafe von drei Monaten und einjährigen Ehrverlust. Die Deutschen   wirklich das Volk der Dichter und Denker geworden. Angeklagte gab der Vermuthung Ausdruck, daß der Zeuge T. Mit diesem Dolus könne der Lumpensammler, der da annimmt, selbst die Briefe geschrieben habe, oder habe schreiben laffen, in­daß seine Lumpen zu Papier verwendet würden und daß auf dem er frühere Briefe von ihr als Vorlage benutzt habe. diesem sozialdemokratische Schriften gedruckt werden könnten, Daraus ließe sich dann die Aehnlichkeit in den Handschriften er­welche etiva strafbaren Inhaltes sein könnten, ebenso ver Achtung, Metallarbeiter! Wegen Maßregelung eines flären. antwortlich sein wie der Verfasser dieser Schriften selbst oder wie Kollegen, der bei der Firma Brand   und Barandsky, Metall- Der Gerichtshof hatte mit dem Staatsanwalt die Uebers der Staatsanwalt will, der Drucker. Er beantrage Freisprechung. waarenfabrit in Markranstädt  , um Freigabe des 1. Mai zeugung gewonnen, daß die Angeklagte die Briefschreiberin fei. Nach längerer Berathung verkündete der Gerichtshof das vorstellig wurde, wird gebeten, bis auf weiteres den Zuzug fern- Das Urtheil lautete auf sech sochen Gefängniß. Urtheil dahin, daß beide Angeklagte zu verurtheilen feien, und zuhalten. Das gleiche Gesuch wird an die Former in Be­zwar Bading zu zwei, Schulze zu vier Monaten Gefängniß. ziehung auf die Fabriken Offenbach   3 a. M. gerichtet. Bading sei für das in einer Offizin Ser gestellte auch dann verantwortlich, Zuzug von Malern ist fernzuhalten von Dortmund  , wenn Nürnberg  , Fürth   und Karlsruhe  . In Lübeck   hat er von dem Inhalt des Gedruckten feine Kenntniß genommen habe. Daß die intrimi- der Streit mit einem theilweisen Siege geendet. Hirten Stellen früher nach erhobener Antlage Die Töpfer werden ersucht, den Zuzug zu vermeiden nach für straffrei von den Gerichten rechtsträftig Görlig, Stettin  , Berlin  ,( wo folgende Firmen gesperrt erkannt waren, könne die Angeklagten nicht sind: Titel, Brucks, Grapp, Jünger, Wenzel und Daber in Rig entschuldigen. Bei der Urtheilsverkündigung, die öffent dors) ferner nach der Firma Herzog   in Breslau  , für Werk­lich erfolgte, wurden sämmtliche Stellen, deren Staats- stubenarbeiter nach Nürnberg  ( Firma Kittler). In Bukarest  gefährlichkeit halber die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, ist die Firma Beege gesperrt. vom Vorsitzenden des Gerichts, dem aus dem westlichen Industrie- Ueber den Porzellauarbeiter Streit in Altwasser  bezirk nach Berlin   beförderten Landgerichts- Direktor Leonhardt, schreibt das Gehilfenorgan Die Ameise", so bedauerlich es sei, öffentlich verlesen. Zu Gewaltthätigkeiten wurde dadurch nie- daß die Direktion sich nicht auf Unterhandlungen mit den Aus mand angereizt. ständigen einlaffe, so erfreulich sei der Zusammenhalt der Aus­Die vorstehend referirte Gerichtsverhandlung wirst ins- ständigen. Die Versuche der Direktion, Arbeiter von auswärts besondere nach zwei Richtungen hin bemerkenswerthe Schlaglichter zu bekommen, glückte nur in vereinzelten Fällen, und gewöhn­auf unsere Rechtsprechung ohne Umsturzgesetz. Genau die- lich schüttelten die neuengagirten Arbeiter sofort wieder den Staub felben Artikel, die vor 2 Jahren als straffrei von der von den Pantoffeln. Berliner   Straftammer und vom Reichsgericht erachtet Beendet ist der Streit der Arbeiter der Palm kernöl, waren, find heute strafbar, nicht weil inzwischen das Umsturz- Fabriken vormals Heins u. Asbeck in Harburg  , und Regiſter bewirkthen und deshalb mußten beide freigesprochen gesetz Gesetz geworden oder weil wir mit anderen neuen Gesetzen zwar durch Vermittelung des Syndikus Denike. Die Arbeiter werden, befcheert sind, sondern weil zufällig heute andere Richter an der erhalten 20 Pf. Lohnzulage pro Tag. Urtelsfällung theilnehmen. So will es der Rechtsstaat".

Und weit darüber

Unter- mit

Die Steinsetzer Sagans, die bis jetzt bei elfstündiger Arbeitszeit 28 Pf. Stundenlohn( ältere Arbeiter gar nur 18 Pf.!) beziehen, wollen Aufbefferung dieses jämmerlichen Lohnes haben. Ihr Begehren ist abgelehnt worden. Sie bitten nun ihre aus wärtigen Kameraden um Vermeidung des Zuzuges, damit sie ihre Forderung durchfeßen können.

Der Druckereibesizer, hinausgehend: der

In Fürth   find die Arbeiter der Hosenträgerfabrik von Heimann im Ausstand.

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Das Gefangenen Register des Rirdorfer Aintsgerichtss Gefängnisses wird nach einen Modus geführt, welcher die Be strafung vorsätzlicher Gefangenen Unterschiebung straflos läßt, wie sich in einer Verhandlung zeigte, welche heute vor der ersten Straftammer am Landgericht II stattfand. Die Gebrüder Emil und Paul Nieme aus Rigdorf waren wegen intellektueller Urkundenfälschung bezw. wegen Anstiftung dazu angeklagt. Der eine hatte vier Tage Gefängniß zu verbüßen gehabt, die er aber feinen Bruder, absizen" ließ. Die Unterschiebung fam später heraus und der andere Bruder mußte seine vier Tage auch noch verbüßen, und endlich wurden beide noch unter Anklage gestellt. Wie sich aber heute aus der Vernehmung des Gefängnißauffehers ergab, erfolgt die Eintragung in das Register nicht im Beisein und nicht nach den Angaben des sich zur Strafverbüßung Meldenden, sondern lediglich nach dem Wortlaut des Strafantrittsbefehls. Das Publikum pflege darüber nicht nachzudenken, daß über die Ge­fangenen Buch geführt wird und die Personalien derselben in amtlich dazu bestimmte Register eingetragen werden. Die An­geklagten konnten sich daher auch keine Vorstellung davon machen, daß sie durch die Unterschiebung falsche Eintragungen in die

Depeschen.

Wolff's Telegraphen- Bureau.

0

W

Straßburg i. E., 18. Mai. Heute Mittag fand die Gröff­nung der Straßburger Industrie- und Gewerbe- Ausstellung für Elsaß- Lothringen  , Baden   und die Pfalz   statt.

der nachweislich von keinem Artikel Kenntniß hatte, ist strafbar, weil das Gericht den Inhaber einer Druckerei für den Inhalt Zur internationalen Konferenz der Bildhaner, die am des in seiner Offizin Hergestellten unter allen Umständen für ver- 5. Juni d. J., vormittags 9 Uhr, in Nürnberg   in den Zentral- Ilm, 18. Mai. Amtliches Ergebniß der Reichstags- Stich­antwortlich erachtet. Diese Rechtsanschauung widerspricht schnur- sälen am Maxthor zusammentreten wird, ist folgende Tages- wahl im 14. Wahlkreise( Geislingen Heidenheim Ulm): Es stracks zum mindesten den Geist des Preßgesetzes und zeigt, wie ordnung vorgeschlagen: 1. Bericht( mündlich oder schriftlich) über wurden insgesammt 17250 Stimmen abgegeben; davon erhielten: recht die Mitglieder aller Parteien auch der konservativen die Lage der Bildhauer bezw. über den Stand der Organisation Sähnle( Dem.) 9626, Ehmann( freit.) 7624 Stimmen. Hähnle hatten, als sie in der Justiznovellen- Kommission betonten, daß der in den verschiedenen Ländern. 2. Wie nuß eine Vereinigung be ist danach gewählt. artige Urtheile zeigen, daß gelehrte Richter mit der Art der technischen schaffen sein, um ihrem Hauptzweck, Besserung der Lohn- und Herstellung einer Zeitung außerordentlich wenig vertraut zu sein Arbeitsverhältnisse zu entsprechen? 3. Wie sind die nicht scheinen. Mit demselben Recht wie im vorliegenden Fall organisirten Bildhauer zu organisiren, mit besonderer Berücksichtigung der Buchdruckereibefizer, tann im nächsten der Setzer, der Italiens  . 4. Empfiehlt sich die Einrichtung eines internationalen Stereotypeur, der Laufjunge, der Expedient und die Zeitungs- Sekretariats? frau verantwortlich gemacht werden. Das Urtel bedroht Der Konferenz voran geht die General Versammlung des die Preßfreiheit überhaupt und berührt nicht Bentralvereins der Bildhauer Deutschland 3, etwa blos die sozialdemokratische Partei allein. Die am 3. Juni, vormittags 9 Uhr, in demselben Lokal zu Gespannt darf man darauf sein, ob das Reichsgericht das Urtel sammentritt. bestätigen wird, das die Freisprechung der inkriminirten Artikel in An der Vertrauensmänner Konferenz der Gewerk­den früheren Fällen für unbedenklich erklärt hatte und aus schaften Württembergs, die türzlich in Stuttgart   ab- steht in Flammen. deffen Reihe hervorragende Mitglieder sich in Wort und Schrift gehalten wurde, nahmen auch die Fabrikinspektoren Berner, Buenos- Ayres, 18. Mai. Hier eingegangenen Nachrichten mit Schärfe gegen den Versuch gewendet haben, die Konstruktion Hochstetter und Hardegg   mit ihren Assistenten theil, zufolge ist das Gebäude des chilenischen Kongresses in Santiago des dolus eventualis auf Druckereibefizer, Sezer 2c. auszudebnen. um den Bericht mit zu vernehmen, den die einzelnen Delegirten völlig niedergebrannt. Man vermuthet Brandstiftung.

Laibach, 18. Mai. Heute früh wurde hier ein schwaches Beben und ein kurzer, mäßig starker Erdstoß verspürt. Petersburg, 18. Mai. Bei dem gestrigen großen Brande in Brest Litowsk   wurden 1500 Häuser vernichtet. Drei Viertel der Stadt find zerstört. Die Zahl der Opfer wird auf 20 angegeben. Die Bewohner lagen auf freien Felde. Die Hotels und einige größere Geschäftshäuser wurden gerettet. Auch die Stadt Kobryn

Verantwortlicher Redakteur: J. Dierl( Emil Roland) in Berlin  . Truck und Verlag von Maz Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.

Hierzu drei Beilagen.