ermächtigt werden, die Vergütung der Maischbottich, Material- 1 und Brennsteuer auch schon dann zu gewähren, wenn Branntwein mit der Bestimmung späterer Ausfuhr zu einem steuerfreien Lager abgefertigt wird; der Branntwein nimmt das durch die Eigenschaft einer ausländischen Waare an.
Von drei Seiten wird die Streichung des Artikels IIa beantragt und zwar von den Abgg. Gamp( Rp.), Fisch bed ( frs. Vp.) und Zimmermann( Reform- P.)
Abg. Meyer- Halle( frs. Vg.): Wir lehnen es ab, irgend ein besonderes Interesse, das sich an der Börse geltend machen könnte, zu vertreten. Wir vertreten die Freiheit der Spefulation, soweit sie sich gründet auf die durch die Natur der Sache gegebenen Elemente, auf das Angebot und die Nachfrage; wir verwerfen die Spekulation aber, soweit sie von dieser Grundlage abweicht, dann sprechen wir nicht mehr von Spekulation, sondern von Jobberei. Es liegt auf der Hand, daß ein Mann, der die Macht hat, von diesem Paragraphen Gebrauch zu machen, die Preise auf das ungünstigste beeinflussen kann. In dem Augenblick, wo sich dem Spiritusjobber die Aussicht auf den Export in das Ausland eröffnet, hat er eine Pferdelänge Vorsprung vor unserer inländischen Produktion. Ich bezeichne es lediglich als einen Mißgriff immerhin als einen sehr auffälligen Mißgriff, daß dieser Artikel in das Gesetz hat hineinkommen können, den ich mir daraus erkläre, daß überall, wo der Versuch gemacht wird, von den Grundsäßen einer natürlichen Besteuerung abzuweichen, so schwere Mißbräuche unvermeidlich sind. Staatssekretär Graf Pojadowsky: Der Vorredner hat sich barüber gewundert, weshalb die Regierung einem solchen Paras graphen ihre Zustimmung gegeben habe. Das ist sehr einfach. Es sollte uns ja nur eine facultas gegeben werden, und diese hätten wir auch im Interesse einzelner Industrien ganz gut ausüben tönnen. Darauf können Sie sich aber verlassen, daß wir von diesem Paragraphen keinen Gebrauch gemacht hätten, wenn fich an demselben eine Spekulation geknüpft hätte. Wir wollen eben nicht die Spekulation begünstigen, sondern den produktiven Erwerb. Der Vorredner hätte sich diese Leichenrede sparen tönnen.
Abg. Zimmermann( Reform- P.) hält diesen Artikel IIa für bezeichnend für das ganze Gesetz. Nothleidend sei namentlich der Fleine Landwirth, dem durch das Gesetz gar nicht geholfen werde. Wunderbar sei es, wie dieser Artikel überhaupt zur Annahme kommen konnte, da er doch nur einer vorübergehenden Spekulation Thür und Thor öffnet. Der Schaden der Preistreibereien wird schlimmer sein als der Nußen, den vielleicht einige an der Hauffe betheiligte Großbrenner haben dürften. Auch bei Ablehnung des Artikels Ila wird ein Theil meiner Freunde Gegner der Vorlage bleiben.
Abg. Holtz( Rp.) bekämpft den Antrag aus demselben Und wer bezahlt die Reisekosten für den Oberrichter nach DeutschGrunde. land und zurück? Das ist eine sehr weitläufige und theure Abg. Paasche( natl.) spricht sich in demselben Sinne aus. Reise. Der Herr erhält während der ganzen Zeit sein Gehalt, Artikel III wird unter Ablehnung des Antrages Fischbeck möglicherweise auch die entsprechenden Diäten, und das Deutsche nach dem Antrage Gamp angenommen. Reich hat noch das Vergnügen, für den Uebermuth dieser Herren Artikel IV, welcher den Bundesrath ermächtigt, eine neue noch eine bedeutende Summe in baar hintendrein zu werfen. Redaktion des Bannntweinsteuergesetzes herauszugeben, wird Ich bitte die Kolonialverwaltung, uns mitzutheilen, ob die ohne Debatte genehmigt. Schließlich kommt auch folgende Re- Beitungen richtig berichtet haben. fotution zur Annahme: Die verbündeten Regierungen zu er fuchen, baldigst Maßnahmen gegen die Verfälschungen des Trint branntweins zu treffen.
Die
Direktor im Kolonialamt Kayser: Hätte der Vorredner sich beschränkt auf die Frage, ob die Zeitungsnachricht richtig ist, so hätte er sich eine große Rede und dem Hause viel Zeit erspart. Die eingegangenen Petitionen werden durch die gefaßten( Seiterkeit.) Ein Duell hat stattgefunden, aber nicht wegen der Beschlüsse für erledigt erklärt. Inspektion der Gerichte; unrichtig ist, daß der Oberrichter Eschke Es folgt die dritte Berathung des Gesehentwurfs, betreffend sich auf der Neise nach Europa befindet und daß er zur FestungsBestrafung des Sklavenraubs und des haft verurtheilt ist. Die Bwiftigkeit beruhte wohl auf persön Stla venhandels. lichen Gegenfäßen. So sehr wir den Vorfall beklagen, Abg. Molkenbuhr( Soz.): Deutschland ist ja durch die so ist es doch der erste, und Herr Bebel hat kein Brüsseler Verträge gebunden ein derartiges Gesetz zu erlassen, Recht, von einem Unfug zu sprechen. Die beiden Herren aber von einer Seite, von welcher ich es nicht erwartet hätte, find Reserveoffiziere und unterstehen den Militärgerichten. nämlich in der heutigen Nummer der„ Kreuz- Beitung", wird in Der Gouverneur ist aufgefordert worden, die Anzeige einzureichen einem Artikel die Ansicht vertreten, daß das gegenwärtige Gesetz und die Militärbehörden von dem Vorfall in Kenntniß zu sehen. vollständig wirkungslos sein würde, und zwar weil der Sklaven- Die geforderte Summe ist vom Gouvernement beantragt worden. handel nicht ernsthaft getroffen würde. Nun hat zwar vor einigen& treten hinzu die für Bauten bewilligten 200 000 M. Von Jahren der Herr Direktor Kayser erklärt, daß Sklavenhandel der Bereitwilligkeit des Vorredners, größere Summen zu bewilligen, garnicht mehr vorkommt und daß man den Sklaven gar nehme ich gerne Aft. feine Wohlthat erweisen würde, wenn man sie frei ließe. Abg. Bebel( Soz.): Wenn die Regierung Forderungen Wenn nun wirklich kein Sklavenhandel mehr vorkommt, an das Haus bringt, nothleidende Menschen zu unterstützen, so fetzt man sich doch in anderer Form als durch Kauf oder so find wir jederzeit bereit.( Buruf rechts: Nothleidende LandHandel in Besitz von Schwarzen; bei uns giebt es noch die wirthe! Heiterkeit.) Daß die Landwirthe nothleidend sind, so Schuldknechtschaft in ausgedehnteftem Maße, während sie in den wie die armen Neger, das habe ich allerdings noch nicht gewußt. benachbarten englischen Provinzen vollständig verboten ist. Bei Der Herr Direktor Stayser hätte nicht nöthig gehabt, in der uns wird den Sllavenhändlern geradezu ein fyl geboten. Man Weise und in dem Tone, wie es geschehen ist, mir Belehrungen sollte ein wirklich wirksames Gesetz hier erlassen, da dieser Ent- zu theil werden zu lassen. Was ich zu thun habe, weiß ich wurf sich als ein solches nicht darstellt, bleibt nichts anderes selbst am besten. Ich habe feine Ursache, mich übrig, als es ganz abzulehnen. nach Ihren Wünschen zu richten. Der Herr Direktor hätte nur dankbar sein sollen, daß ich noch in den letzten Wochen, wo wir hier zusammen sind ihm Gelegenheit gegeben habe, die unrichtigen Darstellungen der Presse richtig zu stellen. Ich will vor allem fonstatiren, daß das Duell zugegeben wird. Ein Beamter in Ist durch einen zum Zwecke des Stlavenraubes unter- richterlicher Stellung, der höchste Richter der Kolonie, ist der= nommenen Streifzug der Tod einer der Personen, gegen welche jenige, der in erster Linie zum Bruch der Gesetze, zum der Streifzug gerichtet war, verursacht worden, so ist gegen Verleger der Gesetze sich hergiebt, hergiebt, weil er zugleich die Veranstalter und Anführer auf Todesstrafe, gegen die neben seiner richterlichen Stellung noch Reserve- Offizier übrigen Theilnehmer auf Zuchthaus nicht unter drei Jahren zu ist. Dieser Umstand ist für die Situation, in der wir erkennen. uns befinden, sehr charakteristisch. Ich habe nicht von dem Duellunfug, der in den Kolonien besteht, gesprochen, sondern nur davon, daß dieser in Deutschland bestehende Unfug auch in den Kolonien eingebürgert werden soll. Es ist bedauerlich, daß der Direktor kein Wort der Entrüstung oder der Verurtheilung gehabt hat. Das wird die Beamten in den Kolonien von diesem Unfug nicht abschrecken. Es ist auch wichtig zu konstatiren, daß des Deutsche Reich die Kosten für die Reise nach Deutschland nicht tragen wird. Die Titel werden genehmigt.
Damit schließt die Generaldiskussion.
In der Spezialdiskussion liegt zum Absatz 2 des§ 1 ein Abänderungsantrag des Abg. Schmidt- Warburg( 3.) vor. Der Absatz 2 bestimmt:
Abg. Schmidt Warburg beantragt, zwischen 3st" und ,, durch das Wort unmittelbar" einzuschieben. Abg. Hol( Np.): Es ist mir gesagt worden, daß Herr Abg. Stadthagen( Soz.) spricht sich gegen den ganzen zweiten Singer in irgend einer Form den Vorwurf, daß man bei der Absatz des§ 1 aus. Diese Bestimmung solle dieselbe sein, wie Borlage speziell des Artikels II a den Einflüsterungen der Börse die analoge im Strafgesetzbuch bezüglich der Brandstiftung und gefolgt sei, gegen die Kommission gerichtet habe. Ich muß diesen Ueberschwemmung. Durch diese könne allerdings direkt der Tod Vorwurf in der schärfsten Form als Vorsitzender der Kommission eines Menschen herbeigeführt werden. Werde auf einem Streif zurückweisen. Wir stellen den Antrag auf Streichung, weil wir zug ein Mensch getödtet, so stehe auf die tödtende Handlung ohne uns überzeugt haben, daß die Bestimmung nicht den Vortheil weiteres die Todesstrafe. Wie solle er es sich aber vorbringen wird, den wir davon erwarteten. Wir haben uns von stellen, daß allein durch den Streifzug, nicht durch die Beim Reichsamt des Innern wird für die Ver. den Börsenverständigen unterrichten lassen; das ist unser Recht Hand eines Menschen, der Tod herbeigeführt sei? Welche waltung des Nordostsee Kanals ein besonderes Ranalamt und unsere Pflicht. Fälle sollen also durch diese Bestimmung getroffen geschaffen. Die Mehrheit der Kommission hat dieser Organisation werden. Auch nach dem Antrag Schmidt sei zweifelhaft, ob der zugestimmt. Streifzug mittelbar oder unmittelbar die Ursache gewesen sei. Die Fassung des Abg. Schmidt wäre also auch nicht ganz klar, und deswegen, weil es schier sei, im Plenum eine richtige Fassung zu finden, beantrage er, den Gesetzentivurf einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen.
Abg. v. Kardorff( Rp.): Aus dem Stenogramm meiner letzten Rede ersehe ich, daß diese dahin verstanden werden konnte, als wenn ich Herrn Richter und seinen Freunden den Vorwurf habe machen wollen, daß sie die Börse begünstigen. Ich habe diesen Vorwurf nicht machen wollen.
Abg. Meyer- Halle: Der Staatssekretär hat mir vorgeworfen, daß ich eine Leichenrede gehalten hätte. Leichenreden sind nüglich und erbaulich; ich habe Talent und Neigung dazu und bedauere, davon nicht öfter Gebrauch machen zu können.( Heiterkeit.) Abg. Pachnicke( frs. Wg.): Der Artikel II a ist von Herrn Gamp eingebracht und bei der ersten Lesung in der Kommission so schnell verlesen worden, daß man ihn nicht figiren konnte. Graf Stolberg hielt den Antrag für annehmbar, machte aber bemerklich, daß der Antrag einen Haken haben könne; deswegen behalte er sich seinen Entschluß vor. Bei der zweiten Lesung wurde die Debatte schnell geschlossen, nachdem ein Regierungstommiffar seine Zustimmung gegeben.( Hört, hört! links.) Gs scheint nicht bekannt zu sein, daß ein ähnlicher Antrag von einer bekannten Firma beim Aeltestenkollegium der Berliner Kaufmannschaft eingebracht, aber von den Sachverständigen einstimmig abgelehnt wurde.( hört, hört! links.) Und troydem fand der Antrag in der Kommission Annahme. Die Firma ging fogar so weit, daß der Spiritus einfach gegen Rückzahlung der Vergütung wieder eingeführt werden sollte.
Abg. Graf Udo Stolberg( f.): Ich habe allerdings den Antrag anfänglich für gut gehalten. Aber bei näherer Ueberlegung habe ich die Unausführbarkeit desselben erkannt. Sie( links) bauschen die Sache viel zu sehr auf!( Widerspruch links.)
Artikel IIa wird darauf einstimmig abgelehnt. Durch den ebenfalls von der Kommission Artikel II b wird der Bundesrath ermächtigt:
eingefügten
a) den Kleinhandel mit denaturirtem Spiritus abweichend von den Vorschriften des§ 33 der Gewerbe- Ordnung zu regeln, b) dahin Bestimmung zu treffen, daß beim Kleinhandel mit denaturirtem oder undenaturirtem Spiritus die Alkoholstärke des abzugebenden Spiritus durch Aushang an der Verkaufsstelle dem Publikum ersichtlich zu machen ist.
Abg. Richter ist mit der Tendenz des Artikels einverstanden, aber bezeichnet es als eine eigenthümliche Gesetzgebung, den Bundesrath zu ermächtigen zu einer Abweichung von einer pofitiven gefeßlichen Bestimmung; warum macht man nicht selbst den Versuch, eine positive Bestimmung zu treffen, und erklärt, daß der§ 33 der Gewerbe- Ordnung auf den Kleinhandel mit denaturirtem Spiritus feine Anwendung finden soll.
Nach Artikel III Absah 1 soll das Gesetz am 1. Juli 1895 mit der Maßgabe in fraft treten, daß es bis zum 30. September 1898 bei den für die Periode 1893-96 augewiesenen Rontingentsmengen verbleibt, sodaß die Revision des Gesammtfontingents sowie die neue Bemessung der Kontingente im Betriebsjahr 1897/98 durch zugrundelegung der Ergebnisse der 4 Betriebsjahre 1893/94 bis 1896/97 vorgenommen wird.
Dieser Antrag, sowie der Antrag Schmidt. Warburg werden abgelehnt,§i und der Rest des Gesetzes werden unverändert angenommen.
Es folgt die zweite Berathung des Gesezentwurfes, betreffend die kaiserlichen Schußtruppen für Südwest afrika und für Kamerun , dessen unveränderte Annahme die Kom mission vorschlägt.
Berichterstatter Prinz Arenberg( 3.) macht Mittheilung über die Verhandlung der Kommission, die zur Annahme der Vorlage ohne Widerspruch geführt habe.
Abg. Richter( frs. Bp.) bedauert, daß die Vorlage in später Stunde in der Kommission zur Berathung gekommen sei; er halte seine Bedenken nicht für widerlegt, aber schließlich werde er sich über die falsche Konstruktion der Kolonialverwaltung nicht mehr erwärmen als die Freunde der Kolonialpolitit.
Es folgt die zweite Berathung des zweiten Nachtragsetats für 1895/96 und des Nachtrags zum Etat der Schuhgebiete.
Die Ausgaben werden bewilligt, ebenso ohne weitere Debatte die Nachforderung für den Militäretat und für die Marine und die Deckung der Ausgaben durch die Matrikularbeiträge.
Damit ist die zweite Berathung des Nachtragsetats erledigt. Schluß 6 Uhr. Nächste Sigung Freitag 11 Uhr.( Wahlprüfungen; dritte Lesungen der Branntwein- und ZuckersteuerNovellen sowie des Nachtragsetats.)
Auf Antrag des Abg. v. Bennigsen werden die zahl reichen Petitionen von Invaliden und auf Antrag des Abg. Singer die Prüfung der Wahl des Abg. Möller auf die Tagesordnung gefeht. Auf Antrag des Abg. Lieber werden aber die dritten Lesungen an die Spitze der Tagesordnung gestellt,
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Tokales.
als mert
Bum Falle Bading. Der Mann, der es möglich gemacht hat, am Sonnabend das drastische Urtheil zu fällen, das den Abg. Hammacher theilt mit, daß auch Freunde des Vorredners Drucker des 18. März", Max Bading, mit zwei Monaten Geund des Abg. Singer den Kommissionsverhandlungen beigewohnt fängniß belegte, obgleich im selben Augenblick auch die eigentlich haben, ohne Widerspruch gegen die Vorlage zu erheben, und bittet verantwortliche Person, der Schriftseter Schulz, seine vier Monat dieser dringend um Annahme des Gesezentwurfs, damit die Mitglieder in so merkwürdiger Deduktion verkündet erhielt, der Schutztruppe ihre Versorgung erhalten. selbe Mann ist auch schon früher nicht ganz unbekannt Abg. Richter: Dagegen hat keine Partei etwas ein- geblieben. Das am Sonnabend ausgesprochene Urtheil zuwenden; wenn die Mehrheitsparteien dazu geneigt wären, ist sozusagen traditionell begründet; bewies Herr Leonhardt doch damit, fönnte man diese Bestimmungen leicht entscheiden. daß er in die pietätvoll Fußstapfen Darauf wird die Vorlage in den einzelnen Paragraphen an seines Herrn Vaters, des Justizministers Leonhardt getreten ist, genommen. unter dem 1876 die famose Strafgesegnovelle im Reichstag eingebracht wurde. Aber auch aus des jüngeren Leonhardt's eigenem Wirken außerhalb Berlins ließen sich Schlüsse ziehen, welche seine neueste That begreiflich erscheinen lassen. Über den LandgerichtsDer lettere wird ohne Debatte angenommen. Beim Etat direktor, der beiläufig bemerkt, erst am 1. April aus Dortmund des Auswärtigen Amts und zwar bei der Ausgabe für Ostafrika nach hier versetzt worden ist, schreibt nämlich auch unser dortiges zur Milderung der Nothlage der Eingeborenen ergreift das Wort Parteiblatt, daß er als Vorsigender der Straffammer als ein Abg. Bebel( Soz.): Gegen die Forderung der 50 000 m. strenger" Richter in politischen und Preß. azur Unterstützung der infolge der Heuschreckenplage nothleidenden prosessen galt. Daß diese Ansicht durchaus realen Boden Eingeborenen im ostafrikanischen Schußgebiete habe ich nichts hat, ist durch den Fall Bading aufs klärlichste bewiesen worden. einzuwenden. Im Gegentheil, ich bin der Anschauung, daß, Bestätigt das Reichsgericht die heute noch nachdem einmal Ostafrika deutsches Schuhgebiet ist, das Reich würdig geltende Rechtsauffaffung der Kammer Leonhardt, so auch die Verpflichtung hat, in solchen Nothfällen einzutreten. wird die bürgerliche Presse, die bislang noch zu einem nicht unIch halte die geforderte Summe für zu klein. Mag in Ostafrika wesentlichen Theile entweder lammfromm, oder in Hinsicht die Lebenshaltung noch so billig sein, was ist 1 M. pro Kopf der darauf, daß es ein Sozialdemokrat ist, der bluten soll, hochBevölkerung? Lamit tönnen sich die Leute höchstens sechs bis müthig schweigt, ihr blaues Wunder erleben. Denn daß es bei fieben Tage Unterhalt verschaffen. Außerdem soll diese Unter dem Falle Bading nicht sein Bewenden haben soll, ist durch das ftüßung, an eine Gegenleistung gefnüpft, denjenigen zu theil werden, gegen die bürgerliche Kritit" und deren Verleger eingeleitete welche arbeitsfähig genug sind, um bein Wegebau verwendet Strafverfahren so deutlich, wie nur wünschenswerth, dargethan zu werden. Die Leute sind so geschwächt, daß sie das kaum worden. Ob die bürgerliche Presse die That der Kammer Leonwerden leisten können. Man sollte auf dieser Bedingung nicht hardt energischer als bisher in Augenschein nehmen wird? Nach Absatz 2 sollen die vor dem 22. März 1895 gemachten bestehen. Durch die Zeitungen ging dieser Tage die Nachricht, Er blieb der Alte. Ein Leser schreibt uns: Verkäufe von Spiritus, welche auf grund von vor dem der Oberrichter Gschte sei auf dem Wege nach Deutschland , um eine Was ein Häkchen werden will, trümmt sich bei Zeiten! 22. März 1895 gemachten Einkäufen von Melasse beruhen, in Feftungshaft wegen seines Duells mit dem Landrath v. Bennigsen Lese ich da zufällig im„ Humor im Deutschen Reich 3- der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September zu den nach abzubüßen. Man kann sich bei dem ostafrikanischen Klima das von F. Szafranski. Berlin, Herm. Walther, 1894, auf bem bisherigen Gesetz geltenden Strasbestimmungen erledigt Bild ausmalen, welches entstehen würde, wenn das Duellunwesen G. 143 folgendes: a b g. v. Köller: Sie glauben gar nicht, auch in Ostafrika einrisse. Das Duell soll dadurch entstanden Abg. Gamp beantragt, den zweiten Absatz folgendermaßen sein, daß der Gouverneur den Landrath v. Bennigsen beauftragt welche Erfolge man nicht durch eine gewisse Unverfrorenheit zu fassen:" Diejenigen Melaffebrennereien, welche vor dem habe, die dem Oberrichter Eschte unterstellten Bezirksgerichte zu Der damalige Abgeordnete hat ja bewiesen, wie weit man es 22. März 1895 Melasse angetauft und den hieraus herzustellenden inspiziren. Der Oberrichter erblickte hierin eine Amtsüberdamit bringen kann bis zum Minister! Branntwein durch einen vor dem 22. März 1895 abgeschlossenen schreitung und er rügte dies in einer Form, welche ein Duell zur Vertrag zur Lieferung bis zum 30. September 1895 veräußert Folge hatte, in welchem Bennigsen leicht verwundet wurde. War Der Arbeiter Verkehrs- Almanach für Berlin und Umhaben, sind berechtigt, soweit die in der Zeit vom 22. März bis der Oberrichter der Meinung, daß die Anordnung des Gouverneurs gebung ist dieser Tage in neuer Ausgabe bei Hans Baake, Cityzum 1. Juli 1895 erzeugte Branntweinmenge hinter den ver- eine Kompetenzüberschreitung war, so war er verpflichtet, den Baffage, erschienen. Die Sommer- Ausgabe, welche gleich der kauften Mengen zurückgeblieben ist, den an den verkauften Beschwerdeweg zu betreten. Wie sollen denn derartige Differenzen vorigen, zum billigen Preise von 20 Pfennig fäuslich ist, enthält Mengen fehlenden Branntwein zu den bisherigen Steuerbedingungen für die Zukunft anders verhütet werden, als dadurch, daß eine zunächst die wichtigsten Fahrpläne 2c. und in ihrem zweiten, für abzubrennen." amtliche Entscheidung herbeigeführt wird. Der Landrath die Arbeiterschaft bedeutungsvollsten Theile das AdressenAbg. Fischbeck( frf. Bp.) beantragt das Gefeß erst mit dem v. Bennigfen konnte gar nicht anders als den Befehl des verzeichniß wohl sämmtlicher sozialdemokratischen und gewert 1. Ottober 1895 in traft treten zu lassen und die Bestimmungen Gouverneurs ausführen, der Oberrichter Eschte hätte also logischer- schaftlichen Organisationen, der Krankenkassen, des Arbeiterdes Absatzes 2 nicht blos auf die Melaffebrennereien zu be- weise den Gouverneur fordern müssen. Wohin kommen Sängerbundes u. s. w. Dieser Theil des Büchleins hat um so Die wir, schränken, sondern auf alle Brennereien auszudehnen. und diese Methode allgemein gang gäbe größeren Werth, als das mit Sorgfalt zusammengestellte Material Streichung des Artikels II a erlangt erst dann volle Wirkung, wenn würde? Wir würden dann in Deutschland in Deutschland jeden Tag fast ausschließlich von den Vorständen der Organisationen selber das Gesetz nicht schon zum 1. Juli in traft trete. Denn die duhende solcher Duelle erleben. Wir haben alle Ursache, geliefert worden ist und daher vollen Anspruch auf Richtigkeit Brenner haben von dem Gesetz für die Zeit vom den Fall genau ins Auge zu fassen und zu fragen, was die hat. Eine völlige Umarbeitung hat der dritte Theil Vers 1. Juli bis zum 1. Oktober teine Vortheile, weil sie Reichsregierung dem gegenüber zu thun gedenkt. Es wird nicht mischtes" erfahren. Es find hier hinzugefügt worden Angaben während dieser Zeit nicht brennen. Von dem Geseze gesagt, wie lange die Festungshaft des Oberrichters dauern fol. über die Sonntagsruhe in der Industrie, eine kleine Wahlstatistik, hätte nur die Spekulation Vortheil, und das Gesetz würde ohne Wahrscheinlich wird es eine minimale Strafe sein. Bis jetzt ist die Unfallstationen, sowie sonstige, namentlich die Arbeiterschaft diese Aenderung eine wirkliche lex Lachmann- Guttmann werden. in Ostafrika trotz aller sogenannter Kulturfortschritte noch feine intereffirende Daten. Das fleine Büchlein, das als Gratisbeilage Staatssekretär Graf Posadowsky erklärt sich gegen den Festung vorhanden. Am Ende kommen wir noch in die Lage, noch einen übersichtlichen Plan der Umgegend von Berlin ents Antrag Fischbeck, weil dadurch die Möglichkeit des Exports die nothwendigen Summen für den Bau einer Festung, hält, wird der Arbeiterschaft manchen nüßlichen Dienst leisten während eines Vierteljahres vernichtet würde. vielleicht auf dem Kilimandscharo, zu bewilligen.( Heiterkeit.) und kann daher zur Anschaffung bestens empfohlen werden.
werden können.
wenn
tage
erreichen kann
"
23. 1. 85."
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