2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Mr. 119.
Darlamentsberichte.
Abgeordnetenhaus.
70. Sigung vom 22. Mai 1895, 11 Uhr. Am Ministertische: Miquel, von Berlepsch und Kommissarien.
Donnerstag, den 23. Mai 1895.
Arbeiterwohnungen.
12. Jahrg.
zahlung der Grundsteuer- Entschädigungen in erster Lesung er- entgeltlich" mit der so gearteten unentgeltlichen Behandlung nicht ledigt. Ein gleichlautender Antrag aus dem Abgeordnetenhause eine reine Freigebigkeit. Eine folche öffentliche Zusage an Unist bereits früher an eine Kommission zur Vorberathung ge- bemittelte habe zugleich den Zweck, zahlungsfähige Patienten wiesen. anzulocken; diese sollten in den Glauben versetzt werden, der Schluß 21/2 Uhr. Arzt laffe es sich etwas tosten, indem er durch zahlreiche Be Nächste Sigung Sonnabend 11 Uhr: Kleine Vorlagen und handlungsfälle sich technische Geschicklichkeit und wissenschaftliche Petitionen, Erfahrung erwerben wolle. Der Arzt sei dadurch besser in der Lage, jemanden Heilung zu gewährleisten. Eine Reklame mit dem Vorbehalt des Arztes, sich von Fall zu Fall über die petuniären Verhältnisse zu erkundigen, und demnach zu entscheiden, widerspreche bei seinen Anpreisungen zu üben habe, als ein verdienstsuchender gegen Treu und Glauben umsomehr, als der Arzt in der Ausübung seines sogenannten„ liberalen" Berufes höhere Rücksichten Kaufmann oder Handwerker. Ein Arzt scheint demnach verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, wonach jeder Hilfesuchende fofort ohne Mühe fich vergewissern könne, unter welchen Um sofort ohne Mühe sich vergewissern könne, unter welchen UmStänden unentgeltliche Hilfe bei ihm zu erwarten sei. Unterlasse der Arzt derartige Anordnungen z. B. durch Trennung der " Poliklinik" und" Sprechstunde", so müsse er es sich gefallen lassen, wenn der Patient sich rechtlich weigere, die geleistete Hilfe zu
Der Gefehentwurf betreffend die Bewilligung von 5 Millionen aus Staatsmitteln zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt find, und von gering befoldeten Staatsbeamten hat die XVIII. Kommission mit der einzigen Modifikation angenommen, daß statt einer angemessenen" Berzinsung eine„ mög: Gefehentwurf, betreffend die Errichtung von Arbeiterwohnungen Dem preußischen Abgeordnetenhaus liegt augenblicklich ein lichst angemessene" Berzinsung der aufgewendeten Staatsmittel bei für Staatsarbeiter und gering befoldete Beamte vor. Der Gesetz Bemessung der Miethen angestrebt werden soll. entwurf, dessen zweite Lesung sich im Bericht über die VerhandAbg. Gothein( frs. Vg.): Das Bestreben der Regierung für lungen des Abgeordnetenhauses dieser Nummer findet, ist auch Berbesserung der Arbeiterwohnungen zu sorgen, erkennen wir an; bereits im Vorwärts"( Nummer vom Sonntag, den 19. Mai es bleibt auf diesem Gebiete noch viel zu thun, um das Familien besprochen worden. So mögen auch die folgenden technischen leben zu vertiefen. Der Grund, aus dem wir gegen die Vor- Ausführungen hier noch Platz finden, die uns von einem älteren Baulage ftimmen, liegt darin, daß hier dem Finanzminister beamten zugeschickt wurden, der in diesen Dingen vielfache Erein Pauschquantum bewilligt wird, ein Dispositionsfonds, aus fahrungen gesammelt hat. Dieser schreibt uns: dem er, wie das Mädchen aus der Fremde, dem Früchte, Die bauliche Beschaffenheit der bis heute vom Staate den bezahlen. jenem Blumen austheilt. Wir sind bereit einer Refolution zu Arbeitern dargebotenen Wohnungen muß, wie alles, was für Der unschuldige Schwanke", der dadurch allgemein bezustimmen, wodurch die Regierung aufgefordert wird, ihren Be- den Arbeiter geschieht, als dürftig und ungenügend tezeichnet fannt geworden ist, daß er im November v. J. unter dem Verdarf für Arbeiterwohnungen bei den einzelnen Spezialetats ein- werden. In vielen Fällen ist die Küche nur ein knappes, wo- dachte, die" Goldelse " in Breslau ermordet zu haben, unschuldig zustellen.. Durch die Vorlage ist die Wohnungsfrage in großen möglich nur durch mittelbare Beleuchtung erhelltes Gein Untersuchungshaft genommen worden war, hatte im Januar Städten in keiner Weise gelöst. Möge man den Industriellen, laß. Die Wohnstube ist leidlich groß und Die Wohnstube ist leidlich groß und den Schluß dieses Jahres ein Theaterunternehmen gegründet und dazu welche Arbeiterkolonien anlegen wollen, fünftig nicht so drückende bildet eine Schlafkammer, die ost so klein ist, daß die Wohn- mehrere Sangestünstler und Artisten engagirt. Das Unternehmen Bedingungen seitens der Verwaltungsbehörden auflegen, so wird stube auch noch mehrere Betten aufnehmen muß. Da die Häufer wollte aber nicht ziehen, die Musen bringen Herrn Schwanke man das Arbeiterwohnungswesen mehr fördern als durch die oft freistehend erbaut werden, so sind sie bei den schwachen offenbar nicht Glück, er blieb die Gagen schuldig und wurde des Borlage. Uebrigens fann auch durch geeignete Polizeivorschriften Mauerstärken in vielen Fällen gar nicht ordentlich zu erheizen. Betruges angeklagt. Rechtsanwalt Dr. Jvers bemühte sich, nachund indem man bestimmte Anforderungen an die Beschaffenheit zuweisen, daß der unschuldige Schwanke" auch in diesem Falle der Wohnräume stellt, eine Verbesserung der schlechten Wohnungsein unschuldiger Schwanke sei, da er für seine Mißerfolge als verhältnisse erzielen.. Führer des Thespiskarrens doch nicht verantwortlich gemacht werden könne. Das Gericht hatte ein Einsehen und sprach den Angeklagten frei, der nun wieder das Firmenschild heraussuchen fann, auf welchem die verpönte Aufschrift zu lesen ist:" Bum unschuldigen Schwanke."
Abg. v. Kölichen( t.) beantragt die Zurückverweisung der Vorlage an die Kommission.
Abg.Bueck( natl.): Von dem Bedenken über die etatsmäßige Behandlung bin ich zurückgekommen; das würde die Sache unnöthig verzögern. Dem Antrage v. Kölichen will ich nicht widersprechen, obwohl er mir entbehrlich erscheint.
Besonders die oberen Kammern sollten doch wenigstens 11/2 Stein starke Umfassungswände erhalten, wenn sie ohnehin durch das dünne Dach schon im Winter einer schrecklichen Abkühlung unterliegen und im Sommer unerträglich vor Hize, zum Schlafen nur für den umsinkenden übermüdeten Arbeiter brauchbar, sonst aber zum Ausruhen ganz ungeeignet sind.
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Da man beabsichtigt, acht Familien und mehr in einem Hause unterzubringen, also mehrere Stockwerke übereinander zu bauen, so wäre ein kleiner Fortschritt dringend erwünscht, der In Zwickau wurde am Montag Nachmittag Frau Bauer Finanzminister Miquel: Auch die großen Bauunternehmer bisher unbeachtet geblieben ist, weil es sich für den Arbeiter immer aus Delsnig i. E. aus der Untersuchungshaft, in welcher fie sich, decken ihre Ausgaben nicht durch laufende Mittel, sondern greifen nur um das allernoth dürftigste" handelt, ich meine die wie wir f. 3. berichteten, seit dem 26. April befand, auf Gerichtszu Anleihen, wenn eine mäßige Verzinsung in Aussicht steht. Anlage von Wasserleitungen einfachster Form. Haben die beschluß wieder entlassen. Diese Frau trat im Prozeß des Genau so liegt es hier. Ist der Weg der Anleihe an sich be- Arbeiterfrauen schon mit den Kinderschleppen, Kohlenschleppen, auf und beschwor, daß sie mit dem Steiger Fischer intimen Redakteurs des„ Glückauf" A. Strunz als Entlastungszeugin rechtigt, so bietet er noch den großen Vorzug, daß wir sofort in Tragforbschleppen mehrere Treppen hinauf, übermäßige plage, auf und beschwor, daß sie mit dem Steiger Fischer intimen ganz erheblich größerem Umfange bauen können. Es soll aber so sollte man ihnen das Wasserschleppen endlich ab Umgang gepflogen. Fischer war gegen Strunz flagbar geworden, auch eben nichts gefchentweise à fonds perdu gegeben werden; nehmen. Die Ausführung dieser Erleichterung ist auf die weil im Glückauf" eine Notiz gestanden, aus welcher heraus zu wir erweisen den Arbeitern schon eine große Wohlthat, wenn billigste Art zu bewirken. Liegen mehrere Häuser neben- lesen war, daß Fischer die Frau Bauer, um sie zu unfittlichen wir die Wohnungen schaffen. Die Verwendungszwecke sind sehr einander, so wird in einem Hause ein Gasmotor und 3wecken zu gebrauchen, um Mitternacht auf den Schacht bestellt dehnbar, aber sie müssen es sein, weil die lokalen Verhältnisse die ein angemessen großes Wasser- Reservoir aufgestellt, das habe. Fischer, der zuerst vernommen wurde, schwor dies ab. größten Verschiedenheiten vom Villen- bis zumKasernenbau aufweisen. natürlich frostfrei und hoch genug untergebracht werden Der Vertheidiger des Redakteurs Strunz denunzirte darauf Ja, es kann für die Betriebe und die Arbeiter gefährlich werden, muß. Die Kosten für solche Anlage sind heute so gering, der Fischer wegen Meineid, dieser ist aber bis heute unbehelligt ge= an die Scholle durch die Wohnung gebunden zu sein. Die Motorenbetrieb ist so einfach, daß es als eine eingewurzelte Rück- blicben, während Frau Bauer in Untersuchungshaft genommen Lösung der Frage liegt allein in der Ausführung; die Ver- fichtslosigkeit bezeichnet werden muß, wenn man der Arbeiter- wurde, weil sie ihre Vorftrafen auf Befragen des Vorsitzenden waltung kann und darf sich nicht binden lassen. Ein Risiko familie den hinreichenden Wasserverbrauch erschwert durch die nicht genau angegeben habe. A. Strunz aber, der auf den geht der Landtag nicht ein, wenn er mit diesen fünf Millionen gewöhnliche Brunnenanlage auf dem Hofe. Abscheulich ist die Eid des Steiger Fischer hin zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilt einen Versuch macht. Wir können sehr wohl noch in diesem Plage im Winter, wenn die Brunnen, die ja so oft möglichst wurde, muß die Strafe jetzt neben noch zwei Strafen( Beleidigung Jahre zu bauen anfangen; auf dem Wege der Etatsbewilligung schlecht hergestellt sind, einfrieren und die Franen weit in der von Bergbeamten), zusammen 8 Monate, absitzen. würden wir ein bis zwei Jahre verlieren. Auch in der Nähe Nachbarschaft nach einem frostfreien Brunnen umher laufen großer Städte dürfte die Eisenbahnverwaltung in größerem und dann das Wasser mehrere Stockwerke hoch schleppen Maßstabe zu bauen das Bedürfniß haben. So lange wir eine müssen. Ferner zu wünschen und noch viel einfacher sind die Reichs- oder Staats- Bauordnung nicht haben, ist es doch das Ausgußanlagen, die den oberen Bewohner vom Herunterschleppen beste, daß der Staat selber die Wohnungen baut. Eine prompte des Wassers befreien follen. Ordnung, gehandhabt in jedem Hause durch einen der älteren Allerdings giebt es zahlreiche bauliche Dummheiten und Arbeiter oder Beamten, ist die Voraussetzung einer gedeihlichen Mißgriffe, die aufs promptefte hierbei zur Ausführung kommen, Entwickelung dieses Systems. Bauprämien sollen aus diesem wenn die Bau- Aussicht nicht in den Händen eines vielseitig er Fonds nur in den allerstärksten Ausnahmefällen gewährt werden. fahrenen Baubeamten liegt, der ein wenig fozialpolitisch an In der Presse ist die Vorlage sozialistisch genannt worden. gehaucht, die richtige Empfindung für die Bedürf Mit unrecht. Das kann nicht sozialistisch sein, wenn der Staat nisse des zur dauernden Armuth verurtheilten Arbeiters endlich nachholt, was die Privatarbeitgeber längst gethan haben. bat. Die Anlage von Kochöfen in Gelassen, welche unmittelbar Wir erfüllen ledidlich eine Schuld, die längst zu erfüllen war, mit einem Wohn- oder Schlafzimmer in Verbindung stehen, ist die aber vielleicht bis heute nicht so dringlich hervortrat.
Abg. v. Kölichen( t.) verlangt die Aufnahme der Klausel in das Gesez, daß Arbeiterhäuser, die durch Unterstützung mit Bauprämien oder anderen Beihilfen errichtet werden, von ihrem Besitzer nur an einen anderen Arbeiter desselben Betriebes veräußert werden können. Um diese Klausel zu berathen, sei nochmalige Kommissionsberathung nöthig.
Minister v. Berlepsch: Die Klausel ist schädlich, wenn ein folcher Betrieb ganz eingestellt wird. Um die Schwierigkeiten zu beseitigen, würde die Regierung auf die Gewährung von Bauprämien ganz zu verzichten bereit sein.
Der Abg. v. Kölichen zieht seinen Antrag auf Kommissionsberathung zurück.
Abg. Dasbach( 3.) nimmt den Antrag v. Kölichen wieder auf; bei der sozialpolitischen Tragweite der Vorlage fei eine gründlichere Kommissionsberathung nöthig, als sie stattgefunden.
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Schleswig Holstein , meerumschlungen. Die Bekannts machung der obersten Zivilbehörde für Schleswig Holstein und Lauenburg vom 12. Juli 1865 stellt das Singen von in nationaler Beziehung aufreizenden Liedern unter Strafe. Auf grund dieser Bekanntmachung wurden in der Berufungsinstanz von dem Landgericht zu Flensburg mehrere Personen verurtheilt, die nach einer Versammlung des im dänischen Sinne wirkenden Wahlvereins für das nördliche Schleswig zusammengeblieben waren und datei mehrere dänische Lieder gesungen hatten. Die gegen das Urtheil des Landgerichts eingelegte Revision wurde von dem Straffenat des Kammergerichts zurückgewiesen. Er sprach aus, daß jene Bekanntmachung unzweifelhaft noch jetzt zu Recht bestehe; des weiteren, daß der Vorderrichter, der nicht nur den verwerflich, weil der Wrasen die Räume im Winter feucht und objektiven Inhalt der gesungenen Lieder geprüft, sondern auch die Kochhite fie im Sommer unerträglich macht. Die mit aus- die Art und die Umstände erwogen hat, unter denen ihr Abgesuchtem Raffinement entworfenen preisgekrönten" Ar- fingen erfolgt war, ohne Rechtsirrthum zu der Feststellung gebeiterhäuser sind oft das nichtswürdigste, was man sich an langt sei, daß jene Lieder in nationaler Beziehung aufreizend Raum- Ausbeutung denken kann; dies tritt besonders dann in die gewirkt hätten. Erscheinung, wenn man hiermit die bekannten überreichlich ausgestatteten Dienstwohnungen mittlerer oder gar höherer Beamten Ordnungsstützen. Das Pariser Zuchtpolizeigericht ververgleicht. Es ist ganz außer Frage: die jammervollen Wohn- urtheilte am Dienstag den Präsidenten der falliten Nizzaer höhlen, die der Großgrundbesitzer seinen Leuten bietet, würden Packetboot- Gesellschaft, Thévenet, wegen Vertrauensbruchs zu mehr verschwinden, wenn der Staat energischer mit besserem und Agenten der Gesellschaft zu Gefängnißstrafen von 3 Jahren 2 Jahren Gefängniß, acht Mitglieder des Verwaltungsrathes Beispiel voranginge. bis herab zu 2 Monaten.
Gerichts- Beitung.
Gewerbegericht.
Gine musterhafte Arbeitsordnung nennt die Die Minister Miquel, v. Berlepsch und Thielen be- Firma Herzberg u. Komp. ihr eigen, welche eine Dampfwäscherei fämpfen den Antrag auf nochmalige Kommissionsberathung, der betreibt. Auf grund derselben ist die Firma berechtigt, jede ihrer den Beginn der Bauten in diesem Jahre verhindern würde. Arbeiterinnen u. a. sofort zu entlassen, wenn sie auch nur sechs Abg. v. Eynern( natl.) will die Vorlage sofort erledigen Minuten nach den Beginn der Arbeitszeit sich einfindet. und die Gewährung von Bauprämien streichen. Erstaunlich ist, Nebenbei bemerkt, ist die Arbeitsordnung, die auch sonst noch daß der Finanzminister die Aufnahme von Anleihen zu pro- Schönheitsfehler genug besigt, polizeilich genehmigt. Drei Arduktiven Zwecken anregt; wir werden ihn daran öfter er- beiterinnen hatten kürzlich Gelegenheit, vor dem Gewerbegericht sich über die juristische Bedeutung der etwas verklausulirten BeMinister Miquel: Damit keine Legende entstehe!( Seiter- ſtimmungen jener Arbeitsordnung, soweit sie sich auf Entlassungsfeit.) In allen Dingen und ganz besonders in Finanzen ist es gründe beziehen, belehren zu laffen. Wohl oder übel mußten gut, Maß zu halten. Frankreich zeigt uns, wohin man mit sie Lohnentschädigungsanfprüche aufgeben, die ihnen zunächst sehr großen Plänen kommt; Herr Freycinet ist mitten darin stecken berechtigt erschienen waren. geblieben.
innern.
Abg. Letocha( 3.) ist für sofortige Annahme nach Streichung der Bewilligung von Bauprämien. Abg. v. Eynern( natl.) möchte das Gesetz am liebsten sofort mit Belaffung der Bauprämien annehmen.
Abg. Dr. Gerlich( frk.) erklärt, daß seine Fraktion dem Vertrage zuzustimmen sich entschlossen habe; sie werde für den Paffus Bewilligung von Bauprämien" stimmen, aber auch ohne diesen Passus der Vorlage zustimmen.
Debatte.
Hierauf lehnt das Haus die nochmalige Kommissionsberathung ab, nimmt dagegen den Antrag Kölichen( t.) auf Streichung der Bewilligung von Bauprämien an und genehmigt mit dieser Modifikation die Vorlage ohne weitere Es folgt die zweite Lesung der Vorlage betr. Aenderung des Kommunalabgaben Gesezes( Beseitigung der Doppelbesteuerung für aus außerpreußischen Unternehmen bezogenes Einkommen). Die Vorlage wird ohne wesentliche Debatte genehmigt. Debattelos in erster und zweiter Lesung nach den Beschlüffen des Herrenhauses werden genehmigt die Vorlagen betr. die evangelische Kirchenverfassung in den neuen Provinzen. Hierauf folgt die erste Lesung der Vorlage betreffend die Ausdehnung berggefeßlicher Bestimmungen auf den Salzbau in Hannover . Der Entwurf wird in zweiter Lesung genehmigt. Schließlich wird der vom Herrenhause angenommene Gesetz entwurf( Antrag v. Bethmann- Hollweg ) auf Aufhebung der Rück
Eine vorsätzliche Sachbeschädigung erblickte die Rammer VI darin, daß der Hausdiener eines Restaurateurs Neigen bayerischen Bieres in ein Glas mit Weißbier goß. Der Hausdiener hatte beim Einschänken einer„ Weißen" einen Theil des Bieres vorbeigegossen und sich nun so zu helfen gesucht. Seine Lohnentschädigungs- Klage wegen unberechtigter Entlassung wies das Gericht mit der Begründung ab, in der von ihm angenommenen vorsätzlichen Eachbeschädigung sei ein Grund zur fofortigen Entlassung gesehen worden.
Fashionable Sittenzustände in London . Taylor, der Genosse Oskar Wilde's, wurde am Dienstag in zwei Fällen des Vergehens gegen die Sittlichkeit für schuldig befunden. Die Verfündigung des Urtheils wurde vertagt. Die Verhandlung gegen Wilde ist auf Mittwoch angesetzt worden.
Der aus der Affäre Oskar Wilde befannte Marquis of Queensberry gerieth am Dienstag Abend in Piccadilly mit seinem Sohn Lord Alfred Douglas öffentlich in Streit. Beide wurden ver haftet, später aber gegen Bürgschaft freigelassen.
Marquis Queensberry und sein Sohn Lord Douglas of Hawick erschienen am Mittwoch vor dem Polizeigerichtshof unter der Anklage Aergerniß erregender Aufführung; beiden wurde aufgegeben, eine persönliche Bürgschaft von je 500 Pfund für ihr 2ohlverhalten in den nächsten 6 Monaten zu stellen.
Dersammlungen.
Im Wahlverein für den 3. Berliner ReichstagsWahlkreis hielt am 20. Mai cr. Dr. Bernstein einen intereffanten Vortrag über Geisteskrankheiten", dem sich eine lebhafte Fragestellung und Diskussion anschloß. Unter Vereinsangelegen beiten" regte Jahn eine Beschwerde gegen die Auflösung der vorletzten Versammlung an; nachdem jedoch mehrere Genossen auf die Zwecklosigkeit derselben hingewiesen, nahm die Versamm= Eine interessante Entscheidung gegen die Inhaber von lung davon Abstand, den Vorstand mit deren Absendung zu be= Privat- Polikliniken" mit unentgeltlicher Behandlung für auftragen. Nachdem noch Genoffe Kahlen aufgefordert, das Unbemittelte" fällte die II. 3ivilkammer am Landgericht I. Ein Lokal von Oswald Grauer, Oranienstr. 121, mehr wie bisBahnarzt Dr. 2. besitzt in der Lützowstraße eine zahnärztliche her als Verkehrslokal der Mitglieder des Wahlvereins zu be Poliklinik, in welcher auch Unbemittelte unentgelt: nutzen, erfolgte gegen 111 Uhr Schluß der Versammlung. li ch" behandelt werden. Eines Tages tam eine Frau zu dem In einer Verfammlung des Wahlvereins für den Arzte, um sich von diesem unentgeltlich behandeln zu lassen. vierten Berliner Reichstags- Wahlkreis, die am Der Arzt machte sie später noch darauf aufmerksam, daß sie noch 21. Mai im Zotale Zum Freischüß". Fruchtstr. 36a, stattfand, mehr schlechte Zähne besize, er werde, wenn sie wolle, auch diese hielt Genosse H. Tabbert einen Vortrag über Heinrich Heine , in stand setzen. Die Frau war damit einverstanden; sie erhielt wobei er besonders die Bedeutung Heine's als volksthümlichen aber darauf eine Rechnung über 30 M. Nicht im stande, die Lyriker in den Kreis seiner Betrachtungen zog. In der DisSumme zu bezahlen, ließ sie sich verflagen, zumal fie fussion nahm Genosse Alfons Borchardt Gelegenheit, auf geglaubt hatte, fie erhalte von dem Arzte unentgelt die Verdienste hinzuweisen, die sich Heine auch in der Prosa für liche Behandlung. Der Arzt wurde in der ersten In- das nach Freiheit ringende Proletariat erworben habe und stanz mit der Klage zurückgewiesen. Er legte zwar Berufung empfahl er speziell dessen politische Schriften größerer Beachtung. ein, erzielte aber in der zweiten Juftanz dasselbe Resultat. Nach Bor Eintritt in die Tagesordnung ehrte die Versammlung das dem Urtheilsspruch verspricht ein Arzt wie der Kläger , welcher Andenken des verstorbenen Genossen Karl Prinz in der üblichen nach seinem Aushängeschild eine Poliklinik hält und zum Besuche Weise. Da Vereinsangelegenheiten nicht zur Besprechung vorderselben durch das Versprechen auleckt„ Für Unbemittelte un logen, erfolgte gegen 10/2 Uhr Schluß.