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War Höfle überhaupt schuldig?

Die neue Einkommensteuer. Befteuerung der Einkommen bis 40 Prog. Der Steuerausschuß des Reichstags fegte am Sonnabend die

Oder nur ein Opfer der deutschnationalen Barmat- Hege?-Zwischenfälle beim Beratung über den Tarif zur Einkommensteuer fort. Dazu liegt vor Zengenverhör Dr. Alsbergs.

Die weitere Bernehmung des Hauptverteidigers Höfles Dr. Alsberg im Preußischen Untersuchungsausschus, über beren erften Teil wir in der gestrigen Abendausgabe berichteten, sollte sich nach fchr aufschlußreich und stellenweise bramatisch gestalten. Zu nächst versuchte Genoffe Ruffner durch geschickte Fragen die Auf­faffung des Zeugen über die Beweggründe der Staats­anwälte zu erfahren. Dr. Alsberg antwortete darauf mit sicht barer Zurüdhaltung, aber auch in ihrer norfichtigen Formulierung waren seine Antworten deutlich genug: man fönne wohl annehmen, daß die Staatsanwälte aus menschlich erklärlichen Gründen unter dem Eindruck gestanden hätten, daß, wenn aus der Barmat- Sache nichts herausschaue, ihre Vorgesetzten an ihrem Vorgehen Kritik üben würben. Dabel stellte Dr. Msberg dem Oberstaatsanwalt Binde in betontem Gegensatz zu beffen jüngeren Herren ein relativ günftiges Zeugnis aus. Das Kapitel dieser jüngeren Herren", der Belger, Caspari und Rußmann, ist allerdings eine fehr buntle Angelegenheit, in die wohl erst ein besonderer Untersuchungs ausschuß über die Methoden der Staatsanwaltschaft etwas Licht wird bringen fönnen, zumal alle amtlichen Stellen zu den schwerwiegen den Anklagen, die besonders im Borwärts" fett Wochen erhoben werben, beharrlich schweigen.

Aber noch eine andere psychologische Erklärung für das Ber. halten der Linde und Genossen gab Dr. Alsberg an: die Staats. anwälte standen Höfle gegenüber

unfer dem Drude der Preffefampagne in der Barmat- Sache. Sie glaubten eine Haftentlassung in Anbetracht der von einer ge. wiffen Breffe erzeugten Stimmung nicht verantworten zu fönnen. In der Tat: Höfle ist nicht nur durch ministerielle Geheim erlaffe, nicht nur durch ärztliche Oberflächlichkeit, nicht nur durch Staatsanwältliche Boreingenommenheit zugrunde gerichtet morden - ermordet haben ihn auch die Pogromisten Dom Botal- Anzeiger, von der Börsenzeitung " und von den sonstigen beutfcnationalen Blät tern, die in der Barmat Affäre ausschließlich ein Mittel zur Ber­dächtigung der Republit und zur Borbereitung einer realtionären Bräfidentenwahl erblickten.

los gewesen wären, wenn er sie nicht mit seiner Ueberzeugung der Unschuld Höfles begründen durfte. Am Schluß eines fcharfen Wortwechsels ertiärte der Zeuge nochmals:

3dh faan nur wiedecholen, wenn das, mas Dr. Höfle von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wurde, unter den Be­griff der Bestechung fällt, dann will ich mein ganzes Lehrgeld zurückzahlen!"

Die Heiterfeit, die biefen Ausruf quittierten, darf jedoch über die Tragif nicht binmestäuschen, die durch diese Enthüllung auf­gedeckt wird. Danach wäre Höfle nicht nur als Untersuchungs­ein unschuldig Inhaftierter! Und wenn bas bie unter Gib gefangener zu Tode gemartert worden, sondern obendrein noch als befundete Ueberzeugung des eugen nicht nur des Bez. teidigers Dr. Alsberg ist, der doch immerhin auch in rechts stehenden Kreisen als einer der hervorragendsten Juristen Deutsch lands gilt was bleibt dann überhaupt noch von der ganzen Barmat Hege übrig?

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Der Vertreter des preußischen Justizministeriums hat das wohl empfunden und daher seine energische Berwahrung. Es wäre nur zu münschen gewesen, daß die Herren vom Justizminifterium non Anfang an, auch gegenüber den llebergriffen der Staatsanwälte, nur annähernd so viel Energie entfaltet hätten. Dann würde Dr. Höfle wohl noch am Leben fein.

Besonders lebhaft murde es, als jowohl der Bertreter des 28ohl fahrtsininifteriums und Verfasser des berüchtlgten Erlaffes an die Gerichtsärzte, Geheimrat Crohne, wie auch der Bertreter des Juftizministeriums, Huber, gegen die Ausführungen Alsbergs über den Sinn dieses Erlaffes protestierten. Insbesondere bestritt letzterer, daß die Gerichte durch diesen Grlaß, der lediglich an die Gerichts ärzte gerichtet und den Richtern nur zur Kenntnisnahme mitge­teilt worden fei, beeinflußt worden wären. Auch der deutschnationale Ausschußporfißende, Dr. Seelmann, der übrigens die Debatten sonst durchaus objektiv leitet, verwahrte fich als früherer Richter gegen eine Auffaffung, die die Una bhängigkeit des Richterstonbes in 3weifel stelle. Der Zeuge erwiderte fehr scharf und dokumentierte es burch felbfterlebte Einzelfälle, daß die wirtung diefes Erlosses tatsächlich eine solche gemesen lei, die von einer objettinen lin abhängigkeit des Richterstandes nichts merten laffe. Suchen Sie den preußischen Richter, der sich gegen einen solchen Erlah des Ministers einen einzigen Fall, in dem sich ein Richter beschwerdeführend gegen einen solchen Eingriff in feine Unabhängigkeit gewandte hätte- idh fenne feinen!" Unb als der Regierungsvertreier nochmals betonte. der Erlaß fei den Gerichten nur zur Kenntnis" und nicht zur Machachtung" zugegangen, ermiberte der Beuge unter lebhafter Buftimmung der Ausschußmehrheit: Ich bin fein Spezialist im

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Und was lag überhaupt der Barmat- Affäre zugrunde? Bekanntlich ist aus dem ungaheuren Auflageapparat, aus der end lofen Untersuchung schließlich nur noch der Berdacht einer Begewehrt hätte. Sie werden ihn niat finden! Nennen Sie mir nur stechung Höfles durch die Barmats und einer Untreue Höfles gegenüber der Postpawaltung zugunsten des Barmat- Konzerns übrig geblieben. Aber schon im ersten Teil seiner Aussage hatte Dr. As berg, mie bereits erwähnt, zur Begründung seiner ständigen Auf munterung Höfles erflärt, daß er die

Bestechungsanflage für eine juristisch unmögliche Sonffruftion hielt und bestimmt mit einem Greifprudh feines

Mandanten rechnete.

Der Vertreter des preußischen Justizministeriums, Ministerial direktor Huber, empfand demgegenüber das Bedürfnis, gegen dieses angebliche Eingreifen Alsbergs in das gegen die Barmats noch Schwebende Verfahren Berwahrung einzulegen. Durch diejen Protest wurden ble Berhandlungen nun erst recht lebhaft. Dr. Als berg erwiderte sehr scharf, daß seine ganzen Ausführungen sinn

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Zum Fall Chiele- Höfle.

Die Rolle des Wohlfahrtsministeriums. Dem Amtlichen Preußischen Pressedienst wird geschrieben: Nach Meldungen Berliner Blätter hat am 13. Mai abends in dem unter Leitung des Herrn Dr. Magnus Hirschfeld stehenden In ftitut für Gerualwissenschaft ein Bortrag des Herrn Dr. Kronfeld iber den Fall Höfle ftattgefunden, in dem u. a. gegen den Ministerialrat Dantwort im Justizministerium und den Geh. Chermedizinalrat Dr. Krohne im Wohlfahrtsministerium schwere und unberechtigte Angriffe etwa in dem Sinne gerichtet worden find, als ob die Genannten in mehrfachen Unterredungen unter Drohungen mit einer Strafperfehung auf den Gefängnisarzt Dr. Thiele dahin einzumirten versucht hätten, bei der Begutachtung der Hafifähigkeit von Untersuchungsgefangenen besonders streng zu sein. Hierzu ist hinsichtlich des Referenten des Wohlfahrts. ministeriums folgendes zu bemerken:

1. Dr. Thiele ist im Jahre 1923 und Anfang 1924 etwa drei oder viermal bei Geheimrat Krohne gewefen, um ihm über seine Tätigkeit in feiner neuen Stelle als Gefängnisarzt Bericht au er statten. Bei diesen Gelegenheiten ist niemals über die Frage von Gutachten über Haftfähigkeit oder ähnliches gefprochen worden.

2. Aus dem im Sommer 1924 dem Wobfahrtsministerium pom Herrn Justizminifter vorgelegten Material über die gerichtliche But achtertätigkelt gewiffer Aerzte ergab sich, daß von ben Gerichts behörben auch über die menig gewissenhafte Gut. achtertätigteit des Dr. Thiele ernste Klagen ge. führt wurden. Gelegentlich einer Besprechung zwischen dem Mini fteriafrat Dantwort vom Justisministerium und Geheimrat Krohne erwähnte erfterer unter Hinweis auf die vielfachen Klagen über Dr. Thiele auch, daß diefer kürzlich in der medizinischen Fach. preffe in einem Artifel über die angeblich unzulängliche Behandlung von tuberfulösen Strafgefangenen in den Gefängnissen unzutreffende Angaben gemacht, dabei eine auffallende Üntenntnis feiner Dienstvorschriften gezeigt und feine oorgefeste Dienstbehörbe bloßgeftelt habe. Ministerialrot Dant mort bat deshalb den Geheimrat Krohne, ols älterer Medizinalbeamter gelegentlich dem Dr. Thiele wegen feines geschilderten Berhaltens einige wohlgemeinte Mahnun gen zuteil werden zu lassen.

3. Kurz nach diesem Gespräch bat ein höherer Beamter des Reichsgesundheitsamtes den Geheimrat Krohne als Personalreferen ten der Medizinalabteilung, den Dr. Thiele einmal zu empfangen, da diefer wegen gewiffer Unstimmigkeiten mit seiner vorgefeßten Dienstbehörde den unsch habe, pleber als Streisarzt in die Me dizinalvermaltung zurückzufehren.

4. Auf Grund dieser Anregungen veranlaßte Geheimrat Krohne cima Ende Juni oder Anfang Juli eine Besprechung mit Dr. Thiele in feinem Dienftzimmer. Er machte ihn hierbei auf die zur Sprache gefommenen ernten Bebenten megen feiner Gutachtertätigtett aufmerksam und ermahnte ihn, boch tunlicht bei der Ausstellung von Gutachten fich an die ihm befannien, für Medizinalbeamte geltenden Grundlage( Erias vom Sahre 1853) au halter und fich hierbei größerer Gewissenhaftigkeit zu befleißigen. Insbesondere rate er ihm aber noch, fich bei Veröffent lichungen über Einrichtungen innerhalb ber Justizverwaltung diejenige Reserve aufzuerlegen, die- wie ihm doch aus feiner früheren Tätigteit als Kreisarat befannt fein müsse für jeden Staatsbeamten felbstverständilech Pflicht sei. Bon einer hierbei etwa von Geheimrat Krchne versuchten Gin mirtung auf Dr. Thiele, gerade bei der Begutachtung der Haft unfähigteit von Untersuchungsgefangenen in Sutunft strenger zu

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Sturialftil, aber eins möchte ich boch sagen:

ein Unterschied zwischen Kenntnisnahme und Nachachtung" ift mir bis zum heutigen Tage nicht bekannt geworden." Damit war die mehrstündige, fehr aufschlußreiche und lebendige Ber nehmung Dr. Alsbergs beendet. Sie hot den bereits bestehenden Ein brud erheblich bestärft, daß an unseren gegenwärtigen Justizzustän den pieles faul ist, und daß die dringend nötige Reinigung auf feinen Fall vor den 3entralstellen halt machen darf.

verfahren als dies den damals geltenden Grundlägen ent­sprach. tann felbstverständlich feine Rede sein. Um Schluß der Unterredung deutete Geheimrat Strohne nur kurz an, daß der Wunsch des Dr. Thiele, später wieder Streisarzt zu werden, natür lich auf Edwierigteiten ftohen würde, wenn etwa die Klagen der Justizverwaltung fiber ihn fich verstärken würden.

5. Im April 1925 erfolgte mündlich durch den Referenten des Suftigminifteriums fomie durch ein amtliches Schreiben dieses Refforts an das Wohlfahrtseministeriums eine erneute mitteilung dahin gehend, daß Dr. Thiele wegen feines Berhaltens in der Angelegen heit, betreffend Beröffentlichung eines Zeitungs artitels, im disziplinaren ese cine Berwarnung babe erhalten müffen, und daß die lagen über feine un zuverlässige Gutachtertätigteit erneut zunähmen. Da bei wurde auch der besonders. gravierende fall ermähnt, daß Dz. Thiele vor einiger Zeit bei einer weiblichen Untersuchungsgefangenen Schwangerschaft im stebenien Monat festgestellt und deshalb deren Saitentlaffung beantragt hätte, daß sich dann aber bei einer Nach­untersuchung dieser Gefangenen durch einen anderen Arzt ergeben hätte, daß die Gefangene überhaupt nicht schwanger sei! Aus den beigefügten Alien ergab sich, daß es cine Gerichtsbehörde bereits als erwünscht bezeichnet hatte, Dr. Thiele von feiner Stelle als Gefängnisarzt in Moabit zu entbinden und an eine andere Straf anstalt zu verlegen. anftalt zu verlegen.

der persönlichen Schmierigkeiten ben Dr. Thiele wieder als Kreis Aus diesen Gründen bat der Herr Justizminister, zur Lösung arzt in die Medizinalverwaltung zu übernehmen und dafür dem Juftizminifterium einen anderen geeigneten Kreisarzt für die Ger fängnisarztstelle in Moabit vorzuschlagen. In einer mündlichen Unterredung bat der Referent des Justizminifteriums den Geheimrat Strohne, noch persönlich auf Dr. Thiele dahin einzuwirken, daß er Krohne, noch persönlich auf Dr. Thiele dahin einzuwirken, daß er freiwillig aus der Stelle als Gefängnisarzt ausscheide.

6. In einer dieferhalb am 18. April mit Dr. Thiefe stattge fundenen Unterredung gab Geheimrat Krohne dem erstgenannten von den obigen Mitteilungen des Justizminifteriums genaue Kennt nis und empfahl ihm bringend, möglichst bald freiwillig aus der Suftizverwaltung auszufcheiden, ehe feine dortige Stellung unhalt. bar würde. Zugleich stellte Geheimrat Krohne bem Dr. Thiele eine eventuelle Wiederaufnahme als Kreisarzt in der Medizinalner eventuelle Wiederaufnahme als Kreisarzt in der Medizinalner waltung in Aussicht, sofern nicht etwa noch weitere, ihn belastende Beschwerden gegen ihn vorgebracht würden. Die Begutachtung der Frage der Haftfähigkeit untersuchungsgefangener wurde hierbei im Frage der Haftfähigkeit Untersuchungsgefangener wurde hierbei im übrigen nicht weiter besprochen. Dr. Thiele erkannte die für ihn beim Beiterverbleiben in der Justizverwaltung entstehenden Echwierigkeiten an und bat sich für seine weiteren Entschlüffe Be.

denfzeit aus.

7. Siernach steht fest, daß Dr. Thiele sein Verhalten gegenüber Dr. Höfle feinesfalls mit angeblichen Anweisungen des Referenten im Wohlfahrtsministerium begründen fann.

8. I übrigen wird festgestellt, daß die nachträglich auf Wunsch bes Justizminifteriums in bem betamutan Erlaß des Wohlfahrts minifteriums aufgenommenen Sufage( betr. Fluchmerdat uwo.) während des Urlaubs des Geheimrats Krohne und ohne seine meit. Wohlfahrteminifterium in Frage fonumt, ausschließlich von dem zu wirtung zustande gekommen sind. Diese Zusätze sind, soweit das ftändigen Ministerialbirettor genehmigt morben, ber fich den recht lichen Gründen der Juftigverwaltung nicht entziehen zu tönnen glaubte.

Nach dieser merkwürdigen Entschuldigung ist erft recht nötig, deß festgestellt wird, was die norgefehte Behörde an der menig gewissenhaften Gutachtertätigkeit" Thieles auszu fegen hatte.

1. der ursprüngliche Regierungsvorschlag.

2. ein Antrag der Regierungsparteien, der gegenüber dem Entwurf der Regierung für die Einkommen von 8000 bis etwa 22 000 Mart jährlich eine Ermäßigung bringt und den Höchstlas von 33% Prozent auf 39 Prozent erhöht,

3. ein Antrag Dr. Fischer( Dem.), der im wesentlichen mit ber Regierungsvorlage übereinstimmt,

4. ein Antrag der Sozialdemokraten, der bezüglid) der mittleren Gruppen mit dem Antrag der Regierungsparteien übereinstimmu, die Belastung bei einem Einkommen über 35 000 Mart aber er. höht und einen Tariffag von 50 Prozent im Höchstsatte und eine tatsächliche Belastung von 48,3 Prozent bei einem Einkommen pont einer Million Mark erreicht,

5. ein fommunistischer Antrag, der alle Einfommen über eine Million fonfiszieren will.

fage feinen Freunden mehr zu als die der Regierungsparteien. Cr Abg. Dr. Fischer( Dem.) erflärt: Die Vorlage der Regierung behält sich die endgültige Stellungnahme vor.

Senoffe Dr. Herth( S03.) begründet den Antrag der sozialdemo

fratischen Fraktion. Nach unten war die Sozialdemokratie gebunden,

durch die Entscheidung der Regierungsparteien in der Lohnsteuer. frage. Benn bei der Lohnsteuer ein Sag pon 10 Prozent feft­gehalten wird, fann man bei den übrigen Steuerpflichtigen nicht darunter gehen. Daher haben wir uns in unserem Antrag bei ben Gruppen bis 35 000 Mart Einkommen dem Borschlag Beusch ange fchloffen, der die

freien Berufe und den Mittelfland günstiger behandeln wiü, als der Regierungsvorschlag.

Unser Borschlag geht bei den Einkommen über 35 000 mark über die Borschlage Beufch hinaus. Die Einkommen über 35 000 Mark müssen in stärkerem Maße heraugezogen werden. Auch die ausländischen Sachverständigen haben auf die zu niedrige Belastung der hohen Einkommen in Deutschland hingewiesen. munisten, der sozialdemokratische gegen die Stimmen von Sozial Der tommunistische Antrag wird gegen die Stimmen ber Rom. demofraten und Kommunisten abgelehnt. Für den demokratischen Antrag stimmen nur die Demofraten. Angenommen wird der An­frag der Reglerungspartelen, wodurch der ursprüngliche Vorschlag der Regierung erledigt ist.

Die Wirkung der verschiedenen Anträge ist aus der folgenden Ueberlidi zu ersehen.

Cinkommen

SOR

Regierungs- Angenommener Entwurf Entrag Brok Broz

Sozialdem Antrag

Proz

8.000

9,3

9

9

10000

10.1

9,5

9,5

14 000

12.1

11,4

11,4

16.000

12,5

11,9

11,9

20 000

14

13,5

18.5

Für Einfommen über 20 000 Mart ergibt sich folgendes Bild: Negerungs. Angenommener

Sozialbem.

Cintommen

Enmurf

Antrag

Antrag

9027.

( roz.

Pros.

Proz

25 000

15,4

15,8

158

85 000

16.1

19,4

19,4

50 000

204

23

24

75 000

29.6

27

29,8

100 000

25.8

30

88.8

250 000

81.1

86

43,3

1000 000

83.3

89

48,3

Sodann beginnt die Beratung des Steuerüberleitungsgefehes, zuerst der Frage, ob

für das Jahr 1924 eine nachträgllaje Beranlagung porgenommen werden Joll oder nicht. Hierzu werden neue Borschläge vorgelegt, in denen beftinumt wird, daß die Borauszahlungen, Die im Jahre 1924 geleistet morden find, endgültig als Ablösung zu be trachten seien und eine Beranlagung nicht stattfindet.§ 9 jou be stimmen:

Der Ablösungsbetrag tann auf Antrag herabgelegt werden, wenn bei einem Steuerpflichtigen besondere persönliche oder wirt. fhaftliche Berhältnisse vorgelegen haben, die feine Steuerfähigkeit wefentlich beeinträdfint haben. Als Verhältnisse dieser Art gelten insbesondere auch außergewöhnliche Belastungen durch Unterhalt ader Erziehung der Kinder, durch Verpflichtung zum Unterhalt mittelloser Angehöriger, durch Stranfheit, Sörperperlegung, Berschuldung oder inglidsfälle. Auch der Antrag au Herabiegung fenn nur bis zu einem noo) zu bestimmer Terming gestellt werden.

Die Gründe für und gegen Beranlagung. Abg. Dr. Sulenkampff( DBp.) trat megen der technischen Schwie figleiten und weil feine polle Gerechtigkeit zu erzielen fel, dafür ein, zahlter Eteuervorauszahlungen, von einer neuen Veranlagung für trobes Bersprechens der etwaigen Rudzahlung für 1924 zuviel ges 1924 abzusehen und einen Schlußitrich unter die Ergebnisse von 1924 zu machen und 1925 mit frischen Kräften an die neue Form der Weranlagung und Einziehung zu gehen.

Abg. Dr. Fifcher( Dem.) bat um Austunft, ob technisch für die Steuerbehörde große Schwierigkeiten erwachsen würden, wenn die Veranlagung für 1924 noch angeordnet werden würde.

Staatssekretär Popih erflärte, eine solche Aufgabe würde ben Plan für die geordnete Bewältigung der neuen Aufgaben über den der Einfommensteuer für 1925 aufgemacht werden, sondern nach dem Haufen merfen, denn jezt müsse nicht bloß die neue Beranlagung neuen Bewertungsgefeß auch eine völlig neue Bewertung der Ein­tommen und Bermögen in der Landwirtschaft und Industrie. Schließ lich aber werde eine neue Beranlagung für 1924 faum einwandfreie Ergebnisse bringen. Die Regierung würde es deshalb als eine Bera besserung der Borlagen ansehen, wenn unter das Einkommenjahr 1924 ein Schleifrich gemacht merde.

technischen Gründe. Wir müßten die Finanzämter frelstellen, damit Genosse Dr. Hilferding anerkennt die von Popis angeführten wir im Jahre 1925 zu einer richtigen Bewertung und einer gründ lichen Beranlagung tommen. Ein wirkliches wirtschaftliches Bedürf nis für die Beranlagung von 1924 besteht nicht. Es sei ein ziemlich erfolgloses Beginnen, steuerliche Angelegenheiten nachträglich auszugleichen. Die erstrebte Gerechtigkeit würde bei einer

Beranlagung von 1924 fich praktisch zur Ungerechtigkeit permandeln. Wir haben zwei Arten der Erhebung gehabt, ein Teil der Benfiten zahlt die Borauszahlungen nach dem Bermögen, ein anderer Teil nach dem Um( a 3. Diejenigen Bahlungen, die nach saz. dem Umfag vorgenommen wurden, find in die Preise einfaltuliert und auf die Berbraucher abgewälzt morden. Eine Rüd zahlung etwa zuviel gezahlter Beträge würde mohl den Steuerzahlen den, aber nicht den Steuer trägern zugute fommen. Anders bei jenen Steuerpflichtigen, die nach dem Vermögen gezahlt haben. Deren Steuerzahlung dürfte indessen eher hinter der Steuerpflicht zurüd. geblieben sein. Bei einer Beranlagung von 1924 müßte ein großer Apparat in Bewegung gelegt werden, um nur wenig herauszube tommen. 3n erheblichen Erstattungen auf Kosten der Gesamtheit müffe tle Segleldemofraile die Zufimmung nerjagen Darum fei es unter den obmaltenden Berhältnissen das beste, baß unter bas Jahr 1924 ein Strich gemacht würbe,

( Dem.), den§ 9 burch die Bestimmung zu ergänzen, daß Erstattun Nach weiterer Diskussion wurde ein Antrag Dr. Fisher gen vorzunehmen sind, wenn ber Steuerpflichtige tein Einkommen, sondern Berluft gehabt hat, gegen die Stimmen der Antragsteller ab­gelehnt, der Entmurf mit den Stimmen der Regierungsparteien, der Sozialdemokraten und Kommunisten angenommen

Damit ist befojloffen, daß für das Jahre 1924 teine Beranlanung vorzunehmen ist.