haftigen Sachverständigkeit". Thr wird im Ministerium vorgeschrieben" und durch Erlasse angedroht, wie sie zu urteilen hat. Man nehme dem Juristen diese Krücke der Dentbequemlichkeit, man nehme dem Kreisund Gerichtsarzt das Privileg gerichtlicher Sachverständigkeit. Ihm bleibt auch dann noch ein reiches Arbeitsfeld. Man gebe dem Arzt die Freiheit und Unabhängigkeit von irgendwelchen Behörden und Amtsstellen in seiner Gutachtertätigkeit zurüd! Selbst den weltfremdesten Juristen wird allmählich eine Reihe hervorragender wissenschaftlicher Forscher auf allen ärztlichen Sondergebieten gerichtsnotorisch" werden, die wirkliches Sachverständnis haben. An den Universitäten, den großen Krantenhäusern und Irrenanstalten und auch in der freien Braris gibt es deren mehr als genug. Und findet der Richter fie nicht von selbst: die medizinischen Fakultäten, die Merztekammern werden sie ihm nennen. Dann gilt nur noch die Sache und die sachliche ärztliche Autorität; Schema und Schlendrian fallen; fein Beamter" wird dem Gericht mehr auf dem Präsentierteller gereicht, der nach dem, Geheimrat" fchielen muß, weil dieser sonst nachdrücklich" gegen ihn ,, einschreitet".
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Notwendig ist ferner eine schleunige Novelle zur Strafprozeßordnung. Ist es nicht fast unglaubhaft, daß unsere jegige Strafprozeßordnung überhaupt feinerlei Bestimmungen über die Haftunfähigkeit bei Erkrankungen enthält? Da liegt der tiefste Grund dafür, daß der Willkür der Untersuchungsbehörden und Geheimräte Tür und Tor geöffnet ist. Bei dieser Gelegenheit müßten dann überhaupt alle einschlägigen Bestimmungen dieses Gesetzes hinsichtlich der Gefangenenfürsorge in modernem und humanem Geifte überprüft werden.
Juftiz, Medizinal- und Wohlfahrts"-Behörden, die Gefan- I Bestimmungen fortzufezen, gu ber ber Anfang vor etwa einem genenanstalten und Untersuchungsgefängnisse ständig bereist Jahre durch Aufhebung der Buchergerichtsverordnung und wesentoder durch Vertrauenspersonen bereisen läßt. Diese Bevoll- licher Teile der Verordnung über Handelsbeschränkungen gemacht mächtigten müßten das Recht haben, alle Inhaftierten ohne worden war. Begründung und Inhalt der Berordnung sind fura Kontrolle zu sprechen, alle Atten einzusehen, alle Einrichtungen folgende: zu revidieren. Es würde bald anders werden in diesen Betrieben", wenn ein solcher Kontrollausschuß den Geist und die Tätigkeit der Untersuchungs- und Vollzugsorgane unserer Rechtspflege ein wenig unter die Lupe nähme!
Diese Regelung eines traurigen und schweren Teiles der Staatsordnung wäre schöpferisch, sie wäre human, sie wäre großzügig. Oftmals ist sie schon vorgeschlagen worden. Aber bei uns wird sie nicht eintreten. Auf die Dauer wird der Geheimrat fiegen. So find wir nun einmal. Immerhin: wollen wir sie nicht wenigstens mit sittlichem Willen erstreben?
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Der fächsische Parteikonflikt. Drohende Verschärfung.
Die Borstände der sächsischen Bezirtsorganisation eríaffen einen Aufruf gegen die geplante Verschlechterung der fäch fischen Gemeindeordnung, der sich scharf gegen die Fraktionsmehrheit wendet.
Er schildert die Gefahr einer reaktionären Berschlechte rung der freiheitlichen Gemeindegefeßgebung. Die Neuordnung der sächsischen Gemeindeordnung bedeute die Beseitigung der Selbstverwaltung der Gemeinden, die Wiedereinführung des Zweitammer fystems, die Berschärfung der bureaukratischen Staatsaufsicht, die Unterstellung der Gemeindeverordneten unter das Berufsbeamten tum und die Verschlechterung des paffiven Wahlrechts. Er protestiert gegen diese Verschlechterungen, die im schärfsten Widerspruch zu dem fommunalpolitischen Programm der Sozialdemokratie stehen. Er betont, daß auch der Reichsparteivorstand gegen das Gesetz Stellung genommen habe und daß trotzdem die Fraktionsmehrheit gewillt sei, die Verschlechterung der Gemeindeordnung mitzumachen. Dazu schreibt uns der Parteivorstand:
Und ferner, zur ärztlichen Versorgung und Pflege der erfrankten Untersuchungsgefangenen: Es ist eine sehr schwere und grundsägliche Frage, zu entscheiden, inwieweit die Rechts pflege es erfordert, daß ihre Objekte auch förperliche und feelische Schädigungen in Rauf zu nehmen haben. So sehr unsere Humanität dahin drängt, so fann, um der Rechtssicherheit willen, doch nicht jeder, der erkrankt, ohne weiteres aus Die fächfische Presse veröffentlicht einen Aufruf der Bezirksder Untersuchungshaft entlassen werden. Man bente an rüd verstände der SPD . Sachsens zum sächsischen Parteistreit. Die Be fällige Einbruchsdiebe oder Roheitsverbrecher, die wieber zirtsvorstände rufen die Gesamtpartei auf, zu dem fächsischen Streit einmal erwischt wurden. Würde man jo human" verfahren, Stellung zu nehmen. Der Parteivorstand legt Wert auf die Fest so wäre der Erfolg das Gegenteil von Humanität: und es stellung, daß die in jenem Aufruf gegebene Sachdarstellung gäbe vermutlich sehr balb überhaupt keinen Untersuchungsteineswegs erschöpfend ist. Der Parteivorstand hat seine häftling mehr. Man braucht also Krantenabteilungen auch dauernden Bemühungen, den sächsischen Parteiftreit noch vor dem für diese Fälle. Aber warum muß die Einrichtung dieser Barteitag innerhalb Sachsens zu beenden, nicht aufgegeben. Diese Abteilungen ein Teil des Gefängnisses sein? Warum muß Bemühungen würden sicherlich nicht gefördert werden, wenn sich jedes fleine Gefängnis fein eigenes Lazarett aufmachen- die Gesamtpartei nun am Streite beteiligen würde. Der Parteis meift eine trübe Karikatur auf Hygiene und ärztliche Forde vorstand hatte vor kurzem vorgeschlagen, den Streit durch eine rungen, von bemitleidenswerter Unzulänglichkeit? Warum Ginigungstommission beilegen zu faffen. Diese sollte aus muß wieder der Kreisarzt im Nebenamt auch hier als nichtsächsischen Parteigenossen zusammengesetzt werden. Beide Rich Mädchen für alles" figurieren? Immer das Schema, die hungen der sächsischen Genossen sollten Vertreter in gleicher Baht Fiktion des Juristenverstandes, die alles Leben totschlägt! Man richte, in sechs bis acht deutschen Großstädten, zentrale wählen. Diese paritätische Kommission follte auch ihren Borsigenden selbst bestimmen. Dieser Borschlag wurde von der rechten Seite Krankenhäuser für erkrankte Untersuchungs- und Strafge angenommen, von der linten abgelehnt. Dann unternahm der fangene ein; man trenne fie ab vom Betrieb" und den Dert Barteivorstand einen Einigungsversuch auf folgender Basis: Die lichkeiten des Strafvollzuges. Man richte fie als Kranten Verabschiedung der umfämpften Gemeindeverfassung follte zunächst häuser ein genau mit der gleichen Sorgfalt und Mo genau mit der gleichen Sorgfalt und Modernität wie richtige" Krankenhäuser. Man sege einen Stab hinausgeschoben und die schwebenden Schiedsgerichte sollten mit Betüchtiger spezialisierter Aerzte hineindie auf Grund von ichleunigung zu Ende geführt werden, um so die Grundlage für Wettbewerbs- und Borschlagslisten nach ihrem Können einen friedlichen Ausgleich zu schaffen. Dies wurde von der rechten Seite nicht unterstützt. Trotzdem hofft der Parteivorstand, noch vor gewählt werden. Diese Aerzte sind unabhängig von der Seite nicht unterstützt. Trotzdem hofft der Parteivorstand, noch vor dem Parteitag eine friedliche Beilegung zu erreichen. Er rät desJustizverwaltung zu stellen, entsprechen ihrer Stellung und Besoldung nach den Leitern der übrigen staatlichen Krantenanstalten, sind nur bei ärztlichen Verfehlungen absehbar. Der Justizbehörde obliegt innerhalb solcher Krankenhäuser nur cines: die Sicherung der Zwede der Untersuchungshaft und des Strafvollzugs. Die Organe, deren sie dazu bedarf, werden aber den Chefärzten unterstellt, so daß Reibungen zwischen ärztlichen und juristischen Gesichtspunkten hier nicht mehr
möglich sind.
Endlich aber müßten sich die einzelnen Landesparlamente einen permanenten Ausschuß schaffen, der unabhängig von den
Schwarz- Weiß- Rot.
Schwarz: des Sensenmanns Gewand. Weiß: die Lippen bleich und stumm. Rot: des Blutes Spur im Sand. Schwarzweißrot: der Krieg geht um! Schwarz: die Nächte fummervoll. Weiß: der Kinder blaß' Gesicht. Rot: der zehrend glühn'de Groll. Schwarzweißrot: Berhungern Pflicht! Schwarz: der Sarg der alten Zeit. Weiß: darauf das Leichentuch. Rot: die Flamme, die befreit. Schwarzweißrot: der Opfer Fluch!
Balter Schent
Doktor Faust".
Uraufführung in der Dresdener Staatsoper. Das Vermächtnis des toten Meisters Busoni liegt vor uns. Er hat nicht Größeres gefchaffen; er brauchte keinen Federstrich mehr zu tun, um nach diesem Wert der Unsterblichkeit anzugehören. Dieser große seist hat wohl alle Faust- Dichtungen gekannt, alle Vorbilder, nach denen auch Goethe sein Drama und sein Märchenspiel schuf, sicher den Hamilton und den Sachs und die sämtlichen Faust- Buppen spiele aus Augsburg , Ulm , Straßburg u. 1. f. Mit den Problemen der Mystik und der Magie wohl vertraut, verband Busino auch ohne die„ mythologischen Briefe" Boßens das Erdhafte mit dem Uebersinnlichen, das Tatsächliche der Dinge mit dem Transparenten, Außer dinglichen, Ewigen. So stellt mein Spiel sich wohl lebendig bar, doch bleibt sein Buppenursprung offenbar." Stein Drama, sondern ein Spiel, teine mathematische Entwicklung, sondern Bilber, feine aus geführte Textdichtung, sondern gereifte Skizzen aur Entfaltung in Mufit. Die Hälfte des Etücks ist Expofitiv, Vorspiel, Zwischenspiel, ein Biertel nur Faust- Drama und Tragödie, ein Biertel Untergang, Reinigung, Erlösung. Menschen, Ideen, Symbole werden eins, und dem großen Schlußgedanken eilen die Szenen samt und sonders zu. Daß nämlich der Geist und das Werf lebt, auch wenn der Leistende, der Sterbende untergeht, daß aus leiblichem Tod geistiges Leben, aus Höllendunkel Himmelslicht, aus Wollen Tat werden muß. Durch Qualen der Freude, des Genießens, des Leidens hindurch schreitet sterbendes Alter den Weg ab für die fommende, freiere, glückhaftere Jugend. Wo Wille warb und schuf, da vergeht aller fündhafte Sput, da leuchtet neue Tat, neuer Genius, neue Fackel. Weisheit allein fann solchen Schluß nicht gestalten, Geist allein fann solches Ethos nicht entfalten. Es gehört Güte zu solcher Erkenntnis, Frommheit, feusches Hineindenfen in die Allwelt. Diesen Blick, dieses Herz für das Algütige, für Alverstehen und höheren Sinn der Welt hatte Busoni . Seine Dichtung hat die Konturen solcher Ewigkeitswerte jfiziert, ohne sie im Borisinn zu vollenden. Raio begonnen, endet das Spiel in der Idee" der Wiedergeburt.
halb davon ab, den glücklicherweise auf Sachsen beschränkt ge bliebenen Zwift zu einem allgemeinen Parteistreit zu machen.
Abänderung des Preistreibereirechts. Die Aufhebung notwirtschaftlicher Verordnungen. erordnung über bie Aufhebung notwirtschaftlicher Die Reichsregierung hat dem Reichsrat den Entwurf einer Berordnungen mit dem Ersuchen um Zustimmung zugeleitet in der Absicht, damit den Abbau dieser, einer Notzeit entstammenden
Drei Krakauer Studenten bringen dem Meister der Magie den Schlüffel zur magischen Kunst der Astarte. Bon den in Flammen erscheinenden Dienern der Hölle wählt sich Fauft den letzten, der verspricht, so schnell zu sein, wie des Menschen Gedante. Hier wintt Wunscherfüllung; denn was ist mehr zu erreichen, als daß die Tat zugleich ins Leben trete mit der Absicht!"
Der Tatmensch, der geniale Borwärtsmensch steht da. Ein Baft mit Mephisto ist bald geschlossen. Gretchens Bruder, auf Mord finnend, fällt dem Herrscher Faust zuerst zum Opfer. Die Herzogin Don Parma, geblendet durch Geistererscheinungen, gefelfelt von Wuchs, Kraft und Geist des Zauberers, gibt sich ihm in ihrer Hochzeitsnacht zu eigen. Sie stirbt an diesem Rausch. Helenens Bild der Bollkommenheit leuchtet auf; aber Faust fann es nicht greifen. Der Vollendung ist auch er nicht gewachsen. Zu Gott, zur Kirche treibt es ihn; im Gefreuzigten erscheint ihm helenens Bild, von den Altarftufen vertreibt ihn Valentins Schwert. Die Bettlerin, feine andere als die Herzogin, überreicht ihm sein totes Rind. Das bettet er im Schnee und schreitet mum geläutert missend zur Tat. Was er ver fäumt, wird das Rind nachschöpfen, mas er, ein ewiger Wille, gezeugt, gewollt, wird das Kind in Leben und Siege verwandeln. Fauft stirbt im Dunkel der Nacht; aber helleuchtend schreitet ein Jüngling mit blühendem Zweig durch den Schnee in die Stadt. Bird Mephistos Geift des Uebels, der Berneinung und des Abbaus, auch diese Jugend brechen?
eine Musit gegeben, die zum Erwähltesten gehört, was Menschen. Diefen Bildffizzen, die feinen Dramenting schließen, hat Bufoni hände seit Wagner geschaffen haben. Fast ohne mufilantisches Bor. bild find die asketischen, stillen, schwarz- weißen Vorspiele, Zwischenpiele, die ohne jeden Farbton dahingeistern. Was nicht program matisch atzentuiert flingt, scheint gedämpft, verschleiert, merkwürdig schleichend. Es ist als erlebten wir den Geburtsaft musikalischer Runstwerke bangen Herzens mit. Motive flingen wie von ungefähr, fo ganz ohne Bewußtsein, und doch mit deutlicher Beziehung zum Objekt. Die Melodie, fangbar, horizontal, wächst mit logischer Konsequenz aus dem Akkordlichen, mehr noch aus dem Disput des fontrapunktischen heraus. Auf Nadelspitzen balanzieren die Bointen me phistophelischen Wizes, studentischer Heiterfeit, fauftischer Grübelei, mit verblüffender Klarheit baut die musikalische Illustration den Tert aus; in einem Streit zwischen Katholiken und Protestanten ballen fich deren heiligste Weisen zu einem brillanten tontrapunktischen Wechfelfang; italienisches Ständchen, Meſſengesang, Florettanz schwingt fich behutsam, formsicher, abwechslungsreich in die Handlung hinein. Nichts steht da um feines felbft willen; jeder Baufenschlag, jeder Effekt hat seinen tiefen, nicht äußeren, sondern Erlebnis- Sinn, der dem Ausdrudswillen eines großen Menschen und Schöpfers elgen war. Ein Vermächtnis. In Ehrfurcht lei einer flangästhetischen formalen und stilistischen Meistertat gehuldigt! Kurt Singer .
Waldbrand- Katastrophen.
Der furchtbare Baldbrand in Pommern macht auf uns einen so besonders schmerzlichen Eindrud, meil der Deutsche ja den Wald fo fehr liebt und in ihm ein Stüd feiner selbst empfindet. Glüdlicherweise sind solche Katastrophen bei uns selten; in Amerita aber find fie an der Tagesordnung und haben in den riesigen Wäldern
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Warennot und Währungsnot find gemfchen. Die Stetigkeit der Währung ist rechtlich und tatsächlich gesichert. Damit ist für weitere Teile der notwirtschaftlichen Gesetzgebung der Zeitpunkt des Abboues gefommen.
Hierzu zählen die Verordnung zur Sicherstellung des Warenumlaufes, die Verordnung gegen verbotene Ausfuhr lebenswichtiger Gegenstände, tie Verordnung über Not stands. versorgung und die Berordnung über Preisprüfungsstellen. Die drei erstgenannten Verordnungen sind nach Konsolidierung der Verhältnisse gegenstandslos geworden. Die Preisprüfungsstellen, die früher umfangreiche Aufgaben zu erfüllen hatten, und deren mertvolle gutachtliche Tätigkeit vor allem anerkannt werden muß, find entbehrlich geworden, nachdem auf faft allen Wirtschaftsgebieten eine normale Martilage hergestellt ist. Die ihnen etwa noch verbliebenen sehr beschränkten Aufgaben können ohne Schwierigkeit auf die ordentlichen Verwaltungsbehör den überführt werden, die die staatlichen Aufgaben auf dem Gebiete der Wirtschaft und der Preise auch vor dem Kriege wahr. zunehmen hatten.
Die Borschriften der Preistreibereiverordnung sind durch die Entwicklung der Verhältnisse ebenfalls zum Teil entbehrlich geworden. Dies gilt von den Vorschriften über Höchstpreise, Höchst preisüberschreitung, Kettenhandel, Warenzurückhaltung und Schleich. hendel. Auch konnte auf eine Reihe von Strafverschärfungen verzichtet werden, die dem Rechtsgefühl faum noch entsprechen. Dagegen waren andere Bestimmungen für eine hoffentlich nur futz bemessene Uebergangszeit noch nicht zu entbehren. Ihrer Anwendung find jedoch dadurch fehr enge Grenzen gezogen, daß die Wirtschaft innerhalb der ordnungsmäßigen Marktpreise fich frei betätigen kann, ohne daß der einzelne Gefahr liefe, in ein Strafverfahren ver. widelt zu werden. Hierzu zählen die Bestimmungen über Preis. wucher, Leistungswucher, Provisionswucher, preistreibende Machenschaften, Verabredung der Preistreiberei, Berleitung und Erbieten der Preistreiberei.
Aus der Verordnung über Handelsbeschränkun. gen sollen die Vorschriften über Marktverkehr und Versteigerungen femie die über Zeitungsanzeigen, soweit sie noch in Geltung sind, in Fortfall tommen. Die Borschriften über Preisschilder und Preisverzeichnisse werden zwar im Grundfaz aufrechterhalten, um nicht an die Stelle ber jetzt bestehenden einheitlichen Regelung des Preisschilberzwanges wieder die unübersichtlichkeit der Rechtslage zu jezen, die in der Vorfriegszeit geherrscht hat. Der Kreis der Waren, die dem Preisfilderzwang unterworfen bleiben, wird aber auf Schwarz Grau- und Weißbrot, Brötchen, Fleisch und Wurstwaren, Butter, Margarine und fonftige Speisefette beschränkt, soweit die Baren als Gegenftände des täglichen Bedarfs anzusehen sind.
Die allgemeinen Bestimmungen über die Wucherverfolgung, insbesondere die Ahndung von tatsächlichem Bucher nach dem Strafgesetzbuch bleiben weiter in Geltung.
Die Abzüge bei der Einkommensteuer.
Aus dem Steuerausschuß des Reichstags. Der Steuerausschuß des Reichstages beschloß am Freitag, die in Aussicht genommene Sonnabendfizung ausfallen zu lassen, dafür aber am Freitag nachmittag eine zweite Sigung abzuhalten. Er segte die Beratungen des Einkommensteuergesetes fort und erörterte hierbei 1. die Höhe der abzugsfähigen SonderLeistungen, insbesondere für Sozialversicherung, Sterbefaffen, Berficherungsprämien, 2. die Steuerfreiheit der Leistungen an tird liche, religiöse, mildtätige und gemeinnüßige Anstalten, 3. die AbAnträge riefen eine ausgiebige Aussprache hervor, die die Borzugsfähigkeit von Aufwenduigen für Werkzeuge, Berufskleidung, Fortbildungsfoften. Die zahlreichen zu diesem Punkt vorliegenden mittagssigung in Anspruch nahmen.
Den Bericht geben wir in der Morgenausgabe.
der Bereinigten Staaten und Ranadas ungeheure Schäden angerichtet. Die früheren Ansiedler, die ja im ewigen Kampf mit dem Wald sich das Land erobern mußten, dachten an alles andere eher, als an Waldschuh und Waldpflege und so wurde denn jahrzehntelang ein furchtbarer Raubbau getrieben. Erst seit den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts hat man in den Bereinigten Staaten Gesetze zum Schuß gegen Waldbrände erlaffen, ein Heer von Waldaufsehern bestellt und vor allem durch Wanderredner und durch die Belehrung der Jugend in den Schulen eine Propaganda gegen die Waldverwi ftung betrieben. Die Waldbrände find nämlich fast immer auf die Fahrlässigkeit des Publikums zurückzuführen. Alle die natürlichen" Gründe, die man angibt, wie etwa, daß der Bliz gezündet habe, oder zwei Baumäste fich solange aneinander rieben, bis sie brannten, treffen nur in den allerfeltensten Fällen zu. Meistens ist es ein brennendes Streichholz, das seinen Weg in das dürre Waldmoos findet, und wenn ein geeigneter Bind dazukommt, ist der Waldbrand fertig, der einen riesigen Umfang annehmen kann.
In den letzten Jahren ist auch das amerikanische Publikum vorfichtiger geworden, und man hat, besonders in Kanada , Flugzeuge Dazu verwendet, um etwaige Brandherde in den unübersehbaren Baldungen aufzuspüren, so daß das Feuer rechtzeitig gedämmt merden tann. Aber die Verluste in Amerika burch Waldbrände gehen noch immer in die Millionen Dollar. Immer wieder sind verHeerende Ratastrophen eingetreten, die man als nationales Unglüc Ufern der Grünen Bai in Wisconsin , ganze Dörfer in Afche, verempfand. Im Oftober 1871 legte das große Peshtigofeuer, an den nichtete über 1000 Menschenleben, machte 2000 Familien heimatlos und verursachte einen Schaden von 30 Millionen Dollar. 10 Jahre später mütete in der Saginawgegend von Michigan ein anderes Riefenfeuer, das bis zum Huronsee drang und ein Gebiet von mehr als 2500 Quadratkilometern mit Tod und Bernichtung überzog. 1894 forderte das sogenannte Hindlenfeuer, das die Stadt Hindley zerftörte, in Minnesota das Opfer von 400 Menschenleben. Eine der furchtbarsten Waldbrandkatastrophen hat sich 1910 in 6 Staaten des Nordwestens der Union abgespielt. Es würden damals über 50 Dörfer und Städte zerstört, gegen 1000 Menschen famen ums Leben und der Materialschaden wurde auf mehr als 2 Millionen Dollar geSchäßt.
Ein neues Chefcheldungsgeseh in Japan . Biele Japaner halten das neue Chefcheidungsgefeß, das jetzt in Japan eingeführt worden ift, für eine Revolution, die den Frauen die gleichen Rechte wie den Männern zubilligt. Das neue Gefez gibt nämlich auch der Frau das Recht, eine Ehescheidungsklage wegen unwürdigen Verhaltens des Mannes anzuftrengen. Bisher hatte nur der Ehemann das Rechi gehabt, aus diesem Grunde die Trennung der Ehe zu fordern. Das Gesetz bestimmt auch, daß eine Scheibung bei gegenseitiger llebereinstimmung nur stattfinden soll, wenn auch die Eltern oder Großeltern des Baares ihre Einwilligung gegeben haben. Bisher brauch ten nur Mann und Frau ihr Einverständnis mit der Scheidung zu er
Hären.
Die Neue Kunhandlung, Tanenbienfir. 6, geint in ihren Ausstellung räument zurzeit Seramil von Defterle, Bottner und Gemälde von Blechen, Corinth, Finetti, Hodler, Hübner, Bäschte, Bechstein, Rohmeier- Borpswede Steinhardt, Leffer Urb.