2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 120.
Organisation des Personalkredits der ,, mittleren Stände".
Sonnabend, den 25. Mai 1895.
12. Jahrg.
Betrag von etwa fünf Millionen Mark dem Bedürfniß Tage die Arbeit ganz und gar meiden zu dürfen, ohne auch nur
voraussichtlich voll entsprechen und hinreichen werde, der An- dem Arbeitgeber von ihrem Vorhaben Mittheilung zu machen. stalt eine sehr ansehnliche und bedeutungsvolle Wirksamkeit zu Ihr Nichterscheinen am 1. Mai sei hiernach als unbefugtes Verfichern. laffen der Arbeit anzusehen gewesen, somit habe aber ein gesetzvorgelegen. licher Grund zur Entlassung vor Ablauf der Kündigungsfrist
auf dieser Grundlage alsbald einen Gefeßentwurf auszuarbeiten Von den betheiligten Ministern wurde in Aussicht gestellt, und dem Staatsministerium zur Beschlußfassung vorzulegen. möglicherweise könne derfelbe noch in der jetzigen Session
Gewerkschaftliches.
Die von dem Finanzminister bei Gelegenheit der Verhand lungen des Abgeordnetenhauses über den Antrag von MendelSteinfels angekündigte Konferenz über die Förderung des Personalkredits der mittleren Stände hat am is. d. M. unter Betheiligung des Handelsministers, des Finanz- dem Landtage vorgelegt werden. ministers und des Ministers für Landwirthschaft im Finanzministerium stattgefunden. Zu der Berathung waren Vertreter der verschiedenen Richtungen des genossenschaftlich organisirten Kreditwesens sowie von landwirthschaftlichen Zentralvereinen und Jnnungsausschüssen zugezogen. Die Verhandlungen hatten vornehmlich die Prüfung der Frage zum Gegenstand, ob ein Betürfniß vorliege, für den genossenschaftlichen Personalkredit eine Zentralanstalt( Ausgleichsstelle) zu schaffen, sowie die Begrenzung des Geschäftskreises einer solchen Anstalt, die ihr zu gebende Organisation und die Beschaffung der für ihren Betrieb und die Erfüllung ihrer Zwecke erforderlichen Mittel.
B
Photograph R. Kliemed in Groß- Lichterfelde am 19. März Wegen des Ueberfalles, den der Hauseigenthümer und dieses Jahres an den in seinem Hause wohnenden Schriftsteller May Kempner ausgeführt hat, stand dieser Tage Termin vor dem Schöffengericht am Amtsgericht II an. Der Hauseigenthümer wurde zu 60 M. Geldstrafe verurtheilt. Bemerkenswerth ist ein der Schluß- Erklärung:„ Die in Nr. 110 des Vorwärts" gebrachten vereidigt werden sollte, rief der Angeklagte dem Richter zu„ Der Die Generalfommission ersucht uns um Aufnahme folgen- 3wischenfall aus der Verhandlung. Als der Zeuge Kempner langen Erklärungen des Vorstandes des Unter ist ja Dissident, der darf ja nicht schwören." stü yung svereins deutscher Tabatarbeiter verrichter Bornhack, der die Verhandlung leitete, war verständig anlassen uns nur insofern noch zu einigen Bemerkungen, als wir genug, zu erklären, daß dies nichts schade. nicht den Glauben erwecken wollen, wir wären nunmehr eines
Der Amts
mit einer
befferen belehrt. Wir halten die Parteipreffe nicht für den geholz zu Trebbin hatte seinen Werkstattraum zu Versammlungen Ober- Verwaltungsgericht. Der Zigarrenmacher Dracheigneten Ort, eine Diskussion über eine Angelegenheit, welche die Von den Mitgliedern der Konferenz wurde nach dem Bericht Mitglieder der Organisation zu entscheiden haben, bis ins unendliche hergegeben, was die zuständige Polizeibehörde veranlaßte, ihm der Berliner Korrespondenz" fast ausnahmslos der von der Staatsregierung getheilten Auffassung Ausdruck gegeben, daß dem fortzusetzen. Die Mitglieder des Unterstüßungsvereins werden ja in am 11. Mai des vorigen Jahrrs zu verbieten, den Raum Versammlungs ihrem Entscheide zeigen, ob sie gleich dem Vorstande der Meinung sind, u und Wirthshauszwecken zu ver= Mittelstande, insbesondere dem Handwerk und den bäuerlichen daß die deutsche Arbeiterschaft die Pflicht hat, das für die Tabak. wenden. Begründet wurde das Verbot mit Rücksichten then, gesunder und billiger Personalkredit vielfach noch nicht arbeiter aufgenommene Darlehn zurück zu zahlen, während die auf Feuersgefahr und damit, daß eine zweckdienliche zr Verfügung stehe, und daß auch der von den vorhandenen Tabakarbeiter selbst die Hand auf dem Beutel halten. Jede Retirade fehle. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung R.editverbänden und Streditinstituten ihren Mitgliedern gewährte weitere Diskussion erscheint uns auch deshalb überflüssig, weil wurde Drachholz eine Geldstrafe von 20 M. angedroht. Rredit vielfach noch zu theuer sei. Die Schaffung einer 3entral wir nur das schon Gesagte wiederholen müßten, da wir nach D. glaubte sich nicht dadurch beirren lassen zu sollen, er gestattete treditanstalt, die zwar die bestehenden Genossenschaften feiner Richtung hin einen Irrthum unsererseits zu erkennen ver- auch nach jener polizeilichen Anordnung die Benutzung der und deren Verbände in ihrer Selbständigkeit zu belassen, ihnen mögen. 06 der Vertreter der aber neben der Eröffnung billigen Kredites als große AusgleichsGeneralfommission in Werkstatt zu Versammlungszwecken. Die Polizei setzte demzufolge Bremen stelle für die in den Einzelverbänden disponiblen Mittel zu dienen Meinung geäußert hat oder nicht, erscheint uns unerheblich lage wirklich die von dem Vorstand verurtheilte siebenmal gegen ihn Strafen fest, worauf er antwortete. Der Bezirksausschuß in Potsdam haben würde, wurde als wünschenswerth und geeignet anerkannt, gegenüber unserer Erklärung, daß die Generalfommission in wies ihn in zweiter Instanz mit der Begründung die Entwickelung des Personalkreditwesens wirksam zu unter ihrer Gesammtheit diese angeblich geäußerte Meinung nicht theilt. ab, daß gegen die Festsetzung von Exekutiv = ftigen, die Bildung von Kreditgenossenschaften, wo solche noch vor allen Dingen fühlen wir uns aber deswegen zur Beendigung strafen nur die Beschwerde im Aufsichtsnicht vorhanden, und den Zusammenschluß der Genossenschaften dieser Diskussion veranlaßt, weil der Vorstand zur Vertheidigung wege statthaft sei und daß Kläger versäumt größeren Verbänden zu fördern und damit eine Zusammen- seiner Handlungsweise zur Ünwahrheit greift. Wenn der Vorstand habe, gegen die Anordnung vom 11. Mai frist gerecht, fassung und Nutzbarmachung aller für den Personalkredit erreich es für gut findet, gegenüber dem von uns zitirten Wortlaute d. h. innerhalb vierzehn Tagen Klage zu erheben. tren Mittel herbeizuführen. Einverständniß bestand darüber, daß es nicht Aufgabe der vereins deutscher Tabalarbeiter zu behaupten, die General- gericht Revision ein, bei welchem am 21. Mai in der Sache des Protokolls der Generalversammlung des Unterstützungs- Trotzdem legte Drachholz noch beim Ober- Verwaltungs31: errichtenden Zentralanstalt sein könne, den einzelnen Ge- kommission irrt sich in den Beschlüssen und gegenüber der flaren Termin anfland. Der Kläger war persönlich erschienen, sein nossenschaften Kredit zu gewähren oder sie direkt zu beeinflussen Abstimmung der Zentralvereins- Vorstände über das Stattfinden juristischer Beistand, auf dessen Erscheinen er gerechnet hatte, und zu leiten, daß sie vielmehr in der Regel nur mit den größeren eines Gewerkschaftskongresses sagte, die Generalfommission war jedoch ausgeblieben. Der Gerichtspräsident rieth dem senossenschaftlichen Verbänden und Verbandskassen in Verbindung verpflichtet den Kongreß einzuberufen, so hört für uns jede Kläger, doch bei der völligen Aussichtslosigkeit der Revision dietreten dürfe, um durch ihre Vermittlung den einzelnen Genossen weitere fachliche Diskussion auf, da in dieser die Wahrheit das selbe lieber zurückzuziehen, um die Kosten zu sparen, denn auch schaften diejenigen Kreditvortheile zu verschaffen, welche die An- Leitmotiv auf beiden Seiten sein muß. Wir haben die Sachlage darauf könne nicht Rücksicht genommen werden, daß die ftalt mit Hilfe ihrer eigenen Mittel, der ihr als Ausgleichsstelle vollständig den Thatsachen entsprechend dargestellt und müssen Polizeiverwaltung in den Straffestsetzungs- Verfügungen gesagt habe, zufließenden Rapitalien und des ihr bei den großen Geldinfiituten es einerseits den Mitgliedern des Unterstützungsvereins, anderer- dagegen finde Klage im Verwaltungsstreit Bers des Reiches und des Staates( Reichsbank, Seehandlung) erreich feits dem nächsten Gewerkschaftsfongreß überlassen, zu entscheiden, fahren oder die Beschwerde statt. Das sei doch höchstens als baren billigen Kredites gewähren kann. auf welcher Seite das Recht liegt." eine falsche Belehrung anzusehen, die für die Entscheidung be leberwiegend wurde auch dem Wunsche Ausdruck gegeben, deutungslos fei. Kläger lehnte erst die Zurücknahme ab, erklärte Lohnbewegung in der Schweiz . Die Zimmerleute zentralanſtalt nicht nur, wie die Borschläge der Satin regierung vorsahen, den eigentlichen Kreditgenossenschaften, in Bern haben einen Minimallohn von 45 Gis. per Etunde ich aber doch nach erfolgter Berathung dazu bereit, weshalb das sondern auch anderen auf grund des Bundesgesetzes vom 4. Juli erreicht. Ebenso errangen die Bauschreiner in Bern eine Gericht von der Urtheilspublikation Abstand nahm. 1868 und des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889 errichteten, möbelschreiner noch verhandelt wird; ferner erwarten die wurden in dem Prozeß enthüllt, der gegen unseren Parteigenossen Lohnerhöhung, während über die Lohnforderungen der Schauderhafte Zustände in einer Zuckerwaaren- Fabrik insbesondere auch den Produktivgenossenschaften und Konsum- dortigen Da ch de cer in den nächsten Tagen den Abschluß der even in Gera als Redakteur der„ Reußischen Tribüne" einDereinen zugänglich zu machen. Lohnbewegung durch Bewilligung eines neuen, höheren Lohn- geleitet war und, wie schon kurz mitgetheilt wurde, mit der Frei tarifs. Auch die Lohnbewegung der Maurer und Hand sprechung des Angeklagten endete. Kläger war der Fabrikant anger ist noch nicht abgeschlossen, doch gilt eine Erhöhung Steinert, den nach einer zweiten Auflage des Prozesses faum des Stundenlohnes um 5 Cts. schon jetzt als sicher. Die Unter- gelüften dürfte. Die Klage hatte zum Gegenstand das„ Ginnehmer zeigten in allen Fällen ein erfreuliches Entgegen gesandt" in Nr. 267 der Reußischen Tribüne" vom 16. Nofommen, das auf die organisatorische Macht der Arbeiterunion vember v. J., das die Zustände der Steinert'schen Zuckerzurückgeführt wird. fabrik behandelt. In dem Eingesandt" wurde ausdrücklich die Fabrikinspektion auf die Zustände und die Unsauberkeit dieser Fabrik aufmerksam gemacht. Zeuge Stief, der wegen Verdachts der Thäterschaft unvereidigt vernommen wurde, erklärte, daß er vom August bis Dezember v. J. bei Steinert in Arbeit gestanden hat
Gerichts- Beifung.
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In der Frage der äußeren Organisation des Zentralinstituts frat die Konferenz den Vorschlägen der Staatsregierung bei. Diefe gingen von der Erwägung aus, daß die Entwickelung der Berhältnisse und der Zentralanstalt selbst sich zur Zeit nicht aus reichend übersehen lasse, und daß deshalb der Anstalt bei ihrer ersten rechtlichen Organisation vor allem die freie Beweglichkeit gesichert werden müsse, damit sie dem Bedürfniß auf dem Gebiet des Kreditwesens folgen und zu dessen Förderung mit selb= ständiger Initiative eingreisen tönne. Diesem Zweck würde zunächst ein als staatliche Anstalt organisirtes Institut schon wegen der Gefahr zu schwerfälliger Verwaltung nicht entsprechen; überdies läßt die damit für die Staatskasse nothwendig verbundene Joseph Bandi aus Livorno verurtheilte das Schwurgericht zu entsprechen. Die Treppe sei in einem Zustande, daß man beim In dem Prozesse gegen die Mörder des Publizisten und daß die in dem Artikel enthaltenen Angaben der Wahrheit unbegrenzte finanzielle Haftung diesen Weg ungangbar erscheinen. Florenz am Mittwoch den Angeklagten Romiti zu lebens- Baffiren Gefahr laufe, herunterſtürzen, und an der Winde Auch die reichsgesetzlich geordneten Gesellschafts- und Genossenschaftsformen( Attiengesellschaft, eingetragene Genossenschaft, länglicher Zwangsarbeit und Lucchesi und Franchi zu je 30 Jahren fehle jede Schußvorrichtung. In den Desen fehlten Platten, Gesellschaft mit beschränkter Haftung ) erscheinen wenig geeignet. Gefängniß; die übrigen vier Angeklagten wurden freigesprochen. so daß die Flammen durchschlügen und die Arbeitsräume mit Ihr Verwaltungsapparat ist an sich schon sehr komplizirt, und Hat der Wohnungsmiether Rechte in seiner Wohnung? Rauch ausfüllten. Der Zustand der Bedürfnißanstalt spotte jeder die hieraus und aus den besonderen gesetzlichen Vorschriften des Die allgemein interessante Frage, wie weit das Recht des Miethers Beschreibung. Wenn in jenem Artikel von Hungerlöhnen die Gesellschaftsrechtes für die Verwaltung und Entwickelung der bezw. des Vermiethers in bezug auf dritte Personen, welche im Rede sei, so sei dies nicht übertrieben, denn es gäbe Arbeiterinnen Anstalt folgenden Hemmnisse würden noch dadurch verstärkt Auftrage des Miethers dessen Wohnung betreten, geht, hatte dort, denen 4 bis 6 M. Lohn wöchentlich in die Hand gedrückt werden, daß der Staat auf die entscheidende Einwirkung auf die gestern die neunte Straffammer am Landgericht I zu prüfen. würden, während Bäcker nur 10 M. erhielten. Daß die BeAnstalt nicht verzichten kann und durch das Hinzutreten der Der Echantwirth Meyer wollte ziehen und hatte deshalb den handlung nicht die beste sei, gehe daraus hervor, daß Herr Steinert Staatlichen Leitung und Aussicht der ganze Apparat noch fom- Arbeiter Otto und den Steindrucker Renell zur Hilfeleistung in eine Arbeiterin mit„ Saumensch" angeredet habe. Seife und Handplisirter werden müßte. Entscheidend aber fiel für die zunächst feine Wohnung bestellt. Da die drei dort„ Radau" tücher habe es erst nach dem Erscheinen des Artikels gegeben, ins Auge zu fassende Gestaltung des Instituts ins Gewicht, daß machten, wollte der Hausverwalter sie zum Berlassen vordem habe man an ihrer Stelle alte Lappen aus Sackzeug es bei der gegenwärtigen Lage der Landwirthschaft und des der Wohnung und überhaupt des Hauses auffordern, seine verwenden müssen. Eine Garderobe gäbe es nicht, vielmehr. Handwerks darauf ankommt, ihnen die mögliche Hilfe auch so Weisungen blieben jedoch unbefolgt, und deshalb wurden Otto müßten die Arbeiter beiderlei Geschlechts die Umkleidung gleich bald als möglich zu bieten, daß aber zur Zeit gar nicht zu über- und Renell des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches angeklagt an den Arbeitsplägen vornehmen. Die Aussagen der anderen Tehen ist, ob die verschiedenen großen und fleinen Verbände und von dem Amtsgericht auch verurtheilt. Hiergegen legten sie 3eugen deckten sich im allgemeinen mit denen Stief's, nur erklärte Neigung haben, sich zu einer gesellschaftlichen Formation zu Berufung ein. Der Staatsanwalt führte aus, daß die Ange- eine Zengin noch, daß die Treppe bereits 12 volle Jahre in diesem sammenzuschließen, und noch weniger, mit welchen finanziellen flagten die Wohnung des Miethers mit vollem Rechte betreten gefährlichen Zustande sich befinde, und einer anderen Zeugin, die Mitteln und unter welchen Bedingungen sie sich bei einer solchen hätten, denn die Hilfeleistung beim Ziehen sei ein erlaubter Zweck sich frank gemeldet, erklärte Herr Steinert, sie würde wohl Organisation betheiligen würden. gewesen, der erlaubte Zweck sei aber durch den unerlaubten auf zu viel Zucker geiressen haben! Der Bäcker Räbel gab an, daß Es ist deshalb in Aussicht genommen worden, das gehoben worden, denn das Radaumachen sei ein unerlaubter eine an der Schwindsucht leidende Arbeiterin während der Arbeit Bentral Kreditinstitut als eine selbständige, nicht gesell- wed gewesen, und nun habe der Hauswirth das Recht gehabt, ein Bonbonglas als Spudnapf benutzt habe, das später wieder schaftlich organisirte Anstalt mit juristischer Persönlichkeit die Störenfriede hinauszuweisen. Wolle man dies nicht annehmen, mit Bonbons gefüllt worden ist. Das Gericht erklärte, der ( Einzelfaufmann) zu errichten, welche der staatlichen Leitung dann sei der Miether auch berechtigt, Leute in seiner Wohnung zu Wahrheitsbeweis sei gelungen, und sprach, wie erwähnt, den unterstehen und einstweilen auch vom Staat allein beherbergen, die dort Word und Todtschlag begehen wollten. So weit Redakteur frei.
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mit dem nothwendigen Betriebsfonds au 3- aber gehe das Recht des Miethers nicht. Das Gericht entschied Reichs Versicherungsamt. Aerztliche Gutachten gestattet werden soll. Die Möglichkeit, daß sich die einzelnen aber im entgegengesetten Sinne. Der Miether höre bis zur spielen eine hervorragende Rolle bei der Rechtsprechung des senossenschaftlichen Verbände finanziell daran betheiligen, ist Räumung der Wohnung nicht auf, verfügungsberechtigt zu sein. Seichs- Versicherungsamtes. Dieser ihrer Bedeutung scheint tabei von vornherein gegeben( Einlagen fiiller Gesellschafter), Hier war die Wohnung noch nicht geräumt, und deshalb war jedoch ihre Zuverlässigkeit durchaus nicht zu entsprechen, die Möglichkeit, daß das Institut sich später bei Konsolidation der Miether berechtigt, den Hausverwalter hinauszuweisen, nicht soweit sich das wenigstens von einem Laien beurtheilen läßt. Der Verhältnisse zu einem gesellschaftlichen oder genossenschaft aber komite dieser Personen hinausweisen, die sich im Austrage Was soll man 3. B. dazu sagen, daß drei Mediziner über eine lichen Verband weiter entwickele, offen gehalten. Um aber der des Miethers in der Wohnung aushielten. Wolle man hier dem Erscheinung drei verschiedene Meinungen haben. Es drängt sich Anstalt die stete Fühlung mit dem praktischen Leben, den Wirthe eine solche Befugniß zugestehen, so müsse er folgerichtig ba dann die Frage auf: Ist es nicht möglich, daß das wechselnden und in fortgesetter Entwickelung begriffenen Bedürf auch das Recht haben, jede singende und lärmende Gesellschaft, Obergutachten" irgend irgend eines als bekannte Autorität" nissen des genossenschaftlichen Kreditwesens zu sichern, soll von die sich ein Miether eingeladen habe, einfach hinauszuweisen. gehörten Professors das minder richtige ist?" Solches vornherein und ohne Rücksicht darauf, ob die mit der Anstalt in Soweit aber gehe das Recht des Vermiethers nicht. Obergutachten" aber ist stets einzelne Ausnahmen zugegeben Geschäftsverbindung stehenden Verbände sich selbst finanziell an Aus dem Banvertrag der Garnisonkirche. Eie hätten für das Urtheil des höchsten Gerichtshofes für Versicherungs teren Fundirung betheiligen, diesen Verbänden eine berathende sich Arbeit suchen wollen und dazu die Erlaubniß des Meifiers" fachen ausschlaggebend, bleibt als letztes Rettungsmittel Mitwirkung an der Verwaltung der Anstalt zugewiesen und zu Worzel gehabt, behaupteten zwei Bildhauer gegenüber dem Ein aus dem Strudel sich widersprechender Aeußerungen„ kleinerer diesem Zwecke der Direktion der Anstalt ein Beirath zur Seite wande des von ihnen beklagten Worzel, ihre Entlassung sei des Größen". Vorstehende Betrachtung möhten wir durch folgen gestellt werden, der wesentlich aus Vertretern jener Verbände zu halb am 2. Mai mit Recht erfolgt, weil sie den 1. Mai mit den Fall illustriren, der aber, das sei gleich bemerkt, bilden sein würde. noch drei anderen Bildhauern zusammen gefeiert" hätten. Die nicht zu den zweifelhaftesten gehört. An einem beDie Konferenz pflichtete der Auffassung der Staatsregierung behauptete Erlaubniß erblickten die Kläger in dem Umstande, sonders warmen Septembertage war der Arbeiter Schubert bei, daß diese staatlichen Mittel nicht in Form eines Darlehus daß sie Worzel einige Tage vorher gelegentlich einer Auseinander an Asphaltirungsarbeiten betheiligt. Die Sonnenwärme, zu gewähren sein werden, daß es sich vielmehr empfehle, segung wegen der Zahlung rückständigen Sohnes mit die dem Asphaltkessel entströmende trockene Size, den Staatszuschuß als eine vom Staat etwa als filler den Worten kündigte, sie sollten sich im Laufe der Woche andere beißende Qualm und die anstrengende Thätigkeit des Mannes Gesellschafter gemachte feste Einlage der Anstalt zur Ver- Arbeit suchen. Es wurde festgestellt, daß die Kläger am 1. Mai wirkten derart zusammen auf ihn ein, daß er das nicht zu unterfügung zu stellen. Nur so könne die Anstalt von vornherein sich überhaupt nicht auf der Arbeitsstätte, dem Neubau der drückende Bedürfniß empfand, beide Arme in eine Gießtanne mit in den nothwendigen Besitz eines eigenen Vermögens ge- evangelischen Garnisonkirche, hatten sehen lassen, und daß ihre faltem Wasser zu stecken und sich auch Gesicht und Nacken mit langen, das in Verbindung mit dem aufzusammelnden Reserve Entlassung auf auf ausdrückliches Verlangen des dem fühlenden Naß zu erquicken. Am anderen Tage zeigten fonds und etwaigen späteren Einlagen der genossenschaftlichen königlichen Intendantur- und Bauraths Roß sich bei ihm zähmungen der Hände, der Armmuskeln 2c., Merbände ihr eine ausreichende finanzielle Fundirung und eine täusch er ausgesprochen wurde, dem nachzukommen Worzel durch so er nicht mehr im stande war, die Asphalt starke Kreditwürdigkeit in weit höherem Grade sichern werde als einen mit der Bauverwaltung abgeschlossenen Kontrakt ver- jäcke zu heben. Bald mußte er die Arbeit aufgeben. zin bloßes Darlehn, das sie von vornherein mit einem starken pflichtet war. Roßtäuscher ist der Leiter des heiligen Baues. Die Tiefbau Berufsgenossenschaft lehnte es ab, ihm eine Paffivum belaste. Auch fönne hierbei der Staatszuschuß sich in Die Kläger wurden mit ihren Entschädigungsforderungen ab- Rente zu zahlen. Sie war der Auffassung, es liege nicht erheblich niedrigeren Grenzen halten, als dies bei Gewährung gewiesen. Gründe: Des Beklagten Worte, sich in den nächsten die Plöglichkeit des Eintritte der nachtheiligen Folgen vor, eines bloßen Darlehns möglich wäre. Die Konferenz war der acht Tagen Arbeit zu suchen, hätten die Kläger denn doch zu die ein gesundheitsschädigendes Ereigniß erst zum Unfall mache. Ansicht, daß der für den Betriebsfonds in Vorschlag gebrachte allgemein aufgefaßt, wenn sie glaubten, nun an einem bestimmten Nicht ein Unfall, sondern eine Gewerbekrankheit tönnte angenommen
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