Nr. 242 42. Jahrgang
2. Beilage des Vorwärts
Neue Beamten- Internationale. bundes( Amsterdam ) zur Mithilfe für die Regelung dieser
Bon Albert Faltenberg.
Schon im Juli 1923 haben sich Vertreter von Beamten organisationen Hollands, Frankreichs , Desterreichs, Deutsch lands und der Tschechoslowakei in Bien zu einer Aussprache über die Gründung einer Beamteninternatip nale zusammengefunden. Bereits damals galt es, vollfommene Klarheit zu schaffen über den Charakter und die Grundlagen der neuen Internationale. Folgende Ent schließung wurde am 3. Juli 1923 in Wien einstimmig an
Die am 2. und 3. Juli 1923 in Bien tagende Ronferenz ist der Meinung, daß die Erreichung der wirtschaftlichen, sozialen und fulturellen Ziele der Arbeitenden aller Länder nur im Kampfe gegen die internationalen fapitalistischen Machtfattoren möglich ist und erkennt in der Schaffung einer internationalen Organisation det offentlichen Beamten und Angestellten die wirtsamste Waffe in diejem Kampfe."
Die vorstehende Entschließung, die auf dem vom 11. bis 16. Mai 1925 in Paris veranstalteten Gründungstongreß von allen Delegierten auch von den Bertretern der englischen Organisation- gebilligt worden ist, hat auf Antrag des Führers der französischen Delegation als Anhang Aufnahme in die Sagungen gefunden. Diese Tatsache ist für die Entwicklung der Internationale von ausschlaggebender Bedeutung. Niemals mehr fann sie ihres gemerschaftlichen Charakters entfleidet werden.
Aussicht, daß das Bureau des Internationalen GemertschaftsFrage gewonnen werden wird. Bereinigung von Grenz fragen wird um fo leichter sein, als der Pariser Rongres den grundsäglichen Standpuntt eingenommen hat, daß die Organisierung der Betriebsbeamten( Boit, Eisenbahn und öffentliche Betriebe) nicht Sache der JAL. fein tönne.
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Sonntag, 24. Mai 1925
der Wirkung, Menschen zusammenzubringen und zufammenzu Wer nur etwas Gefühl hat ft:
schweißen. Wenn der Arbeiter von der Dristrantentafie spricht, in
fagt er unfere Krantentaffe". gesellschaftsbildende Kräfte, weiß, was für ein Ritt in diefem unsere ranfenfaffe liegt. Es wäre falsch, wenn wir dem„ Arbeitnehmer bas Bertrauen zu feiner Kaffe nähmen. Denn eine Masse, die zu nichts und niemand Bertrauen hat, ist nichts als eine Bande von Meuterern, und wir müßten ihre Zerstörungen bezahlen. Aber miz fönnen und dürfen nicht dulden, daß unsere Gesellen durch dier Ritt an eine Solidarität gefesselt merden, zu der fie nicht gehören. Der Gejelle gehört zur Innungstrantenfalle und nicht zur Orts hängt sicher nicht alles, aber es hängt Wichtiges davon ab." tranfenfasse. Also, Handwert, Ichaffe Innungsfrankenkassen. Es hängt sicher nicht alles, aber es hängt Wichtiges davon ab. Innungstaffenmitglieder, macht die Augen auf. Ihr seht jetzt. mobis ber Rurs gehen soll. Die Geschlossenheit der Arbeitnehmerschaft soll auf alle mögliche Art und Weise selbst die Krankenversicherung, die feinesfalls ein Tummelplag politischer Leidenschaften werden darf.
Aus der Praxis der Arbeiterversicherung. Wichtige Entscheidungen.
Zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit.
Die JL. hat gewerffchaftliche Aufgaben zu Löfen, fie lehnt daher jede Berbindung mit parteipolitisch orientierten internationalen Einrichtungen ab. Das darf natürlich nicht hindern, daß in der neuen Beamtenintergenommen: nationale mit aller notwendigen Klarheit der Arbeit Die eingehende Erörterung der Grundlagen für eine internehmerstandpunti vertreten wirb. nationale Organisation der öffentlichen Beamten und Angestellten Nicht nur in Deutschland , fonbern in allen der JAL. an hat ergeben, daß die in der Vorbesprechung erschienenen Bertreter geschlossenen Ländern wird das Sekretariat intensive Auf hat Auferstört werden, und dem Unternehmertum ist dazu jedes Mittel recht, Der einzelnen Berbände auf dem Boden unbedingter und flärungsarbeit zu leisten haben. Der internationale Organi tatträftiger Solidarität aller um Bohn und Gefationsgedante muß in den Reihen der Arbeitnehmer des halt Arbeitenben im Sinne der geltenden internationalen öffentlichen Dienstes diskutiert werden. Sie müssen ihn an gewerkschaftlichen Grundsätze stehen. menden lernen als eine Waffe im Kampfe um die Verbesse rung ihrer Lage. Wir fönnen soweit Deutschland in Frage tommt nicht glauben, daß deutsche Beamte, die ihre Bage in objektiver Bürdigung der politischen Konftellation der Boltsmassen ein. Ihre Anwendung ist in zahllosen Einzelfällen Die Arbeiterversicherung greift tief in die Lebensverhältnisse erfannt haben, die in der Wiener Entschließung Don 1923 3weifeln unterworfen, die durch legtinstanzliche Entscheidung, haupt enthaltene Begründung ablehnen fönnten. Heber Taffit wird fachlich des Reichsversicherungsamts behoben werden. Da diese fich immer reden laffen, ist doch in der Debatte über den Dinge von großer Wichtigkeit sind, teilen wir einige bedeutsame Ente Sagungsentmurf des vorläufigen Bollzugsausschusses unterscheidungen dieser Art, die sonst in der Fachpresse für die meitere Buftimmung des Kongresses ausdrücklich betont worden, daß Deffentlichkeit vergraben bleiben, in furzer Zusammenfassung mit, die Besonderheiten der angeschlossenen Länder in der von um so den Beteiligten in der Wahrung ihrer Rechte behilflich zu sein. der JAL. zu treibenden Braris Berücksichtigung finden müffen. Der ausgeprägte Tatsachenfinn der Bertreter ber holländischen Organisation, der auf Wunsch auch der deutschen Delegation für die nächsten zwei Jahre das Sekretariat über. tragen worden ist, bürgt für die fachliche Erledigung der unverzüglich aufzunehmenden Arbeiten. Auf der für Anfang Oftober b. J. in Straßburg geplanten ersten Sigung des neuen Bollzugsausschusses, bem u. a. auch die Wahl des neuen Bollzugsausschusses, bem u. a. auch die Wahl des Bureaus obliegt, wird durch Arbeitsverteilung der Zu sammenschluß gefestigt werden. Schon der zweite Rongreß der AL., ber 1927 in Nürnberg veranstaltet werden soll, wird den Beweis liefern müssen, ob mit der neuen Beamten internationale als einem ernst zu nehmenden Fattor im Wirtschaftsleben der Bölfer gerechnet werden fann. Mit größter Aufmerksamkeit hat das Bureau des Inter nationalen Arbeitsamts in Genf die Borarbeiten zur Grünübung eine Tätigkeit gewissermaßen zum Beruf gemacht hat.( Revi bung der JAL. verfolgt. Wie schon zu der Borbesprechung in Wien 1923 hatte der Direttor des Internationalen Arbeits amts, Albert Thomas , auch zu diesem Kongreß einen Bertreter enifandt, der in ausführlichen Darlegungen auf die Ein Urteil des Oberversicherungsamts Magdeburg vom 23. OttoNotwendigteit engster Fühlungnahme des Genfer Bureaus ber 1924(„ Die Arbeiterversorgung, 1925, S. 108) hat die Ueber mit der JAL. hinwies. Das Echo, das feine Ausführungen tragung von Syphilis auf Arbeiter, die eine Glasmacherpfeife nach auf dem Rongreß auslöften, hat gezeigt, daß die Führung einem inphilitisch erkrankten Arbeiter benutzt haben, als Betriebs. der JAL. gewillt ist, über die üblichen Grenzen hinaus unfall anerkannt, da feine allmählich erworbene Krankheit, sondern gehende Arbeit zu leisten, indem sie durch grundlegende bie Infektion einer Wunde im Betrieb durch gemeinsame Benutzung Ünterfuchungen der Lage der öffentlichen Bediensteten aller einer dort bestehenden Einrichtung vorliege, daher die Merkmale eines Betriebsunfalls vorhanden seien. Uns erscheint diese EntLänder das Niveau vorbereitet, das allein die Möglichkeit zur scheibung selbstverständlich nicht minder aber ein scharfes Ein Gewinnung einer Generalübersicht bietet und damit den Aus- greifen, das derartige Mißbräuche, wie solche Benuzung fo gefähr gangspunti für die materielle und ideelle Hebung der Berlicher Betriebsmittel durch mehrere Arbeiter unbedingt ausschließt. fonale des öffentlichen Dienftes schafft In diesem Sinne Db es schon angängig ist, dieses ganze, auch sonst gesundheitsgefähr grüßen wir die neue Beamteninternationale mit einem fiche Mundbläserverfahren vollständig durch ein mechanisches zu er herzlichen Glüdauf! fegen, ob man sich auf das Berbot einer solchen gemeinsamen Bes mugung oder auch nur auf die Borschrift ausreichender Desinfektion beschränken muß in jedem Fall müffen derartige höchst unreinliche und, wie man sieht, für zahlreiche Arbeiter und ihre Familien
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Die gewertschaftliche Note der neuen Beamten internationale hat auch die Pariser Presse der politischen Rechten von vornherein tlar erkannt. Nachdem ihr Bersuch, die infolge ungenauer llebertragung von Teilausführungen des Berichterstatters über den Sagungsentwurf bei ben englischen Vertretern entstandene irrtümliche Auf fassung zur Trennung der Kongreßbelegierten in zwei Heerlager auszunüßen, fehlgefchlagen war, fand sie sich in objektiver Würdigung der Borgänge auf den Boden der Taifachen zurüd. Le Temps", das Sprachrohr des Bloc national, der Reaktionsminderheit der Poincaré und Millerand, würdigt die neue Internationale von feinem Stand punkt und fieht in ihr- natürlich eine Gefahr nicht nur in internationaler, sondern auch in nationaler Beziehung. Immerhin aber schließt der Leitartikler im Temps" feine Betrachtung mit dem Sage: Heute ist die Beamteninternationale da. Welcher Staatsmann wird wagen, fie leichten Herzens zu betrachten?"
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Anders stellt sichère nouvelle", das Drgan des fran zöfifchen Lintsblods, auf die Dinge ein. Seute", schreibt Maurice Delepine in L'ère nouvelle" vom 16. Mai, ber anstalten die Beamten einen internationalen Kongreß. Sie haben die Geseze des Kampfes der Schaffenden und die Not wendigkeit einer über die üblichen Grenzen hinausgehenden Tätigkeit schnell begriffen. Und ihr Kongreß, der von ihrer wachsenden Kraft zeugt, enthält in sich die gesamte Geschichte Der Arbeiterbewegung. Nach kurzer Würdigung des eng Wozu Jnnungskrankenkassen? lischen Standpunktes heißt es am Schluß dieses Artikels: ,, Gleichwohl begrüßen wir diese große Bewegung, die fruchtbar sein wird. Die Zeit ist vorbei, in der Clemenceau bie ben werftätigen Schichten eine angemessene Hilfe in Krankheits Wenn man von dem Swed der Krantenversicherung ausgeht, Beamten verächtlich als„ rückständige Bourgeofie" befällen zu gewähren, so scheint diese Frage ziemlich überflüssig. In handelte. ben Kreisen der Innungstranfenfassen herrschen barüber aber mesentlich andere Meinungen. Diese Herrschaften find nicht in erster Linie der Ansicht, daß durch die Inmungsfranfenfaffen den Versicherten geholfen merden muß, fie benugen vielmehr die Innungstrantentassen als Mittel zum 3med einer ganz zielbemußten Unternehmerpolitif. In bea Mitteilungen des Hauptner bandes deutscher Innungstrantenfaffen", 1925, Tummer 1, tommt diese Absicht in einem Artifel von C. Bohrmann„ Die hand mertspolitische Seite der Innungstrantentaffen flar zum Husbrud. es heißt in diesem Artitel u. a.:
Auf dem Pariser Kongreß waren neun Länder mit rund 400 000 Beamten und Lehrern vertreten, und zwar: Defter reich, Tschechoslowakei , Deutschland , Holland , Frankreich , Eng land, Irland, Rumänien und Schweden . Portugal , Griechen fand und Norwegen haben ihre Sympathie bekundet und ihren Anschluß in Aussicht gestellt; Ungarn , Dänemart, Schweiz und Amerika baten um Entschuldigung megen Richt entsendung von Vertretern. Ein beachtenswerter Erfolg, der in erster Linie der unermüdlichen Brogrammtätigteit ber Mitglieder des provisorischen Bollzugsausschusses zu danken ist. Und dennoch nur ein Anfang. Jezt kommt es darauf an, daß nicht nur das in den Sagungen umriffene Programm eingehalten wird, sondern auch das ganz besonders in internationalen Fragen notwendige Fingerspizengefühl bei dem Ausbau der Internationalen Bereinigung der Angestellten, Beamten und Lehrer im öffentlichen Dienst"( JAL.) die Führenden nicht verläßt. Die drei großen Programmpunkte der JAL.: Mitbestimmungsrecht, Frage der Arbeitszeit, Lohn- und Gehaltsfrage eröffnen dem aus dem Bollzugsausschuß zu wählenden Bureau, in dem neben Desterreich, Frankreich und England auch Deutschland vertreten sein wird, ein reiches Arbeitsgebiet. Daneben aber gilt es organisatorische Schwierigkeiten zu beheben und vor allem ein kameradschaftliches Berhältnis zwischen den bereits bestehenden internationalen Berufssekretariaten der Beamten JPTT.( Postbeamte, ITF. ( Eisenbahner) und öffentliche Betriebe( van Hinte ) anzubahnen. Es besteht begründete
Es
gelernten Arbeiter liegt Arbeitsunfähigkeit im Sinne des§ 182 Das Reichsversicherungsamt hat entschieden: Bei einem uw= r. 2 RBD. dann vor, wenn er nicht oder doch nur mit Gefahr der Berschlimmerung seines Zustandes seiner bisher ausgeübten Er. werbstätigkeit nachgehen fannsofern er diese seit längerer Beit ausgeübt hat und sie ihm infolge der darin erworbenen Erfahrung, Geschidlichkeit und Anpaffung an ihre bejonderen Ver hältnisse gewissermaßen zum Berufe geworden ist. Es handelt sich um einen Hafenarbeiter, der infolge einer Operation gerade diese Beschäftigung eine Zeit hindurch nicht ausüben fonnte. Die Krankenfaffe hatte sich auf den Standpuntt geftellt, daß ein ungelernter Arbeiter eher als ein gelernter imftande sei, leichtere Arbeit anzunehmen. Das Reichsversicherungsamt hat die Zulässigkeit dieser Unterscheidung bahingestellt gelaffen, fie aber jedenfalls für den Ball verneint, in dem ein ungelernter Arbeiter burch längere Ausionsentscheidung des Reichsversicherungsamtes vom 13. November 1924( 2834 Amtliche Nachrichten 1923 S. 34).
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Syphilis als Unfallfolge.
gefährliche Betriebsmißbräuche streng beseitigt werden.
Anspruch der Witwe auf Wochenhilfe.
Die Frau eines Rnappschaftstoffenangehörigen, der Aber 27 Jahre bis zu seinem am 25. 21pril 1923 erfolgten Tode der Rasse angehört hatte, war am 5. Jamuar 1924 niedergekommen. Ihr gewiesen, da der Mann nicht in den legten zwei Jahren vor der Anspruch auf Familienmachenhilfe murde von der Snappschaft ab. Entbindung 10 und im letzten Jahre 6 Monate Mitglied der Kasse gemejen fei. Das Reichsversicherungsamt hat jedoch den Anspruch anertannt. Es ging tavon aus, daß die Borschrift des§ 205a der Reichsversicherungsordnung, auf die die Knappschaft fich ftüste, var Erlaß des Gelezes vom 29. Juli 1921 über die Wochenhilfe ent tanben ist. Wenn dieses Gesez einen Anspruch der Chefrau bis
zum Ablauf des neunten Monats nach dem Tode geschaffen hat, so hat es natürlich nicht im selben Atemzug diese Borschrift für die fetten brei Monate diefer Frist wieder ausschließen wollen. Mithin ist die Vorschrift des§ 205a RBD. in dem milderen Sinn auszu legen, daß die vorgeschriebene Frift als erfüllt gilt, wenn der Che
mann nur die 10 bzw. 6 Monate vor seinem Tode der Kasse angehört hat.( Entscheidung des RB., Snappschaftsfenats, vom 7. Stovember 1924( IIa Rn. 55/24).
Was ist nun zu tun? Das Handwerf muß unter allen Um ftänden die größten Anstrengungen machen, die Gehilfenschaft wieder auf seine Seite zu bringen. Es muß einsehen, von welcher Tragweite diese Frage ist. Es muß bereit sein, unter Umständen Opfer dafür zu bringen. Es muß daran arbeiten, daß der Gehilfe wieder Ber trauen zu feiner Zukunft gewinnt, die beim Handwert liegt, es muß eine gesunde Lohnpolitif eingeschlagen werden, und es müffen Bin bungen gefchaffen werden, die den Gefellen aus der Soli. barität ber Arbeitnehmer hinausretten( fann man Das Mitbestimmungsrecht der Angestellten. getrost fagen) in die Solidarität des Handwerks.
Und da sind die Innungsfrantenfaffen ein außer ordentliches wirtfames Instrument. Nicht nur, daß sie die einfluß. reichste und wohl auch bewährteste Einrichtung sind, an der Meister unb Gefelle gemeinsam arbeiten, sich schäßen lernen, nicht nur, daß Meister und Gesellen von gemeinsamer Arbeit gemeinsamen Borteil haben. Sondern die Innungsfrantentaffe entfernt ben Gefellen aus der Dristrantentaffe, und das ist außerordentlich wert poll. Eine Krantentaffe ist nicht nur ein finanzielles Institut, for bern auch eine Einrichtung mit sozialen Wirkungen, vor allem mit
Neue Beeinträchtigungen.
Nach dem Reichsarbeitsblatt( Nr. 9/10, G. 87) hat der 3. Be. schlußsenat des Reichsversicherungsamts grundsäglich entschieden, daß bei Aufstellung einer Dienstordnung für die Angestellten einer Berufsgenossenschaft ber auf Grund des Betriebsrätegefches errich teten Betriebsvertretung ein Mitbestimmungsrecht zu ftehe. Ebensowenig bei der Festsetzung von Strafen auf Grund der Dienstordnung. Es wird von der Mitbestimmung bald der letzte Reft den richterlichen Auslegungen zum Opfer gefallen sein.
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