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Gewerkschaftsbewegung

10. Verbandstag der Steinarbeiter Deutschlands  .

Weimar  , 22. Mai 1925. Am Montag wurde im Volkshause in Weimar   der 10. Berbands­tag der Steinarbeiter eröffnet. Der Verbandstag, an dem zum ersten Male auch die Fachgruppe der Steinfeger seit ihrer Ver­schmelzung mit dem Steinarbeiterverband teilnimmt, ist von 70 De­legierten und einigen ausländischen Gästen besucht. Nach den Be­grüßungsansprachen des Verbandsvorsitzenden Wintler, des Bertreters des ADGB  . Knoll, Berlin  , des Kollegen Schoon= dervoerd, Rotterdam  , des Kollegen Riesz  , Budapest  und anderen Teilnehmern trat der Verbandstag in seine fachlichen Verhandlungen ein.

Berbandsvorsitzender Winkler gab den Geschäftsbericht. Der Berband zählte im Jahre 1923 rund 63 000 Mitglieder. Durch die Inflation wurden dann 20 000 Mitglieder hinweg­geschwemmt. Zurzeit zählt der Verband wieder etwa 54 000 Mitglieder. Sm übrigen weist die Verbandsarbeit eine stetig fteigende Entwicklung und eine rege Tätigkeit zum Wohle der Be­rufsangehörigen auf.

Für die Steinfegergruppe erstattete inte den Tätigkeits­bericht. Es ist

gelungen, den Achtstundentag aufrechtzuerhalten.

Nach der Bekanntgabe einer Entschließung gegen das Verhalten des Baugewerkbundes berichtete der Tarifdezernent des Verbandes über die Tätigkeit des Tarifamts. Aus den Ausführungen war zu entnehmen, daß die Steinarbeiter den Reallohn beinahe wieder erreicht haben, daß aber überall der Kampf um eine Steigerung des Einkommens geführt wird.

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Am zweiten Berhandlungstag wurde die Diskussion des Geschäftsberichts aufgenommen. Der ganze zweite und dritte Berhandlungstag wurde mit der Debatte über den Geschäfts­bericht und mit den Schlußworten der Berichterstatter aus­gefüllt. Die überaus große starke Beteiligung an der Debatte es sprachen ungefähr 60 Delegierte- zeugte von einem regen Inter­effe am Berbandsleben. Die Arbeit der Verbandsleitung wird zum Teil start unter Kritik genommen, aber zum überaus großen Teil gutgeheißen. Bahlreiche informatorische Ausführungen und nüz­liche Ratschläge wurden gegeben.

Am vierten Verhandlungstag begrüßten die Kollegen Mendel, Belgien  , und Kolb, 3ürich, Sekretär der Steinarbeiter­internationale, den Verbandstag. Unter anderem wurde eine Ent­fchließung angenommen, die die Tätigkeit des Verbandsvorstandes auf dem Gebiete der Lohn- und Tarifpolitik billigt. Der Verbands­tag beauftragte den Zentralvorstand, unbeachtet der in Aussicht stehenden Neuregelung des Lehrlingswesens mit aller Energie die Schaffung einheitlicher Lehrlingsordnungen

anzustreben.

Die Referate über die Lage in der Steinindustrie einschließlich des Straßenbaugewerbes und die Aufgaben des Ber­bandes mündeten in eine Entschließung, angesichts der be= fonders schwierigen Berhältnisse für die Steinarbeiter den Kampf um eine menschenwürdige Eristenz mit um so größerer Energie zu führen. Der wirtschaftspolitische Einfluß foll durch Wahrnehmung aller Rechte, gemeinsam mit dem ADGB  . und den in Betracht kommenden politischen Parteien geltend gemacht werden für die Umwandlung der Unternehmerkammern

( Handwertstammer, Handelstammer usw.) in paritätisch zu­sammengesetzte Arbeitskammern und die Hinzuziehung eines Bertreters der Steinindustrie zum Reichswirt. schaftsrat.

Die Mitglieder des Verbandes werden unter Zusicherung des erforderlichen Rechtsschutzes verpflichtet, von ihren gesetzlichen und tariflichen Rechten weitestgehenden Gebrauch zu machen. Ferner verpflichtet der Verbandstag die gesamte Mitgliedschaft aufs neue, unausgefeßt für die Stärkung des Berbandes, die unerläßliche Bor­ausfehung fünftiger größerer Erfolge, tätig zu sein.

anal Der Beschluß des Internationalen Steinarbeiterfongresses in Lugano   zum Steinarbeiterschuh findet die volle Zustimmung der Delegierten. Bon den Verbandsmitgliedern wird erwartet, daß fie die geforderten gesetzlichen Maßnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit bei der Steingewinnung, bei der Steinbearbeitung und dem Steinfegergewerbe zunächst selbst beachten. Die Verbandsmit­glieder sind daher verpflichtet, soweit es die Verhältnisse nur irgend­wie geftatten, für die betriebliche bzw. örtliche Anerkennung der Forderungen zu wirken. Es müssen deshalb alle gesetzlichen Hand­haben ausgenugt werden zur gefeßlichen Anerkennung dieser For derungen. Von den Verbandsinstanzen erwarten die Delegierten eine nicht zu erlahmende Tätigkeit, um die Forderungen der Stein­arbeiter und Steinfeger zu verwirklichen. Jede sich bietende Ge­legenheit soll benutzt werden, um auch im Lande für die

Erweiterung des gesehllchen Schuhes

im einzeinen, insbesondere die Anerkennung der Berufs­frankheit als Unfall zu wirken. Die bisherigen Arbeits­leistungen der Verbandsleitung auf diesem Gebiet finden volle An­erkennung. Der engere Verbandsvorstand hat vollständig freie Hand alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen, die er zur Förderung des Gesundheits- und Lebensschutzes für die gesamten Berufskollegen für angebracht hält.

Das Statut wurde dann mit unwesentlichen Beränderungen, so wie es von der Statutenfommission vorgeschlagen wurde, an­genommen. Die alte Verbandsleitung wurde, wieder gewählt, auch der Ausschußvorsitzende. Der Beirat erhielt eine vollständig neue Befegung. Zum Breslauer Gewerkschafts­fongreß wurden die Kollegen Winkler, Sieboldt, Linte und Gold bestimmt.

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gegenüber Rathaus

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Die Arbeitszeit des Pflegepersonals.

Ein Kulturffandal.

Das beamiete Pflegepersonal der pommerichen Heil. und Pflegeanstalten wird zu einer Dienstzeit von 131( einhunderteinunddreißig) Stunden und 93 ( dreiundneunzig) Stunden wöchentlich abwech= jelnd gezwungen.

Das beamtete Pflegepersonal der Provinzialanstalten Niederschlesiens   fonnte eine ebenso lange Arbeitszeit bisher nicht abwehren. In der Bunzlauer Anstalt hat z. B. das rer­heiratete männliche Personal wöchentlich 60 Stunden Ar­beits-, Stations- und Aufsichtsdienst und 31 Stunden Bereit schaftsschlafen unter den Kranken also eine Dienstzeit Don 91 Stunden abzuleisten.

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Die Dienstzeit der Pflegerinnen ist, wahrscheinlich in viel­gerühmter zarter Rücksichtnahme auf das schwächere Geschlecht, noch länger. Von den 168 Stunden der Woche haben sie ganze 27 Stunden( siebenundzwanzig) dienstfreie 3eit; 87% Stunden beträgt der wöchentliche Arbeits- und Stationsdienst und 53% Stunden das Bereitschaftsschlafen unter den Kranten. Trotz der 141 stündigen Dienstzeit pro Woche müssen Pflegerinnen, die nach 12 Uhr nachts von ihrem( alle Jubeljahr ge­währten) Ausgang heimfehren, in den Krantenjälen schla= fen, so daß ihre Nachtruhe nicht einmal während der Freizeit ge­fichert ist.

Night beamtetes Pflegepersonal, das sich auf Grund der Verordnung über die Arbeitszeit in Krankenpflegean­ftalten vom 13. Februar 1924 gegen diese unglaubliche Ausdehnung der Arbeitszeit wehrte, wurde nach erfolgreich geführtem Kampfe vor dem Schlichtungsausschuß unter dem 1. Januar 1925 einfach in das Beamtenverhältnis übergeführt. Damit wurde dem Tarifpersonall der Schuß der Verordnung entzogen. Während das nicht beamtete Pflegepersonal der Verordnung vom 13. Februar untersteht, ist das beamtete Pflegepersonal einfach der illfür einzelner Behörden und deren sozialer Rückständigkeit ausgeliefert.

Am 9. Mai 1924 schon stellte die Reichssettion Gesund heitswesen des Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter an das preußische Ministerium des Innern

den Antrag,

,, für die dem preußischen Innenministerium unterstehenden Ver­waltungen eine Verfügung zu erlassen, nach welcher das beamtete Pflegepersonal nicht länger beschäftigt werden darf, als dies für das übrige Krankenpflegepersonal gefeßlich zuläffig iſt". Der sich diesem Antrag anschließende Schriftwechsel fand durch das folgende Schreiben seinen Abschluß: Berlin   W. 66, den 27. April 1925. Leipziger Str. 3. Der preußische Minister für Volkswohlfahrt. I M II Nr. 822/25. Betr. Arbeitszeit des beamteten Pflegepersonals. Zu dem Schreiben vom 13. März 1925.

Im Einvernehmen mit dem Herrn preußischen Minister des Innern und dem Herrn preußischen Finanzminister teile ich Ihnen mit, daß bisher feine gefeßliche Grundlage besteht, terzufolge die Staatsregierung eine Bestimmung über die Arbeitszeit des be= amteten Pflegepersonals in fommunalen Krantenpflege- 1nd Heil­anstalten treffen könnte. Ihrem an den Herrn Minister des Innern gerichteten Antrage vom 9. Mai 1924, für die unterstellten Berwaltungen eine Verfügung zu erlassen, nach welcher das be­amtete Pflegepersonal in den Kranken- und Pflegeanstalten nicht länger beschäftigt werden darf, als dies für das übrige Kranken­pflegepersonal gesetzlich zulässig ist, fann daher nicht entsprochen In Vertretung. gez. Scheidt.

werden.

Immerhin darf von dem Rost gelb im graphischen Gewerbe überhaupt und etwa von den Bauberufen abgesehen, behauptet werden, daß es vorbildlich ist für alle übrigen Berufe, insbesondere für die Metallindustrie, und schließlich auch für die gesamten Kleingewerbe.

Entrechtung der Landarbeiter.

In Zittau   wurden fürzlich auf Vorstellungen des Land bundes Verhandlungen gepflogen, in denen die Vertreter der Industriellen nach einem Bericht der Chemnizer Allge­meinen Zeitung" vom 9. Mai versprachen, für folgende Dinge ein­zutreten:

1. daß es die Industrie bei Neueinstellungen vermeidet, Arbeits­fräfte, die bisher in der Landwirtschaft tätig gewesen sind, einzustellen;

2. daß die Industrie auf landwirtschaftlich vorgebildete Arbeits­fräfte erst in legter Zeit zurüdtommt; dies gilt auch hinsichtlich jugendlicher Arbeiter, die aus landwirtschaftlichen Familien stammen;

3. daß landwirtschaftliche Arbeiter, die noch in landwirtschaft. lichen Werkswohnungen wohnen, feinesfalls von der Indu strie in Arbeit genommen werden.

Wird dieses Vorhaben zur Tatsache, sind die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer und ihre Kinder, an denen den Großagrariern ja be­sonders viel gelegen ist, den Gewaltsmenschen in der Landwirtschaft Sie müssen auf Gnade und Ungnade ausgeliefert. auf das Recht jedes anderen Arbeiters, fich da betätigen zu fön­nen, wo er will, verzichten und sich damit abfinden, lebensläng lich den unsozialen Berhältnissen auf dem Lande ausgesetzt zu sein. Standalös ist dabei noch, daß sich die Handelstammer 3it­tau an dem Raub der Freizügigkeit der Landarbeiter aktiv be teiligt, indem sie die Firmen ihres Bezirkes auffordert, nach dem vorstehenden Beschluß zu verfahren. Sache der Reichsstellen müßte es sein, sich hier einzumischen und da­für zu sorgen, daß der§ 111 der Deutschen Reichsverfassung, der je­dem deutschen   Arbeiter die Freizügigfeit zusichert, unang es tastet bleibt.

Die Landarbeiter sollten aus diesen Vorgängen erneut erkennen, wie groß die Gefahr ist, der sie ausgesetzt sind und begreifen, daß diese Gefahr nur abgewendet werden kann, wenn sie einmütig in ihrer Organisation, dem Deutschen   Landarbeiter Ver­band, zusammenstehen.

Achtung, Zimmerer! Sämtliche Zimmerer der Firma Adolf Sommerfeld  , Berlin  . 9, Shillingstraße 5, stehen wegen Abwehr der Attordarbeit im Streif. Die Streifleitung.

Schiedsspruch im Schuhmachergewerbe. Der staatliche Schlich­tungsausschuß für das Schuhmachergewerbe in Elberfeld   fällte einen Schiedsspruch, wonach der Stundenlohn für die Qualitätsarbeiter von 77 auf 80 Pfennige erhöht wird.

Achtung, SPD.- Betriebsvertrauensleute!

Der Kämpfer Str. 12 ist fertiggestellt und kann im Bureau, Lindenstr. 3, 2. Sof, 2 r., in Empfang genommen werden. Besonders die Bertreter der Klein und Mittelbetriebe werben erfucht, redytzeitig abzuholen. Parteiausweis ift mitzubringen. Bezirksverband Berlin   der SPD.  , Betriebsfekretariat.

AfA- Funktionäre der Metallindustrie. Seute abend Uhr im Krieger. vereinshaus, Chauffeestr. 94, wichtige AfA- Funktionärversammlung. Stellung­nahme zum Schiebsfpruch über die Mai- Gehälter. Bei der Wichtigkeit der zu faffenden Beschliffe erwarten wir, daß unbedingt alle Af- Funktionäre er­fcheinen! Die Mitglieder des Af- Metall- Kartells treffen fich eine Stunde vor Beginn der Versammlung, d. h. um 6 Uhr, im gleichen Bersammlungslokal. AfA- Metall- Kartell: Günther, Lange, Rothe.

Berband der Buchbinder und Papierverarbeiter, Galanteriebranche. Morgen, Mittwoch, abend 7 Uhr bei Boefer, Weberfir. 17, Branchenversammlung ge meinsam mit dent Sattlerverband. Bericht von den Berhandlungen vor dem Schlichter. Zahlreichen Besuch erwartet

Die Branchenleitung.

Beinahe ein Jahr brauchte das. Ministerium, um sich über die gefeßlichen Bestimmungen zu informieren und festzustellen, daß feine gefegliche Grundlage bestehe, um dem Kulturskandal der Arbeitszeitregelung für das beamtete Bflegepersonal in den ge= nannten Provinzen ein Ende zu machen. Das Ganze mag unglaub­lich erscheinen. Im Jahre 1925 ist es jedoch in Deutschland   noch Tatsache. Man fommt in einige Verlegenheit, ob man das be­amtete Pflegepersonal oder aber die feiner Obhut anvertrauten Kranken mehr bedauern soll. Heil- und Pflegeanstalten sind feine Fabrikbetriebe, allein sie sollen Betriebe sein, in denen die Menschen ihnen auch heute auf Leinen Fall gelingen. Aus allen 14 Bezirken müſſen die gesund werden und nicht durch derartige Arbeitsbereitschaft ruiniert werden sollen.

Das Koftgeld der Buchdruckerlehrlinge.

Mit der neuen Lohnregelung ab 30. Mai im Buchdruckgewerbe tritt auch eine neue Regelung der Kostgeldsätze ein, die bis 3. Juli gilt und vom 4. Juli ab eine weitere fleine Erhöhung erfährt. Die Ortstlajseneinteilung bringt es mit sich, daß elf verschiedene Säke in jedem einzelnen der vier Lehrjahre gelten. Das Koftgeld im 1. Lehrjahr beträgt an Orten ohne Ortszuschlag vom 30. Mai bis 3. Juli 3,68 m. wöchentlich, ab 4. Juli 3,84 m. und erreicht in den Druckorten mit 25 Broz. Ausschlag, wie Berlin  , den Höchstsatz von 4,60 bzw. 4,80 M. Im 2. Lehrjahre beträgt das Kostgeld in der untersten Drisklasse 7,36 bzw. 7,68 m., und steigt bis zur höchsten Crtstlasse auf 9,30 bzw. 9,60 m. Im 3. Lehrjahr beträgt der niedrigste Sat 11,04 b3m. 11,52 M., der höchste Sat 13,80 bzw. 14,40 m. Im 4. Lehrjahr beginnt das Kostgeld bei 14,72 bzw. 15,36 M. und endet mit 18,40 bzw. 19,20 mt. in der höchsten Ortsklasse.

Sind auch die Gäge im ersten Lehrjahre durchaus unzureichend, zumal überall da, wo Fahrgeld notwendig ist, so verdoppeln sie sich im zweiten Lehrjahre und können dann schon ais Koftgeld gelten. Im dritten und vierten Lehrjahre zumal ist das Softgeld als folches ausreichend, wobei jedoch nicht übersehen werden darf, daß es sich hier schon um 18 bis 19jährige junge Leute handelt, bei denen es das Brot nicht mehr allein tut, sondern Kleidung und Wäsche zu beschaffen ist und womöglich die Eltern mit zu unterstützen find.

Achtung, Zimmerer! Morgen, Mittwoch, abend im Saafbau Friedrichs. hain( Am Königstor), außerordentliche Mitgliederversammlung. Unsere Aut wort auf die durch die Unternehmer geforderte Einführung der Affordarbeit." Rameraben, nicht zum ersten Male fezen feit Bestehen des Berbandes die Berliner   Bauunternehmer alles in Bewegung, um auch die Berliner   Zimmerer für die Akkordarbeit einzufangen. Es ift ihnen früher nicht gelungen, es darf Kameraden unbedingt in der Berlammlung erscheinen.

Zentralverband der Zimmerer, Zahistelle Berlin   und Umgegend. Deutscher   Solzarbeiterverband. Einseger: Bersammlung am Mittwoch, den 27. Mai, nachmittags 5 Uhr, im Verbandshaus, Rungestr. 30. Tagesordnung: Bericht über die Lohnverhandlungen. Mitgliedsbuch legitimiert.

Berantwortlich für Politik: Bictor Schiff: Wirtschaft: Arthur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Friedr. Eslorn; Feuilleton: Dr. John Schilowsti; Lotales und Sonstiges: Frig Karstäbt; Anzeigen Th. Glode; sämtlich in Berlin  . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. 6., Berlin  . Drud: Vorwärts- Buchbruceret und Berlagsanftalt Baul Singer u. Co. Berlin GB. 68 Lindenstraße 3. Hierzu 2 Beilagen und Unterhaltung und Wiffen".

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