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Nr. 24442. Jahrgang

1. Beilage des Vorwärts

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Pozialn Gerichtshilfe

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Zurzeit findet in Halle( Saale) die erste deutsche Tagung| wurden, fruchteten wenig, und das Jugendamt entschloß sich, aus Gerichtshilfe für Erwachsene" statt. Diese eigenen Kräften an die Lösung des Problems heranzutreten. 3u­Tatsache ist um so mehr zu begrüßen, als bereits in etwa dem hatte ein Erlaß des Ministers des Wohlfahrts: 50 Städten soziale Gerichtshilfe für Erwachsene eingerichtet ministeriums die Wohlfahrtsämter angewiesen, sich energisch ift. Hoffentlich erhält die weitere Entwidlung dieser jo not derjenigen anzunehmen, die mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt ge­wendigen Einrichtung durch diese Tagung einen fräftigen raten waren oder die Strafe verbüßt hatten. Das Jugendamt er­Anstoß. Was unter sozialer Gerichtshilfe zu verstehen ist, hielt im Jahre 1924 im neuen Kriminalgerichtsgebäude Moabit ein darüber mögen die folgenden Ausführungen Aufschluß geben. Zimmer zugewiesen. Hier flossen nun alle Anträge der Gerichts­behörden, der Untersuchungsrichter, der erkennenden Richter und der Das Leben gleicht einem wirbelnden Plage des dahinſtürmen Staatsanwälte zusammen, von hier aus wurden die Aufträge an die

den Großstadttages: wet nicht alle seine fünf Sinne beisammen hat, nicht Umschau hält, die drohenden Gefahren nicht abwägt, es nicht versteht, sich durch das Gewühl der Straßen hindurchzufämpfen, tommt unter die Räder, bleibt mit gebrochenem Rückgrat liegen. Hier und da kann der Verunglückte auch von Glück sprechen: er trägt nur eine leichte innerliche oder äußerliche Verlegung davon, tommt mit einem Nervenschock weg oder humpelt durchs Leben als Krüppel. Nicht anders ergeht es dem Menschen, der unter das Räderwerf der Gerichtsmaschine gerät. Manchmal will es fast scheinen, als wären es nicht Menschen, die über ihre Mitmenschen menschlich zu urteilen und an ihnen Strafen zu vollziehen hätten; als waren diesen Richtern, diesen Strafvolftredfern, statt Herzen tote Maschinen beigegeben, die, einmal in Bewegung gesetzt, über alle lebendigen und toten Hindernisse hinwegsausen, ohne sich darum zu kümmern, ob Menschenblut, Herz und Hirn ihren Weg zeichnen... Der soziale Beitgeist beginnt aber auch die Gerichts- und Strafvoll­zugsmaschinerie zu beleben. Der leidende, mit sich und den un günstigen Verhältnissen kämpfende Mensch ebnet sich den Weg zum Herzen seiner Mitmenschen, seiner Richter und Gefängniswärter, ein Zug verstehender Menschlichkeit macht sich langsam bemerkbar.

Die Anfänge der sozialen Gerichtshilfe.

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Die Deffentlichkeit unterschätzt die Bedeutung der Jugendgerichts­und der Jugendwohlfahrtsgesetzgebung. Diese geht weit über den Rahmen ihrer eigentlichen Wirkungssphäre hinaus. Sie wird bahnbrechend auch auf dem Gebiete der Behandlung erwachsener Rechtsverleger. Ist hinsichtlich des Alters bis zu 18 Jahren die Ber­geltungs- und Abschreckungsidee bereits in die Rumpelfammer ge­marjen, triumphiert hier auf der ganzen Linie der Eeziehungs­gedante, so muß allmählich der gleiche kriminalpädagogische Stand­punft auch auf höhere Altersstufen Verbreitung finden. Pflichten, die der Jugendgerichtshilfe den Jugendlichen gegenüber obliegen, hat die soziale Gerichtshilfe hinsichtlich der Erwachsenen zu übernehmen. Schon im Jahre 1920 wendete sich die Gerichtsorgani­sation an die verschiedenen Wohlfahrtsvereine mit dem Anliegen, die notwendigen Recherchen, die der Verleihung der Bewährungs­frist vorangehen müssen, zu bewerkstelligen und auch die Schuß­aufsicht zu übernehmen. Im Oftober 1920 erging die gleiche Auf­forderung an das Jugendamt, das durch den Aufbau seines Apparates und durch seine Tätigkeit für die Erfüllung der neuen Aufgaben besonders geeignet schien. Die Besprechungen mit den verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen, die im Laufe des Jahres 1922 geführt

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Schnook.

Ein Roman von See und Sümpfen. / Bon Svend Fleuron .

( Aus dem Dänischen von Thyra Jakstein- Dohrenburg.) Das ist aber ein feltsam spizstachlichter Fisch! Num sie ihn im Maule hat, reizt er ihren Gaumen nicht annähernd so starf wie vorher ihre Augen. Nun, sie hat sich einmal die Mühe gemacht, ihn zu fangen, herunter muß er also!

Er will sich aber nicht im Maule bewegen lassen und nicht einen Zoll von der Stelle weichen. Sie beißt kräftiger zu jagt im Kreise mit ihm herum und will eilends wieder in ihr Bersteck zurück.

Da beginnt er feinerseits, sie in den Schlund zu beißen! Und jetzt ihr wird ganz unheimlich zumute: Der Schlund will plöglich den entgegengesetzten Weg vom Schwanze! Was mag da los fein?

Nachdrücklich bohrt sie ihre Zähne in den widerspenstigen Fang, als sie mit einem Rud fopfüber stürzt.

Sonderbar! Der fleine, armselige Berlfisch nimmt die Gestalt eines Buchtmeisters an und zieht sie hinter sich her durch das Waffer, fie tüchtig rüttelnd; wie sehr fie auch die Riemen streicht und sich wehri, wie fräftig sie auch um sich schlägt, um ihn ihrem Willen zu unterjochen, fie muß sich ihm dennoch beugen und artig folgen. Ihr Gehirn ist dem Zer­springen nahe; sie kann diese Ohnmacht nicht begreifen: der Fisch fitzt ihr im Maule, ist auf dem Wege in den Schlund und dennoch zieht er sie mit sich. Nein. nein und jetzt turbelt sie gehörig an und schlägt das Wasser mit dem Schwanze zu Gischt; aber der kleine Berienfunkelnde ist unerbittlich; er ist noch immer um vieles stärker als jie.

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Eine unerklärliche Zaubermacht stedt in ihm.

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Es ist wahrhaftig nicht sie, die mit ihm dahinschwimmt, er ist es, der mit ihr loszieht und von dannen geht es, immer näher zum Licht und zur Oberfläche, die sie instinktip scheut. Mit einem Male springt der Perlfisch mit ihr in die Lust empor, fie will, ihn loslassen, ihn ausspeien, aber zu spät, sie weiß im Augenblick nichts mehr von sich selber.

Ihre Augen schmerzen, sie hat ein Gefühl, als wollten sie ihr aus dem Kopfe springen; ihr Augenlicht ist getrübt: ein starter, rotglizernder Lichtnebel umgibt sie. Sie will schwim

Lekmerk

Bei der Fürsorgerin.

Bezirksämter weitergegeben, die durch ihre Fürsorger die nötigen Recherchen vornahmen, hierher firömten dann größtenteils die Be­richte, die für die Gerichtsbehörden bestimmt waren, zurück, und

men, kann aber das Gleichgewicht nicht erlangen; sie will mit, dem Schwanze fechten, um zu entwischen, aber das Waffer um sie her leistet keinen Widerstand.

Eine erstickende Uebelkeit schnüri sofort ihre roten Kiemen zusammen; fie fann die Kiemendeckel nicht weit genug öffnen; fie reißt das Maul auf, um Wasser zu schlucken, aber nur ein dörrender Wind streift sie.

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pać minut Dienstag, 26. Mai 1925

von hier aus wurden auch die Vertretungen zu den Gerichts­terminen entsandt. Die Tätigkeit der fozialen Gerichtshilfe erstrect fich augenblidlich in erster Linie auf die Minderjährigen von 18 bis 20 Jahren, auf Frauen und auf jugendliche Zeugen.

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Die Minderjährige und Erwachsene.

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Man fonnte sich selbstverständlich nicht der Tatsache verschließen, daß die Grenzsegung von 18 Jahren eine rein willkürliche ist. Die Uebergänge find, bedingt durch physische und psychische Entwicklungs. vorgänge, äußerst fließend. Der junge Mensch ist in diesem Alter durchaus noch nicht fertig, dagegen sehr oft hilfs- und anlehnungs bedürftig. Diese Erkenntnis hat das Amtsgericht Berlin- Mitte sogar zu der Maßnahme veranlaßt, daß in all den Fällen, wo ein An­geflagter unter 21 Jahren zur Aburteilung steht, die Jugendgerichts­hilfe telephonisch in Kenntnis gesetzt wird es soll sogar beabsichtigt sein, diese Angeklagten dem Jugendrichter zu überweisen. Ebenso besucht der Fürsorger alle Minderjährigen im Untersuchungs­gefängnis Moabit . Er lernt sie hier fennen, interessiert sich für ihre persönlichen Verhältnisse, nimmt oft an den Gerichtsterminen teil, bemüht sich um sie nach ihrer Entlassung, mit einem Worte, er übt hier die gleiche Tätigkeit aus, wie sie auch sonst bei der Jugend­gerichtshilfe üblich ist. Wenn auch lange noch nicht in allen, so gehen doch in sehr vielen Fällen die Untersuchungsrichter selbst die foziale Gerichtshilfe an, sich über die Jugendlichen Bericht erstatten zu laſſen. Bird aber der junge Mensch unter 21 Jahren auf diese Weise Gegenstand der sozialen Gerichtshilfe, so entſteht die Frage, weshalb dies nicht auch auf 21-, 22- und 23jährige ausgedehnt werden kann. Weshalb sollten es nicht alle werden, die selbst das Bewußtsein der Hilfebedürftigkeit haben oder die nach Ansicht des Gerichts Hilfe gut brauchen könnten. So waren es im Unter­fuchungsgefängnis die Frauen selbst, die bei den Besuchen der Für forgerin den Wunsch äußerten, sich mit ihr auszusprechen. Auch Untersuchungsrichter hielten es in einer Reihe von Fällen für not­wendig, die soziale Gerichtshilfe um Recherchen über das Borteben der angeklagten Frauen anzugehen. Das gleiche taten die Richter, wenn sie sich darüber schlüssig werden mußten, ob die Angeklagte mit einer Bewährungsfrist bedacht werden sollte. Es handelte sich hier in der Hauptsache um Kindesmörderinnen, um Mütter, die ihre Kinder ausgesetz hatten oder um Mädchen, die die Leibes. frucht abgetrieben hatten. Es galt, auch den Frauen und Mädchen während der Untersuchungshaft und nach der Freilassung beizu­stehen, sie fittlich zu stüzen, unter Umständen sie mit den Familien­angehörigen zu versöhnen, ihnen Unterkunft und Stellung zu ver­schaffen, dafür zu sorgen, daß etwa diebische Hausangestellte oder falche, die wegen Sittlichkeitsverbrechen an Kindern vor den Richter gekommen waren, in Bedingungen gebracht würden, in denen sie nicht so leicht neuen Versuchungen ausgesetzt wären. eigentlich fiele das letztere schon in das Tätigkeitsgebiet der Ent­laffenenfürsorge. Eine gewisse Bedeutung erlangte die soziale Ge­richtshilfe in den Gnadengefuchsfällen. Hier erhielt sie nicht selten von dem Dezernenten in Gnadenfachen Aufträge, die nötigen Recherchen anzustellen. Andererseits sorgte sie für Gnadengesuche, wenn die Berurteilter. oft erst im letzten Augenblick, furz vor An­tritt der Strafe, sich an sie wenden. Im allgemeinen stedt die soziale Gerichtshilfe hinsichtlich des Alters über 21 Jahre noch ganz in den Anfängen. Die Angeklagten sind noch wenig über die Tätigkeit dieser neuen Stelle orientiert, die Richter nehmen sie leider bisher viel zu wenig in Anspruch.

Jugendliche Zeugen.

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Dafür entwickelt aber die soziale Gerichtshilfe eine um so regere Tätigkeit überall dort, wo es sich um jugendliche Zeugen handelt. Das Kind, das Opfer eines Sittlichkeitsdelikts, fommt größtenteils cus sehr schlimmen häuslichen Verhältnissen. So entsteht die Rot­wendigkeit in all diesen Fällen, die Häuslichkeit des Kindes fennen­zulernen und, wenn möglich, dafür zu sorgen, daß es aus der ent fiftlichenden Umgebung entfernt wird Nur auf diese Weise ist es nor neuen Attentaten zu schüßen und nur so fann seine fittliche Erziehung gefördert werden. In den Aufgabenkreis der sozialen Gerichtshilfe fällt auch die Feststellung der Glaubwürdigkeit der jugendlichen Zeugen, von deren Aussage nicht selten das Schicksal des angeflagien fleinen Sittlichkeitsdelinquenten abhängt. Die Glaubwürdigkeit des Kindes, der Grad feiner Gefahrung in sitt lichen Dingen fann aber oft nur aus der häuslichen Umgebung her­ous beurteilt werden. Das Befragen der Lehrer, der Freunde, des Meisters, bei dem das Kind in der Lehre ist, um. erscheint oft er­forderlich. Caut Berfügung des Generalftaatsanwalts vom Kammer­gericht find die Staatsanwälte verpflichtet, von all den Fällen den

riff und war auf Wanderung über die Sandebene nach dem. nächsten Ulfer begriffen.

Kneif war ein Räuber, in Panzer und Harnisch ge­fleidet; er schonte feinen, den zu bewältigen er sich starf genug fühlte. Ein scharfes, fägeartiges Stirnschild sprang über feinen Kiefern vor, und die Greifzangen an den Großklauen maren halb geöffnet, bereit, die überlistete Beute zu um und bald spannen.

Sie liegt und zappelt in einem Boote darauf hat ein Mensch sie zwischen seinen Fingern. ,, Ein Junghecht... ein Hechtfind!" murmelt der Holz­drechsler. Und vorsichtig befreit er Schnod von dem Flim mer und wiegt sie in der Hand.. oh, nicht einmal ein elendes Kilo!

Da holt er sein Schnigmesser hervor und ferbt die Rücken­floffe ein. Und in der Hoffnung, die Gunst der Götter durch seine Hochherzigkeit zu gewinnen und nach Jahren den Burschen wieder ins Garn zu loden, gibt er mit einem Burf über die Reling die hoffnungvolle junge Schnoc dem Leben zurüd.

Schnock hat das gleiche Gefühl mie damals, als der Schlund des Reihers sie wieder ausspie; ihre Eingeweide scheinen zerspringen zu wollen, die Luft geht ihr aus. So er reicht sie das Wasser, treibt auf der Seite dahin und erwacht langsam wie aus einer langen Betäubung.

Es war ein jüngerer Bursche; so groß mie die Spanne einer Kinderhand und mit einem Schwanz so breit wie ein Finger! Die Augen faßen hoch auf Stielen, und die langen, weitgespreizten Fühlhörner fuchten den Grund in Körper­länge vor sich her ab. Die halbgefchloffenen Klauen schurrten über Steine und Lilienwurzeln unter ihren Anstrengungen, den Panzerkörper weiterzuschleppen.

Blöglich ging ein Ruck durch die Fühlhörner... Kneif witterte Gefahr und vollführte einen Schlag mit dem Schwanz - und indem er mit einem Satz zurüdfuhr, wühlte er haftig mit den Borderflauen eine Schlammwolte um sich her auf. Sag folgte auf Sakin langen, raschen Ruds jagte er, ohne die Richtung zu verändern, durch das Wasser rückwärts davon. Es war jedoch nur blinder Alarm! Rein Otter, feine Wafferratte seine schlimmsten Feinde waren ihm auf den Klauenipizen. Er fonnte sich getrost der Ruhe hingeben und ohne Sorge sein Suchen nach Nachtraub fortsezen. So Ihr Mißtrauen war erwacht. Die Welt war voller hielt er mit dem Schlagen des Schwanzes inne und ließ sich Schurkenstreiche mehr, als sie selber fie verübte!

Im Nu ist sie in der Tiefe verschwunden..

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Die Dämmerung begann sich herabzusenken.

Der Sonne rote Feuersäule, die schräg über dem See stand, fiel plöglich auseinander und zerfloß wote brennendes Del lagen die glühenden Reste auf dem Wasserspiegel und leuchteten. Dann verlöschten sie nach und nach... die Abend­dämmerung goß ihre tiefblauen Töne darüber aus.

Lang und schwarz schoben sich die Schlagschatten non den Ufern ins Waffer hinein; die kleinen Fische von den Riffen fuchten Zuflucht in dem ichirmenden Röhricht, die jagenden Hechte begaben sich zur Ruhe. Und während die Oberfläche noch in einem feltjomen Perlmuttergianze funfelte, brütete bereits das nächtliche Dunkel dicht unter dem Wasser.

Beruhsam wie ein Schneck Froch ein fleiner Krebs über den Boden; er war aber wacher als ein Iltis, horchte und fühlte sich vorsichtig vorwärts. Er fam draußen vom Stein­

mit ausladenden Klauen und gefpreiztem Fächer langsam durch das Wasser treiben.

Besinnlich und nachdenklich, aber äußerst achijom taſtete er sich voran um einen Augenblick darauf auf seinen Klavenbeinen weiter über den Seegrund zu schreiten.

Kneif stammte von einer alten Rückwärtswan dernden ab, die ein Ungeheuer in der Familie der Deta poden mar; sie war zum Schluß fo dickbäuchig und schwer ge= worden, daß sie kaum mehr zu schwimmen termochte, ant liebsten nur umherfroch. In lebereinstimmung mit ihren Artgenoffinnen hatte sie sich jedes zweite Jahr einen männ lichen Krebs als Ghegemahl ertoren; gewöhnlich fand die Hochzeit im November statt, menn der Freuden im Freien wenige waren und alles selbst das Wasser unfreundlich und grau. ( Fortjehung folgt.)

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