auf ben Futterböden über den Pferdeställen ein bedeutender Brand| halten u. f. 1." Brrrr! Die Vertheidigung der von Rechtsanftatt. Bei den Löscharbeiten wurden zwei Feuerwehrmänner im walt Löwenthal zu Altona angestrengten Klage in dem auf den Gesicht und an den Händen verletzt, so daß sie in der Universitäts - 27. Mai 11 Uhr vor dem Ober- Verwaltungsgericht anberaumten Klinit verbunden werden mußten. Termin hat Rechtsanwalt Stadthagen übernommen.
Gerichts- Beifung.
Arbeiterbewegung.
derfelbe Störenfried, genannt Rapital. Der Preis des Getreides steigt, das unentbehrlichste Nahrungsmittel, das Brot, wird kleiner und kleiner; wäre es da zu verwundern, wenn die Arbeiter verlangten, daß ihnen aus den Eimern des Unternehmergewinnes einige Tropfen mehr zugezählt würden? Gewiß nicht! Aber nichts dergleichen geschieht. Die Arbeiter sind bescheiden, sie ziehen den Riemen enger und arbeiten intensiver. Dafür macht der und jener Unternehmer plößlich die Entdeckung, daß der Profit sehr wohl eine Steigerung vertragen könnte, und flugs werden noch Friedrichsthal , 23. Mai. Den Kameraden Warken und einige Tropfen aus den Löffeln der Arbeiter in die mit ProBachmann ging heute folgende Mittheilung zu: zenten gefüllten Eimer experimentirt. Auch dazu schweigen die Wir verbieten Ihnen hiermit das Betreten der Schlaf- Arbeiter in den meisten Fällen, denn einmal macht das Akkordhäuser, Bechenpläge, Bergmanns- Fußpfade sowie des ganzen Mordsystem seine demoralisirende Wirkung geltend und dann Grubenterrains und werden Sie im Falle des Zuwider- lähmt auch der Gedanke an die bedingungslos sich anbietende handelns gerichtlich belangen. Königl. Berginspektion IX. Reserve- Armee jede Energie. Erst dann wenn durch das öftere Stapenhorst. Wiederholen des Experiments der Löffel ziemlich leer geworden Ob der Bergrath Stapenhorst das Betreten der Berg- ist, wenn der Ingrimm alle Bedenken besiegt hat, entschließt man mannspfade verbieten kann, möchten wir einstweilen bezweifeln, sich zu dem letzten verzweifelten Mittel und stößt mit zur Reserveda dieselben, soviel wir wissen, von jedem, auch von Nicht: Armee. Erst dann erfährt auch die Deffentlichkeit etwas von bergleuten ungehindert begangen werden. Wir sind indessen dem Räthsel, wie fagen wir 18 pt. ,, verdient" werden. So gegentheiliger Belehrung zugänglich. Daß Stapenhorst soviel ver- sind in der Fabrik von Löwe im Verlaufe von ungefähr 10 Mobietet, als er glaubt verbieten zu können, ist indessen natürlich. naten folgende Lohnreduktionen durchgeführt worden: und daß er am liebsten den beiden Unruheftistern", die Alles Für die Operation aufgeboten haben, um den Streik zu verhindern, des Landes verweisen möchte, glauben wir ebenfalls recht gern. Nur das mag hier festgelegt werden, daß die übrigens ganz harmlose" Maßregelung" von Warfen und Bachmann erfolgt, nachdem außer Zweifel ist, daß die Beiden gegen den Streit sind. Womit wir selbstverständlich nicht behaupten wollen, daß Stapenhorst lieber gesehen hätte, wenn die Leute auf seiner Grube gestreift hätten; denn dafür hat er bei dem ersten Streit viel zu unan genehme Erfahrungen gemacht.
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des Höhenfeilens wurden gezahlt 8,- M., jett 8,40 M. Rnornfeilens Schlichtens
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Einstreichens
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9,- 1,60"
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3,40 5,30 0,70 0,65 6,40
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Und dieselben Leute, welche systematisch nach unten drücken, gründen Verbände um die einseitigen" Lohnforderungen der Arbeiter zurückzuweisen, und verfolgen jeden Arbeiter, der gegen dieses System Front macht, wie einen Verbrecher.
Ein böser Streit mit einem Pferdebahnschaffner führte geftern den Ingenieur Söhnlein unter der Anklage der schiveren Körperverlegung vor die 92. Abtheilung des Schöffengerichts. Am Abende des 5. Juni bestieg der Angeklagte am Neuen Thor den letzten Wagen der Strecke Alexanderplatz - Moabit . Er drängte fich etwas stürmisch zwischen die bereits auf dem Hinterperron stehenden Fahrgäste und dabei wurden seine Fußspißen von den Stiefeln des Schaffners leicht gestoßen. Der Angeklagte machte feinem Unwillen hierüber in lauter Weise Luft und als der Schaffner erwiderte, daß er an der Berührung des Fahrgastes nicht Schuld gewesen, wurde dieser so erregt, daß er die Hand er hob, um den Schaffner zu schlagen. Dabei gebrauchte der Angeklagte Aeußerungen, daß die Umstehenden den Eindruck gewannen, derfelbe sei ein Vorgesehter des Schaffners, auch betonte er, daß er Reserve- Offizier sei( natürlich! Red.) und man ihn nicht ungestraft beleidigen dürfe. Der Schaffner wollte sich dies nicht gefallen laffen und forderte den ungemüthlichen Fahrgast auf, den Wagen zu verlassen. Er stieß auf eine entschiedene Weigerung und da der Angeklagte sich nicht ruhig verhielt, schob der Schaffner ihn an der nächsten Haltestelle vom Wagen herunter. Nun nahm der Angeklagte seinen Stock und hieb so rücksichtslos auf den Schaffner ein, daß auch die übrigen auf dem Perron stehenden Fahrgäste gefährdet wurden. Der Schaffner sprang vom Wagen, um den Angeklagten zu packen, hierbei erhielt er aber noch mehrere Schläge mit dem Stock über den Kopf. Als der Stock zersplitterte, Hanau , 25. Mai. Der Ausstand der hiesigen Schuhmacher drehte der Angeklagte ihn um und brachte dem Angeklagten ist absolut ergebnißlos geblieben. Der Mangel jeglicher Untermit dem Metallknopf noch eine blutende Wunde oberhalb ftüßung trieb immer mehr der Ausständigen in Werkstätte und des linken Auges bei. Jezt legten sich die übrigen Fahrgäste Fabrik zurück; die letzten derjenigen Arbeiter, welche zu den in's Mittel, der Angeklagte wurde entwaffnet und zum Polizei- früheren Bedingungen die Arbeit nicht wieder aufnehmen wollten, bureau geführt. Der Schaffner ift sechs Tage arbeitsunfähig sind nunmehr von hier abgereift. Es steht zu befürchten, daß gewesen. Im Termine behauptete der Angeklagte, daß er durch diejenigen Meister, welche zu Beginn des Ausstandes Konzessionen Das Benehmen des Schaffners in hohem Grade gereizt worden machten, diese nunmehr wieder zurückziehen. wäre. Er bestritt entschieden, sich auf dem Wagen auf seinen Offizierscharakter berufen, wie auch dem Schaffner mit Schlägen gedroht zu haben. Der lettere habe ihn mit solcher Wucht vom Wagen gestoßen, daß er fast zu Falle gekommen wäre, und hierüber in Wuth gerathen, habe er zum Stock gegriffen. Die Beweisaufnahme fiel nicht zu Gunsten des Angeklagten aus, fämmt liche Zeugen bekundeten übereinstimmend, daß der Schaffner bei dein Streite der Ruhigere gewesen sei. Während der Staats- Mainz , 26. Mai. Nach 21 wöchiger Dauer ist der Ausstand anwalt die Schuld des Angeklagten für vollauf erwiesen hielt der hiesigen Tischler mit einer Niederlage derselben beendet. Die Verband aller in der Metallindustrie beschäftigten Arund gegen denselben eine Geldstrafe von 300 Mart Leser des Vorwärts" wissen, daß die Arbeiter den Fabrikanten beiter Berlins und Umgegend. Die Mitglieder der Rechtschutzbeantragte, stellte der Vertheidiger, Rechtsanwalt Wronker, den gegenüber im Rechte waren; daß sie klug handelten, den Vertrags- Kommission wohnen an folgenden Stellen: Carl Treuherz, Antrag, die Sache zu vertagen, um durch eine eingehendere Be- bruch mit Niederlegung der Arbeit zu beantworten, behaupten Weberstr. 43 v. 1 Tr.; H. Scheip, Weißenburgerstr. 51; weisaufnahme den Sachverhalt zu tlären, anderenfalls bitte er iezt auch diejenigen nicht mehr, die s. 3. dem Streit das Wort W. Butisch, Alte Jakobstr. 78; G. Borisch, Katharinenſtr. 3; um Freisprechung des Angeklagten, der nur in der Bestürzung rebeten. Die Geschäftskonjunktur war um die Jahreswende die R. Sumpf, Beuffelstr. 17. Die Sigungen finden jeden Montag gehandelt habe, als er in lebensgefährdender und völlig unbe denkbar ungünstigste und da es den Prinzipalen an Aufträgen nach dem 1. und 15. Abends 8 Uhr bei Weinberg, Elisabethrechtigter Weise vom Schaffner den Stoß erhielt, daß er vom mangelte, konnten sie die über ihre Gtablissements verhängte straße 10, statt. Sperre mit ziemlichem Gleichmuth ertragen. Daß einige troßdem Wagen flog. Der Gerichtshof hielt die Sache für spruchreif. Zu Gnnsten eine nicht unbeträchtliche Schädigung erfuhren, mag unbestritten Aufforderung an alle Gewerkschaften der Arbeiter und des Angeklagten set angenommen, daß nicht eine schwere, sondern bleiben, eine Förderung der Arbeiterfache vermögen wir aber nicht Arbeiterinnen. Alle, welche die Drechsler( Stockarbeiter) bei nur eine einfache Körperverlegung vorliege. Sein Benehmen hierin zu erblicken. ihrem Streit unterstützten, werden dringend gebeten, die Summe müsse gerade mit Rücksicht auf seinen Stand und Bildungsgrad Um der Gefahr der Versumpfung der ganzen Ausstands- der Unterstützung, wie auch das Datum, an welchem dieselbe überaber schärfer geahndet werden, wie der Staatsanwalt beantragt bewegung entgegenzutreten, war vor ca. 14 Tagen schon von den mittelt wurde, an Unterzeichneten bekannt zu geben. Die öffenthabe und deshalb sei auf 500 Mart Geldstrafe ev. 50 Tage ausständigen Arbeitern die Idee eines Generalstreits angeregt liche Kontrolle der Drechsler Berlins . J. A.: Franz A. RautenGefängniß erkannt worden. worden. Nach mehrfachen Besprechungen beschlossen die Ar- berg, Prinzessinnenstv. 22, v. 4 Tr. rechts bei Keim. beiter der Bembe'schen Fabrit, eine der bedeutendsten
Mainz , 25. Mai. Die hiesigen Buchbindergehilfen, die bislang ohne jede gewerkschaftliche Organisation waren, haben in einer gestern stattgehabten zahlreich besuchten Versammlung beschlossen, einen Fachverein zu gründen und beauftragten ein fünfgliedriges Komitee mit der Ausarbeitung der Statuten.
Auch in den kleineren Fabriken, so bei Holy, wo die Drücker die Arbeit niederlegten, wurden ähnliche Abzüge diktirt. So wurde bei holy für sogenannte Wolfsbrennerhülsen früher gezahlt 1 M. 40 Pf., jetzt 50 Pf. Für Schneiden von Bassinplatten pro 100 Stück früher 50, jegt 30 Bf., wobei zu beachten ist, daß in anderen Fabriken für die letztere Arbeit durchschnittlich 70-90 Pf. gezahlt wird. Für das Drücken der„ Blitzlampen"- Bassins wurden auf 100 Stück 2 M. abgezogen, für Umlegen pro 100 Stück 1 M. u. s. w. Köstlich ist es, daß Herr Holy seinen Arbeitern versicherte, früher als Arbeiter auf das Schneiden der Platten für den Preis von 30 Pf. pro 100 viel Geld verdient zu haben. Nur schade, daß Herr Holy nicht für die ganze Zeit feines Lebens bei dieser Beschäftigung geblieben ist, die Metallarbeiter einer ganzen Generation würden ihm seinen guten Verdienst freudig gegönnt haben.
Versammlungen.
Eine Volksversammlung,
Abänderungsbedürftiges in unserer hentigen Straf- der Branche, mit 36 gegen 25 bei 4 weiß ab- Berichtigung. In der Notiz unter" Soziale Uebersicht rechtspflege wurde durch zwei an sich unbedeutende Verhand- gegebenen Betteln in geheimer Abstimmung, nicht in den aus Kopenhagen muß es nicht Wiingaardshode, sondern Iungen, die sich gestern vor der II. Straf-( Berufungs-) Rammer Generalstreit einzutreten. Die ausständigen Arbeiter fäumten Wiingaards, gade" heißen; Gade bedeutet Straße. des Landgerichts II. abspielten, Jedermann vor Augen geführt. nicht, die Konsequenz dieser Entscheidung zu ziehen und beschlossen Im ersten Falle hatte eine arme, blutarme Handelsfrau durch in einer sich unmittelbar an jene anschließenden Versammlung, Feilhalten von Münzfuchen an einer Stelle, an welcher fie nicht es jedem freizustellen, sich Arbeit zu suchen. Diejenigen, die stehen durfte, weil sie keinen Wandergewerbeschein hatte, sich ein solche nicht finden können, sollen fürs erste noch unterstützt werden. Strafmandat zugezogen und inkl. Kosten 2,20 M. zu zahlen. Bon ursprünglich 228 Ausständigen waren noch 61 zum Schlusse Sie ist, da sie 8 Jahre lang einen franken Mann hat, außer im Streit, 14 waren Ueberläufer, die übrigen waren theils wegStande, das Geld aufzubringen und legt gegen das Strafmandat gereift, theils zu anderer Beschäftigung übergegangen. Die welche von etwa 800 Personen besucht war und zwar vorwiegend Berufung ein. Das Schöffengericht muß sie zu 24 Mart Soften des Ausstandes dürften sich auf ca. 50 000 Mark belaufen von Frauen, so daß der große Saal bei Joel dicht gefüllt war, Strafe verurtheilen, da nach dem Gesetze eine jede Steuer- haben und ist dessen bedauerliches Ergebniß wieder eine ein- fand Dienstag Abend statt. Es handelte sich um Berkündikontravention mit der doppelten Höhe Strafe belegt bringliche Warnung, auch bei Provokationen die Chanzen eines gung des Urtheils fpruches, welchen das im Dezember wird. das Ausstandes reiflich zu erwägen, ehe man sich zu ihm ent- vorigen Jahres zur Untersuchung der gegen Frau Das erscheint ihr unerhört; sie geht etwas Milde zu erlangen. Die schließt. Landgericht weiter, um Gubela erhobenen Antlagen gewählte SchiedsRichter sind hierzu jedoch keinenfalls befugt. Der Vorgericht gefällt hatte. Von der Saar wird der Frankfurter Beitung" am 25. Mai Diesem Hauptpunkt der Tagesordnung ging ein beifällig fizzende bedauert die arme Frau selbst, er fann es aber nicht ändern!- Der Gesetzgeber hat damit wohl mehr die großen geschrieben: Jedenfalls infolge des ausgebrochenen, glücklicher aufgenommener längerer Vortrag von Dr. Lütgenau über„ Die Uebelthäter treffen wollen, die Hunderte von Mark Steuern Weise schon wieder beendeten Streiks hat die fgl. Degierung in päpstliche Encyklika" vorauf. Von einer Diskussion über" das hinterziehen, nicht aber solch blutarmes Weib, die nur durch Trier für die 4 Kreise, die zum Kohlenrevier gehören, Ottweiler , Referat wurde Abstand genommen. ihre Unkenntniß Berufung eingelegt, und nun noch die Saarbrücken , Saarlouis und Merzig betreffs des Waffentragens Alsdann erhielt Fräulein Baader das Wort zur Urtheilseine sofort in Kraft tretende Polizeiverordnung erlassen, wonach verkündigung. fämmtlichen Rosten beider Instanzen zu zahlen hat! Sie erklärte, daß das Schiedsgericht alle erDer zweite Fall betrifft den Unterschied in der Abmessung nur Derjenige Revolver, Pistolen oder ähnliche Schußwaffen, hobenen Anklagen sorgfältig und unparteiisch geprüft habe und der Glaubwürdigkeit zweier unter Eid abgelegter Zeugnisse. Hier Dolche oder Dolchmesser, Kugelstöcke, Schlagringe, Todtschläger zu folgendem Urtheil gekommen sei: soll ein Handelsmann, der sonst nur Engros" mit Wichse handelt, oder ähnliche als Handwaffen benußbare Gegenstände mit fich öffentlich einige Kruten Wichse auf dem Markt feilgeboten haben. führen darf, dem die Ortspolizeibehörde durch einen Waffenschein Ein Schuhmann will gesehen haben, daß der Angeklagte auf dem dazu die Erlaubniß ertheilt. Auf die zum Waffengebrauch beMarkt einen Raften mit Wichse vor sich getragen, und 2 Kruten rechtigten Personen findet das Verbot keine Anwendung, ebenso mit Wichse in der Hand gehabt hat. Ein anderer Zeuge befundet nicht auf Jagdschein- Inhaber, soweit es sich um Waffen handelt, ebenfalls unter Eid, daß der Angeklagte einen Korb, am rechten die bei der Jagdausübung gebraucht werden. Der Streit ist, wie Arm hatte und in der Hand eine Taube, die er soeben von oben bemerkt, beendet, da heute auf allen Gruben die Belegeinem Zaubenhändler auf demselben Martt gekauft hatte. Die fchaften angefahren sind. Die Versuche, die der abgelegte VerNotirung des Angeklagten, welcher als Engroshändler keinen trauensmann Schummer am Sonnabend auf Grube Heinih machte, Wander- Gewerbeschein vorzeigen fonnte, soll auch direkt vor der um die Belegschaft zum Ausstand zu bewegen, scheiterten und Bude des Taubenhändlers stattgefunden haben. Der Schuhmann endeten, mit der Verhaftung des Genannten. giebt nachher auch zu, es tönne auch ein Korb gewesen sein, den
Bremerhaven , 25. Mai. Die Lohnkommission der streikender Angeklagte am Arm hatte. Der Angeklagte mit den For- den Heizer und Kohlenzieher hat gestern die bereits mitgetheilten malitäten der Gerichtsverhandlung nicht vertraut, fagt wohl, er tönne noch 20 3eugen stellen, die das Zeugniß des Schuhmann Forderungen bei der Lloyd- Direktion eingereicht. Da aber Direktor zum guten Theil widerlegen, ftellt aber einen Antrag auf Lohmann augenblicklich beurlaubt ist, wurde bis jetzt weder weitere Beweisaufnahme, und das Urtheil lautet auf die benach der einen noch nach der anderen Seite eine Entscheidung wußten 24 M. Geldstrafe( der doppelte Betrag der Kosten des getroffen. Gewerbescheines), da der Gerichtshof dem Zeugniß des Schutzmanns Glauben schenkt.
Wien , 27. Mai. In einer gestern abgehaltenen Versammlung der Buchdrucker, an welcher ungefähr 3000 Personen theilnainen, wurde beschlossen, an allen Forderungen festzuhalten und den Streit fortzusezen.
„ Die rothe Fahne ist das anerkannte Symbol des Aufruhrs und der Auflehnung gegen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung. Ihre Entfaltung ist deshalb im Interesse der Charleroi , 27. Mai. Im hiesigen Distrikt find 1000 Arbeiter öffentlichen Ordnung, deren Aufrechterhaltung der Polizeibehörde wieder zur Arbeit zurückgekehrt. Die Unternehmer lehnen jedes obliegt, in feinem Falle zu dulden." So begründete der Ober- Bugeständniß ab. präsident von Schleswig- Holstein einen abschlägigen
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" Das in öffentlicher Volksversammlung im Dezember 1890 gewählte Schiedsgericht, welches mit der Unterfuchung der gegen Frau Gubela erhobenen Beschuldigungen und der Urtheilsfällung beauftragt worden ist, hat entschieden:
1. Frau Gubela ist von der Beschuldi= gung, Veruntreuungen an Parteigeldern verübt zu haben, freizusprechen.
2. Frau Gubela wird infolge der ihr nachgewiesenen Intriguen und leicht: fertigen Verläumdungen, sowie der Unterdrückung jeder ihr entgegenstehenden Meinung für unfähig erklärt, irgend ein Bertrauensamt in der sozialdemokratischen Partei zu bekleiden.
Das Schiedsgericht:
G. Janz. D. Schubach. G. Peste. Wilde. Schneider. Scholz. Hofstetten. Nicolaus. Baader. Das Urtheil ist, wie Fräulein Baader weiter mittheilte, einstimmig gefällt worden. Frau Gubela erklärte sich weder mit dem Urtheilsspruch einverstanden, noch wollte sie das Schiedsgericht anerkennen resp. je anerkannt haben. Es wurde jedoch festgestellt, daß Freai Bubela wohl das Schiedsgericht anerkannt und auch den Sigungen desselben beigewohnt habe.
Von einer Schilderung der turbulenten Szenen, welche sich in dieser Debatte abspielten, wollen wir Abstand nehmen, da dies wenig im Interesse der allgemeinen Arbeiter- und Arbeiterinnenbewegung liegen dürfte. Unerwähnt wollen wir auch lassen, wem die Schuld für den inszenirten Radau beizumessen ist. Unter Verschiedenen machte ein Genosse darauf aufmerksam, daß die ausgesperrten Schuhmacher in Erfurt jest eine genossenfchaftliche Schuhfabrikation beirieben und ersuchte die Genossen und Genossinnen, deren mit Stempel versehene Waaren zu taufen, da auch in Berlin Verkaufsstellen für dieselben vorhanden wären.
Bescheid auf die Beschwerde des Genossen Maurers Stüven Paris, 27. Mai. Nach einer Zusammenkunft des Ministers barüber, daß die Altonaer Polizeibehörde die Weihe der aller- des Innern, Constans , mit den Direktoren der Omnibusgesellschaft dings rothen Fahne des sozialdemokratischen Vereins zu Altona und dem Syndikat der Angestellten wurde um Mitternacht in untersagt hatte. Gegen diesen Bescheid hat Genosse Stüven Klage beim Ober- Verwaltungsgericht erhoben. In der Klage bem Rabinet des Munizipalraths ein Ginvernehmen zwischen den beantwortung nennt der Oberpräsident die rothe Fahne auch Direktoren und dem Syndikat unterzeichnet und zwar auf der das„ Sinnbild der Barrikadenherrschaft, des politischen Schreckens" Grundlage der Wiederanstellung der entlassenen Beamten und der und meint,„ die sozialdemokratische Partei mar gar nicht in der Anerkennung des vom Syndikat geforderten 12stündigen ArbeitsLage, die rothe Fahne dieser ihrer seit Mitte des Jahrhunderts hergebrachten Bedeutung zu entkleiden noch weniger war dies tages. Der Streit ist damit beendet, die Arbeit wird heute Mit. ihre Absicht. In der beabsichtigten Weihe und Entfaltung einer tag wieder aufgenommen werden. Die Tapezirer hielten am Montag, den 25. Mai, eine rothen Fahne mußte der Versuch erblickt werden, revolutionäre Berfammlung ab. Da der Kollege Wildberger behindert war, Tendenzen in den Betheiligten zu befestigen, sie auf das unter übernahm Herr Lange das Referat und sprach über" Freie Liebe ". ihrer Mithilfe zu verwirklichende Ziel des gewaltsamen Die Versammelten zollten dem Redner reichen Beifall. Um sturzes der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung hinAn der äußerst angeregten Diskussion betheiligten sich die zuweisen und zu dieser Mithilfe entschlossen zu machen. Kollegen Schranz, Bister, Dasler, Feder und Freiwald. Zur Lage in der Metallindustrie. Die vereinzelten ArbeitsWeiheart würde somit eine Aufregung zu strafUnter Verschiedenem" machte Kollege Freiwald bekannt, daß baren Handlungen, insbesondere die Aufforderung zum niederlegungen, welche im Laufe der letzten Wochen in einigen in der nächsten Zeit alle Versammlungen am Montag stattfinden Ungehorsam gegen bestehende Gesetze und die Fabriken stattgefunden haben, lieferten wieder recht lehrreiche würden. Anreizung zu Gewaltthätigteiten gegen die be- Illustrationen zu dem bekannten Kapitel von der Harmonie Kollege Feder forderte zur allgemeinen Betheiligung an dem jizenden Klassen der Bevölkerung(§§ 110, 130 St.-G.-B.) ent- zwischen Kapital und Arbeit. Ueberall diefelben Ursachen, überall am 7. Juni stattfindenden Ausflug nach Fedrichshagen auf;
Der
Soziale Mebersicht.