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3. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

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Mr. 121.

Polizei und Gewerbegericht.

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Sonntag, den 26. Mai 1895.

12. Jahrg.

Edmond und Jules de Goncourt  . Einzig autorisirte Uebersetzung von Emma Adler.  ( Fortsetzung.)

Volks- Lexikon, Heft 28 und 29, herausgegeben von Emanuel Wurm  , Verlag von Wörlein u. Comp., Nürnberg  , sind erschienen und enthalten folgende größere Artitel: Deutsches Reich  ( Fortsetzung), IV. Deutsche   Geschichte ( Fortsetzung und Schluß), V. Deutsche Literatur  , Deutsche Mythologie, Diäten, Eine große Zahl Fremdwörter. Alle 14 Tage erscheint ein Heft. Das Volks- Lerifon tann durch alle Buchhandlungen, Kolporteure u. s. w. und auch durch jede Postanstalt bezogen werden. Es ist im deutschen Post­zeitungs- Katalog unter Nr. 7089 im bayerischen Postzeitungs- Katalog unter Soziale Praxis. Zentralblatt für Sozialpolitik. Zugleich Organ des Ber­Nr. 772 eingetragen. bandes deutscher Gewerbegerichte. Neue Folge der Blätter für soziale Praxis" und des ,, Sozialpolitischen Zentralblatis". Herausgeber Dr.J. Jastrow. Red. Charlottenburg  - Berlin  , Berlinerstr. 131. Carl Heymann's Verlag, Berlin   W., Mauerstr. 44. Erscheint jeden Montag. Preis vierteljährlich 2 M. 50 Pf.

Die Nummer 34 vom 20. Mai enthält u. a.: Dret Lehren der Umstutzvorlage, von Privatdozent Dr. J Jastrow; Arbeiter- Sanatorien, von Dr. Rich. Freund, Vorsitzender der Invaliden- und Altersversiche= rungs- Anstalt Berlin  ; Gesetzliche Regelung der Verpflegungsstationen in Preußen, von Dr. jur. M. Quarc; Die Grundsteuer- Entschädigung in Preußen; Mittheilungen des Verbandes deutscher Gewerbegerichte, sowie zahlreiche Notizen aus dem Gebiete der Sozialpolitik.

Psychologie im Umriß von Dr. N. Eisler. Nr. 29 und 30 der Wissen­" Unser Hausarzt, Wochenschrift für Gesundheitspflege, Naturheilkunde

schaftlichen Boltsbibliothet". Leipzig  . Berlag von, S. Schnurpfeil.

und Lebenstunst, herausgegeben von Dr. med. Fehlauer. Nr. 14-17.

Polizeipräsidium ersucht, sein Verhalten im Sinne, der gericht­lichen Praxis zu ändern; jedoch vergeblich. Die Für bestimmte Gewerbetreibende, hauptsächlich Gastwirthe, Polizei behauptet, von ihrer Praxis nicht abgehen zu und für einen Theil der Angestellten derselben hat ein offen- können, da dem ein Ministerialreskript entgegenstände, fundiger Gegensatz zwischen der Polizei und den Gerichten schon welches nur durch einen ministeriellen Erlaß aufgehoben zu vielfachen Unzuträglichkeiten Anlaß gegeben, ohne daß bisher werden könnte. So ist es denn dabei geblieben: ungeachtet der Abhilfe erfolgte. Die Polizei verlangt, daß Köchinnen, Dienst- vielen gegentheiligen Gerichtsentscheidungen behandelt die Polizei mädchen und Hausdiener in Restaurationen, Zimmermädchen in die fraglichen Angestellten als Dienstboten weiter und sorgt dafür, Hotels u. s. w. ein Dienstbuch haben und daß ihnen der daß ihre Arbeitgeber den Anforderungen genügen, die an einen Dienstherr" bei der Lösung des Dienstverhältnisses" in Dienstherrn gestellt werden können. Borläufig scheint es mit der der dafür bestimmten Rubrit ein Zeugniß auch über Hoffnung dieser Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aus ihrer eigen­die Führung ausstellt. Die betreffenden Angestellten thümlichen Zwitterstellung heraus zu kommen, noch Essig zu sein. werden als dem Gesinde zugehörig betrachtet und zu welchen Konsequenzen jener Zustand unter Umständen führen deshalb ihre Arbeitgeber auch polizeilicherseits verpflichtet, kann, sei hier beispielsweise dargethan. Ein Restaurations- Dienst­das ihre zum Gesinde Belohnungsfonds beizutragen. Das mädchen wird entlassen, weil es an Ausgehtagen" öfter ein paar Gewerbegericht hingegen hat in ständiger Praxis den Standpunkt Stunden länger fortblieb, als ihr vorgeschrieben war. Der Arbeit­vertreten, solche scheinbaren Dienstboten, die im und für den Ge- geber hält dies wiederholte Vergehen" für eine Neigung zum werbebetrieb ihrer Miether" beschäftigt werden, seien gewerb lüderlichen Lebenswandel, er verzeichnet darum getreulich in liche Arbeiter bezw. Arbeiterinnen, und für die Regelung dem Dienstbuch als Entlassungsgrund: Neigung zu lüderlichem und Auflösung ihrer Beziehungen zu den Arbeitgebern Lebenswandel. Das Mädchen wird belehrt, daß es nach Ansicht fäne infolge dessen nur die Gewerbe- Ordnung in betracht. des Gewerbegerichts gewerbliche Arbeiterin sei und sich garnicht Wie richtig dieser Standpunkt ist, bedarf wohl keiner näheren mir nichts dir nichts ein auf die Führung ausgedehntes Attest Auseinandersehung. Im Einklang damit befinden sich eine gefallen lassen brauche. Sie verlangt von dem früheren Arbeit­Reihe von Urtheilen, die von sogenannten ordentlichen geber die einfache Bescheinigung über Art und Dauer der Be­Gerichten Berlins   gefällt wurden. Sogar der Straffenat des fchäftigung, welche ihr verweigert wird, weil sich der gute Briefkaffen der Redaktion. Kammergerichts hat in der Sache eines Hausdieners, der in einer Mann in seinem vollen Recht" wähnt; steht doch die Polizei Wir bitten bei jeder Anfrage eine Chiffre( Bwei Buchstaben oder eine Zahl) Konditorei thätig war, im Sinne der gewerbegerichtlichen Praxis auf seiner Seite. Das Mädchen giebt sich umsoweniger zu anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. entschieden. Die festgestellte Disharmonie zwischen Polizei und frieden, als es ihr infolge des Zeugnisses im Buch nicht gelingen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Gericht hat zu einer grenzenlosen Verwirrung in den betheiligten will, eine neue Stellung zu bekommen; es nimmt seine Zuflucht wird von 7 bis 8 Uhr abends Auskunft und Kreifen geführt. Immer mehr häufen sich die Fälle, in denen zu einer Klage beim Gewerbegericht. Die Klägerin beantragt Nath in Rechtsangelegenheiten ertheilt. Dienstherren" zu ihrem Erstaunen erst auf dem Gewerbegericht die Verurtheilung des Beklagten zur Ausstellung eines ordnungs-- H. B. 1. Sie müssen deutlicher angeben, un was für eine belehrt werden müssen, daß sie auf Anordnung oder doch in mäßigen Beugnisses und zu einer Entschädigung, berechnet für Sache es sich handelt: Zivil- oder Straffache? und welchen Uebereinstimmung mit dem Willen der Polizei das Gesetz" die Zeit von der Entlassung bis zur Ausstellung des Attestes. Inhalt hat der Beschluß? 2. Ein brauchbares, empfehlens verlegt haben, daß ihre vermeintlichen Dienstboten aus be- Es gelingt ihr der Nachweis, daß sie lediglich wegen des werthes Buch, in dem alle Gefeße" enthalten sind, giebt es stimmten Gründen garnicht Dienstboten sind. In den gedachten Urtheils über ihren Lebenswandel, das im Buch enthalten ist, nicht. Rechtsanwalt im Hause"," Gesetzbuch für jedermann" Streitfällen handelt es sich fast ausschließlich um die Ausstellung eines teine Stellung erhielt, und das Gericht muß den Beklagten und dergleichen Bücher taugen nichts und verursachen dem Be­Zeugnisses gemäߧ 113 Absatz 1 der Gewerbe- Ordnung. Die außer zu dem Attest auch zu der Entschädigung verurtheilen, siger im allgemeinen mehr Unkosten, als er ohne solche Bücher flagenden Restaurationsföchinnen" und" Restaurationsdienst- weil durch seine Verletzung der Bestimmungen der Gewerbe- haben könnte. Wohl giebt es aber für eine Reihe von Gesetzen, mädchen", wie sie das Gewerbegericht bezeichnet, die Hausdiener, Ordnung die Klägerin geschädigt wurde. Die Polizei kann der 3. B. Straf- Gesetzbuch, Unfallversicherung, brauchbare und nüß­Kutscher 2c. beschweren sich gewöhnlich darüber, daß ihnen im Mann nicht regreßpflichtig machen, ohwohl ihr Verhalten liche Ausgaben.. S. 13. Bestraft werden können Dienstbuch ein Zeugniß ausgestellt sei, welches ihr ferneres Fort  - wesentlich das seine bestimmte, denn die handelte ja in Aus- Sie nicht. Ob Sie zur Zahlung verurtheilt werden können, fommen erschwere oder unmöglich mache, und sie verlangen des- führung eines Ministerialreskripts. Den in Frage stehenden hängt von dem Inhalt des betreffenden Schriftstücks halb eine einfache Bescheinigung über Art und Dauer der Be Dienstmädchen, Köchinnen, Hausdienern u. s. w., welche im Ge- ab. Sprechen Sie eventuell in der Sprechstunde vor. schäftigung. Da nun das Gewerbegericht voraussetzt, durch ihre werbebetriebe ihrer Dienstherren" thätig sind, kann nur dringend G. P. 12. 1. Nein. 2. Wegen Gestattung der Beilegung Thätigkeit im Gewerbebetriebe der Beklagten feien sie gerathen werden, auf jeden Fall gleich bei der Lösung des eines anderen Namens fönnen Sie sich an den Polizeipräsidenten als gewerbliche Arbeiter legitimirt, und da ein gewerblicher Arbeitsverhältnisses ein Attest im Sinne des§ 113 Abs. 1 der wenden. Ezersch. Die Zulassung der betreffenden zur Heb­Arbeiter nach§ 113 G.-D. ein Zeugniß nur über Art und Dauer Gewerbe- Ordnung zu verlangen, wenn sie auf die Bescheinigung sammenprüfung ist unzulässig. J. 17. Da feine schriftliche der Beschäftigung verlangen kann, welches nur auf sein Ver- ihrer Führung keinen Werth legen. Vereinbarung vorliegt, so gilt der Miethsvertrag als nur auf langen auf die Führung auszudehnen ist: so wird dem Antrage ein Jahr geschlossen. Demnach hat leider der Vermiether Aus­der Kläger stattgegeben. Zu ganz ergöglichen Szenen sicht, in vollem Umfange zu gewinnen. J. G. 62. Zu einer kommt es manchmal, wenn die Verurtheilten durchaus nicht ein­Beschwerde zunächst an die Oberstaatsanwaltschaft, dann an das zusehen vermögen, weshalb es die Polizei so und das Gericht Ministerium ist anders will. Daß ein derartiger Rechtszustand die Leute würde zu rathen, trot Ablehnung derselben dann Zivilklage gegen die Beamten zulässig sein, nicht begeistert und für sich einnimmt, ist nur zu erklär­durch deren Fahrlässigkeit die Krankheit hervorgerufen ist. Der lich, würde doch der größte Theil der betroffenen es schwerlich Ausfall solcher Slagen ist felten zu gunsten des Klägers. auf einen Prozeß wegen der Bescheinigung ankommen das von ihm erzeugte Kind zahlen, wenn die Geschwängerte ihn G. S. 14. 15. Ein Mann muß auch dann Alimente für lassen, wenn die Rechtslage ein- für allemal unzweideutig bestimmt wäre. Und die vermeintlichen Dienstboten hätten nicht nicht heirathen will. K. S. Falls Sie nicht mit Ihrer Ehe­frau ein wechselseitiges Testament machen, würden Ihrer Frau nöthig erst zu flagen; ihnen und den Dienstherren" würde Beit gespart, welch letztere das Urtheil des Gerichts abwarten, Verwandte miterben. Schwan. Sie fönnen die Herausgabe in der durch das Verhalten der Polizei gestützten ürthümlichen Ihrer Sachen von Ihrer Frau selbstverständlich verlangen. Annahme, daß sie im vollsten Rechte seien. Das Gewerbegericht C. R. 85. Sie müssen vor dem 31. Dezember 1895 flagen, sonst hat denn auch, um Klarheit in die Verhältnisse zu bringen, das verjährt Ihre Forderung.

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wird.

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Eingelaufene Druckschriften.

die Frau und der Sozialismus. Bon dem bekannten Werte August Bebel's ist die 25. Auflage( Jubiläums- Ausgabe) im Erscheinen begriffen und zwar in Heften, um das Buch auch weiteren Kreisen zugänglich zu machen. Bislang liegen fechs Hefte vor. Die 25. Auflage ist um ein Fünftel des Umfanges der früheren Auf­lagen vermehrt worden, ohne daß dadurch eine Preiserhöhung eintreten Tas Buch wird in 10 Heften a 20 Pf. erscheinen. Alle acht Tage ge­von der euen Brit"( Stuttgart  , J. H. W. Diet' Verlag) ist soeben das 34. Heft des 13. Jahrganges erschienen. Aus dem Inhalt heben wir hervor: Knüppel aus dem Sack! Die Beurtheilung des widernormalen Geschlechtsverkehrs. Von Ed. Bernstein.- Die Arbeiterbewegung in den Vereinigten Staaten, 1886-1892. Von F. A. Sorge.( Fortsegung.) Bum Rückgang des Kleingewerbes. Bon Peter Braun. hältnisse der Arbeiter in Glasfabriken.

Tangt ein Heft zur Ausgabe.

Die fanitären Ver­Literarische Rundschau.

Notizen: Rückkehr zum Hausfleiß. Feuilleton: Germinie Lacerteur. Von

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