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Steuerwert und Bilanzwert.

Aktiengesellschaft gegen Stenerfiskus.

Seit der Borkriegszeit hat sich die Belegschaft der Hirsch Kupfer und Messingwerke A.-G. mehr als verdoppelt, der bebaute Grundbesig verbreifacht, der unbebaute mehr als ver­3manzigfa cht. Die Anlagen sind auf eine außerordentliche technische Bollkommenheit gesteigert worden. Es werden technische Berfahren ausgebeutet, die in der ganzen Welt geschützt find. Dennoch hat die Gesellschaft den Bilanzwert ihres Betriebs­vermögens nur von 10 auf 12 Millionen Aktienkapital erhöht. Dazu fommen 4 Millionen Reserven. Zu Steuerzweden hat der Fiskus aber nicht diese 12 bzw. 16 Millionen zugrundegelegt, fondern den Goldeinzahlungswert der Kapitalserhöhungen, der sich bei den 80 Papiermillionen des früheren Kapitalstandes auf etwa 47 Millionen beläuft. Die Einzahlungen auf Obligationsausgaben hat der Fiskus offenbar nicht berücksichtigt, sonst hätte die steuer­liche Bewertung noch höher ausfallen und der Gegensatz zwischen dieser und dem Bilanzwert noch stärker werden müssen. Diesen Gegensatz versicht der Geschäftsbericht, da natürlich über Körperschaftssteuer und Industriebelastungsgesetz für die Firma fühlbare Folgen eintraten, mit folgender temperamentvollen Glosse: ,, Gegen die Folgen dieser den tatsächlichen Verhältnissen aufs schärffte midersprechenden Bewertung haben wir uns gewehrt und werden mir uns mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln wehren."

Rein

Bie kommt es zu diesem doppelten Gegensaz in der Be mertung und der Auffassung der streitenden Teile? bilanzmäßig ist er schnell erklärt. Die Hirsch Kupfer- 2.- G. hat ihre gesamten Maschinen- und Kraftanlagen, Anschlußgleise, Fuhr­part und alle sonstigen Betriebseinrichtungen mit einer Mart, die Grundstücke, Gebäude, Borräte und Beteiligungen aber so niedrig bewertet, daß kein höheres Aktienkapital festgestellt zu werden brauchte. Da die Aktien stark in Großaftionärshänden fonzentriert sind, war, das leicht möglich. Man wird auch nicht fehl gehen, menn man das gesamte immobile und mobile Vermögen der Gesellschaft auf reichlich über 40 Millionen einschätzt, wenn man nach den in der Borfriegszeit üblichen Bewertungs­grundsägen verfährt. Der Fiskus scheint also im Recht. Den­noch steckt hinter den Gegensäßen ein sehr ernstes Problem, das wie tein anderes die außerordentlichen Schwierigkeiten der Stabilisierung und des Wiederaufbaus der Wirtschaft beleuchtet. Während nämlich in der Borfriegszeit die Einschätzung für eine Vermögens­bilanz mit den Einschätzungen für eine Ertragsbilanz im mesentlichen übereinstimmen mußten, flaffen beide heute auf das schärffte auseinander. Die Vermögensbilanz geht bei der Bewertung des Betriebsvermögens von dem Anschaffungs- oder dem Wiederbeschaffungsmert, die Ertragsbilanz aber von dem zu er­martenden Geminn aus. Bei der Dürre des inneren Absatz marktes, der für die Industrie doch der Hauptmarkt ist und im ganzen naturgemäß geringere Gewinne bringt als in der Borfriegszeit, muß es notwendig zu starten Widersprüchen zwischen der früher üblichen und der heutigen vom Aktionärstandpunkt begreiflichen Bewertung der star? vermehrten Betriebsanlagen fommen.

Der Kampf der Hirsch Kupfer- A- G. mit dem Fisfus hat also sehr wohl Sinn. Aber nach Unternehmerart, die den Kopf verliert, menn die Dividende bedroht ist, verschüttet die Hirsch Kupfer 2.-G. Das interessante Problem und setzt sich ins linrecht. Die Streiffrage darf nicht prinzipiell, fondern muß nur von Fall zu Fall entschieden werden. Die Tiefbewertung braucht nämlich durch aus nicht der Absicht der Steuerhinterziehung zu entspringen, fie fann aber durchaus die Wirkung der Steuerhinterziehung hoben. Bei der Hirsch Kupfer-.- G. nun ist das mit Sicherheit zu erwarten. Gleiches gilt für alle Unternehmen, die ähnlich bilanziert haben und ähnlich konkurrenzfähig find. Sie werden zwar in der Uebergangszeit auch teine Friedensdividenden verteilen tönnen, und ihre Aktien werden auch zunächst nicht den Friedens furs erreichen. Nach der llebergangswirtschaft aber wird die niedrige Kapitalbemessung bei günstiger Konjunktur eine Prämie fiir faftische Steuerhinterziehungen, häufung stiller Reserven und große Chancen zur Betriebs- und Beteiligungenerpansion bedeuten. Bei solchen Werken ist es also durchaus berechtigt, daß der Fiskus viel schärfer zugreift, als es die Selbsteinschätzung der Unternehmer zu rechtfertigen scheint. Auf der anderen Seite würden alle Unter­nehmungen bei der Besteuerung zu schwer belastet, die meniger

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eine Ertrags- als die von früher gewohnte Vermögensbilanz auf gemacht haben. Unternehmungen von der Art der Hirsch Kupfer­2.-G. würden also nicht nur auf Kosten anderer Unternehmungen bereichert, sondern der Staat selbst böte dazu die Hand und wäre indirekt ein sehr wertvolles Vorstandsmitglied, das nicht nur feine Tantieme verlangt, sondern sogar umsonst Kapital einschießt. Das wäre die Konsequenz, wenn der Fiskus alle Goldbilanzen über einen Kamm scheren würde, was der Hirsch Kupfer- A.- G. natürlich sehr erwünscht sein würde.

Der Geschäftsabschluß der Hirsch Kupfer-.- G. selbst steht unter dem Zeichen der Verluste, die sie aus ihrer Beteiligung an dem Metallfonzern zu buchen hatte( Baer- Stein, Gebr. Bing- Berlin und Dannborn- Berlin ), den die Hirsch Rupfer zusammen mit Gebr. Bing zu je 40 Proz. kontrollierte. Die aus den betrüge: rischen Spekulationen Bruno Baers der Hirsch Kupfer erwachsenen Verluste werden zwar nicht beziffert, doch scheinen fie nach der er­heblichen Tieferbewertung der Beteiligungen und nach der mehr als verdoppelten Bewertung der Vorräte( 6,1 gegen 2,7 Mill. in der Goldbilanz) beträglich zu sein. Natürlich hält die Hirsch Kupfer die Verluste leicht aus. Das zeigt auch die Gewinn- und Ver Iustrechnung, die sich auf die an sich niedrig bewerteten Ge­bäude noch eine Abschreibung von 450 000 m. leistet und nach 6 Proz. Dividende noch über 100 000 M. auf neue Rechnung vorträgt. Die Beteiligung an der Hüttenwerte C. W. Kayser Co. A. G. wurde gelöst und mit den Kreditverpflich tungen von 2 Mill. mit Gewinn an eine befreundete Gesellschaft übertragen, die nicht genannt wird. Ihre chemischen Schiefer verwertungsintereffen in Bayern will die Gesellschaft nicht meiter ausbauen, was wohl nicht ganz außer Zusammenhang mit den besagten Verlusten stehen dürfte und wahrscheinlich auch mit der Abficht, gegenüber einer unübersehbaren Konjunkturentwicklung sich verläufig nicht in neuen Erweiterungen festzulegen.

Zölle oder Kartelle.

Aber Wucher auf alle Fälle.

K r.

Aber

Bild.

Der Zollwucher und der Preismucher der Kartelle find gleich brutale Methoden der Konsumentenausbeutung. der Kartellwucher ist der gefährlichere von beiden. Denn er voll­zieht sich unterirdisch und schleicht zwischen den Kontoren der Pro­duzentenverbände und der ohnmächtig zusehenden Händler. Mit welcher Unverfrorenheit die Grossisten und Verkäufer zum Schaden der Massenverbraucher dabei in das Kaudinische Joch der Kartell­diftate gespannt werden, davon gibt eine Korrespondenz der dem Verband der Fabrikanten von Massenartikeln angehörenden Sunlicht- Seife Gesellschaft ein Nach dieser Korrespondenz ist über 251 Grossisten und Verkäufer die Belieferungssperre verhängt worden, weil sie fich ge­weigert haben, die von der Sunlichtgesellschaft dittierten Berkaufs­preise einzuhalten. Diese Lieferungssperrliste trägt bereits die Nummer 9. Den von der Sunlichtgesellschaft belieferten Firmen wird mitgeteilt, daß diese beschlossen habe, diesem dem reellen Großhandel unwürdigen Gebaren den Garaus zu machen". Gleichzeitig wird jede Firma aufgefordert, einen Strafrevers zu unterschreiben, nach dem ein vor der Belieferung einzureichender Sichtwechsel über 1000 m. sofort fällig wird, wenn die Firma unter den festgesetzten Preisen verkauft. Schamios wird hinzugefügt: Es fann also von einem Zwange dabei keine Rede sein. Bir werden jedoch eine weitere Lieferung nur dann vornehmen, wenn uns der unterschriebene Berpflichtungsschein nebst Wechsel bis zum 1. Juni 1925 eingesandt ist." Dieses Borgehen ist ein Musterbei­spiel dafür, wie heute die Kartelle mit den Konsumenten Schind­luder treiben. Dabei ist dieses Vorgehen der Kartelle feine Aus­nahme, sondern die fast ausnahmslose Regel. Eine Mahnung mehr, den unentbehrlichen Massenbedarf der Verbraucher durch leistungs­fähige Genossenschaftsbetriebe zu befriedigen.

Umbildung des Stinnes - Konzerns? Das Erbe des alten Hugo Stinnes scheint seiner Familie doch erhebliche Verwaltungsschwierig­feiten zu machen. Obwohl gestern noch Börsenvermutungen über weitgreifende Umstellungen des in der Stinnes G. m. 6. H. vereinig ten Familienbefizes dementiert wurden, werden heute genauere Details über die geplante Umstellung bekannt, die beachtlich er­scheinen. Danach soll der gesamte Befiz der Familie Stinnes in eine zu gründende Attiengesellschaft eingebracht werden, deren

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Kapital 50 Millionen Dollar betragen soll und an der außer einigen deutschen Großbanten auch die amerikanische Harriman Gruppe in großem Magttab beteiligt sein soll. Außerdem soll die Harriman- Gruppe die Unterbringung von 15 Mill Dollars Obligationen übernehmen. Wenn diese Nachricht zutrifft, so würden nicht nur die rein verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten der Erhaltung von Stinnes Erbschaft, die schon zur Kaltstellung von Edmund Stinnes geführt haben, erneut bestätigt, sondern die Bermu tungen zur Tatsache erhärtet, daß die vielfach so wenig homogenen Stinnesschen Konzerninteressen durchgreifend saniert werden müssen.

Zur Kohlenfrije. Das vor kurzem gemeldete Raufangebot der Effener Kreditanstalt( Deutsche Bant) auf 751 Kure der Mayer Rohlengewerkschaft Ver. Trappe in Silschede erfolgte, wie jest bekannt wird, im Auftrag des Lothringenfonzerns, der selbst ein Konzern von reinen Zechen ist, allerdings mit start aus­gebauten Kohlenverwertungsanlagen. Der Ankauf hat die Er wer= bung der Syndikatsbeteiligung der Ver. Trappe zimm 3wed, um die Eigenproduktion des Lothringentonzerns zu steigern. Die Zechen der Ver. Trappe follen zum größten Teil stillgelegt

werden.

Aufrufstermin für Reichsbanknoten. Am fünften Juni, also gleich nach den Pfingstfeiertagen, ist der erste Aufrufstermin für die Reichsbanknoten, nicht Rentenmarfscheine, die ein vor dem elften Ottober 1924 liegendes Datum tragen, herangekommen. Mit Ab­lauf dieses Tages verlieren die aufgerufenen Noten ihre Eigenschaft als gejegliches Zahlungsmittel. Niemand ist dann mehr verpflichtet, fie in Zahlung zu nehmen. Nur die Reichsbankanstalten tauschen sie noch bis zum fünften Juli ein.

Die amerikanische Automobilausfuhr. Eine Statistik des im ganzen 178 000 Automobile ausgeführt hat mit einem Gesamt­Handelsdepartements bejagt, daß während des Jahres 1924 Amerika wert von 132 Millionen Dollar. Dies ist ein wenig mehr als 5 Proz. der gesamten amerikanischen Automobilproduktion.

Eine intereffante Bantenfufion in Desterreich. Wie aus Wien berichtet wird, stehen die Zentralbant deutscher Spar= kassen, die Zentrale sämtlicher Provinzsparkassen in Desterreich, und die österreichische Bauernbank, die Zentralfaffe der landwirtschaftlichen Kreditverbände und Raiffeisentassen vor der Ver­schmelzung. Damit wird der ganze landwirtschaftliche Kredit und der größte Teil des ländlichen Hypothekentredits in einem großen 3entralinftitut vereinigt. Dieser Verschmelzung fommi eine Bedeutung zu, die angesichts des Rapitalmangels in allen Inflations­ländern weit über die österreichischen Grenzen hinausgeht. scheint einen neuen Weg für den erfolgreichen Wiederaufbau.des Realkredits zu zeigen, der durch die direkte Vereinigung der Hypo­thefarinstitute mit dem sparenden Publikum eine direktere und mohlfeilere Befriedigung des Realkreditbedarfs verspricht.

Sie

Der

Ein Banfzufammenbruch in Dänemark . Die Bauern Ge= nossenschaftsbant hat jekt ihre Zahlungen eingestellt. Da die Bank zu den dänischen Großbanfen zählt, bedeutet die Einstellung des Zahlungsverkehrs eine Erschütterung für die gesamte dänische Wirtschaft. Besonders schwer werden die Berufsgenossen­schaften betroffen, aber auch die Arbeitermohnungsbaugenoffen­schaften und die Arbeiterkonsumvereine werden berührt. äußere Grund des Zusammenbruchs ist der Fehlschlag des Ber­suches der Bant, 20 Millionen neues Kapital für das durch Ber­luste aufgezehrte Aftienkapital bei den Genossenschaften zeichnen zu laffen; die tieferen Ursachen sind rein privatmirtschaftliche Spefulationen, zum Teil im Kriege, mie sie von den Ge­nossenschaftsbanken eigentlich nicht betrieben werden sollten. Die sozialistische Regierung wird durch ein provisorisches Gesetz der Bank eine ruhige Liquidation ermöglichen, um einen Konkurs von ver­heerenden Folgen zu vermeiden. Sie folgt damit dem Beispiel der Tschechoslowakei , die 1922 in einem ähnlichen Fall ebenfalls durch Staatsgesetz die Erschütterung des Bankwesens und größere Verluste perhütete. ahun es

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