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russischen Einheitstomitee beizutreten und die Einberufung eines] tung unter feinen Umständen einzugehen. Die

Gewerkschaftsbewegung Belttongresses mit der Moskauer Gewerkschaftsinternationale ge- Frage, ob durch eine derartige Vereinbarung", die unter der

Eine unvollständige Denkschrift.

in

Der Deutsche Landwirtschaftsrat Derbreitete diefen Tagen eine sehr umfangreiche Denkschrift zum Schutzzollpro blem. Darin wird an Hand zahlreicher Tabellen und graphischer Darstellungen der Nachweis zu führen versucht, daß der Stand der landwirtschaftlichen Erzeugung die Agrarzölle nötig mache.

Die Denkschrift enthält fraglos manchen interessanten Fingerzeig. Man könnte sie als beachtenswerten Beitrag zur Zolliteratur bewer­ten, wenn sie nicht eine sehr erhebliche Lücke enthielte. Aufteiner Geite des 184- jeitigen Wertes wird nämlich auch nur mit einem einzigen Wort auf das Lohnproblem in der Landwirtschaft eingegangen. Man sucht vergeb. lich nach einer Gegenüberstellung, die die Belastung des Brobuftions toftenfontos in der Vorfriegszeit und in der Gegenwart durch Lohn­zahlungen aufklärt. Es handelt sich hierbei um den gleichen Uebelstand, der auch in den monatlichen Uebersichten der Preußischen Hauptlandwirtschaftskammer über die Preise landwirtschaftlicher Probuftionsmittel und Erzeugnisse wiederkehrt.

Mit einer Handbewegung und mit einem Hinweis auf die geringe Bedeutung der Lohnzahlungen für das Produktionskonto, läßt sich die Unvollständigkeit der Denkschrift nicht entschuldigen. Nach Erklärungen, die aus dem Munde landwirtschaftlicher Arbeit­geber stammen und gelegentlich zum Zwecke der Zurücweisung von Lohnforderungen abgegeben wurden, belasten die Lohnzahlungen das Produktionskonto in der Landwirtschaft mindestens zu 30 Pro 3, das heißt, in einer Weise, die sehr wohl beachtenswert erscheint. Nach unserer Ueberzeugung ist das fehlende Material in der Dent. schrift.absichtlich weggelassen worden. Man will die für die Intereffen der Landwirte sprechende Beweisführung nicht stören durch das Eingeständnis, daß fie, soweit das Lohnproblem in Frage fommt, gegen früher sehr im Vorteil find. Man will nicht einge­stehen, daß sich die Landarbeiter noch immer mit einem Lohn zu frieden geben müssen, der weit hinter den Lohnfäßen zurückliegt, die ein Dr. Asmis und ein Freiherr von Wangenheim für die Vor­friegszeit erwähnen.

Gegen eine solche Einstellung muß entschieden Front gemacht werden. Bon einer Institution wie dem Deutschen Landwirtschafts­rat ist zu verlangen, daß er Veröffentlichungen herausgibt, die nach jeder Richtung hin der Kritik standhalten.

Internationale Arbeitskonferenz.

Genf , 6. Juni. ( WTB.) Die Internationale Arbeitskonferenz ſetzte geſtern nachmittag die zweite Lesung des Entwurfs zu einem internatinalen Abkommen über das Berbot der Nachtarbeit in den Bäckereien fort. Ein Zusagantrag der britischen Regierung zu Art. 1 der Vorlage, wonach das Verbot der Nachtarbeit nur für die Arbeiter zu gelten habe und nicht auch für die Bäckermeister, wurde nach ent­schiedener Intervention des früheren französischen Arbeitsministers Justin Godard mit 76 gegen 36 Stimmen abgelehnt, jo daß also die Nachtarbeit jowohl den Bädergesellen als auch den Bädermeistern verboten sein soll.

Artikel 2 des Entwurfs sezt die Zeitdauer des Berbots der Nacht arbeit auf mindestens 7 aufeinanderfolgende Stunden fest. Ein von der schweizerischen und der belgischen Regierung eingereichter Zusatz­antrag, wonach den Behörden die Entscheidung bleiben sollte, die Bäckereiarbeiten con 4 Uhr oder 5 Uhr morgens an wieder zu ge statten, wurde mit 55 gegen 43 Stimmen abgelehnt. Der Text der Kommission, welchem die Mehrheit der Konferenz zustimmte, hat diese Entscheidungsfreiheit der Behörden aufgehoben und ihre Stelle eine vorherige Einigung zwischen den beteiligten Arbeitgebern und Arbeiterorganisationen gesezt.

Artikel 2 der Vorlage wurde hierauf in der erwähnten Form mit 72 gegen 31 Stimmen angenominen. Die Gesamtheit des Berichts der Antragskommission wurde als dann in namentlicher Abstimmung mit 72 gegen 25 Stimmen an­genommen.

Die Vorlage geht jetzt an das Redaktionsfomitee.

Kommunistenschwindel.

In der Generalversammlung des Berkehrsbundes am Donnerstag wurde u. a. folgende Entschließung angenommen:

Der Bundestag wolle beim ADGB. bzw. bei dem Inter nationalen Gewerkschaftsbund dafür Sorge tragen, daß endlich die gesamten Gewerkschaften der Welt sich einheitlich zusammen schließen, unter der Voraussetzung, daß die politischen Meinungs­verschiedenheiten innerhalb der Gewerkschaft ausgeschieden werden und, ob Amsterdam oder Moskauer Richtung, im Intereffe Richtlinien beſchloſſen werden, die zum Nuzen und Wohl der

gesamten organisierten Arbeiter sind.

Die Rote Fahne" schiebt an Stelle dieser eine andere Ent schließung, in der der ADGB. aufgefordert wird, dem englisch­

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fordert wird. Diesem plumpen Schwindel fügt das Blatt hinzu: " Der Borwärts" verschweigt diese Resolution." Wir begnügen uns mit der Feststellung dieses Kommunistenschwindels.

Die Betriebsratswahlen im Bergbau.

Die Betriebsratswahlen im Bergbau, die Ende März statt­fanden, haben, wie die nunmehr vorliegenden Ergebnisse zeigen, den freien Gewerkschaften einen großen Erfolg gebracht. Es steht nur noch das Ergebnis vom Bezirk Herborn aus. Das Ver­hältnis der auf die einzelnen Organisationen entfallenden Betriebs­ratsmitglieder wird dadurch jedoch nicht geändert. Die Stimmen­zahlen lassen sich nicht feststellen, weil in vielen Betrieben nur eine Vorschlagsliste eingereicht worden ist und eine Abstimmung nicht vorgenommen wurde., Soweit die Arbeiterratsmitglieder in Frage fommen, verteilen fich die Mandate folgendermaßen:

"

1925

1924 Freie Gewerkschaften....3351 61,71% 2618= 52,67% Christliche Gewerkschaften.. 903. 16,63% 769 15,47% 0,88% H.- Dunderiche Gewerkschaften 47. 1,16% Bolnische Berufsvereinigung = 0,25% 0,87% 22 37%

12

=

0

==

58== 42

77

1

1112 16,370 1,41%

=

249

=

42

1,84%

80

Union d. Hand u. Kopfarb. 889 Syndikalisten.

Gelbe Gewerkschaften. Sonstige...

50 99

1

=

0,91%

5428 100,00%

5.01% 0,82% 1,63% 4970= 100,00% Wie die Aufstellung zeigt, haben vor allen Dingen die freien Gewerkschaften gegenüber dem Vorjahre wesentliche Fortschritte ge­macht. Auch die christlichen Gewerkschaften haben ihren Anteil steigern fönnen. Alle anderen Organisationen haben erhebliche Verluste erlitten oder fommen für die Gesamtheit nicht weiter in Betracht. Die stärksten Verluste haben die Union der Hand und Kopfarbeiter und die Syndikalisten zu verzeichnen. Bemerkenswert ist auch der Mißerfolg der Gelben. Troz aller Protektion durch die Unternehmer und den Schwierigkeiten, baten bereiteten, haben die Gelben in ganz Deutschland nur fünfzig den diese den freien Gewerkschaften bei der Aufstellung von Kandi­Mandate erzielen können. Die Unternehmer werden sich wohl fragen müssen ,, ob dieses Ergebnis die Anstrengungen und Geld­aufwendungen zugunsten der Gelben rechtfertigt.

Die Kündigungskrankheit.

Die Entdeckung dieser Krankheit, die sich auf Angestellte beschränkt, verdanken wir dem Groß Berliner Arbeitgeber verband des Großhandels. Unterm 15. Mai hat dieser Verband an seine Mitglieder ein Rundschreiben gerichtet, das die Bezahlung von Rrantheitstagen bei taufmännischen Angestellten betrifft. Diese Angelegenheit ist zwar geseglich ge­regelt, allein eben die gesetzliche Regelung gefällt den Unter­nehmern nicht. Sie haben deshalb bereits versucht, die gesez­liche Vorschrift durch eine besondere Verein­barung mit den einzelnen Angestellten in irgendeiner Beife abzuändern. Die Angestelltenvertreter haben sich jedoch dagegen gewehrt, unter Hinweis darauf, daß die gesetzliche Vorschrift, wonach im Krankheitsfalle des Angestellten das Gehalt bis zur Höchstdauer von sechs Wochen zu zahlen ist, nicht durch andere Abmachungen umgangen werden könne.

,, Die neuerlichen Entscheidungen der Gerichte gehen aber sämtlich in der Richtung, daß die erwähnte gefeßliche Vorschrift nicht zwingendes Recht ist, sondern nur dann in Kraft tritt, wenn mcht eine andere Bereinbarung getroffen worden ist. Wenn also zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen faufmännischen Ange­stellten eine andere Regelung der Bezahlung der Krankheitstage vereinbart wird, so ist sie durchaus rechtsgültig."

Ausnutzung der Notlage einzelner Angestellten aus Furcht vor Kündigung herbeigeführt" wird, die Angestellten um einen ge feglich verbürgten Anspruch geprellt werden fön­nen, wird vom Zentralverband der Angestellten gründlich nachgeprüft werden.

Das Rundschreiben zeigt, wie dieser Arbeitgeberverband um das Wohlergehen der Angestellten und um das Fortkommen" der gefündigten Angestellten besorgt ist.

Gelbe Flieger.

In der reaktionären Bresse fonnte eine Berufsvereinigung deuts scher Flugzeugführer( Berkehrsflieger, Einflieger und Fluglehrer) ihre Gründung anzeigen, die parteipohtisch und fonfessionell neutral" zu sein vorgibt. Insbesonder hat die Bereinigung den 3med, die Mitglieder in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zu heben und den raterländischen Gedanken" zu fördern." Weiter heißt es: Den Streit erfennt sie nur so lange an, bis die Arbeitsgerichtsbarkeit vollkommen durchgeführt ist. Im übrigen steht sie auf dem Boden der Be­rufs und Werfsgemeinschaft und befämpft die auf dem Standpunkt des Klassenfampfes und der Klassenabsonderung stehenden Gewerkschaften."

In der Luft?

Den Luftverkehrsgesellschaften bieten sich natürlich viele frühere Militärflieger an, die ihre monarchistisch reaftionäre Einstellung auch in ihre Erwerbstätigteit mit herübernehmen und ihr Geltung zu verschaffen suchen. Da fie fich auch in den Fliegerschulen breifmachen, beeinflussen sie auch den Nachwuchs in ihrem Sinne und versuchen, denselben ihren poli­tischen Plänen dienstbar zu machen.

Doch troh der Feindschaft gegen die Reichsfarben und die republikanische Verfassung muß sich die moderne Technit im Luftverkehrswesen in dem Gegensah zu der sozialen Rückständigkeit eines großen Teils der Flieger als der stärkere Teil erweisen. Rückständige Gesinnung ist mit der Ausübung eines derart modernen Berufes un vereinbar.

Sechsstundenschicht in den elfäffischen Kaligruben.

Saarbrüden, 6. Juni. ( Mtb.) Nach einer Pariser Meldung des WTB. soll der französische Arbeitsminister die Beibehaltung der Sechsstundenschicht in den Saargruben entgegen eines Antrages der Bergwerksdirektion angeordnet haben. Hierzu erfahren wir Don gut unterrichteter Seite, daß es sich offenbar um eine Ver­wechslung mit den elsässischen Kalimerken handle, bei denen seitens der Unternehmer der Antrag auf Einführung der Acht. stundenschicht in solchen Betrieben, in denen aus Gesundheitsrück­fichten bisher nur 6 Stunden gearbeitet wurde, gestellt wurde, der jedoch von der Regierung abgelehnt wurde. Die Arbeitszeit in den Saargruben beträgt nach wie vor 8 Stunden über und Stunden unter Tage.

im

Der Verband der Saffler, Tapezierer und Portefeuiller hatte 1. Vierteljahr 1925 eine Zunahme von 1953 und einen Bestand Don 33 294 Mitgliedern. Achtung, Zimmerer! Der Streif bei der Firma. Sommer­feld ist beendet. Die Streifleitung.

Theater der Woche.

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Bom 7. Juni bis 15. Juni 1925.. Bolfsbühne: 7. und 8. Samlet. 9., 10. und 12. Datterich. 11. und 14. Opernhaus: Wer weint um Judenad? 13. Schneider Wibbel. 15. Fiesto. 7., 10. und 12 Girawinski Abend 8. Mona Lifa. 9. Aida. 11. Meister finger. 13. Frau ohne Schatten. 14. Soffmanns Erzählungen. 15. Ferner Klang. Rroll- Oper: 7. Fliegender Holländer. 8. Bar und Zimmerman. 9. Traviata 10. Bohème. 11. Fledermaus. 12. und 14. Evangelimany 13. Troubadour. 15. Galome. Schauspielhans: 7., 10. und 12. Rheinische Rebellen. 8., 9. und 11. Brand im Opernhaus. 13. Peer Gynt. 14. Faust I.

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In zahlreichen Fällen ist uns von unseren Mitgliedern der folgende Borfall mitgeteilt worden: Wenn einem kaufmännischen 15. Torquato Taſſo . Schiller- Theater: 7. und 10. bis. 15. Der Glüdspilz. Angestellten gekündigt wird, so tommt es oft vor, daß er sich dann frant schreiben läßt und während der Krankheitszeit die Gehalts­zahlung weiter fordert und, wenn nichts vereinbart ist, auch erhalten muß. Diese auffällige Tatsache ist in der legten Zeit so oft gemeldet morden, daß wir uns genötigt sehen, unseren Mitgliedern davon Kenntnis zu geben, daß die folgende, schriftlich getrof fene Vereinbarung als Schutzmaßnahme gegen diese Vorfälle in pollem Umfange rechtsgültig ist:

Die Geschäftsleitung ist nicht verpflichtet, eine Krankheits­zeit während der Kündigungsfrist zu bezahlen. Sie behält sich indessen vor, in einzelnen Fällen dennoch diese Krankheitstage zu bezahlen, wenn nach ihrer Ansicht wirklich eine Krankheit vor= liegt."

Spielhaus: Gefchloffen.

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8. und 9. Charlens Tante. Leffing- Theater: Demimonde. Ab 12. Die Göttin auf der Bala. Theater in der Königgräger Straße: Geschlossen. Große Boltsoper im Theater bes Westens: Uschi. Die Tribüne: Sübsches Mädchen Romödien hans: Das filberne Kaninchen. zu verschenken. Deutsches Künstler- Theater: Monfieur Trulala. Berliner Theater: Anneliese von Deffau. Trianon- Theater: Die blaue Stunde. Rentral- Theater: Silfe, ein Rind ift Dom Simmel gefallen! Theater in ber Rommanbantenstraße: Durch den Romische Oper: Das hat die Welt noch nicht gefehen. Lufte Rundfunt. Metropol- Theater: Taufend füße Beinchen. Theater am Kurfürstendamm : Madame Revue. Kleines Theater: Angele. Der Arzt feiner Ehre. Wallner- Theater: Meifelen. Rose- Theater: 6. und Garten: Bom Sochaeit vor der Che. 8. bis 18. Der Tebige Ehemann. 7. bis 14. Rund um die Berolina. Rafino Theater: Die Mäbels vom Rut Herrnfeld Theater: Haufierer Jokele. Die Original- Alabrias. partie. Rabriaspartie 2. Teil. Schloßpart- Theater Steglis: Der wahre Jakob. Theater im Admiralspalast : Chocolate Riddies. Operettenhaus am Schiffbauerbamm: Der fleine Rupplet( Le chien qui rapporte). Rachmittagsporteilungen. Bolkebühne: 7. Ber weint unt Judenad? 14. Datterich. Kroll- Oper: 7. und 14. Alt- Berliner Boffen­Schiller- Theater: 7. Charleys Tante. Leffing- Theater: 7. vorm. Eraeffe. Theater im Abmiralspalaft: 7. und 14. Chocolate Riddies.

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Eine Krankheit des faufmännischen Angestellten liegt also für die Geschäftsleitung" nach diesem Vorschlage nicht vor, wenn der Arzt sie fonstatiert hat, sondern nur dann, wenn der Angestellte Berantwortlich für Bolitik: Bieter Schiff: Wirtschaft: Arthur Saternus; nach Ansicht der Geschäftsleitung wirklich frant ist.

Den einzelnen Angestellten, insbesondere auch den weib­

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Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schilowski; Lokales und Sonstiges: Frik Raritäbt; Auzeigen Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruderet

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