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Abendausgabe Nr. 286 42. Jahrgang Msgabe B Nr. 140
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Die Aufnahme öer Sicherheitsnoten. Ein französisches Gelbbuch.
Der deutsch  -französische Notenwechsel über die Sicherung der europäischen   Grenzen stellt die Einleitung von Der- Handlungen dar. Diese Einleitung selber hat bereits M o- note gedauert. Die Schwierigkeiten beim Entstehen sowohl des deutschen   Sicherheitsvorschlages und der franzö- fischen Antwortnote lassen vermuten, daß Monate vergehen werden, ehe der weitere Meinungsaustausch zwischen den beteiligten Mächten ein positives Ergebn.s zeitigen wird, das alle europäischen   Völker ohne jeden Unterschied so dringend benötigen. Die Schwierigkeiten, die sich einer dauer- haften Regelung des europäischen   Friedens entgegenstellen, sind bei allen Völkern vorhanden. Ueberall sind Kräfte am Werke, die alle Minen springen lasten wollen, um nur eine dauernde Verständigung in Europa   zu verhindern. Die Aufnahme, die der Notenwechsel in der deutschen  Rechtspresse findet, zeigt, wie stark diese Schwierigkeiten bei uns sind. Die ReichsregieruntZ, von der der Garantievorschlag ausgegangen ist, stützt sich auf die Rechtsparteien. Aber diese »Stütze" ist so schwach, daß sie offenbar in jedem Moment zu zerbrechen droht. Die Deutschnationalen fasten ihre Ent- schließung zum Garantievorschlag nur hinter verschlossenen Türen, sie wagen es nicht einmal ihren eigenen Reichstags- Mitgliedern das Ergebnis ihrer Beratungen schriftlich mitzu- teilen. Sie werden durch die Veröffentlichung des Noten» Wechsels in die denkbar peinlichste Lage gebracht. So will denn auch die Rechtspreste zwar weitere Verhandlungen nicht von vornherein ablehnen, aber ihre Kommentare zum Noten- Wechsel sind so eindeutig, daß man nicht absieht, was bei Ver- Handlungen aus diesem Geist Ersprießliches herausschauen möchte. Schroffste Ablehnung verkündet dieDeutsche Z e i- tun g":Der Kampf gegen den Frieden in Europa  " so über- schreibt sie die Meldungen über den Notenwechsel. Strese- mann ist ihr noch fluchwürdiger als Erzberger und Wirth. »Das System, nach dem seit Iahren in Deutschland   aus- »artige Politik betrieben wird, und zwar vonLeichrnmüller" bis zum Dr. Gustav Stresemann  . hat seine Krönung erfahren. Der Er- flillungswahnsinn und die Sucht' nach Verständigung und Ver- föhnung, und zwar einseitiger, haben uns außenpolitisch und wirt- schajtlich in eine Sackgasse geführt, aus der es wirklich nicht einfach ist, wieder herauszufinden." »Dieser Vorschlag bleibt, was wir immer von ihm gesagt haben, eine Preisgabe urdeulschen Landes, eine erschütternde Enlläufchung für alle anßerhalb der politischen Grenze lebenden Deutschen  , die auf den Machtwillen des Reiches immerhin noch gehofft haben, und eine Verleugnung des bisherigen deutschen   Standpunktes, daß der Ver» sailler Vertrag uns betrügerisch abgepreßt worden ist. Betrachtet man aber den Vorschlag lediglich als diplomatische» Schriftstück, so staunt man über die Unklarheit und Ziellosigkeit. mit der dem Feinde beinahe alles angeboten wird, ohne auch nur cine einzige Gegenforderung zu stellen. Kein Wunder, daß, wie wir später sehen werden, der Feind mit einer Hand zugreift und mit der anderen zu neuem Schlage ausholt." Bei derDeutschen Zeitung" kann man noch sagen, baß sie eine Sonderstellung einnimmt, da sie eigentlich ein halbvölkisches Organ ist und infolgedessen ihre Aeuhe- rungen nicht direkt als Meinungsäußerung maßgebender deutschnationaler Kreise anzusprechen ist. Aber die Stimmung der übrigen Rechtspresse ist nicht viel anders DerLokal- Anzeiger" nennt die französische   Antwortnote eingleiß» n e r i s ch e s D o k u m e n t", dieKreuz-Zeilung" spricht von neuen Fesseln", dieDeutsche Tageszeitung" will von Verhandlungen auf der Grundlage dieser Note nichts wissen. Sie schreibt: In der ausländischen Presse ist behauptet worden, amtliche Kreise in Deutschland   glaubten in der französischen   Note ein« ge- eignete Verhandlungsgrundlage erblicken zu können. W> r find nicht dieser Ansicht. Wohl müssen selbstverständlich alle Unklarheiten geklärt werden. Aber das genügt nicht, um wirk- lich entscheidende Verhandlungen aus dieser Basis gerechtfertigt oder auch nur unbedenklich erscheinen zu lassen. Der Geist der fran» zösischen Antwortnote ist der Geist von Versailles  , ist der Geist, der zum Ruhreinfall, zur Richträumung von Köln   und zur jüngsten Cntwaffnungsnote geführt hat. Mit diesem Geist kann e, für uns kein freiwilliges paktieren geben. Die Entente, deren kolonialer Besitzstand in allen Erdteilen bedroht erscheint, bedarf heute nötiger als wir neuer, besonderer vertraglicher Sicherungen in Europa  . Die kann Deutschland   niemals anders als auf der Grundlage voller Gegenseitigkeit und wirklicher Gleichberechtigung geben." Es ist richtig, daß auch die E n t e n t e l ä n d er ein starkes ?nlereste an einer Beruhigung Europas   haben. Ebenso richtig ist aber auch, daß Deutschland   kein Interesse daran hat, wenn durch solche Aeußerungen, wie die derDeutschen Tages» zeitung", durch den Hinweis auf die kolonialen Schwierig» leiten der Westmächte, auf die Verpfsichwngen Deutschlands  gegenüber Sowjet-Rußlands   immer wieder den Eindruck zu erwecken, als ob es ernsrhast einen europäischen  -Frieden nicht wolle. Dadurch werden nur die Kräfte gestärkt, die Deutschland   aus dem dauernden Druck der Besatzung zucht-heraus lasse«- wollen.
Eine glatte Ablehnung wagt zwar die deutschnationale Presse heute noch nicht auszusprechen. Aber sie will die Der- Handlung so sehr mit Schwierigkeiten bepacken, daß weder Deutschland   noch Europa   aus der Sackgasse gegenseitiger Schwierigkeiten herauskommen. Die nächsten Wochen werden zeigen müssen, wie die Regierung Luthe r-Stresemann bei einer solchen Haltung des wichtigsten Teiles ihrer Regie- rungspresie die Verhandlungen mit den Westmächten weiter- zuführen gedenkt und wie sie dabei zu einem Ziele gelangen will, das gerade im Interesse Deutschlands   den Geist des Miß­trauens und des Appells an die Gewalt gründlich abzubauen erlaubt. Das eoglifch-französifihe Zwischenspiel. Paris  , IS. Juni.(WTB.) Die französische   Regierung veröfsent- Uchte gestern abend ein Gelbbuch, in dem sie neun Noten wiedergibt, die seit dem S. Februar zwischen der französischen   und der deutschen   Regierung sowie zwischen der französischen   und der englischen   Regierung ausgetauscht worden sind. Das erste Dotu. ment ist das deutsche Memorandum vom Februar, das zweite Doku- ment die Empfangsbestätigung Herriots. Von da ab bis zum 12. Mai haben infolge der Ministerkrise keine Verhand- lungen mit der englischen   Regierung stattgefunden. Erst an diesem Tage hat Außenminister B r i a n d in London  «in Memorandum überreichen lassen, das ! vrlands Entwurf der Antworlnoke auf das deutsche Memorandum darstellt. Briand   stellt in diesem Schriftstück sechs Grundsätze auf. Die Punkte 1, 2 und 3 stimmen mit Punkt 1, 2 und 3 der bereits veröffentlichten französischen   Note überein. Erst von Punkt 4 ab erkennt man, daß die britische Regierung Einwendungen erhoben hat. In dem Notenentwurf vom 1 2. M a i, also in der ersten Fassung, lautete Punkt 4 wie folgt: Die deutsche Regierung erklärt sich bereit, mit Frankreich   sowie mit allen Staaten, die am Nhcinpakt teil- nehmen, Schiedsgerichtsoerträge abzuschließen, um eine friedliche Lösung aller juristischen und politischen Konflikts zu garantieren. Frankreich   ist der Ansicht, daß derartige Schiedsgerichtsoerträge cine natürliche Ergänzung des Rheinsicherheitspaktes sein würden. Aber es ist klar, daß sie sich auf alle Konflikte jeder Art nicht er- strecken und Raum lasse» müßten zu einer Zwangsaktion im Falle der Nichterfüllung der Vorschriften der verschiedenen Verträge und der in der gegenwärtigen Note in Aussicht genomme- nen Abkommen. Um diesen Verträgen eine volle Wirksamkeit zu geben, müsse ihre Durchführung durch die gemeinsame G a- rantie der Mächte sichergestellt werden, die auch an der terri- torialen Garantie des Rheinsicherheitspaktes teilnehmen. Punkt 5 des ersten Entwurfs lautete: Die deutsche Regierung bat in ihrem Memorandum erklärt, daß sie dereit ist, mit allen Staaten, die sich hierzu geneigt zeigen, Schiedsgerichtsoerträge gleicher Art abzuschließen. Die alliierten Regierungen nehmen mit Befriedigung von dieser Versicherung Kenntnis. Sie sind der An- ficht, daß mangels derartiger Abkommen zwischen Deutschland  und denjenigen seiner Nachbarn, die. ohne an dem geplanten Rheinsicherheitspakt teilzunehmen, Signatare des Friedensvertrages von Versailles   sind, der durch den Rheinpakt erzielte Zweck weder erreicht, noch der Frieden in Europa   vollkommen garantiert werden könne. Die alliierten Regierungen haben aus dem Völkerbunds- ftatut und den Friedensverträgen Rechte, auf die sie nicht ver- zichten können, und Verpflichtungen, von denen sie sich nicht befreien können. Die so abgeschlossenen Gchiedsgerichtsverträge hätten dieselbe Bedeutung wie die im Z 4 in�Auge gefaßten Ver­träge und würden durch die gleichen gemeinsamen und indi- viduellen Garantien verbürgt werden. Punkt 6 des ersten Entwurfs Briands lautete: Nach Ansicht der sranzösischen Regierung würden die allgemeinen Sicherheits- garantien, die für die Ausrechterhaltung des Friedens notwendig sind, diesen nur wirksam sichern können, wenn die ins Auge ge- faßten Abkommen ein unteilbares Ganzes bilden. Die französische   Regierung sei also der Ansicht, daß alle Abkommen. deren Beobachtung durch Unterschrist der gleichen Mächte sanktio- niert würde, in einem allgemeinen Abkommen vom Völkerbund zusammengefaßt und unter seinen Schutz gestellt werden müßten, so daß hierdurch, wie es das deutsche Memorandum andeute, der Ausgangspunkt einer noch oll- gemeineren friedlichen Abmachung entstehen könnte. Es versteh« sich so von selbst, daß, wenn die Vereinigten Staaten glauben würden, sich dem Abkoimnen anschließen zu können, Frank» reich glücklich sein könnte, wenn die große amerikanische   Nation an diesem allgemeinen Werk des Friedens und der Sicherheit teil- nehmen würde. In dem Schlußsatz dieses Notenentwurfs erklärt die französische   Regierung, das seien die allgemeinen Gesichtspunkte, über die es notwendig sei, genau die Ansichten der deutschen   Re- gierung kennenzulernen. Die alliierten Regierungen würden glück» lich sein, eine Antwort zu. erhalten, die es g e st a U e, in Ver­handlungen einzutreten, die zum Ziele den Abschluß von Ab- kommen haben, durch die der Frieden eine neue und wirksame Garantie erhalte. Das Dokument Nr. 4 ist ein britisches Memorandum vom ltz. Mal»325. das Ehamberlain dem französischen   Botschafter in London   überreicht hat. Man könnte es einen Fragebogen nennen, denn er wünscht Aufklärungen, ob Frankreich   der deutschen   Regierung im Namen aller Alliierten antworten will: des ferneren wird um Er- läuterung der Bedeutung der im Punkt 3 angesührten Formel des Derfoi.ler Vertrags gebetey. 61� könne zu Irr
der als ein Zusatz zu den bestehenden Verträgen betrachtet werden müsse. Außerdem wünscht Ehamberlain Auskunft, wie der Aus- druckArbitrage" aufzufassen sei. Sehe er nur eine Regelung juristi- schen Charakters für alle Fälle vor mit Ausschluß der Prozedur durch den Völkerbundrat, wie sie im Statut des Völkerbundes vor- gesehen sei, oder verstehe die französische   Regierung unter dein WortArbitrage" den BegriffConciliation  "? Des ferneren wünscht die britische Regierung über den Passus des sranzösischen Notenent- wurfs Aufklärung, in dem gesagt wird, daß die Schiedsgerichtsverträge Raum für eine Zwangs- a k t i o n im Falle von Nichtbeachtung haben müßten. Es scheine schwerlich, so heißt es In der Note, daß die französische   Regierung tatsächlich Zwangsmaßnahmen ins Auge fassen könne, ohne vorher zu irgendeiner Prozedur im Hinblick auf die friedliche Regelung zu schreiten, zum Beispiel wie die, die vor dem Völkerbund gemäß dessen Statut vor sich gehen müsse. Ehamberlain schreibt, das fei ein wichtiger Punkt, über den er für genaue Ausklärung dankbar sei. Außerdem wird eine Er- läuterung des Begriffsgemeinsame und individuelle Garantie" gefordert sowie eine Definierung der wahrhaften Verpflichtungen, die hierdurch für den Garanten entstehen könn- ten. Ehamberlain will auch wissen, was der Satz bedeute:unter die Auspizien des Völkerbundes gestellte Verträge". Ergeben sich vielleicht daraus für irgendeinen Staat, der zwar Mitglied des Völkerbundes, aber nicht Unterzeichner des Abkommens sei, Verpflichtungen? Das Dokument Nr. 5 gibt die sranzösische Antwort auf diese Fragen. 1. Es sei die Ansicht der sranzösischen Regierung, nicht i m Namen der Alliierten, sondern im eigenen Namen im Einverständnis mit den Zllliiertcn der deutschen   Regierung zu antworten. Z. Mit dem Satz..Im Rahinm des Vertrags von Versailles  " wolle die französische   Regierung zum Ausdruck bringen. daß der durch Deutschland   vorgeschlagene Pakt in nichts die Friedensverträge schwäche, verletze oder gegen sie Ein- Wendungen erheben könne, also cine Z u s a tz g a r o n t i e hierzu darstelle. Des ferneren wolle die französische   Regierung zum Aus- druck bringen, daß die Gesamtheit der Klauseln des Völkerbun d- st a t u t s und des Friedensvertrags in jeder Hinsicht g c- sichert wäre. Das sei namentlich für die Grenzsragen und für die Vorkehrungen nötig, die dazu dienen müßten, die Beobachtung der Friedensverträge sicherzustellen. Die Reserven in Punkt 2 und 3 bezögen sich aus Oesterreich   und Schlesien  (??? Red. d.V."). Nur mit Rücksicht aus die deutsche össentlichc Meinung erwähne die sranzösische Antwort nicht ausdrucklich die Namen Oester­ reichs  . Polen  » usw. Briand   erklärte alsdann, die französische   Regierung fasse das Wort Arbitrage  " im allgemeinsten Sinne auf. Sie verstehe darunter, daß es sich darum ha, dlc, G e w a l t l ö s u n g e n aus- zuschließen. lieber die Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, könne näheres erst in Verhandlungen bestimmt werden. Auf alle Fälle müsse der obligatorische Charakter der sricdliche» orcgc- lung festgelegt, die Befugnisse des Völkerbundsratcs dürften nicht eingeschränkt werde., Die einzige Bedingung, die für die Auslegung wesentlich erscheint, sei, daß die friedliche Lösung, Sie erzielt werde, den Charakter einer obligatorischen Entscheiaung habe. Es sei notwendig, zwei Punkte zu unterscheioen: 1. Bei Nicht- bcachtung der Vertrags- und Abkommcnbsstimmunacn könne eine Zwangsaktion nur auf Grund einer speziellen Disposition der genannten Verträge und Abkommen, die eine einheitliche Aktion vorsehen, unternommen werden. 2. Für Nicht- beobachtung der Schiedsgerichtsoerträge müsse man eine Zwangs- aktion vorsehen, die der Natur dieser Verletzung angepaßt sei. Briand   antwortet weiter: Der BegriffGemeinsame und invioiduclle Garantie" bedeutet, daß die Garantie für alle Signatare ge- geben wird, die grundsätzlich zusammen handeln müssen, aber, daß jeder der Signatare für sich gesondert gehalten ist. v o r z u- gehen für den Fall, daß einer oder mehrere Signatare ver- sagen würden: zum Beispiel: Anläßlich der Verletzung der belgischen Neutralität durch Deutschland   llll4 hat Oesterreich-Ungarn  versagt. Außerdem muß man unterscheiden zwischen einer territorialen Garantie und zwischen einer im schiedsge- richtlichcn Vertrag gegebenen Garantie. Die erste Verfehlung schließt naturnotwendig die Zuflucht zur Gewalt zur V e r t e i d i- aung des verletzten Gebietes in sich. Die Garantie eines schiedsgerichtlichen Vertrages muß nicht notwendigerweis« diese Form annehmen: setzt diplomatische oder andere der Natur der Verletzung sich anpassende Mittel voraus. Z. V.: Wenn Deutschland  den Schiedsgerichtsvertrag mit Polen   verletzt, dann kann Groß- britannien automatisch nicht über das hinaus engagiert werden, was einerseits die im Schiedsgerichtsvertrage vorgesehenen Garantien enthalten, und andererseits was ihm seine Eigenschaft als Mitglied des Völkerbundes auferlegt. Frankreich   kann nicht zulasse«, daß ihm der rheinische Sicher- heilsvakt enlgeasnzestclll wird, wenn es verpflichtet ist. polen  Beistand zu leisten. Dieses Beispiel beweist die Notwendigkeit, den Sicherheitspatt gleich- zeitig mit Schicdsgerichtsverträgcn zwischen Deutschland   und den benachbarten Staaten abzuschließen. Wenn die Schiedsgerichtever- träge zwischen Deutschland   und den Alliierten abgeschlossen werden, dann kann der rheinische Pakt von Deutschland   angerufen werden, um jeden Beistand gemäß de» Bestimmungen des Völkerbuich' statuts von seinen Allianz st aaten(soll wohl heißen: Ver- tragsportner. Rcd. d.D.") zu verlangen. Dadurch, daß'die französische   Regierung vorschlägt, sämtliche Garrntievott« und Ab- kommen unter die Auspizien des Völkerbundes zu stellen, will sie nicht für die Mitglieder des Völkerbundes die gleichen Vcrpflich- tungen wie für die Unterzeichner dieses Abkommens jchaü�n- Es