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Nr. 286 42. Jahrgang

Beilage des Vorwärtslla

Gewerkschaftsbewegung

Die Aussperrung der Holzarbeiter. Der Kampf der Holzarbeiter geht unverändert weiter. Eine Erhöhung der Zahl der Ausgesperrten ist bisher nicht eingetreten. Am Mittwoch fanden für Baden neue Verhandlungen vor dem Schlichtungsausschuß statt, die jedoch vertagt wurden. Die Unter­nehmer behaupteten, daß sie bezirklich nicht verhandeln fönnten, weil gleichzeitig in Berlin im Reichsarbeitsministerium zentral verhandelt würde. Die Bertreter des Deutschen Holzarbeiterverbandes bestritten die Richtigkeit dieser Behauptung. Tatsächlich haben auch irgend­welche Verhandlungen nicht stattgefunden, sondern nur eine Be= lehrung des Arbeitgeberverbandes durch das Reichsarbeitsmini sterium über vertragsrechtliche Bestimmungen, eine Belehrung die der Arbeitgeberrerband er beten und offenbar sehr nötig hatte. Es ist bezeichnend für den Arbeitgeberverband, daß er eine derartige Belehrung den Unterverbänden gegenüber als Berhandlungen" mit dem Deutschen Holzarbeiterverband ausgiba. Die Rote Fahne" fühlt sich gemüßigt, als dummer August die traurig gestimmten Unternehmer zum Lachen zu bringen. Sie fordert die Berbreiterung der Kampffront", damit die vom Arbeit­geberverband vergebens versuchte Aussperrung fämtlicher Holz arbeiter verwirklicht werde. Sie versichert, daß nach sehr vor­fichtiger Schägung" 35 000 Holzarbeiter ausgesperrt seien und hilft also auch hier den Unternehmern in ihren schwindelhaften Behaup­tungen. Ein ernsthaftes Eingehen auf diese Hanswurstereien er­übrigt fich.

Schiedspruch für Rheinland- Westfalen . Dortmund , 19. Juni. ( Eigener Drahtbericht.) Unter dem Vor­siz des Reichskommissars Mehlich wurde gestern für Rheinland­Bestfalen ein Schiedsspruch gefällt, der den Spizenlohn der Holz­arbeiter auf 95 Pf. die Stunde feftsegt, was einer Lohnerhöhung von 12 Pf. oder 15 Proz. gleichkommt. Die für Dortmund und Effen vereinbarten höheren Löhne von 98 Pf. bleiben davon un­berührt. Mit diesem Schiedsspruch dürfte die Lohnbewegung für Rheinland- Westfalen rechts des Rheins, wo eine Aussperrung nicht besteht, abgeschlossen sein.

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Zementindustrie und Wohnungsnot. Werfftillegungen und Arbeiterentlaffungen in Westfalen . Münster i. m., 19. Juni. ( Eigener Drahtbericht.) In der aus­gedehnten Sementindustrie des Münsterlandes droht fchweren Krisen zu fommen. Seit Jahr und Tag wird dort von den Zementarbeitern in zehn- und mehrstündiger Arbeitszeit zur Förderung der Produktion und zur Be­hebung der Baunot" beigetragen. Der Erfolg dieses Raubbaus an Arbeitskraft und Erzeugung, der den Arbeitern obendrein mit schlechter Entlohnung gedankt wurde, tritt jetzt zutage. Die vorhandene Krise wird auf den Baumarkt nicht ohne Nachwirtung bleiben. Die noch fürzlich erfolgte Erhöhung der 3ement preise hat im Zusammenhang mit den allgemein durch die plan­Taje Preisgestaltung hervorgerufenen Abjayfchwierig feiten und mit der Tatsache, daß die Silos vie Ifach ge­füllt sind, bereits zu Arbeiterentlassungen und Werksstillegungen geführt. Das alles geschieht im Zeichen einer unbehobenen Wohnungen und eines ausgedehnten geschäftlichen Ausbaues der Werke selbst. In den Produktionsbezirten des Kreises Bedum, die ebenso wie jene im Lengerichter Bezirk dem Biding- Konzern( Portland- 3ement- Werte) angeschloffen sind,

ist Hunderten von Arbeitern gefündigt worden. Mehrere Werte ruhen. Die Entlassenen werden der Arbeitslosen fürsorge zur Last fallen, weil ein gewinnsüchtiges Unternehmertum fich jeder wirtschaftlichen Erkenntnis verschließt und weil Kreise der Arbeiterschaft sich entgegen dem Willen der gewertschaftlichen Organisationen für eine unfinnig lange Ueberarbeit hergaben. Das man in den Unternehmerfreisen auch nach politischen Gesichts. winkeln vorgeht, zeigt die Tatsache, daß man zunächst organi fierten Arbeitern fündigte. Für das Lengericher Gebiet sind gleichfalls Entlassungen angekündigt. Vor kurzem aber stiftete der Ronzern in Lengerich Zehntausende von Goldmart für den Neubau einer Kirche, während er den Sorgen und Nöten seiner Arbeiter fchaft gleichgültig gegenübersteht.

Lohnbewegung im Berliner Großhandel.

Freitag, 19. Juni 1925

Roten Fahne" von den Mostauer Kandidaten hineingelegt worden ist, um so mehr, als er den Vorgängen in der Gewerkschaftsbewe­gung offenbar fernsteht. Imhof übergab noch gestern der Roten Fahne" eine Berichtigung folgenden Inhalts:

Es ist unwahr, daß ich mich unterschriftlich verpflichtet habe, feinerlei Gewerkschaftsarbeit mehr zu leisten. Ich habe zurzeit folgende Ehrenämter inne: Vorsitzender des Betriebsrats der Reichs­bruckerei, Beiratsmitglied des Buchbinderverbandes, Mitglied ber erweiterten Ortsperwaltung der Zahlstelle Berlin des Buchbinder verbandes. Dies ist auch Ihren Gewährsmännern befannt. Es ist tief bedauerlich, daß der Wahlkampf in folch niederträchtiger Weise gegen alte Verbandsfunktionäre geführt wird."

Statt diese Berichtigung insbesondere in ihren sachlichen An­gaben zu veröffentlichen, bringt das Blatt der Einheitsfront" nur den ersten Sag und fnüpft daran einen Dreckschwanz echt mostomitischer Art. Auf die Teilnahme Imhofs an einem Bier­abend als Vertreter des Personals der Reichsdruckerei einzugehen, erzählt man eine lange Geschichte von einem gewissen Stephan, ber­erübrigt sich. Da man aber gegen Imhof nichts zu sagen weiß, Streifbruch begangen haben soll, aber weder Kandidat zum Ver­bandstag ist noch sonst einen Posten im Verband bekleidet. Indem man jedoch Stephan mit Imhof zusammen nennt, versucht man den Eindruck zu erwecken, daß doch nicht alles stimmt.

Diese Lumperei ist fennzeichnend für das mostowitische Schmutzblatt. Im übrigen: Wenn die fommunistische Sonder­organisation der Buchbinder alle Mitglieder ausschließen wollte, die bleiben, um eine Ortsverwaltung zu bilden. u. einmal Streitbruch verübt haben, würden kaum so viel übrig bleiben, um eine Ortsverwaltung zu bilden.

Die Funktionär der dem Arbeitgeberverband des Berliner Großhandels angeschlossenen Branchen, nahmen am Donnerstag: Berfolg der Lohnbewegung. Der Sektionsleiter Wolter schilderte abend im Gewerkschaftshaus Stellung zum Verlauf und weiteren eingehend die verflossene Lohn- und Tarifpolitik der deutschen Arbeit geber im allgemeinen und des Berliner Großhandels im besonderen. Auch durch diese legtgenannte Industriegruppe zieht sich wie ein roter Faden das Bestreben der gesamten deutschen Industrie, die Ge­fundung und Wiedererſtarfung der Wirtschaft auf dem Rücken der Arbeiterschaft zu vollziehen. Ablehnung von Verhandlungen über Lohnerhöhungen, Nichtanerkennung von Schiedssprüchen u. bgl. zeugen nicht von einem Verständnis für die berechtigten Forde rungen der Arbeiter. Die Arbeitgeber des Berliner Großhandels denken, den Forderungen der Arbeiter weiterhin sich ablehnend gegenüber verhalten zu fönnen. Jedoch sind diese gewillt, nicht mehr länger Amboß , sondern auch einmal hammer zu sein. Ein Beis spiel von der Kampf- und Schlagkraft ihrer Organisation hat in diesen Tagen der Streit der Arbeiter des Dunggroßhandels gegeben. Die Bersammlung brachte zum Ausdrud, daß es bei den gerade in lezter Zeit erheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten unmöglich sei, mit den von den Arbeitgebern gezahlten Löhnen auszukommen. Die rege Aussprache der Versammlung ließ flar ertennen, daß sich die Arbeiter des Berliner Großhandels nicht mehr mit den bestehenden Löhnen zufrieden geben. Ebenso betonte Wolter, daß der Berband tein Mittel unversucht laffen werde, die berechtigten Forderungen der Mitglieder durchzudrücken. Die von einmütigem Kampfmillen be­seelte Versammlung nahm zum Schluß folgende Resolution ein­stimmig an.

Die am 18. Juni 1925, im Gewerkschaftshaus, Engelufer, tagende allgemeine Funktionärversammlung des Berliner Großhandels be­auftragt den Sektionsleiter Wolter des deutschen Verkehrsbundes, umgehend Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband des Berliner Großhandels anzusehen, zweds Erhöhung der bestehenden Löhne. Die Bersammelten verpflichten sich, mit aller Kraft hinter den ge­stellten Forderungen zu stehen und sie gegebenenfalls mit allen zu Gebote stehenden Kampfmitteln durchzudrücken.

Eine Lumperei.

Das Blatt, das unter der Maste der Einheitsfront berufsmäßig die Spaltung und Verhegung der Arbeiterschaft untereinander be­treibt, hatte eine Notiz veröffentlicht, wonach Genosse Imhof, Borfizender des Betriebsrats der Reichsbruckerei und Kandidat zum Verbandstag der Buchbinder, sich in der Reichsdruckerei unterschrift lich verpflichtet habe, feinerlei Gewerkschaftsarbeit zu leisten.

Nun wußten die Urheber dieser infamierenden Notiz, daß diese Behauptung eine Verleumdung der niederträch tigsten Art darstellt. Wenn fie trotzdem diese Gemeinheit be­gingen, so fennzeichnet das den Geist der Einheit", der diese traurigen Gesellen beherrscht, die jetzt um die Stimmen der Mit­glieder des Buchbinderverbandes betteln.

Man fonnte, annehmen, daß der Gewerkschaftsredakteur der

Unzulässigkeit der Lohnaufrechnung durch den Arbeitgeber. Ein Chauffeur der Meierei C. Bolle, Berlin , wurde von dieser fristlos gefündigt, weil er nach gerichtlicher Feststellung im trunkenen Bustande ein Auto der Firma durch Anfahren gegen eine Mauer beschädigt hatte. Von der Firma wurde außerdem gegen den Chauffeur Schadenersatzklage erhoben. Der Entlassene erhob durch Klage vor dem Gewerbegericht Anspruch auf Urlaubsabge tung. Gegen das seinem Anspruch stattgebende, die Be­rechtigung der fristlosen Kündigung verneinende Urteil des Ge­werbegerichts legte die Firma Berufung beim Landgericht ein und machte in der Berufung Aufrechnungs- bzw. 3urückbehal­tungsrecht gegenüber der Forderung des Entlassenen auf Ur­laubsabgeltung für den ihr aus der Beschädigung des Autos zus stehenden Schadenersazanspruch gegen den Kläger geltend. Sie be rief sich dabei ausdrücklich auf eine dahingehende in der Arbeits­ordnung des Betriebes mit der Betriebsvertretung verein. barte Bestimmung, die das Lohneinbehaltungsrecht des Ar­beitgebers für erlittenen Schaden vorfieht.

Das Urteil des Landgerichts I Berlin , Zivilammer 8, das dem Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung gleichfalls statt. gab, wies das von der Firma unter Berufung auf die dahin­gehende Vereinbarung in der Arbeitsordnung geltend gemachte Recht der Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung mit nachstehender Begrün­dung ab:

Die von der Beklagten erklärte Aufrechnung gegenüber dem Abgeltungsanspruch mit dem ihr aus dem Anfahren entfrandenen Schaden ist nach§ 314 BGB. in Verbindung mit der 20. über Lohnpfändung unzulässig. Aus dem gleichen Grunde ent fällt auch das gestend gemachte Zurückbehaltungsrecht, das vor= liegend lediglich dazu führen würde, die unabdingbaren Vorschriften über die Unzulässigkeit der Aufrechnung zu umgehen. Auch die Vorschriften der Arbeitsordnung über die Kürzung des Are beitslohnes wegen etwaiger Gegenforderungen find insoweit nichtig, als sie der zwingenden Vorschrift des§ 314 BGB. zu widerlaufen. Auch auf sie fann die Beklagte den Antrag auf Abweisung des Ferienanspruchs nicht stüßen. Dieser war viel mehr zuzusprechen."

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