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320 goleandes

Nr. 293 42. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Mittwoch, 24. Juni 1925

Verabschiedung der Pachtschutzordnung im Reichstag.

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Verlängerung auf zwei Jahre.

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Verbesserungen über die Ausschußanträge hinaus.

Der Reichstag trat gestern in die erste Beratung des Gesez| marftes ist eine Folge des Ruhrtampfes, das wird entwurfs über den Deutsch Schwedischen und den Deutsch niemand bestreiten. Wir stellen fest, daß bis Ende 1922 fich das innischen Schiedsgerichts- und Bergleichsver Wirtschaftsleben im besetzten Gebiet einigermaßen dem der Bor­* rag ein. friegszeit angepaßt hatte. Durch den Ruhrkampf hat es einen furcht­baren Schlag erhalten, von dem es sich noch nicht erholen fonnte. Die Verantwortung für diese Dinge und auch die Sorge um ihre Behebung muß dem Reiche übertragen werden, das seinerzeit auch durch seine verantwortlichen Minister erklären ließ, daß alle durch den Ruhrkampf entstehenden Schäden abgegolten werden sollten. Die Art, wie die Reichsregierung zum Teil diese Verpflichtungen erfüllte, hat in der Bevölkerung des besetzten Gebiets sehr großes mißfallen erregt und Mißtrauen gezeitigt. In meiten Kreisen ist das Gefühl vorhanden, daß man

Abg. Schücing( Dem.) spricht im Namen der Interparla mentarischen Union seinen Dank für die durch solche Verträge geleistete Arbeit für den Rechtsgedanten in der Welt aus. Es sei unerkennenswert, daß im Bölkerbundstatut auf Schiedsgerichtsver­träge hingewiesen ist. Das Genfer Protokoll jei leider stecken ge blieben und es sei bedauerlich, wie Mussolini fich darüber luftig gemacht habe. Die britischen Dominions hätten sich aus wirtschaftlichen Gründen dem Genfer Protokoll nicht anschließen woßen, deshalb bliebe jetzt nur der Weg der Individualver träge. Solche Verträge seien in den letzten 15 Monaten schon 29, in Europa allein 23, abgeschlossen worden. Die Bedeutung dieser Bertrae liege aber nicht in der Zahl, sondern in ihrer Qualität, da fie aud, politische Konflikte umfassen. Der Deutsch Schweize rische Vertrag habe sich als ein Modellvertrag für andere solche Verträge erwiesen. Der neue Typ dieser Verträge bevorzuge den Bergleichsvertrag, der dem Schiedsgericht voranzugehen habe. Im Schweizer Prozeßrecht habe das Sühneverfahren eine hohe Bedeutung. Benn der Vergleich nicht zustande fomme, sei das Schiedsgericht obligatorisch. Die heute vorliegenden Verträge müsse man jedenfalls als gute Berträge ansprechen. Das Selbstbestim mungsrecht der Völker sei international anerkannt, aber leider noch nicht in einen Rechtskomplex niedergelegt. Bei Amerita sei leider der neue Vertragstyp, für den der Schweizerisch- Italie nische Vertrag Muster gewesen sei, noch nicht angewendet wor den. Der deutschen Regierung sei es zu danken, daß sie schrittweise vorgehe und schon mit einer ganzen Reihe europäischer Staaten solche Verträge abgeschlossen habe.

Abg. Dr. Breifscheid( Soz.):

Ich würde sehr gern dem Auswärtigen Amt eine Anerkennung für die Vorlage dieser Berträge aussprechen, aber wie ich sehe, ist leider fein Bertreter des Auswärtigen Amts an= wesend, um diese Anerkennung entgegenzunehmen.( hört! hört! links.) Es will mir fast scheinen, als ob die Regierung und insbesondere das Ministerium des Auswärtigen diesen immerhin bedeutungsvollen Vorlagen nicht die Bedeutung beimißt, die wir ihnen allerdings beimessen. Meine Frattion begrüßt mit Genug tuung die Vorlage dieses Gefeßentwurfs schon deshalb, weil es fich hier um zwei Länder handelt, mit denen in Frieden und Freund chaft zu leben wir allen Grund und den lebhaftesten Wunsch haben. Wir benutzen auch diese Gelegenheit noch einmal, um insbesondere dem schwedischen Bolte für seine sympathische Haltung gegenüber der deutschen Not nach dem Kriege unseren Dant auszusprechen. ( Bravo !) Wir hätten allerlei Anlaß, zu diesem oder jenem Buntte der beiden Verträge noch einige Bemerkungen zu machen. Da die leberweisung der Vorlage an den Auswärtigen Ausschuß beantragt ist, kann dort eine ausführlichere Besprechung stattfinden. Erwähnen möchte ich aber folgendes: In dem Art. 25 des schwedischen Ab tommens ist zwar davon die Rede, daß der Bertrag von dem König von Schweden mit Zustimmung des schwedischen Reichstags ratifi ziert werden soll,

daß aber von der verfassungsmäßig notwendigen Rafifitation der Bertrags durch den Deutschen Reichstag in dem ganzen Ber­trag nicht gesprochen wird.( Hört! hört! bei den Soz.) Es wird notwendig sein, diese Lüde unter Umständen auszufüllen. Beiter wäre zu sagen, daß die Berträge zwar ein Obligatorium zum Versuch der schlichtungspolitischen Streitigkeiten, aber feine Ber­pflichtung zu einer tatsächlichen Schlichtung dieser Streitigkeiten im Gegensatz zu den Rechtsstreitigkeiten enthalten. Es ist auch be merkenswert, daß der Appell an den internationalen Gerichtshof mur auf Wunsch Schwedens , also nicht auf Wunsch Deutschlands für den Fall eines Beitritts Deutschlands zum Völkerbunde oder für den Fall einer anderweitigen Aenderung der deutschen internationalen Lage in Aussicht genommen worden ist.

Die Vorlage wird an den Auswärtigen Ausschuß über wiesen.

Es folgt die zweite Beratung des von den Sozialdemokraten Müller- Franken und Genossen eingebrachten Gefeßentwurfs zur Verlängerung der Dauer der

Erwerbslosenunterstützung im besetzten Gebiet. Der Ausschuß für soziale Angelegenheiten ist auf Grund der Regierungserklärung zu einer Ablehnung des beantragten Gesezent murfs gelangt, beantragt aber eine Entschließung, worin die Regie rung ersucht wird, ihrerseits die Erwerbslosenunterstützung im be­fetten Gebiet fortzusehen, insbesondere die Dauer der Unterstützung über 26 Wochen hinaus bis auf ein Jahr zu verlängern, für öffentliche Aufträge und Notstandsarbeiten im belegten Gebiet Gorge zu tragen und zu erwirken, daß auch die Gemeinden des be jeszten Gebiets den Arbeitslosen eine wirksame Fürsorge zuteil wer­den zu lassen.

Abg. Kirschmann( Soz.):

einem Befrug zum Opfer gefallen set. Als Anfang dieses Jahres bekannt wurde, in wie außerordent lich großzügiger Weise die Reichsregierung die angeblichen oder auch tatsächlichen Schäden der Industrie abgegolten hatte, ist man in den Kreisen der kleinen Geschädigten hoffnungsfroher ge­worden. Man glaubte und hoffte, daß man mit derselben Groß­ügigkeit, mit der man der Schwerindustrie 715 Millionen Mart ohne Prüfung zur Verfügung stellte, auch den fleinen Ge­hädigten helfen würde. Leider ist von dieser Hoffnung nicht sehr viel übrig geblieben. Die Erwerbslosen schmiß man furzer hand am 2. Mai aus der Fürsorge heraus, nicht restlos, aber am 2. Mai begann diese vom Arbeitsminister angeordnete Maßnahme. Es war die llebernahme der Ausgesteuerten auf die gemeindliche Fürsorge vorgesehen, d. h. zur Armenpflege. Die Städte im be­fetzten Gebiet sind nicht in der Lage, diese ungeheure Laft zu über nehmen. Die Erwerbslosen sind ihrem Schicksal preisgegeben, ohne die Aussicht, in absehbarer Zeit Arbeit zu finden.

Man jagt, daß man die Differenzierung der Er­werbslosen im besetzten und unbesetzten Gebiet beseitigen wolle, und man verspricht sich von dieser Maßnahme eine moralische Wir tung auf die nach der Terminologie des Arbeitsministeriums bös­willigen Erwerbslosen ". Wir glauben, daß die moralischen Wir­tungen dieser Maßnahmen höchst verderblich sind. Außerdem dürfte das Bestreben maßgebend sein, der Industrie billige Arbeitskräfte zuzuführen. Bersprechungen allein genügen nach den gemachten Er­fahrungen nicht mehr. Sie haben jetzt Gelegenheit, das dieser Tage abgelegte Treubekenntnis zum Rhein durch eine unmittelbar wirk­fame Tat zu befräftigen, wenn Sie den von den Sozialdemokraten eingebrachten Gefeßentwurf einbringen.( Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Effer( 3) erkennt die außerordentliche Notlage im be fezten Gebiet und fordert die Reichsregierung auf, die von ihr bei der Jahrtausendfeier gemachten Versprechungen zu halten.

Die Sozialdemokraten beantragen namentliche Abfttm­mung über die Entschließung des Ausschusses.

Abg. Weber- Düsseldorf ( Komm.) verlangt gleiche Behandlung der Erwerbslosen im besetzten Gebiet wie im übrigen Reich und be antragt, daß die Erwerbslosenunterstützung nicht nur bis zum 31. De gember 1925, sondern auf die Dauer der Erwerbslosigkeit ausgedehnt werde.

Abgg. Ziegler( Dem.) und Dietrich- Franken( Völl.) treten für ben fozialdemokratischen Gefeßentwurf ein. Abg. Dr. v. Dryander( Dnat.) empfiehlt die Entschließung des Ausschusses.

Ju namentlicher Abstimmung wird der Ausschußantrag, den jozialdemokratischen Gefehentwurf abzulehnen, mif 199 gegen 158 Stimmen angenommen.

Der Antrag der Kommunisten wird abgelehnt. Die Entschließung des Ausschusses wird mit großer Mehrheit angenommen. Es folgt die zweite Beratung der von den Sozial­demokraten und den Demokraten eingebrachten Gesetz entwürfe, die die Pachtschukordnung vom 9. Juni 1920 in ver schiedenen Bunften abändern, um den Schutz der kleinen Pächter zu verstärkten. Der Ausschuß für Wohnungswesen hat für diese Entwürfe einige andere Faffungen beschlossen.

Abg. Dr. David( Soz.)

erörtert die Gründe, die die Gegner der Bachtschutzordnung für ihr Verlangen nach dem Abbau des Pachtschutzes aufstellen. Sie wünschen das Spiel der freien Kräfte, das aber gerade für die fleinen Landwirte nur von Schaden ist. Sie sagen weiter, so lange ein Bachtzwang bestehe würde niemand verpachten wollen. Es ist schon möglich, daß das bei Großgrundbefizern zu trifft. Aber ob Land verpachtet wird oder nicht, das hängt von den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältniffen ab. Wir find außerdem bereit, das Notwendige zu tun, um unter Auferlegung gewisser Be bingungen die Großgrundbefizer geneigt zu machen, besonders die bisher extensiv bewirtschafteten Gebiete feineren Siedlern zur Bacht zu übergeben. Es wird ferner angeführt, daß eine Unmenge Roften mit dem Pachtschutz verbunden seien und wir müßten in der jetzigen Zeit doch sparen. Wenn die Pachtschutzordnung auf­gehoben würde, würde es feine Streitigkeiten mehr geben. Das legtere ist schon richtig, denn wenn die Pächter feinen Schutz ge­nießen, so werden fie feine Reigung haben, vor Gericht zu gehen. Wenn darauf hingewiesen wird, daß im Jahre 1923 115 000 Streit­genommen worden ist, nur 59 000 Streitfälle vorgekommen sind, fo weiß doch jeder, daß in der Zeit der stärksten Geldentwertung auch die Bachtpreise in Bewegung gerieten, wodurch diese Strettig feiten entstanden. Mit der Stabilisierung der Währung gingen dann

Die Berhältnisse im Rheinlande, im preußischen Gebiet sowohl wie im hessischen und bayerischen, sind nach wie vor wenig gut und bedürfen dringend der Abhilfe durch das Reich. Auf Grund der Zählungen vom 15. Mai waren in Deutschland im Durchschnitt auf je 1000 Einwohner erwerbslos 4,6, im befegten Gefälle, im Jahre 1924, nachdem ein Abbau des Bachtschutzes vor­biet 9,3.( Hört! hört! bei den Soz.) Bei den einzelnen Ländern war das Verhältnis folgendermaßen: Preußen 4,8 gegen 8,9 im befesten Gebiet, Westfalen 5,5 gegen 9,3, Brovinz Rheinland 7,9 gegen 8,8, Hessen- Nassau 4,9 gegen 8, Bayern 4 gegen 12( hört! hört! bei den Soz.), Baden 6,3 gegen 7,8 und Heffen 6,6 gegen 9,2. Biel schärfer aber fritt die Wirkung dieser besonderen wirtschaftlichen Gestaltung in die Erscheinung, wenn man einzelne Drte zur Grund lage nimmt. So betrug beispielsweise die Zahl der Erwerbslosen auf 1000 Einwohner in Annen ( Westf.) 22,2, Gelsenkirchen 13,6, Lüttgendortmund 15,2, Witten 30,1( hört! hört!), Aachen 21,1, Eilendorf 43,2, Euskirchen 23 und in Oberstein an der Nahe nach privaten Erhebungen 40. Diese anormale Gestaltung des Arbeits

die Streitigkeiten zurüd.

Diesen Begründungen stehen aber die guten Gründe derjenigen entgegen, die alles Interesse an der Aufrechterhaltung des Pacht­schußes haben.

Millionen von fleinen Pächtern verlangen, daß ihnen der Schuh nicht entzogen wird.( Sehr richtig bei den Soz.) Wir haben nur 2 Millionen Wirtschaften, die ganz ohne Bacht dastehen, dagegen 2% Millionen Wirtschaften, die ganz oder teil­

Die dicke runde

weise in einem Bachtverhältnis stehen. Das Schicksal von Millionen kleinen, fleißigen Landwirten hängt von dieser Frage ab, thre Eristenz wird aufs Aeußerste bedroht, wenn ihnen das gepachtete Land entzogen wird. Man kann ihr Schicksal nicht im einzelnen qusmalen, Tatsache ist aber, daß die Ernährungsmöglichkeiten von Hunderttausenden von Leuten von dem gepachteten Lande abhängt. Sie haben ihren ganzen Betrieb darauf eingerichtet, wird ihnen auch nur ein Teil entzogen, so find sie in ihrer ganzen Existenz bedroht.( Sehr richtig bei den Soz.) Das darf auf feinen Fall geschehen. Auch Dom Standpunkt der Be. Dölferungspolitik mürde es einen außerordentlichen Schaden bedeuten, wenn man diese Massen in ihrer Eristenz bedrohen wollte. ( Sehr richtig bei den Soz.) Die Wirkung würde volkswirtschaftlich viel tiefer greifen, als wenn es den Großgrundbesizern schlecht geht. Es liegt auch im Interesse einer rationellen und intensiven Wirtschaft, wenn der Bächter möglichst lange auf seinem Boden fint, um die notwendige Düngung, Kultivierung usw. vorzunehmen. Gerade im Interesse einer intensiven Produk­tion ist es notwendig, daß den kleinen Leuten der Boden möglichst lange belaffen wird. Es wird an dieser Stelle immer wieder her. corgehoben, wie notwendig eine Hebung der landwirtschaftlichen Erzeugung ist, wir müssen also alles tun, um die rationelle Aus. beutung des Bodens zu fördern. Wir müßten den kleinen Leuten die Sicherheit geben, daß die Kosten, die sie auf den Boden ver­wenden, in einer Nuzung von langer Sicht wieder herausgeholt werden. Das Pachtschutzgeseh darf deshalb nicht abgebaut, es muß ausgebaut werden.( Sehr richtig bei den Soz.) Es muß zu einem Dauerschuhgefeß werden, wie andere Länder es schon längst haben. Im Ausschuß ist beschlossen worden, die Bachtschuh ordnung auf zwei Jahre zu verlängern. Diese Frist ist zu farz. Ein dort gestellter Antrag, sie auf 5 Jahre zu verlängern, ist schon beffer. Das Beste aber wäre, dem Gesetz den Charakter eines Dauergesetzes

zu geben. Wir haben das beantragt und ich freue mich, daß die Demokraten dieselbe Forderung aufstellen. Wir werden den Barteien Gelegenheit geben, in namentlicher Abstimmung dazu Stellung zu nehmen.( Bravo.)

Abg. Domech- Dresden( Dnat.) spricht sich gegen die Bachtschutz­ordmung aus.

Abg. Wilkens( 3.) erffärt für seine Partet, fle tonne der Verlängerung der Pachtschugordnung bis 1927 31 stimmen. Er beantragte weiter, daß beim Verschulden eines Heuerlings der Heuerlingsvertrag gekündigt werden tönne. Der Zulassung der Berufung gegen die Entscheidungen der Bacht­einigungsämter fönne er nur für die größeren Bachtungen zu­stimmen.

Abg. Weffermann( D. Bp.) erflärte, auch seine Bartei merde für die Verlängerung der Bachtschukordnung auf zwei Jahre stimmen.

Abg. Putz( Komm.) fpricht fich für die volle Aufrechterhaltung des Pachtschutzes aus. Abg. Rönneberg( Dem.) ist gegen den Abbau der Bachtschutz­ordnung. Geftrichen werden müsse die Bestimmung, daß die 1924 abgeschlossenen Bachtungen nicht unter das Gesez fallen.

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Abg.Herbert( Bayr. Bp.) ist für die zweijährige Ben längerung, aber nicht für die Berewigung der Bachtschutz­ordnung. Die erst 1924 abgeschlossenen Bachtverträge folle man aus der Bachtschutzordnung herauslaffen.

Auch Abg. Weidenhöfer( Bölt.) stimmt der Berlängerung auf zwei Jahre zu. Seine Partei beantrage aber, daß auf Gorb. mart abgeschloffene Bachtverträge herausgelassen werden.

Damit schließt die Aussprache

Auf Antrag des Zentrums wird einstimmig beschloffen, daß die Verlängerungsmöglichkeit für Bachtungen unter 10 Heftar sich auch auf Sammelpachtverträge erftreden foll, wenn der einzelne Pächter nicht mehr als 10 Hektar bewirt­schaftet.

Inbezug auf die Heuertingsverträge wird beschlossen: Liegt durch Verschulden des zur Arbeit Berpflichteten( des Heuer lings) ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeits­verhältnisses vor, so darf von der Befugnis, einen solchen Vertrag zu verlängern oder seine Kündigung für unwirksam zu erklären, kein Gebrauch gemacht werden.

Ueber den Antrag der Sozialdemokraten, die Befristung der Berlängerung der Pachtschulordnung bis 30. September 1927 zu streichen, fie also zu einer dauernden zu machen, ergibt die namentliche Abstimmung die Ablehnung des Antrages mit 219 gegen 146 Stimmen bei einer Stimmenthaltung. Der Aus­Schußantrag auf Berlängerung bis 30. September 1927 wird imenoM angenommen.

Ein Antrag Rönneberg( Dem.), die Bestimmung in der geltenden Bachtschutzordnung zu streichen, wonach die seit 1. März 1924 abgeschlossenen Verträge nicht darunter men bei 2 Stimmenthaltungen angenommen. fallen, wird in namenlicher Abstimmung mit 185 gegen 180 Stim

Dagegen wird ein Antrag der Bölkischen Abgg. Henning u. Gen., wonach die auf Reichsmart abgeschlossenen Bachtverträge nicht unter die Pachtschutzordnung fallen follen, in namentlicher Abstimmung mit 190 gegen 172 Stimmen ab­

gelehnt.

Angenommen wird ein Antrag des Zentrums Biltens u. Gen.: Bachtverträge, auf die nach der bisherigen Gesetzgebung die Pachtschutzordnung feine Anwendung gefunden hat, werden

hierdurch nicht berührt."

Im Uebrigen werden die Ausschußbeschlüffe bestätigt.

In erster Beratung wird die Zweite Ergänzung zum Haus. halt des Reichswehrminifteriums für 1925 ohne Debatte an den Haushaltsausschuß überwiesen.

Nächste Sigung Mittwoch 2% Uhr: Zollvorlagen und Handels­vertrag mit England.

Schluß gegen 8% Uhr.

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