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Abendausgabe

Nr. 29642. Jahrgang

5 Pfennig

Donnerstag

= Vorwärts=

Ausgabe B Nr. 145

Bezugsbedingungen und Anzeigenpreise

Find in der Morgenausgabe angegeben

Redaktion: SW. 68, Lindenstraße 3

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Tel- Adresse: Sozialdemokrat Berlin

Berliner Volksblatt

25. Juni 1925

Berlag und Anzeigenabteilung: Geschäftszeit 9-5 Uhr

Cindenstraße 3

Berfeger: Borwärts- Berlag GmbH. Berlin SW. 63, Fernsprecher: Dönhoff 2506-2507

Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands

Der zweite Rathenauprozeß.

Helfer der Mörder vor dem Staatsgerichtshof.

B. S. Leipzig , 25. Juni. Vor dem 1. Senat des Staatsgerichtshofes zum Schuße der Republik begann heute morgen die Verhandlung gegen Brandt und Küchenmeister wegen Beihilfe im Rathenau - Mord. Bon den für heute geladenen Zeugen waren zuerst die ehe­maligen Angeklagten aus dem ersten Rathenau - Prozeß, Kapitän leutnant Tilessen, Plaas und Steinbed sowie Korvetten­tapitän v. Abendroth und der Bruder Küchenmeisters, der Kaufmann Friz Küchenmeister erschienen. Von Bolizeibeamten vorgeführt, betrat dann zuerst der Bantbeamte v. Salomon, der im ersten Rathenau - Prozeß fünf Jahre Zuchthaus erhalten hatte und diese jetzt in der Strafanstalt Striegau verbüßt, den Saal. v. Salomon, der Zivilkleidung trägt, sieht sehr schlecht und einge­fallen aus. Dann öffnet sich wieder die Tür und nun erschien, ebenfalls von zwei Beamten geführt, Ernst Werner Techow , der Hauptangeklagte des ersten Rathenau - Prozesses. Techow trug braune Anstaltskleidung. Er scheint in der Haft größer und stärker geworden zu sein und sieht gut aus. Während er seine Kameraden, die auf der Zeugenbant Plaz genommen hatten, lächeind mit einem Kopf­niden begrüßt hatte, nahm er, von den übrigen getrennt, Platz. Der Vorsitzende gestattete zunächst dem Angeklagten Küchen­meister, während seiner Bernehmung im Hinblick auf seine schwere Verwundung figen zu bleiben, da er, wie der Reichsgerichts­rat Lorenz erklärte, seine Nervenkraft in diesem Prozeß noch werde brauchen müssen. Dann erfolgte der Zeugenaufruf und im Anschluß daran eine furze Personalvernehmung der Angeklagten. Günther Brandt gab an, daß er 27 Jahre alt sei, aus Kiel stamme, wo fein Bater Universitätsprofessor war, und daß er nur im Jahre 1922 wegen unerlaubten Waffenbefizes vorbestraft sei. Ein Ber fahren, das gegen ihn wegen Betruges und Diebstahls schwebte, ist jetzt eingestellt worden, weil sich seine Unschuld erwiesen hat. Im Jahre 1915 ging Brandt freiwillig zur Marine, wurde 1917 zum Leutnant zur See befördert und nahm an der Skagerak- Schlacht teil. Nach der Revolution war er auf Gütern in Mecklenburg tätig, ging dann 1919 als Freiwilliger zur Sturmtompagnie der Brigade Ehrhardt und nahm an der Bekämpfung der Unruhen in Berlin und in Oberschlesien , sowie am Kapp Putsch teil, wurde dann in die Reichsmarine übernommen, aus der er 1921 wegen eines Knieleidens ausschied. Nach Studien an der Technischen Hochschule in Dresden ging Brandt im Sommer 1922 nach Jena , wo er Land­wirtschaft und Nationalötonomie studierte. In Dresden betätigte er fich, wie er angibt, start in nationalen Verbänden, in die er durch

feine Bekanntschaft mit dem dortigen Leiter des Deutschnationalen Jugendbundes, D. Abendroth, hineinfam. Er wurde Geschäfts­führer dieser Organisation und war auch eine Zeitlang Mitglied des Bölkischen Deutschen Turnerbundes, sowie der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei.

Vorf.: Wie famen Sie zu dieser Partei?

Brandt: Mein Empfinden und Denken ist deutsch , deutsch und nochmals deutsch. Der Dienst im Volkstum ist mir alles. Das ist meine politische Ansicht und das steht für mich turmhoch über allen anderen Nebensächlichkeiten. Der Sozialismus scheint mir für mein Vaterland unbedingt nötig, aber nicht ein internationaler, sondern ein deutscher Sozialismus. Deshalb scheinen mir die Nationalsozialisten die beste Gewähr dafür zu bieten, daß eine Brücke zwischen rechts und links geschlagen werde. Borf.: Sie haben auch früher ausgesagt, daß Sie gegen das Judentum Haß empfänden.

Brandt: Nein, ich hege feinen Haß gegen das Judentum. Ich bin nur der Ansicht, daß das Volkstum und seine Eigenart durch Blut und Raffe bestimmt werde, wie dies ja auch die Wissenschaft behauptet. Ich berufe mich dabei auf den größten Juden des vorigen Jahrhunderts, Disraeli , der gesagt hat, jebes Bolts­tum muß untergehen, wenn es nicht auf die Reinheit seiner Raffe tum muß untergehen, wenn es nicht auf die Reinheit seiner Raiſe hält. Ich bin aber nicht von einem Haß gegen die Frembrasse erfüllt. Das Judentum in Deutschland ist durch seinen frassen Gegensatz enorm nüßlich für das Deutschtum, weil die Deutschen dadurch zur Selbstbesinnung aufgerüttelt werden und mit um so größerer Energie an ihrem Deutschtum arbeiten. Deshalb können wir froh sein, daß wir in Deutschland Juden haben.

Borf.: Waren Sie Mitglied der D.-C.?". Brandt: Ich war bis zum September 1921 in der Reichs: marine. Im gleichen Monat wurde die D.-C. aufgelöst. Das war also unmöglich, denn ich fonnte nicht zwei Herren dienen."

Der Angeklagte Küchenmeister gibt an, daß er in Freiberg eine Flachsspinnerei besitze, daß er wohl rechtsstehend sei, sich aber niemals politisch betätigt habe. Der Borsigende stellt dann fest, daß Küchenmeister bei dem Versuch, einen verwundeten Ka meraden zu retten, selbst schwer verlegt worden sei. Weiter betont dann der Vorsitzende, daß von dem Kraftwagen Küchenmeisters aus Minister Dr. Rathenau seinerzeit ermordet worden sei, daß Küchenmeister längere Zeit in Desterreich in Haft behalten wurde, wo seine Auslieferung abgelehnt wurde, und daß er erst im Jahre 1924 auf Grund der Zusicherung freien Ge­leites nach Deutschland zurückgekehrt sei. An Hand des Urteiles gegen Techow und Genossen schildert dann Reichsgerichtsrat Lorenz noch einmal den ganzen Hergang des Rathenau- Attentates und die Feststellungen des Urteils in dem damaligen Prozeß. Dann wurde in die

eigentliche Vernehmung Brandts eingetreten, der sich zunächst über den Charakter des Rathenau - Mörders Kern näher äußerte. Zwischen ihm und Kern habe ein wesentlicher Unterschied in den Temperamenten bestanden. Kern sei eine edle, reine Natur, aber vollkommener Fana titer gewesen, während er, Brandt, mehr zur ruhigen leber­legung neige. Kern habe auch

Deffentlichkeit, und der Staatsgerichtshof beschloß dem gemäß, nur für diesen Punkt die Deffentlichkeit furze Zeit auszu­schließen. Der Saal wurde darauf geräumt. Nach 10 Minuten fonnte dann aber die Deffentlichkeit wiederhergestellt werden. Im weiteren Verlaufe der Verhandlung schilderte Brandt dann, wie er von Kern die Weisung erhalten habe, ein Auto für eine nationale Sache" zu beschaffen, zu welchem Zweck er sich mit Frizz Küchenmeister in Freiberg in Verbindung ge­fegt habe. Dieser habe ihn dann an seinen Bruder Johannes ver wiesen, der zwei Tage später fommen sollte. Brandt übernachtete donn in Dresden bei Steinbeck und bestellte von dort bei Kern einen Chauffeur, der in der Person Techows dann am nächsten Tage in Dresden ankam. Die Tatsache, daß dieser ihm einen Brief mit der Aufschrift Bredt" übergab, erklärte Brandt damit, daß Bredt sein Spiznahme bei der Brigade Ehrhardt gewesen sei; im übrigen habe er Techow von der Brigade her gekannt. Am 19. Juni begab er sich dann wieder nach Freiberg , um nun Johannes Küchenmeister seinen Wunsch vorzutragen. Wie er seine Bitte motiviert habe, wiffe er nicht mehr. Er glaube, er habe von einem gegen die Entente gerichteten plan gesprochen.

im Hinblick auf die Entente zu schweigen. Im übrigen sei er damals Küchenmeister erklärte hierzu, daß Brandt ihn verpflichtet habe, sehr ermüdet von der Reise gekommen und habe sich auch nicht so leicht entschließen können, den wertvollen Wagen einem anderen anzuvertrauen. Deshalb habe er sich Bedenkzeit erbeten, habe sich aber am anderen Tage gesagt, er müsse es tun, denn man fönne baß er und Küchenmeister sich in dieser Unterredung die Kameraden nicht im Stich lassen. Brandt erklärte hierzu noch, menschlich sehr nahe gekommen seien. Am 20. Suni früh habe dann Küchenmeister nach Dresden telephonisch Bescheid ge­geben, daß er mit dem Auto dorthin fomme. und man habe sich in einem Lokal getroffen. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob Techom gemacht habe, wie man müffe die Nummer überkleben oder ver­bei dieser Zusammenfunft nicht einige verfängliche Aeußerungen hängen, und als der Chauffeur Buch na das gehört hatte, so macht man's, wenn man ein Auto stiehlt," erklärte Küchenmeister, daß er sich an diese Aeußerungen nicht erinnere, betont aber, daß fie jedenfalls, wenn sie gefallen find, mit dem Fluchtplan aus dem besetzten Gebiet in Zusammenhang stand. Von einer Ermordung irgend jemands fei nicht die Rede gewesen. Man fuhr dann zusammen nach Berlin ab, Küchenmeister fuhr bis Faltenberg mit, weil er, wie er sagte, von dort nach Schlesien fahren und sich zuerst überzeugen wollte, wie Techow fuhr. Brandt be­gleitete den Wagen bis nach Berlin , weil er sich Küchenmeister verpflichtet fühlte, den Wagen Kern persönlich zu übergeben.

Ich wollte Kern ermahnen, vorsichtig mit dem Wagen umzu gehen. Daß das nicht geschehen ist, das ist das, was mich die ganzen mit in bezug auf den Wagen zu Ende. Er wat tatsächlich noch in Jahre und noch heute so bedrückt. Küchenmeisters Tätigkeit war hier­Schlesien beschäftigt, weilte dann am Mordtage, den 24. Juni, zum Besuch seiner Frau in Kissingen , wo er von dem Mord erfuhr, fehrte dann am Abend nach Freiberg zurüd, wo er bis zum Dienstag, den 27., blieb, um dann von Freiberg nach Det in Tirol abzureisen, und zwar, wie er erklärte, in Ausführung einer schon längere Zeit geplanten Reise, die nur deshalb früher angetreten war, weil er damals starke Herzbeschwerden gehabt habe. 3wei Tage später wurde er dann in Deh verhaftet. Brandt kam dann ausführlich auf die Berliner Berhandlungen fie Kern das Eintreffen des Wagens, stellten das Auto in einer vor dem Mord zu sprechen. Nach ihrer Ankunft in Berlin meldeten Garage unter und übernachteten in einem kleinen Hotel, das aber o übel gewesen sei, daß sie sich geniert hätten, ihren richtigen so Namen anzugeben. Am nächsten Tage, Mittwoch, den 21. Juni, trafen sie sich an der Ede Unter den Linden und Friedrichstraße mit Kern, Fischer und v. Salomon und machten zusammen eine Fahrt in den Tiergarten. Brandt betonte noch, daß hierbei, entgegen der Annahme der Anklage, noch nicht über den mordplan gesprochen worden sei. die Herkunft des Autos erkundigt, von dem er geglaubt habe, daß es ihm nun bedingungslos zur Verfügung stände, was aber nicht noch eine heimliche Fahrt vor hatten, stiegen Salomon und der Fall gewesen sei. Da Kern und Fischer für den Vormittag Brandt aus und lekterer verabredete mit den beiden eine Zu Wohnung, über die er jedoch jede Auskunft verweigert, erfuhr er sammenkunft für den Nachmittag. In seiner eigentlichen Berliner dann, daß Fischer und Plaas in Berlin eingetroffen wären. ( Fortsetzung im Morgenblatt.)

Kern habe sich nur über

China in Gärung.

Weitere Exzesse.

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Berhandlungen Entente- China. London , 2. Juni. ( Eigener Drahtbericht.) In Kanton sowie in Hongkong dehnt sich der Streit immer mehr aus. In verschiedenen Städten wurden japanische Konsulate angegriffen, in Riufiang der japanische Konsul mit Steinen beworfen, in Wutschou soil der japanische 3011tommissar ermordet und einige andere Japaner schwer verletzt worden sein. In Beting find auf den 25. und 30. Juni große Landesdemonstrationen angefagt, während der überall Arbeitsruhe herrschen wird.

liche Agitation auf Manila ( Amerif.- Philippinen) auszudehnen. Nach amerikanischer Meldung wird versucht, die fremdenfeind Die Rabitalen in Schanghai forderten ihre Barteigenossen in Manila telegraphisch auf, den Generalstreit am 25. Juni zu erklären. Die Ententemächte haben der chinesischen Regierung eine Ant­wort auf ihre legte Note vom Sonnabend erteilt. Sie brüden darin von dem Mord an Erzberger in den Tönen höchfter Begeisterung ihr Bedauern aus, daß die chinesische Regierung die Borgänge in gefprochen und erklärt, die Täter hätten die edelste fitfliche Shanghat ganz anders darstelle, als dies die Mächte nach forg­Tugend gezeigt, nämlich völlige Selbstentjagung. fältiger Brüfung getan hätten. Eine solche Haftung sei nicht geeignet, Der Angeklagte fam dann auf die Tagung ehemaliger Marine die freundschaftliche Einigung zu erleichtern. Das diplomatische offiziere Pfingsten 1922 in Berlin zu sprechen, ertlärte aber, Storps in Beling hat einstimmig beschlossen, mit der chinesischen Ne daß er über die dort gepflogenen Verhandlungen mit Rücksicht auf gierung direkte Verhandlungen zu beginnen, um die Berantwort die Entente nicht in öffentlicher Eigung sprechen fönne. Sein Berlichkeit für die Ereignisse in Shanghai festzustellen und einen Berjuch teidiger, Rechtsanwalt Bög, beantragte darauf den Ausschluß der zur Regelung der Lage zu machen.

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Reichsstädteordnung.

Ein Vorschlag des Deutschen Städtetages. E. R. Saarbrüden, 23. Juni.

Der Vorstand des Deutschen Städtetages hat auf seiner Saarbrückener Tagung den seit Jahren von ihm bearbeiteten Entwurf einer Reichsstädteordnung endgültig ver­abschiedet und beschlossen, ihn der Reichsregierung als Unter­lage für eine reichsgefeßliche Regelung zu überweisen. Prin­zipiell hatte bereits der Deutsche Städtetag im September 1924 in Hannover fich für ein Reichsgesez entschieden. An der damals vorliegenden Fassung sind aber in den weiteren Beratungen des Vorstandes erhebliche Veränderungen vorge widlung der deutschen Städte werden tönnen. nommen, die von großer Bedeutung für die weitere Ent­

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Die wichtigste Aenderung, die nach langen Debatten mit großer Mehrheit zur Annahme gelangte, ist das Bekenntnis zur Einführung des Einförpersystems. Aus der Buntscheckigkeit der in Deutschland geltenden Städtever­fassungen fassungen in Preußen existieren nicht weniger als sechs Städteordnungen- heben fich drei Arten der Berfassung be­sonders hervor. Die in Preußen im Osten übliche Ma­gistrats verfassung( 3weitammersystem), die rheinische Bürgermeisterei verfassung und die süddeutsche Stadtrats verfassung. Der in Hannover verhandelte Ent­und ließ in den entscheidenden Verfassungsbestimmungen die wurf trug noch den Charakter eines Reichs r ahmen gesetzes Der jetzt verabschiedete Entwurf wird absichtlich nicht mehr Wahl zwischen diesen drei Formen der Stadtverfassung zu. ordnung bezeichnet. Die Magistratsverfassung( 3weitammer­als Rahmenentwurf, sondern als Entwurf einer Reichsstädte­fyftem) hat man gänzlich fallen lassen. Als einzige der Reichs­regierung empfohlene Verfassungsart körpersystem übrig. Die selbstverständlich umstrittenen fuch, die wesentlichen Bestimmungen der süddeutschen Stadt­- Einzelheiten dieses Berfassungsvorschlages machen den Ber­ratsverfassung mit der rheinischen Bürgermeistereiverfassung zu einer Einheit zu verschmelzen.

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blieb das Ein=

Falls eine solche reichsgefeßliche Regelung erfolgen sollte, so wäre damit ein ganz bedeutender Erfolg erreicht. Gegenüber dem Wirrwarr der Stadtverfassungen in den einzelnen Ländern ist das Bekenntnis zur Reichsgesetzgebung und zur einheitlichen Regelung prinzipiell auf das Entschie denfte zu unterstützen. Die deutschen Städte bekennen sich unterstützen damit die sich aus der wirtschaftlichen Eniroidiung damit zum Reich und zur einheitlichen Gesetzgebung. Sie leberwindung unnötiger Bersplitterung und der mit ihr mit absoluter Notwendigkeit ergebenden Tendenzen auf immer verbundenen Kraftvergeudung. Das Eintörper­system würde, in die Praxis umgefeßt, eine ungeheure nalen Berwaltung bedeuten. Der Wirrwarr und das Durch­Bereinfachung und Verbilligung der fommu Nebeneinanderlaufens von Beschlüssen des Magistrats und einander der Instanzen, der Ausschüsse und Deputationen, des der Stadtverordneten, die damit verbundenen Reibungen und Beitverluste machen die Magistratsverfassung zu einer so fostspieligen Verwaltungsmaschinerie, daß ihre Beseitigung schon aus rein finanziellen Gründen unbedingt angestrebt werden muß. Gewiß ist nicht jede Einzelheit des Vorschlages, den der Deutsche Städtetag unterbreitet, als Ideal zu bc­zeichnen, hier aber tam es zunächst darauf an, einem Brinzip zum Siege zu verhelfen, dem die Zukunft in der Stadtverwaltung unter allen Umständen gehören wird. Das war auch der Grund, weswegen die sozialdemokratischen Ber­treter im Vorstand des Städtetages diesem Entwurf troz ab­weichender Meinung im einzelnen ihre Sustimmung gaben.

In einer Reihe von Einzelheiten enthält der jetzt be­schlossene Entwurf Borschläge, die durchaus einer moder nen Auffassung von fommunaler, freiheitlicher Selbstverwal­tung gerecht werden. Das gilt besonders für den entschei­denden§ 3, der die Aufgaben der Stüdte umreißt, die für den § 34, der die rechtliche Grundlage für die Errichtung gemein­nahmsweise auf alle Bolizeigesete fich ftüken müssen. In nüßiger städtischer Einrichtungen schaffen will, jetzt fast aus­dem Bassus über die Aufgaben der Städte heißt es:

Die Städte haben die Aufgabe, die geistige, fittliche, förper­liche und wirtschaftliche Wohlfahrt ihrer Einwohner zu pflegen. Sie find befugt, zum Besten ihrer Einwohner alle Aufgaben freiwillig zu übernehmen, die nicht durch das Gesetz anderen Stellen aus­schließlich vorbehalten find.

Sie sind die Träger der örffichen öffentlichen Berwaltung. Reich oder Länder können Aufgaben der örtlichen Berwaltung, örtlichen Sonderbehörden nur übertragen, wenn das staatliche Interesse es dringend erfordert."

ben wird folgendermaßen formuliert: Das Recht auf Einrichtung von Gemeindebetrie

Die Städte sind berechtigt, sofern es das Gemeinwohl er pflichtet sind, sich an bestimmte, gemeinnützige städtische Einrichtungen fordert. durch Ortsgefeh vorzuschreiben, daß die Einwohner ver­anzuschließen.

Insbesondere fann der Anschluß und Benußungszwang vorge schrieben werden für städtische Kanalisation, Wasserleitung, Mül abfuhr, Straßenreinigung und Leichenbestattung."

gesehe auf Grund dieses Paragraphen, soweit wie sie über Allerdings foll die Staatsaufsichtsbehörde gegen Dris­bie in Abf. 2 vorgesehenen Einrichtungen hinausgehen, Ein. pruch erheben können. Troh dieser Einschränkung ging den volksparteilichen Bertretern dieser gefährliche Soziali fierungsparagraph" schon viel zu weit. Sie hätten überhaupt am liebsten gesehen, wenn der ganze Vorschlag