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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

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Nr. 125.

Freitag, den 31. Mai 1895.

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12. Jahrg.

Aus einer katholischen Irren- geschlagen, über den Fußboden geſchleiſt, geſtoßßen, mit den Verbeſſerungen einzuführen. So beſchloß z. B. die Krankenkaffe

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Anstalt.

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Er ist am

Bostale Leberlicht.

da sie ohnehin nicht zulangen und Einkommen auch durch die peinlichste Buchführung eben

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die dieses Jahr im allgemeinen bei der Steuer Ver­anlagung scharf genommen zu sein scheinen, sind dann genöthigt zu bezahlen, so viel es der Veranlagungs- Kom mission gerade angemessen erscheint. Wollen sich die Steners genöthigt zu bezahlen, so viel es der Veranlagungs- Kom zahler davor bewahren, so müssen sie sich daran gewöhnen, sich durch Aufzeichnung ihrer Einnahmen, der arbeitslosen Zeit 2c. die Unterlagen für eine Abschätzung zu eigen zu machen. Die fleine Mühe des Notirens wird reichlich dadurch belohnt, daß man sich bei der direkten Steuer vor Ueberlastung schüßen fann,

Füßen getreten, am Halse gewürgt, in die erwähnte schmußige der Konditoren, der Ladnerinnen, der Schneider und des Baus Station" oder auch in einem Douche- Raum geführt werden, wo gewerbes die dreitägige Karenzzeit zu beseitigen und das Kranken­sie kopfüber in das Wasser gesteckt werden, sodaß die Gefahr des geld nicht mehr für jeden Arbeitstag, sondern für jeden Wochens Aus Aachen wird uns vom Donnerstag berichtet: Gin Ertrinfens nahe liege u. f. w. tag zu bezahlen. Die Orts- Krankenkasse der Handlungsgehilfen 2c. Prozeß, der das größte Aufsehen erregen dürfte, gelangt heute Außerdem wird in der Broschüre noch behauptet, daß beschloß dasselbe und außerdem die Erhöhung des Sterbegeldes vor der ersten Straffammer des hiesigen föniglichen Landgerichts weiterhin Kranfe gefeffelt, schlechte, efelerregende Speisen er von 20 pCt. auf 40 pct. des durchschnittlichen Gehaltes und die zur Verhandlung. Im Jahre 1893 wurde ein Bikar, namens halten, daß Kranten Geld unterschlagen werde, daß An- Festsetzung der Krankenunterstützungs- Dauer von 20 auf 39 Wochen, Rheindorf , der an einem Magen- und Nervenleiden erkrankt gehörige der in der Anstalt Verstorbenen erst nach der und zwar auf 26 Wochen mit vollem Krankengeld( 75 pt. bes war, auf Verfügung des Kardinals und Erzbischofs Dr. Krement Beerdigung von dem Ableben Kenntniß erhalten, daß die durchschnittlichen Gehalts) und auf 13 Wochen mit der Hälfte. zu Köln in der Demeritenanstalt Marienthal bei Hamm a. d. Sieg Anstalteärzte vollständig unter dem Einfluß der Brüder stehen Vom preußischen Handelsministerium ist der aufgenommen. Der Zustand des Bikars besserte sich jedoch nicht, und sich um die Kranten fast gar nicht bekümmern, daß der Krankenkasse der Hutmachergesellen zu Berlin ( E. S.), der er bat deshalb nach Verlauf von drei Monaten, ihm zu ge- dirigirende Anstaltsarzt, Sanitätsrath Dr. Capellmann, Ritter Krankenkaffe für die Beamten der Ortstrankenkassen zu Berlin statten, die Anstalt zu verlassen und einen eigenen Haushalt des päpstlichen Gregoriusordens, den Irrfinn als eine Art( E. H.), der Arbeiter- Kranken- Unterstützungskasse( E. H.) zu Velten , gründen zu dürfen. Erzbischof Dr. Krement verfügte jedoch, daß" Teufelsbeseffenheit" erklärt habe, die hauptsächlich durch Gebete der Kranken- und Sterbefaffe zu Kloppenheim (. H.), dem Vikar Rheindorf fich in das hiesige Alerianerkloster Mariaberg" und durch religiöse Behandlung der Kranken und durch Umgang Gerberverein( E. H.) in Mülheim a. d. Nuhr, der Kaltenkirchener zu begeben habe. In dem betreffenden Schreiben des Erz- mit den frommen Brüdern beseitigt werden könne, daß die An- Kranken Unterstüßungsverein und Sterbekaffe( E.$.), der bischofs hieß es: Gehen Sie mit Zuversicht nach Mariaberg, ftaltsvorsteher von dem Stattfinden einer weltlichen Revision Kranken- und Sterbekaffe für Haushälter in Breslau ( E. H.), dort werden Sie eine so vorzügliche Pflege und Aufwartung stets mindestens zwei Tage vorher unterrichtet waren. Dies werde und der Kranken- und Sterbekaffe zu Naurod( E. H.) auf grund erhalten, wie sie Ihnen in dem kostspieligsten eigenen Haushalte durch lebersendung von Wurst, Gemüse u. s. w. an Subaltern- des§ 75a des Krankenversicherungs- Gesetzes die Bescheinigung nicht gewährt werden kann." Das Kloster Mariaberg ist nämlich beamte der Regierung bewirkt. Aus Anlaß des Erscheinens dieser ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Kranken­eine Anstalt für Geisteskranke und Epileptiker. Bikar Rhein - Broschüre stellte die Staatsanwaltschaft über die in derselben ent- geldes, den Anforderungen des§ 75 genügen. dorf will nun in dieser Anstalt sehr inhuman behandelt worden haltenen Behauptungen Ermittelungen an, die jedoch keine Unter­Die Buchführung der Arbeiterlesen wir im Volts. sein. Wie er behauptet, war ihm jeder Verkehr mit der Außen- lage zu einem Strafverfahren ergaben. welt verschlossen, er durfte weder mit seinen Verwandten for- Dagegen stellten die Vorsteher des Alerianerklosters, der blatt für Harburg " ist, namentlich soweit die Aufzeichnung von respondiren, noch irgend welche Besuche, auch nicht solche von ihm dirigirende Anstaltsarzt, Sanitätsrath Dr. Capellmann, und der schon oftmals besonders bei der Aufnahme von Statistiken in Einnahmen und Ausgaben im Jahreslaufe in betracht kommt, befreundeten Aachener Geistlichen empfangen, mußte Messe hiesige Regierungspräsident Strafantrag wegen Verläumdung. Ende schon oftmals besonders bei der Aufnahme von Statistiken in lesen, Andacht halten und bekam schlecht zu essen und zu trinken. November 1894 wurde auf Beschluß des Landgerichts zu Hagen Die meisten Arbeiter halten es nicht der Mühe werth, ihre ihrer ganzen Unzulänglichkeit erkannt und bedauert worden. Rheindorf schrieb nun an den Erzbischof, daß es ihm in Maria- die vorläufige Beschlagnahme der Broschüre verfügt und alsdann berg sehr gut gefalle, die Klosterbrüder ließen ihm die beste Be- gegen Mellage, den Inhaber der Verlagsfirma Hermann paar Mark Wochenverdienst erst noch besonders aufzuzeichnen, ein erbärmliches handlung zu theil werden, er bitte jedoch, behufs Regelung eines diisel u. Ko., Berlagsbuchhändler Warnaßsch in Hagen , und Rechtsverhältnisses ,. ihm einen Tag Urlaub zu gewähren. Der gegen den Redakteur des" Iserlohner Kreisanzeigers", Scharre, nicht aufgebeffert wird. Neben den Erschwernissen für statistische Erzbischof willfahrte diesem Gesuche; Rheindorf hatte jedoch auf grund der§§ 185 und 186 des Strafgesetzbuchs( einfache Erhebungen hat der Mangel an zahlenmäßigen Material über dies Schreiben nur all den Erzbischof gerichtet, um durch und verleumderische Beleidigung) Anklage erhoben. Diese drei das Einkommen für die Arbeiter aber auch den Nachtheil im List aus dem Kloster zu entkommen. Er begab sich zu einem Personen haben sich daher heute wegen des erwähnten Vergehens Gefolge, daß sie bei etwaiger zu hoher Veranlagung zur direkten Freunde nach Iserlohn . Von legterem wurde er einem früheren vor eingangs bezeichnetem Gerichtshofe zu verantworten. Rechtskonsulenten und Schriftsteller, namens Mellage zugeführt. Mellage, der seit etwa drei Jahren in Iserlohn eine Gastwirth damit des nothwendigen Materials zur Begründung einer Steuer diese Ueberrortheilung nicht festzustellen vermögen und Diefer war bemüht, die vollständige Freilassung des Vitars aus fchaft betreibt, heißt mit Vornamen Heinrich; er ist am Reklamation entbehren. Zwar ist bei solcher Gelegenheit bisher Mariaberg" bei dem Erzbischof zu bewirken. Die Be 11. Dezember 1857 zu ferlohn geboren und fatholischer Kon- Reklamation entbehren. Zwar ist bei solcher Gelegenheit bisher mühungen Mellages hatten auch schließlich den Erfolg, daß fession. Warnazsch heißt mit Vornamen Johannes; er ist am vielfach der Weg eingeschlagen worden, daß man sich die nöthigen Zahlen aus den Lohnbüchern des Arbeitgebers der Vikar auf Verfügung des Erzbischofs in dem Marienhospital 12. Mai 1858 zu Hagen i. W. geboren und evangelischer Konfession. geben ließ. Wer jedoch die Vorliebe der Kapitalisten zu Rathingen bei Düsseldorf Aufnahme fand und jetzt wieder Echarre, der lediglich wegen der Artikel im Iserlohner Kreis- Safür kennt, daß an ihrer Stelle möglichst die Arbeiter die als Geistlicher in Köln fungirt. Vitar Rheindorf soll nun dem anzeiger angeklagt ist, heißt mit Vornamen May. Mellage mitgetheilt haben, daß die Kranken in dem Alexianer- 23. September 1867 zu Iserlohn geboren und evangelischer Kon- Steuern bezahlen, der wird auch nicht in Zweifel darüber ge­flofter Mariaberg" seitens der Klosterbrüder in der brutalften feffion, Es sind zu der Verhandlung eine Reihe medizinischer wesen sein, daß man den Arbeitern zur Erreichung einer möglichst Weife mißhandelt werden und ganz besonders, daß sich in diesem Sachverständiger, unter diesen der Geh. Medizinalrath Prof. Dr. niedrigen Steuerstufe nicht lange behilflich sein werde. Und in Stlofter schon seit mehreren Jahren ein schottischer Geistlicher, Finkelnburg( Bonn ), sowie mehrere Bonner Professoren und der That ist auch schon damit begonnen worden, einem Arbeiter namens Forbes( katholischer Kaplan), befinde. Dieser sei von Frrenanstaltsdirektoren und außerdem über 100 Beugen geladen. auf grund irgend welcher Ausrede eine Bescheinigung über seinem Bischof nach Mariaberg" gesandt worden, weil er in Die Verhandlung erregt begreiflicherweise in hiesiger Gegend das die Höhe feines Jahres- Arbeitsverdienstes zu verweigern. feinen Predigten sich sehr frei geäußert und ganz besonders die größte Aufsehen. Den Vorsitz des Gerichtshofes führt Land- Das Beispiel wird Nachahmung finden und die Arbeiter, Gleichberechtigung zwischen Reich und Arm fiets betont habe. gerichtsrath Dahmen. Die königliche Staatsanwaltschaft vertritt Forbes sei allerdings von den Anstaltsärzten und auch von dem Staatsanwalt Pult, die Vertheidigung führen die Rechtsanwälte Aachener Streisphysikus, Beh. Sanitätsrath Dr. Kribben für Dr. Niemeyer( Effen) und Reichstags- Abgeordneter Lenzmann geistesgestört erklärt worden, jeder Laie könne aber sofort er-( Hagen i. W.). ( Fortsetzung folgt.) fennen, daß Forbes vollständig geistig intatt sei. Der beste Beweis hierfür sei, daß Forbes die Messe lese und Andachten abhalte. Dem Mr. Forbes sei nun ebenfalls jeder Verkehr mit der Außenwelt vollständig abgeschnitten, er werde in einer mit eifernen Gittern versehenen Zelle gefangen gehalten, bekomme In Breslau ist die Errichtung eines städtischen fehr schlecht zu effen und zu trinken, und da er sich gegen die Arbeitsnachweises im Werke, was an sich zu begrüßen da die direkte Steuer von der indirekten ohnehin den Vortheil allzu brutale Behandlung der Klosterbrüder verwahrt und seine ist. Der Magiftrat will aber nicht, daß das Institut die Arbeits- voraus hat, daß man überhaupt weiß, wie viel man bezahlt. Freilaffung verlangt habe, so werde er noch obendrein in der vermittelung unentgeltlich besorgt, wobei ihn u. a. die Absicht Der Zeitverlust in der kleinbäuerlichen Parzellens furchtbarsten Weise mißhandelt. Er werde gefesselt und in der leitet, die etwa aufkommende Meinung, daß die Stadt nunmehr wirthschaft wird durch folgendes von dem Organ des empörendsten Weise geschlagen u. f. w. Der Schotte sei umsomehr das Recht auf Arbeit konstituire, auszuschließen und die zu ent- Mitteldeutschen Bauernvereins auf grund von zu bedauern, da er hier im fremden Lande und der deutschen faltende Thätigkeit auf den Gesichtspunkt der Zeifung gegen 30 Ginzelbeobachtungen zusammengestelltes Beispiel veranschaus Sprache nicht mächtig sei. Mellage wandte sich aus Anlaß dieser Gegenleistung zurückzuführen". In Beziehung auf die Frage, ob licht. Bei dem Bepflügen eines Ackers( mit einer Furchenbreite Mittheilung an die Staatsanwaltschaft zu Aachen . Von dieser der Arbeitsnachweis auch während der Etreiks und Aus- von 2,5 Zentimeter und Tiefe von 14 Bentimeter) erforderte in wurde ihm jedoch bedeutet, daß er, wenn er die Freilassung des sperrungen funktioniren solle, sagt der Magistrat: Selbst zehnstündigem Arbeitstag das Umwenden Forbes bewirken wolle, sich an die Polizei wenden müsse. Der verständlich muß das von der Kommune errichtete Institut auch li sige stellvertretende Polizeipräsident, Regierungs- Affeffor von in den Zeiten ernstester Konflikte zwischen Arbeitgebern und Gosikowsky sagte auch dem Mellage, nach anfänglicher Weigerung, Arbeitnehmern völlige Neutralität bewahren; es darf weder der in Nothfalle polizeiliche Hilfe zu. Mellage, der zunächst allein den einen noch der anderen Partei eine absichtliche Unterstützung ge= vergeblichen Versuch machte, den Kaplan F. aus dem Kloster zu be- währen. Aber schon die Thatsache der Einstellung zu dem Zwecke, freien, begab sich am 30. Mai 1894 in Begleitung des Polizei- daß es nicht als Waffe für die eine oder andere Seite verwendbar tommiffars Lohe und des Hoteliers Ohse in das Kloster. Letterer ist, wäre eine Ueberschreitung der Unparteilichkeit gegenüber Bedenkt man ferner die ungeheueren Zeitverluste, die das ist der englischen Sprache mächtig und fungirte deshalb bei diesem demjenigen, der zufällig gerade im Augenblick Vortheil von Hin- und Herfahren zu den weit von einander entfernt liegenden Besuch als Dolmetscher. Nach längerer, Berhandlung mit den seinem Funktioniren hat. Es erscheint daher als das natür- leckerchen mit sich bringt, dann springt die Unwirthschaftlichkeit Vorstehern des Klosters ließen sich diese herbei, Mr. Forbes in lichste und gerechteste, daß das Arbeitsamt auch während der einer solchen Betriebsweise noch mehr ins Auge. Kein Wunder. das Sprechzimmer zu rufen. Nach geschehener Unterredung Lohnkämpfe seine Thätigkeit unbekümmert um die außerhalb vor- wenn der vom grauenden Tage bis zur sinkenden Nacht sich auf fuhren die genannten drei Personen zum hiesigen Ersten Staats- gehenden Dinge fortsett und sich höchstens dann mit dem Lohn- seiner Scholle mühende Kleinbauer ein armer geplagter Arbeiters anwalt, der sie an den dezernirenden Staatsanwalt verwies. fampfe als solchem befaßt, wenn es die Möglichkeit hat, eine fflave bleibt sein Leben lang. Der Sozialismus wird auch ihn Letzterer erließ eine Verfügung an das königliche Polizeipräsidium, Bermittelung zwischen den streikenden Parteien herbeizuführen." den Weg zur Freiheit führen. welche besagte, daß mit möglichster Beschleunigung, unter Hinzu­Die Breslauer Arbeiter wünschen nun sowohl die Unent= ziehung eines Polizei- Arztes, eine Untersuchung des Geistes- geltlichkeit der Arbeitsvermittelung wie das Ruhen derselben zustandes des Mr. Forbes vorgenommen werden solle. Ohne während eines Streiks oder einer Aussperrung, und wollen dem Verzug wurde Mr. Forbes aus dem Kloster geholt, aufs Polizei- Magistrat und den Stadtverordneten eine Denkschrift unter­präsidium geführt und hier von dem bereits erwähnten Kreis- breiten, worin das begründet wird. Weiter beantragen sie beim physikus, Geh. Sanitätsraths Dr. Kribben, mit Hilfe des Dol- Vorsitzenden des Gewerbegerichts eine Ausschußsihung, wo die 3u ihrer Unterschrift gezwungen zu sein, metschers Dhse ein genaues Verhör mit ihm angestellt. Auf ganze Angelegenheit besprochen werden soll. Es wäre zu behauptete das Restaurations- Dienstmädchen G. und suchte damit grund desselben erklärte der Kreisphysikus Mr. Forbes für wünschen, daß der Magistrat dem Begehren der Arbeiter nach die Ungiltigkeit einer Quittung darzuthun, in der sie den Gast­geistig gesund und bescheinigte, daß ärztlicherseits der Ent- fommt. Wenn es sich für ihn darum handelt, ein Institut von wirth Krauts bescheinigt hatte, an ihn keinerlei Forderungen laffung des Herrn A. Forbes aus der Anstalt" Mariaburg" fein wirklich sozialpolitischem Werthe zu schaffen, wird mehr zu haben. Fräulein G. beanspruchte 10,12 M. rückständigen Bedenken im Wege stehe. Dieser Vorgang erregte begreiflicher er die Richtigkeit deffen nicht verkennen, was über die An- Lohn, in welcher Höhe sich der Beklagte durch sie geschädigt weise überall das größte Aufsehen. Mellage nahm Mir. Forbes gelegenheit in der Breslauer Volkswacht" ausgeführt wird. Es wähnte. Den rechtswidrigen Zwang zur Unterschrift nach Iserlohn . Von der Aachener Staatsanwaltschaft war ihm heißt dort: erblickte Klägerin in den Worten der Frau des Bes aufgegeben worden, dafür zu sorgen, daß Forbes vor dem Der erste Streif, in dem das Institut nach dem Wunsche des flagten, wenn sie, Klägerin, die Quittung beziehungsweise den gerichtlichen Austrag der Angelegenheit Deutschland nicht Magistrats ruhig weiter funktionirte, würde es bei der Arbeiter- Verzicht nicht unterschreibe, betäme fie ihre Sachen nicht verlasse. Die Staatsanwaltschaft leitete nun gegen die Vorsteher schaft derart in Verruf bringen, daß der ganze Verwaltungs- heraus. Die G. will nur wegen diefer Drohung unterschrieben des Alexianerklosters Mariaberg ein Strafverfahren wegen wider apparat sich begraben lassen fönnte. Einen unparteiifchen haben. Die Kammer VI sprach sich dahin aus, daß darin kein rechtlicher Freiheitsberaubung ein. Allein nach einiger Zeit Arbeitsnachweis giebt es vielleicht in der Köpfen einiger ver: Bwang liege, welcher im Sinne des Gesetzes die Unterschrift als wurde auf Beschluß der Staatsanwaltschaft dies Verfahren wieder mittelnden Ideologen, aber in der rauhen Wirklichkeit wird ungiltig erscheinen lassen könnte. Ein solcher Zwang sei physischer einer Schwerpunkt eingestellt. Inzwischen bemächtigte sich die Presse dieser An- sich solchen Einrichtung mit Natur: Die Drohung mit Gewaltanwendung, mit Nachtheilen alles Sträubens, nach der gelegenheit. In dem Iserlohner Kreisanzeiger" und anderen Naturnothwendigkeit, troz für Leben und Gesundheit, die Führung der Hand unter Drohungen oder einen anderen Seite Blättern erschienen, zum theil aus der Feder Mellage's heftige hinüber und neigen, da der Anwendung solcher Gewaltmaßregeln zc. Der Klägerin wurde Angriffe auf die Brüder des Alexianerklosters, die von den gegenwärtig von beiden in Frage kommenden Parteien die Unter- nahegelegt, aus den angeführten Gründen die Klage zurückzu­Zentrumsblättern nicht unbeantwortet blieben. Im September nehmer in allen Stücken am einflußreichsten sind, so muß, selbst nehmen, welchem Rathe sie nachkam. 1894 erschien im Verlage von Hermann Risel u. Ko. in Hagen , den besten Willen von allen Seiten vorausgesetzt, der unparteiische Ohne Umsturzgesek. Mit bezug auf§ 130 des Strafs Westfalen, eine Broschüre, die Mellage zum Verfasser hatte. Die Arbeitsnachweis in furzer Zeit ziemlich dieselbe Wirkung aus­Wer in einer den öffentlichen felbe führte den Titel: 39 Monate bei gesundem Geiste als irr üben, wie die heutigen Arbeitsnachweise der Unternehmer und gesetzbuches, welcher lautet: Die Arbeiter erachten also das Funktio- Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung finnig eingekerkert! Erlebnisse des katholischen. Geistlichen Mr. Innungen. des Arbeitsnachweises bei Forbes aus Schottland im Alexianerkloster Mariaberg in Aachen niren Lohntämpfen als eine au Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Schädigung der Interessen der Arbeiterschaft; Geldstrafe bis zu 600 M. oder mit Gefängniß bis zu 2 Jahren während der Zeit vom 18. Februar 1891 bis 30. Mai 1894." In schwere sehen Darin eine Waffe in der Hand dieser Broschüre werden die mitgetheilten Vorgänge in eingehendster fie des bestraft" hat das Reichsgericht durch Urtheil vom 7. Januar wirthschaftlich Schwächeren, denn dieses Jahres ausgesprochen, daß regelmäßig die Anreizung ver­Weise geschildert und geradezu haarsträubende Dinge über die Unternehmers gegen die Behandlung des Mr. Forbes und anderer Kranken im Alerianer- die Unternehmer hätten Gelegenheit, durch rasche Be- fchiedener Bevölkerungstlaffen zu Gewaltthätigkeiten stets auch Hofter mitgetheilt. Es wird in der Broschüre behauptet, daß das schaffung von Ersatz die Ausständigen entbehrlich zu machen. eine Gefährdung des öffentlichen Friedens in fich schließt, und Kloster ein Kerter für renitente Geistliche sei, daß Mr. Forbes Die Arbeiterschaft Breslau's hat aus allen diesen Gründen zu daß eine Anreizung zu Gewaltthätigkeiten schon dann vorliegt, einmal auf Befehl seines Bischofs, aber auch deshalb festgehalten verlangen, daß entweder der sogenannte Streifparagraph in das wenn sie eine zu Gewaltthätigkeiten geneigte Stimmung hervors getroffen wird, ruft oder verstärkt, die unbestimmt wann und auf welchen Anlaß wurde, weil für ihn eine hohe Pension bezahlt worden sei und Statut aufgenommen oder eine Bestimmung weil er die geistlichen Amtshandlungen unentgeltlich verrichten wonach bei Ausbruch eines Streits so schnell wie möglich eine hin, früher oder später den öffentlichen Frieden unter den Be­mußte, sodaß die Anstalt eines Auftaltsgeistlichen entbehren Ginigung zwischen den streitenden Parteien zu versuchen ist. völkerungsklassen erschüttern kann. Diese Gesetzesauslegung ist fonnte. Im weiteren wird mitgetheilt, daß Forbes in dem Von der Entscheidung des Einigungsamtes wird dann das eine wahre Fundgrube für Richter, die im Geiste der durch den Klofter wegen Renitenz nach allen Regeln der Kunst verbauen", Weiterfunktioniren des Arbeitsnachweis- Bureaus abhängig Fall Bading berühmt gewordenen Kammer Leonhard zu urtheilen verstehen. mit Stricken im Bette festgebunden und drei Tage und drei gemacht."

der

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bei einer Furchens einen Zeitverluft

länge

von 60 Meter

also verbleibende nugbare Arbeitszeit

von 5 Std. 33 Min.

4 Std. 27 Min.

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Gerichts- Beifung.

Gewerbegericht.

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Nächte, bis aufs Hemd entkleidet, in eine Belle gesperrt wurde, Krankenkassenwesen. Verschiedene Krankenkassen des Konfequent! Häufig hatten wir Gelegenheit zu berichten in der sich die Geistes gestörten selbst beschmußten. Es wird ferner Stuttgarter Orts Krankenkassen- Verbandes daß Arbeiter wegen der ihnen nachgewiesenen Entwendung in der Broschüre die Behauptung aufgestellt, daß in der Anstalt beschlossen in ihren legten Generalversammlungen, die Kaffen - leinster Objekte mit Lohnentschädigungsklagen abgewiesen die Kranken bei der geringsten Renitenz mit einem Schlüsselbund leistungen den Mitgliedern gegenüber zu erhöhen oder sonstige wurden. Speziell die Kammer VI unter dem Vorsiz des Assessors