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Dr. Leo hatte viel Entschädigungsklagen wegen unberechtigter ob das Unglück, vom Pferde geschlagen zu werden, nur mit dem des Kollegen Siegerist. Die übrigen Arbeiter ließen sich ein Entlassung zu erledigen, gegen die Entwendung oder faufmännischen Theil deffelben im Zusammenhang stand, das schüchtern und haben mit einer Ausnahme bis abends gearbeitet. Unterschla gung als gefeßliche Entlassungsgründe geltend war die Frage, von deren Entscheidung es abhing, ob dem Bei dieser Firma wird auch öfters nach Feierabend gearbeitet. gemacht wurden. Diese Erscheinung ist nun zurückzu- Klempner- und Dachdeckermeister Gobes eine Unfallrente zuzu- Die Tischler mußten vor Weihnachten sogar bis 9 Uhr abends führen auf das Arbeitsfeld dieser Kammer für die sprechen war oder nicht. Gobes hatte eine Inspektionstour arbeiten; diese wollten mit den Metallarbeitern zusammen da Genußmitt el und Erquickungs- Industrie. Die Entlaffung über Land" unternommen, wobei er sein eigenes Gefährt be- gegen Front machen, worauf lettere nicht eingegangen sind. Die von Leuter, die sich garnichts schlimmes dabei gedacht" hatten, nutzte. Nachdem er in einer anderen Ortschaft ein Dach ob der daran Folge war, daß die Tischler, welche nicht nach Feierabend wenn sie einmal ein Stückchen Wurst aßen, die ihnen der Meister vorgenommenen Arbeiten geprüft hatte, war er in Dreschburg arbeiten wollten, entlassen wurden. Außerdem seien Lohnabzüge nicht zugetheilt, oder die eine Bigorre vom Vorrath des Arbeit bei dem Gasthofsbesitzer Opis eingekehrt, um sich dort event. bis zu 25 pet. und darüber gemacht worden. Ein Kollege gab gebers, eine 3 Budikers, ohne direkte Erlaubniß desselben ver- neuer Aufträge zu versichern. An seinen Wagen zurückgekehrt, dann eine Uebersicht über das Strafgelder- System der Firma; pafften, oder sie gar uur auf Borg ohne diese Erlaubniß passirte ihm das Malheur, von seinem Pferde gefchlagen zu fo werden z. B. für Zuspätkommen 25 Pf. Strafe abgezogen. fortgaben, wurde wegen der angeführten und ähn werden. Mit einem Rentenanspruche hatte er bei den ersten Wer öfter wie sechs Mal im Monat zu spät tommt, zahlt 1 M. licher geringfügiger Bergehen gegen das heilige Eigenthum Instanzen kein Glück, sowohl von der Schlesisch- Posen'schen Strafe; wenn 2 Mann zusammenstehen, kostet dies je 10 Pf. für gerechtfertigt erklärt. Bei einer solchen Ent- Baugewerks- Berufsgenossenschaft wie auch von deren Schieds- Strafe u. s. w. Diese Strafgelder verwaltet der Chef und scheidung ließ der Vorsitzende Leo die Aeußerung fallen: Und gericht wurde er zurückgewiesen. Man nahm an, der Kläger werden Sommer oder Wintervergnügungen dafür veranstaltet. wenn Sie einen Wurstzipfel nehmen, ohne dazu befugt zu sein, habe sich im taufmännischen Theil seines Betriebes be- Genosse Bauer ergänzte noch verschiedene Ausführungen der fönnen Sie wegen Unterschlagung abgewiesen werden. Derselbe funden, als er sich zu Opiz begab und von demselben Redner. Hierauf kritisirte der Vorsitzende die Berhältnisse von Schulz. Auch hier feien Vorsitzende hat sich dieser Tage nun in einem Falle, wo es sich fam. Kläger bestritt das in der Begründung des Returses, der Eisenmöbel- Fabrik 1m die Figirung des Anspruchs eines Arbeitgebers handelte, den er beim Reichs Versicherungsamt erhob. Er meinte, Lohnabzüge bis zu 40 und 50 pCt. vorgenommen worden. in Gegensatz zu der oben konstatirten, zugegebener der Unfall stehe wohl im Zusammenhange mit der Besichtigung Am 1. Mai wagte dieser Chef seinen Arbeitern zuzumuthen, bis maßen formell einwandfreien Praxis gefeßt, und zwar des fraglichen Taches, im übrigen habe er aber auch im Opig- abends 8 Uhr zu arbeiten. Die, Anwesenden wurden aufge11 a ch erfolgter Berathung, also ein Ginver- fchen Gasthof sich in technischer Beziehung bethätigt, wo er fordert, dafür zu sorgen, daß sämmtliche Kollegen sich organisiren, ständniß mit einem Theil der Beisiger. Der Schlächter mehrere Lampen auf ihre etwaige Reparaturbedürftigkeit hin um gemeinsam gegen berartige Uebergriffe Front machen zu R., welcher welcher rückständigen Lohn forderte, hatte be- untersucht habe. Die Berufsgenossenschaft antwortete darauf mit tönnen. Ferner fritisirte Redner das Verhalten einiger Mitarbeiter, hauptet, er sei zum sofortigen Verlassen der Ar den Einwänden, daß erstens der Rekurs verspätet eingereicht sei welche sich zu Spiheldiensten hergeben und die Kollegen anDie Mißstände in der chirurgischen Instrumentenbeit berechtigt gewesen, weil ihn der Meister Steinhäuser grob und daß zweitens der Kläger bei ihr, der Baugewerfs- schwärzen. beleidigt habe. Derselbe habe mit bezug auf das Ver- Berufsgenossenschaft, nicht gegen Unfallgefahren versichert sei, Fabrit von Kettner, Neuenburgerstr. 29, wurden ebenfalls gerügt. schwinden eines Kaninchens ihm gegenüber geäußert:„ Sie haben die lediglich aus der Benußung von Pferd und Wagen ent- Hier fei ein Lohnfah von 40 Pf. pro Stunde und 9 flündige das Staninchen dem Kutscher so und so gegeben, ich traue Ihnen springen. Gegen die thatsächlichen Angaben Gobe's hatte die Arbeitszeit üblich, wenn aber ein Arbeiter in Afford 27-30 M. nicht weiter, wie ich Sie fehe." Steinhäuser, der dem Kläger Genossenschaft nichts einzuwenden. Das Reichs- Versicherungsamt verdient hat, so bekommt er nur 18 M. ausgezahlt und die Restwegen unberechtigten Verlassens der Arbeit eine bestimmte verurtheilte im Gegensatz zum Schiedsgericht die Berufsgenossen summe bleibt dann siehen, bis die Arbeit wieder ungünstiger ist. Summe vorenthielt, bestritt die Klägerische Behauptung. schaft, den Kläger zu entschädigen. Der Einwand der Verspätung Die Schuld hieran liege nur größtentheils an dem betreffenden Dr. Leo stellte( wie gefagt, nach der Berathung) dem war nicht durchgreifend, denn Kläger vermochte nachzuweisen, Meister, der nach Wiültür die Löhne diktirt. Zum Schluß ers Kläger unter folgender Begründung anheim, die Klage zurückzu- daß ihm und seinem Rechtsanwalt am verspäteten Einlaufen mahnte der Vorsigende nochmals für die Organisation fräftig zu nehmen: Wenn wirklich der Beklagte die von ihnen behaupteten des Retursantrages feine Schuld treffe. Bezüglich der Sache selbst agitiren. Worte gebraucht hat, dann ist das noch lange keine grobe Be- war das Gericht der Meinung, daß Kläger thatsächlich auch bei Opi Der Fachverein der Musikinstrumenten- Arbeiter hielt leidigung, welche Sie zur Arbeitsniederlegung berechtigt hätte. wie bei der Rückkehr zum Wagen sich im versicherungspflichtigen Theil am 25. d. Mts. eine Versammlung im Norden bei Wizel, Ackers Kaninchen, weiße Mäuse und Maikäfer find seines Dad, deckerei- und Klempnereibetriebes befand und daß die straße 145, ab. Kollege Dsburg unterzog in seinem Referate feine Gegenstände, die man ernst nimmt. Der Vor- Benutzung des Wagens ihn durchaus nicht in Gefahren brachte, über die Gewerbe- Ordnung dieselbe unter vollfler Zustimmung wurf des Diebstahls liegt darum nicht in den Worten, Sie hätten das die mit dem Betriebe nichts zu thun hatten. Das Gericht der Versammlung einer scharfen Kritik. Er wies besonders Kaninchen dem Kutscher eines anderen gegeben."- Dem nahm hierbei auf die besonderen Umstände bezug, die mit der darauf hin, daß Arbeiter, von Hunger getrieben, den Arbeitgebern bringenden Zureden fam Kläger nach und nahm die Klage zurück. Dachdeckerei und Klempnerei in Landbezirken verbunden sind und sich als willfährige Ausbeutungsobjekte anbieten und sich ges Beklagter hat also die gesetzliche Buße des Klägers wegen deffen welche die Benutzung von Pferd und Wagen eventuell, wie im awungen feben, auf die erbärmlichsten Arbeitsbedingungen ein Routraktbruchs" zu recht" in der Tasche. Wir möchten im vorliegenden Falle, bedingen. zugehen. Nach einer furzen Diskussion wurden Vereinsangelegen Anschluß an den sonderbaren Fall nur noch bemerken, daß ein heiten erledigt. Kaninchen unter Umständen 1 M. eine Mart foftet, während man für zwei Bigarren 10 Pfennig bezahlt und einen Wurstzipfel event. zugeschenkt" bekommt.
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Versammlungen.
Dem Landwirth Göbert paffirte beim Berkleinern von Sola das Unglück, daß ihm ein Stückchen davon ins Auge flog und die Sehfraft desselben vollständig zum Erlöschen brachte. Die am Sonnabend, ben 25. Mai, bei Röllig, Neue Friedrichstr. 44. Die Freie Vereinigung der Militärmühenmacher tagte landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft, bei welcher er eine am Sonnabend, den 25. Mai, bei Röllig, Neue Friedrichstr. 44. Ein brutaler Hausherr. Vor dem Rigdorfer Schöffen - Unfalirente beantragte, wies ihn auf seine Angabe, daß er wurden 30 M. für die streikenden Kürschner in Budapest Die bewilligt. gericht hatte sich am Dienstag der Drehorgelspieler Johann Karl das Holz zum Heizen der Wohnung benußen wollte, ab. Die freie Vereinigung der Bauanschläger nahm in ihrer Gustav Adolf Bolle aus Rirdorf wegen Mißhandlung und Thätigkeit, bei welcher G. verunglückte, hatte nicht Zwecken der Hausfriedensbruchs zu verantworten. Am Nachmittag des Landwirthschaft, sondern solchen der Hauswirthschaft gedient. G. Versammlung am 26. d. M. den Bericht ihrer Elferfommission 28. Januar d. J. kam der schon bejahrte Angeklagte nach dem legte Berufung ein und behauptete nun, außer zum Heizen der über Beseitigung der Mängel des Arbeitsnachweises zustimmend Grundstück des Fabrikanten Gustav Koch in der Juliusstraße Stube hätte das Holz auch noch zum Kochen des Schweinefutters zur Kenntniß. und ließ dort die Weisen seiner Drehorgel erklingen, die er gleich- dienen sollen. Das Schiede gericht stellte fest, daß ein kleinbauer- Am Sonntag, den 26. Mat, veranstalteten die Genoffen zeitig mit Gefang begleitete. Da erschien plöglich der Besitzer licher Betrieb in Frage komme, denn aus der Landwirthschaft, des Kreises Nieber Barnim eine größere Agitationstour, in der des Grundstücks und gab dem Drehorgelspieler durch einen einer Mühle und der dazu gehörigen kleinen Bäckerei bezog Kläger ein Flugblatt in 30 000 Exemplaren zur Vertheilung gelangte. Wink zu verstehen, sich zu entfernen. Bolle wollte jedoch erst sein zusammen nur etwa 500 m. jährliches Einkommen. Das Schieds: Im Anschluß hievan sand nachmittags in Birkenwerder im Stüd ausspielen, wurde aber durch Roch hieran verhindert, gericht erkannte, die Berufsgenossenschaft sei entschädigungs - Paradiesgarten eine öffentliche Bersammlung statt, in der Geindem lekterer den alten Leiermann anpadte und so brutal stieß, pflichtig. Es glaubte dem Kläger , daß er von dem betreffenden noffe Stadthagen einen wirkungsvollen, oft von Beifall unter daß Bolle mit seiner Orgel in den Schnee stürzte. Als sich ber Holze auch etwas für die Zubereitung des Schweinefutters ver- brochenen Vortrag hielt. Er zeigte an der Hand der ReichstagsMißhandelte aufrichtete, forderte Koch ihn wiederholt auf, das wendete, und sprach im übrigen die Meinung aus, es fomme in diesem Verhandlungen die volksfeindlichen Bestrebungen der Kartell Grundstück zu verlassen, wobei er ihn jedoch an der Mitnahme alle eigentlich garnicht so sehr auf diese Feststellung an, denn in parteien und schloß mit einem mit Begeisterung aufgenommenen feines Instrumentes zu hindern suchte. Natürlich widersetzte einem kleinbäuerlichen Betriebe seien Haus- und Landwirthschaft Appell an die Anwesenden: auf zum Kampf gegen die Ausbeutung, fich Bolle dieser Handlungsweise, worauf er durch Koch und nicht zu unterscheiden. Der Rekurs der Berufsgenossenschaft gegen die Unterdrückung der Arbeiterklasse seitens der Be deffen herbeigeeilten Kutscher gewaltsam hinausgebracht wurde. wurde vom Reichs- Versicherungsamt zurückgewiesen, welches der fißenden. Nach längerer Diskussion, an der sich auch ein AntiDie Augenzeugen dieses Vorgangs machten ihrer Empörung Entscheidung des Echiedsgerichts beitrat. Hauswirthschaft und semit betheiligte, wurde eine Resolution angenommen, die sich durch Zurufe Luft, Koch aber hatte noch die Stirn, den miß- Landwirthschaft ließen sich in Betrieben von der Größe desjenigen mit den Ausführungen des Referenten einverstanden erklärt. Mit handelten Leiermann wegen Mißhandlung und Hausfriedens. des Klägers G. nicht trennen. einem Hoch auf die Sozialdemokratie schloß die gutbesuchte bruchs bei der Staatsanwaltschaft zu denunziren. Die Beweisimpofante Versammlung. aufnahme ergab den geschilderten Thatbestand, worauf der Amts: Eine öffentliche Volksversammlung zu gunften der anwalt selbst die Freisprechung des Angeklagten beantragte und Arbeiter Bildungsschule, die den Verhältnissen ent dem Gerichtshof anheimstellte, dem Denunzianten die Koften des Die Freie Vereinigung der Bau- und gewerblichen sprechend ziemlich gut besucht war, fand am Dienstag, den Verfahrens aufzuerlegen, da die Denunziation anm mindesten Hilfsarbeiter von Rigdorf und Umgegend hielt am 19. Mai 28. Mai, bei Ulrich, Waldemarstraße, statt. Genoffe Schrifteine sehr fahrlässige fei. Der Gerichtshof sprach den Angeklagten im Vereinslokal von Schüß. Prinz- Handjerystraße 11, ihre General- fteller Heinrich Schulz hielt einen Vortrag über, Darwin'sche frei, legte aber die Kosten der Staatstaffe zur Last, da an- versammlung ab. Die Vierteljahrs- Abrechnung vom 1. Quartal Wahrheiten und soziale Narrbeiten". Am Schluß des inter genommen wurde, daß Koch die Anzeige in der ersten Aufregung stellt sich nach dem Berichte des Kassirers Kollegen M. Meyer effanten Vortrags appellirte der Redner an die Versammlung, erstattet habe. Doch nahm der Vorsitzende, Amtsrichter folgendermaßen dar: Kassenbestand vom 4. Quartal 82,80 M., ihrer Pflichten als Proletarier eingedenk zu sein und sich zu Dr. Schlössingt, Gelegenheit, das brutale Verhalten des Ginnahme vom 1. Quartal 10,20 m., Ausgaben vom 1. Quartal organisiren, da nur durch die Macht des organisirten Profes Denunzianten in scharfer Weise zu rügen. 28,80 M., bleibt somit ein jetziger Bestand von Summa 14,20 m. tariats den sozialen Thorheiten unserer Zeit ein Ende gemacht Mecklenburgisches. Unser Lübecker Bruderorgan schreibt: Das Vereinslokal befindet sich nicht mehr Handjernstraße 7, werden könne. Ueber diese er st e Pflicht eines jeden Proletariers Der Fall Bruhn", welcher durch den„ Lübecker Volksboten" fondern 11. In das Vergnügungskomitee wurden die Kollegen dürfe aber eine zweite, nicht minder wichtige vergessen werden, zuerst an die Deffentlichkeit gelangte und dann eine Wanderung. Echönberg, C. Roloff, Fritz Wurstmacher, H. Niez und nämlich die, sich fort und fort aufzuklären und zu bilden. durch die gesammte Preffe unternahm, hat bekanntlich mit der. Neumann als Leiter des Vergnügens gewählt. Der 1. Vor müffe deshalb ein jeder für seine Pflicht betrachten, ein so Institut wie die Arbeiter Freisprechung der Frau Bruhn vor dem Schöffengerichte in fibende Kollege Robert Heinemann gab bekannt, daß seine Wohle gensreiches Grevesmühlen geendet. Von feiten der Amtsanwaltschaft wurde nung Pring Handjerystr. 10, Hof 2 Tr., und die des 2. Vor- Bildungsschule hochzuhalten dadurch, daß er durch sogar die Freisprechung selbst beantragt. Wie weit bie öffent- figenden Kollegen Paul Höpner, Hermannftr. 147, of 2 Tr., feinen Beitritt und durch Theilnahme am Unterricht die hohen Biele der Schule verwirklichen helfe. liche Meinung an diefem freisprechenden Antrag theil hat, läßt sich befindet. sich natürlich nicht bestimmen. Interessant war nur die Be Die Filiale Often des Verbandes der Möbelpoliver Das Resultat ber öffentlichen Versammlung gründung des Urtheils durch das Gericht. In dieser hieß es: Berlins und Umgegend bielt am 20. Mai ihre ordentliche für alle Töpfer und Berufsgenossen Berlins Nach den Ergebnissen der heutigen Beweisaufnahme ist fest Versammlung ab. Genosse Megner hielt einen Vortrag über: und Umgegend, am 29. Mai bei Büchler, Rosenthalerstr. 38, fichend, daß am 2. Ostertage das 234 Jahre alte Kind der Warum organisiren wir uns?" Derselbe wurde sehr beifällig war, nach Entgegennahme des furzen Berichtes der seinerzeit einFrau B. auf dem Dassower Friedhof beerdigt worden ist und aufgenommen. Sodann wurde Franz Wolf als Bevollmächtigter gefegten Kommission, die Annahme folgender Resolution, die zus daß bei dieser Gelegenheit die Angeklagte einige Worte gesprochen wiedergewählt. Nachdem noch innere Angelegenheiten besprochen, gleich für die weitere Stellungnahme um Aufrechterhaltung des hat. Verstanden sind die Worte von den anwesenden Zeugen wurde die gut besuchte Versammlung um 3412 Uhr geschlossen. Lohntariss die Direttive giebt: nicht, und es ist anzunehmen, daß die Worte so gelautet haben, Der Verein deutscher Schuhmacher, Filiale I, tagte am wie sie bie Angeklagte angegeben hat, nämlich:" Dier liegst und 20. d. Mts. Dem Kassirer Rott wurde für die Abrechnung über schläfft Du ganz in Frieden Dieweil Dein Hirte bei Dir das 1. Duartal einstimmig Decharge ertheilt. Unter Vereins wacht von Jesu bleibst Du ungeschieden Auch in der angelegenheiten gab der Vorsitzende bekannt, daß am 2. Pfingst legten Todesnacht Er lenkte Deine Tageszeit So früb feiertage ein Ausflug nach Rüdersdorf stattfindet. Die Kollegen schon zu der Ewigkeit. Amen!" Diese Worte enthalten fein Scholz, Beet, Streich, Rust und Bischof wurden in das VerGebet, auch keine Rede, sondern eine Ansprache an das Kind. Nun bestimmt die Verordnung vom 25. November 1851, baß onügungskomitee gewählt.
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E3.
Die heutige öffentliche Versammlung der Zöpfer Berlins und Umgegend beschließt, da durch den Bericht der Kommission nicht zu ersehen ist, ob unfere jetzige Bewegung einen Fortschritt zu verzeichnen hat, und, um sich gegen den Anprall, resp. die Zumuthung der Junung, unter den Lohntarif zu arbeiten, zu wehren, die Kommission zu beauftragen, in baldnächster Zeit ein Flugblatt auszuarbeiten, welches die äußerst traurige Lage der Töpferei- Arbeiter Klarstellt, und die Kollegen mindestens innerhalb 14 Tagen zu einer öffentlichen Versammlung zusammenberuft, in dem schamlosen Treiben der Jurung ein energisches Halt zu ges bieten ist, ob andere Wege einzuschlagen sind oder durch einen allgemeinen Streit die Junehaltung des so schiver errungenen Tarifs zu erkämpfen ist."
Nichtgeistliche auf dem Friedhof keine Nede sprechen, auch keine Der Verband Deutscher Korbmacher( Filiale Berlin ) Ansprache halten sollen. Es ist nun die Frage, ob die von der hielt am 20. d. Mts. eine Versammlung ab, in welcher nochmals der sie sich schlüssig zu werden haben, auf welche Weise endlich Angeklagten gesprochenen Worte unter diese Verordnung fallen. Die Verhältnisse in der Gestellarbeiter- Branche erörtert wurden. Das Gericht hat die Ansicht gehabt, daß die Verordnung als Kollege Brückner erwähnte, daß in der Werkstatt Ansprache betrachtet, wenn Worte an das Gefolge direkt gerichtet von Kern, am Rüftrinerplay, gegenwärtig die niedrigsten Löhne werden. Es könnte auch als eine Ansprache, als eine Rede auf- gezahlt werden. Leider sind die dort arbeitenden Kollegen bis gefaßt werden, wenn jemand sich an den Verstorbenen wendet, jetzt mit dem Lohne zufrieden gewesen. Es wurde nochmals auf In der recht regen Debatte, die leiber auch einiges aber in einer solchen Weise, daß die Worte nicht für den Ver- den in der letzten Versammlung festgesetzten Tarif bingewiesen Persönliche nicht ausschloß, wurde es als besonderer Mangel storbenen, sondern für die Umstehenden berechnet sind. Von und beschlossen, daß in jeder Werkstatt mit allem Nachdruck für empfunden, daß die Kollegen auf den verschiedensten Bauten es Nichtgeistlichen foll nicht geduldet werden, daß fie folche An- die Erringung des Tarifs eingetreten werden soll. Die Arbeit unterließen, der Kommission Mittheilungen zugchen zu lassen über sprachen an das Gefolge richten. Das Gericht ist der Ansicht, geber, welche zum größten Theil Lieferungsmeister sind, werden die Art und die Höhe der Abzüge und über sonstige Mißstände. daß in diesem Falle eine solche Ansprache, die unter die Ver- biefen Tarif in turzer Zeit mit dem Vermerk erhalten, daß fie Es wurde konstatirt, daß seit der Grhöhung der Löhne sich das ordnung vom 25. November 1851 fällt, nicht vorliegt. Die für die nächste Saison mit den von uns festgestellten Material berart verschlechtert hat, daß dadurch heut ein drittel Des Worte, die die Angeklagte gesprochen hat, richten sich an das Arbeitslöhnen zu rechnen haben. weiteren wurden Arbeit mehr geleistet werden muß, wie mit besserem Material, in Löhne der Bambusbranche erörtert. Rinb selbst, charakterisiren sich also nicht als ein Gebet. Als eine die Hierbei Zum Schluß wurde angeregt, daß die geplante Wahl des Ansprache an das Gefolge fönnen diese Worte auch schon deshalb wurden verschiedene Mißfiände aufgedeckt, die zu beseitigen Innungs Ausschusses in der kürzlich stattgehabten Junungs nicht aufgefaßt werden, weil sie von den vier Zeugen feiner Pflicht der Kollegen sei. Schließlich wurde der Antrag, 21 M. Bersammlung nicht erledigt ward. Die Anregung, fich in der verstanden hat. Hätte sich die Angeklagte an das Gefolge wenden Mindestlohn für die Bambusarbeiter zu fordern, angenommen. nächsten derartigen Versammlung einzufinden und tüchtige wollen, so hätte sie doch jedenfalls so laut gesprochen, daß es Beschlossen. wurde noch, in der nächsten Versammlung eine Kollegen in den Ausschuß zu wählen, wurde nach einer flar für die Umstehenden auch verständlich gewesen wäre. Unter Neuwahl der Agitationskommission vorzunehmen. stellenden Debatte als zwecklos erachtet. Man war vielmehr der
diesen Umständen konnte auch der Inhalt des gesprochenen Verses Der Verband aller in der Metallindustrie beschäftigten Meinung, daß ein derartiges Institut, welches sich jedem nicht als eine Rede erkannt werden, sondern es handelt sich nur Arbeiter Berlins und Umgegend hielt am Dienstag, den Fortschritt der Neuzeit entgegenstemmt, bald abgewirthschaftet um einen Ausdruck einer Gefühlsäußerung dem verstorbenen 21. Mai, im Lokale von Kliem, Hasenhaide, eine Bezirksversamm. haben muß.
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Kinde gegenüber. Es mußte deshalb auf Freisprechung erkannt lung für den Süden ab, in welder Genosse A. Hoffmann einen Potsdam . Montag, den 20. Mai, fand hier eine start bewerden." Ift nun auch auf Freisprechung erkannt worden, so interessanten Vortrag über Recht und Gesez" hielt, der mit fuchte öffentliche Versammlung der Barbiere ftatt. Kollege bleibt darum doch die gelinde gesagt merkwürdige Ber: großem Beifall aufgenommen wurde. Eine Diskussion fand nicht Staroffon- Berlin referirte über: Unsere wirthschaftliche Lage und ordnung zu Recht bestehen und das ritterschaftliche Polizei- Amt tatt. Bum 3. Bunft der Tagesordnung, die Zustände bei der die Stellung der Innung dazu. In einer Refolution verpflichteten Dassow fann nach wie vor seine famosen Strafbefehle erlassen. Daß die Verordnung aber, in der gerügten Weise angewendet, Firma Speirer u. Ko.( Rixdorf) berichtete Kollege Siegerist. Da fich die Anwesenden der Organisation beizutreten. Hierauf allem menschlichen Gefühl, aller Pietät Hohn spricht, mindert er als Vertrauensmann der Werkstatt gewählt war, hielt er es wurde ein Vertrauensmann gewählt. Am 24. Mai fand die allem menschlichen Gefühl, aller Pietät Hohn spricht, mindert für seine Pflicht, vor dem 1. Mai die Kollegen der Firma zu- definitive Konfiituirung cines Zweigvereins des Verbandes ihre Rechtsgiltigkeit nicht. fammenzuberufen, um ihre Meinung in betreff der Maifeier zu deutscher Barbiere, Friseure und Berrückenmacher statt. Troy
Reichs Versicherungsamt. Ob er im versicherungs hören. Es wurde eine Rommission von 3 Mann gewählt, welche aller unanständigen Machinationen unserer bezopften Imnungs pflichtigen technischen Theile seines Betriebes verunglückte, ode mit dem Chef unterhandeln sollte. Das Resultat war die Entlassung meister haben wir auch hier festen Fuß gefaßt.
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