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Sozialistische Außenpolitik. Beschlüsse der Internationale. London , 4. Juli. (Eigener Drahtbericht.) In der er- wetterten Sitzung des Bureaus der Soziali st i- f ch e n I n t e r n a t i o n a l e, die am Sonnabend begann und an der Vertreter der deutschen , belgischen, französischen, deutsch- höhmischen, tschechischen, deutschösterreichischen und russischen Sozialdemokratie teilnehmen, faßte am Sonnabend ein« Ent- schließuyg zur internationalen Politik, in der es u. a. heißt: Die Internationale bekräftigt von neuem ihren ent- shlassenen Willen, von allen Regierungen Europas und der ganzen Welt eine Politik des Friedens zu verlangen, g e st ü tz t auf einen weiter ausgebauten und demokratisierten Völkerbund. Die International« gibt nochmals der Auffassung Ausdruck, daß der Völkerbund alle Völker mit gleichen Rechten umfassen soll, und es für das Wohl Europas besonders wünschenswert ist, daß Deutschland und Rußland dem Völkerbund an- gehören. Die International« stellt fest, daß alle ihr angeschlossenen Parteien darin einig sind, die Annohme des Genfer Proto- k o l l s in allen Parlamenten und feine Durchfuhrung durch alle llegierungen zu fordern. Sie betrachtet das Genfer Protokoll als den A u s d r u ck und dieVerwirklichungdesVölkerbund- paktes und der Grmrdsatze allgemeiner Schiedsgerichtsbarkeit, die allen Völkern Sicherheit geben und der Welt die Abrüstimg bringen kann. Im Hinblick auf den Sicherheitspakt fordert die Inter - nationale, daß alle Anstrengungen gemocht werden, um die«nd- gültig« Durchführung des Genfer Protokolls zu erlangen. Die Inter - nationale fordert die angeschlossenen Parteien auf, solang« bis ein Ergebnis nicht erzielt werden kann, darüber zu wachen, daß kein Teilvertrag abgeschlossen wird, der im Widerspruch zu den oben niedergelegten Grundsätzen steht. Jene angeschlossenen Parteien, zwischen denen Uebereinstimmung darüber erzielt wird, einen solchen Vertrag ins Werk zu setzen, werden dar- über wachen, daß er im Rahmen und unter d er Kontrolle des Völkerbundes geschlossen wird, daß er nicht gegen die Schiedsgerichtsbarkeit und die Abrüstung aus- gespielt und nicht gegen ein« oder mehrere andere Mächte gerich. let wird. Mit Rücksicht auf die besonderen osteuropäischen Ge- fahren werden die angeschlossenen Parteien insbesondere erstreben, daß die zwischen D e u t s ch l a n d auf der«inen und Polen und der Tschechoslowakei auf der oitdcrcn Seite abzuschließenden Schiedsgerichtsverträge nicht unter ein« einseitige, son- dun unter eine wirklich internationale Garantie gestellt werden. Die angeschlossenen Parteien werden die Beratung des Sicherheitspaktes zum Anlaß nehmen, um ihre Vorschläge zu machen und in den Parlamenten ihr« Stellung gegenüber dem Genfer Protokoll zu betonen.'_ 63V4 Millionen Reichsbevölkerung. Borläufiges BolkszählungS-ErgebniS. Nach den Zusammenstellungen des Statistischen Reichsamts über die vorläufigen Ergebnisse der ReichsvoHszählung vom 16. Juni 1925 beträgt die Bevölkerung des Deutschen Reichs ohne Saargebiet 62'/t Millionen. Rechnet man auch nach das Saar- gebiet, in dem wegen seiner vorübergehenden Lostrennung von der deurfchsn Vevwaltung nicht gezählt werden tonnt«, mit seinen rund T'ÖOOOO Emwohncrn hinzu, so beziffert sich die Gesmntbeoölkerung des Deutschen Reiches heutigen Umfange s auf 63� Millionen Ein- w cchner. Dos ist etwa die gleiche Bevölkerungszahl, wie sie das Deutsche Reich früheren Umfange» bereits Ende 1998 aufzuweisen hatte. Bei Ausbruch des Weltkrieges zählte dos Deuffche Reich bereits 68 Mil- lionen Einwohner, Für das Reich mnerhalb seiner heutigen Gren- ?en(jedoch ohne Saargebiet) hat sich nach der Zählung vom 16. Juni 1926 gegenüber der Zählung vom S. Oktober 1919«ine Zunahme um rund Z.Z Millionen oder 5.6 Proz. ergeben. Im vorhergehenden Zählungszcitraum 1910/19 betrug in- folge der Kriegsverluste die Zunahme der Bevölkerung im Heuligen Reichsgebiet lediglich 1,4 Millionen oder 2,4 Proz. Gegen- über der letzten V 0 r triegszählung(1. Dezember 1910) hat sonach die Zählung vom 16. Juni 1925 eine Zunahme von rund 4,7 Millio- nen oder um 8,1 Proz. ergeben. Im heutigen Reichsgebiet(jedoch ohne Saarzebiet) wurden gezählt: Einwohner davon insgesamt männlich weiblich 1925(16. 6.) 62 463 762 30 168 033 32 100 729 1919 l 8. 10.) 59 178 185 28 171 980 31 006 205 1910(1. 12.) 57 798 369 28 489 817 29 303 552 Gegenüber dem Zeitraum zwischen den beiden vorigen Zäh- lungen ist in den letzten Iahren die Volksvcrmehrung stärker ge- mmdem sie wäre gewiß noch größer, wenn nicht die volksvcrwüstende Inflationszeit dazwischen läge. Der Seginn üer Ruhrräumung. Auch Bochum wird frei. Bochum , 4. Zull.(2313.) Der französische Kommandant hol der Stadtverwaltung Bochum offiziell mitgeteilt, daß er An- Weisung zur Räumung der Stadl Bochum erhalten habe. Er habe Maßnahmen zur Rückgabe der Wohnungen und Quartiere angeordnet. Den genauen Tag des Abzug» der Truppen würde er der Stadtverwaltung noch mitteilen. Außerdem hat der General angeordnet, daß vom 2. 3ull a b die Ouartlergeber ihre Wohnungen, ln denen aus Quartierschein wohnende Aranzosen sich aushalten, wieder betreten dürfen, um etwa angerichtete S ch ä- den festsiellca zu können. Der zuständigen Kommission sind auf Wunsch de» General» zwei Dolmetscher beigegeben. Die Kommission wird in deu nächsten Tagen ihre Tätigkeit beginnen. Lanüfcieüensbruch. Schwere Studentenausschreitungen in Tübingen . Tübingen , 4. Juli. (Eigener Drahtbericht.) Anläßlich eines von» republikanischen Studentenbund in Tübingen veranstalteten Vor- träges von Professor G u m b e l- Heidelberg kam es zu einer schweren Ausschreitung nationalistischer Studenten. Sie wollten die Abhaltung des Vortrages verhindern. Schon vor Beginn der Veranstaltung wurde die zur Teilnahm« au der Der- sammlung eingeladene Ortsgruppe Reutlingen des Reichsbanners, als sie in Stärke von 40 Mann auf Lastkraftwagen ankam, von Hunderten radaulustiger Studenten mit Schmährufen empfangen. Im Saal kam es dann zu so heftigen Lärmszencn, daß die Poltzei den Saal mit Unterstützung des Reichsbanners räumte. Als dann die Versammlung auf Wunsch der Polizei in einem anderenSaal fortgeführt werden sollte, wurde da» Lokal von Hunderten von nachkommenden Studenten mit Pflastersteinen. Ziegelsteinen. Blei. kugeln, holzfchesteu und Flaschen bombardiert, so daß kein Fenster

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Zurncknahme der Attsschließnngen, dann Auflösuug des Landtags!

Der Parteivorstand teilt mit: Der Parteivorstand hat sich am 3. Juli 1325 abermals mit der sächsischen Frage befaßt. Er ist der Auffassung, daß der Zustand, wie er sich im Laufe der Zeit in Sachsen leider herausgebildet hat, im Interesse der Gesamtpartei nicht länger fortbestehen kann. Es ist für die Partei untragbar, daß'sie an einer Regierung beteiligt ist und daß gleich- zeitig ihre Organisationen und ihre Presse sowohl gegen diese Reglerungsbeteiligung wie gegen die Politik der Regierung i n schärf st er Opposition stehen. Als im Jahre 1323 die Gefahr bestand, daß die sächsischen Parteiorganisationen und ihre Vertreter im sächsischen Landtag wie in der sächsischen Regierung ins Schlepptau der k 0 m- munistischen Putschpolitik geraten könnten, hat der Parteivorftand nicht gezögert, sofort und energisch einzu- greifen und zu verhindern, daß die Partei in die Katastrophe verstrickt würde, die die unfehlbare Folge der kommunistischen Taktik sein mußte. Durch das Eingreifen des Parteivorstandes wurde die Bildung der Regierung Fellisch und die Wieder- Herstellung der durch den Einmarsch der Reichswehr in Sachsen und die Einsetzung des Reichskommissars gefährdeten demo- kratisch-parlamentarischen Zustände ermöglicht. Der Partei- vorstand glaubte sich zu der Hoffnung berechtigt, daß auf dieser Grundlage die sächsischen Parteigenossen einen Weg finden würden, auf dem sie wieder in Einmütigkeit und Geschlossen- heit die Interessen der Partei und des sächsischen Proletariats frwohl in der Regierung und im Parlament wie in den Or- ganisationen und der Presse zu vertreten in der Lag« sein würden. Der Berliner Parteitag 1924 hat von ähnlichen Voraus- sctzungen aus versucht, eine Einigung in Sachsen an- zubahnen, und der Parteivorftand hat sich seitdem im gleichen Sinne weiter bemüht. Leider ist es ihm bisher nicht gelungen, das ersehnte Ziel zu erreichen. Den Hauptgegcnstand der Differenzen bildet nach wie vor die Frage der Auflösung des sächsischen Land- t a g e s. Die Konsequenzen eines solchen Schrittes sind von beiden Seiten in aller Ausführlichkeit erörtert worden. Es be- steht kein Zweifel darüber, daß sie von schwerwiegender Be- deutung für die Partei und ihren Einfluß auf die sächsische Landespolitik fein können. Der Paretivorstand muß sich ober die Frage vorlegen, ob es sowohl vom Standpunkt der sächsischen Partei wie vom Standpunkt der Gesvmtpartei nicht das kleinere Uebel ist, selbst die schlimmsten dieser Konsequenzen gegebenenfalls in Kauf zu nehmen, als den Zustand weiter fortbestehen zu lassen, daß Organisationen und Presse in dauerndem Gegen- sotz zu der Mehrheit der Parteivertreter im sächsischen Landtag und den parteigenössischen Mitgliedern der Landesregierung stehen. Der Parteioorstand ist der Auffassung, daß der gegen- wärtige Zustand, wenn kein Ausweg gesunden werden' kann, zur Desorganisation der Partei in Sachsen führen muß. E s ist daher die Pflicht der sächsischen Partei- Vertreter im Landtage, nunmehr ungesäumt die Auflösung des Landtages herbeizu- f ü h r e n, um damit die Grundlage zu schaffen für die Wieder- Herstellung der Einigkeit und Geschlossenheit der sächsischen Partei, die allen anderen Erwägungen vorangestellt werden muß und für einen erfolgreichen Wahltampf Voraussetzung ist. Dazu gehört die vorherige Erledigung der schwebenden Schiedsgerichtsverfahren: denn es dürfte für keinen Parteigenossen zweifelhaft sein, daß ein Wahlkampf für die Partei unter den ungünstigsten Umständen geführt werden müßte, wenn Parteigenossen in Heroorragenden Vertrauens- stellungen wegen ihrer politischen Tätigkeit unter Androhung des Ausschlusses aus der Partei stehen. Deshalb sind die sächsischen Organisationen verpflichtet, alles zu tun, damit die schwebenden Ausschlußverfahren end- lich erledigt werden. Schieösgerichtsentscheiüungen in Sachsen . Im Laufe der Auseinandersetzungen innerhalb der sächsischen Partei sind eine Anzahl Ausschlußverfahren von sächsischen Partei- instanzen gegen Parteigenossen anhängig gemacht worden. Da es sich um die gleichen sachlichen Vorgänge handelt, versuchte der Partei- vorstand, die sämtlichen Aussäilußverfahren vor ein Schiedsgericht zu bringen. Das ist leider nicht gelungen, so daß vier Schieds- gerichte in Leipzig , Dresden , Chemnitz und Zwickau eingesetzt werden mußten. Die Schiedsgerichte in Leipzig und Dresden haben bereits getagt. Ja Dresden ist sestgeslelll worden, daß die sormalea Bestim­mungen de» Organisationsstaluls nicht eingehalten worden sind. Die Ansicht der Schiedsrichter geht dahin, daß der Parteivorstand die Aufhebung de» aus Ausschluß lautenden Bezirksvorstands- beschlusses vornehmen möge,weil die antragstellenden Organisa- tionen und die von ihnen benannten Beisitzer die Erledigung des

Ausschlußverfahrens vor einem statutengemäß gebildeten Schiedsgericht un möglich gemacht haben'. In Leipzig hat das aus den Genossen Deist als Vorsitzender und den Genossen Herre, Dietze, Frenzel, Höhme, Buhl und Siebold als Beisitzer zu- sammengesetzte Schiedsgericht den Beschluß des Bezirksvorstandes Leipzig vom 17. Januar 1925, nach welchem die Genossen Landtags- obg. Otto Berger, Roßwein , Anton Hagen , Leipzig , Hermann Müller , Leipzig und Friedrich Strube, Pegau , aus der Partei aus- gcschloossen werden, aufgehoben und die Genannten als Mit- glieder mit vollen Rechten erklärt. Diese Entscheidung wurde mit 4 gegen 3 Stimmen der Genossen Dietze, Frenzel und Herre ange- nommen. In der Begründung wird u. a. gesagt: Diese Genossen haben dem Beschluß der Sächsischen Landesversammlung vom 26. Oktober 1924, für die Auflösung des Landtags zu stimmen, damit gleichzeitig mit der Reichstagswahl am 7. Dezember der Landtag gewählt wird. nicht stattgegeben. Run hat der Reichsparleitaq in Berlin im Juni 1924 einstimmig, also auch mit den s ä ch s i s ch e n Stimmen, beschlossen, daß 1. die gesamte sächsische Landiagsfraktion zu oerhüten habe, daß während der kritischen Uebergangszeit, die sich an die Durchführung des Sachverständigengutachtens anschloß, die Re- gierung Sachsens in die Hände der Reaktion gerate: 2. bei der Auswahl der Landtagskandidaten die Stellung der einzelnen Parteigenossen in dem vergangenen Partei- streit nicht gewertet werde und daß, um dies sicherzustellen, die Aufstellung derjenigen Landtagskandidaten, die bereits beschlossen sei, den zuständigen Parteiorganisationen no ch m a l s zur Ent­scheidung vorgelegt werde. Hieraus ergibt sich, daß der Auslösung des sächsischen Landtags zugestimmt werden soll, sobald ein so günstiger Ausgang zu er- warten steht, daß das Bürgertum nicht in der Lage sein wird, die Regierung für sich allein zu stellen und sobald außerdem jene Einigkeit in der sächsischen Parteigenossenschaft hergestellt ist, die für einen erfolgreichen Wahlkamps Borbeoingung ist. Dem Parteivorstand obliegt es, über gewissenhafte und sinn- gemäße Durchführung von Reichsparteitagsbeschlüssen zu wachen. Er mußte also von sich aus prüfen, ob die sächsischen Instanzen und auch die sächsische Landes­versammlung im Geiste des Beschlusses des Berliner Parteitags handelten oder nicht. Dieselbe selbständige Prüfung war aber auch Aufgabe der s ä ch s i- schen Abgeordneten, denn sie sind nach dem Reichspartei- tagsbeschluß neben den Landesparteiversammlungen auch dem Reichsparteitag verantwortlich. Es war, besonders nachdem mit Zustimmung der sächsischen'Genossen die Angelegenheit vor das Forum des Reichsparteitags gebracht worden war, nicht mehr das ausschließliche Recht der sächsischen Landesversammlung, den Zeitpunkt für die Auslösung des sächsischen Landtags zu be- stimmen. Auch die Landesoersammlungen müssen sich bei ihren Entschließungen innerhalb des Rahmens bewegen, der ihnen vom Reichs Parteitag gezogen ist. Der Parteivorstand sah die Voraussetzung für die Auflösung des Landtags nicht erfüllt, denn er empfahl der sächsischen Landtags- fraktion, den Antrag aus Auflösung des Landtags erst zu stellen und von anderen Seiten gestellten Anträgen auf Auflösung erst zu- zustimmen, nachdem die Dresdener Vereinbarungen durchgeführt und dadurch die Sicherheit für einen einheitlichen und geschlossenen Landtagswahlkampf gegeben sei. Die 23 Landtogsabgeoordneten. gegen welche sich das Ausschlußoerfähren richtet, waren der- selben Meinung, und zwar mit Recht. Die Voraussetzungen, die der Reichsparteitag ftir die Auflösung des sächsischen Landtags ge- stellt hatte, waren nicht erfüllt. Es liegt danach nicht ein offener Verstoß gegen klare und un- mißverständliche Beschlüsse des Reichspcrrteitages vor, was erste Boraussetzung für die Berechtigung des Borwurfs des Disziplin- bruchs ist, sondern es handelt sich lediglich um verschiedenartige Aussassungen in der Wahl des Zeitpunktes, an welchem der Landtag ausgelöst werden soll. Wegen andersartiger Auffassung der Angeschuldigten und dement- sprechenden Vorgehen kann man niemals 23 Mitglieder mit un- bestrittenen Verdiensten um die Partei hinauswerfen. Die Befürworter des Ausschusses haben geltend gemacht, der Parteivorstand habe, als er der Landtogsfraktion empfahl, den Antrag auf Auflösung des Landtags noch nicht zu stellen, den Beschluß des Landtaps in aller Form suspendieren müssen. Das war in diesem Falle nicht erforderlich. Es genügt nach Lage der Sache, daß der Parteivorstand, der die Rcichsparteitagsbeschlijsse auszuführen oder die Ausführung zu überwachen hat, zum Aus- druck brachte, daß die vom Parteitag aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Es ist auf den Inhalt der Parteivorstandsstellung- nähme, nicht auf die Form das Hauptgewicht zu legen. Der Leipziger Bezirksvorstandsbeschluß aus Ausschluß war ein 3-hlgriff. Die Handlungsweise der vom Ausschluß bedachten Genossen ist nichl moralisch zu werten, und demzufolge zu bestrafen, sondern sie ist rein politisch zu beurteilen. Sie gehört nicht vor ein Schieds- gericht, sondern vor den Reichsparteitag. Um den Fehlgriff wieder gutzumachen, und die ganze Angelegenheit wieder auf das richtige Geleis zu bringen, muhte der Beschluß des Bezirksvorstandes au f g e h 0 b« n werden. Der Wille der Mehrheit muß zur Geltung gebracht werden. Das wird und kann auch in Sachsen geschehen. Es währe wahr- scheinlich längst geschehen, wenn die Zeit zum Handeln im Ein- vernehmen mit dem Parteivorftand festgestellt und damit die Autorität der G e s a m t p a r t e i in Sachsen eingesetzt worden wäre.

ganz blieb. Schließlich mußte die Feuerwehr alarmiert werden. Sie ging mit zwei Schlauchleitungen gegen die Störenfriede vor. Ihr Rückzug ersolgte aber erst, nachdem eine Hundertschaft der Schupo und Landjäger den Platz geräumt hatten. Die Reichsbanner- leu te hatten z w e i V e r l e tz t e. die sich in ärztliche Behandlung begeben mußten. Die Tübinger Versammlungsteilnehmer waren, nachdem die Ruhe wiederhergestellt war, gezwungen, sich unter dem Schutz der Polizei nach ihren Wohnungen zu begeben. In der gestrigen Sitzung des Höfle-Ausschufses behauptete der ehemalige Unkerfuchungsgefangene Cäsar Bledow als Zeuge ,f)öfle sei schlecht behandelt und mit lächerlichen Ausdrücken belegt worden. Die zu dieser Aussage vernommenen Aussichtsbeamten weisen dos übereinstimmend zurück. Weiter wurde ein wegen D-Zug- und Hotel- diebstählen verurteilter Zeuge vernommen, der unvercidet blieb. Die Weiterberatung erfolgt am Mpntag. Die holländische Regierung ist bereits am 29. Juni zurückgetreten. Die Königin hat sich ihre Entscheidung diesbezüglich vorbehalten und das Ministerium ersucht, die lausenden Geschäft- weiterzuführen. Mariner dürfen nicht Faschistenbündlcr sein. Die britische Ad- miralität verbietet den Offizieren und Mannschaften dem englischen Faschistenbund anzugehören. Zur Freisprechung de Bonos beschloß der leitende Ausschuß der Oppositionsparteien ein Dokument vorzubereiten, in dem der Stand- plmlt der Opposition zum Fall de Bona dargelegt wich.

Wir suchen die Wahrheit! Im Verlag von I. G. Cottas Nachf., Stuttgart und Berlin , er» scheint soeben ein Buch:Ich suche die Wahrheit! Ein Buch zur 5kriegsschuldfrage von. Wilhelm Kronprinz ". Die Suche. nach der Wahrheit ist eine gute Sache. Sie muß aber in diesem Fall mit der Suche noch dem wirklichen Ver- fasser des Buches beginnen. Vor ein paar Jahren erschien ein Buch:Erinnerungen des Kronprinzen Wilhelm". Dieses Buch war aber nicht von Wilhelm Kronprinz , sondern von KarlRosner. Haben sich seitdem die Geistesgabcn von Wilhelm Kronprinz so vermehrt, daß er seine Bücher selber schreiben kann? Dann ist Gott sichtlich mit den Hohenzollern im Bunde. Da aber der Fall immerhin zweifelhaft ist, wird die Wahrheit- suche gleich beim Titelblatt des Buches beginnen müssen. Sagt dieses Titelblatt hie Wahrheit? Der Berfasser des Titelblatts wird höflichst ersucht, seinen Bckeitiieidrang auch auf die Frage auszudehnen, ob der Verfasser des Buches wirklich mit jenem jungen Mann identisch ist, der einst in der Hosloge des Reichstags Beifall klatschte, als Herr von Heyde- brand den Krieg mit England forderte. Und der dafür Herrn von Bethmann Hollweg um Derzeihung bitten mußte. Also, wer hat das Buch wirklich geschrieben? Wir suchen die Wahrheitl