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Gewerkschaftsbewegung

Belgien für den Achtstundentag. Bedingungslose Ratifizierung des Abkommens von Washington .

Brüffel, 4. Juli. ( Eigener Drahtbericht.) Der belgische Minister für Arbeit und Industrie, Genosse Wauters, erklärte dem Brüffeler Vertreter des S03. Preffedienstes" folgendes:

Wir werden unverzüglich einen Gefeßentwurf zur Rafi­fizierung des Washingtoner Abkommens über den Achtffundentag in der Kammer einbringen. Seine Annahme ist gesichert. Ich hoffe, daß man die Bedeutung dieses Schrittes namentlich auch im Auslande anerkennen wird. Bisher wurde unferer Forderung auf Ratifizierung des Washingtoner Abkommens immer entgegengehalten, daß fie unsere Industrie gegenüber der anderer Länder, die den Achtstundentag nicht einhalten, in gefähr­licher Weise schädigen würde. Es wurde deshalb fogar von Freun­den des Achtstundentages eine bedingte Ratifizierung vor­geschlagen, d. h. die Ratifizierung follte erst dann in Kraft treten, wenn die hauptsächlichsten Konkurrenzländer das Abkommen gleich­falls ratifiziert haben würden. Die Erfahrung hat uns aber ge­zeigt, daß wir mit der Methode der bedingten Ratifizierung nicht vom Fled tommen. Jedes Cand möchte da dem anderen den Borrang gewähren und feines entschließt sich, den ersten Schritt zu tun. Wir haben uns deshalb entschlossen, zur unbedingten Ratifizierung zu schreiten, d. h. ohne Rüdsicht darauf, was andere Länder lun oder laffen mögen.

Wir erfüllen damit in unserem Lande felber eine durchaus berechtigte Forderung unserer Arbeiter, die den Acht­flundentag dauernd gegen jede Möglichkeit des Angriffs gesichert fchen wollen. Wir glauben allerdings, daß nun, wo der Acht­ftundentag für die Dauer von zehn Jahren gegen jede Anfechtung gefeit sein wird, auch unsere Arbeiter mit größerer Ruhe und Zu­versicht die im Interesse der Produktion etwa nöfigen zeitweiligen Ausnahmen annehmen fönnen.

Andererseits wollen wir mit der unbedingten Ratifizierung des Washingtoner Abkommens aber auch den anderen Ländern ein Beispiel geben, deffen Nachahmung wir von ihnen er­warten. Die franzöfifche Regierung hat sich bereits für die

vom

1. 21. Juli

Rafifizierung des Abkommens ausgesprochen. Wir hoffen, daß England und Deutschland nunmehr nicht zögern werden, den gleichen Schrift zu tun. Wir möchten annehmen, daß unser praktischer Schritt es den Arbeitern in Deutschland , England und anderen Ländern erleichtern wird, die Widerstände gegen die Ratifitation des Washingtoner Abkommens zu überwinden.

Zur Lohnfrage in den städtischen Werken.

Ein Entgegenkommen ist notwendig. Gegenwärtig find die Löhne in den städtischen Werken sowie die der Gemeindearbeiter der Kämmereibetriebe neu zu regeln. Es ist eine Tatsache, auf die mir gewiß weder die Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung, noch die Direk tionen der städtischen Werke hinzuweisen brauchen, daß diese Löhne nicht unerheblich hinter den Löhnen zurüdstehen, die in der Privatindustrie gezahlt werden. Wir brauchen auch gegenüber den Vertretern der Stadt Berlin und den Direktionen der städtischen Werte nicht den Nachweis anzutreten, daß die Löhne, die selbst in der Privatindustrie gezahlt werden, durchaus unzulänglich sind und daß also die Löhne der städtischen Arbeiter um so dringender einer Aufbesserung bedürfen. Alle diese Tatsachen können wir als gegeben betrachten.

Um so mehr muß es überraschen, menn somohl der Magistrat der Stadt Berlin , von dem man annehmen müßte, daß er in den Fragen der Bohnpolitik foziales Berständnis hat, als auch die Direktionen der städtischen Werke in der afuten Frage der Neu­regelung der Löhne bisher eine Haltung beobachtet haben, die un­verständlich erscheint. Wir wollen dem Magistrat der Stadt Berlin die beleidigende Unterstellung ersparen, als gelte für ihn die jetzt von der Bereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände heraus gegebene Parole: Unter feinen Umständen Lohnerhöhung. Weshalb also die ummachgiebige Haltung gegenüber den an sich bescheidenen Forderungen der städtischen Arbeiter auf Neuregelung der Löhne, die der Teuerung angemessen ist?

"

Es fann weder dem Magistrat noch der Direktion der städtischen Werte verborgen sein, daß infolge dieser ablehnenden Haltung unter den Belegschaften sich eine in jeder Beziehung berechtigte MiB stimmung geltend macht. Auch das ausgezeichnete Organisations: verhältnis der städtischen Arbeiter ist dem Magistrat und den Direk tionen der städtischen Werke sehr gut bekannt. Unter diesen Umständen

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ist die bisher eingenommene unnachgiebige Haltung der ver antwortlichen Stellen sehr gefährlich. Wir halten es für unfere Pflicht, rechtzeitig diese Tatsachen festzustellen und vor den Folgen zu marnen die eintreten würden, wenn man auch weiterhin jedes Entgegenkommen ablehnt.

Angestellte der Gr.- Berliner Metallindustrie!

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In einzelnen Mitgliedsbetriebe des VBMI. sind von den Werks. leitungen anscheinend als Antwort auf unser Flugblatt- Bekannt­wird, daß die Angestelltenverbände einen vom BBMI. gemachten machungen herausgegeben, in welchen die Behauptung aufgestellt Bergleichsvorschlag abgelehnt hätten.

Wir stellen demgegenüber fest, daß 1. den Angestelltenverbänden nach Fällung des Schiedsspruches vom VBMI. ein Vergleichsvor­schlag nicht unterbreitet worden ist und 2. die Vor- und Nachver­handlungen im Reichsarbeitsministerium gescheitert sind, weil die Vertreter des BBMI. jeden vorgeschlagenen Bergleich des RAM. rundweg ablehnten.

Da der BBM. für die Nicht durchführung des vom RAM. für verbindlich erklärten Schiedsspruches Rechtsgründe" gel­tend macht und diese vorerwähnten Bekanntmachungen nicht nur im Siemens- Konzern, sondern u. a. auch in den Betrieben der Firma Orenstein u. Koppel herausgegeben sind, ist es sicherlich nicht un­interessant, die Rechtsgründe einer gewiß maßgebenden Verbands­firma in einer anderen Angestelltenangelegenheit zu beleuchten. Bei der Firma D. u. R. find deshalb wieder Massenfündi. gungen erfolgt, weil die Angestellten sich begreiflicherweise nicht Mitte Juni mit einem erheblichen Gehaltsabbau mit Wirfung ab 1. Juni einverstanden erklärten, zumal in fast allen Fällen Einzelarbeitsverträge mit einer Geltungsdauer bis zum 1. Of= tober bzw. 1. März 1926 bestehen.

Wenn darüber hinaus in Rundschreiben der Werfsleitungen versucht wird, die Angestellten der oberen und unteren Gruppen gegeneinander auszuspielen, so überlassen wir die Beurteilung dieser Handlungsweise des BBMI. in aller Ruhe den Angestellten in den Betrieben und der gesamten Deffentlichkeit. AfA- Metallfartell: Günther, Lange, Rothe. Gewerkschaftliches siehe auch 3. Beilage. Berantwortlich für Bolitik: Bictor Schiff: Wirtschaft: Arthur Saternus; Gemertichaftsbewegung: 3. Steiner; feuilleton: Dr. John Shikowski; Lofales und Sonstiges: Fris Raritädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchdruckerei und Verlagsanstalt Baul Singer u. Co., Berlin S. 68, Lindenstraße 3.

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