Korrespondenzen und Parteinachrichten.
einrichtungen. Es handelt sich um einen Artikel, der im vorigen| fommission der Gewerkschaften in Hamburg zum Maifonds überJahre in beiden Blättern abgedruckt worden war und der die wiesen werden." Ueberschrift trug: Dem Arbeiter eine Last und die Peitsche".
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2C. Staats:
Vermischtes.
Diesem Beschlusse ist ein Theil der Kollegen noch nicht nachDer Angeklagte hatte sich geweigert, den Verfasser zu nennen und gekommen. Wir bitten daher diejenigen Kollegen, welche diesem allein die Verantwortung übernommen. In dem Urtheile heißt Beschlusse noch nicht nachgekommen find, Gelder an unfern Crimmitschau . Daß Ordnungsliebe und Pünktlichkeit nicht es u. a.: Der Verfasser betrachtet die Arbeiter als eine ge- Saffirer Herrn Wilhelm Günsel, Fürstenftr. 9, 2 Tr., zu senden, nur als eine gute und lobenswerthe Eigenschaft eines Beamten schlossene Klasse und stellt dieser die Klasse der Nichtarbeiter, resp. in der nächsten Versammlung am 5. Juni bei Norbert, Kollegen! Es gilt angesehen und erkannt wird, sondern, daß es überhaupt Pflicht refp. der Arbeitgeber, der Regierenden, der Herrlichen", der Beuthstraße, an denselben zu entrichten. eines jeden anderen Menschentindes sein soll, das wurde dem Vorsteher des hiesigen allgemeinen Bildungsvereins dadurch flar Rapitalisten gegenüber. Eine Aufreizung wurde erblickt in der dem Unternehmerthum einen Damm entgegen zu sehen, thue jebez Vorsteher des hiesigen allgemeinen Bildungsvereins dadurch klar gemacht, daß derselbe wegen um zwei Tage zu späten Anmeldens gehässigen" Art, wie das Verhältniß der Arbeitgeber zu den feine Pflicht nach besten Kräften. Mit kollegialischem Gruße des neu- bezw. wiedergewählten Vorstandes genannten Vereinsarbeitern dargestellt wird. Es ist die Rede von weißen Stlaven, der Borstand. von modernen Heloten, von dem wirthschaftlichen Standrechte, auf Grund einer Anzeige der hiesigen Polizeibehörde folgenden unter dem die Arbeiter ständen, ferner wird gesagt, der Arbeiter Strafbefehl erhielt: " Auf Antrag der königl. Staatsanwaltschaft wird gegen Sie fomme nicht dazu, etwas Selbständiges zu thun oder frei zu sein, wegen der Beschuldigung, als Mitglied des Vorstandes des all- die Arbeitsordnungen glichen Gefängnißordnungen und das Hörigkeitsverhältniß solle wieder auferstehen Aus Stade . Einen merkwürdigen Bescheid, gemeinen Bildungsvereins für Crimmitschau und Umgegend, einrichtungen resp. Anordnungen der Obrigkeit sind nach dem eines Vereins, deffen 3wed sich auf öffentliche Angelegenheiten Urtheile dadurch verächtlich gemacht, daß der Artikel die sozial- merkwürdig in mancherlei Hinsicht, hat der Bezirksausschuß bezieht; die am 21. März 1891 eingetretene Veränderung der Personen des Vorstandes nicht binnen brei Tagen politischen Gesetze und Vorlagen angreift. Die Revision des auf ein Gesuch um Gestattung der Rolportage ertheilt. Der Benicht binnen drei Tagen sondern erst am 26. März 1891 dem Stadtrath zu Crimmitschau Angeklagten, welche heute vor dem dritten Straffenate des scheid lautet: Reichsgerichts zur Verhandlung kam, wurde in einem Punkt für als Polizeibehörde angezeigt zu haben. Vergehen gegen§§ 19 und 33 des Gesetzes vom vom 22. November 1850, das Vereins- begründet erachtet. Der Angeklagte hatte in der Hauptverhandbelung Beweis dafür beantragt, daß in Hamburg die Arbeitgeber und Versammlungsrecht betreffend; wofür als Beweismittel be- die Arbeiter unter der Drohung, sie würden sonst entlassen, zeichnet sind: Die Atten des Stadtraths zu Crimmitschau , den aufgefordert hätten, aus den Fachvereinen auszutreten. Dieser allgemeinen Bildungsverein betreffend, eine Geldstrafe von Antrag war abgelehnt worden, weil es sich hierbei nicht um drei Mark, und im Falle dieselbe nicht beigetrieben werden Anordnungen der Obrigkeit(§ 131) handle. tann, eine Haftstrafe von einem Tage festgesetzt. Zugleich werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Geldstrafe und die nachverzeichneten Kosten sind an die Amtsgerichts- Kaffe zu Crimmitschau zu zahlen.
Dieser Strafbefehl wird vollstreckbar, wenn Sie nicht binnen einer Woche nach Zustellung bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich zu Protokoll des Gerichtsschreibers Einspruch erheben." Crimmitschau , den 21. Mai 1891.
Königliches Amtsgericht.
Krammer.
An den Uhrmacher Herrn Emil Fiedler hier,
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-, 10 3,-
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Summa 4,10 m.
Das Reichsgericht erblickte nun mit der Revision einen Mangel des Urtheils darin, daß bei der Entscheidung über jenen Antrag der§ 130 nicht in Erwägung gezogen sei. Das Reichsgericht erkannte deshalb auf Aufhebung des Urtheils und verwies die Sache zur abermaligen Berhandlung nicht an das Landgericht Halle, sondern nach Nord hausen zurüd.
Mainz , 27. Mai. In der heutigen Sigung der Straffammer des Landgerichts wurde das Urtheil gegen den Nähmaschinenhändler Genossen Jos. Krämer aus Frankfurt a. M. wegen Aufforderung zum Kontraktbruch in einer Versammlung der Metallarbeiter publisirt. Es lautete auf eine Gefängnißftrafe von vierzehn Tagen. Der Staatsanwalt hatte vier Wochen beantragt.
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Straßburg . Wegen des formalen Grundes, daß die gesetzliche Anzeige bei der Polizei zu spät erfolgte, fonnte eine auf Dienstag Abend anberaumte Schneiderversammlung, in welcher Langenbielan. Echt freisinnig", so lesen wir in dem Reißhaus aus Erfurt zu referiren gedachte, nicht abgehalten werwacker redigirten Proletarier aus dem Gulengebirge", d. h. mit den. Mag man sich nun über die in dem vorliegenden Falle anderen Worten echt waschlappig ist ein Leitartitel der Brest. unnöthig rigorose Handhabung des Gesetzes durch die Polizei langen, daß zwischen dem Tag der Anzeige einer Versammlung Morgenztg.", der sich mit dem gegen Genossen Baginsti erkannten ärgern oder nicht, die Polizei hat nun einmal das Recht, zu ver Urtheil von 6 Monaten wegen Beleidigung des Pfarrers Miethe und dem Tag der Versammlung selbst eine Zwischenzeit von drei aus Peilau beschäftigt. Das fortschrittliche Blatt meint, Restripte", welche den Gerichten Weisungen ertheilten, so und Tagen liegt. Es sei das zur Erinnerung gesagt!
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so zu urtheilen, dürften zwar nicht erlassen werden, dagegen sei aber nichts einzuwenden, wenn die Justizverwaltung rechtspolitische Erwägungen" an die Gerichte gelangen ließe.
Arbeiterbewegung.
Wenn die Männer der früheren Fortschrittspartei, die Waldeck, die Ziegler u. f. w. u. f. w. das hören könnten, Prag , 28. Mai. Der partielle Ausstand im Teplizer Revier so würden sie sich über eine solche jammervolle Haltung der miß rathenen Nachgeburt, welche auch jetzt noch immer den Muth ist beendigt, nur auf zwei Karbiger Schächten der Brürer Kohlenhat, sich Fortschrittspartei" zu nennen, im Grabe umdrehen. gewerkschaft streiken ungefähr 300 Arbeiter, weil die Leitung des Solche rechtspolitische Erwägungen" würden bei dem Streber- Werkes vier Arbeiter entlassen hat. Von einer eigentlichen Lohnthum, daß sich in unserer gold- und avancementslüsternen Beit bewegung ist nichts zu merken. überall breit macht, gerade so wirken wie etwa eine Verordnung der Landräthe an die Gendarmen, aufzupassen, daß die Hunde nicht ohne Knüppel zwischen den Beinen herumlaufen. Die ErDas wägungen" würden einfach zu Bestimmungen werden. freifinnige" Winfelblatt meint dann weiter, das solche Re stripte" etwas diskreter behandelt werden müßten; öffentlich darf so etwas nicht gefagt werden. Nun, wir gestehen, da ist uns noch ein grober Staatsanwalt mit einer Hand voll Restripte" lieber, als folch ein schleichendes, freisinniges Justizreptil mit seinen„ rechtspolitischen Erwägungen".
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Stendal , 27. Mai. Heute wurde Genosse Denner wegen Vergehens gegen§ 131 des St. G.-B. zu 1 Monat Gefängniß verurtheilt.
Brüffel, 28. Mai. Die Indépendance belge" meldet aus London , der Obmann der schottischen Bergleute habe den belgischen Ausständigen erklärt, es feien ihnen keine Geldmittel zugesandt, weil die Belgier solche nicht erbeten hätten.
Charleroi , 28. Mai. Heute sind 2000 Bergleute wieder angefahren. Die Wiederaufnahme der Arbeit wäre bedeutender, wenn nicht mehrere Werke für die Wiederaufnahme die Bebeiter aus dem Verband der Ritter der Arbeit" austreten. bingung gestellt hätten, daß der Lohn verkürzt wird und die Ar
Paris, 28. Mai. Die anläßlich des Streifes der Omnibusbediensteten verhafteten Personen sollen gerichtlich nicht weiter verfolgt werdeu."
Soziale Uebersicht.
Leipzig , 25. Mai. Vom Landgericht in Halle a. S. ist am 22. Januar der Redakteur des„ Boltsblatt für Halle und den Saalfreis" fowie des Volksblatt für Anhalt", Genosse Richard Achtung Kaufleute Berlins ! Kollegen! In der Versamm Illge in Halle, der augenblicklich eine längere Strafe aus einem anderen Prozesse verbüßt, zu einem Jahre Gefängniß verurtheilt lung der Freien Vereinigung“, vom 3. April d. 3. wurde beworden und zwar auf Grund der 88 130 und 131 des Straf - schlossen:" Von dem am 1. Mai verdienten Arbeitslohn soll jedes gesetzbuchs, also wegen Aufreizung verschiedener Bevölkerungs- Mitglied einen Theil, nicht unter einer Mart, an die Verflaffen gegen einander und wegen Berächtlichmachung von Staats- einstaffe abliefern. Die Hälfte dieses Geldes soll der General inspektorenberichte und die Ergebnisse der Kriminal- und Arbeiter versicherungs- Statistik besprochen, endlich wird, freilich unseres
Vierteljahrsschrift zur Erforschung der gesells schaftlichen Zustände aller Länder. In Verbin
Stade, den 13. Mai 1891, 29. p. mts., betr. Genehmigung
1. b.
Auf die Eingabe vom von Druckschriften zum Feilbieten im Umherziehen, gereicht Ihnen zum Bescheide, daß die eingesandten Druckschriften
1. Das fleine Buch für uns Alle, Verlag von Richard Hermann Dietrich in Dresden , 1 Bändchen des II. Jahrganges;
2. Lichtstrahlen, Blätter für volksverständliche Wissenschaft, Nr. 1, I. Jahrgang, Verlag von G. Harnisch, Dresden 1891;
3. Die Bergmannstochter von Tollenstein, Heft 1, Druck und Verlag von Richard Hermann Dietrich, Dresden ;
4. Der Mensch und seine Rassen, von Dr. Bernhard Langfavel, Verlag von J. H. W. Diez, Stuttgart , Heft 1, zum Feilbieten im Umherziehen nicht zugelassen werden können, weil bezüglich der Schriften 1-3 ber dem Verbrecherthum entlehnte, bezw. irreligiöse Tendenzen verfolgende Inhalt derfelben geeignet erscheint, in sittlicher, bezw. religiöser Hinsicht Anstoß zu erregen und bezüglich der unter Nr. 4 aufgeführten Schrift der mit derselben festverbundene Umschlag Anpreisungen von Schriften enthält( z. B. Stern, J., die Religion der Zukunft; Halbes und ganzes Freidenkerthum 2c.) deren Inhalt ebenfalls zu Bedenken in religiöser Beziehung Anlaß giebt.(§ 56, 10 der Reichsgewerbe- Ordnung.)
Ebenso wenig wie die ersten Bände bezw. Bände ( Nummern) der Schriften werden voraussichtlich auch die nicht vorliegenden nachfolgenden Hefte 2c. zugelassen werden können, da es nicht ausgeschlossen erscheint, daß bei den folgenden Lieferungen dieselben Gründe für die Ausschließung vom Gewerbe- Betriebe im Umherziehen vorliegen.
Eventuell würden die vorliegenden Hefte zur Prüfung hierher einzureichen sein.
Gegen diesen Bescheid steht ihnen innerhalb 2 Wochen nach erfolgter Zustellung der Antrag auf Beschlußfassung durch das Kollegium des Bezirksausschusses oder die Einlegung desjenigen Rechtsmittels zu, welches zulässig wäre, wenn der Bescheid auf Beschluß des Kollegiums ergangen wäre.
Die Anlagen des Gesuchs erfolgen zurück 2c. Namens des Bezirksausschusses. Der Vorsitzende.
Bugestellt An
Herrn
In Vertretung: E. Erbmeier.
Dies der Wortlaut des merkwürdigen Attenstückes, das wir an der Hand der Gewerbe- Ordnung etwas beleuchten wollen. In§ 48 derselben heißt es:
Wer gewerbsmäßig Druckschriften oder andere Schriften oder Bildwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten ausrufen, verkaufen, vertheilen, anheften oder anschlagen will, bedarf dazu einer Erlaubniß der Orts- Polizeibehörde, und hat den über diese Erlaubniß auszuſtellenden, auf seinen Namen lautenden Legitimationsschein bei sich zu führen."
Das ist die einzige Bestimmung, die hier zutrifft, und dieser hat der Betreffende genügt, indem er einen Gewerbeschein für 24 M. schon längst gelöst hat. Allerdings muß beim Gewerbebetrieb im Umherziehen ein Verzeichniß der Schriften eingereicht und genehmigt werden; das geht aber im vorliegenden Falle den Betreffenden gar nichts an, da er nur in seinem Wohnort
und
durch allerlei Maßnahmen der Polizei. Nun aber wollen wir feit des Gesuchs nur die Gründe der Abweisung betrachten. Die Schriften unter 1. und 3. gehen uns " Roman " Literatur. Anders die Schriften unter 2. und 4., nichts an; es sind Erzeugnisse der niedrigsten Gattung unferer " Roman "-Literatur. Anders die Schriften unter 2. und 4., die den meisten unserer Leser bekannt sein dürften. ( denn
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Die
Licht
Sozialpolitische Literatur. Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. Erachtens nicht genügend, die sozialpolitische Literatur im Archiv Schriften folportirt. Das Verzeichniß einzureichen hatte er gar tritifirt. Boten schon die drei ersten Bände dieser Zeitschrift eine nicht nöthig und ist in der That nur dazu getrieben worden dung mit einer Reihe namhafter Fachmänner ülle nach jeder Richtung hin werthvollen Materials, so scheint einmal absehen von der Nothwendigkeit oder Nicht- Nothwendigdas Archiv unter der alten Redaktion, aber in dem neuen des In- und Auslandes herausgegeben von( J. Guttentag'schen) Verlage noch Besseres bieten zu wollen. Dr. Heinrich Braun . Vierter Band, Erstes Heft, wenigstens läßt das erste Heft des neuen Bandes dies erhoffen. 248 Seiten 8°. Berlin 1891. J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung. Dasselbe zeichnet sich durch Wielseitigkeit, Attualität, Frische und Abonnementspreis pro Band von 4 Heften 12 M., Einzelne durch ausnahmslose Vortrefflichkeit der Beiträge aus. Es ist bei Hefte 4 M. höchsten Grade beschämend, daß man diese Zeitschrift eine eigen möglich, auf die einzelnen Beiträge besonders einzugehen, wir von dem Verbrecherthum entlehnten Tendenzen" fann feine Rede Es ist für die deutsche nationalökonomische Wissenschaft im dem beschränkten uns zur Verfügung stehenden Raume leider unartige nennen muß, denn ihre Eigenart besteht in ihrer wissen- Mit Beziehung auf das eben in Neu- Ordnung begriffene ſein). Allerdings huldigen die„ Lichtstrahlen" der atheistischen schaftlichen Objektivität. Die übrigen nationalökonomischen Zeit- preußische Steuerwesen handelt Professor Adolph Wagner über Weltanschauung und vertreten dieselbe, aber in einer Weise, die bei Niemand Anstoß erregen kann. Die Artikel sind rein wissenentweder direkt bestimmte ökonomische soziale Finanz- und Steuerpolitik. Wagner muß, man mag über schaftlicher Natur und vermeiden konsequent jenes Geschimpfe auf schriften vertreten Interessenfreise, oder sie werden, was noch viel mehr zu feine politische Stellung noch so sehr aburtheilen, unzweifelhaft einzelne Religionsrichtungen, wie man sie gerade in den frommen So entbehrte die deutsche nationalökonomische Wissenschaft lange politit anerkannt werden, bekannt ist, daß er das Steuerwesen Andersgläubige findet. Lettere Art von Schriften ist gewiß dem Vorgeben wissenschaftlicher Zwecke in die Welt gesandt. heute als die erste deutsche Autorität in Sachen der Finanz Traftätchen und Blättern der einzelnen Konfessionen in Bezug auf tadeln ist, von Universitäts - und politischen Strebern unter Zeit eines Organs, das widerspruchslos der Wissenschaft und des Staates statt ausschließlich vom fiskalischen Standpunkte vom nicht einer Klique diente; diesem Uebelstande wurde für den fozialpolitischen aus geregelt fehen will. In dem genannten Auf- hundertmal eher geeignet, in religiöser Hinsicht Anstoß zu er heute im Brennpunkte des politischen und wissenschaftlichen faße übt er an der preußischen Reformpolitit sehr energische strahlen". Das Beste aber hat sich der Bezirksausschuß geleistet Interesses stehenden Zweig der nationalökonomischen und Kritik; seine flare Darstellung wird über die in Preußen im in Bezug auf die unter 4) aufgeführte Schrift:" Der Mensch Bordergrunde des Intereſſes ſtehenden Fragen viel Aufklärung und seine Rassen". In Ermangelung eines jeden, auch nur statistischen Wiſſenſchaft für die Sozialpolitik und Sozialstatistik verbreiten können. Ueber den zweiten Aufſay, den von Dr. Fr. Schuler scheinbar stichhaltigen Grundes, der aus dem Inhalt des Werkes durch die Gründung des Archivs für soziale Gesetzgebung und Der Normalarbeitstag in feinen Wirkungen auf die Produktion" Statistit" abgeholfen. Nicht nur steht der streng objektive nach baben wir in zwei Leitartikeln unseren Lesern referirt. An geschöpft werden könnte, hat man den Umschlag, die auf dentjeder schrift über allen Zweifel, sie dient auch in feiner Weise einer diesen Aufsatz schließt sich eine nach jeder Richtung hin vor dem Umschlag Schriften atheistischer Tendenz angezeigt sind, giebt ein ethnographisches Werk Anlaß zu ¡ Bedenken einseitigen Richtung oder Schule; unter ihren Mitarbeitern finden treffliche und flare Abhandlung des Professors Sombart über die Hausindustrie in Deutschland . wir alle heute in der Nationalökonomie wissenschaftlich anerkannte Die Rubrik Gesetzgebung enthält Besprechungen und die in religiöser Sinficht" und ist vom Verkauf im UmherRichtungen, ebenso wissenschaftliche Sozialisten als Robbertufianer, Terte des neuen Reichsgefeges über die Gewerbegerichte, des siehen ausgeschlossen! Gin Seitenstück zu den„ konkludenten Handdann Schüler Schmoller's, Brentano's, R. Menger's und anderer französischen Dekretes über den obersten Arbeitsrath und des lungen" des Reichsgerichts! Aber es kommt noch beffer. Mit beneidenswerther Sehergabe weiß der Bezirksausschuß im Voraus, als auch so eigenartige Individualitäten Reorganisation der preußischen Gewerbe Inspektion behandelt von Fach finden wir aber auch Männer der Praxis und ver- und der Wortlaut der bezüglichen Denkschrift mitgetheilt. Den sprechen dürften. Er ahnt also schon jetzt, daß z. B. der Buchhändler Dies in Stuttgart auf den Umschlägen der folgenden wandter Wissenszweige, wie den als Autorität in der Fabrik- Schluß bilden Bücherbesprechungen. inspektion anerkannten Dr. Fr. Schuler und den berühmten Aus dem bisher Gesagten folgt, daß das Archiv" Hefte wieder atheistische Schriften empfehlen wird, weshalb die schrift beschränkt sich, und dies ist ein weiterer Vorzug vor anderen eine Fundgrube für sozialpolitisches Wissen ist und daß ihre Kenntnisse auf dem Gebiete der Völkerkunde zu bereichern, die leider für Arbeiterbörsen theure Zeitschrift mit Nugen weshalb sie sich über die Sitten und Gebräuche der Botokuden auch von unseren Parteigenossen gelesen werden nationalökonomischen Zeitschriften, nicht auf deutsche Gelehrte; wir finden in den bis nun erschienenen Bänden neben deutschen, Leider wird das Material, welches im" Archiv" ausgehäuft ist oder Eskimos nicht unterrichten dürfen. Das sind die Konsehat. Selbstverständlich wird von Seiten der Betheiligten jedes Desterreichern und Schweizern Ungarn , Franzosen , Italiener , eben eine Zeitschrift durchaus internationalen Charakters, sowohl gleich wir darin sehr viel auch für uns Verwerthbares finden Rechtsmittel benußt werden, um diesen völlig unhaltbaren BeEchweben, Russen, Engländer, Amerikaner 2c. Das„ Archiv" ist und wird, fast ausschließlich von den Gegnern ausgenügt, ob- quenzen des Bescheides, den der Stader Bezirksausschuß ertheilt als würden. Den nach oben behandelten im gett, Whit annähernder Vollständigkeit, ben Bildungsvereinen ist das Abonnement des„ Archivs" aufs demfelben behandelten Fragen. Wiit annähernder Bollſtändigkeit ben busbesondere den gewerkschaftlichen Organisationen und werden in demselben alle sozialpolitisch wichtigen Gefeßentwürfe, Angelegentlichste zu empfehlen. Borschläge und Gesetze, sowie die sozialstatistisch bemerkenswerthen Thatsachen aller Länder behandelt. Daneben finden wir die Fabrit
, Karl Bücher , Adolf Wagner. Außer den Nationalökonomen neuen russischen Arbeiterschutzgesetzes, ferner wird die beabsichtigte daß auch die späteren Hefte seinen Anforderungen nicht ent
fönnte.
Stader Bezirksausschusses Norm werden, dann könnte durch Rolportage überhaupt nichts mehr vertrieben werden, das von der scheid unwirksam zu machen, denn sollte die Auffassung de gewöhnlichen„ patriotischen" oder„ christlich frommen" Literatur Tabweicht.