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Gewerkschaftsbewegung

Arbeiterdelegationen nach Rußland .

Genosse Vollmerhaus, Sekretär des ADGB. für Berlin­Brandenburg, schreibt uns:

Angesichts des vielen Geschreis der Kommunistischen Partei über die Entsendung von Arbeiterdelegationen nach Rußland zum Studium der russischen Wirtschafts- und Arbeitsverhältnisse, möchte ich aus meiner Erfahrung einiges zur Beurteilung über die Behand­lung solcher Delegationen mitteilen.

Im Januar und Februar 1922 wurde ich vom Internationalen Gewerkschaftsbund beauftragt, einen Transport Lebens­mittel für die hungernden Russen nach dem Hunger. gebiet zu schaffen. Dabei hatte ich Gelegenheit, mich 14 Tage in Moskau aufzuhalten. Als ganz selbstverständlich betrachtete ich es, gerade in der damaligen Zeit, auch Betriebe zu besichtigen. Eines Tages entschloß ich mich, zum dortigen Metallarbeiter­verband zu gehen, um den größten Metallbetrieb Mostaus be­sichtigen zu können.

Es wäre nun nach den allgemeinen, in Deutschland vorherr schenden Begriffen, wonach die russischen Gewerkschaften die Träger der dortigen Betriebe seien, einfach gewesen, mir einen solchen Be­trieb zu zeigen. Aber weit gefehlt! Der Sekretär des Metall­arbeiterverbandes war entweder dazu nicht in der Lage, oder er wollte nicht. Ich mußte deshalb wieder unverrichteter Sache von dannen ziehen. Trotzdem ließ ich mich nicht abhalten, am nächsten Tage wieder hinzugehen. Wieder gab es allerlei Aus reden, bis ich ganz energisch darauf bestand, mich mit dem Vorsitzenden der Allrussischen Gewerkschaften, Herrn Losowski, telephonisch zu verbinden. Losowski, den ich in Berlin kennengelernt und der durch die deutschen Gewerkschaften die Einreiseerlaubnis nach Deutschland erhalten hatte und von uns in jeder Weise unterstützt worden ist,

war nicht gerade erbaut von meinem Verlangen, den Moskauer Metallbetrieb zu besichtigen. Ich fonnte nur ein paar Säge über diese Angelegenheit mit ihm telephonisch reden. Ich hatte jeden­falls erreicht, daß nunmehr der dortige Metallarbeiterverband ver. anlaßt wurde, mir den Betrieb zu zeigen.

Damals hatten auch die russischen Gewerkschaften Autos zur Berfügung. Die zu besichtigende Fabrit liegt außerhalb der Stadt. Ich nahm mir zur Besichtigung einen deutschsprechenden Ingenieur als Dolmetscher mit. Tags darauf sollte die Besichtigung stattfinden. Das Auto fuhr vor. Als man jedoch meinen Dolmetscher bemerkte, fonnte das Auto auf einmal drei Personen nicht ertragen. Erst durch mein ganz energisches Auftreten, daß ich dann auf das Auto verzichte und zu Fuß den Betrieb aufsuchen würde, bequemte man sich zu der Fahrt.

Als ich dann wieder nach Deutschland kam und ein zweiter Transport nach Rußland geschafft werden sollte, wurde ich von lettischen Genossen gewarnt, nicht wieder nach Rußland zu fahren. Ich hatte nämlich seinerzeit der Deffentlichkeit die dortige Arbeits­weise und Betriebsverhältnisse geschildert. Mir fonnte man feine Botemkimschen Dörfer vormachen. Den Arbeiterdelegationen wird man aber nur diese zeigen, davon bin ich auf Grund meiner Erfah­rungen überzeugt.

Die Selbstverwaltung der Postkleiderkaffe. Für den Bezirk jeder Oberpostdirektion besteht eine Kleiderkasse, bie den Zweck hat, den Mitgliedern die nötigen Dienstkleidungsstücke zu verschaffen. Die Kosten der Dienstkleidung trägt zu einem Drittel die Postverwaltung, zu zwei Dritteln werden sie von den Mitgliedern der Kleiderkasse getragen. Die Kleiderkassen haben eine Sagung, die ihre Aufgaben und ihren Geschäftsbetrieb regelt.

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Zur Lage im Bauarbeiterstreik. Entsprechend den Beschlüssen der am Bauarbeiterstreit beteiligten Organisationen haben sich am Donnerstag die vereinigten Streit leitungen mit der augenblidlichen Situation befaßt. In den nächsten Tagen werden Versammlungen stattfinden, die sich mit den Vorschlägen der Streifleitung beschäftigen werden.

Die Stukkateure zum Bauarbeiterstreik.

In einer start besuchten Versammlung der Fachgruppe Stud­und Gipsbau im Gewerkschaftshaus gab Sched als Berliner Fachgruppenobmann einen zusammenfassenden Bericht über die all­gemeine Streiflage. Er stellte unter anderem klar, daß die Behaup­tung des Syndikus Dr. Milenz, die Fachgruppe beteilige sich aus Sympathie am Streit, nicht zutreffe. Der Lohn der Stuffa teure und Rabiger regelt sich prozentual nach dem Maurer­lo hn. Durch die Ablehnung der Lohnforderungen der Maurer ist auch diese Gruppe automatisch in den Kampf hineingezogen worden. Er gab weiter bekannt, daß ein Unternehmer die Gruppen­leitung ersucht hat, zur Ausbildung und leberwachung der Lehr­linge einen sogenannten Polier, den es nach dem Tarifvertrag im wirklichen Sinne nicht gibt, freizu geben. Dieses Anfinnen wurde von der Versammlung mit Entrüstung zurückgewiesen, da es den Anschein hat, in die Reihen der Streifenden eine Bresche zu schlagen. Es wird gedroht, die Lehrlinge ohne Bezahlung aussehen und sie diese Zeit nachlernen zu lassen. Einen ganz furiofen Stand punkt nimmt die Firma Junkersdorf ein. Sie ersucht, die Arbeit bei ihr wieder aufzunehmen, da sie gewillt ist, nach er. folgter Beendigung des Kampfes die durch ihn er­zielten Löhne zu zahlen. Wenn man nach diesem Rezept verfahren würde, brauchte man ja nach Ansicht der Firma überhaupt nicht erst zu streifen. Die Versammelten brachten klar zum Ausdrud, daß auch sie im Rahmen der gesamten Bewegung des Baugewerbes bis zum vollen Erfolge ihren Mann stehen werden.

Transportarbeiterstreik bei Albert Gleifer A.- G..

Die bei der Firma Albert Gleiser, Berlin , Aleranderstraße, be­schäftigten Transportarbeiter führen seit Monaten Beschwerde über die ihnen zugemutete außerordentlich lange Arbeitszeit. Wieder­holte Verhandlungen führten zu feinem Erfolg. Die Firma ver­sprach wohl Abhilfe zu treffen durch bauliche Veränderungen und dergleichen, ging statt dessen jedoch dazu über, als das Geschäft furze Zeit ftodte, mehrere Transportarbeiter wegen Arbeitsmangel zu entlassen um vier Tage später, als der Geschäftsgang wieder ein­fette, von den Arbeitern Ueberstunden bis in die Nacht hinein zu verlangen. Als die Arbeiter erneut wegen Abschaffung der Ueber­stunden, bezw. Bezahlung derselben vorstellig wurden, wurde von ihnen verlangt, solange zu warten, bis der Inhaber der Firma am Ende des Monats von seiner Erholungsreise aus der Schweiz au­rücklehre. Da eine Einigung nicht zu erzielen war, wurde am Montag die Arbeit eingestellt.

Aus dem Terra- Glashaus".

Das Arbeitgeberlohntartell der Filmindustrie ließ uns folgende pressegesetzliche Berichtigung auf die in den Nummern 323 und 329 des ,, Borwärts" erschienenen Auslassungen über einen ,, Angriff der Filmunternehmer" zugehen:

dem

Am 7. Mai 1924 wurde zwischen dem Arbeitnehmer lohntartell der Filmindustrie, bestehend aus Deutschen Metallarbeiterverband, Deutschen Verkehrsbund, Verband Deutscher Holzarbeiter, Verband der Zimmerer, Verband der Sattler und Tapezierer, Verband der Maler, Verband der Steindrucker und Lithographen , Verband der Maschinisten und Heizer, Deutschen Werk­meisterverband, der Deutschen Filmgewerkschaft und dem Arbeit geberlohntartell der Filmindustrie, bestehend aus dem Ver­band der Filmindustriellen e. B., Schußverband Deutscher Film­topieranstalten, Berband Deutscher Filmatelters, Zentralverband der Filmverleiher, ein Manteltarif abgeschlossen, der am 25. Juli 1924 von der Reichsarbeitsverwaltung IV 449/19 für all. gemeinverbindlich erklärt worden ist. Am 28. November 1924 ist nach dem von dem Vertreter des Verbandes der Steindrucker und Lithographen und des Verbandes der Maler unterschriebenen Proto: foll ausdrücklich festgestellt worden, daß die Filmgewerkschaft aus dem Arbeitnehmerlohnkartell ausgeschieden ist. Der Grund hierfür war der, daß die Filmgewerkschaft den Manteltarif, ohne die übrigen Mitglieder des Lohnfartells zu befragen, die denselben noch fort­setzen wollten, gefündigt hatte. Dieser Manteltarif besteht noch heute als allgemeinverbindlicher Tarif unverändert fort. Der Antrag auf Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit ist am 29. Mai 1925 ab­gelehnt worden. Am 23. Juni 1925 ist zwischen den beteiligten Ber­bänden ein neues Lohnabkommen für die Zeit vom 26. Juni 1925 bis zum 1. bzw. 2. Oftober 1925 getroffen worden, das die Unterschriften von sechs Gewerkschaftsvertretern trägt. Die Terra Glashaus G. m. b. 5. ist Mitglied des Ber: bandes Deutscher Filmateliers und als solches gemäß § 1 der Verordnung über Tarifverträge an diesen Vertrag gebunden, ebenso wie u. E. die Filmgewerkschaft bzw. die Mitglieder derselben an das Lohnabkommen gebunden sind. Die am Tarif beteiligten Ge­werkschaften haben ausdrücklich auf Befragen erklärt, daß für sie fein Streit bestehe, da ja ein gültiges Lohnabkommen am 26. Juni cr. abgeschlossen sei. Bei dieser ganzen Sachlage müssen wir darauf hin, weisen, daß der Streit der Arbeitnehmer der Terra- Glashaus G. m. b.5. sich lediglich gegen den Atelierbetrieb dieser Ge. sellschaft und nicht gegen den Betrieb der mit der Terra- Glas­stellerin war lediglich Mieterin des Ateliers. Wenn sie also ein neues Atelier mietete, wie beispielsweise das May- Film­Atelier, so hatten die Arbeitnehmer desselben gar keinen Grund und fein Recht, die Arbeit zu verweigern."

Der Vorstand der Postkleidertasse im Bezirk Berlin bestand bis auf den sagungsgemäß von der Oberpostdirektion zu ernennenden 1. Vorsitzenden aus Beamten freigewerkschaftlicher Organisationen, der mit Nachdruck die Interessen der Beamten gegen über den tartellierten Uniformlieferanten aus dem Luchsyndikat vertrat. Die Oberpost direktion, der dieser Vorstand unbequem wurde, erhob gegen ihn den Bor: wurf der passiven Bestechlichkeit, ohne jedoch im Zeit raum von 4 Monaten ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Biel­mehr wurden zwei Mitglieder des Vorstandes Dom Amt suspendiert und zwei weitere Mitglieder zwangsweise ihrer Vorstandsposten enthoben und zu ihren Dienststellen zurückversetzt. Auf Antrag einer gegnerischen Organisation wurde von der Oberpostdirektion eine außerordent liche Hauptversammlung der Kleidertasse zum 3med einer Neuwahl des Vorstandes einberufen. Diese Maßnahme widerspricht dem klaren Wortlaut der Saguna und wird von dem rechtmäßig gewählten Vorstand nicht anerkannt. Trozdem hat diese außerordentliche Bersammlung stattgefunden und in Anwesenheit von drei Bosträten, denen die elementarste Technik der Versammlungsleitung abging, wurde ein neuer Vor stand gewählt. Ein Oberpostrat verlas in der Versammlung eine 16 Seiten lange Verfügung der Oberpostdiret tion gegen den alten Vorstand, ohne daß es den Angegrif­fenen möglich gewesen wäre, fich dagegen zu verteidigen. Sagungen, Bereinsgesetz und Bürgerliches Gesetzbuch fümmern die Oberpost­direktion nichts, fie fühlt sich auch in privatrechtlichen Angelegenheiten der Beamten als vorgefegte Behörde. In der außerordent­lichen Hauptversammlung der Postkleiderkasse ging es daher sehr erregt zu. Etwa 60 Delegierte verließen den Saal, weil sie die Rechtmäßigkeit der Versammlung nicht aner tannten und beauftragten den alten Vorstand, die gehaus G. m. b. H. nicht identischen Filmfabrikantin bezieht. Die Her­richtliche Entscheidung herbeizuführen. Es wird sich also demnächst zeigen, ob die vorgesetzte Behörde selbstherrlich über die Mitgliederbeiträge zu verfügen hat, oder ob auch die Behörde sich den Sagungen fügen und den Mitgliedern der Kleiderkasse das ausdrücklich Mitbestimmungsrecht zugestandene ge= währen muß.

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Zu dieser Berichtigung erklärt die darin angegriffene Film. gemertschaft:

,, Es trifft zu, daß ein verbindlicher Manteltarif besteht, was auch von uns bisher nicht bestritten worden ist. Fest steht aber, daß das Lohnabkommen feinerlei rechtsverbindliche Kraft besitzt und von den in der Berichtigung aufgeführten Ver­bänden für ihre Mitglieder abgeschlossen wurde. Sowohl vom Schlichter, als auch von den Vertretern des Verbandes der Film­industriellen wurde zugegeben, daß keinerlei Bindung für die Mitglieder der Filmgewerkschaft besteht. Dieses wird in der Zuschrift vom 28. Februar 1925 an die Deutsche Film­gewerkschaft ausdrücklich betont, mit dem Hinweis, daß wir nicht mehr Vertragsparteien seien und daher zu Lohnverhandlungen nicht herangezogen werden. Hieraus ergibt sich also, daß sich die Deutsche Filmgewerkschaft nicht selbst ausgeschlossen hat, von den Arbeitgebern ausgeschlossen sondern worden ist. Es fann daher den Arbeitgebern schließlich gleich­gültig sein, welche Ursachen dem Austritt der Filmgewerkschaft aus dem Lohnfartell zugrunde lagen. Wir weisen ferner darauf hin, daß uns das ineinandergeschachtelte System der einzelnen Filmunter­nehmer und deren Zwed wohl bekannt ist. Da ja Professor Glaß Filmfabritant im eigenen Atelier war, jo spielt es gar feine Rolle, ob die Belegschaft ihre Forderungen gegen die Terra= Glashaus G. m. b. H." oder gegen den Atelierbetrieb dieser Gesellschaft geltend machte.

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Wenn nun die Unternehmer der Belegschaft May Film das Recht absprechen, aus Solidarität Streitarbeit zu verweigern, so möge diesen Herren gesagt sein, daß Solidarität zu den vor­nehmsten Aufgaben des klassenbewußten Proletariats gehört."

Metallarbeiteraussperrung in Mecklenburg .

Die medlenburgischen Metallindustriellen haben als Gegen maßnahme gegen den Metallarbeiterstreit die Aussperrung an­gedroht. Da trotz dieser Drohung die Arbeit am Dienstag niy aufgenommen wurde, erfolgte am Donnerstag die Aussperrung z der gesamten Metallindustrie Medlenburgs.

Massenaussperrung in der Aachener Nadelindustrie.

Die Aussperrung der gesamten Belegschaft in der Aachener Nadelindustrie ist gestern Donnerstag erfolgt. Berhandlungen unter dem Vorsitz von Ministerialrat Dr. Meves wurden furzerhand ab­gebrochen. Von der Aussperrung werden über 5000 Arbeiter betroffen.

Der Abbau im Ruhrgebiet .

Wie aus Duisburg gemeldet wird, hat die Friedrich= Ibrecht Hütte der Firma Krupp in Rheinhausen zwei Hochöfen außer Betrieb gefeßt und 600 Arbeitern gefündigt. Da ſich den eristenlos werdenden Arbeitern keine andere Erwerbs­möglichkeit bietet, bleibt ihnen nur die Erwerbslosenfürsorge.

Auch in Augsburg ausgespielt!

Bei der Delegiertenwahl zum Breslauer Gewerkschaftskongres in der Augsburger Verwaltungsstelle des Deutschen Metallarbeiter­berbandes entfielen Proz. der abgegebenen Stimmen auf die Liste der Kommunisten, während sich die übrigen 98%, Proz. der Stimmen auf die Amsterdamer Liste vereinigten.

Die Eiferne Internationale.

Amfterdam, 16. Juli. ( Eigener Drahtbericht.) Der Borstand. der Metallarbeiter Internationale tritt am Sonn. tag in iesbaden zusammen. Vor allem soll Beschluß über eine internationale Aftion zur finanziellen Unterstüßung der Streifenden gefaßt werden. Vorläufig wurde der belgischen Sentralstreitleitung von der Metallarbeiter­internationale eine halbe Million Frank zur Verfügung geftellt.

In Belgien streifen 70 000 Metallarbeiter. Brüffel, 16. Juli. ( Eigener Drahtbericht) Die Metallarbeiter der Provinz Lüttich und des Borinage schlossen sich am Donnerstag dem Generalstreit der belgischen Metallarbeiter Damit find nunmehr insgesamt 70 000 Metallarbeiter am Streit beteiligt.

att.

Seemannsstreik in Australien .

London , 16. Juli. ( Eigener Drahtbericht). Jn Melbourne begann am Dienstag ein wohlvorbereiteter Seemannsstreit, an dem sich 8000 Seeleute beteiligen werden. Die Schiffseigentümer und Dampfergefellichaften bereiten sich auf einen längeren Husstand vor. Berantwortlich für Politik: Bictor Schiff: Wirtschaft: Arthur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schikowski; Lokales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei Berlagsanstalt Vaul Singer u. Co., Berlin GW. 68, Lindenstraße 3. Sierzu 2 Beilagen und Unterhaltung und Wiffen".

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